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Fyodor

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Über Fyodor

  • Geburtstag 02.09.1980

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    www.MurgTal-Supplies.de

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    Winchester 1873 in .44-40
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  1. Ja, natürlich. Die .38spl Pfefferminz-Ladung ist erheblich sanfter. Also beim ersten Mal mit den Airsoft gut aufpassen und fest in die Schulter ziehen, damit es nicht weh tut.
  2. Sind Deine Waffen als Werte gesondert versichert? Wenn nicht, gibt es zwei Möglichkeiten: Sie sind über die Hausratversicherung versichert, wenn sie günstig genug sind Sie sind gar nicht versichert, wenn sie sehr teuer sind In beiden Fällen greifen die Bedingungen der Versicherung NICHT.
  3. Stimmt. Dann werden sie gesondert versichert, und nicht über den Hausrat. Dann wiederum gelten für den Schutz der Werte (nicht der Waffen als solche) natürlich die Bedingungen der Versicherung. Logisch. Um diese Waffen geht es aber in der überwältigenden Mehrheit nicht.
  4. Die meisten Waffen sind keine Wertgegenstände sondern Hausrat.
  5. Die sind mir schon x-fach verloren gegangen. Ich binde sie mittlerweile fest. Dann geht es.
  6. Ohne den Paragraphen zitieren zu können, gehe ich davon aus dass nicht.
  7. Da das Ding gewerblich in Deutschland angeboten wird gehe ich davon aus dass eine CE-Erklärung vorhanden ist, und es einen benannten Ansprechpartner in der EU gibt. Dieser wird die Fragen beantworten können. Sollte das nicht der Fall sein, wäre das ein klein wenig ungünstig...
  8. Der Käufer muss nachweisen, der Verkäufer prüfen. Große Nachforschungen anstellen muss er nicht.
  9. Er hat eine Versandadresse bekommen. Das muss, gerade bei Verdacht da stimmt was nicht, nicht unbedingt die echte Anschrift sein.
  10. Es gab keine Kopie des Jagdscheins, sondern eine Jagdscheinnummer als Text. Und keine Kopie des ausweises, sondern eine Versandadresse. Diese kann irgendwo sein, nicht zwingend der Wohnort.
  11. Die genannte Versandadresse muß nicht der Wohnsitz sein. Es gibt verschiedene Gründe, warum Pakete, auch Waffen, gerade nicht an die Meldeadresse geschickt werden sollen.
  12. Hat Herr Merlin aber auch nicht erhalten. Nur eine Jagdscheinnummer und etwas das eine NWR-ID sein könnte. Die nutzt beim Privatverkauf aber nicht viel, da der Verkäufer diese nicht überprüfen kann.
  13. Und genau das ist es, was ich gesagt habe. Der Käufer teilt mir mit, welche Behörde zuständig ist und den Namen des SB. Ich selbst suche mir dann über die öffentlich zugänglichen Kanäle den Kontakt heraus. Aber welche Behörde überhaupt zuständig ist, das muß mir der Käufer mitteilen. Wie sonst soll ich das sonst wissen? Beispiel: Käufer Hans Bauer aus Neustadt kauft ein Jagdgewehr, und nennt Dir seine Jagdscheinnummer. So, wie prüfst Du das nach? Nein, es ist zumutbar, den Kontakt zur Behörde selbst zu finden. Es ist nicht zumutbar die zuständige Behörde zu ermitteln. Und solange keine Waffe verschickt wird, passiert mir waffernechtlich gar nichts.
  14. Nein, ist es nicht. Es ist sein Job die EWB mit zumutbarem Aufwand gegenzuprüfen. Aber anhand einer Versandadresse die zuständige Behörde selbst zu ermitteln, nicht. Das ist in jedem Landkreis anders, und der Käufer weiß es. Er soll es einfach sagen.
  15. Jein. Es kann durchaus der gleiche Schrank sein. Als Waffenschrank ist der Inhalt jedoch über die einfache Hausratversicherung versichert, da es sich regelmäßig NICHT um hohe Werte handelt die Diebe anziehen, wie sie in Wertschutzschränken verwahrt werden. Daher sind die besonderen Anforderungen an den vollen Versicherungsschutz nicht anwendbar.
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