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    • Ist doch Schmarrn, ändert an der jetzigen Situation gar nix mehr und verhärtet nur unnütz die Fronten. Anrufen und höflich besprechen.
    • Hatte ich auch mal. Die Behörde war aber in Zivil da und hatte Nachbarn, welche auf dem Hof waren, erstmal nach meine Wohnung und dann nach meiner Anwesenheit gefragt. Da wir wachsame Nachbarn haben und die zwei Mitarbeiter sich anfänglich nicht ausgewiesen haben, wurden sie von den Nachbarn dann etwas bestimmter ausgefragt, was sie denn überhaupt hier wollen. Daraufhin haben sie sich als Ordnungsamt zu erkennen gegeben und auf weitere Nachfragen, weshalb in Zivil und nicht in Uniform, dann als Waffenbehörde. Damit waren meine Nachbarn beruhigt und die Mitarbeiter sind wieder abgefahren. Nun ist das bei mir egal und meine Nachbarn wissen sowieso Bescheid. Allerdings weiß ich aus meinem Verein, dass das definitiv nicht bei allen so ist und einige auch mit Sicherheit nicht wollen, dass Waffenbesitz in der Nachbarschaft bekannt wird. Ich habe dann den nächsten Tag in der Behörde angerufen und meinem SB gesagt, mit dem ich im Übrigen sehr gut auskomme, dass ich dieses Verhalten vor Ort überhaupt nicht gut finde. Er teilte mir dann mit, dass dies eine neuer Kollege war (von dem ich noch nichts wusste) und er das durchstellen wird. Das wäre so wirklich nicht in Ordnung.   Also, rufe in deine Behörde an und teile denen deine Befindlichkeiten mit. Reite nicht unbedingt auf dem Datenschutz rum, sondern auf deine Situation vor Ort.
    • den Vorgesetzten anrufen und eine schriftliche Entschuldigung nebst Unterlassungserklärung einfordern. widrigenfalls Fachaufsichtsbeschwerde an die übergeordnete Behörde.   natürlich vorab Sachverhalt schriftlich festhalten (Gedächtnisprotokoll) und vom Nachbarn bestätigen lassen.       DSGVO. so geht das mal garnicht!
    • Nächste Frage: Wie ist das, wenn gar kein Handy (Smartphone) vorhanden ist...?    
    • Moin, hatte am Montag Besuch von der Waffenbehörde, zwecks Aufbewahrungskontrolle. Ich war nur nicht da. Der Beamte hat sich meinem Nachbarn als Polizist ausgewiesen und ihm erzählt, dass er bei mir eine Waffenkontrolle durchführen wolle. Da ich nicht da war, hat er ihm, ein Schriftstück an mich (ohne Umschlag) übergeben. Mal davon abgesehen, dass jetzt das ganze Haus weiß, (und nächste Woche vermutlich die ganze Straße) dass ich "scharfe" Waffen besitze, ist das nicht eine grobe Datenschutzverletzung? Wie würde ihr darauf reagieren??
    • Naja, Du musst das aus d. Sicht der Beamten sehen.....denn ist es scheißegal wie es Dir als Opfer ergeht, übernehmen dann eh die Sanis oder gar der Bestatter und den Papierkram erledigt und dann der Arzt der u.U. den Totenschein ausstellt und aus der Sicht ist das Markierungsspray der Hit....sorgt weil man den Täter ja einfach finden kann, fürs Schulterklopfen bei den Beamten, wenig Schreibkram, Erfolgserlebnis, Punkte auf der Karriereleiter und vor allem immer für Nachschub, weil die Täter wissen in 99.99% der Fälle ist das Opfer ziemlich wehrlos (physische Stärken mal unterschlagen).    Im anderen Fall allerdings (Bürger wehrt sich im Sinne des §32 StGB) haben diese tapferen Beamten ein Problem...einen u.U. ziemlich lädierten Täter, jede Menge Schreibkram der dann auch nicht aufhört, weil ja geschaut werden muss, ob wirklich für alles der §32 StGB gilt* und dann wenn es blöde läuft auch wird da auch noch einem potentiellen Arbeitsbeschaffer für die Beamten u.U. für immer das Lichtlein ausgeblasen....sprich unterm Strich steigt da die Zahl der "Probleme" noch an.    Btw. Du hast da eine falsche Formulierung gewählt:   das muss "gnädiger weise erlaubt" heißen.....dem Staat/Gesetzgeber/Exekutive wäre es recht, wenn der Bürger zu 100% auf sein Recht zur Notwehr verzichten würde und es wird alles getan um den Bürger dieses Recht zu verwehren siehe https://www.spiegel.de/politik/cocktails-verboten-a-40923455-0002-0001-0000-000044914759      *= kann mich an einen Fall erinnern, wo sich jemand gegen einen Angriff (keine Ahnung womit) mit einem Messer gewehrt hat...in d. Verhandlung wurde der "Wehrverlauf" aufgedröselt und wenn ich mich dunkel erinnere, kam dann heraus, dass der erste Teil dieses Verlaufs okay war, beim weiteren Ablauf aber dann kein §32 mehr vorlag und deshalb das Opfer dann zum teilweisen Täter wurde und für das dann eine auf den Deckel bekam.      bj68
    • Meine Frage ist ja eher warum konkret im genannten Beispiel anscheinend so häufig verfrühte Schussabgaben zu beobachten waren. Für mich macht es keinen Sinn vor Startkommando den Finger an den Abzug zu legen. Selbst bei (Teil-)Disziplinen mit Zeitvorgabe sollte nach dem Startkommando noch genügend Zeit sein "Druckpunkt" aufzunehmen. Bin jetzt aber auch kein Spitzenschütze und kann nicht beurteilen ob das zwingend notwendig ist.   Ähnlich verhält es sich bei "technischem Versagen". Auch hier wäre es mir nicht wert einen Vorteil (Abzugsgewicht?) bei potentiell unsicherer Waffe zu haben.
    • D.h. es gibt zwar kein bekanntes Verbot, aber es gibt auch keinen definierten Verwaltungsprozess dafür? Es wird sich also keine Behörde zuständig fühlen, eine Erwerbserlaubnis auszustellen, obwohl dies laut Gesetz möglich sein müsste?   Spannend wäre dann, was passiert wenn ein WBK Inhaber seinen Wohnsitz aufgibt ohne jedoch auszuwandern. Melden darf er sich ja ohne festen Wohnsitz nicht, aber es gibt auch keine zuständige Behörde mehr.
    • Das alles braucht der Händler nicht prüfen. Ich kaufe die Waffe, ich bin zuverlässig, ich trage (sowieso) die Verantwortung.     Das sollte direkt geändert werden. Das ist schon auf Papier schwachsinnig und macht bei einer Karten WBK alles nur problematischer. Warum willst Du unbedingt auf Teufel komm raus die Einschränkung beim Munitionserwerb auf die digitale Abwicklung übertragen? Das erfordert einen extra Ablauf, der ohne diesen Blödsinn gar nicht notwendig ist.     Ich bekomme beim Erwerb sowieso einen Auszug vom NWR-II Eintrag. Das wird dann auffallen, wenn der nächste Auszug vorliegt. Wenn das NWR-II tatsächlich gehackt sein sollte, dann ist das nicht unsere Verantwortung und auch nicht unser Problem. Wäre das unser Problem, dann hätten wir das mit dem NWR-II heute schon.  
    • Die Ergonomie - das Ding ist halt ein schießender Backstein. Selbst wenn einem das Griffstück von der Größe her passt, wobei ich bei der M13 Handschuhgröße 10 als unteres Limit ansehen würde. Dann wird systembedingt viel Dreck in die Waffe geblasen, die Magazine sind gerade im oberen Bereich immer Dreckig, man hat schwarze Finger - wenn Du mal jemandem auf den Stand siehst, der neben Gehörschutz und Brille etc. noch Feuchttücher auspackt, der holt bestimmt gleich eine P7 aus dem Koffer  Die wird beim Schießen oberhalb des Abzugsbügels, also genau da wo "Finger lang" anliegt auch wirklich heiß. Haltbarkeit ist auch so eine Sache und dazu kommt noch die Ersatzteilversorgung, Jahrzehnte nachdem die Produktion eingestellt wurde. Auf der Habenseite ist sicher die Zuverlässigkeit, die P7 frisst wirklich alles. Ich hab in meinem Verein regelmäßig Zündversager entsorgt, die aus einer der Glocks nicht wollten. Niedrige Laufachse, wobei das auch anderen Pistolen mit Schlagbolzenschloss bieten. Präzision sicher gut, aber die muss man bei der Ergonomie auch erst mal umsetzen können. Ich schieße mit einer getunten CZ oder Sig Sauer auf jeden Fall besser und tue mich dabei noch deutlich leichter, als mit der P7.  Als Dienstwaffe oder zum Führen wäre die auch nicht meine erste Wahl, hohe Zuverlässigkeit und Sicherheit bieten andere auch - mit wesentlich besserer Ergonomie.  
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      Fyodor
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      46 Jahre alt
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