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JFry

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  1. Das ist dann natürlich ärgerlich und es gibt dann halt keine andere Möglichkeit wenn die Behörde sich da quer stellt! (so man denn nicht den Klageweg versuchen will) Bayern? Da gab es doch mal einen Erlass des Innenministeriums zu dem Thema Jäger und KW Kaliber auf Jagdschein meine ich, oder? Aber in einem solchen Fall gehe ich mal davon aus das auch alle Händler in der Region das auch so kennen. Allerdings würde ich in diesem Fall versuchen dies so schriftlich auf Briefbogen mit Dienstsiegel bestätigt zu bekommen. Inkl. dem ausdrücklichen Hinweis das die Behörde der Ansciht ist das du die Munition dieses Kalibers erwerben und besitzen darfst so lange dein Jagdschein gültig ist und die Waffe in deiner WBK eingetragen ist. Bei uns in der Region (nicht BY) bekommt man das, wie auch bei vielen anderen Behörden, jedoch Problemlos eingetragen und gestempelt. Auch als Jäger mit LW im Kurzwaffenkaliber kann man sich den Stempel setzen lassen.
  2. Sagen wir so: Für den tatsächlichen Anwendungsfall ist das Eintragen des Laufs inkl. Munitionsstempel in 99 % der Fälle der mit Abstand sinnvollste Weg. Kostet etwa so viel wie eine, maximal zwei Schachteln Munition, und egal, ob es für den Munitionserwerb und Besitz rechtlich notwendig ist oder nicht: Es befreit von unnötigen Diskussionen und der Gefahr, dass man nur bei einem Bruchteil der Händler überhaupt Munition erhält. Zudem gilt das dann sowohl hinsichtlich Munitionserwerb als auch Besitz von Munition und Einstecklauf dauerhaft (zumindest bis zu einem ausdrücklichen Widerruf). Kein Risiko einer späteren Rechtsänderung, die man übersieht und wegen der man dann plötzlich doch wegen unerlaubten Besitzes dasteht. Dennoch spricht nichts gegen eine theoretische Diskussion... Aber gut, ich habe auch gelernt, dass es so einige gibt, die allein für Munition mittlere vierstellige Summen im Jahr ausgeben, von den Kosten für Waffen ganz zu schweigen, aber an den 25-Euro-Gebühren wird dann auf Teufel komm raus gespart. Sei es, dass man bei der notwendigen Eintragung auf den Munitionserwerb verzichtet, weil man den ja schon bei einer anderen Waffe hat (aber halt nur so lange, wie man diese Waffe auch hat), oder dass man ja das Geld für die zweite (dritte, vierte) WBK sparen will und so beide Kurzwaffen mit demselben Kaliber in dieselbe WBK eintragen lässt, damit man, wenn man die WBK mal zum Amt gibt und die da ein paar Tage (in manchen Gegenden Monate) liegt, auch ja keinen Nachweis für den Munitionserwerb mehr hat. Kenne aber auch die anderen Fälle, wo dann solche Einsteckläufe oder Reduzierhülsen gezielt gekauft und zum Eintrag gemeldet werden, nur um den Munitionsstempel dafür zu erhalten. Beispielsweise, weil man sich regelmäßig eine bestimmte Waffe mit einem nicht selbst besessenen Kaliber im engen Freundes-/Familienkreis leiht und da keinen Hampel mit der Munitionsbeschaffung möchte, oder weil man neben den auf eigenem Bedürfnis gekauften Waffen noch welche mit anderem Kaliber als Erbstücke hat, für die das Amt dank vorhandener eigener regulärer WBK keine Sperre fordert (fordern darf), sich aber weigert, ohne Bedürfnisnachweis und Anrechnung aufs eigene Kontigent, für die Erbwaffe einen Munitionsstempel zu setzen.
  3. JFry

    Waffenrecht 1952

    Durchschnittlicher Nettomonatslohn (Nicht Median) eines Vollzeitbeschäftigten im Jahr 1952 war ~256 DM. Also mal locker ein halbes Monatsgehalt alleine für die Anmeldegebühr bei einer Büchse. Und da es Durchschnittswerte sind, ist es für viele deutlich mehr als ein halbes Monatsgehalt gewesen. Und das in dem Jahr wo das "Wirtschaftswunder" gerade erst begann Fahrt aufzunehmen (ab ´52 deutliches sinken der Arbeitslosenzahlen), vier Jahre nach der Währungsreform und 7 Jahre nach dem Krieg mit den massiven Zerstörungen in vielen Städten -totalverlust des Hausstands und sonstigen Besitzes ausser den Grundstücksflächen für viele- wo der Normalbürger noch quasi keine relevanten Ersparnisse hatte. Sprich: Für die meisten, inkl. weite Teile der Mittelschicht, zu dieser Zeit aus finanziellen Gründen undenkbar das tatsächlich in Anspruch zu nehmen.
  4. Du übersiehst bei deinem Vergleich, dass gesetzliche Mindestanforderungen (wo ich der Pflicht zum "auf dem laufenden halten" zustimme) und die tatsächliche Auslegung in den Verbänden nicht identisch sind. Von der Tatsache das man bei den "sonstigen Sachkundearten" zwar im Hinblick auf Umgang und Sicherheit mindestens gleichwertiges Lernt, aber die bürokratischen Feinheiten der anderen Bedürfnisgründe ohne Einfluss auf die Sicherheit keine Rolle spielen. Die Jägersachkunde zum Beispiel ist zwar insgesamt umfangreicher, deckt aber viele spezifische Detailfragen der Sportschützen, die ja auch überhaupt nicht sicherheitsrelevant sind – gar nicht ab. Wobei Jagd jetzt nur ein Beipsiel ist, wegen der Frage nach der Flinte und dem Mindestalter dafür würde ich mal ausschließen das ein Jagdschein vorhanden ist ;-) Selbst in den Lehrgängen für Sportschützen wird in der Regel auch nur das gesetzlich Notwendige vermittelt, nicht aber die konkrete Praxis einzelner Verbände im Detail, die sich zudem ändern kann. Es wird vielleicht mal erwähnt, ist aber eher nicht Prüfungsstoff wenn von dem gesetzlichen Abweichend. Wer also zusätzliche Bereiche nutzt (z. B. als Jäger auch als Sportschütze tätig wird), muss sich die entsprechenden Details eigenverantwortlich aneignen. Genau das forderst du ja auch – Eigenverantwortung und selbstständiges Informieren. Der TO macht aber doch genau das, indem er in einem Fachforum nachfragt. Ihm dann gleichzeitig vorzuwerfen, dass er sich informiert, ist schlicht widersprüchlich. Auch dann noch wenn man bedenkt das die meisten von uns mit diesen Fragen wohl einfach beim Verein nachgefragt hätten bzw. das sich mindestens die letzten beiden Fragen auch mit etwas Suchmaschinenbedienung problemlos selbst hätten klären lassen. (Die erste im Prinzip auch, aber wegen der unterschiedlichen Handhabe je nach Typ und Anzahl vielleicht geringfügig komplexer für einen Neuling das auseinanderzuhalten)
  5. Das kannst du immer! Ob das aber als zwei getrennte Termine anerkannt wird, das liegt am Verband. Da müsstest du sagen welcher Verband du bist, dann kann vielleicht jemand dazu etwas sagen.
  6. Für alles was auf der Gelben steht reicht doch das mit IRGENDEINER Waffe derselben Kategorie (Langwaffe oder Kurzwaffe) die 6/4 geschossen werden. Es spricht also überhaupt nichts dagegen eine Flinte zu haben (auch wenn man nicht sicher ist das man regelmäßig genug damit loskommt) und seine Pflichttermine alleine mit einer Langwaffe (eigene, egal ob billigstes MUSS-Werkzeug, eine Mittelgute Spasswaffe mit der man auch mal beim Vereinswettkampf bis ins Mittelfeld kommen kann oder aber einer echten Matchwaffe) zu schiessen. Es muss allerdings dem Gesetz nach für den Besitz tatsächlich eine EIGENE Schusswaffe sein, Leihwaffe reicht nicht. Ob ein alter heruntergekommener 22lr Einzellader mit Roststellen (solange noch sicher) für 5 Euro iregendwoher oder mordernstes Top-Equipment ist aber schnurz. Wobei, wenn jemand spass an Tontaube hat, dann sind 4/6 nun wirklich nicht viel! Das schafft man locker. Und gerade bei Tontaube ist es schon relativ wichtig das man eine Flinte hat an die man gewöhnt ist und nicht jedes mal eine völlig andere. Was das Gesetz als Vorraussetzung fordert sollte man kennen, ja! Aber was die einzelnen Verbände darüberhinaus fordern steht auf einem völlig anderen Blatt. Und wenn jemand seine Sachkunde auf andere Art als durch einen Kurs des Verbandes erworben hat... Oder aber jemand steht kurz vor dem Sachkundelehrgang und interessiert sich dafür weil er gerne auf Tontaubenjagd gehen will? Alles legitim. OK, vieles hätte man auch schnell selbst rausfinden können (Bockflinte ist rechtlich Einzellader und geht auf Gelb, Mindestalter für Schiessen ist 14, Besitz 18, identisch mit KK)
  7. Hatte an anderer Stelle dazu ja schon mal was geschrieben: Die Texte sind Inhaltlich und auch von der Formulierung definitiv Menschlichen (mein) Ursprung. Allerdings jage ich die NACH Erstellung einmal durch KI-Korrektur zwecks besserer Lesbarkeit (manchmal habe ich doch Gedankensprünge, neige zu Schachtelsätzen und bei "eigentlich unwichtigen" dingen wie Forenbeiträgen die ich schnell wegschreibe gibt es doch einiges an Tippfehlern.) Hier der Link wo ich das für diesen Thread gemacht habe: (Ausnahmsweise mal Claude, meist nutze ich CGPT wo ich eine "Korrektur" GPT mit meinen Voreinstellungen für mich erstellt habe) Da siehst du nach dem Aufklappen meinen Originaltext und dann die Bearbeitung. https://claude.ai/share/06eccac5-ac80-4175-90e2-7bce114d2c95 Hier mal zwei andere Beispiele von CGPT zu Beiträgen die ich hier im Forum geschrieben habe. https://chatgpt.com/share/69e36414-75dc-838c-9d22-8eae6a457415 https://chatgpt.com/share/69e3644b-f040-8393-b62a-70738611e073
  8. Das oben Geschriebene muss kein Widerspruch sein, und tatsächlich stimmt im Prinzip beides! Bei einem Schuss mit einer Schreckschusspistole wird kein Projektil durch den Lauf getrieben, allerdings wird das Treibmittel (Pulver) in der Patrone (tatsächlich Kartusche – eine Patrone hätte ein Projektil) dennoch explosionsartig in Gas umgewandelt und braucht daher schnell viel Platz. So entsteht schließlich der Knall. Zuerst besteht ein Verletzungsrisiko durch den Knall selbst. In unmittelbarer Ohrnähe abgefeuert, können schwere dauerhafte Gehörschäden die Folge sein. Ab welchem Abstand das nicht mehr passiert, ist individuell verschieden und nicht sicher vorhersagbar. Zudem spielt der Winkel eine erhebliche Rolle. Unter 0,5 m direkt mit der Mündung in Richtung Ohr (seitlich) besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit für bleibende Schäden; bei 5 m Abstand wird in den meisten Fällen kaum etwas passieren. Dazwischen ist alles Zufall, und selbst diese Werte bieten keine 100%ige Garantie. So oder so wird das, selbst wenn der Angreifer einen Gehörschaden erleidet, ihn aber nicht aufhalten, sondern eher noch mehr motivieren. Wenn man den Lauf nun auf z. B. Körpergewebe direkt aufsetzt (z. B. auf den Bauch presst, an die Schläfe hält oder gar in den Mund steckt) und dann der Schuss abgegeben wird, dann können die Gase erst einmal nirgendwohin. Da aber hinter der Ausdehnung so viel Kraft steckt, schaffen die sich einfach ihren Platz, indem sie das Gewebe aufreißen und schwere, im Worst Case durchaus tödliche, Wunden verursachen können. Zusätzlich dazu kommt, dass die Gase sehr heiß sind und auch verbrannte Pulverrückstände enthalten, manchmal auch noch unverbranntes Pulver, das sich erst bei Austritt aus dem Lauf entzündet (das Mündungsfeuer), was Verletzungen in Form von punktuellen lokalen Verbrennungen verursachen kann. Ist der Schuss nun aber nicht aufgesetzt, dann fällt mit zunehmendem Abstand das Risiko durch den Druck der Gase sehr schnell weg. Da reichen bereits wenige Millimeter, um die Verletzungen erheblich zu reduzieren; wenige Zentimeter, und der Druck reicht gar nicht mehr aus, die Haut zu durchdringen. Verbrennungen durch Pulverreste und die Gase können aber auch bis zu einigen zehn Zentimetern Abstand noch auftreten, wobei auch diese mit der Entfernung stark abnehmen und, wenn es nicht gerade die Augen etc. trifft, nicht mit wesentlichen Folgen verbunden sind. Unangenehm, aber nichts, was einen Angreifer aufhalten oder auch nur stark behindern würde. Eine Schreckschusspistole kann schwerste Verletzungen verursachen, wenn sie in UNMITTELBARER Körpernähe abgefeuert wird. Dass so etwas passiert, ist plausibel in Fällen, wo jemand es bewusst darauf anlegt, sich selbst zu verletzen, Personen ohne Ahnung mit einer solchen Waffe herumalbern, weil sie glauben, diese sei ja nur eine harmlose Schreckschusswaffe, und natürlich in Fällen, wo die Person, die die Schreckschusswaffe hält, gleichzeitig auch die körperlich überlegene Person ist, die den Schwächeren und ohne wirksame eigene Bewaffnung Agierenden unter Kontrolle hat. Keine dieser Situationen passt zu einer Selbstverteidigungssituation gegen einen körperlich überlegenen oder mit einem Messer bewaffneten Angreifer! (Und ist der Angreifer körperlich unterlegen, dann braucht man keine SSW.) Am ehesten führt das bei einem körperlich überlegenen Angreifer – sofern er nicht zurückschreckt, weil er glaubt, die Waffe sei echt – noch dazu, dass er dich entwaffnet und die Waffe gegen dich verwendet. Wenn er erheblich überlegen ist, gegebenenfalls auch in unmittelbarer Körpernähe, mit erheblichen Verletzungsfolgen.
  9. Dass in dem Verein noch kein Sinn darin gesehen wird, jetzt, wo er gerade mal insgesamt sieben Übungstage geschossen hat, davon nur einen Teil in den letzten fünf Monaten, jemandem beim Ausfüllen der Anträge zu helfen, kann ich auch sofort glauben. Und daran ist auch nichts verwerflich. Immerhin fehlen für die 12er-Regelung ja noch 7 Monate, bis überhaupt der Antrag gestellt werden kann. Falls er es über die 18er-Regelung machen will, fehlen immerhin noch 11 Trainingstage und eine unbekannte Anzahl Monate (je nachdem, wie lange er schon gemeldet ist). Der Text in der Frage klingt aber danach, dass er über die „mindestens 12-mal regelmäßig“-Option gehen will. Etwas anderes ist aber, jemandem die Informationen zum Ablauf zu geben. Also auch die Frage, wie sie hier gestellt wurde, zu beantworten. Das wäre schlimm, wenn das nicht der Fall sein sollte. Ich bezweifle zwar nicht, dass es solche Vereine gibt, hoffe aber doch, dass das mittlerweile die echten Ausnahmen sind. Dass es Vereine gibt, wo es genug Leute gibt, die gerne helfen, man sie aber einfach mal danach fragen muss, weil sie sich entweder nicht aufdrängen wollen oder schlicht nicht ahnen, dass da gerade jemand Fragen hat, gibt es natürlich öfter. Und auch daran ist nichts schlimm.
  10. Naja, SO unerwartet sind die Ergebnisse ja nicht! Unerwartet wäre es gewesen, wenn es die Waffe mit erheblichem Verletzungsrisiko zerrissen hätte. War ja auch der Tenor der Voraussagen hier: Bei einer 9mm Pistole wird sich möglicherweise der Lauf etwas aufbauchen (wahrscheinlichstes Ergebnis), wenn es ganz dumm kommt, weitere mechanische Schäden mit Ergebnis nur wirtschaftlicher Totalschaden, selbst bei teuren Neuwaffen (aber keine katastrophalen Versager im Sinne von erheblichem Verletzungsrisiko) eintreten. Mit etwas Glück wird es aber gar keine ohne Spezialgerät feststellbaren Schäden geben und die Waffe schiesst auch weiter geradeaus. Warum eigentlich der Test mit der Glock und nicht mit einer Echelon? Zumal es von Glocks mit Squib-Load und Folgeschuss ja bereits viele Berichte und auch wohl Fotos und Videos gibt. Eine Echelon wäre hingegen eine echte Neuheit gewesen. Dann wüssten wir definitiv, wie sich diese (wahrscheinlich) bei TD verhalten hätte. Wenn die Glock wie von dir weiter oben angegeben im Einkauf 300 Euro gekostet hat, dann ist der Aufpreis zur Echelon ja unter dem Gesichtspunkt der gewerblichen Tätigkeit nun nicht mehr so viel teurer. Im Netz finden sich Angebote für so ab knapp 800 Euro brutto. Also etwa 350 Euro Preisunterschied netto. Unter Berücksichtigung, dass das ja Ausgaben für die gewerbliche Tätigkeit (Videoproduktion) sind und es vermutlich durch den „Neuheitsfaktor" auch international mehr Aufmerksamkeit/Views beschert hätte, was man den Mehrkosten gegenüberstellen kann (wobei ich vermute, dass das für dich sowieso eher Peanuts ist), doch nicht völlig abwegig. Wir reden ja von einer eher günstigen Gebrauchspistole aus laufender Serienproduktion und nicht von einer edlen Handgearbeiteten Präzisionwaffe mit ewig langer Lieferzeit für viele tausend Euro oder ein Sammlerstück wo in beiden Fällen nicht nur der Preis ein Gegenargument wäre. Davon abgesehen: Ich sehe ja so einiges kritisch was du machst und stimme demzufolge mit einer Reihe von Aussagen nicht überein. Andererseits muss ich aber anerkennen das unter deinen Beiträgen mit Technikbezug durchaus immer mal wieder auch sehr gute mit guten Erklärungen (wenn man die Zielgruppe bedenkt ) vorhanden sind.
  11. Das sind Insekten. Man sieht eines davon vor der Schussabgabe auf dem Schlitten sitzen und in der Zeitlupe auch, wie sie mit den Flügeln schlagen. Hier auch ein Video eines der bekannteren GunTuber, wo eine Canik TP9 das ohne (mit dem bloßen Auge, mit Präzisionsmessgeräten vielleicht anders) erkennbare Schäden wegsteckt und danach trotzdem nicht „um die Ecke“ schießt. Ab ca. Minute 8:30, vorher ist „lustiges Langwaffenzerlegen“.
  12. JFry

    Wartezeit WBK

    Die Nachberichtspflicht ist durch den §6a WaffG Abs. 2 mittlerweile tatsächlich auch für fast alle abgefragten Behörden festgeschrieben. (Verfassungschutz ist §6a WaffG Abs. 1) Lediglich für das BZR und das Staatsanwaltliche Verfahrensregister ist keine Nachberichtspflicht Festgelegt. Aber das kann zum einen ja einfach abgefragt werden und zum anderen ist da ja eine der anderen Behörden schon deutlich früher beteiligt wenn die Möglichkeit besteht das dort etwas dazukommt.
  13. JFry

    Wartezeit WBK

    Ja und nein! Du hast recht für den Fall, dass eine Behörde behauptet, dass die Anfragen immer oder fast immer so lange dauern würden. Das ist – von den Phasen, in denen es eine Umstellung/Erweiterung bei den Abfragen gibt, wie zuletzt in Q4 2024, abgesehen – wirklich Blödsinn. Der Großteil der Überprüfungen läuft „hier“ in deutlich unter zwei Wochen durch. Aber es kann in Einzelfällen durchaus länger dauern. Wenn z. B. über die überprüfte Person Daten vorliegen, selbst wenn diese waffen- und strafrechtlich überhaupt nicht relevant sind. Es würde mich auch nicht wundern, wenn es bei Namensgleichheit/-ähnlichkeit mit Personen, zu denen relevante Erkenntnisse vorliegen, ebenfalls häufiger vorkommt. Also in Fällen, in denen dann tatsächlich jemand händisch tiefer in den Vorgang schauen muss und entscheiden muss, ob es tatsächlich dieselbe Person ist und, wenn ja, ob die Sache relevant ist. Wenn die Behörde generell lange Bearbeitungszeiten auf die Abfrage schiebt, dann ist das somit eine Ausrede. Wenn aber ein(e) SB sagt, dass es klug ist, falls es darauf ankommt, dass man zu einem Stichtag die Erlaubnis hat, lieber ein paar Wochen mehr einzuplanen und den Antrag entsprechend früh zu stellen, weil es auch mal länger dauern kann, dann ist es einfach ein freundlicher und korrekter Hinweis.
  14. Naja, von unfehlbarer Qualitätskontrolle allgemein schreiben die ja nichts, sondern nur, dass sie der Meinung sind, dass die QC dieses spezielle Fehlerbild verhindert hätte. Und die Behauptung, dass ein Fehler, der technisch mit mäßigem Aufwand tatsächlich leicht zu detektieren wäre, wenn die Produktionsanlagen dafür ausgerüstet sind, nicht durchkommen könnte, wird nicht automatisch dadurch widerlegt, dass ein anderer Fehler, der erheblich mehr Aufwand zur Detektion braucht, aufgetreten ist. Allerdings muss halt auch deutlich gesagt werden, dass es durchaus so einige Fälle gab, in denen fehlerhafte Produkte, die nie und nimmer durch die QC hätten kommen dürfen, doch durchgekommen sind. Durch unfassbare Schlamperei der Mitarbeiter, etwa wenn bei Defekten (z. B. ausgefallene Kameras) diese nicht behoben werden und die Anlage nicht so lange stillsteht, sondern dieser Kontrollschritt einfach manuell übergangen oder abgeschaltet wird. Oder aus der Anlage gefallene oder bei der Störungsbeseitigung herausgezogene Produkte werden einfach zu den fertigen Produkten in die Kiste geworfen, obwohl bestimmte Kontroll- und manchmal sogar Veredelungsschritte noch gar nicht erfolgt sind. Interessant wäre da mal die Chargennummer deines Loses! Nicht, dass es dieselbe oder die direkte Vorgängercharge ist! Es wäre natürlich ein fast unglaublicher Zufall, aber ein gewisser Anteil schwerer Produktmängel, gerade Verunreinigungen oder Fehldosierungen, kommt dadurch zustande, dass es einen mechanischen Fehler an der Anlage oder in der Produktionshalle gibt, wodurch Fremdstoffe in Form von Materialsplittern der Maschine oder z. B. Glas von Leuchtmitteln der Halle, es gab auch schon Uhrendeckgläser von Mitarbeitern etc., in das Produkt kommen, es dadurch direkt gefährlich kontaminieren (bei Lebensmitteln) oder aber dann für Fehlfunktionen an anderen Stellen der Fertigungslinie sorgen. Manchmal bleibt die Verunreinigung zunächst unbemerkt (abgefallenes Uhrglas), es gibt aber auch die Fälle, in denen der ursprüngliche Fehler bemerkt und behoben wird, aber niemand darüber nachdenkt, was das für Folgen auf die gerade in der Anlage befindlichen Teilprodukte hat, beziehungsweise niemand die Entscheidung treffen will, die Produktion abzubrechen, die Anlage zu leeren, alle Teilprodukte sowie die seit dem möglichen Auftreten des Problems fertiggestellten Chargenanteile zu entsorgen und die Maschine bzw. Linie gründlich zu reinigen, bevor man weitermacht. Wirklich ungewöhnlich! Um Genaueres zu sagen, müsste man wirklich exakte und scharfe Detailaufnahmen (Mikroskop mit geringer Vergrößerung) der Übergangsstelle zwischen Geschossmaterial und Fremdkörper sehen. Und idealerweise wissen, wie es im Geschoss weitergeht. Dann kann man sehen, ob es mit großer Kraft (Tonnen) eingepresst wurde, was einen Produktionsfehler natürlich wahrscheinlich macht (wenn man vorsätzliche Manipulation mal ausschließt), oder ob nur geringe Kräfte wirkten, was halt andere Möglichkeiten eröffnet. Oder ob es vielleicht sogar eingegossen ist (was aber nicht so aussieht), was natürlich der Beweis für einen Produktionsfehler wäre. Dem schließe ich mich an. Lagen Frankonia denn die Fotos vor? Rein in Textform klingt das natürlich tatsächlich erst einmal „unglaubwürdig“. Mit den Fotos ist es dann schon etwas anderes.
  15. Und von den restlichen 10 % der Squibs reicht in 99,5 % der Fälle die Energie dann nicht aus, um nachzuladen, und deshalb kann kein Folgeschuss brechen. (Zum Neuspannen reichen bei vielen modernen Waffen ja wenige mm Schlittenbewegung, aber zum Durchrepetieren braucht es ein Vielfaches an Energie.)
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