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    • Es ist nicht ungewöhnlich, daß das Gericht zu Beginn der mündlichen Verhandlung zum Ausdruck bringt, daß die "Chancen" für die Klägerseite (Bürger) schlecht stehen.   Damit verbunden ist oft die "Anregung", die Klage zurückzunehmen, um die Kosten möglichst niedrig zu halten.   Etwas "versüßen" läßt sich das ggf. mit (ebenfalls) der "Anregung" an die Beklagtenseite (Staat/Behörde), gewisse Zugeständnisse zu machen, eventuell auch nur auf der Kostenseite.   Genauso kann natürlich auch die Beklagtenseite erfahren, daß die Chancen schlecht stehen. Die Beklagtenseite hat allerdings einen gewissen "Apparat" hinter sich und auch die Kosten könnten dort vielleicht keine so große Rolle spielen?   Man kann es nun "Vorschlag" nennen oder "Moderation" - wenn das Gericht eine Tendenz deutlich zum Ausdruck bringt, könnte man lediglich hoffen, diese Ansicht im Laufe der Erörterung noch zu drehen oder sein Glück in der nächsten Instanz zu suchen (mit der Frage der Zulassung der Berufung und des höheren Kostenrisikos u. a. durch Anwaltszwang)?   Natürlich kann niemand gezwungen werden, so einen Vorschlag zu akzeptieren, man könnte sich aber vorstellen, daß es sehr sinnvoll ist, darüber gut nachzudenken?   Auch darüber, ob es klug ist, zu sehr auf etwas zu "bestehen"?
    • Es gibt keine Urteilsbegründung.   Das sind Kommentare der Richterin, die für den Vergleich keinerlei Wirkung haben.
    • Ich dachte, es wäre ein Vergleich?   Allerdings so wurde die Klägerin unter Druck gesetzt.   Die Richterin hätte sicher auch in anderen deutschen Staaten eine grandiose Karriere vor sich gehabt.
    • Besonders die Urteilsbegründung "Gefahrenabwehr" ist schon komplett lächerlich, aber das ist man in diesem Land ja aus vielfältigen Richtungen, besonders aus der Bürokratie, gewohnt. 
    • Ich finde es immer etwas schwierig den "Staat" so zu "nennen", denn..............wer ist denn nun der Staat tatsächlich? Sind es nicht eher Personen, Gruppen, die sich des "Staates  bedienen". Macht jetzt praktisch nicht unbedingt den Unterschied, nur der Staat an sich, also natürlich auch wir,  bekommt damit oft so eine negative Rolle zugeschrieben, die er eigentlich nicht wirklich hat. Bei allem Gejammere, aber man kann auch schon den Eindruck haben, dass der einzelne seinen Staat nicht sonderlich pflegt. Da ginge schon mehr.
    • "Opfer"... Im Strafverfahren ist derjenige der seitens des Gerichts mit einer Konsequenz belegt wird in der Regel nicht das Opfer...
    • Stimmt, eigentlich eine Unverschämtheit, aber es entspricht eben der Realtiät. Der Staat misstraut dem Bürger grundsätzlich. Deshalb haben wir ja diese überbordende Bürokratie mit diesem unsäglichen Mircokontrollwahn.
    • Newmikel64, die Exportgenehmigungen verdanken wir Obama. Es ist eigentlich kein Saturday Night Special Verbot, auch wenn es oft so genannt wird. Der GCA 68, the Gun Control Act von 1968, war eine durch Lobbyisten erreichte Einschraenkung von preiswerten Importwaffen. Seitdem muessen die Waffen nach einem Punktesystem die notwendige Anzahl erreichen, ggf. Sicherungen aufweisen (s. Link). So sind z.B. alte Colt SAA 1873 ohne Transferbar oft nicht re-importierbar. Manchmal  gehen sie auf dem ATF Antrag durch, manchmal nicht.    Factoring Criteria for Weapons
    • Ich habe  ´98 bis ´99  in den USA/Florida gelebt und 3 Waffen damals mit genommen,für  die über das Bureau alcohol tobacco firearms and explosives die Einfuhrgenehmigung beantragt und bekommen. Das waren eine CZ75, ein S&W 686 sowie ein alter Krico .22 Repetierer. Eine geerbte 6,35 Beretta durfte nicht mit, aufgrund des Einfuhrverbot betreffend "Saturday Night Specials" Ich habe dort einige Waffen erworben und die allerdings vor meiner Ausreise wieder veräussert. Die ursprünglich eingeführten Waffen habe ich 1999 wieder mit zurück genommen -- ohne behördliche Ausfuhranträge oder Bürokratie  etc. seitens der USA... Die Rückeinfuhr , bzw. wie das damals vor sich ging ist heute unvorstellbar.... Die Waffen bei der Fluggesellschaft angegeben , sie wurden gesondert eingeladen. Ich erinnere mich genau,. wie dann in Frankfurt - nach Landung- wir an der Gepäckausgabe standen , sich eine Tür öffnete ,ein Arm erschien und der Gewehrkoffer - in dem sich auch die beiden Kurzwaffe befanden kommentarlos neben der Tür an die Wand gestellt wurde... Ich hatte meine WBK dabei ,aber nicht gebraucht, denn durch den  Zoll wurde ich damals übrigens auch nicht kontrolliert... Damals gab es den ganzen deutschen Affentanz mit ständigem Bedürfniss etc. nicht.... Die 6,35 habe ich auch wieder bekommen,die war bei einem Waffenhändler hinterlegt worden, ein Freund, der im übrigen mit dem besagten Waffenhändler ebenfalls befreundet war, wollte die damals eigentlich über den Jagdschein eintragen lassen, Hat es aber nie gemacht. Meine WBK war in De nie erloschen, die Waffe nicht ausgetragen und ich habe Sie damals unter Vorlage der WBK vom Händler wieder übernommen. Ich war kurz danach beim Amt und habe mit meinem damaligen Sachbearbeiter die Sache sicherheitshalber abgearbeitet und es gab von Seite des Ordnungsamtes keine Probleme... Auf meine  Frage ,ob ich meine in den USA erworbenen Waffe mit  hätte einführen dürfen wurde mir damals erklärt : ja, wenn ich einen Aufenthalt von länger als 2 Jahren in den USA gehabt hätte(es waren nur 19 Monate) hätte ich die als Hausstand mit einführen dürfen und auch auf eine WBK eingetragen bekommen. Das alles was damals gelaufen ist heute niemals so wäre ist klar. Aber es gibt diese Regelung des Verbringens des Hausstandes. Allerdings kann ich mir vorstellen das, wenn kein unmittelbares Bedürfniss für die Waffen nach der Einfuhr besteht,  die heute übliche Prozedur bei Waffen ohne laufendes Bedürfniss sprich - Überlassen an Berechtigten/Verkauf/ Abgabe droht. Das wäre zu prüfen.    
    • Das ist für das Opfer letztendlich egal.     Zweite Instanz geht nur mit Anwalt und der war gut, an dieser Sache persönlich interessiert und mit 500 EUR/h auch teuer. Und gerade die zweite Instanz war unter unterirdisch (Instanzverlauf AG --> OLG --> BGH - wurde mir vom vom OLG allerdings, vermutlich weil es dort in der Vergangenheit schon Urteile die mir recht gegeben hätten gab, versperrt - -> BVerfG - hat die Klage dagegen nicht zur Entscheidung angenommen -). Egal - musste ich mir meine Kompensation eben selbst verschaffen. Ist eben das Recht des Stärkeren. Nochmal mache ich den Fehler jedenfalls nicht.     Vermutlich ist er bekannter. Ich bin für die Öffentlichkeit ein Niemand, zahle dank hoher Einnahmen Steuern dass es kracht (Grenzsteuersatz + Bonus), habe keine Öffentlichkeit und es kräht kein Hahn danach was die Behörden mit mir anstellen. D.h. die können mit mir machen was sie wollen. Ich werde trotzdem nicht an die Öffentlichkeit gehen. Ich kann mir eine Kompensation für Unrecht auch anderweitig verschaffen.  
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    1. Wolfgang Seel
      Wolfgang Seel
      78 Jahre alt
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