Zum Inhalt springen

ChrissVector

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    1.176
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Letzte Besucher des Profils

Der "Letzte Profil-Besucher"-Block ist deaktiviert und wird anderen Benutzern nicht angezeit.

Leistungen von ChrissVector

Mitglied +1000

Mitglied +1000 (7/12)

  • Helpful Selten

Neueste Abzeichen

1,3Tsd

Reputation in der Community

  1. Das was man immer macht wenn man einer fragwürdigen behördlichen Entscheidung konfrontiert ist: formgerecht beantragen und um rechtsmittelfähige Entscheidung bitten. Das führt in ~60% der Fälle zur gewünschten Entscheidung, und in den anderen ~40% zur Möglichkeit diese gerichtlich aufsichtlich oder gerichtlich überprüfen zu lassen.
  2. Die Definition ist im waffenrechtlichen Sinne unvollständig. Ein "führbares", also § 42a WaffG nicht unterfallendes Messer ist, wie auch die restlichen § 42a WaffG unterfallenden Messer, keine Waffe im Sinne des WaffG. Für "nicht-Waffen" gelten keine besonderen Aufbewahrungsvorschriften, solange sie nicht im WaffG explizit Waffen gleichgestellt sind.
  3. Diese Auslegung halte ich für unzutreffend. Das WaffG regelt nicht das Eigentum an Waffen, sondern ihren Besitz im waffenrechtlichen Sinne. Hierfür ist grundsätzlich ein Bedürfnis glaubhaft zu machen, und der besteht im Fall einer personenbezogenen WBK nunmal hier in der Ausübung des Schießsports im Sinne des § 14 WaffG. Genau deshlab gibt es ja die Vereins-WBK, die eben nicht den selben Bedürfnisanforderungen unterliegt wie die personenbezogene.
  4. In diesem Fall benennt der Verein einen anderen Berechtigten an den die Waffe überlassen wird. Wie ihr physisch an die Waffe kommt ist ein Problem zwischen euch und dem/den Erben des Waffenschrankes. Richtig, das Bedürfnis des waffenrechtlichen Besitzers zur Fortdauer des Besitzes muss dieser nachweisen. Je nachdem wie lange dieser bereits eine entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis hat ein Problem oder auch nicht. Du musst das nachweisen was die Behörde zur Glaubhaftmachung des Bedürfnisses verlangt. Das ist aber regelmäßig nur ein gewisser Mitgliederbestand und eine erkennbare Verwendung der Waffen, etwa für Neumitglieder. Bei 5 KK-(Einzellader?)-Gewehren wird es da bei einer Mitgliederzahl die eine Aufteilung in "Kompanien" begründet wahrscheinlich keine zu großen Ansprüche geben...
  5. Nein, sondern die Absicht bei der Überlassung und ob diese nochmals unterbrochen wird.
  6. Sie steht nicht auf der Liste weil die Production Division allgemein eine maximale Lauflänge von 127mm = 5" vorgibt. Ja, die 3mm sind der Grund.
  7. Jein, das ist zwar ein Beispiel für die Veränderung der Dienstgradstruktur, aber nicht ganz für das Problem in Teilen der Truppe und der gesamten Reserve. Wobei auch die Beispiele nicht ganz korrekt sind, je nach Fahrzeug bestand die Besatzung damals aus Mannschaften und einem UoP, seltener einem UmP als Kommandant, heute aus Mannschaften und einem UmP als Kommandant. Nur Systeme, bei der eine entsprechend umfangreichere Bedienerausbildung erforderlich ist sind mit mehreren Feldwebeln und dann nicht selten einem Offizier als Kommandant besetzt, und im Übrigen weiter mit Mannschaften. Die Truppenunteroffizere sind einfach verschwunden und wurden durch Feldwebel ersetzt. Drastischer ist eigentlich der "Wasserkopf", der eigentlich kein Kopf ist sondern eher ein Hals. Unzählige höhere Feldwebeldienstgrade und Offiziere, gerade Hauptleute (besonders in der Reserve) bis Oberstleutnante, die irgendwie beschäftigt werden wollen...
  8. Leider sind sie zahlenmäßig eben keine Ausnahme in der Reserve. Grundsätzlich findet man dort drei große Gruppen: die ehemaligen GWDL (oder FWDL), die anschließend nicht in eine höhere Dienstgradgruppe befördert wurden (sei es mangels entsprechender Qualfikation oder mangels Kenntnis des BAPers von dieser); die ehemaligen GWDL/FWDL, die aufgrund späterer Qualifikation befördert wurden; die ehemaligen SaZ, die regelmäßig im Anschluss ebenso in ihrer Dienstgrad- bzw. Laufbahngruppe verbleiben. In geringer Zahl gibt es noch die "originären" Feldwebel und Offiziere der Reserve. Und damit hat man gerade auch durch die Freiwilligkeit das auch in der aktiven Truppe verbreitete "viele Häuptlinge, keine Indianer"-Problem...
  9. Unter den richtigen Voraussetzungen. Es ergibt durchaus Sinn zivile Qualifikationen beim Dienstgrad in der Reserve zu berücksichtigen, dabei kommt aber oft der militärische Aspekt der zu diesem Dienstgrad gehört zu kurz. Natürlich ist es grundsätzlich richtig, den OG d.R. mit Gesellenbrief zum Unteroffizier, den mit Meisterbrief zum Feldwebel und den mit Studium zu Offizier oder sogar Stabsoffizier zu machen, es muss aber auch immer eine korrespondierende militärische Ausbildung geben. Ich kenne selbst aus der Reserve genug Hauptleute, Majore und Oberstleutnante die ihren Dienstgrad d.R. seit Jahren führen ohne auch nur ansatzweise eine passende Ausbildung erhalten zu haben. Das mag in Nischenverwendungen, in denen sich die militärische Tätigkeit von der im Zivilberuf ausgeübten nur durch den Anzug unterscheidet, noch funktionieren, aber in der Breite führt das zu erheblichen Problemen und Spannungen mit aktivem Personal und denjenigen Reservisten die eine entsprechende Laufbahnausbildung durchlaufen haben, aber dennoch in Dienstgrad und Verwendung "übergangen" werden. Wenn der Fähnrich oder Leutnant d.R., als ehemaliger SaZ2 oder 3 mit vollständiger Laufbahn- und Verwendungsausbildung sich vom Hauptmann d.R. "kraft Handauflegen" befehligen lassen muss dem das Grundverständnis für militärische Führung fehlt schafft das keine Begeisterung für zukünftige Reserveübungen...
  10. Das Problem ist: Ja, aber weit weniger zu deren Nachteil als es bei uns im Inland durch unsere eigenen Kräfte der Fall wäre. Russland setzt in der Ukraine auf Abnutzung, was sie sich angesichts der deutlich höheren (und weitgehend armen) Gesamtbevölkerung und des Rückgriffs auf ausländische Kämpfer auch (noch) leisten können. Ob das bei einem Angriff auf Litauen auch so aussehen würde darf man bezweifeln, dort ist die Gemengelage (zahlenmäßig, politisch, geographisch) eine entscheidend andere. Dennoch ist es für Russland erst mal egal, wenn ein Reservist mit unzureichender Ausbildung halt ein paar litauische Zivilisten massakriert. Der politische Fallout wenn das in Deutschland durch deutsche Soldaten die eine KRITIS-Einrichtung bewacht haben passiert ist nicht zu unterschätzen, gerade in der heutigen, nicht zuletzt durch Russland beeinflussten politischen und medialen Landschaft.
  11. Wenige Jahre vorher, bevor der alte Anscheinsparagraph seinen Weg in das WaffG fand, hat HK sogar parallel zur Einführung des G3 mit dem HK41 extra ein "Reservistengewehr" hergestellt, und das mit dem SL7 nach Inkrafttreten des WaffG gedanklich "anscheinsfrei" weitergeführt. Sind in diesem Bezug mittlerweile weitgehend gleich, einziger maßgeblicher Unterschied ist, dass in der Schweiz eine Waffe aus Armeebeständen an den Milizionär "verkauft" wird, während die Finnen entsprechende Gewehre in eigener Initiative beschaffen müssen.
  12. Wobei man bei solchen Beispielen auch immer berücksichtigen sollte: Wach- und Sicherungsaufgaben, noch dazu im Inland und an ziviler Infrastruktur erfordern weit mehr Ausbildung als mancher sich hier weismachen will. Das kann der "50jährige mit Bierbauch" tatsächlich nachts, aber dafür muss er im Umgang mit der Schusswaffe auch im Nahbereich und unter Stress sicher sein, im Bereich der Rechtsgrundlagen sattelfest, im Bereich Fernmeldewesen zumindest grundlegend fähig, bestenfalls noch an aktuellen Nachtseh- und Nachtkampfmitteln ausgebildet... Es ist also mitnichten damit getan dem 50jährigen OG d.R. ein Gewehr in die Hand zu drücken und ihm zu sagen wann er wo sein soll. Kann man natürlich machen, ist aber dann ein Rezept für Desaster.
  13. Ich denke auch das stimmt so nicht. Viel mehr hat die Bundeswehr (nicht erst seit kurzem und nicht nur in diesem Belang) immer das Problem, dass die "Generation des letzten Krieges" mit all ihren Vorurteilen und festgefahrenen Ansätzen den "Krieg von Morgen" vorbereiten soll. Das wird durch die rigide und veraltete Personalpolitik im Gegensatz zu den meisten anderen (westlichen) Streitkräften massiv verschärft. Das führt dazu, dass die höheren Ebenen auf die Reserve teils herabblickt, während Einheiten und Verbände darum ringen irgendwie den Bestand an Reservisten zu halten oder gar auszubauen.
  14. https://soldat-und-technik.de/2022/03/bewaffnung/30532/litauen-erlaubt-soldaten-und-reservisten-erwerb-und-besitz-vollautomatischer-waffen/ Bin allerdings nicht ganz sicher was letztendlich draus geworden ist, viel Berichterstattung gab es dazu anschließend nicht. (Wobei ich den Ansatz nicht unbedingt verfolgen würde, Nutzen ist doch eher gering, der politische Widerstand hierzulande dürfte noch um Größenordnungen höher sein als beim Waffenerwerb durch Reservisten allgemein)
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.