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fw114

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  1. Hier ein Video dazu: Hier der Bild Artikel https://www.bild.de/regional/berlin/verdacht-auf-kriegswaffen-sek-jagt-bewaffneten-reichsbuerger-662122dfd06d9e0a60614437
  2. Mit einem in der vergangenen Woche ergangenen Beschluss gab das Verwaltungsgericht Gießen dem Eilantrag eines Einwohners des Wetteraukreises gegen den Widerruf einer waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnis statt. Der Wetteraukreis widerrief im Januar 2024 waffen- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse, die dem Antragsteller in der Vergangenheit erteilt worden waren. Dem war eine Mitteilung des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) vorausgegangen, wonach der Antragsteller dem Phänomenbereich Rechtsextremismus zugerechnet werden könne. Insbesondere habe der Antragsteller im Jahr 2021 an Veranstaltungen der NPD (nunmehr: „Die Heimat“) teilgenommen und habe im Jahr 2022 gemeinsam mit NPD-Funktionären auf einem Demonstrationszug ein regierungskritisches Banner getragen. Ferner sei der Pkw des Antragstellers im Wohnumfeld von Funktionären der Partei „Die Heimat“ gesichtet worden. Auch die vom LfV recherchierten Aktivitäten des Antragstellers in sozialen Medien seien dem Phänomenbereich Rechtsextremismus zuzuordnen. Über eine Parteimitgliedschaft des Antragstellers in der NPD (bzw. nunmehr in der Partei „Die Heimat“) lägen keine gesicherten Erkenntnisse vor. Aus den Recherchen des LfV folgerte der Wetteraukreis in seiner Begründung des Widerrufs, dass der Antragsteller insbesondere Unterstützungshandlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung vorgenommen habe und daher waffenrechtlich unzuverlässig sei. Der Antragsteller trug demgegenüber vor, dass er sich lediglich im Rahmen des Kommunalwahlkampfes 2021 bei Veranstaltungen verschiedener Parteien informiert habe. Mit dem Inhalt des von ihm auf der Demonstration getragenen Transparentes, welches mit der NPD (nunmehr: „Die Heimat“) nicht hätte in Verbindung gebracht werden können, habe er sich spontan identifiziert. Die Onlineplattformen habe er seit mehreren Jahren nicht mehr aktiv genutzt. Die für das Waffenrecht zuständige 9. Kammer führte in ihrer Entscheidung aus, dass allein die Einstufung des Antragstellers als Rechtsextremist durch das LfV keine waffen- oder sprengstoffrechtliche Unzuverlässigkeit begründe. Insoweit wäre die Feststellung aktiv-kämpferischer Betätigungen gegen elementare Verfassungsgrundsätze erforderlich. Ferner sei eine Einstufung als waffenrechtlich unzuverlässig aufgrund einer Mitgliedschaft in der NPD (nunmehr: „Die Heimat“) zwar möglich, im Fall des Antragstellers sei eine Mitgliedschaft jedoch nicht durch Tatsachen belegt. Die oben dargestellten Aktivitäten des Antragstellers ließen sich auch nicht als Unterstützen von verfassungsfeindlichen Vereinigungen einordnen, insbesondere fehle es an einer hinreichend nachhaltigen bzw. außenwirksamen Betätigung.
  3. "Faeser und Paus begreifen den Staat als Werkzeug zur Durchsetzung der eigenen Weltanschauung“ „Wir blicken also auf ein Land, in dem das Verfassungsdenken in höchsten Ämtern nicht nur zu erodieren beginnt, sondern bereits ein gutes Stück erodiert ist.“ https://www.cicero.de/innenpolitik/deutschland-verfassungsdenken-nancy-faeser
  4. Damit hier keine Missverständnisse aufkommen. Meine Schränke sind verankert, da ich über den Luxus eines Eigenheimes verfüge. Ich sehe mich hier eher als neutraler Informationsbeschaffer, der die Info in dieses Forum stellt, eben zur Diskussion oder auch nicht.
  5. Nichts. Das ist aber auch nicht das Thema. Das Thema ist, was in der DIN Norm steht. Da steht dann eben nicht drin, dass um die Norm erfüllen zu können der Schrank verankert werden muss. Wie im Video auch gesagt wurde ist, dass man einen 35 KG Würfel verankern sollte, da es kein Problem ist, sich so ein Ding " unter den Arm zu klemmen".
  6. Video von Vprojekte dazu: Muss ein Waffenschrank nach DIN/EN 1143-1 verankert werden? Nein, da nicht Inhalt der DIN https://www.youtube.com/watch?v=8yvQ_YW2zRk
  7. So langsam fällt mir zu solchen Aussagen nur noch eines ein: Meinungen sind wie Arschlöcher, jeder hat eins.
  8. Schade das du das so siehst. Ich mag mein Hobby und würde hier insoweit auch etwas Zeit und Energie investieren, da wir sonst ein Hobby weniger haben.
  9. Ich würde hier gerne dazu aufrufen der Dame entsprechend sachlich einen Leserbrief zukommen zu lassen. Auch die Youtuber sollten solche Artikel aufgreifen und entsprechend widerlegen. Wir müssen das genau so machen wie diese Leute. Wir müssen das was richtig ist leider auch ständig wiederholen. Ja ich weiss, is arbeit,nervt. Sowas jedoch darf man nicht einfach unkommentiert stehen lassen. Wenn der VDB dazu auch was verfassen würde, wäre das super! Dazu kommt meiner Ansicht nach, dass die Autorin ein pers. Problem mit dem Waffenbesitz hat, da solche Artikel öfter von Ihr geschrieben werden. Danke ! https://www.stern.de/gesellschaft/nach-bluttat-von-scheessel--taten-mit-sportwaffen-zeigen-aehnliche-muster-34517366.html
  10. Neu hinzugekommen: DSU Stellungnahme https://www.d-s-u.de/aktuelles/detailansicht?tx_news_pi1[action]=detail&tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[news]=50&cHash=aae08a3c109b664aa947d181cc7d4128
  11. Mag alles richtig sein. Was aber hier fehlt ist Bewegung in der Sache. Wenn diese mit so was kommt, egal wie minimal diese auch sein mag, so finde ich das mehr als positiv !
  12. Weiss nicht, ob schon bekannt oder interessant: pro legal e.V. hat sich an die ersten Verbände gewandt, um Stellungnahmen zu Punkt 9 aus Nancy Faesers "Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus" zu erhalten und einen Schulterschluss der Schützenverbände zu erwirken. Da sich der Dachverband Deutscher Schützenbund in seiner Pressemitteilung zu den Plänen der Innenministerin ausschließlich über die angekündigte Armbrustregelung echauffiert und im restlichen Text lediglich darauf beschränkt, darauf hinzuweisen, dass sie keine Rechtsextremisten in ihren Reihen akzeptieren - was eine Selbstverständlichkeit darstellen sollte -, sich gleichzeitig aber als größten Interessenvertreter der Sportschützen inszeniert, haben wir den DSB und seine Teilverbände als erste Priorität auf unserer Adressatenliste angesehen. Wir sind erstaunt darüber, dass unser dreiseitiger Brief, an den Teilverband Schützenverband Berlin-Brandenburg e.V., in weniger als einer Minute gelesen und mit einem Füllhorn veralteter Stellungnahmen und Pressemitteilungen beantwortet werden konnte, während man uns "Effekthascherei" und die Nutzung eines "Briefgenerators" vorwirft. Herr Garmeister (Leiter Recht und Verbandsentwicklung des DSB) nahm sich zumindest 32 Minuten Zeit um uns die wortgleiche Antwort zu senden, aber immerhin zwei PDFs anzuhängen. Eines der Dokumente trägt den Namen "Positionierung zum Waffenrecht 2024-02". Wir haben das Dokument unter folgender Adresse verlinkt: https://t.ly/hkyu9 Da der restliche Inhalt der "Antwort" weder Bezug auf unseren Brief noch auf die aktuelle Situation erkennen lässt, werden wir ihn nicht als offizielle Antwort veröffentlichen. Die restlichen 19 Teilverbände des DSB haben bisher noch nicht geantwortet. Wir vermuten, dass diese Verbände sich derzeit zumindest mit dem Inhalt des Schreibens auseinandersetzen. An dieser Stelle möchten wir jedoch auch lobend den Teilverband BSSB hervorheben, der in der letzten Woche eine entsprechende Stellungnahme veröffentlicht hat. https://www.bssb.de/nachrichten/nachricht/aktuelle-debatte-ums-waffenrecht-bundesin-nenministerin-nancy-faeser-kuendigt-naechste-waffenrechtliche-schritte-an-bssb-lehnt-weite-re-waffenrechtsverschaerfungen-ab Auch der Badischer Sportschützenverband hat am Freitag eine aktuelle Stellungnahme veröffentlicht. https://bsvleimen.de/2024/02/23/bsv-lehnt-weitere-waffenrechtsverschaerfungen-ab/ Der offene Brief von pro legal e.V. ist unter der folgenden Adresse abrufbar: https://t.ly/gtzVF
  13. Hier mal ein Interessanter Artikel von unseren Nachbarn: Wann gerät ein deutscher Bürger ins Visier des Verfassungsschutzes? Die Antwort darauf ist beunruhigend vage Die Bundesregierung setzt den Inlandgeheimdienst als Waffe im Kampf «gegen rechts» und als Richter über politische Meinungen ein. Das ist ein autoritärer Irrweg. https://www.nzz.ch/international/deutscher-verfassungsschutz-auf-dem-weg-zur-gesinnungspolizei-ld.1815064
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