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ChrissVector

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  1. Sind dann beide raus sobald irgendwer Magazine mit mehr als zwei Schuss dafür anbietet. Es ging ja schließlich in den Urteilen weder um die Nutzung von entsprechenden Magazinen bei der Jagd noch um den Besitz solcher Magazine, sondern um den Besitz von Waffen bei denen die Nutzung eines Magazins mit mehr als zwei Patronen Kapazität bereits möglich ist. Damit wären faktisch alle SLB mit Wechselmagazin für Jäger nicht mehr erwerbbar geblieben. Und ich würde behaupten selbst die "Lodenjockeln" hätten mit dieser Begrenzung ein Problem, und sei es nur aus Prinzip...
  2. Und das konnte natürlich unter keinen Umständen akzeptiert werden, deshalb ganz schnell das Gesetz geändert...
  3. Ich weiß, was du damit aussagen möchtest aber: wie weißt der "tatsächliche Jäger" seine "tatsächliche Jagdausübung" denn nach? Und wie würde eine derartige Nachweispflicht in der Jägerschaft allgemein aufgenommen werden?
  4. Was genau ist die Argumentation dahinter seitens der Behörde?
  5. Die Jagdverbände haben seit den späten 60ern dafür lobbyiert, dass ihre Vertretenen die einzigen seien sollen die tödliche Schusswaffen besitzen dürfen. Gleichzeitig wollte man die eigenen Privilegien, wie die niedrigeren Altersgrenzen, den unbeschränkten und vor allem voreintragsfreien Erwerb von Langwaffen und die geringeren Bedürfnisnachweise um jeden Preis erhalten, während man den Sportschützen jede noch so kleine Lockerung abgesprochen hat. Und dann stellt man sich jetzt hin und beschwert sich, dass andere diese Sonderstellung eben auch "ausnutzen" um die Beschränkungen für Sportschützen legal und "einfach" zu umgehen? Geh mal in nen Jagdverband oder eine Kreisjägerschaft und schlag ihnen vor die Altersgrenzen oder die Bedürfnisnachweise auch nur Ansatzweise auf das Niveau der Sportschützen anzuheben, und schau was du für Antworten bekommst. Da ist dann plötzlich der Schießnachweis jedes Jahr absolut unzumutbar, und dem Jungjäger erst ab 21 eine GK-Waffe zu erlauben, Jungjäger bis 18 nur mit KK und Flinte üben zu lassen würde ja dem Nachwuchs schaden, bla bla bla... Würden die Jäger ihre Verbände endlich mal einfangen und beginnen für ein liberales Waffenrecht für ALLE zu arbeiten, vielleicht würden wir nicht über die nächste Beschneidung diskutieren die jetzt ausnahmsweise mal die Jäger trifft...
  6. Genau das hier. Eventuell verbunden mit einer freundlich-bestimmten Nachfrage aus welchen Gründen der Sachbearbeiter Zweifel an der Richtigkeit der Bedürfnisbescheinigung hat, mit dessen Vorgesetzten und dem Verband in CC...
  7. Nachdem du mit dem Antrag bereits eine entsprechende Bescheinigung eines anerkannten Verbandes zum Bestehen eines entsprechenden Bedürfnisses für die beantragte Waffe eingereicht hattest?
  8. Das dürfte kein HKey (HK-proprietär), sondern KeyMod sein. Gleiches Konzept, andere Abmessungen. Hat sich aber recht schnell wieder verflüchtigt, weil dann MLok auf den Markt kam. Gibt auch andere Bilder der Polizei Bayern mit entsprechenden SCAR-L.
  9. Also praktischer Übung als Aufsicht. Bevor er die hat darf er keine Aufsicht werden. Merkst was? Du bist als Aufsicht hoffentlich aufmerksamer als hier wenn es darum geht Aussagen verschiedener Personen auseinander zu halten...
  10. Auch hier wieder: daran ist nichts verkehrt. Der Lehrgang ist nur die rechtliche Basisausbildung für die Aufsichten, den Lehrgang getrennt von der Sachkunde zu absolvieren ist, als jemand der das tatsächlich getan hat gesprochen, ziemlich sinnlos. Die separaten Lehrgänge gerade beim DSB und seinen Landesverbänden richten sich vorrangig an designierte Aufsichten im Schießsport mit erlaubnisFREIEN Waffen die keine Sachkunde vorweisen können. Und wie genau erlernt er das?
  11. Keineswegs, aber das ist die Grundlage. Und die beherrschen, so traurig das ist, viele "langjährige" Aufsichten schon nicht. Den Rest kann man ebenfalls relativ schnell vermitteln, wenn man sich denn die Zeit nimmt seine Aufsichten tatsächlich zu schulen. Das Verständnis für sicheren Schießbetrieb hat weit weniger mit Erfahrung zu tun als hier manche annehmen, das bestätigt meine Beobachtung langjähriger Schützen und Aufsichten regelmäßig. Es sind normal nicht die Jungen, die hinter der Schützenlinie mit ihren Waffen rumfuhrwerken, geladene Waffen ablegen weil sie kaum noch stehen können, die Mündung der geladenen Waffe auf dem Tisch abstützen etc. Ich habe nirgends dafür plädiert, dass ein Schütze in der ersten Woche seines Daseins im Schießsport seine Sachkunde ablegt und in der zweiten bereits alleine als Aufsicht eingesetzt wird, aber das ist auch nicht der übliche Ablauf. Die weit überwiegende Zahl der Neulinge macht ihre Sachkunde nach Monaten der regelmäßigen Teilnahme am Training, sie danach als Aufsichten in die Sportordnung und die Gegebenheiten des Standes einzuweisen, sie als Unterstützung einer erfahrenen Aufsicht einige Male einzubinden und dann wenn man es ihnen zutraut die Aufgabe alleine übernehmen zu lassen ist durchaus vernünftig. Was das Thema "Beseitigung von Störungen" angeht erwarte ich, auch wenn ich weiß dass ich da regelmäßig enttäuscht werde, von jedem Waffenbesitzer hinreichende Kenntnis seiner eigenen Waffe. Von der Aufsicht erwarte ich, dass sie in der Lage ist gängige Störungen bei gängigen Waffen die auf dem jeweiligen Stand geschossen werden erkennen und beseitigen kann, insbesondere bei den Vereinswaffen. Aber auch das ist einerseits eine Frage der Schulung durch den Verein, und andererseits kein Hexenwerk. Der Großteil der gängigen Sportpistolen funktioniert beinahe identisch hinsichtlich der Störungsbeseitigung. Bei Langwaffen ist die Diversität etwas höher, aber hier liegt es im Zweifel wieder am Schützen selbst.
  12. Und auch das sollte die betreffende Person ja nach kurzer Zeit verstanden haben.
  13. Ok, und... Warum? Die Aufgaben sind wenn man die Leute an die Hand nimmt und ordentlich einweist nicht gerade komplex im normalen Betrieb, für dynamische Disziplinen bedarf es ohnehin weiterer Qualifikationen. Normalerweise kommen die Leute ja auch nicht schon mit Sachkunde, aber ohne jegliche praktische Erfahrung in einen Verein, man kann also davon ausgehen, dass der Sachkundeprüfung Wochen oder Monate der Teilnahme am sportlichen Schießen vorausgegangen sind, sofern nicht ohnehin Vorerfahrung außerhalb des Schießsports besteht. Wer am Schießsport einige Male teilgenommen hat sollte die Abläufe und Kommandos bereits kennen, wenn nicht ist es am Verein ihn nicht zur Aufsicht zu bestellen, egal ob er zwei Wochen oder zehn Jahre im Verein ist. Aber gerade wenn die Leute motiviert sind und die ersten Male nicht direkt alleine kann man sie eigentlich nicht früh genug einbinden, wenn man nicht zufällig einen gewaltigen Überschuss an regelmäßig verfügbaren Aufsichten hat.
  14. Dann ist er als Schießleiter ja sicher auch ohne Problem in der Lage besagte Vorschrift zu nennen... Der DSB kennt den Schießleiter nur als Wettkampffunktionär, verwendet in seiner Sportordnung den Begriff aber etwas unglücklich als den für Kommandos im Rahmen des Schießbetriebs (weil er sämtliche Disziplinen als Wettkampfsituationen beschreibt) Verantwortlichen. Es wird aber nirgends explizit gefordert, dass ein (Trainings-)Schießen nur in Anwesenheit eines Schießleiters erfolgen dürfe. Anders gesagt: die Aufsicht ist eine gesetzliche Anforderung an die Durchführung des Schießbetriebs, die immer einzuhalten ist; die zusätzliche Anwesenheit eines Schießleiters ist nur im Rahmen von Wettkämpfen vorgebeben. Aber wenn er sich den Schuh anziehen will, darf er das natürlich gerne. Dann steht er aber auch wie es die Sportordnung vorsieht auf dem Stand und gibt die Kommandos, nicht die Aufsicht.
  15. Starke Verallgemeinerung. Inhalt der Waffensachkunde ist nur sehr nachrangig der "sichere Umgang mit der eigenen Waffe", sondern primär die Vermittlung der rechtlichen Vorgaben zum Umgang mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen. Den Umgang mit der Waffe hatte von den etwa ein Dutzend Teilnehmern meines WSK-Lehrgangs damals vielleicht zwei bis drei erstmals im Schützenverein gelernt, der Rest hatte irgendeine Form der Vorerfahrung. Das mag in den letzten Jahren etwas abgenommen haben, aber weiter steht und fällt der Umgang regelmäßig nicht mit dem WSK-Lehrgang. Wer die rechtlichen Inhalte noch präsent hat, dem werden manche Verstöße deutlich eher auffallen als der "etablierten" Aufsicht mit bestenfalls noch lückenhaftem Halbwissen der aktuellen Rechtslage. Zudem ist die Befähigung zur Aufsicht durch den Lehrgang weiter nur ein Baustein der entsprechenden Tätigkeit. Der viel wesentlichere ist die Einweisung der Aufsichten im jeweiligen Verein, die wird aber nur dann vernünftig erfolgen wenn der Verein Personen hat die diese Aufgabe verantwortungsvoll übernehmen, und dabei auch über das nötige theoretische und praktische Wissen verfügen. Und die sind leider eher selten. Wie andere schon angemerkt haben sind auch regelmäßig nicht die jungen, unerfahrenen mit der notwendigen Bereitschaft zu lernen das Problem, sondern die "das hab ich jetzt schon seit 40 Jahren so gemacht"-Fraktion, die sich auch nach Verweis auf das Gesetz oder die Sportordnung keines Besseren belehren lässt.
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