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    • Ich glaube, dass Tactical Dad mehr über Waffen vergessen hat als so manch einer der hier anwesenden Kritiküsse je gewusst hat...    Im Ernst, mit allen möglichen Fehlern rechnet man beim Schießen, aber mit einer Patrone ohne Pulver? Das darf einfach nicht passieren. Man schießt und schießt, auf einmal macht es "Klick". Denn mehr wird man nicht bemerken, wenn nur das Zündhütchen ausgelöst hat, auch dank des Gehörschutzes. Man geht NATÜRLICH davon aus, dass es ein Blindgänger ist, man wirft die Patrone aus und weiter geht's. Hier war wohl des Geschoss noch nicht tief genug im Lauf, um das Laden einer neuen Patrone zu ermöglichen...  nicht auszudenken, was sonst hätte passieren können.    Vielleicht kaufe ich mir demnächst mal eine alte 9mm Huddel und teste die Folgen eines solchen Schusses in ein fest steckendes Geschoss... per Fernauslösung natürlich. Die Klickzahlen des Videos werden die alte Knarre sicher bezahlen.     
    • Klar, its not a Bug, its a Feature. 🤣🤣👍🏻
    • Die Vereins-WBK muss nicht ein einziges physikalisches Dokument sein. Für jede Waffe kann eine eingene Vereins-WBK ausgestellt werden, und auf dieser WBK können dann auch weitere Mitbenutzer eingetragen werden. In Eurer Konstellation könnten das also wieder 5 Vereins-WBKs werden die jeweils für den bisherigen Aufbewahrer als verantwortliche Person ausgestellt werden und in den Anmerkungen werden die 4 anderen Aufbewahrer als Mitbenutzer eingetragen. , transportieren, ausgeben, etc.   So ist sichergestellt, dass jeder der Berechtigten mit jeder dem Verein gehörenden Waffe Umgang haben darf, ohne dass es Leihbelege oder Beauftragungen benötigt. Solange alle eine gesetzeskonforme Aufbewahrung nachweisen können, kann jeder dann auch alle Waffen aufbewahren, vom Verstorbenen abholen.   Bei einer Vereins-WBK ist der Verein, die Disziplinen des Verbandes zu dem er gehört und seine Mitgliederzahl das Bedürfnis um Mitgliedern ohne Waffen die Teilnahme am Schießsport zu ermöglichen. Das ist der Unterschied zu einer persönlichen WBK eines Mitgliedes, das eine schießsportliche Betätigung ausüben muss.
    • Gar niemand sollte bei dem allzu genau (oder überhaupt) hinhören.   70-80% des Krams den er von sich gibt sind Blödsinn oder halbgar.     Richtig, Meinungen sind ja wie... äh... hat jeder.   Das ist dann nur lustig, wenn er selber nicht mit den Meinungen anderer umgehen kann und die dann löscht.   Aus beidem ergibt sich das Fazit:  Jeder macht sich selber zu dem Dulli, als der er wahrgenommen werden will.  
    • In diesem Fall benennt der Verein einen anderen Berechtigten an den die Waffe überlassen wird. Wie ihr physisch an die Waffe kommt ist ein Problem zwischen euch und dem/den Erben des Waffenschrankes. Richtig, das Bedürfnis des waffenrechtlichen Besitzers zur Fortdauer des Besitzes muss dieser nachweisen. Je nachdem wie lange dieser bereits eine entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis hat ein Problem oder auch nicht. Du musst das nachweisen was die Behörde zur Glaubhaftmachung des Bedürfnisses verlangt. Das ist aber regelmäßig nur ein gewisser Mitgliederbestand und eine erkennbare Verwendung der Waffen, etwa für Neumitglieder. Bei 5 KK-(Einzellader?)-Gewehren wird es da bei einer Mitgliederzahl die eine Aufteilung in "Kompanien" begründet wahrscheinlich keine zu großen Ansprüche geben...
    • Es liegt nicht "an der Bearbeitungsgeschwindigkeit der Behörde", es liegt an der Gier der Leute.   Grundsätzlich ist der Ablauf: Kaufen nach Erwerbsberechtigung.   Dass sich in den letzten Jahren eingebürgert hat, dass man schonmal in froher Erwartung eines Voreintrags oder gar eines Bedürfnisnachweises oder gar noch bevor man überhaupt die Voraussetzungen für einen Bedürfnisnachweis beisammen hat einkaufen geht ist halt nicht der Standard und - so sieht man es ja auch an den Reaktionen der Waffenbehörden, wenn man dann bei der Dokumentation dieses Ablaufes zu ehrlich ist - auch nicht von den Behörden gewünscht.   Ja, es ist durch die gesetzliche Definition des waffenrechtlichen Erwerbs zwar nicht verboten, aber wer zu nah an die Sonne fliegt, verliert halt ggf. auch mal seine Flügel. Wer der Meinung ist, dass er schonmal kaufen muss, bevor er erwerben darf, weil er so klug ist und weiss dass das nicht verboten ist, der sollte halt auch so klug sein, seiner Behörde die richtigen Antworten in den Formularen zu geben und auch nicht die Ausnahmen von der Erlaubnispflicht sinn- und zweckwidrig zu missbrauchen.   Ist eigentlich ganz einfach. Und man muss es nicht der bösen Behörde in die Schuhe schieben.   Hier geht es nicht um Atemluft oder Trinkwasser. Wenn man halt ein paar Tage, Wochen oder im unangenehmsten Fall Monate auf seine Erwerbserlaubnis warten muss, wird man davon nicht umkommen. Hier geht es um ein Hobby. Im Fall von Erlaubnissen nach §19 dauert eine Erteilung teilweise über ein Jahr - und da kann es im dümmste Fall um Leben und Tod gehen...     Nein, ist sie nicht.   Kann sie ihm nachgewiesen werden oder werden Tatsachen bekannt, die entsprechende Annahmen rechtfertigen, dann ist das alles andere als irrelevant.     Richtig. Im hier diskutierten Fall auf Basis von zu ehrlich angegebenen Daten...
    • Oder ggf. sind auch Leute aus der Zeit gefallen, bei denen ein Entspannen über den Abzug ein Problem darstellt. Könnte ja auch sein.   Aber es gibt ja auch Leute, die meinen, man muss über die 4 Cooper-Regeln ein Video machen und dabei 10+ Minuten dokumentieren, dass sie sie nicht verstanden haben... 
    • Hallo zusammen,   ich bräuchte mal ein paar Informationen zur Vereins-WBK von denjenigen die diese bereits nutzen und besitzen.   Und zwar folgende Situation: Ich habe heute ein langes und informatives Telefonat mit der für uns zuständigen Behörde geführt.   Wir sind ein doch verhältnismässig kleiner Schützenverein mit einem Vogel-Hochstand. Bei uns ist es aktuell so dass dem Verein 5 KK-Gewehre "gehören", die auf die einzelnen Kompanien aufgeteilt sind. Bedeutet grob jede Kompanie hat 1 Gewehr bei sich welches es zum Schiessen nutzen kann. Diese sind auf insgesamt 5 Mitglieder mit je 1 entsprechenden grünen WBK aufgeteilt. Jede grüne WBK ist auf das entsprechende Mitglied namentlich direkt eingetragen, bedeutet "Max Mustermann" hat eine grüne WBK mit 1 KK-Gewehr auf seinen Namen. Das nächste KK-Gewehr ist bei "Luise Mayer" auf Ihren Namen eingetragen usw. (Die Namen sind hier natürlich nur Beispielhaft genannt...) Auf jeder grünen WBK ist auf Seite 6 jeweils eingetragen: "Die eingetragene Schusswaffe ist Eigentum des Schützenvereines". Im Umkehrschluss bedeutet das natürlich auch dass jeder mit WBK die Waffe bei sich zu Hause in einem entsprechenden Behältniss vorschriftsmässig gelagert hat.   Soweit, so gut (oder auch nicht...)   Nach einem Telefonat mit dem Sachbearbeiter der für uns zuständigen Behörde wurde angeregt ob wir nicht die WBKs in eine entsprechende Vereins-WBK umändern wollen. Nach einem gut 45 Minuten dauernden Gespräch haben sich doch einige noch zu klärende Punkte ergeben, die ich gerne erst einmal Euch zur Diskussion stellen möchte, bevor ich damit mit der Behörde drüber dikutiere...   Und zwar sind für mich erst einmal ausschlaggebend der Punkt sollte ein Mitglied mit einer eigenen grünen WBK mit einem Gewehr welches laut Seite 6 in seiner WBK dem Verein gehört austretten, versterben oder aus welchen Grund auch immer die WBK entzogen bekommen, dann ist ja damit verbunden auch die Waffe erst einmal entzogen. Wie kommen wir dann als Verein an die Waffe, wenn diese nicht namentlich auf einen anderes Vereinsmitglied eingetragen ist, sondern in seiner (entzogenen) WBK nur vermerkt ist dass diese dem Verein gehört. Kann dann einfach ein anderes Mitglied des Vereines, welches auch eine WBK besitzt mit dem selben Vermerk einfach zur Behörde hingehen und die Waffe "abholen", oder ist die dann für den Verein eher "verloren" ?   Der andere Punkt ist wenn wir das ganze nun umstellen würden auf eine Vereins-WBK, wo alle Waffen eingetragen sind, mit entsprechenden Berechtigten. Wie macht Ihr das, wenn nun die Waffen nicht zentral an einem Ort gelagert sind, sondern entsprechend Vorschriftsmässig auf verschiedene Lagerorte aufgeteilt sind ?   Zu dem ganzen muss ich vielleicht noch ausführen dass wir kein Schützenhaus o.ä. besitzen, in dem die Waffen ordnungsgemäss zentral in einem Schrank gelagert werden können. Eine entsprechende zentrale Lagerung wäre daher nur bei einem Mitglied zu Hause möglich. Dieses sagt auch die Behörde dass eine zentrale Unterbringung in den Räumlichkeiten des Vereines aus baulichen Gegebenheiten ausscheidet.   Eine andere Frage dich sich mir stellt: Jeder der eine gründe WBK, wenn auch schon langfristig, muss ja eine entsprechend häufigen Einsatz der Gewehre nachweisen um das Bedürfniss zum Besitz der Waffen nicht zu verlieren (Ich hoffe ich habe das korrekt ausgedrückt...). Wie sieht es mit den Waffen in einer Vereins-WBK aus ? Gilt der Nachweis auch dort und vor allem wenn dort nun 5 Gewehre zum Beispiel in einer Vereins-WBK eingetragen sind, muss ich dann entsprechend mehr "Schiessveranstalltungen" nachweisen ?   Ich hoffe ich habe das ganze einigermassen verständlich rübergebracht und Ihr könnt mir vielleicht helfen bei der Entscheidung und der für mich aufkommenden Fragen.   Sollte etwas für Euch unverständlich sein, oder noch relevante Rückfragen bestehen scheut bitte nicht diese zu stellen. Das einzigste was ich hier aus Gründen des Datenschutzes nicht nennen möchte ist um welchen Verein und welche Namen es geht. Ich denke dass ist gut nachvollziehbar.   Ich wünsche Euch schon einmal ein frohes Osterfest und bin gespannt auf Eure Meinungen und Ideen hier...
    • Auf Vorschlag unseres SB's, bei dem meine Frau und ich ca. 3 Monate vor der 1-jahres-Frist vorstellig waren, wurden im Vorfeld gleich mal die ganzen Behörden-Checks im Hintergrund angeworfen. Exakt 356 Tage nach dem Vereins/ Verbandbeitritt stand ich morgens beim Amt auf der Matte (hatte kurz beim SB angerufen, ob gerade passt), bekam die WBK mit Voreintrag nach 10min ausgehändigt, bin dann direkt zum Händler gefahren, wo meine X-Five wartete. Danach gleich wieder zum Amt und diese final eintragen lassen. Hab also keine Minute zu lange gewartet. Ist heute, nach 8 Jahren, noch ganz genauso. Kurz Anrufen, Hingehen, Bedürfnis vorzeigen --> Voreintrag + Schwätzchen zu den neuesten Waffenthemen. Dauert keine 10min. Immer freundlich und fachkundig. Besser geht's nicht.   Vereinskamerad im Nachbarort: Die SBine musste leider bei den Landtagswahlen (BaWü) aushelfen und hatte leider keine Zeit. Der Kollege hat sicher 6-8 Wochen auf die Erst-WBK gewartet.
    • Gestern von einem meiner " neuen " im Verein erfahren, das seine beiden WBK`s gestern im Briefkasten lagen . Nach fast genau 2 Wochen. Wie gesagt erst-WBK`s . Anderer, älterer Kollege wurde dem Antrag auf Voreintrag nach ca 1. Woche entsprochen. Dauert bei uns, Landkreis im Saarland, die letzte Zeit nicht mehr so lange wie es auch schon gedauert hat. Die haben Personell aber auch aufgestockt.  2 bis 3 Monate hatten wir aber auch schon. Mittlerweile geht das recht flott. Die SB da sagte aber auch mal, sie fragt nicht immer ALLE Behörden ab, weil die von sich aus eine " Nachberichtspflicht " hätten. Also das wenn bei einem WBK Besitzer sich was mit der Zuverlässigkeit ändert müssen die IHR bescheid geben . Beim Erstantrag aber immer alle Abfragen stattfinden.  
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