Zum Inhalt springen

fw114

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    471
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Letzte Besucher des Profils

Der "Letzte Profil-Besucher"-Block ist deaktiviert und wird anderen Benutzern nicht angezeit.

Leistungen von fw114

Mitglied +250

Mitglied +250 (5/12)

1,3Tsd

Reputation in der Community

  1. Ein Beitrag von Rechtsanwalt Christian Teppe, Anwalt des BDMP e.V. Dieser Tage macht in den sozialen Netzwerken ein Beitrag die Runde, der es in sich hat. Ein Jurist und Filmemacher, nach eigenen Angaben früher Justitiar von Umwelt- und Naturschutzverbänden, schreibt dort über uns Jäger: Er habe „kaum einen Jäger kennengelernt, der keine Freude oder Befriedigung am/beim Töten von Tieren hatte". Die legalen Waffen der deutschen Jägerschaft nennt er ein „Arsenal", das „eine potentielle Bedrohung für Staat und Gesellschaft" darstelle und „das staatliche Gewaltmonopol in Frage stellen könnte". Seine Forderung: Die Verfügbarkeit von Waffen und Munition für Jäger müsse „massiv eingeschränkt werden". Ein heimisches Waffenarsenal sei „kein Grundrecht". Man könnte das als eine weitere Wortmeldung im Dauerfeuer gegen die Jagd abheften. Interessant wird es, wenn man auf die Quelle schaut, die der Verfasser selbst empfiehlt: einen Artikel mit dem Titel „Töten als Naturerlebnis" – erschienen in der Tageszeitung „junge Welt". Wer die „junge Welt" nicht kennt: Das ist keine gewöhnliche Zeitung. Gegründet 1947, war sie das Zentralorgan der Freien Deutschen Jugend (FDJ) – jener Organisation, die schon in der sowjetischen Besatzungszone als einzige zugelassene Jugendorganisation die gesamte Jugend erfassen und kontrollieren sollte. Wer sich ihr verweigerte, bekam die Folgen ein Leben lang zu spüren: kein Abitur an der Erweiterten Oberschule, kein Studienplatz, keine berufliche Perspektive. Freiheitlich denkende junge Menschen wurden systematisch von den Bildungs- und Aufstiegswegen abgeschnitten. Das Sprachrohr dieses Systems war die „junge Welt" – zeitweise die auflagenstärkste Tageszeitung der DDR, noch vor dem SED-Blatt „Neues Deutschland". Ihrem marxistischen Selbstverständnis ist sie bis heute treu geblieben. https://www.bdmp.de/aktuelles/neuigkeiten/detail/jaeger-entwaffnen-jetzt-wissen-wir-woher-es-kommt/
  2. Sollten Leute aus Berlin in diesem Forum Unterwegs sein, empfehle ich einmal zu Prüfen was da von einem Unterwegs sein könnte. DAS wird noch richtig bitter werden. https://www.sueddeutsche.de/politik/hack-berlin-daten-darknet-li.3542363 Insgesamt knapp 6 TB an Daten.
  3. https://www.welt.de/politik/deutschland/article6a79dca535268e5027024904/sachsen-anhalt-oberverwaltungsgericht-bestaetigt-waffenentzug-bei-afd-mitgliedern.html
  4. Der BDMP unterstützt das Ziel, die organisierte Kriminalität wirksam zu bekämpfen, fordert zum Gesetzesantrag des Landes Berlin (BR-Drucksache 383/26) aber eine Ausnahme für legale Waffenbesitzer. Der Bund der Militär- und Polizeischützen e.V. (BDMP) hat eine Stellungnahme zu dem Gesetzesantrag des Landes Berlin vorgelegt, der den unerlaubten Umgang mit halbautomatischen Kurzwaffen zum Verbrechen heraufstufen will. Der Verband unterstützt das Ziel, dem illegalen Waffenhandel der Organisierten Kriminalität entschlossen entgegenzutreten, warnt aber davor, dass die geplante Regelung in ihrer jetzigen Fassung auch rechtstreue Sportschützen und Jäger trifft, die lediglich einen formalen Verstoß begehen. Der Antrag sieht für den unerlaubten Erwerb, Besitz und das Führen halbautomatischer Kurzwaffen künftig eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren vor und eröffnet die Telekommunikationsüberwachung. Damit würden jedoch nicht nur Täter aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität erfasst, sondern auch geprüfte, zuverlässige Erlaubnisinhaber – etwa, wenn eine geerbte Pistole noch nicht in die Waffenbesitzkarte eingetragen, eine Frist versäumt oder eine Vereinswaffe nur kurzzeitig geliehen wurde. „Wer die organisierte Kriminalität bekämpfen will, muss die organisierte Kriminalität treffen – nicht den Sportschützen, der vergessen hat, eine geerbte Pistole umzumelden“, sagt David Brandenburger, Präsident des BDMP. „In der jetzigen Fassung wird aus einem Formfehler ein Verbrechen. Das trifft die Falschen und beschädigt das Vertrauen Hunderttausender rechtstreuer Waffenbesitzer in den Rechtsstaat.“ https://www.bdmp.de/aktuelles/neuigkeiten/detail/auf-verbrecher-gezielt-und-vorbeigeschossen-nun-trifft-es-die-sportschuetzen/
  5. Mit Urteil vom 26. Mai 2026 hat das Verwaltungsgericht Stuttgart einen Bescheid aufgehoben, mit dem einem Sportschützen mehrere waffenrechtliche Erlaubnisse widerrufen worden waren (Aktenzeichen 5 K 3149/24). Das Gericht formuliert klare Anforderungen an die Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit, die damit auch über den konkreten Fall hinaus von Bedeutung sind. Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Mitteilung des Landesamts für Verfassungsschutz an die zuständige Waffenbehörde. Danach hatte der Kläger in den Jahren 2022 und 2023 mehrere Facebook-Beiträge veröffentlicht bzw. geteilt. Nach Auffassung der Behörde wiesen diese Beiträge Bezüge zu verschwörungsideologischem Gedankengut auf und fielen in den Bereich der „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“. In den Beiträgen wurden Politiker sowie deren Äußerungen und Maßnahmen mit der Zeit des Nationalsozialismus verglichen. Die Waffenbehörde warf dem Kläger vor, durch das aktive Teilen entsprechender Beiträge das Vertrauen in den Staat und seine Institutionen geschwächt und damit Bestrebungen verfolgt zu haben, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet seien. Sie widerrief deshalb die Waffenbesitzkarten und den Europäischen Feuerwaffenpass des Klägers und traf weitere Folgeentscheidungen, unter anderem zur Abgabe von Waffen und Munition sowie zu einem individuellen Waffenverbot. Der Kläger legte zunächst Widerspruch ein. Nachdem dieser zurückgewiesen worden war, erhob er Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart. Die Klage hatte Erfolg. Das VG Stuttgart stellte heraus, dass eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG eine „aktive individuelle Betätigung“ voraussetzt. Diese müsse auf eine Beeinträchtigung der verfassungsmäßigen Ordnung abzielen und nach außen eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber den elementaren Grundsätzen der Verfassung, wie Menschenwürde, Demokratieprinzip oder Rechtsstaatlichkeit, erkennen lassen. Nach Ansicht der Kammer war dies im vorliegenden Fall nicht erkennbar. Der Kläger habe keine konkreten Schritte zur Mobilisierung anderer unternommen, nicht zu verfassungsfeindlichen Aktivitäten aufgerufen und keine Anhaltspunkte dafür geliefert, Waffengewalt als Mittel politischer Auseinandersetzung anzusehen. Das Gericht betonte, dass bloße Kritik, auch wenn sie überspitzt, unangemessen oder geschmacklos sein mag, für sich genommen nicht ausreicht, um eine verfassungsfeindliche Bestrebung anzunehmen. Die Facebook-Beiträge bewegten sich nach Auffassung der Kammer noch innerhalb des durch die Meinungsfreiheit gezogenen Rahmens. Ob die geäußerte Kritik berechtigt, unangemessen heftig oder geschmacklos sei, sei nicht von Verfassungsschutz oder Waffenbehörde zu beurteilen. Von besonderer Bedeutung ist außerdem die Aussage des Verwaltungsgerichts, dass Hinweise und Einordnungen der Verfassungsschutzbehörden die Waffenbehörden nicht von einer eigenständigen Prüfung entbinden. Auch bei einer solchen Zuordnung müssen die gesetzlichen Voraussetzungen der jeweiligen Eingriffsnorm im Einzelfall geprüft werden. Die Behörde hatte nach Auffassung des Gerichts mögliche entlastende Auslegungen nicht hinreichend berücksichtigt. Die Beiträge konnten auch als provokante Diskussionsanregung verstanden werden. Allein aus der Zuordnung zum Bereich der (mittlerweile wieder abgeschafften) „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ und den vorliegenden Facebook-Beiträgen ließ sich daher keine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit ableiten. Rechtsanwalt René M. Kieselmann von der Kanzlei SKW Schwarz freut sich nicht nur über den gewonnenen Prozess. Für ihn ist das (Anfang Juli 2026 noch nicht rechtskräftige) Urteil auch eine Stärkung der bürgerlichen Freiheitsrechte, deren wesentlicher Teil die Meinungsfreiheit ist. Im Gespräch mit dem VDB betont der Anwalt: „Wer in einer Demokratie Regierungen scharf kritisiert, ist nicht automatisch ein Umstürzler.“
  6. VDB: Verbrechenstatbestände dürfen nicht rechtstreue Waffenbesitzer treffen Der Berliner Senat hat am 18. Juni 2026 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Waffengesetzes in den Bundesrat eingebracht (Drucksache 383/26). Ziel des Antrags ist es, den unerlaubten Umgang mit halbautomatischen Kurzwaffen zum Verschießen von Patronenmunition künftig als Verbrechen einzustufen. Damit wäre eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren vorgesehen und bei entsprechenden Taten wäre künftig der Einsatz von Telekommunikationsüberwachung möglich. https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/29062026_gesetzentwurf_des_berliner_senats_will_vergehen_strafrechtlich_als_verbrechen_einstufen.html
  7. Oops, sry. Nich gesehen.
  8. Hier ein Interview das ich von Winkelsdorf gefunden habe (vom 22. oder 23.01.2026):
  9. Eine Hausdurchsuchung wegen mutmaßlichen Waffenbesitzes in Hamburg wirft Fragen auf. Offenbar kam es zu groben Fehlern bei Ermittlungen gegen einen Investigativjournalisten, der zu Missständen in der Waffenbehörde recherchiert. https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_101089666/hamburg-polizei-sucht-bei-investigativ-journalist-waffe-die-es-nicht-gibt.html
  10. Kein Fan, aber man fragt sich dennoch was da so vor sich geht.
  11. Ist das so ? Gerade in der heutigen Zeit bei "Hass und Hetze" unter der "Strafbarkeitsgrenze" ? Das falsche Meme geteilt und zack gekniffen ? Wir erinnern uns an"§ 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung" Ruck zuck kann man da heute ins Klo greifen. Ich seh das eher nicht so entspannt. Ich komme aus den 70 und 80er Jahren. Da fasst man sich an den Kopf. Wo früher noch galt: Wer keine Hitze verträgt gehört nicht in die Küche! wird heute per Staatsanwaltschaft und mit Ego-Problem, dem Bürger das Haus auf links gezogen. Bei "echten" Straftaten wie Alkohol am Steuer usw. brauchen wir uns nicht drüber unterhalten, aber wie man sehen kann geht das heute auch ganz schnell ganz anders. Müssten sich Politiker einmal so rechtstreu verhalten wie Waffenbesitzer (auch durch entsprechende Kontrollen), würde in diesem Land Milch und Honig fließen!
  12. Danke für den Hinweis. Freecad habe ich mir schon angesehen, finde das aber im Gegensatz zu den Paid Cad Programmen sehr umständlich in der Handhabung. Einziger Vorteil für mich als Linux User, gibt es eben auch für Linux.
  13. Besten Dank, habe den nicht gefunden! Werd da mal durchsehen.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.