ChrissVector
Mitglieder-
Gesamte Inhalte
1.286 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Letzte Besucher des Profils
Der "Letzte Profil-Besucher"-Block ist deaktiviert und wird anderen Benutzern nicht angezeit.
Leistungen von ChrissVector
-
Das dürfte kein HKey (HK-proprietär), sondern KeyMod sein. Gleiches Konzept, andere Abmessungen. Hat sich aber recht schnell wieder verflüchtigt, weil dann MLok auf den Markt kam. Gibt auch andere Bilder der Polizei Bayern mit entsprechenden SCAR-L.
-
Also praktischer Übung als Aufsicht. Bevor er die hat darf er keine Aufsicht werden. Merkst was? Du bist als Aufsicht hoffentlich aufmerksamer als hier wenn es darum geht Aussagen verschiedener Personen auseinander zu halten...
-
Auch hier wieder: daran ist nichts verkehrt. Der Lehrgang ist nur die rechtliche Basisausbildung für die Aufsichten, den Lehrgang getrennt von der Sachkunde zu absolvieren ist, als jemand der das tatsächlich getan hat gesprochen, ziemlich sinnlos. Die separaten Lehrgänge gerade beim DSB und seinen Landesverbänden richten sich vorrangig an designierte Aufsichten im Schießsport mit erlaubnisFREIEN Waffen die keine Sachkunde vorweisen können. Und wie genau erlernt er das?
-
Keineswegs, aber das ist die Grundlage. Und die beherrschen, so traurig das ist, viele "langjährige" Aufsichten schon nicht. Den Rest kann man ebenfalls relativ schnell vermitteln, wenn man sich denn die Zeit nimmt seine Aufsichten tatsächlich zu schulen. Das Verständnis für sicheren Schießbetrieb hat weit weniger mit Erfahrung zu tun als hier manche annehmen, das bestätigt meine Beobachtung langjähriger Schützen und Aufsichten regelmäßig. Es sind normal nicht die Jungen, die hinter der Schützenlinie mit ihren Waffen rumfuhrwerken, geladene Waffen ablegen weil sie kaum noch stehen können, die Mündung der geladenen Waffe auf dem Tisch abstützen etc. Ich habe nirgends dafür plädiert, dass ein Schütze in der ersten Woche seines Daseins im Schießsport seine Sachkunde ablegt und in der zweiten bereits alleine als Aufsicht eingesetzt wird, aber das ist auch nicht der übliche Ablauf. Die weit überwiegende Zahl der Neulinge macht ihre Sachkunde nach Monaten der regelmäßigen Teilnahme am Training, sie danach als Aufsichten in die Sportordnung und die Gegebenheiten des Standes einzuweisen, sie als Unterstützung einer erfahrenen Aufsicht einige Male einzubinden und dann wenn man es ihnen zutraut die Aufgabe alleine übernehmen zu lassen ist durchaus vernünftig. Was das Thema "Beseitigung von Störungen" angeht erwarte ich, auch wenn ich weiß dass ich da regelmäßig enttäuscht werde, von jedem Waffenbesitzer hinreichende Kenntnis seiner eigenen Waffe. Von der Aufsicht erwarte ich, dass sie in der Lage ist gängige Störungen bei gängigen Waffen die auf dem jeweiligen Stand geschossen werden erkennen und beseitigen kann, insbesondere bei den Vereinswaffen. Aber auch das ist einerseits eine Frage der Schulung durch den Verein, und andererseits kein Hexenwerk. Der Großteil der gängigen Sportpistolen funktioniert beinahe identisch hinsichtlich der Störungsbeseitigung. Bei Langwaffen ist die Diversität etwas höher, aber hier liegt es im Zweifel wieder am Schützen selbst.
-
Und auch das sollte die betreffende Person ja nach kurzer Zeit verstanden haben.
-
Ok, und... Warum? Die Aufgaben sind wenn man die Leute an die Hand nimmt und ordentlich einweist nicht gerade komplex im normalen Betrieb, für dynamische Disziplinen bedarf es ohnehin weiterer Qualifikationen. Normalerweise kommen die Leute ja auch nicht schon mit Sachkunde, aber ohne jegliche praktische Erfahrung in einen Verein, man kann also davon ausgehen, dass der Sachkundeprüfung Wochen oder Monate der Teilnahme am sportlichen Schießen vorausgegangen sind, sofern nicht ohnehin Vorerfahrung außerhalb des Schießsports besteht. Wer am Schießsport einige Male teilgenommen hat sollte die Abläufe und Kommandos bereits kennen, wenn nicht ist es am Verein ihn nicht zur Aufsicht zu bestellen, egal ob er zwei Wochen oder zehn Jahre im Verein ist. Aber gerade wenn die Leute motiviert sind und die ersten Male nicht direkt alleine kann man sie eigentlich nicht früh genug einbinden, wenn man nicht zufällig einen gewaltigen Überschuss an regelmäßig verfügbaren Aufsichten hat.
-
Dann ist er als Schießleiter ja sicher auch ohne Problem in der Lage besagte Vorschrift zu nennen... Der DSB kennt den Schießleiter nur als Wettkampffunktionär, verwendet in seiner Sportordnung den Begriff aber etwas unglücklich als den für Kommandos im Rahmen des Schießbetriebs (weil er sämtliche Disziplinen als Wettkampfsituationen beschreibt) Verantwortlichen. Es wird aber nirgends explizit gefordert, dass ein (Trainings-)Schießen nur in Anwesenheit eines Schießleiters erfolgen dürfe. Anders gesagt: die Aufsicht ist eine gesetzliche Anforderung an die Durchführung des Schießbetriebs, die immer einzuhalten ist; die zusätzliche Anwesenheit eines Schießleiters ist nur im Rahmen von Wettkämpfen vorgebeben. Aber wenn er sich den Schuh anziehen will, darf er das natürlich gerne. Dann steht er aber auch wie es die Sportordnung vorsieht auf dem Stand und gibt die Kommandos, nicht die Aufsicht.
-
Starke Verallgemeinerung. Inhalt der Waffensachkunde ist nur sehr nachrangig der "sichere Umgang mit der eigenen Waffe", sondern primär die Vermittlung der rechtlichen Vorgaben zum Umgang mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen. Den Umgang mit der Waffe hatte von den etwa ein Dutzend Teilnehmern meines WSK-Lehrgangs damals vielleicht zwei bis drei erstmals im Schützenverein gelernt, der Rest hatte irgendeine Form der Vorerfahrung. Das mag in den letzten Jahren etwas abgenommen haben, aber weiter steht und fällt der Umgang regelmäßig nicht mit dem WSK-Lehrgang. Wer die rechtlichen Inhalte noch präsent hat, dem werden manche Verstöße deutlich eher auffallen als der "etablierten" Aufsicht mit bestenfalls noch lückenhaftem Halbwissen der aktuellen Rechtslage. Zudem ist die Befähigung zur Aufsicht durch den Lehrgang weiter nur ein Baustein der entsprechenden Tätigkeit. Der viel wesentlichere ist die Einweisung der Aufsichten im jeweiligen Verein, die wird aber nur dann vernünftig erfolgen wenn der Verein Personen hat die diese Aufgabe verantwortungsvoll übernehmen, und dabei auch über das nötige theoretische und praktische Wissen verfügen. Und die sind leider eher selten. Wie andere schon angemerkt haben sind auch regelmäßig nicht die jungen, unerfahrenen mit der notwendigen Bereitschaft zu lernen das Problem, sondern die "das hab ich jetzt schon seit 40 Jahren so gemacht"-Fraktion, die sich auch nach Verweis auf das Gesetz oder die Sportordnung keines Besseren belehren lässt.
-
Dezentrale Lagerung von Waffen auf Vereins-WBK
ChrissVector antwortete auf Partychr's Thema in Waffenrecht
Und.... Wo genau ist jetzt das Problem oder die Fragestellung? -
Dezentrale Lagerung von Waffen auf Vereins-WBK
ChrissVector antwortete auf Partychr's Thema in Waffenrecht
Es geht doch gerade darum dass die Waffen bei Mitgliedern des Vereins, die keine in der WBK eingetragenen Personen sind, gelagert werden sollen. Zumindest klingt es so. Ansonsten wäre das ja kein wirkliches Thema, denn diese Personen wären zum Umgang mit den Waffen ja aufgrund der WBK zweifelsohne befugt... -
Dezentrale Lagerung von Waffen auf Vereins-WBK
ChrissVector antwortete auf Partychr's Thema in Waffenrecht
Wie genau soll das rechtlich funktionieren? Wenn du der Verantwortliche deines Vereins für diese Fragestellung bist wäre es wohl langsam an der Zeit sich anwaltliche Beratung zu holen, andernfalls: lass das das Problem derer sein deren Aufgabe es ist sich damit auseinanderzusetzen. Es bringt nichts hier jeden Tag einen neuen Faden zum Themengebiet "Vereinswaffen" aufzumachen... -
Bedürfnissprüfung nach §4, Nachweis nach §16
ChrissVector antwortete auf Partychr's Thema in Waffenrecht
Nein, im Gegensatz zu § 15 WaffG für Schießsportverbände gibt es für Brauchtumsschützenvereinigung keine Verbandspflicht und keine gesetzlich geregelte Anerkennung als solche. Der Verein selbst kann diese Vereinigung sein. -
Bedürfnissprüfung nach §4, Nachweis nach §16
ChrissVector antwortete auf Partychr's Thema in Waffenrecht
Eigentlich nicht, relativ grundlegende Fragestellungen bezüglich des waffenrechtlichen Bedürnisses. Das kann verschiedenste Gründe haben, vom bereits erwähnten Übertragungsfehler beim Umzug ins NWR über Vereinswechsel bis hin zu Veränderungen im Verein. Wo genau die Grenze zwischen Brauchtum im Sinne des § 16 WaffG und traditionellem Schützenvereinswesen verläuft wird dir wahrscheinlich keiner exakt erläutern können, aber es wird auf jeden Fall über "ein mal jährlich zum Schützenfest den lustigen Hut aufsetzen und mit Gewehr fürs Foto posieren" hinausgehen. Die Gebirgsschützen, die wohl den "Goldstandard" der Brauchtumsschützen darstellen dürften machen da regelmäßig schon etwas mehr... Und auf eine "weite Auslegung" des Begriffs würde ich mich nicht berufen wollen, das wird mit hoher Wahrscheinlichkeit aus den bereits genannten Gründen keine Zuspruch seitens der Behörde finden. Oder anders gesagt: wärt ihr eine Brauchtumsschützenvereinigung im Sinne des § 16 WaffG, dann wüsstest du das wahrscheinlich... -
Bedürfnissprüfung nach §4, Nachweis nach §16
ChrissVector antwortete auf Partychr's Thema in Waffenrecht
Und sofern dieser "normale Schützenverein" nicht tatsächlich auch das Brauchtum im Sinne des § 16 WaffG in nennenswerter Weise pflegt, nicht nur als ein Zweck der halt auch in der Satzung steht, ist er keine Brauchtumsschützenvereinigung im Sinne des § 16 WaffG, sondern eben nur ein Schießsportverein. Entsprechend kann er auch keine Bescheinigungen für ein Bedürfnis nach § 16 WaffG ausstellen... Nicht jeder traditionelle Schützenverein ist gleichzeitig auch eine Brauchtumsschützenvereinigung im Sinne des § 16 WaffG, sonst wäre es ja absolut simpelt Neumitgliedern schon mal den Zugang zu den gem. § 16 WaffG möglichen Waffen zu ermöglichen während sie die Zeiten nach § 14 WaffG abwarten... -
Bedürfnissprüfung nach §4, Nachweis nach §16
ChrissVector antwortete auf Partychr's Thema in Waffenrecht
Sofern besagter Verein angesichts seines Zweckes und seiner Tätigkeit eine Brauchtumsschützenvereinigung im Sinne des § 16 I WaffG ist, ja. So ein bisschen habe ich aber den Verdacht, dass es daran bereits scheitert...