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ChrissVector

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  1. Richtig, eine feste Bagatellgrenze gibt es nicht. Dennoch ist diese Fallgruppe als Grenze des Notwehrrechts anerkannt und durch zahlreiche ensprechende Urteile gefestigt.
  2. Das "grobe Missverhältnis" ist allerdings tatsächlich einer der "lehrbuchmäßigen" Fälle, in denen das Notwehrrecht eingeschränkt wird. Der "Lehrbuchfall" dazu ist der alte Mann im Rollstuhl, der die Nachbarskinder im Rahmen seiner Notwehr daran hindern will ihm über den Gartenzaun die Kirschen vom Baum zu klauen. Da ihm im Augenblick kein anderes, ebenso erfolgversprechendes Mittel zur Verfügung steht um den gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff auf sein Eigentum abzuwehren greift er deshalb zur bewährten Bockdoppelflinte. Hier besteht allerdings das besagte "grobe Missverhältnis" zwischen dem Bagatellangriff auf sein Rechtsgut Eigentum und dem zur Verteidigung beeinträchtigten Rechtsgut Leben der Angreifer.
  3. Es ist schon immer spannend, wenn für solche Dokus gerade die Vereine herangezogen werden, bei denen der Sport mehr eine Nebensache zu sein scheint. Natürlich auch nichts verwerfliches, Schießsport als Breitensport muss auch gefördert werden, und wenn das im Rahmen eines bestehenden Vereins, der sich daneben auch noch der Brauchtumspflege widmet geschieht ist das nicht falsch. Trotzdem ist es interessant, dass man hier wieder einmal einen "traditionellen" Schützenverein, schön mit Uniform und paramilitärischem (oder eher pseudomilitärischen?) Gehabe als Beispiel für "den Schießsport in Deutschland" genommen hat, und das Schießen auch nur am Rande überhaupt thematisiert. Und dann noch einen, bei dem man bei der Ausübung des Sportes irgendwann nur noch den Kopf schütteln kann... Nach hinten offener Schießstand, bei dem Kinder durch eine Tür im wohl laufenden Schießbetrieb ohne Gehörschutz zuschauen? Klar, es ist "nur" KK, aber das ist doch nicht deren Ernst... Dazu noch der Zirkus mit dem Vogelschießen draußen... Es gibt durch die Verbände hinweg unzählige Vereine, die den Schießsport in all seinen Facetten in den Vordergrund stellen. Werden die gar nicht erst kontaktiert, weil man ein bestimmtes Bild zeigen will? Oder wollen diese nicht Teil einer tendentiösen Berichterstattung wie dieser werden und lehnen deshalb die Zusammenarbeit kategorisch ab?
  4. Die "normalen" Fragestellungen des Waffenrechts sind allesamt besonderes Verwaltungsrecht. Einzige "Ausnahmen" sind die Straftatbestände.
  5. Ja, genau das ist das Problem. Es "klingt so". Aber frag doch mal den Hersteller der das behauptet nach der genauen Stelle in der Norm, die eine tatsächliche Verankerung als Anforderung für die Einstufung nennt. Was du da zu hören bekommen wirst dürfte spannend sein... Wie gesagt, wir drehen uns hier im Kreis.
  6. Das handhaben leider wohl einige Behörden deutlich anders. Aber geht am Thema hier vorbei...
  7. Klar, wenn man etwas zu sehr ausreizt, auch wenn es legal ist wird es oft den Gesetzgeber dazu treiben die Rechtslage anzupassen. War bei dem Herrn mit den 140 K98 auf WBK Gelb ja nicht anders, jetzt sind es halt nur noch zehn auf Gelb...
  8. Was die Leistung angeht natürlich nicht, rechtlich ist es erst mal völlig egal, ob man eine erlaubnisfreie Luftdruckwaffe auf 7,6 oder 500 J umbaut... Somit ist die Aussage, dass es früher schon legale Luftgewehre gab bei denen die Materialien zum in Deutschland illegalen Umbau bereits mitgeliefert wurden an sich korrekt.
  9. Da sind wir halt bei der "Lücke" im Gesetz: Der Besitz der entsprechend gekennzeichneten Waffe mit weniger als 7,5J ist frei, der Besitz der entsprechenden Teile zum Umbau ebenso. Der Umbau ist strafbewehrt...
  10. Wir drehen uns hier wieder mal im Kreis... Die EN 1143-1 schreibt keine Verankerung vor, sie enthält keine Angaben zur Ausführung oder Zertifizierung einer Verankerung, und die Widerstandsfähigkeit der (ja nicht weiter erwähnten) Verankerung wird nicht durch den Prüfprozess beurteilt. Die ganze "Behauptung", die Schränke seien zu verankern basiert auf einem Satz zur Bauweise von Wertschutzbehältnissen in der Norm, vergleichbar mit der Anforderung, dass der Riegelmechanismus abgedeckt sein muss... Daraus nun einen Pflicht zu Verankerung herbeizureden weil das manche Hersteller, im Widerspruch zu anderen Herstellern und Fachhändlern, mit Verweis auf "die Norm" behaupten ist doch Unfug... Natürlich ist es im Sinne des LWB seinen Tresor wenn möglich zu verankern. Gerade wenn wir von Schränken reden die sich mit mäßigem Aufwand einfach abtransportieren lassen. Dass eine Verankerungspflicht im Sinne des Gesetzgebers sei lässt sich auch nicht aus dem WaffG oder der AWaffV entnehmen, sogar eher das Gegenteil. In der Verwaltungspraxis gibt es auch keinerlei Anzeichen, dass eine Verankerung vorausgesetzt würde. Also worüber diskutieren wir hier?
  11. Ok, und .... Warum nicht? Sind das geheime Informationen? Einen groben Überblick habe ich da bereits, und ja, in vielen Ländern gibt es Voraussetzungen oder Restriktionen die ähnlich oder sogar schärfer sind. Es kristallisiert sich aber allgemein eher das Bild heraus, dass Länder entweder beim Bedürfnisprinzip insbesonder für Kat. C deutlich lockerer sind, und bei höheren Anforderungen für Kat. B regelmäßig auch weniger Einschränkungen in diesem Bereich vorsehen. Österreich hat auch ein Bedürfnisprinzip für Kat. B.
  12. Und in den meisten gibt es auch kein Bedürfnisprinzip im deutschen Umfang, erst recht keine Bedürfnispflicht für Kat. C, und und und... Der Vergleich eines einzelnen Punktes mit anderen Ländern ist ziemlicher Unfug, wenn ich zwar zahlenmäßig beschränkt bin, aber bis zu dieser Grenze keine größeren Hürden habe, oder aber hohe Hürden, dafür keine Kontingentierung ist das in den meisten Fällen lockerer als die deutsche Kombination von strenger Bedürfnispflicht UND Kontingentierung.
  13. Was soll das bringen? Warum nicht einfach bedürfnisfreier Erwerb für Erlaubnisinhaber für die vorhandenen Kaliber? Da macht sie sofort mit, das Verbot "kriegswaffenähnlicher" HA kommt einfach direkt ins Gesetz, dann braucht den eh keiner mehr... Einfach weg mit dem Käse, muss eh alles einzeln beantragt werden, und mit Erwerbsstreckung braucht es Jahre bis man da ein "Arsenal" beisammen hätte.
  14. Nicht mehr lange, dürfte bald frei verfügbar sein. Aber welchen Erkenntnisgewinn erwartet man sich davon? Es gibt genug, die sie bereits gelesen haben. Da steht nichts bezüglich der Verankerung drin, abseits der Anforderungen an die entsprechende Vorbereitung für Schränke mit weniger als 1000 kg. Am Ende ist es immer der Konflikt zwischen "was schreibt das Gesetz vor" und "was kann man mir im Fall der Fälle vorhalten". Das wird sehr auf den Verfasser des "Statements" und seine Begründung ankommen.
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