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Wo gerade (inhaltliche) Einzelfragen aufkommen ... Gibt es schon Erkenntnisse zu den Salut-Waffen und deren Handhabung?
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Nur die Frage danach könnte einen Krieg auslösen!
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Dafür müsste eine Anklage und ein Eröffnungsbeschluß vorliegen. Bei der Sachlage undenkbar.
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Eine nichtexistente Verurteilung kann man weder überlesen noch zitieren. Du hattest anderes behauptet, also belege es bitte.
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Ich habe auch erklärt warum das sinnvoll ist...
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National, steht im Thread! Soll ich es noch 3 mal schreiben?
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National, steht im Thread.
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Also leere Worte...
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Nein, haben Sie nicht.
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Dann nenn mal das Aktenzeichen.
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es lag in deiner Person. Lies nochmal nach: HGB §421 (war ja zuvor schon genannt): Handelsgesetzbuch § 421 Rechte des Empfängers. Zahlungspflicht (1) Nach Ankunft des Gutes an der Ablieferungsstelle ist der Empfänger berechtigt, vom Frachtführer zu verlangen, ihm das Gut gegen Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Frachtvertrag abzuliefern. Ist das Gut beschädigt oder verspätet abgeliefert worden oder verlorengegangen, so kann der Empfänger die Ansprüche aus dem Frachtvertrag im eigenen Namen gegen den Frachtführer geltend machen; der Absender bleibt zur Geltendmachung dieser Ansprüche befugt. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Empfänger oder Absender im eigenen oder fremden Interesse handeln.
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Dann ist zunächst der Angebotstext zu prüfen. Es spricht aber einiges für gewerbliches handeln. In dem Fall muss der VK das regeln.
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In der Sachkunde nicht aufgepasst?
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Was im Gesetz steht und was Händler tun hat nicht zwingend etwas miteinander zu tun. Die rechtliche Bewertung von ASE ist nicht zu erschüttern.