peng peng
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Aktionismus???!!! Ich auch. Kann ich sehr gut nachvollziehen. Ist aber leider in der dtsch. Gesetzgebung oft der Fall. Nicht nur im WaffG Also für eine HD müssen schon driftige Günde vorliegen. Da wollen wir bei uns braven Waffenbesitzer ja mal nicht davon ausgehen. ;-) Mein ehrliches Beileid. Mein Vater verstarb im Januar. Bin gerade dabei, die Wohnung zu entrümpeln und verkaufsfertig zu machen. Viel Arbeit, puuh. Kann man aber auch als Trauerarbeit ansehen. Damit beginnt der Prozeß des Loslassens. Wünsche Dir Kraft. Das hat ja noch niemand zu mir gesagt!!! Die meisten beschweren sich über meine hartnäckige Art. (Dabei haben sie z.T. leider auch Recht ) Aber nur zum Teil
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@bj68 Nichts, da hast du recht. Da gings halt nur darum, dass auch freie Waffen überdimensional in der Kriminalstatistik auftauchen. Weil du sagtest, dass der Mißbrauch kaum relevant sei. Aber stimmt, du hattest das nur auf die Nichtzugriffafähigkeit bezogen. Die Regelung zur Aufbewahrung von freien Waffen bzw. deren Nichtzugriffsfähigkeit, soll lediglich einen Mißbrauch z.B. von Minderjährigen innerhalb der Wohnung ausschließen. Schließlich können auch mit einer SRS-Pistole z.B. mit 9mm PAK bei einem Schuß innerhalb von 1 m oder bei einem aufgesetzten Schuß sogar erhebliche oder gar lebensfegährliche Verletzungen verursacht werden.
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Ja ich habe andere Zahlen. Lt. Kriminalstatistik ich glaube 2022 waren die meisten illegalen Waffen freie SRS Waffen türkischer Herkunft, die mit wenig Aufwand scharf gemacht werden konnten. Türkische deswegen, weil die wohl eine recht hohe Fertigungsqualität haben, um auch scharfe Munition verschießen zu können. Btw Ich bin ha in vielen Punkten bei dir. Es ist halt so wie überall. Die wenigen Illegalen "versauen" die Gesetzte, sodass die Mehrheit Anständiger darunter leiden muss. Ich bin Motorradfahrer und ärgere mich jedes Mal über die Raser, derertwegen ganze Strecken gesperrt werden. Damit unterstell Vater Staat auch jedem, dass er ein Raser wäre. Ist das gleiche in grün wie bei der Nichtzugriffsfähigkeit.
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Bei einem vernunftbegabtem Menschen bin ich ja voll und ganz bei dir. Gesetzte werden aber eben auch für die anderen gemacht. Ich denke, du würdest auch nicht auf den Gedanken kommen, eine Bank zu überfallen. Ich auch nicht. Dann bräuchte man ja auch kein Gesetzt, das Banküberfall unter Strafe stellt, oder? Es gibt halt leider nicht nur vernünftige Menschen. Btw Der Jäger darf seine geladene Waffe auch führen. Und die wenigsten bringen damit auch jemanden um. Ein Sportschütze darf halt nicht führen, sondern nur transportieren. Ich finde das nicht schlimm. Ich schieße ja nur auf dem Schießstand. Ich muss nicht führen. Wozu auch?
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Kann ich nicht nachvollziehen! Dein Ernst???!!! Genau hier liegt der Widerspruch. Wer so handelt, missachtet das Gesetz. Wenn jeder Bürger brav und anständig alle Regeln beachten würde, bräuchte es gar keine Gesetzte. Leider ist das nicht der Fall. Und um dies zu ahnden, gibt es Gesetzte.
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@ChrissVector stimmt! Ein Küchenmesser z.B. ist lt. WaffG keine Waffe. Ist lt Definition ein Messer zum Schneiden von Essen i d Küche und kein Gegenstand, um die Angriffs- oder Abwehrfähigkritvon Menschen herabzusetzten. Auch wenn es hierfür missbraucht werden kann. Das ist der viel diskutierte Begriff der "Bewerbung einer Waffe". Wird sie als solche beworben ist sie es auch. Falls nicht, könnte es sich z.B. auch "nur" um ein Werkzeug handeln.
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Ist nur halb richtig. Eine abgeschlossene Wohnung schützt zwar von unbefugtem Zugriff von außen, aber nicht von innen. Auch deine Frau darf keinen Zugriff auf scharfe Waffen haben, auch wenn sie einen Wohnungsschlüssel hat. Und deine Kinder auch nicht auf freie Waffen.
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Das stimmt. Eine Waffe ist so definiert, wie du es beschreibt. Allerdings ist nicht jede Waffe verboten oder muss weggeschlossen werden. Ein führbares Messer z.B. muss nicht vor fremdem Zugriff geschützt werden. Darf Hause irgenwo "rumflacken". Daher meine Unsicherheit beim Tonfa. Ist zwar definitiv eine Waffe wie du sagst. Aber ob er verschlossen, bzw. nicht zugrifffähig aufbewahrt werden muss, weiß ich nicht.
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Er will damit verhindern, dass beim Transport von schaffen Waffen diese schnell in Anschlag gebracht werden können. So geschehen bei den tödlichen Schüssen auf einen von zwei Polizisten, die Wilderer kontrolliert hatten. Bei freien Waffen soll dadurch verhindert werden, das Unbefugte Zugriff auf die Waffen haben. Ich sprach auch nicht von der Aufbewahrung von WBK-Waffen, sondern vom Transport. Bei der Aufbewahrung soll der Diebstahlschutz gewährt werden, indem WBK-pflichtige Waffen ausschließlich in dafür vorgesehenen Behältnissen (Waffenschränke ect.) verwahrt werden müssen. Bei freien Waffen ist das nicht der Fall. Da ist es dem Gesetzgeber egal, ob sie geklaut werden. Sind ja "nur" freie Waffen. Sie sollen aber für Unbefugte (z.B. Kinder im Haushalt) nicht zugriffsfähig sein. BTW Wenn du deine scharfe Pistole zu Hause i d Unterhose trägst, hast du ja die Kontrolle über die Waffe. Sollte man zumindest meinen Liegt sie dagegen über oder unter der Unterhose im Schrank, ist das sehr wohl verboten.
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Nicht nur in Forsthäusern oder Gaststätten. Ich bin Messersammler und hatte sie vor meiner WBK schön offen im Regal trapiert. Seit der WBK sind sie in einer Vitrine verschlossen. Bei einem Bo dürfte es eindeutig sein. Ein Besenstiel ist auch ein Bo und keine Waffe. Schlagstock ist relativ. Normaler Schlagstock darf ab 18 zwar besessen aber nicht geführt werden. Ein Totschläger oder eine Stahlrute wird umgangsprachlich auch als Schlagstock bezeichnet, ist aber grundsätzlich verboten. Auch der Besitz! Tschibo hatte mal einen Rückenkratzer im Programm. An einem Griff und einer längeren, steifen Feder war ein Kügelchen zum Rückenkratzen montiert. Wurde als verbotener Todschläger eingestuft. Beim Tonfa bin ich mit nicht sicher, beim Nunchaku definitiv. Besitz ebenfalls verboten. Selbst Übungs-Chakus mit Schaumstoff-Ummantelung.
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Bei der Aufbewahrung von freien Waffen geht es genauso wie beim Transport von WBK-pflichtigen Waffen nicht um Diebstahlschutz oder Aufbruchschutz, sondern ausschließlich um Nichtzugriffsfähigkeit. Lt WaffG in mehr als 3 Handgriffen. Steht zwar da nirgend so, ist aber übliche Rechtsprechung. Und das bewerkstelligt sogar ein mit Kabelbinder "verschlossener" Plastikkoffer. "Verschlossen" hat in diesem Punkt nichts mit "Schloß" zu tun.
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Wir können ja beide Themen miteinander verbinden. Ursprünglich hatte ich den Fred ja mal "Vorbereitung zum SuRT" genannt. D.h. wir alle hatten ja mal einen "IPSC-Grundausbildung" genossen. Wie waren denn eure Erfahrungen dort? Fandet ihr sie gut? Wie war euer Ausbilder drauf? Oder hattet ihr nur die Prüfung gemacht und gar keinen Vorbereitungskurs?
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@weyland Na erst mal herzlichen Dank für deine Aufklärung über die Begriflichkeiten der Deutschen Sparche. Ich glaube für jeden (außer dir) war es gut verständlich, was ich damit gemeint habe. Ins Detail in das Thema jetzt weiter einzusteigen ist mir zu blöd bzw. die Zeit zu schade. Außerdem glaube ich, dass das nur in einer Streitdiskussion mit dir enden würde. Dir trotzdem noch einen schönen Tag. Gut Schuß
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Stimmt. Theorie allein genügt nicht. Der Coach sollte wie ein Fahrlehrer daneben sitzen und den Weg nur vorgeben. Ggfs eingreifen. Das ist in der Praxis aber nur bei max 2-3 Personen pro Coach realisierbar. Mein Schießausbilder nimmt max. 6-7 Teilnehmer pro Kurs und lehrt uns dann mit seinem Kollegen an. Das ist eine super Quote und ich als Teilnehmer profitiere immens davon. Viele Coaches geben alleine Kurse für bis zu 10 Personen oder mehr. Das kann kein individuelles Training werden und nie so effektiv sein.
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Am Anfang ist keiner sachkundig, am Ende muss es jeder sein. Ich lasse niemanden die Prüfung bestehen, bei dem ich Zweifel vor allen in Punkto Sicherheit habe. Diesen Anspruch finde ich nicht schräg. Meiner Erfahrung nach gibt es grosse Unterschiede. WBK Aspiranten mit sehr viel Vorkenntnissen, weil sie schon lange im Verein schiessen und jetzt endlich auch eine eigene Waffe haben wollen und solche, denen man den Unterschied zwischen Patrone und Projektil erklären muss oder zwischen Flinte und Büchse. Aber nach den Pflichtstunden sind sie alle sachkundig. Wobei wir auch schon Kandidaten haben durchfallen lassen. Es gab auch schon Fälle, in denen solche versucht haben, das Zertifikat auf dem Klageweg doch noch zu ergattern. Mir völlig unverständlich. Wenn ich durch eine Prüfung rassle, ist es zwar ärgerlich, aber mit grösster Wahrscheinlichkeit lag es doch dann an mir und nicht am Prüfer. Ist mir selbst auch schon passiert. Dann drücke ich halt nochmal die Schulbank und versuche es ein zweites mal. Das sind so Leute, die an Missständen in ihrem Leben immer bei anderen die Verantwortung suchen und sich selbst niemals in Frage stellen. @Hitfactor Vielleicht haben wir uns aber auch einfach nur missverstanden.
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