Nochmals meine Fragestellung oben.
Was ist schlimm daran, wenn ich nach der Zuständigen Behörde frage, damit meine ich NAMEN der Behörde. Das ich diese dann über deren öffentlich ersichtlichen Kontaktinformationen kontaktiere?
Woher soll ich ohne viel Mühe wissen, ob die Kreispolizei, das Ordnungsamt, die untere Jagdbehörde oder was auch immer Zuständig ist? Fener, welches Dorf, welche Gemeinde wird in welchem Kreis betreut, manchmal ist dann auch der Nachbarkreis zuständig. Kann ich nicht und wenn doch nur über viel Aufwand.
Daher warum sollte ich nicht auf die Aussage eines Käufers vertrauen, wer zuständig ist. Dann suche ich diese Behörde selbst via Internet auf und Kontaktiere diese über die öffentlich einsehbaren Kontaktdaten. Sagt diese dann nein den kennen wir nicht oder ja der darf erwerben - ist doch alles klar.
Wo habe ich hier meine Complaince verletzt als LWB, wenn ich nach der zuständigen Behörde frage?
@ASE ? @Frank222 ?
Gut wir dirften ab - ich warte erstmal auf die Dokumente.