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  1. Gänzlich unabhängig von rechtlicher oder moralischer Wertung: So eine Fußhupe im Sprint treffen zu können erfordert Schießfertigkeit.
  2. Ein wahrer Sportler/Sportschütze ist derjenige, der auch dann zum Wettkampf antritt, wenn er von vorneherein weis, dass er letzter werden wird. Dem Ersten gebührt der Beifall, dem Letzten der Respekt.
  3. Maulesel: Wohl weil das alles Jagdslugs waren und Sportslugs noch nicht so verbreitet. Bei 24g @ 400m/s ist es egal ob als Klumpen oder Schrote. Tatsächlich muss man kein anerkannter Schießsportverband sein um eine Sportordnung vom BVA genehmigen zu lassen. Da es sich beim DJV aber um einen Jagdverband handelt ist natürlich die Frage, ob die Schießvorschrift immerhin genehmigungsfähig wäre. Selbst wenn sie das wäre, dann greift natürlich automatisch § 6 und 7 AWaffV mit seinen Verboten für das sportliche Schießen. Wer beim DJV könnte das wollen? Damit ein paar Mentalakrobaten unter den Sportschützen, die natürlich keinen Mitgliedsbeitrag zahlen wollen endlich vrf mit gezogenem Lauf auf gelb ziehen können?? Beim Trap im DSB zulassen? Ne, unklug, weil Konkurrenzsituation zu DF und SL. Liste-B ergibt da mehr sinn. Andererseits: Warum hier in Konkurrenz zu anderen Verbänden treten, bei 27€ Jahresbeitrag beim BDS (LV7)
  4. Meine begrenze Erfahrung (tatsächlich nur eine LM Flinte IPSC) mit Slugs ist: Geht natürlich mit Glattlauf.
  5. Unten: in etwa so erlebt mit so einem speziellen Kandidaten...
  6. Auch hier ist aber nicht das nachgewiesene Bedürfnis als Erlaubnisvorraussetzung sondern die Erlaubnis selbst maßgeblich. Beispiel rechtwidrige Erlaubnis: Würde eine Waffenbehörde auf Grundlage des Gutachtens mit Titel "Langwaffen der Firma Mauser" eine Sammler-WBK ausstellen mit Erlaubnistext "Langwaffen der Firma Anschütz" wäre eben nur letzteres erlaubt unabhängig davon, was das Gutachten (=Bedürfnis) aussagt. Die Sammler-WBK wäre in diesem Fall ein einer rechtsgültigen Erlaubnis im erteilten Umfang trotz materieller Rechtswidrigkeit Gegenbeispiel nichtige Erlaubnis: Würde eine KFZ-Zulassungsbehörde auf Grundlage des Gutachtens mit Titel "Langwaffen der Firma Mauser" eine Sammler-WBK ausstellen wäre die Sammler-WBK ex tunc eine nichtige Erlaubnis gem. § 44 VwVfG. Der Erwerb von Waffen wäre damit ein strafbarer gröblicher Verstoß gegen das Waffengesetz. Anders gesagt: Aufgrund der Vorschriften des § 44 VwVfG, besondern § 44 Abs. 3 kann eine Waffenbehörde im Grunde ausschließlich rechtswirksame Waffenbesitzkarten ausstellen, so lange sie dabei den generellen Rahmen des Waffengesetzes nicht verlässt, d.h. Erlaubnisse für Waffen erteilt, für deren Erteilung sie nach §§ 48/48 WaffG garnicht zuständig ist. Gelbe WBK 1. So lange auf einer Waffenbesitzkarte keine rechtswirksamen inhaltlichen Beschränkunge eingetragen sind, gilt sie für die von § 14 Abs. 6 bezeichneten Waffenarten. 2. Eine gelbe WBK berechtigt zum Erwerb einer Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf, eine Pumpgun 12/76 mit vollständig gezogenem Lauf fällt da drunter, die Autoren der WaffVwV wurden nicht dazu ermächtigt eigene Rechtssetzung zu bereiben. 3. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Besitzerlaubnis besteht nur, wenn das Bedürfnis nachgewiesen ist, was bei der gelben WBK i.d.R. durch die bloße Existenz einer Disziplin einer genehmigten Sportordnung der fall ist. ----------------------------- In der Praxis Nimmt man bis sich die Rechtslage ggf ändert von solchen Spielchen Abstand und tritt eben in einen Verband ein, der einen entsprechende Disziplin hat und stellt dort Bedürfnisantrag.
  7. Klassisches Argument in Widerrufsverfahren, das grundsätzlich nie verfängt. Aber: Doch genau das heisst es. Doch warum? 1. § 4 legt Erlaubnisvorraussetzungen fest. Diese sind nicht gleichbedeutend mit der Erlaubnis selbst. 2. Eine unbefristete waffenrechtliche Erlaubnis erlischt erst, wenn sie zurückgegeben, zurückgenommen oder widerrufen wurde. 3. So lange eine unbefristete waffenrechtliche Erlaubnis nicht zurückgegeben, zurückgenommen oder widerrufen wurde, entfaltet sie volle Rechtskraft. 4. Stellt sich heraus, das eine der Erlaubnisvoraussetzungen von vorneherein nicht gegeben war oder weggefallen ist, dann kann oder muss die Erlaubnis zurückgenommen oder widerrufen werden. 5. Bei festgestelltem Fehlen der Erlaubnisvoraussetzungen Zuverlässigkeit und persönliche Eignung (§ 4 Abs. 1 Nr 2 WaffG) sowie Sachkunde (§ 4. Abs 1 Nr. 3 WaffG) muss die Behörde die Erlaubnis zurücknehmen (§ 45 Abs . 1) bzw. widerrufen (§ 45 Abs . 2) Es handelt sich um absolute Voraussetzungen zur Erreichung des gesetzgeberischen Zweckes ohne Ermessensspielraum der Behörde oder wie ich es nenne die harten Erlaubnisvoraussetzungen Dies nicht mit der absoluten Unzuverlässigkeit vs. ermessensbeurteilten Regelunzuverlässigkeit verwechseln. § 45 geht von bereits festgestelltem Fehlen der Erlaubnisvorraussetzungen aus. Wenn die Behörde in § 5 Abs. 2 von der Annahme der Regelunzuverlässigkeit absieht, ist § 45 gar nicht mehr einschlägig, weil die Zuverlässigkeit als Erlaubnisvoraussetzung noch gegeben ist 6. Bei Wegfall des Bedürfnisses kann die Behörde gem. § 45 Abs. 3 WaffG bei vorübergehendem oder sogar bei dauerhaftem Wegfall des Bedürfnisses vom Widerruf absehen. Das Bedürfnis ist also eine Regelvoraussetzung auf das um Grunde sogar verzichtet werden kann. Wohlgemerkt nur bei Widerruf, als nachträglichem Wegfallen. Lag von vorneherein kein Bedürfnis vor, so besteht kein Ermessensspielraum, die Erlaubnis ist zurückzunehmen. ------------------------- Daher gilt, und das ist nicht speziell Waffenrecht sondern allgemeines Verwaltungsrecht, - Es immer einer Behördenentscheidung bedarf, um die Erlaubnis zum Erwerb oder häufiger Besitz zurückzunehmen oder zu widerrufen - So lange der Rücknahme oder Widerruf keine Rechtskraft erlangt haben und gesetzte Fristen verstrichen sind, ist der Waffenbesitz legal. Und das ist auch Gerichtsfest, das Paradebeispiel hat das VG Darmstadt ausgeurteilt (Urteil vom 27.08.2010 - 5 K 38/10.DA) https://openjur.de/u/306089.html Aufgrund dieser rechtsstaatlichen Verfahrensweise bei Erlaubnissen hat der Gesetzgeber für die ganz harten Kriterien (Zuverlässigkeit, pers. Eignung) die unmittelbar den Zweck des Waffengesetzes (=Schutz der öffentlichen Ordnung) berühren auch besondere Regeln erlassen bzw. eigentlich sogar erlassen müssen: Wegfall der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage (§ 45 Abs. 5), Schaffung der Möglichkeit, dass Behörden Waffen im Zuge einer Durchsuchung vorläufig für 6 Monate (=Klärung Zuverlässigkeit oder persönliche Eignung) sicherzustellen können oder dies sogar sofort müssen (Weisung des § 46 Abs. 4) wenn eine missbräuchliche Verwendung zu befürchten ist. ------------------- Was bedeutet das für die eingangst gestellte Frage: 1. So lange nur Waffen erworben worden sind, welche dem Erlaubnistext einer gültigen Erlaubnis entsprechen, kann von vorneherein kein Verstoß gegen das Waffengesetz vorliegen 2. So lange Waffen besessen werden, welche von der Behörde eingetragen wurden, d.h.: Für welche die dauerhafte Besitzerlaubnis erteilt wurde, kann von vorneherein kein Verstoß gegen das Waffengesetz vorliegen
  8. Und das geht dann wie?
  9. Kontext ist nicht so deins, das habe ich hier schon häufiger bemerkt. Die Verheerungen die Tiktok und Youtube im Hirn hinterlassen sind graußlich....
  10. ja, https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Schiesssport/schiesssport_node.html Der BLDS ist kein anerkannter Verband, aber es genügt die existenz einer vom BVA genehmigten Sportordnung. Siehe auch die Begründung in BT-Drs-16/7717 Seite 20 (Klarstellung des gesetzgeberisch gewollten) https://dserver.bundestag.de/btd/16/077/1607717.pdf
  11. sehr gut. @frosch Damit dürfte er die Waffe behalten dürfen.
  12. Kein Bedürfnis zu haben ist kein Verstoß gegen das Waffengesetz 1. Der Erwerb einer Repetiergewehres mit gezogenem Lauf ist durch die gelbe WBK legalisiert. 2. Der Besitz ist durch die Eintragung in die Gelbe WBK (=Erteilung der Besitzerlaubnis) legalisiert. 2. Es gibt allerdings keine Disziplin hierfür, daher kann die Behörde mangels nachgewiesenem Bedürfnis die Eintragung verweigern/Besitzerlaubnis widerrufen und die Abgabe anordnen Und die WaffVwV hat hier nichts zu melden. Das ist der übliche Freestyle der am Gesetz vorbeigeht, nur das BMI und Bundesrat (Normgeber der WaffVwV) nicht zu einer abweichenden Rechtsetzung befugt sind. Gesetzgeberist der Bundestag. Eine Waffe im Flintenkaliber 12/76 (u.a.) ist eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf. Einzig ein Paradox-Chocke könnte nicht ausreichend sein. ------------------- Sich von der Waffe zu trennen ist schon aus ökonomischen Gründen richtig: Man kommt dem Widerrufsverfahren für den Besitz dieser Waffe zuvor. Das kostet nämlich mehr als die einfache austragung.
  13. Früher gab es die plumpe Masche einfach vom Konto abzubuchen, häufig getarnt als Lotterie o.ä. Anders als es in häufig geglaubt wird, muss man sich bei der Bank nicht in jedem einzelnen Fall einer Einzungsermächtigung autorisieren. Man muss der Bank garnichts schicken oder so. Einzugsermächtigungen kommen erst a posteriori in Spiel. Hat man ein Konto, dass zum Einzug freigeschaltet ist, genügt die Kontonummer und los gehts. Kleinbeträge sind da das Maß der Dinge, denn die fallen häufig nicht auf. Vviele Zeitgenossen kontrollieren nicht pedantisch ihre Kontobewegungen auf Beträge im niedrigen zweistelligen Euro-Bereich. Bei sehr kleinem Einkommen (Student, Lehrling, Arbeitslos o.ä) fällt es eher auf als beim Normalverdiener. Der Vorteil der modernen Masche: Es ist der Kontoinhaber der überweist. Zurückholen ist nicht unmittelbar möglich. Nachteil: Eindeutig Straftat. Bei der Abbuchungsmasche gab es Urteile, die noch nicht mal einen Betrug sehen wollten, da man das Geld ja einfach zurückholen könne.
  14. Jesus Christus. Da schreibt jemand eine gut gemeinte Warnung in vorleigender Form für alle. Jemand der sich mutmaßlich mit der Materie nicht so gut auskennt oder einfach nur höflich sein wollte. Anstatt einfach zu sagen: Dein Problem mit deinem Malware-Verseuchten Rechner. Aber diese Art von Höflichkeit scheint manchen nicht mehr geläufig zu sein oder es geht halt um Stänkerei des Prinzips wegen.
  15. Das spricht für eine empfängerseitige IBAN-Clipper-Malware
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