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Das ist Quatsch. 2/6 ist kein absolutes Verbot. Sondern das steht "in der Regel" dabei. Was bedeutet, es gibt Ausnahmen. Wenn der SB das schriftlich, üblicherweise in der WBK selbst, erlaubt, dann gibt es da auch keine Probleme. Mit selbst sind mehrere solcher Fälle persönlich bekannt. Bei Westernschützen könnt das häufiger vor, weil wir für diese Disziplin vier Waffen brauchen. Da machen viele Behörden Ausnahmen, so dass man alles gleichzeitig erwerben darf. Oft mit der Auflage danach ein ganzes Jahr auszusetzen, aber nicht immer.
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Frag Deinen SB. Beides sind Probleme bei denen er helfen kann wenn er will. 1. Es gibt Behörden die erlauben den Ersatz einer Waffe durch eigene andere, sofern das selbe Bedürfnis gilt, und nur in der Zeitspanne in der dir sie Bescheinigung noch gälte. Sehr selten, aber möglich. 2. Die Behörde darf auch einen früheren Neuerwerb erlauben, aber mit vollständigem Papierkram. Gerade wenn eine andere Waffe dafür verkauft wurde. Aber auch hier, selten, aber möglich. 3. Die Behörde kann eine Erlaubnis für den vorübergehenden Besitz der Munition ausstellen. Wenn Du gleichzeitig die alte Waffe austragen und die EWB für die neue im gleichen Kaliber eintragen lässt, kann das gut möglich sein dass die Behörde da mit spielt. All diese Möglichkeiten hat die Behörde. Gerade Nr.3 halte ich für einigermaßen realistisch. Ein Recht darauf hast Du nicht.
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So wie früher mit der WBK, als die noch immer zur Eintragung zum Händler musste. Per Post vorab.
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Das ist in dieser Absolutheit falsch. Per Spedition geht das schon. Lohnt sich für unsere Probepäckchen halt nicht.
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Inhalt DIN/EN 1143-1 und Verkankerung Waffenschrank
Fyodor antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Ich würde ja gerne mal dass Zertifikat der Fachfirma sehen die den Schrank bei ASE angedübelt hat. Er ist ja der Meinung, ohne geht nicht. Ich weiß aber nicht wie sowas aussieht. Würde mich einfach mal interessieren. -
Habe ich doch geschrieben, dass ich nicht genau weiß wie der Eintrag aussieht. Aber jede Waffe hat eine eigene WBK, und die Person bei der sie zu Hause liegt ist dort eingetragen.
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Inhalt DIN/EN 1143-1 und Verkankerung Waffenschrank
Fyodor antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Richtig. Der Anker in der Wand. Nicht die Schraube. -
Bei uns ist das ähnlich. Wir haben kein Vereinsheim, die Vereinswaffen liegen bei verschiedenen Schützen zu Hause. Von denen hat jeder die entsprechenden Vereins-WBKs bei sich zu Hause, in denen er als "Aufsichtsperson" eingetragen ist. Wie genau dieser Eintrag aussieht weiß ich nicht, aber er ist (im Gegensatz zum gemeinsamen Eintrag in die WBK eines Partners) nicht schädlich für den eigenen Waffenerwerb.
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Inhalt DIN/EN 1143-1 und Verkankerung Waffenschrank
Fyodor antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Richtig. Die Bohrungen in meinen Schränken sind aber für M10. Und da reißt die Schraube bei 40 kN einfach im Gewinde ab, auch wenn der Anker in der Wand 100 kN hält. -
Inhalt DIN/EN 1143-1 und Verkankerung Waffenschrank
Fyodor antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Die 50kN sind einzig für die Öse am Schrank von Bedeutung. In meinem Beispiel habe ich geschrieben dass es nicht möglich ist, und daher auch nicht vorgesehen, dass die Schraube die 50kN hält. Die reißt bei 40kN ab, und wenn sie mit der Wand aus einem Stück gefräst wurde. Die 50kN sind wichtig für die Öse. Diese hält mehr aus als die Schraube. Absichtlich, damit beim abstemmen von der Wand eben die Schraube reißt, und nicht die Rückwand des Tresors wie eine Sardinenbüchse geöffnet wird. -
Bei 3D Druck in Stahl oder anderen Metallen gibt es mittlerweile genug Firmen die das professionell machen. Ich habe sehr gute Erfahrungen mit protolabs gemacht.
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Inhalt DIN/EN 1143-1 und Verkankerung Waffenschrank
Fyodor antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Ich verstehe nicht warum machen hier einer abzugehen schreibt wenn sie möglichst alle möglichst tief in irgendwas rein reiten können. Man darf keine Behörde fragen welche zusätzlichen Maßnahmen die auch ausdenken können. Denn da sind sie sehr kreativ. Das bedeutet aber noch lange nicht dass es rechtens ist. Entscheidend ist das Gesetz und was in der dort angezogenen Norm steht. Wenn die Norm eine Verankerung nicht vorschreibt, dann ist die keine Pflicht zur Erfüllung der Vorgaben. Was der Hersteller ins Handbuch schreibt bezieht sich immer auf die Versicherbarkeit. -
Inhalt DIN/EN 1143-1 und Verkankerung Waffenschrank
Fyodor antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Die 50kN betreffen nicht die Verankerung am Gebäude, sondern die Festigkeit der dafür vorgesehenen Hülse im Tresor. Damit wird sichergestellt dass nicht der Tresor das schwächste Glied ist. 50kN als Punktbelastung halten die allermeisten Wände nicht aus. Als Beispiel: Ab meinen Tresor ist die Bohrung an der Rückwand für eine M10 Schraube vorgesehen. Diese hält aber nur 40kN Zuglast stand bevor sie reißt. Bei schräger Belastung noch weniger. Eine Verankerung mit einer einzelnen M10-Schraube kann die 50kN also völlig unabhängig vom Aufbau der Wand gar nicht halten.