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msk

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  1. Ich habe nicht behauptet, dass das so im Gesetz steht, sondern die für mich relevante Auswirkung des Gesetzes.
  2. Ohne besondere Wettkampfaktivitäten und ständiges Gehampel mit dem Erhalt des Bedürfnisses (je nach Bundesland) auch über die 10-Jahres-Frist hinaus sind es eben nur zwei halbautomatische Kurzwaffen.
  3. Wenn sie denn alt genug wurden... Sehr viel mehr als die Begrenzung der gelben WBK auf 10 Waffen stören mich die Erwerbsstreckung und die Begrenzung der halbautomatischen Kurzwaffen auf zwei. Das schränkt mich, insbesondere als noch einigermaßen Neuling besonders ein.
  4. Das mag vielleicht die offizielle Begründung gewesen sein, ist aber ziemlicher Stuss. Das angebliche "Horten von Waffen" erreicht man durch eine Obergrenze, nicht durch eine sinnlose zeitliche Streckung. Die zeitliche Streckung ist eher dem Bereich "Symbolpolitik" zuzuordnen. Man macht irgendwas, ohne wirklich etwas zu machen. Es wird etwas bürokratischer, hässlicher und umständlicher, aber prinzipiell bleiben die Möglichkeiten irgendwie erhalten. Meine Anfrage zur "Ausnahme" der zeitlichen Streckung aufgrund von extrem langen Bearbeitungszeiten (genau genommen lief das auch nur darauf hinaus, trotz ewig langer Bearbeitungszeiten insgesamt in etwa in dem 2/6-Rahmen bleiben zu können) bei der Waffenbehörde wurde nicht mal einer Antwort gewürdigt.
  5. Versuche doch einfach mal auf die Argumente einzugehen. So schwer kann das doch nicht sein. Die "einfache Mitnahme" endet übrigens schon beim Überwinden der verschlossenen Eingangstür oder dem Aufhebeln des Fensters. Und auch beim nicht ohne spezielle Hilfsmittel zu transportierende 275 kg die Kellertreppe hoch. Warum bei Dir das Abhebeln des Schranks von der Wand mit demselben Werkzeug, mit dem vorher das Fenster aufgehebelt wurde, plötzlich nicht mehr zur einfachen Mitnahme wird, musst Du noch versuchen logisch zu erklären.
  6. Von welchen Basics sprichst Du da? Seit wann ist Abhebeln keine einfache Mitnahme? Aufstemmen und Abhebeln sind absolute Einbrecher-Basics. Damit kommen die in der Regel schon in Deine Bude rein. Das ist sehr viel einfacher als den Schrank dann beispielsweise zu tragen, wenn er mehr als 100 kg Gewicht hat. Du argumentierst weder logisch im Bezug auf den eigentlichen Zweck noch steht das in irgendeinem Bezug zum Gesetz. Wenn Du mal wirklich über die Bedeutung "einfache Mitnahme" nachdenken würdest, kämst Du schnell auf sehr viel wirksamere Mittel als eine semiprofessionelle Verankerung, die jeder mittelmäßige Einbrecher mit seinem Standard-Werkzeug innerhalb weniger Minuten überwinden kann: 1. Gewicht: Alleine ein Gewicht von mehr als 200 kg verhindert eine einfache Mitnahme. Das tragen auch keine zwei Leute mehr. 2. Aufstellort: Insbesondere in Verbindung mit Punkt 1 (Gewicht) ist der Aufstellort die wirksamste Mitnahmeverhinderung. Ist nämlich eine Treppe zu überwinden, funktioniert der Transport für Schränke > 200 kg ohne spezielle Hilfsmittel faktisch gar nicht mehr. Gegen den Transport eines 275 kg-Schranks aus dem Keller hoch zum Abtransport ist Deine alberne, selbstgebaute Verankerung nichts weiter als ein Placebo. Lass den Papagei-Modus. Das wirkt sehr unprofessionell. Für Dich nochmal zum Mitschreiben: 1. Es geht hier nicht darum, anderen Leuten Unverschämtheiten (Reichsbürger, Revoluzzer) zu unterstellen, die man sich so im realen Leben nie trauen würde. 2. Es geht hier auch nicht darum, durch dem Zweck nicht sonderlich dienliche und gesetzlich klar nicht geforderte Maßnahmen zu beweisen, wie besonders vorbildlich man erscheinen oder auftreten will, mit denen man aber nur beweist, dass man weder Gesetz noch eigentlichen Zweck so richtig verstanden hat. 3. Es geht hier um einigermaßen rechtssichere und zweckdienliche Anwendung der bestehenden Gesetzeslage.
  7. Hast Du eigentlich meinen Beitrag gelesen und verstanden? Nicht nur das, Du widersprichst Dir sogar selber: Abhebeln mit einem Stemmeisen (der Einbrecher-Grundausstattung) ist "einfache Mitnahme". Und für wen ein 275 kg-Schrank "einfach mitzunehmen" ist, der kann hier gern die nächsten Umzüge übernehmen. Und ob die Normalbürger Paragraphen verstehen oder nicht, ist völlig zweitrangig für deren Anwendung. Vielleicht solltest DU einfach mal die Gesetze ernster nehmen bevor Du anderen Revoluzzerverhalten oder Reichsbürger-Mitgliedschaften unterstellst.
  8. Wenn die Orientierung an der Gesetzeslage schon "Revoluzzerverhalten" ist, dann hast Du vermutlich für das Fahren mit einem Motorroller gleich mal den LKW-Führerschein gemacht. Willst ja schließlich nicht als Revoluzzer oder Reichsbürger im Straßenverkehr fahren.... In dem Fall ist aber eher Deine Haltung zum Staat und seinen Gesezen sehr kritisch zu hinterfragen. Du kannst mir auch gleich mal mit erklären, welchen tieferen Sinn es hat, wenn im Gesetz explizit Verankerung für bestimmte Schränke bis zu einem gewissen Gewicht vorgeschrieben ist, dann für Schränke mit besserer Sicherheitsstufe und deutlich höherem Gewicht dasselbe hineinzuinterpretieren? Und weil Du von "leicht machen" sprichst: Einen Schrank gegen Abhebeln einigermaßen sicher so an der Wand zu befestigen, dass er gegen Mitnahme gesichert sind, ist überhaupt nicht einfach!
  9. Und genau da beginnt das Problem. Was denkst Du, wird ein Richter wohl als "gesunden Menschenverstand" voraussetzen, der jemandem eine negative Zukunftsprognose für seine Zuverlässigkeit ausstellt, weil der mangels Schriftstück aus dem eigenen Bundesland die Anweisungen des Innenministeriums eines anderen Bundeslandes benutzt hat - wohlgemerkt zum exakt gleich geltenden Bundesgesetz? Glaubst Du ernsthaft, der würde Deiner Argumentation folgen? Hinzu kommt, dass das Thema Verankerung vom Waffengesetz explizit angesprochen wird. Das Gesetz fordert für einen Schrank mit einer niedrigen Sicherheitseinstufung und einem Gewicht bis 200 kg eine Verankerung. Daraus abzuleiten, dass eine Verankerungspflicht auch für Schränke mit besserer Sicherheitseinstufung und deutlich höherem Gewicht gilt, hat in meiner Welt rein gar nichts mehr mit gesundem Menschenverstand zu tun. Mit dieser Logik könnte man dann auch die Regel zusammenfantasieren, dass man für das Führen eines einfachen PKW einen LKW-Führerschein benötigt. Was sinnvoll ist, ist der Schutz gegen Umfallen durch Verankern. Irgendein auch nur halbwegs sicherer Abreißschutz gegen den Versuch des Abhebelns ist gar nicht so einfach und in der Regel schon gar nicht für 10 Euro zu haben. Selbst wenn ich den Schrank bündig an die Wand bekomme, was oft schon nicht einfach ist, erledigt ein wenig abgeklopfter Putz das Thema "notwendiger Spalt zum Ansetzen eines Hebelwerkzeuges" innerhalb von einer Minute. Oder in Kurzfassung: Ein Richter, der wie oben angesprochen die negative Prognose der Zuverlässigkeit ausspricht und der angesichts der relativ klaren Gesetzeslage noch eine Verankerungspflicht für alle Schränke erfindet, bei denen das Gesetz die nicht fordert, für den ist es doch nur ein winziger Gedankensprung zur Norm und der Forderung, die Zertfizierung der Verankerung als Nachweis zu verlangen. Oder anders ausgedrückt: Wenn Du vor solche Richter gerätst, erscheint mir die Sachlage am Ende ziemlich egal für den Ausgang.
  10. Nein, ist sie nicht, weil er nicht zwischen Norm für den Schrank und der Vorschrift für die Verwendung des Schrankes unterscheiden kann. Für die Zulassung Deines PKW muss dieser auch sehr viele Normen erfüllen, zum Beispiel eine Hupe besitzen. Trotzdem verlangt von Dir niemand, dauerhupend oder überhaupt jemals hupend damit durch die Gegend zu fahren. Grund für diese Forderung sind auch versicherungstechnische, wo es um hohe Versicherungswerte geht. Die Anwendung dieser Schränke ist nämlich keineswegs auf die Verwendung als Waffenschrank beschränkt. Und selbst wenn man aus sehr allgemein formulierten Gesetzestexten irgendwelche Fantasieanforderungen zusammenschwurbelt (Verankerung, Anstellung von Wachschutz, Einbau einer Alarmanlage...) ist das bei dem Thema Verankerung gerade eben völliger Unsinn, weil das Gesetz das Thema Verankerung explizit anspricht und nur für bestimmte Schränke und bestimmte Aufbewahrungsmengen fordert. Und ja, am Ende kann jeder Richter nach Belieben irgendwelchen Blödsinn urteilen und irgendeine Begründung zusammenschwurbeln, weil das in die Agenda "Möglichst wenig Waffen im Volk" passt, aber darauf kann man keine seriöse Argumentation aufbauen. Wer aus der fehlerhaften Anwendung einer Regelung eines Innenministeriums eines anderen Bundeslandes (wohlgemerkt für exakt dasselbe geltende Waffenrecht) für die Aufbewahrung von Blechdosen eine negative Prognose zur Zuverlässigkeit ableitet, der wird immer irgendeine Begründung für die angebliche Unzuverlässigkeit finden.
  11. Was heißt den "Maul zu weit aufgerissen..." konkret? Ich hatte schon etliche Polizeikontrollen (wenn man nachts am Wochenende unterwegs ist, ist das oft passiert, aber auch so wird hier gern mal der eine oder andere angesehen), bisher wurde immer nur nach Papieren, Alkohol und Drogen gefragt und auf die TÜV-Plakette geschaut. Naja, und ganz früher auch mal die Frage nach Warndreieck und Co. Personenkontrollen, also Abfragen zu meiner Person habe ich nie mitbekommen dabei, vermutlich wurde da auch nichts gemacht.
  12. Das Risiko, nicht mehr heil nach Hause zu kommen. Aus Eigenschutz ist es für den Polizisten sicher keine gute Idee, dass der angehaltene Autofahrer mit Schusswaffen herumhantiert. Schließlich weiß der Polizist nicht, ob der Typ das Ding vielleicht nicht nur geladen transportiert, sondern auch noch unsicher damit hantiert... Oder ein Idiot ist, der unbedingt in die Kriminalstatistik eingehen will, weil er der Meinung ist, dass die Kontrolle gerade sehr unpassend kommt und sich der auf die unangenehme Tour entziehen will. Daher: Nur auf gestellte Fragen antworten und wenn am Ende wirklich Waffen kontrolliert werden sollen, den Polizisten fragen, ob er sich da nicht lieber selber die Kurzwaffe aus der Tasche fischen will.
  13. msk

    Wartezeit WBK

    Ich bin ziemlich sicher, das bei mir nichts vorliegt und auch niemals vorlag. Ich habe nicht mal den Robert oder die Annalena im Internet beleidigt oder ähnliche Verbrechen begangen. Nichts, niemals. Gut, ich war als Kind bei den "Jungen Pionieren" und den "Thälmann-Pionieren", weil mir als Kind eh nichts anderes übrig blieb. Oder was meinst Du ansonsten mit "waffen- und strafrechtlich überhaupt nicht relevant"? Trotzdem hat mir mein Sachbearbeiter auch bei mehrmaligen Anrufen immer nur mitteilen können, dass die Abfragen noch nicht durch sind und er nur Antwort auf Abfrage x und y bereits sehen kann. Mein Name ist auch recht selten, mein einziger Namensvetter ist mir persönlich bekannt und vermutlich eine genauso harmlose Socke. Selbst wenn etwas vorläge, dann dürfte sich die lange Entscheidungszeit ja auch nur einmal pro "Erkenntnis" ergeben und nicht mehrfach direkt hintereinander. Es sei denn, mein Namensvetter ist ein ganz schlimmer Finger und stellt aller 2 Monate wieder etwas Neues an, der wohnt aber zum Glück dann überhaupt nicht in meiner Nähe. Ich vermute, es ist eine Kombination aus Überlastung der SB, zeitweise wirklich langer Abfragedauer einzelner Stellen und technischer Pannen bei der Abfrage (auch das kam bei mir laut SB vor). Und ich denke, meine Behörde macht auch bei jeden Vorgang die komplette Abfrage. Und wer weiß zudem, wann die die Abfrage in dem ganzen Prozess überhaupt erst starten.
  14. msk

    Wartezeit WBK

    NRW hier. Letztes Jahr Wartezeit für Voreintrag knapp 6 Monate. Die Eintragung nach der Erwerbsmeldung hat dann direkt reichlich 7 Monate gedauert. In 2025 hatte ich demzufolge meine grüne WBK nur eine Woche bei mir. Mal sehen, wie lange es dieses Jahr dauert. Die erste WBK war übrigens bei derselben Behörde vor 3 Jahren nach 4 Wochen im Briefkasten.
  15. Das ist falsch und geht auch an der eigentlichen Fragestellung vorbei. Die eigentlich Frage war ja, warum bei Erhalt des Voreintrages zu einer bereits gekauften Waffe während der Leihdauer finaler Erwerb unterstellt wird, während eine Rückgabe der gekauften und ausgeliehenen Waffe kurz vor Erhalt des Voreintrages das eben nicht passieren soll, obwohl der Leihnehmer weder Wissen noch Einfluss bezüglich Zeitpunkt des Erhalts des Voreintrages zu Beginn der Leihe haben kann - demzufolge also die Bewertung der rechtlichen Lage rein von der Bearbeitungsgeschwindigkeit des Voreintrages abhängen soll. Mir geht es nicht um die moralische Bewertung oder die Diskussion, ob die Leute lieber nach der monatelangen Wartezeit auf den Voreintrag noch mehrere Monate Lieferzeit für die Waffen abwarten sollen, sondern schlicht und einfach um eine Erläuterung des rechtlichen Hintergrundes dieses oben beschriebenen Widerspruchs bei der Bewertung.
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