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    • Nein, man muss sogar widersprechen: Im Falle des Schlüsselurteils hatte der Jäger seine Verwahrung des Schlüssels bei Antragstellung auf Jagdschein nachgewiesen und war auch in der Folge kontrolliert worden.  Nach dem Einbruchdiebstahl der Waffen hat dann die selbe Behörde den Jagdschein für ungültig erklärt, der unzulässigen Schlüsselverwahrung wegen.....   Aussagen von Behörden sind nichts wert, wenn sie nicht in Form von § 13 Abs. 6 AWaffV, also als Erlaubnis zur von der Norm abweichenden Verwahrung,  daherkommen.   ---------------------------------------------   Zur Eingangsfrage:   Geändert hat sich nichts. Alt-Waffenschränke dürfen von ihren Besitzern weiter genutzt werden. Von Erben nur dann, wenn sie zu Lebzeiten des Erblassers von der gemeinsamen Verwahrung Gebrauch gemacht haben, sie werden aber nicht zu Besitzern im Sinne der Vorschrift, d.h. sie können nicht weitervererben. Und auch die gemeinsame Verwahrung mit ihnen ist ausgeschlossen.    Am Beispiel: Großvater und Vater verwahren gemeinsam in A/B. Großvater stirbt,  Vater darf weiter im geerbten A/B aufbewahren. Sohn benötigt aber eigenen Waffenschrank EN 0/1 und darf nicht mehr in  Großvaters Schrank mit dem Vater zusammen verwahren und kann den A/B Schrank auch nicht (waffenrechtlich) erben.     Schlüsselfrage A/B:    Die eigentliche wesentliche Änderung 2017 war die ersatzlose Streichung der Gleichwertigkeitsklausel und die Einführung einer Zertifizierungspflicht.     Daher ist es auch nicht zu beanstanden, wie das OVG NRW geurteilt hat. Zertifizierung bedeutet eben nicht ausgelaufene Bauvorschriften, die eh keiner mehr kontrolliert, sondern eine technisch wohldefinierte Hürde, die durch  Tests mir verschiedenen Angriffsmethoden belegt sind. Der Wille des Gesetzgebers: An Waffen darf man nur mit einem definierten technischen und zeitlichen Aufwand illegal herankommen, darüber sollen die Zertifizierungsstellen wachen. Es genügt nicht mehr, dass der Waffenschrank de facto dem Standard entspricht. Er muss auch ein Zertifikat aufweisen. Richter sollen keine aufwendigen Eruierung der Gleichwertigkeit von Müslibox und Waffenschrank mehr führen müssen, sie können sich zurücklehnen und ganz simpel entscheiden: Zertifikat: Top, kein Zertifikat: Flop. Daher muss auch der Zugriff auf den Schlüssel entsprechend technisch und zeitlich abgesichert sein da sonst die Zertifizierungspflicht ad absurdum geführt wird.  Auch hier wieder: Die Zertifizierungsstelle entscheidet, nicht das eigene Gutdünken.         Die wesentliche Frage im Hinblick auf den Altbesitz und damit auch auf die Schlüsselfrage bzw den ggf nachbeschafften Schlüsseltresor ist, inwiefern ist die "Zertifizierungspflicht" analog auch hier anzuwenden ist.            Höchste Vorsicht ist nun mit der Auslegung der Formulierung  "nach Maßgabe" geboten. Daraus könnte man ableiten, das ein "gleichwertiger" Schlüsseltresor ausreichend sei, da ja nach alter Rechtslage verfahren werden soll.  Wobei gleichwertig bei dieser Betrachtung ungleich A/B sein soll.     Aber:   - Es ist dem Wortlaut eindeutig zu entnehmen, das nur Waffenschränke, welche nachweislich der VDMA entsprechen (Typenschild) oder von der Behörde vor Stichtag als gleichwertig anerkannt wurden weiter genutzt werden dürfen. Das   steht der Zulassung weiterer Gleichwertigkeitsdebatten vor Gericht entgegen. Auch hier soll der Richter simpel entscheiden können: Typenschild/Behördenbescheid: Top, keines davon: Flop    - Aus der Begründung zum Entwurf folgt, dass nur die bereits konkret genutzten Altbehältnisse im Sinne einer Besitzstandswahrung für die Aufbewahrung von Waffen genutzt werden dürfen. Bei Erreichen der Kapazitätsgrenze oder Defekt des Schrankes darf kein Ersatz A/B beschafft werden sondern auf 0/1 umgestellt werden. Die Beweislast für die Nutzung vor dem Stichtag trägt  der Waffenbesitzer. Der Wille ist klar kommuniziert: A/B ist vorbei.     Hardliner würden jetzt mit der Gleichung Schlüsseltresor = Waffentresor die Nutzung von neu beschafften Zahlenschloss-A/B-Schränken ausschließen. Teleologen würden einwenden, das so lange der A/B Schlüsseltresor ausschließlich für die Verwahrung des Schlüssels genutzt wird, der gesetzgeberische  Wille (= Sichere Waffenverwahrung, Ende der A/B Schränke) erfüllt ist.     Daraus leitet sich die einzig rechtssichere Variante ab: Schlüsseltresor Klasse 0      
    • ... mit der Suchfunktion fand ich nichts    es ist sicherlich schon diskutiert worden ... viele Elektronik Schlösser haben ja einen Notschlüssel. Genaugenommen bräuchte ich einen zweiten kleinen Elektronik Schloss Tresor mit der gleichen Sicherheitsstufe um den Notschlüssel aufzubewahren.   Dessen Kombination ich ja für (soll nicht geschehen) Erben im Briefumschlag hinterlassen kann. 
    • Also, dass das, was früher mal war, nicht Thema des TO ist, da gebe ich dir völlig recht! Aber wer hat noch mal damit angefangen („Warum habt ihr nicht beim Kauf vor 10–50 Jahren …“)?   Aber die Schlüsselfrage gehört, denke ich, schon zu einer Antwort, wenn jemand fragt, ob sich rechtlich in letzter Zeit etwas an den Vorgaben zur Weiterbenutzung von A-/B-Schränken geändert hat. Schließlich ist der Schließmechanismus ein ganz wesentlicher Teil eines Waffen-/Wertschrankes, und damit ist die Frage nach einem Schrank untrennbar mit der Frage nach dem Mechanismus verbunden, wenn da Unterschiede gemacht werden. Und da nach der rechtlichen Situation gefragt wurde UND in einigen Bundesländern bzw. von einigen Gerichten da eindeutig rechtliche Unterschiede gemacht werden, gehört die Schlüsselfrage definitiv in eine Antwort auf die Ausgangsfrage!   Man muss dazu nicht ewig diskutieren, da die Sachlage für den Waffenbesitzer nun mal so ist, wie sie ist: In BW und NRW meint das Land, gestützt durch ein obergerichtliches Urteil für NRW, dass ein „versteckter“ Schlüssel den Anforderungen zur Schlüsselaufbewahrung und damit zur Waffenaufbewahrung nicht genügt, und da ein Waffenbesitzer spätestens im Moment des Einschlafens aus rechtlicher Sicht die tatsächliche Gewalt über den Schlüssel verliert, ist im Ergebnis die Aufbewahrung des Schlüssels in einem Tresor mit Zahlen- oder biometrischem Schloss notwendig. Kann man finden, wie man will, aber wer in einem dieser beiden Bundesländer wohnt, muss sich daran halten, oder die Waffenbehörde wird bei einer Kontrolle die Unzuverlässigkeit in den Raum stellen. In den anderen Bundesländern gibt es die Anforderung so verbindlich nicht. Teilweise gibt es eine „Meinung“ aus den IM, teilweise auch nicht. Auch gibt es ein Obergerichtsurteil auf derselben Ebene wie das Urteil aus NRW, das der Feststellung, dass ein Schlüssel zwingend in den Tresor müsste, widerspricht und daher zumindest für dieses Land (meine SH?) eine relative Bindungswirkung hat. Einige Waffenbehörden scheinen aber wohl derselben Meinung wie die IM von NRW und BW zu sein, was man akzeptieren kann, oder man muss dagegen klagen (entweder vorher oder aber im schlechteren Fall, nachdem der Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnisse ausgesprochen wurde). Wenn man da nicht gerade im Gebiet mit einer der WB wohnt, die ebenfalls (ohne zentrale Vorgabe vom Landes-IM) eine Schlüsselaufbewahrung im Tresor fordert, bekommt man zumindest bei der Aufbewahrungskontrolle keine Probleme, wenn man keinen mit Nummernschloss hat. Was jedoch ggf. ein Richter daraus macht, wenn dann doch (z. B. bei einem Einbruch oder noch viel schlimmer tatsächlich durch Mitbewohner) Waffen abhanden kommen, steht auf einem anderen Blatt! Das Risiko, dass man als „Schlüsselverstecker“ da dann doch Probleme bekommt, auch wenn im eigenen Bundesland keine verbindliche EXPLIZITE Regelung existiert, ist halt höher. Daher kann man nur der Aussage von @frosch zustimmen:    
    • Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Maßgeblich ist, dass ein A/B-Schrank zum 6.7.2017 für die Aufbewahrung von Waffen genutzt wurde.
    • Ich frage mich gerade, was die erneuten Diskussion über die ach so schlechten Stellungnahme der Verbände soll? Die Stellungnahmen sind alle vor Wochen/Monaten fristgerecht eingereicht worden, diese Drops ist gelutscht.   Die Evaluierung wurde nun auf den Sommer verschoben, da das BMI wohl von der Vielzahl Stellungnahmen oder auch Stellungnahmebaustellenthemen überrascht gewesen sein soll. Wie eine Stellungnahme hätte nesser formuliert werden können, spielt keine Rolle mehr und ist eh eine rein individuelle Ansichtssache. Jedem recht machen können es die Ig´s und Verbände eh nicht.   Am Ende wird es sich zeigen, welche Stellungnahmen am ehesten ernst genommen werden, die der Sport-/Jagdverbände, die der Behördenverbände, die der Polizeiverbände oder alle gleichermaßen. Vielleicht kommt man auch zu dem Entschluss, wovon ich sogar ausgehe, dass es so viele Baustellen sind, dass eine Überarbeitung des WaffG, egal in welche Richtung, dass das keinesfalls in dieser Legislaturperiode erledigt werden kann.
    • Sehr schön formuliert! So ähnlich sollte natürlich eine durchdachte und wohlformulierte Stellungnahme aussehen, wenn man möchte, dass die Forderungen auch gehört werden und nicht wegen Unflätigkeit vom Tisch gewischt werden.    Allerdings ist das HIER ein Forum, wo man sich locker austauschen kann und wo man nicht gleich jedes Wort auf die Goldwaage legen sollte. Mir wäre auch nicht bekannt, dass WAFFEN-ONLINE um eine Stellungnahme gebeten wurde oder sich die Evaluierer hierher begeben, um nach guten (oder schlechten) Argumenten für Änderungen am Waffengesetz zu suchen.    Eines der wichtigsten Argumente für mich sind ZAHLEN, DATEN, FAKTEN!    Dazu gehört eine (erneut) differenziertere PKS, eine Aufdröselung der Taten, aber auch der Vergleich mit anderen, vergleichbaren Staaten.    Beispiel aus der PKS 2024: 35.511 Verstöße gegen das Waffengesetz Was denn genau?  - Amoklauf - bewaffneter Raubüberfall - illegaler Waffenbesitz  + die aus dubiosen Kanälen beschaffte Makarov  + das damals nicht entsorgte Butterfly-Messer  + Oma Erna bringt die Waffen ihres verstorbenen Mannes zur Polizei - mit Anscheinswaffe (beim Airsoft-Spiel) in der Öffentlichkeit erwischt - mit SRS auf der Straße geschossen - Messer gem. 42a mitgeführt - mit Pfefferspray in die Waffenverbotszone getappt - eine Waffe ohne gültige Papiere geführt (z.B. Perso vergessen) - usw.  ???    Wie will man ohne die genauen Zahlen zu kennen, irgendetwas ableiten, schlussfolgern und dann in Gesetze und Verordnungen umwandeln?    Ist da die Grundlage nur ein Bauchgefühl, gepaart mit "Vertrau mir, Bruda!"?    Siehe auch    Schreckschusswaffen waren auch schon vor vor 25 Jahren ein großes Thema. Und schon damals gab es die Fragen und Ideen, dem "Problem" mit Sachkunde, WBK und Waffenschein entgegen zu treten.  Mit der Novelle 2003 wurde der KWS eingeführt und das Problem schien sich zu lösen - vermutlich auch, weil andere "Anscheinswaffen" auf den Markt drängten - aber auch dazu scheint es keine konkreten Zahlen zu geben. Dafür gab es immer wieder mal "Beschwerden" (z.B.nach der Silvesternacht 2015/16), weil soooo viele Leute einen KWS beantragten.    Insgesamt erwarte ich mehr Logik und Schlüssigkeit. Nur ein weiteres Beispiel: Warum gilt ein A/B Schrank für Neueinsteiger als unsicher - für Altbesitz aber nicht?  Gab es da so einen signifikanten Anstieg von Tresoraufbrüchen, dass man zum Schluss kam, die alten Dinger taugen nix? Und wenn ja - warum zieht man die unsicheren Behältnisse nicht zeitnah aus dem Verkehr? Oder man muss da vielleicht doch differenzieren und sagen: für die Gelbe WBK reichen A/B, für die Grüne WBK muss es 0/1 sein (und bis zum 31.12.xx müssen alle Tresor entsprechend getauscht sein)?   Ach...!   Gibt soviele Punkte, die einfach keinen Sinn ergeben. Die unlogisch sind, ungerecht oder am Leben vorbei laufen.    Alleine schon der waffenrechtliche (Nicht-)Unterschied zwischen führen und transportieren/ zugriffsbereit und nicht zugriffsbereit/ geschlossen oder verschlossen, usw. Mag für manche "normal" sein, weil man sich daran gewöhnt hat, ist aber trotzdem unlogisch, undifferenziert und führt zu Verwirrungen und Fehlinterpretationen - auf beiden Seiten.      BTT: Grundsätzlich sollten alle Forderungen so formuliert sein, dass man sich nicht gegenseitig ausspielt! (z.B. "GK+KK kann verboten werden, uns reichen 4,5mm Diabolos." - "Niemand braucht halbautomatische 'Anscheinswaffen' - man kann auch mit Repetierern schießen und Spaß haben." - "Eine Waffe sollte nur über ein Kaliber verfügen.")   ----------------------------   Kurzum: Es waren ja ganz brauchbare Stellungnahmen mit vernünftigen Ansätzen und Forderungen dabei - sowohl von Sportschützen und Jägern, als auch von Polizei und Verwaltung. Ich hoffe einfach, dass man da praxistaugliche Lösungen erarbeitet. Da können die sich auch gerne noch einen Moment länger Zeit lassen, wenn da etwas Vernünftiges bei herauskommt!    
    • Dessen ungeachtet ist "Schlüssel" und was früher mal war nicht das Thema des Threaderöffners.  
    • Nicht nur Baumärkte. Habe meinen 2000 bei "Frank und Monika" gekauft. Da war Zahlenschloß noch nicht das Thema.
    • Nach übergriffigen Besserwisser-Kommentaren hat auch keiner gefragt!   Schlüssel war damals absoluter Standard (Burgwächter Baumarkt). Dazu ist jetzt auch kein Nachkommentar nötig "hätte hätte ich wusste es besser" (einen Sch.... wusste man damals was kommt).
    • Damit hast du die Antwort auf die hier behandelte Frage - siehe Threadtitel - eigentlich schon gegeben.    Die Dämpfer machen in bestimmten Einsatzbereichen Sinn, aber der Schießsport (insbes. mit den damit üblicherweise verbundenen Schusszahlen; Gründe wurden genannt) gehört nicht dazu.   
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