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msk

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  1. Genau so. Vermutlich. Ich würde daher auch Aussagen während irgendwelcher Diskussionen nicht auf die Goldwaage legen. Nicht jeder gibt in jeder Minute hundertprozentig Durchdachtes von sich. Relevant ist, was letztendlich in Gesetzesvorlagen landet und beschlossen wird.
  2. Stimmt, das "in der Regel" steht so im Gesetz (den Teil hatte ich schon vergessen), damit sollte das kein Problem sein, wenn die Behörde das erlaubt.
  3. Einfache Lösung: Den ganzen Tag am Mann tragen. In Deiner Bude darfst Du die Dinger führen und eine etwaige Aufbewahrungskontrolle könnte schon an der Wohnungs- oder Haustür schnell erledigt werden. Wenn es irgendwann zu schwer wird, per Leihschein an einen anderen WBK-Inhaber verleihen, dann hast Du einen Monat Zeit für eine Reparatur oder Neubeschaffung.
  4. Das Gesetz kennt in dem Zusammenhang nur den Erwerb, nicht den Austausch. Du darfst nicht mehr als zwei Waffen aller 6 Monate erwerben. Irgendeine Abhängigkeit von bereits vorhandenen Waffen oder deren Verkauf existiert beim Erwerbsstreckungsgebot im Gesetz nicht. Ich würde das auch nicht tun, wenn der SB das anders und liberaler sehen würde. Am Ende bist Du nämlich für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Und solche Sachen, woraus einem dann irgendwann mal ein Strick in Bezug auf Zuverlässigkeit gedreht werden könnte, würde ich unterlassen.
  5. Naja, noch ein oder zwei Verschärfungen des Waffengesetzes und man kann davon ausgehen, dass der, der sich das alles noch antut, nicht ganz dicht sein kann. Damit ist das Problem endgültig gelöst.
  6. Was nicht verwundert in einem Land, das zwei hässliche sozialistische Diktaturen über viele Jahrzehnte beherbergt hat. Da liegt das Bild vom selbstverantwortlichen und wehrhaften Bürger nicht gerade in den Genen.
  7. Eigentlich ist das Waffenrecht da relativ klar formuliert und beschreibt klar, welche Voraussetzungen hinsichtlich Parteizugehörigkeit gelten. Darüber hinaus nach Belieben eigene Regeln für eine Parteizugehörigkeit unter Anwendung irgendwelcher Zuverlässigkeitsklauseln zu definieren, finde ich rechtlich ziemlich interessant, um es mal freundlich zu formulieren.
  8. Nö, ich muss das nicht weghaben. Von mir aus kann jeder, der so ein Ding haben will, eins haben. Ich habe nur nie den Sinn verstanden. Also wie soll mir das bei der Selbstverteidigung helfen? Durch einen gezielten Wurf gegen den Kopf des Angreifers? Für mich ist das irgendwie absurdes Kinderspielzeug.
  9. Naja, die Umfrage wurde in den Newsletter-Emails auch gut versteckt. Wenn man nicht gerade die einschlägigen youtube-Videos angesehen hat, konnte das schnell untergehen.
  10. Vermutlich dumme Frage, aber was will man eigentlich mit einer SSW? Ich habe den Sinn dieser Dinger nie verstanden.
  11. Man kann ja durchaus punktuell zusammenarbeiten, aber man ist nicht mehr durch gemeinsame Beschlüsse an irgendwas gebunden, das einen nur lähmt. Das finde ich durchaus vorteilhaft. Gerade nach den Interview bin ich der Meinung, dass der VDB ohne FWR viel freier agieren kann.
  12. Sehe ich auch so, mein Abstimmverhalten dar daher gleich. Unter den gegebenen Umständen halte ich eine getrennte Lobbyarbeit für deutlich zielführender als irgendeine Art der Zusammenarbeit, die am Ende nur lähmt und behindert.
  13. Woran das liegen könnte? Dass Du überhaupt nicht über Deinen Horizont schaust. Dein Schrank mag voll sein, dass Du Dir über den Erwerb keine Gedanken mehr machen musst. Es gibt keinen anderen Sport, bei dem der Gesetzgeber derartig große Hürden setzt. Man muss sich zwingend einen Verein suchen, was schon die erste Hürde ist, denn viele nehmen keine Neumitglieder auf. Man muss in diesem Verein dann mindestens ein Jahr lang schießen, obwohl man keine eigene Waffe hat. Man muss die Sachkunde nachweisen, einen sehr teuren Waffenschrank kaufen und sich dann sehr, sehr gut überlegen, wie man das Bedürfnis strategisch beantragt, dass man wenigstens die wenigen Waffen für das Grundbedürfnis einigermaßen problemlos erwerben kann. Genauso sollte die Wahl der Waffe bestens bedacht sein (trotz sehr beschränkter Möglichkeiten, diese vorher auszuprobieren), denn Fehlkauf, Verkauf und Neukauf sind mit sehr hohen bürokratischen Hürden verbunden. Ja und dann darfst Du die WBK beantragen und mit etwas Pech monatelang darauf warten, Dich mit dem SB und seiner Auslegung des Gesetzes herumschlagen und Dir dann vielleicht mal eine Waffe kaufen, auf die Du mit Pech auch wieder warten musst. Ach und ja, das Erwerbsstreckungsgebot behindert Dich natürlich weiter - bis Du Waffen für all die Disziplinen hast, die Dich interessieren, können dann auch mindestens zwei weitere Jahre vergehen. Das ist der aktuelle, wirklich extrem erbärmliche, Stand für Leute, die diesen Sport betreiben möchten. Und weitere Verschärfungen sind in Planung. Ich schlage Dir vor, mal alle Deine Waffen zu verkaufen, Dich für ein Jahr aus dem Verein abzumelden und dann komplett mal von Neuem zu beginnen. Das schärft vielleicht den Blick und das Verständnis dafür, wie groß die Schnittmengen zwischen den Interessen der Sportschützen und des VDB sind.
  14. Ich glaube, Du willst es einfach nicht verstehen. Einschränkungen bei Kauf und Verkauf sind, ganz unabhängig vom Sport, weder im Sinne der Sportler noch im Sinne der Hersteller oder der Händler. Mir ist unklar, wie genau Du Sport ohne Sportgerät betreiben möchtest. Und ja, genau wegen der extrem anti-liberalen Waffengesetze ist der Markt sehr klein, die Menge an Umsatz, die man als Sportler mit dem Kauf erzeugen kann, stark begrenzt. Insofern ist die Schnittmenge zwischen VDB-Interessen und den Interessen der Käufer sehr groß, weil liberalere Gesetze viel einfacheren, unbürokratischen Erwerb und damit mehr Umsatz und mehr Wettbewerb zulassen würden. Auf andere Sportarten bezogen könnte man Deine Aussagen folgendermaßen zusammenfassen: "Ja, nee, ich will ja eigentlich nur Fahrrad fahren, wie der Kauf von Rädern reglementiert ist, ob ich überhaupt welche kaufen darf, ob ich beim Kauf jahrelang warten, auf dem Kopf stehen und mit den Ohren wackeln muss - nee, das interessiert mich nicht. Da machen ja ohnehin nur die bösen Händler jede Menge Profit. Denen es einfach zu machen, mir eins zu verkaufen, damit ich auch fahren kann, ist ja so gar nicht in meinem Interesse..."
  15. Was schreibst Du da? Ob liberal oder restriktiv ausgelegt, würde keine Rolle spielen? Natürlich spielt das ein Rolle, eine sehr große sogar. Ich möchte möglichst frei kaufen, die Händler möglichst ohne große Hürden verkaufen. Erlaubt mir der Gesetzgeber nur eine oder gar keine Waffe, spielt das sehr wohl eine große Rolle für mich und den Händler. Außerdem wird der Markt durch ein liberaleres Waffenrecht größer und führt damit deutlich mehr Wettbewerb. Ein weiterer Vorteil für mich und auch für den Verband, der potentiell mehr Mitglieder haben kann. Die Interessen von mir als Sportschütze und dem VDB sind also in weiten Teilen deckungsgleich.
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