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    • Erst vor 2 Stunden hochgeladen.  Reaktion   
    • Sag mal, was ist genau Dein Problem? Reicht Dir der letzte Link etwa nicht aus, in dem auch der VDB darüber berichtet, dass Waffenhändlern und Vereinen die Konten gekündigt wurden, oder geht es Dir einzig und alleine gegen das zu sein, was ich schreibe? Wenn das der Fall ist, gibt es eine einfache Lösung, die mir kürzlich auch empfohlen wurde...setz mich auf Deine Ingnore Liste.
    • Ja ,dein Norbert Haering ist da die sichere Quelle . Aber auch der gibt keine Quellen an.  Nur Pauschalaussagen  Übrigens ging es um Schützenverein,  denen das Konto gekündigt wurde . Danach hatte ich gefragt . Und auch nur dazu habe ich bemerkt , daß es keine nachvollziehbare Quelle im Netz gibt. Wer es also mit Lesen und Verstehen nicht so hat...... 😆   Aber nicht einen Verein kannst du nennen , dem das passiert ist .  Dann geht hat das Pöbeln los. 
    • Das lag schon in der Schublade und jetzt ziehen die es erneut durch
    • Lesen und verstehen ist wohl nicht so Deins, oder?   https://www.jagdschein-info.com/waffenhaendler-unerwuenscht-banken-moralischen-kreuzzug/   https://www.noz.de/deutschland-welt/wirtschaft/artikel/ruestungsfirmen-beklagen-banken-verweigern-konten-und-kredite-48963452   https://norberthaering.de/geldsystem/schuetzenvereine/   Selbst der VDB hat darüber berichtet.....      
    • Wundert mich nicht.    Link https://www.tagesschau.de/ausland/australien-waffen-100.html
    • Na, dann zeig doch auf , wo etwas in der Richtung darüber berichtet wird  .  
    • VDB-Nachrichten, 16.12.2025:   https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/16122025_treffen_des_vdb_mit_mdb_konstantin_von_notz_in_dessen_wahlkreis.html   Zitat:   Treffen des VDB mit MdB Konstantin von Notz in dessen Wahlkreis     Gastgeber im Kreis Herzogtum Lauenburg: Mohring Jagdwaffen Nachdem ein ursprünglich für den Sommer in Berlin geplantes Treffen aus parlamentarischen Gründen spontan verschoben werden musste, lud der Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen) den Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e. V. (VDB) kurzerhand in seinen Wahlkreis Herzogtum Lauenburg in Schleswig-Holstein ein. Peter Braß, Interessenvertreter des VDB, folgte der Einladung am Dienstag, 9. Dezember.   Konstantin von Notz nimmt für die Waffenbranche eine wichtige Rolle ein. Als bedeutender Innenpolitiker der Grünen, langjähriges Mitglied im Innenausschuss, stellv. Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums, das sich intensiv mit der Arbeit der deutschen Nachrichtendienste (BND, BfV, MAD) befasst sowie als stellvertretender Vorsitzender seiner Fraktion ist er maßgeblich an sicherheitspolitischen Debatten und damit auch an solchen über das Waffenrecht beteiligt. Seine Expertise im Bereich der Inneren Sicherheit, der Bekämpfung extremistischer Bestrebungen und seiner langjährigen Befassung mit dem Waffenrecht machen ihn zu einem wichtigen Ansprechpartner in der politischen Opposition.   Der Besuch begann mit einer Vorstellung des VDB-Mitgliedsbetriebs Mohring Jagdwaffen auf Gut Basthorst. Der Betrieb wird von Büchsenmachermeister Maximilian Mohring und seiner Frau Isabel Mohring mit großer Leidenschaft geführt. Schon bei der Ankunft wurde deutlich, dass hier ein Handwerk gelebt wird, das weit über die bloße Ausübung eines Berufs hinausgeht. Mit präziser Handarbeit, fachlicher Tiefe und einem ausgeprägten Qualitätsanspruch repräsentiert Maximilian Mohring das traditionelle Büchsenmacherhandwerk auf höchstem Niveau. Seine Werkstatt ist ein Beispiel dafür, wie viel Know-how, Verantwortung und Hingabe in dieser Branche stecken.   Bei der anschließenden Betriebsführung schilderten Herr und Frau Mohring eindrücklich, mit welchen lokalen Herausforderungen sie konfrontiert sind, darunter auch die Schließung des Schießstandes im Kreis, die sowohl für Jäger, Sportschützen als auch für den Fachhandel und die Jungjägerausbildung deutliche Einschränkungen bedeutet. Herr von Notz sagte Herrn Mohring zu, sich im Anschluss an dieses Treffen gemeinsam mit ihm noch ausführlicher mit der Thematik zu beschäftigen.   Im anschließenden Gespräch zwischen dem Ehepaar Mohring, dem Bundestagsabgeordneten von Notz und VDB-Vertreter Peter Braß stand – wenig überraschend – die aktuelle Evaluierung des Waffenrechts auf Bundesebene im Mittelpunkt. Herr von Notz machte dabei klar, dass er die Probleme im Waffenrecht nicht durch weitere pauschale Verschärfungen zu Lasten der legalen Waffenbesitzer gelöst sieht. Maßgebliche Gefahren gingen vor allem von illegalen Waffen und ihrer missbräuchlichen Verwendung aus. Eine pauschale Kriminalisierung gesetzestreuer Jäger, Sportschützen oder Sammler sei in seinen Augen kein geeigneter Weg.   Gleichzeitig betonte er, dass es im aktuellen Waffenrecht Bereiche gebe, die modernisiert werden müssten, insbesondere dort, wo unklare Formulierungen zu uneinheitlichen behördlichen Auslegungen, unnötiger Bürokratie oder gar zu obsoleten Regelungen führen. Aus seiner Sicht sei es wesentlich sinnvoller, die bestehenden Vorschriften konsequent und gleichförmig anzuwenden und Verstöße klar zu sanktionieren.   Intensiv besprachen die Beteiligten zudem die Kontingentierung der Langwaffen für Jäger, die auch nach Auffassung von Herrn von Notz nicht automatisch einen sicherheitsrelevanten Mehrwert bietet. Klar sei aber: „Personen, die andere gefährden oder eine demokratiefeindliche Haltung vertreten, soll der Zugang zu Waffen vollumfänglich und in aller Konsequenz verwehrt bleiben”, so von Notz im Gespräch. VDB-Vertreter Peter Braß brachte an dieser Stelle erneut die seit Jahren geforderte Dialogfähigkeit des Nationalen Waffenregisters (NWR) ein. Eine unkomplizierte Abfragemöglichkeit für den Fachhandel, ob ein Kunde mit einem Waffenbesitzverbot belegt ist, würde einen sofortigen und praxisnahen Sicherheitsgewinn bedeuten.   Herr von Notz hob außerdem die Notwendigkeit einer bundesweit einheitlichen Sanktionspraxis hervor. Es könne nicht sein, dass eine vergessene Patrone auf dem Waffenschrank in einer Region zur sofortigen Unzuverlässigkeit führt, während anderswo eine mündliche Verwarnung ausgesprochen wird. „Kleinere, nicht sicherheitsrelevante Verstöße müssten auch mit milderen Mitteln wie einer Belehrung geahndet werden können. Dafür brauche es klare und vorab abgestimmte Regeln”, so seine Einschätzung.   Im Verlauf des Gesprächs wurde deutlich, dass Herr von Notz aufgrund seiner langjährigen parlamentarischen Erfahrung sehr gut weiß, welchen Herausforderungen sich Legalwaffenbesitzer und der Fachhandel tagtäglich stellen müssen. Er erklärte, dass er sich auch in künftigen Debatten zum Waffenrecht einbringen und dabei die Belange der Betroffenen – Jäger, Sportschützen, Sammler und Händler – berücksichtigen werde.   Alle Gesprächspartner waren sich einig, den konstruktiven Austausch in Berlin fortzuführen und zu vertiefen. Der VDB dankt Herrn von Notz ausdrücklich für seine Zeit, seine Offenheit und seine Bereitschaft, die Anliegen der legalen Waffenbesitzer in die politische Diskussion einzubringen, sowie dem Ehepaar Mohring, die tiefe Einblicke in das großartige Handwerk eines Büchsenmachers ermöglichten und die Räumlichkeiten hierfür bereitstellten. (Zitat Ende)
    • VDB-Nachrichten, 12.12.2025:   https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/12122025_ergebnisse_des_jaehrlichen_austausches_zum_nationalen_waffenregister_nwr.html   Zitat:   Ergebnisse des Jährlichen Austausches zum Nationalen Waffenregister (NWR)     Neuerungen, Pläne und eine verschobene Evaluierung Beim jährlichen Austausch zum Nationalen Waffenregister (NWR) trafen sich am Mittwoch, 10. Dezember 2025, Vertreter des Bundesministeriums des Innern, der Fachlichen Leitstelle NWR, des Datenverarbeitungszentrums Mecklenburg-Vorpommern (DVZ), des Bundesverwaltungsamts (BVA) sowie Hersteller, Händler und deren Softwareanbieter.   Der VDB und seine Kooperationspartner nahmen mit vier Personen sowohl in Präsenz, als auch über Videokonferenz teil. Der Austausch machte wieder einmal deutlich, dass alle Beteiligten das gemeinsame Ziel verfolgen, das NWR weiter zu verbessern, Fehlerquellen zu reduzieren und die Praxis für Behörden und Handel zu vereinfachen.   Evaluierung nicht vor Januar Mehr als 500 Seiten mit Hinweisen, Problembeschreibungen und Verbesserungsvorschlägen hat das BMI in der ersten Runde der Evaluierung erhalten. Die Auswertung dieser Unterlagen dauert weiter an, sodass die Übermittlung des Evaluierungsfragebogens nicht mehr wie geplant in diesem Jahr, sondern erst zu Beginn des kommenden Jahres erfolgen wird.  Ein Grund dafür ist auch das jüngst übermittelte Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, an dem das BMI aktuell arbeitet. Hier wurden unter anderem Dinge zur Kennzeichnung sowie Ausnahmen zu Anzeigepflichten im gewerblichen Bereich (§ 37e) kritisiert.    Verbesserung bei Kettenüberlassungen in Sicht Bereits ab Anfang 2026 wird es eine Verbesserung bei Kettenüberlassungen geben, die den Arbeitsalltag für Hersteller und Händler vereinfachen wird. Ermöglicht wird es, dass eine Überlassung auch dann noch erfolgen kann, wenn bereits ein Erwerb und beispielsweise ein Verbau stattgefunden haben. Dies wurde bisher aufgrund eines falschen Status abgelehnt. Dies führte nicht nur bei Herstellern und Händlern zu Fehlern, sondern führte in Waffenbehörden auch häufig dazu, dass ein Austragen aus der WBK nicht mehr möglich war, und Hersteller und Händler Meldungen rückabwickeln mussten.   Voraussetzung ist, dass das Datum der Überlassung auf ein Datum vor der Folgemeldung gesetzt wird.    Erlaubnistypen für Rücküberlassung ausgeschlossen Bei Rücküberlassungen ohne Anzeigepflicht wird ab Mai 2026 klargestellt, dass eine Zuordnung nur noch auf solche Erlaubnisse möglich ist, die zum Erwerb berechtigen. Erfolgt die Rücküberlassung auf eine E-ID, die beispielsweise zu einem Europäischen Feuerwaffenpass, einer Verbringungserlaubnis oder einem Munitionserwerbsschein gehört, so wird die Meldung zukünftig abgelehnt.    Löschung verbessert Lange hat der VDB kritisiert, dass es Waffenbehörden möglich war, Waffen vollständig aus dem Bestand eines Händlers zu löschen. Dies wird ab Mai 2026 endlich verbessert, indem eine Art Papierkorb-Funktion eingeführt wird. Statt der bisher erfolgenden sofortigen und endgültigen Löschungen soll künftig ein Löschmarker gesetzt werden, sodass das Bundesverwaltungsamt (BVA) falsch gelöschte Datensätze wiederherstellen kann. Diese Neuerung gilt zwar nicht rückwirkend und orientiert sich an den Löschfristen für Protokolldaten von 15 Monaten, stellt aber in unseren Augen gegenüber der aktuellen Situation eine deutliche Verbesserung dar.    Verbesserte Übermittlung von Störungen und Wartungen Bereits in diesem Jahr wurde auch eine automatische Störungserkennung als paralleles System eingerichtet. Dieses System prüft fortlaufend, ob Meldungen normal verarbeitet werden. Kommt es zu einer Störung, wird nach 10 Minuten automatisch eine Störungsmeldung abgegeben, die über eine Schnittstelle von Softwareanbietern abgerufen werden kann. So kann nun eine schnellere Information für alle Nutzer bereitgestellt werden. Kommt es also zu einer Verzögerung bei der Verarbeitung Ihrer Meldung, warten Sie bitte mindestens 10 Minuten ab und prüfen Sie, ob es eine Störungsmeldung gibt, bevor Sie den SPOC oder Ihren Softwareanbieter kontaktieren.    Information für Hersteller und Händler verbessern Wie in jedem Jahr ging es darum, die Informationen aus dem Register für Hersteller und Händler zu verbessern. Thematisiert wurden dabei präzisere Fehlercodes, in denen beispielsweise ein abweichender Status direkt angegeben wird. Auch eine Mitteilung bei behördlichen Änderungen an Datensätzen im Besitz eines Herstellers oder Händlers wurde abermals diskutiert, scheitert aber aktuell an den technischen und gesetzlichen Grenzen des Systems.  In diesem Zusammenhang ging es zudem um die halbjährliche Registerauskunft, die für Hersteller und Händler zum Abgleich viel zu wenig Informationen liefert.  Hier gilt es, im Rahmen der Evaluierung entsprechende Möglichkeiten zur Weiterentwicklung, beispielsweise die Einführung der eWBK, zu prüfen.    Herstellerkatalog leichter aktualisiert Beim Eintrag neuer Hersteller in den Herstellerkatalog wird es eine deutliche Verbesserung geben: Neue Hersteller müssen sich an den NWR-SPOC unter nwr@bva.bund.de wenden, um sich als Hersteller listen zu lassen – bestenfalls vor der Herstellung der ersten Waffe oder des ersten Waffenteils. Aktuell dauert es teilweise mehrere Monate, bis ein neuer Hersteller im Rahmen eines NWR-Updates in den Herstellerkatalog aufgenommen wird. Zukünftig soll nach interner Freigabe bereits ein Herstellercode vergeben werden, der zunächst als “Platzhalterwert” im Freitextfeld bei „nicht im Katalog gefundener Hersteller“ (#9996) genutzt werden soll. Erfasst werden soll dies wie folgt: Musterhersteller (#1234), wobei „Musterhersteller“ der zukünftig im Katalog geführte Herstellername ist und #1234 die bereits vorab vergebene Katalognummer.  Der große Vorteil ist, dass alle so erfassten Herstellerdaten jeweils im Rahmen des nächsten NWR-Updates automatisch in den dann im Katalog aufgenommenen Hersteller umgeschlüsselt werden, sodass im Register automatisch der Wert #9996 durch den Herstellercode ersetzt wird. Eine Datenbereinigung ist damit deutlich schneller möglich.    Verbotene Werte in der Modellbezeichnung werden erweitert, kyrillisch und griechisch erlaubt Da es im Falle der Erstregistrierung von Waffen durch Herstellung oder Import noch immer dazu kommt, das im Modellnamen zu viele falsche Werte erfasst werden, einigten sich die Anwesenden darauf, dass zukünftig auch Kaliberangaben sowie Herstellerangaben in der Modellbezeichnung verbotene werden sollen, wenn diese mit den Angaben im Feld “Hersteller” und “Kaliber” bei der Waffe übereinstimmen.  Das Problem langer Modellbezeichnungen tritt insbesondere dann auf, wenn diese in die WBK eingedruckt werden müssen. Da die Modellbezeichnung bei Folgemeldungen nicht zu den Daten gehört, die bei einer Erwerbsmeldung abgeglichen werden und somit bei Änderungen über den Fehlercode 26 korrigiert werden können, bleiben diese nach der Erstregistrierung ohne eine Korrektur durch eine Waffenbehörde dauerhaft im Register enthalten. Daher trifft die Neuregelung auch nur die Erstregistrierungen.  Wir weisen Hersteller und Importeure an dieser Stelle erneut darauf hin, in der Modellbezeichnung wirklich nur den Modellnamen zu erfassen. Angaben wie Artikel- oder Lagernummern, Beschreibungen oder Angaben, die ohnehin zur Waffe erfasst werden, sind hier nicht nötig und sorgen für eine schlechte Datenqualität im Register.   Möglich werden mit dem kommenden Update dafür kyrillische und griechische Bezeichnungen in der Modellbezeichnung und der Seriennummer.   Cybersicherheitsvorfälle in Waffenbehörden Ein weiterer Schwerpunkt waren Cybersicherheitsvorfälle gegenüber dem NWR und den angeschlossenen Stellen.  Hier berichtete das BVA über das Risikomanagement, wenn es aufseiten einer Waffenbehörde zu einem Sicherheitsvorfall kommt. In solchen Fällen werden die Waffenbehörden vom NWR getrennt und hierüber in der Regel postalisch vom BVA über die Sperrung und den Ablauf der Entsperrung informiert. In solchen Fällen sind weder ein Datenabruf noch eine Meldung möglich. Da die Wiederherstellung häufig ein komplizierter Prozess ist, kann dies mehrere Monate andauern. Eine Freischaltung durch das BVA erfolgt, sobald die Waffenbehörde gemeldet hat, dass die Datensicherheit in der Behörde wiederhergestellt ist.  Als Übergangslösung kann ein Austausch mit Nachbarbehörden erfolgen, um Anträge weiterhin bearbeiten zu können. Dies erfolge auch im Bereich von Melde- oder KFZ-Zulassungen häufig.  Diese Vorfälle treten häufiger auf und zeigen die Notwendigkeit einer besseren IT-Resilienz in der kommunalen Verwaltung. (Zitat Ende)
    • VDB-Nachrichten, 12.12.2025:   https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/12122025_imk-beschluesse_zum_waffenrecht_licht_und_dunkel_aus_bremen.html   Zitat:   IMK-Beschlüsse zum Waffenrecht: Licht und Dunkel aus Bremen     VDB begrüßt sicherheitspolitische Ziele, fordert aber Augenmaß bei der Umsetzung   Die Innenministerkonferenz (IMK) hat in ihrer Herbst-Sitzung Anfang Dezember auch zwei Beschlüsse zum Waffenrecht gefasst. Der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V. (VDB) begrüßt die sicherheitspolitische Zielrichtung der Maßnahmen, fordert jedoch in der Umsetzung Augenmaß und eine konsequente Trennung zwischen legalem und illegalem Waffenbesitz.   TOP 23: Extremisten entwaffnen – Sicherheit ja, Automatismus nein   Die IMK sieht Handlungsbedarf beim Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse von Personen, die extremistischen Organisationen angehören. Sie stellt fest, dass die derzeitige Gesetzeslage zwar die Möglichkeit bietet, Extremisten und insbesondere Mitgliedern verfassungsfeindlicher Organisationen die waffenrechtliche Erlaubnis zu versagen oder zu entziehen, jedoch gelinge dies in der Praxis vielfach nicht, da die Rechtsprechung teilweise zu hohe Anforderungen bezüglich der individuellen Begründung der Annahme von Bestrebungen stellt, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind.   Daher soll geprüft werden, ob die Schwelle für die Annahme einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit dahingehend herabgesetzt werden kann, dass für Mitglieder einer als gesichert extremistisch eingestuften Vereinigung zwingend auch die absolute Unzuverlässigkeit angenommen wird. Geprüft werden soll dies im Rahmen der Evaluierung des Waffengesetzes.    Als VDB unterstützen wir das Ziel, Extremisten den Zugang zu legalen Waffen zu verwehren, denn öffentliche Sicherheit und Vertrauen in die staatliche Kontrolle des Waffenrechts sind auch im Interesse der Waffenbranche. Allerdings warnen wir davor, das Prinzip der individuellen Schuld und der Einzelfallprüfung zugunsten pauschaler Regelungen aufzugeben. Ein solcher gesetzlicher Automatismus zur Unzuverlässigkeit würde einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte darstellen und dem Rechtsstaatsprinzip widersprechen. Dies zeigen auch die hohen Anforderungen, die Gerichte an  den Entzug der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit stellen.    Wir befürworten daher die konsequente Entwaffnung von Extremisten auf Grundlage einer differenzierten, individuellen Prüfung, ob jemand persönlich Bestrebungen verfolgt, die darauf abzielen, die freiheitlich demokratische Grundordnung abzuschaffen oder zu beeinträchtigen. Schon heute erlaubt das Waffenrecht, waffenrechtliche Erlaubnisse bei tatsächlichen extremistischen Aktivitäten zu entziehen – mit einer Rückwirkungsfrist von bis zu zehn Jahren. Eine Reform sollte bestehende Verfahren verbessern, nicht die verfassungsrechtliche Balance zwischen Sicherheit und Freiheit gefährden. Der VDB befürchtet, dass eine pauschale Unzuverlässigkeitsvermutung das Risiko der politischen Instrumentalisierung in sich birgt. Die Bewertung solcher Vereinigungen liegt im Verantwortungsbereich der Sicherheitsbehörden, die bekanntermaßen selbst Teil des politischen Systems sind. Rechtsstaatliche Verfahren dürfen nicht dazu genutzt werden, oppositionelle oder unliebsame politische Strömungen mittelbar zu sanktionieren.   TOP 77: Kampf gegen illegale Schusswaffen – differenzieren statt kriminalisieren   Die IMK betont, dass illegale Schusswaffen weiterhin in erheblichem Umfang im Umlauf seien und kriminelle Auseinandersetzungen vermehrt unter Anwendung von Schusswaffen austragen werden. Es soll daher geprüft werden, ob der Erwerb, der Besitz, das Führen, der Handel und die Herstellung von Schusswaffen ohne die dazu erforderliche Erlaubnis zu einem Verbrechenstatbestand qualifiziert werden kann. Auch dies soll im Rahmen der laufenden Evaluierung berücksichtigt werden.    Der VDB begrüßt das entschlossene Vorgehen gegen den illegalen Waffenhandel. Illegal beschaffte oder hergestellte Waffen gefährden die öffentliche Sicherheit und beschädigen das Vertrauen in rechtstreue Legalwaffenbesitzer.   Gleichzeitig warnen wir vor symbolpolitischen Verschärfungen, die den legalen Waffenbesitz mittelbar treffen. Denn ohne entsprechende Ermittlungsverfahren und vor allem Ermittlungserfolge im illegalen Bereich wirkt sich eine solche Verschärfung lediglich auf die legalen Waffenbesitzer aus. Eine differenzierte Kommunikation, insbesondere in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), ist notwendig, um aufzuzeigen, dass die Gefahr von illegalen Waffen ausgeht.    Wir unterstützen daher die Zielrichtung und begrüßen insbesondere die Forderung, die Verbreitung illegaler Schusswaffen sowie den illegalen Besitz an der Quelle zu bekämpfen, fordern aber gleichzeitig eine klare gesetzliche und kommunikative Trennlinien zwischen legalem und illegalem Waffenbesitz. Nur so lässt sich eine faktenbasierte und sachgerechte Sicherheitsdebatte führen, die den Rechtsstaat stärkt und das Vertrauen der Bürger in dessen Wirksamkeit wahrt.   TOP 66: Digitalisierung des Waffenrechts – Chance für Verwaltung und Fachhandel   Die IMK bekennt sich zur Einführung einer einheitlichen digitalen Lösung für waffenrechtliche Erlaubnisse im Sinne des Einer-für-Alle-Prinzips (EfA). Damit soll der Online-Antrag für waffenrechtliche Erlaubnisse bundesweit standardisiert und im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) umgesetzt werden.   Anlässlich der IMK wurde der aktuelle Umsetzungsstand präsentiert. Es zeigt sich, dass alle Bundesländer bis auf Nordrhein-Westfalen, Hessen und Berlin ein vom Land Bayern bereitgestelltes einheitliches Verfahren für den EfA-Dienst „Waffenrechtliche Erlaubnisse (eWaffe)“ nutzen werden.  Aktuell sind bereits 54% der Behörden an das System angebunden und im Juli 2025 konnten bereits 18.900 Anträge online gestellt werden.    Wir begrüßen diese Digitalisierung ausdrücklich. Einheitliche, digitale Verfahren können die Verwaltungsmodernisierung beschleunigen, Prozesse vereinfachen und die Bearbeitungszeiten für Bürger und Fachhändler deutlich reduzieren. Umso bedauerlicher ist es, dass nicht alle Bundesländer mit einem einheitlichen System arbeiten werden.  (Zitat Ende)
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