ChrissVector
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Das was man immer macht wenn man einer fragwürdigen behördlichen Entscheidung konfrontiert ist: formgerecht beantragen und um rechtsmittelfähige Entscheidung bitten. Das führt in ~60% der Fälle zur gewünschten Entscheidung, und in den anderen ~40% zur Möglichkeit diese gerichtlich aufsichtlich oder gerichtlich überprüfen zu lassen.
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Aufbewahrung von freien Waffen (als WBK-Inhaber)
ChrissVector antwortete auf mwe's Thema in Frei ab 18
Die Definition ist im waffenrechtlichen Sinne unvollständig. Ein "führbares", also § 42a WaffG nicht unterfallendes Messer ist, wie auch die restlichen § 42a WaffG unterfallenden Messer, keine Waffe im Sinne des WaffG. Für "nicht-Waffen" gelten keine besonderen Aufbewahrungsvorschriften, solange sie nicht im WaffG explizit Waffen gleichgestellt sind. -
Diese Auslegung halte ich für unzutreffend. Das WaffG regelt nicht das Eigentum an Waffen, sondern ihren Besitz im waffenrechtlichen Sinne. Hierfür ist grundsätzlich ein Bedürfnis glaubhaft zu machen, und der besteht im Fall einer personenbezogenen WBK nunmal hier in der Ausübung des Schießsports im Sinne des § 14 WaffG. Genau deshlab gibt es ja die Vereins-WBK, die eben nicht den selben Bedürfnisanforderungen unterliegt wie die personenbezogene.
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In diesem Fall benennt der Verein einen anderen Berechtigten an den die Waffe überlassen wird. Wie ihr physisch an die Waffe kommt ist ein Problem zwischen euch und dem/den Erben des Waffenschrankes. Richtig, das Bedürfnis des waffenrechtlichen Besitzers zur Fortdauer des Besitzes muss dieser nachweisen. Je nachdem wie lange dieser bereits eine entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis hat ein Problem oder auch nicht. Du musst das nachweisen was die Behörde zur Glaubhaftmachung des Bedürfnisses verlangt. Das ist aber regelmäßig nur ein gewisser Mitgliederbestand und eine erkennbare Verwendung der Waffen, etwa für Neumitglieder. Bei 5 KK-(Einzellader?)-Gewehren wird es da bei einer Mitgliederzahl die eine Aufteilung in "Kompanien" begründet wahrscheinlich keine zu großen Ansprüche geben...
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Waffenrechtliche Einordnung Kauf vs. Erwerb
ChrissVector antwortete auf farmer3's Thema in Waffenrecht
Nein, sondern die Absicht bei der Überlassung und ob diese nochmals unterbrochen wird. -
Sie steht nicht auf der Liste weil die Production Division allgemein eine maximale Lauflänge von 127mm = 5" vorgibt. Ja, die 3mm sind der Grund.
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Waffenrechtliche Einordnung Kauf vs. Erwerb
ChrissVector antwortete auf farmer3's Thema in Waffenrecht
Hier. -
Mehr Wehrkraft durch zivil bewaffnete Reservisten?
ChrissVector antwortete auf Pistolen-Paule's Thema in Allgemein
Jein, das ist zwar ein Beispiel für die Veränderung der Dienstgradstruktur, aber nicht ganz für das Problem in Teilen der Truppe und der gesamten Reserve. Wobei auch die Beispiele nicht ganz korrekt sind, je nach Fahrzeug bestand die Besatzung damals aus Mannschaften und einem UoP, seltener einem UmP als Kommandant, heute aus Mannschaften und einem UmP als Kommandant. Nur Systeme, bei der eine entsprechend umfangreichere Bedienerausbildung erforderlich ist sind mit mehreren Feldwebeln und dann nicht selten einem Offizier als Kommandant besetzt, und im Übrigen weiter mit Mannschaften. Die Truppenunteroffizere sind einfach verschwunden und wurden durch Feldwebel ersetzt. Drastischer ist eigentlich der "Wasserkopf", der eigentlich kein Kopf ist sondern eher ein Hals. Unzählige höhere Feldwebeldienstgrade und Offiziere, gerade Hauptleute (besonders in der Reserve) bis Oberstleutnante, die irgendwie beschäftigt werden wollen... -
Mehr Wehrkraft durch zivil bewaffnete Reservisten?
ChrissVector antwortete auf Pistolen-Paule's Thema in Allgemein
Leider sind sie zahlenmäßig eben keine Ausnahme in der Reserve. Grundsätzlich findet man dort drei große Gruppen: die ehemaligen GWDL (oder FWDL), die anschließend nicht in eine höhere Dienstgradgruppe befördert wurden (sei es mangels entsprechender Qualfikation oder mangels Kenntnis des BAPers von dieser); die ehemaligen GWDL/FWDL, die aufgrund späterer Qualifikation befördert wurden; die ehemaligen SaZ, die regelmäßig im Anschluss ebenso in ihrer Dienstgrad- bzw. Laufbahngruppe verbleiben. In geringer Zahl gibt es noch die "originären" Feldwebel und Offiziere der Reserve. Und damit hat man gerade auch durch die Freiwilligkeit das auch in der aktiven Truppe verbreitete "viele Häuptlinge, keine Indianer"-Problem... -
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ChrissVector antwortete auf Pistolen-Paule's Thema in Allgemein
Unter den richtigen Voraussetzungen. Es ergibt durchaus Sinn zivile Qualifikationen beim Dienstgrad in der Reserve zu berücksichtigen, dabei kommt aber oft der militärische Aspekt der zu diesem Dienstgrad gehört zu kurz. Natürlich ist es grundsätzlich richtig, den OG d.R. mit Gesellenbrief zum Unteroffizier, den mit Meisterbrief zum Feldwebel und den mit Studium zu Offizier oder sogar Stabsoffizier zu machen, es muss aber auch immer eine korrespondierende militärische Ausbildung geben. Ich kenne selbst aus der Reserve genug Hauptleute, Majore und Oberstleutnante die ihren Dienstgrad d.R. seit Jahren führen ohne auch nur ansatzweise eine passende Ausbildung erhalten zu haben. Das mag in Nischenverwendungen, in denen sich die militärische Tätigkeit von der im Zivilberuf ausgeübten nur durch den Anzug unterscheidet, noch funktionieren, aber in der Breite führt das zu erheblichen Problemen und Spannungen mit aktivem Personal und denjenigen Reservisten die eine entsprechende Laufbahnausbildung durchlaufen haben, aber dennoch in Dienstgrad und Verwendung "übergangen" werden. Wenn der Fähnrich oder Leutnant d.R., als ehemaliger SaZ2 oder 3 mit vollständiger Laufbahn- und Verwendungsausbildung sich vom Hauptmann d.R. "kraft Handauflegen" befehligen lassen muss dem das Grundverständnis für militärische Führung fehlt schafft das keine Begeisterung für zukünftige Reserveübungen... -
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ChrissVector antwortete auf Pistolen-Paule's Thema in Allgemein
Das Problem ist: Ja, aber weit weniger zu deren Nachteil als es bei uns im Inland durch unsere eigenen Kräfte der Fall wäre. Russland setzt in der Ukraine auf Abnutzung, was sie sich angesichts der deutlich höheren (und weitgehend armen) Gesamtbevölkerung und des Rückgriffs auf ausländische Kämpfer auch (noch) leisten können. Ob das bei einem Angriff auf Litauen auch so aussehen würde darf man bezweifeln, dort ist die Gemengelage (zahlenmäßig, politisch, geographisch) eine entscheidend andere. Dennoch ist es für Russland erst mal egal, wenn ein Reservist mit unzureichender Ausbildung halt ein paar litauische Zivilisten massakriert. Der politische Fallout wenn das in Deutschland durch deutsche Soldaten die eine KRITIS-Einrichtung bewacht haben passiert ist nicht zu unterschätzen, gerade in der heutigen, nicht zuletzt durch Russland beeinflussten politischen und medialen Landschaft. -
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ChrissVector antwortete auf Pistolen-Paule's Thema in Allgemein
Wenige Jahre vorher, bevor der alte Anscheinsparagraph seinen Weg in das WaffG fand, hat HK sogar parallel zur Einführung des G3 mit dem HK41 extra ein "Reservistengewehr" hergestellt, und das mit dem SL7 nach Inkrafttreten des WaffG gedanklich "anscheinsfrei" weitergeführt. Sind in diesem Bezug mittlerweile weitgehend gleich, einziger maßgeblicher Unterschied ist, dass in der Schweiz eine Waffe aus Armeebeständen an den Milizionär "verkauft" wird, während die Finnen entsprechende Gewehre in eigener Initiative beschaffen müssen. -
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ChrissVector antwortete auf Pistolen-Paule's Thema in Allgemein
Wobei man bei solchen Beispielen auch immer berücksichtigen sollte: Wach- und Sicherungsaufgaben, noch dazu im Inland und an ziviler Infrastruktur erfordern weit mehr Ausbildung als mancher sich hier weismachen will. Das kann der "50jährige mit Bierbauch" tatsächlich nachts, aber dafür muss er im Umgang mit der Schusswaffe auch im Nahbereich und unter Stress sicher sein, im Bereich der Rechtsgrundlagen sattelfest, im Bereich Fernmeldewesen zumindest grundlegend fähig, bestenfalls noch an aktuellen Nachtseh- und Nachtkampfmitteln ausgebildet... Es ist also mitnichten damit getan dem 50jährigen OG d.R. ein Gewehr in die Hand zu drücken und ihm zu sagen wann er wo sein soll. Kann man natürlich machen, ist aber dann ein Rezept für Desaster. -
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ChrissVector antwortete auf Pistolen-Paule's Thema in Allgemein
Ich denke auch das stimmt so nicht. Viel mehr hat die Bundeswehr (nicht erst seit kurzem und nicht nur in diesem Belang) immer das Problem, dass die "Generation des letzten Krieges" mit all ihren Vorurteilen und festgefahrenen Ansätzen den "Krieg von Morgen" vorbereiten soll. Das wird durch die rigide und veraltete Personalpolitik im Gegensatz zu den meisten anderen (westlichen) Streitkräften massiv verschärft. Das führt dazu, dass die höheren Ebenen auf die Reserve teils herabblickt, während Einheiten und Verbände darum ringen irgendwie den Bestand an Reservisten zu halten oder gar auszubauen. -
Mehr Wehrkraft durch zivil bewaffnete Reservisten?
ChrissVector antwortete auf Pistolen-Paule's Thema in Allgemein
https://soldat-und-technik.de/2022/03/bewaffnung/30532/litauen-erlaubt-soldaten-und-reservisten-erwerb-und-besitz-vollautomatischer-waffen/ Bin allerdings nicht ganz sicher was letztendlich draus geworden ist, viel Berichterstattung gab es dazu anschließend nicht. (Wobei ich den Ansatz nicht unbedingt verfolgen würde, Nutzen ist doch eher gering, der politische Widerstand hierzulande dürfte noch um Größenordnungen höher sein als beim Waffenerwerb durch Reservisten allgemein) -
Mehr Wehrkraft durch zivil bewaffnete Reservisten?
ChrissVector antwortete auf Pistolen-Paule's Thema in Allgemein
Der Ansatz ist ja nicht mit dem vereinfachten Erwerb zu locken, sondern den Richtigen den vereinfachten Erwerb zu ermöglichen. Ob sich jemand unter den zumindest von mir vorgeschlagenen Voraussetzungen (Beorderung, Zuverlässigkeit/SÜ, regelmäßige Schießen, vielleicht auch X Wehrübungstage über Zeitraum Y) nur dadurch locken lässt bezweifle ich, und wenn ist es dann auch kein wirkliches Problem. -
Mehr Wehrkraft durch zivil bewaffnete Reservisten?
ChrissVector antwortete auf Pistolen-Paule's Thema in Allgemein
Das bestreitet auch grundsätzlich niemand denke ich. Das Problem ist, dass man eben über die Grundlagen nicht hinaus kommt in der unbeorderten Reservistenarbeit. Alleine schon weil es schwer fällt den individuellen Ausbildungsstand sauber zu verfolgen, Schießbuch (sofern vorhanden) hin oder her. -
Schießen mit Altbesitz Magazinen noch erlaubt?
ChrissVector antwortete auf Karlfried54's Thema in Waffenrecht
Warum sollte man sich damit befassen, oder überhaupt damit konfrontiert werden? Ich kenne selbst Schützen die als das erste Mal jemand mit einem "normalen" AR-15 auf unserem Stand aufgetaucht ist kurz davor waren die Polizei zu rufen, weil sie der Überzeugung waren das sei verboten... Man befasst sich, erst recht im gehobenen Alter, regelmäßig nur überhaupt, geschweige denn tiefgreifend mit Dingen mit denen man tatsächlich konfrontiert ist. Und die Mehrzahl der Sportschüten in Deutschland mag zwar gehört haben, dass es Vorschriften hinsichtlich des "Anscheins" gibt, aber eine Veranlassung sich mit diesen im Detail auseinanderzusetzen haben sie schlicht nicht. -
Schießen mit Altbesitz Magazinen noch erlaubt?
ChrissVector antwortete auf Karlfried54's Thema in Waffenrecht
Lässt sich aber durchaus erklären, wenn solche Waffen im größten Landesverband des größten Sportschützenverbandes (der alleine fünf mal so viele Mitglieder hat wie der BDS) sowie im zweitgrößten Schießsportverband insgesamt weiterhin Teufelszeug sind. Auch wenn das manche hier überraschen mag: die Sportschützen mit halbautomatischen Langwaffen sind am Ende eine aktive, aber unfassbar kleine Minderheit im deutschen Schießsport. -
Schießen mit Altbesitz Magazinen noch erlaubt?
ChrissVector antwortete auf Karlfried54's Thema in Waffenrecht
Man hatte "Angst" vor Waffen in Optik einer AK (und nachrangig einer MP5 und vielleicht noch einer AUG) in zivilen Händen. Darauf ist § 6 I Nr. 2 AWaffV exakt zugeschnitten. Dürfen sie beide unter den gleichen Voraussetzungen: Lauflänge mindestens 40cm. Darüber gibt es nur bei Sowjetkalibern, Kurzwaffenkalibern und Exoten wie .300 AAC/BLK ein Problem. -
Schießen mit Altbesitz Magazinen noch erlaubt?
ChrissVector antwortete auf Karlfried54's Thema in Waffenrecht
Kein sicherer, aber ein sehr wahrscheinlicher. Allerdings haben diese Gewehre beide eine Lauflänge von mehr als 40cm, die verwendete Patrone hat eine Hülsenlänge von mindestens 40mm und sie sind keine "Bullpup"-Gewehre. Daher ist gem. § 6 I Nr. 2 WaffG der Anschein, und damit auch die Beschaffenheit des Vorderschafts oder das Vorliegen anderer Anscheinsmerkmale grundsätzlich unerheblich. Klassische "Nicht-Bullpup" Gewehre mit mindestens 40cm Lauflänge und für eine Patrone mit Hülsenlänge von mindestens 40mm dürfen so "böse" aussehen wie der Besitzer es möchte, sie können alleine aufgrund des Anscheins nicht allgemein vom Schießsport ausgeschlossen sein. -
Schießen mit Altbesitz Magazinen noch erlaubt?
ChrissVector antwortete auf Karlfried54's Thema in Waffenrecht
Das ganze nennt sich "unbestimmter Rechtsbegriff" und ist im Verwaltungsrecht absolut normal. "Willkür" ist es insofern nicht, dass sich die Behörde, hier das BKA, durch seine Praxis selbst bindet, und diese Praxis auch gerichtlich überprüfbar ist. Das hat gerade hinsichtlich des "Anscheins" dazu geführt, dass das BKA nicht einfach "nach gusto" entscheidet, sondern anhand zumindest intern festgelegter und einheitlich anzuwendender Kriterien. Dass das im Gesetz nicht genauer festgelegt ist bleibt für den Bürger ungünstig, gerade in der wirren Konstellation des "Ausschlusses vom Schießsport" ohne gesetzlich vorgeschriebene Prüfung jedes Modells in jeder Konfiguration (die auch nicht realistisch möglich wäre), in der Praxis sind die "Anscheinsmerkmale" aber mittlerweile hinreichend etabliert: "Lüftungsöffnungen" oder Kühlrippen am Handschutz/Vorderschaft Pistolengriff Klappschaft (grundsätzlich auch Schubschaft, insbesondere wenn damit die Gesamtlänge erheblich verringert werden kann, wie bei MP5, G3, MP7 etc.) Magazin das über den Pistolengriff nach unten hinaussteht Bajonettaufnahme Mündungsfeuerdämpfer Sturmgriff oder Zweibein Entscheidend ist zwar weiterhin der "Gesamteindruck", letztlich lässt sich aber feststellen, dass mittlerweile der Fokus klar auf "Lüftungsoffnungen" im Vorderschaft, Magazinlänge in Relation zum Pistolengriff und Klappschäften, vereinzelt Schubschäften liegt. Sind diese Merkmale nicht gegeben gibt es regelmäßig auch trotz Mündungsfeuerdämpfer, Sturmgriff, Zweibein, Schubschaft oder beinahe beliebigen Kombinationen aus diesen das begehrte "nicht vom Schießsport ausgeschlossen"-Siegel durch das BKA. -
Mehr Wehrkraft durch zivil bewaffnete Reservisten?
ChrissVector antwortete auf Pistolen-Paule's Thema in Allgemein
Nur geht es, zum Xten mal, nicht um Schießsport. Will man die Reserve stärken muss das über die Strukturen der Reserve innerhalb der Bundeswehr selbst erfolgen (und dort geschieht es ja auch, wenn auch schleppend), nicht über zivile Doppelstrukturen. Und genau aufgrund dieser Doppelstrukturen kann der VwRBw auch nur einen verschwindend geringen Beitrag zur Stärkung der Reserve leisten. -
Mehr Wehrkraft durch zivil bewaffnete Reservisten?
ChrissVector antwortete auf Pistolen-Paule's Thema in Allgemein
NEIN! Der VdRBw hat mit der Reserve so viel zu tun wie der Förderverein einer Feuerwehr mit der Brandbekämpfung. Es gibt keinen Grund irgendeine Verbindung zum VwRBw zu schaffen. Das fällt für mich noch allgemein unter den Umgang mit Schusswaffen. -
Mehr Wehrkraft durch zivil bewaffnete Reservisten?
ChrissVector antwortete auf Pistolen-Paule's Thema in Allgemein
Stimmt so auch nicht ganz, aber die stehen halt in der Priorität nicht besonders weit oben solange es bei den beorderten noch unzählige Baustellen gibt.