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Zerberus

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  1. Sicher, dass nur das akzeptiert wird? Schon mal mit dem Vorstand darüber gesprochen? Ich denke, dass das Thema bei den wenigen Terminen bei Dir nicht zum ersten Mal aufkommt
  2. Was auch immer. Ob dabei Diskussionspotential theoretisch oder auch praktisch gegeben ist, weiss ich nicht. Aus diesem Grund kann ich auch nur meine persönliche Ansicht zu dem Thema widergeben; ich könnte mit der oben genannten Behördenauffassung "leben". Jeder andere mag das für sich selbst unterschiedlich entscheiden und "machen" und dann falls die Diskussion doch losgetreten wird, für "sein gutes Recht" streiten.
  3. Ich geh mal davon aus, dass sich das auf meinen post beziehst. Was wäre denn Deine Lösung? Mülltonne anstecken und streiken? Unterstellt, dass die Behörde eine (warum auch immer) gefestigte Hausmeinung vertritt, wie willst Du die ohne Gericht (d.h. Kosten und viel Zeit!) davon überzeugen, dass sie falsch liegt? Und einfach mal machen .... Wenn Du so mutig bzgl Deiner Zuverlässigkeit bist, kannst Du ja mal den Selbstversuch machen und uns dann berichten.
  4. Grundsätzliche Zustimmung zur Analyse; das wäre pragmatisch. Wir sind aber in DE. Was machst Du denn wenn Deine (eine) Behörde das anders sieht als Du und durch ein "lustiges" Verwaltungsverfahren Deine waffenrechtliche Zuverlässigkeit anzweifelt? Und wenn ich die posts weiter oben richtig deute, wird die Auffassung, dass eine strikte Trennung der Verwendung anhand des ursprünglichen Erwerbsbedürfnisses zu erfolgen hat, wohl auch von einigen Behörden offensiv vertreten. Wie sieht dann ein sinnvolles Verhalten aus? Trotzdem ins Risiko gehen oder lieber Ärger vermeiden?
  5. Was hilft es, wenn Du Dich dann mit den Verwaltungsgerichten "rumschlagen musst" um ggfs Deine von der Behörde in Frage gestellte "Zuverlässigkeit" zu retten. Deshalb noch einmal: jeder muss für sich seine Risikofreude definieren
  6. Denke mal, wenn das geklärt wäre bräuchten wir hier keine Diskussion. Scheint in der Praxis bei den zuständigen Ämtern wohl beide Auffassungen vertreten zu werden. Frage ist halt wie jeder damit für sich selbst mit dieser "Unsicherheit" umgeht
  7. Wäre es nicht sinnvoller, eine der beiden JS-KW (falls sportlich nutzbar) nach Vorlage eines sportl Bedürfnisses als Sportwaffe "umtragen" zu lassen und dann das neu freiwerdende Bedürfnis Jagd für die Glock zu nutzen? Kostet wahrscheinlich aber dann zusätzliche Gebühren
  8. Scheint wohl eine weit verbreitete und auch nachvollziehbare Meinung dazu zu sein. Ist das logisch / praktikabel? ....... So lange es dazu keine Klarstellung gibt muss halt jeder davon Betroffene für sich entscheiden wie weit er ins Risiko geht
  9. So hatte ich die letzte Aussage (2 weiter oben) interpretiert Damit wäre aber doch die Verwendung jagdlich (wie weiter oben geschrieben) ausgeschlossen für den Fragenden
  10. Bin mir nicht sicher ob ich alles richtig verstanden habe. 2 KW auf JS vorhanden eine weitere als SpoSch soll kommen; auch für die Anwendung oben --> Behörde sagt, dass das nicht geht falls zutreffend bzw keine Diskussion gewünscht: wie soll Dir dann mit der 2. KW als SpoSch geholfen werden?
  11. Selbst wenn es das nicht beim BDS gäbe, könnte man ja immer noch einem anderen Verband beitreten. Drops gelutscht.
  12. Schön wäre es gewesen, wenn man dem Antragsteller die Passage im genannten Kommentar auf die Bezug genommen wurde auch zur Verfügung gestellt hätte. Es soll ja schon mal vorgekommen sein, dass Zitate, die eine für den Zitierenden gewünschte Schlussfolgerung bringen, sich auf einen ganz anderen und nicht vergleichbaren Sachverhalt bezogen haben. Insoweit würde es mich - unabhängig vom konkreten und erledigten Vorgang - interessieren was an der genannten Stelle tatsächlich geschlussfolgert wurde. Hat zufällig jemand Zugriff auf den Kommentar und kann weiterhelfen? Passt der dort behandelte Sachverhalt zu der Situation des Antragstellers? Oder wurden ggfs vom Sachbearbeiter z.B. Begrifflichkeiten vermengt und daraus eine Fehleinschätzung getroffen?
  13. Wenn die Argumentation zutreffend wäre, dass das Training für jede neu zu beantragende Waffe mit einer Waffe in dem neuen Kaliber vorab erfolgen muss, brauchen wir uns über Sportschiessen keine Gedanken mehr zu machen. Welcher Verein hat denn in allen durch die Sportordnung abgedeckten Kalibern Vereinswaffen? Insoweit gehe ich entweder von einem Missverständnis des Sachbearbeiters bzw. der übergeordneten Stelle aus bzw. einer Vermischung der Voraussetzungen zum Erwerb mit der unschönen Diskussion um die sportliche Aktivität bei "Überkontingentwaffen".
  14. Welche BL`er sind davon betroffen? Bezieht sich das auf alle Verbände?
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