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    • Was in der Debatte um das jagdliche Bedürfnis gerne übersehen wird, ist das es nicht nur um das  wieviel sondern auch um das wann und wie geht.   Bedürfnis wird immer mit möglichst viel haben dürfen gleichgesetzt, was wenn man mal halbwegs ehrlich ist eigentlich schon alles aussagt über den wahren Zweck, namentlich Horten.  Dabei war die gesetzgeberische Intention und eigentlich eine ganz andere: Weil es schlechterdings viel zu aufwändig ist und seitens der Sachbearbeiter in der Regel auch nicht richtig einschätzen kann, was für die jeweilige jagdliche Situation das richtige ist, wurden den Jäger weitreichende Privilegierungen eingeräumt:    1) Für den Erwerb von Langwaffen der Erlaubnispflicht freigestellt (sic!)  2) Für die Erteilung der Besitzerlaubnis aus 1, vulgo Eintragung, weitestgehend vom Bedürfnisnachweis befreit.  3.) Bei Kurzwaffen hat man an der Erlaubnispflicht festgehalten und ein Bedürfnis von 2 KW      Der Jäger sollte selbst die notwendige Ausstattung für seine jagdliche(n) Situation(en) beurteilen und auch schnell und unkompliziert (kein Bedürfnisnachweis) einer veränderten Situation/Jagdgelegenheit anpassen können, ohne seiner Behörde aufwändig darlegen zu müssen warum er denn nun eine 30.06 statt eine 308 benötige oder warum noch eine .223 für Reh gerade passend währe etc.    Solche Privilegierungen finden allerdings unter gewissen Annahmen statt, die, analog der gelben WBK, davon ausgingen das nicht gehortet werden würde. Bei der gelben WBK schon von Beginn an (1976) mit der Willensbekundung, das man missbrauch zum Horten über das allgemeine Bedürfnisprinzip abfangen kann und soll. Analog verhält es sich auch nach wie vor bei § 13: Der Langwaffenerwerb ist nur privilegiert, wenn er zum Zwecke der Jagd erfolgt, offenkundiges Horten (40-50 Waffen... glaube der Rekord liegt irgendwo über 500....) ist nicht gedeckt.     Nun sind die Fälle Niedersachens (Lüneburg) und Bayern schlechterdings nicht vergleichbar.   - In Würzburg/Bay. VGH ging es darum, ob das vom Gesetzgeber bedürfnisnachweisfrei gewährte Kontingent an zwei Kurzwaffen von anderen Bedürfnissen  ausgefüllt werden kann. Was den Jäger dann bei der oben genannten Auswahl der Waffen nach jagdlicher      Eignung (Gewicht, Sicherheite, Visierung etc) rechtswidrig einschränkt - In NRW ging es darum, das jemand hohe zweistellige Zahlen an Langwaffen(>60) besaß und nun unbedingt zum Zwecke der Jagd  noch eine Kaschi und einen weiteren Kanulfer eintragen lassen wollte.   Ist ist klar, was passieren wird: Günstigen Falls wird § 13 Abs 2  minimalinvasiv auf   "X Langwaffen"  gefasst (X=10, 15...) so dass die Behörden ermächtigt sind darüber hinaus das Bedürfnis zu prüfen, genau das stellt der Bericht des WD in den Raum.    
    • Wurde dort auch so vorzüglich am Gesetz lang gearbeitet wie in Bayern und beim wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages?     Genau DAS meine ich mit mit lokaler Gesetzgebung.  
    • Hessen hat schon ein entgegengesetztes Urteil und einige Behörden in Rheinland-Pfalz sind aufgesprungen, wenn auch mit höherer Stückzahl. SD´s gibt es mit Jagdschein auf WBK und für die Nutzung auf KK, bzw. Zentralfeuer bedarf es halt eben eine Genehmigung der Waffenbehörde, welche es bei Bedarf auch gibt. Was in letzter Zeit jedoch immer häufiger auftritt ist die Weigerung einen .22er Schalldämpfer einzutragen, obwohl bereits eine Waffe im Kaliber .223 (AR-15) vorhanden ist. Begründung in der Regel, weil kein jagdlich taugliches Gewehr für den SD vorhanden ist. Würde mich nicht wundern wenn dort die nächste Baustelle entsteht.  
    • Weil eine (kaum vorhandene) beratende Lobby die Entscheider weniger interessiert, als die persönlichen Vor- und Nachteile für die Entscheider selbst. Da durch Lobby Wählerstimmen zu sammeln nicht honoriert wurde (FDP u. CDU), könnte ja mal endlich versucht werden, was passiert, wenn nicht nur Abgeordnete von Parteien ohne faktische Entscheidungsmöglichkeiten gewählt werden und so die Posten den anderen Parteien als Belohnung für verdiente Parteisoldaten fehlen, sondern auch in den Büros relevanter Abgeordneter merklich Mühe und Aufwand generiert würden.   Dein  Mausebaer
    • Manchmal beschleicht mich ein leiser Verdacht, dass weil diese anderen Probleme "von der Politik" nicht gelöst werden können, "die Politik" immer mal wieder gerne das Waffenrecht weiter verschärft. Dann kann man dem unzufriedenen Volk gegenüber behaupten, dass es nun noch sicherer leben könne, weil man damit etwas Wichtiges getan habe.   Also nicht nur ideologisch von den Antis getrieben, sondern auch als allgemeine Volksver(_._)ung, um die für dumm gehaltenen Massen ruhig(er) zu halten.  ... und dann wundert man sich, dass die Parteien der politischen Ränder trotzdem weiterhin viele Stimmen erhalten.   Euer Mausebaer
    • Deine Führsorge ehrt dich, auch wenn du manches nicht verstehst- oder eher nicht verstehen möchtest.   Die "Diskussion" ist doch stets die gleiche, gehts nicht weiter oder die Meinung ist eine andere wirds persönlich, üblich auf WO und in der Realität.   Für mich steht fest das sich der Gesetzgeber  um das "Problem" Bedürfnis Jagd kümmern wird, die Anzeichen dafür gibts seit Jahren. Natürlich fallen nun alle wieder aus allen Wolken was da böses angedacht ist, der Schrei nach der nicht vorhandenen Lobby wird laut, Rechtfertigungen werden zurecht gelegt und festgestellt das eh alles Blödsinn ist.   All dies hat noch nie bei Gesetzesänderungen eine Rolle gespielt.   (Ach doch, wir hatten ja wahnsinnige Lockerungen, vieles ist nur halbso schlimm geworden wie befürchtet und eigentlich gehts uns ja gut)   Ich bin gespannt was diesmal alles verhindert und zum besseren gewendet wird. Hat nichts mit "verkauf doch alles und geh Golf spielen" oder " nimm Drogen dann gehts besser" zu tun, denn genau diese Sprüche sind es welche die Lager spalten und zur Resignation führen. Es scheint aber Zeitgeist zu sein in schwarz und weiss zu denken, eine Entwicklung die sicher nicht von Vorteil ist, manchen aber sehr gut gefällt.   Ein gesunder Optismus ist sicher nicht schlecht, aber man sollte die Augen nicht vor der Realität verschliessen.  
    • Der Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hat ergebnisneutral am Gesetz gearbeitet. Hut ab! Davon können sich andere Gerichte mal eine Scheibe abschneiden. Die Begrenzung der neuen gelben WBK auf 10 Stück muss aufgehoben werden, ebenso wie einige andere Gängelungen der letzten Jahre. Von mir aus sollen SD`s ruhig auf WBK verkauft werden, auch für KK. Eine Begrenzung des JJ ist wieder eine weitere Gängelung, welche vom Tisch muss. Es reicht mir was die "lokale Gesetzgebung" seit Jahren versucht in das aktuelle WaffG irgendwie hereinzudrücken. Unser Land hat ganz andere Probleme, welche mal gelöst werden sollten.   just my two cents
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