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  1. Nein überhaupt nicht, das ist dann eine Entscheidung, welche einen Kompromiss zwischen Interessen des Antragstellers und den Willen des Gesetzgebers findet.
  2. Ja Western ist natürlich auch ein Paradebeispiel wegen der Vielzahl an Waffen. Geklagt werden kann auch nur gegen die korrektheit der Ermessensausübung also solche, nicht gegen die Versagung
  3. Eben. § 45 Rücknahme und Widerruf Dabei kann man aber auch darauf abstellen, dass das Erwerbsstreckungsgebot keine inhaltliche Beschränkung (i.S.d § 9) darstellt sondern fester Bestandteil des Erlaubnisumfangs. Dann ist man nicht mehr bei "kann widerrufen" werden, sondern bei "ist zu widerrufen" wegen strafbaren und gröblichen Verstoßes Erwerbrstreckungsgebot auf jeden Fall einhalten.
  4. "in der Regel" bedeutet, dass die Behörde einen Ermessenspielraum hat da bedarf es keiner ausdrücklichen Ausnahmeregelungen Man spricht vom "pflichtgemäßen Ermessen" bei dem die Behörde den Zweck der Norm Berücksichtigen muss. Beim Erwerbsstreckungsgebot ist (war..) der Zweck das Horten von Waffen besonders im Hinblick auf die ab 2003 erweiterte gelbe WBK zu verhindern. Ein reines "ich will halt mehr" oder "die gekaufte Waffe gefällt mir nicht, ich will eine andere" wird also nicht genügen, hier würde die Behörde eine Ermessenüberschreitung begehen. Aber auch bei korrektem Ermessen darf der Gebrauch davon nicht dazu führen, dass die Vorschrift gänzlich unterlaufen wird. Da die Regulation des Waffenbestandes intendiert war kann richtiges Ermessen z.B. hier vorliegen wenn: - Waffen nach Verlust/Diebstahl wiedererworben werden sollen - Die Ausübung des Leistungssport erheblich beeinträchtigt würde, weil eine dafür genutzte Waffe defekt und durch strikte Anwendung der 2/6-Regel die Teilnahme an wichtigen Meisterschaften verhindern bzw. stark beeinträchtigen würde. Hier würde ich mir allerdings nur bei internationalem insbesondere olympischen Level Hoffnungen machen.
  5. Experimentell ja, aber für das Bedürfnis für ÜK wird es schwierig, sofern nicht von einer Auffangregelung in der Sportordnung gedeckt ist
  6. bist du als Mitcom-Admin eingeloggt? Wenn OSM und Vereinsadmin nicht zusammenfallen, kann das der Fall sein.
  7. steht in der Mail die über mitcom letzte woche kam
  8. Erste Einschreibewelle geht diese Woche raus(heute/morgen wenn alles klappt). Soll dann so wöchentlich erfolgen, alle die als "Bedürfnisbeauftragter Verein" in Mitcom registriert wurden einzuschreiben. Selbsteinschreibung war leider nicht möglich, sonst ersäuft man in Bots.
  9. Das Sporthandbuch Darum Richtlinie und Schulung. Was beim WSV nur für Ersatzwaffen nötig wäre, sonst reicht eben VM. Und man hat ja bei allen Verbänden die Möglichkeit offene Wettkämpfe auszuschreiben. Muss nicht immer Phillipsburg sein. Das Sporthandbuch gibt in Teil A die LV7-Extrawurst nicht her, allerdings im Sinne eines Services ("Ist die Auschreibung konform und in Bedürfnisfragen belastbar") durchaus ok. Aber eine korrekt ausgeschriebene VM bedürfte eigentlich keiner Genehmigung durch den LV. Lieber Standardausschreibung bereitstellen. -------------------------------------------------------------------------------- Was einfach bei allen Verbänden fehlt sind online-portale (IPSC/Steel mal ausgenommen) auf welchen man Wettkämpfe auschreiben und die Ergebnisse registrieren kann. Würde vieles erleichtern.
  10. Das ist beim BDS nicht anders. Hat der nur noch nicht begriffen. Grundsätzlich müssen alle Angaben nachprüfbar sein. Tja und genau das ist eben die Fake-News. Die Schulung wird einmal durchgeführt, wenn jemand zum Bedürfnisbeauftragten gemacht wird. Wer zum Teufel hat das jetzt wieder in die Welt gesetzt?!?
  11. Ach und bevor ich es vergesse: - Beim BDS war man auch nicht gerade so begeistert, als beim WSV Antragsstopp war, weil die Bedürfniswelle dann über die Ehrenamtlichen dort hereingebrochen war. - Beim BDS perpetuiert man folgendes: Das nennt man dann in deiner Lesart wohl "für den Schützen einsetzen". Wenn man a) rechtswidrige und verfassungswidrig begründete Sonderauflagen umsetzt, die man zuvor mit dem IM ohne WSV im Tausch gegen andere genauso rechts- und verfassungswidrige Sonderauflagen ausgekungelt hat. b) Dann obendrein noch Extraauflagen (50% beim BDS eingesetz...) erfindet um die Arbeit an die anderen Verbände abzuschieben. ---------------------------------------- Der WSV, der sich ja ganz und gar nicht für den Schützen einsetzt () - Hat sich eine Richtlinie gegeben - ignoriert den 12/18 Unfug zu Gänze und bescheinigt nach Recht und Gesetz, anstatt sich für dessen Abschwächung (Kategorie statt Waffe) auch noch abzufeiern, wie es der BDS getan hat. - ignoriert, wo eine Waffe herkommt. Du hast jährlich einen Wettkampfnachweis? Es wird bescheinigt. Es fehlt einer, weil Krank, Beruf, Ausbildung Studium etc? Es gibt Ausweichregelungen bis 4 Jahre rückwirkend und im Extremfall wird nach einer Einzelfallentscheidung gem § 45 Abs. 3 WaffG gesucht, mitunter indem man die Behörde direkt kontaktiert. Macht natürlich Arbeit. Und wäre schön, wenn man dann nicht in mangehalften Anträgen ersäuft sondern sich auf die Sonderfälle im Sinne einer Lösung pro Schütze konzentrieren könnte. Aber ja ne ist klar, phöser WSV und guter BDS(dem ich selber angehöre und fleissig da schiesse)
  12. Nicht in 50AE und das kommt halt regelmäßig vor und dann gibt es dicke Backen. Also sollte wenigstens der vor Ort (= Bedürfnisbeauftragte)r bescheid wissen und wenn in solchen technischen Spezialfällen dann nur die Kenntnis vorhanden ist: "Muss ich VOR Antragstellung mal abklären" Aber ich merke schon, du gleitest an dieser Stelle ins Penälörhafte ab. Wegen mir hätte man das auch sein lassen können und einfach meine Vorschlag umsetzen: Antrag geht ein, Bearbeitungsgebühr wird beim Verein eingezogen und ohne Nachfrage genau so bearbeitet und dann eben abgelehnt. Warum. Dann heisst es von Leuten wie dir wieder "DA! der böse WSV mach Vorschriften111ELF" Ja Wow. Da ist ja vor dir keiner draufgekommen.... Gibt halt Verbände und Personen die da mit Ministerialbürokratie und Politik in den Ring steigen, ohne jedesmal 5 Pressemeldungen, und 3 Videos hochzuladen, der Selbstdarstellung wegen. Darauf beschränken sich nämlich diejenigen, die sich als die die großen Fighter fürs Waffenrecht inszenieren. Clicks über alles, echte Wirkung egal. Und deren Eingaben nicht mal zur Kenntnis genommen werden.
  13. Und wo liegt da der Unterschied zum WSV? Doch, weil man dort unsinniger weise Waffe angeben muss Kannst ruhig zugeben, das die Mär vom "bürokatischen WSV" halt reines substanzloses Verbandsbashing ist. Japp am besten alle austreten und dann merken, das der Betrieb der Schießstätte ohne Versicherung, welche die Mitgliedschaft im WSV so mit sich bringt, nicht mehr zulässig ist... Da werden die Ausgetretenen bestimmt Zusammenlagen für eine Einzelvericherung....
  14. Musteranträge, Hinterlegte Disziplinen... Und dennoch kommen Anträge mit: - kein Schießnachweis - zu wenig Schießnachweise - die falschen Schießnachweise - die Schießnachweise alle kurz vor ende der 12 Monate ( wird bei Besitz sogar anerkannt) - Antrag auf Waffen, für die es schlicht keine Disziplin gibt (Mein Favorit: Desert Eagle in .50 AE auf Ordonanzpistole. Da hat man dann energische Debatten, weil die ja in Israel... NEIN! In .357 Mag. übrigens schon aber nicht in Israel sondern polnische und protugisische Spezialeinheiten..) - Keine Wettkampfnachweise für ÜK - Zu wenig Wettkampfnachweise für ÜK - Die falschen Wettkampfnachweise für ÜK - "Wir haben dem Karle das mal unterschrieben, der ist zwar vor 5 Jahren ausgetreten aber des passt schon so". Und jetzt tun wir mal nicht so, das der BDS einfach alles unterschreibt. Ist ebenfalls dummes Zeug. Der Prüft auch sehr genau. Und da ist es doch gut, wenn man als Vorstand: - Die Arbeit delegieren Kann - Hier einen Kurs hat, wo man das wesentliche im Selbststudium / Multiple-Choice lernen kann.
  15. Junge, es ging hier darum das der WSV-Antrag ja so bürokratisch sei während beim BDS.... Da habe ich eben den Spies umgedreht. Es ist nämlich dummes Zeug zu behaupten, beim BDS sei es weniger bürokratisch, wenn es de facto mehr Formulare gibt und die Anträge schnell das doppelte an Din-A4 seiten umfassen. Und man bei der gelben WBK auch noch rumlügen muss, welche Waffe man kaufen wolle.... Und man bei Erstantrag das Sachkundezeugnis mitschicken muss (Was dummes Zeug ist)... Welche Praxis denn? Es abzüglich Anlage A und B und abzüglich Sachkundezeugnis genau so wie der BDS zu machen? Das Verbandsbashing nimmt manchmal sonderbare Formen an.
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