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ChrissVector

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Alle Inhalte von ChrissVector

  1. In welchem Umfeld? Gibt zumindest zahlreiche Behörden, einschließlich der Bundeswehr und soweit ich weiß auch mehrerer Polizeien, die sie weiter ausgeben.
  2. Eine ähnliche Sicherung hat das Holster noch zusätzlich, wie gut die in der Praxis funktioniert kann jeder der das Holster kennt für sich entscheiden. Grundsätzlich ist es aber wohl ein recht guter Ausgleich zwischen Schutz vor unbefugter Entnahme und schnellem sowie zuverlässigem Zugriff durch den Beamten. Bevorzuge persönlich auch das Lvl. 3, aber die Lvl. 2 sind bei Bundeswehr, Zoll und Polizeien extrem verbreitet, dass einem Polizisten die Waffe aus dem Holster entwendet wird ist dagegen doch recht selten. Mag nur Korrelation sein, aber ich denke die Holster sind in der Regel ausreichend sicher was den Schutz vor unbefugter Entnahme angeht, auch wenn Modelle von Safariland oder neuere von Blackhawk gewisse Vorteile haben.
  3. Ist ebenfalls ein Blackhawk SERPA, nur die "Level 2" Variante, ohne die "Haube" mit zusätzlicher Sicherung. Verhindert insofern schon auch das unbefugte Entnehmen, hat an der Außenseite eine Sicherung die gedrückt werden muss.
  4. Kenne es zumindest aus einigen Dienststellen mit Lade/Entladeeinrichtungen im Inneren, dass dort Kapselgehörschutz bereit liegt. Naja, ist es wirklich Angst solche Vorkehrungen zu treffen? Sei es falsche Handhabung oder ein technischer Defekt, bricht im beengten Raum ein Schuss kann das durchaus bleibende Schäden am Gehör verursachen, währendessen kurz den Gehörschutz überziehen kostet hingegen nicht nennenswert Zeit, gerade wenn es keinen Zeitdruck gibt. Somit ist die Kosten/Nutzen-Rechnung selbst bei der sehr geringen Wahrscheinlichkeit solche Vorfälle für den Dienstherrn wie auch für den einzelnen Beamten recht eindeutig.
  5. Warum solltest du für das Wechselsystem einen Voreintrag bekommen? Was genau hast du denn bisher erworben, wann, und was sollte bisher eingetragen werden? Sofern du im März die WBK mit Voreintrag bekommen hast und im August die Pistole und das WS erworben hast kannst du nach Erwerbsstreckung frühestens wieder im März was erwerben. Theoretisch könnte dir die Behörde auch vorher schon einen Voreintrag geben, dass sie das macht würde mich aber leider eher wundern. Sofern du nicht tatsächlich aus irgendeinem Grund einen Repetierer oder Einzellader in 9mm kaufst brauchst du auch dafür eine Bedürfnisbescheinigung, allerdings kann diese einfach mit den selben Terminen wie auch für den Revolver begründet werden. Einfach zweites Formular ausfüllen und an den Verband schicken zu Bestätigung. PS: Man darf in der Waffensachkunde auch aufpassen, das ist alles keine Quantenphysik, und im Zweifel kann man das meiste auch im Gesetz nachlesen.
  6. Auch das ist spätestens seit der Konkretisierung der Merkmale des "Anscheins" nicht mehr relevant. Dabei geht es nicht darum, dass es ein konkretes Modell von Waffe gibt, das eine Kriegswaffe ist, und dessen Anschein erregt wird, sonden um den abstrakten Anschein einer einer (generischen) Kriegswaffe nach recht modernen Kriterien, wie Mündungsfeuerdämpfer, "Lüftungsöffnungen", Pistolengriff oder verstellbarem/klappbarem Hinterschaft.
  7. Der Anschein ist zwar in der gesetzlichen Systematik das "Hauptkriterium", in der Praxis ist er aber eben unerheblich, wenn keines der restlichen Merkmale vorliegt.
  8. Oh, wenn sich alles was nicht explizit anders geregelt ist durch "Logik" eindeutig ergeben würde hätte man so viele Diskussionen nicht. Eben aufgrund der Trennung von Bedürfnis zum Besitz und Bedürfnis zum Erwerb innerhalb des "Grundkontingents" nicht.
  9. Nein, die Merkmale nach § 6 I Nr. 2 AWaffV müssen nicht kumulativ vorliegen, eines der genannten Merkmale (Hülsenlänge, Lauflänge oder Bullpup-Bauweise) reicht für den Ausschluss, sofern der Anschein gegeben ist. Heißt Anschein und Hülsenlänge (bspw. bei 7,62x39 oder .300 Blk) reichen, auch bei Lauflänge von 40cm oder mehr für den Ausschluss. Ebenso sind Anschein und Lauflänge unter 40cm unabhängig von der Hülsenlänge ausreichend für den Ausschluss.
  10. Damit kommt es auf die Beurteilung durch das BKA nicht an, sofern 223 oder anderes Kaliber mit Hülsenlänge mindestens 40mm, da auch bei "Anschein" die Waffe nicht ausgeschlossen werden kann.
  11. Ja, die verwendeten Holster (Blackhawk Serpa) haben ihre Probleme. Aber das ist ein schon vielfach diskutiertes Thema.
  12. Von der Verfügbarkeit bei Beschaffung abgesehen dürften die Vorteile von zwei, drei Patronen mehr im Magazin die "Nachteile" einer "ungeraden" Zahl an Patronen für die Bewirtschaftung nicht mehr überwiegen.
  13. Hat der Kollege eine Erklärung, warum das auf diese Weise, und nicht wie bei anderen deutschen Behörden/Streitkräften mittels "press check" geschieht? Funktioniert natürlich beides, jeweils mit eigenen Vor- und Nachteilen.
  14. Theoretisch ja, in der Praxis dürfte es keinen nennenswerten Nachteil haben, aber den hier sichtbaren Vorteil, dass man ohne die Waffe aus dem Holster zu nehmen das Magazin überprüfen kann. Anwendungsfälle abseits des gezeigten kann ich mir aber dafür auch nicht wirklich denken. Ist aber bei den verwendeten Holstern wahrscheinlich eh das kleinste Problem (sage ich als jemand, der sein SERPA Lvl. 3 liebt und jahrelang dienstlich genutzt hat). PS: So wie die Frau ZHSin ihr Reservemagazin verstaut hoffe ich sie kommt nie in eine Situation in der sie auf dieses angewiesen ist...
  15. Naja, macht schon einen gewissen Unterschied... Reine SA-Waffen oder Umbauten grundsätzlich erlaubt, volle Magazine (im Rahmen der gesetzlichen Grenzen) statt 15 Schuss, Magazintrichter, sofern innerhalb des Kastenmaßes, deutlich mehr Freiheit bei der Anpassung bis hin zur maschinellen Überarbeitung wesentlicher Teile um das Gewicht oder die Gewichtsverteilung zu optimieren... Genau das was Standard und Production ja jetzt schon unterscheidet.
  16. Frag doch mal den durchschnittlichen DSB-Funktionär, was er von dynamischem Schießsport oder auch nur bösen schwarzen Selbstladebüchsen denkt, dann hast du deine Antwort... Der schießt wahrscheinlich lieber nur noch Lichtgewehr, bevor er für die bösen Schützen anderer Verbände etwas fordert...
  17. Im Gegenteil, aber großes Mitleid kann ich nicht empfinden. Die Jagdverbände sind seit Jahrzehnten die mehr oder minder klar erklärten Gegner des Waffenbesistzes durch alle außer sich selbst. Vielleicht wachen sie endlich, genau wie die verkrusteten Landesverbände des DSB, langsam auf und erkennen, dass sie einfach nur längere und umfangreichere "Schonzeit" hatten, solange ihre Spezln hauptsächlich die Politik in Bund und Land bestimmt haben.
  18. Mag gehässig klingen, aber: wie war noch mal die Haltung der Jagdverbände zur Begrenzung der Gelben WBK? Zur unterschiedlichen Behandlung von Sportschützen durch das WaffG in quasi allen Punkten, von Altersgrenzen über Voreintragspflichten, Bedürfnisbescheinigungen, Pflichtmitgliedschaften... Wie oft hat man ihnen gesagt: Früher oder später werden sie auch bei den Jägern anfangen. Vielleicht erkennen die Jagdverbände ja jetzt, dass wir alle im selben Boot sitzen, dass jede Beschränkung die man Sportschützen auferlegt hat früher oder später auch für sie kommen wird, wenn sie immer meinen sie seien ja die edleren Waffenbesitzer. Aber ich habe da so meine Zweifel...
  19. Weil der Verband dir das entsprechend bestätigt hat. Inwieweit er das muss ist genau die Frage, aber nicht das Thema hier.
  20. Nein, du beantragst ja auch keine WBK und keinen Voreintrag für eine Disziplin, sondern für eine Waffe. Die Disziplin spielt nur insofern eine Rolle, dass der Verband bestätigt, dass es für die beantragte Waffenart eine Disziplin gibt, und, dass du bisher keine andere Waffe besitzt mit der du diese ausüben kannst. Bei der ersten also absolut unwichtig. Schlimmer noch: sie "muss" sogar im Grundsatz für alle Disziplinen genutzt werden für die sie zugelassen ist. Wie weit du deine Waffen umbauen musst, wenn die Zulassung zu einer Disziplin nur an Anbauten hängt ist ein spannendes Thema... Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung... Hier konkret § 14 III WaffG. Die 12/18 sind zudem die "regelmäßige Teilnahme am Schießen" für die Berechtigung zum Erwerb einer (weiteren) Waffe, die 4/6 sind die Anforderung an den weiteren Besitz gem. § 14 IV WaffG. Sobald du alle Voraussetzungen beisammen hast jedenfalls die Gelbe beantragen, und wenn du zumindest ausreichend konkret weißt auch die Grüne mit entsprechendem Voreintrag. Warten hat keinerlei Vorteile und den Nachteil, dass die Behörde vielleicht ein bis zwei Monate Puffer gewährt, grundsätzlich sind für das Bedürfnis aber die letzten 12 Monate vor Antragstellung entscheidend. Und der Voreintrag ist ein Jahr gültig, also genug Zeit um sich zu überlegen was genau man kauft. PS: Alles Themen die in der Waffensachkunde mindestens in Grundzügen behandelt worden sein sollten...
  21. Für einen kurzen Moment musste ich tatsächlich lachen...
  22. 1. Wozu? Bei einer Ganzstahl könnte man gegenüber der SFP mit entsprechenden Wettkämpfen mit Leistungssteigerung argumentieren, bei einer weiteren Polymer eher nicht. 2. In welchem Landesverband? Schau mal in deine Liste B, ob da irgendwas drin ist, bei dem die SFP nicht zugelassen ist, die Glock aber schon (aus welchem Grund auch immer) 3. Wenn du nicht derart auf eine weitere Polymerwaffe, oder noch spezieller auf die genannten Modelle festgelegt bist: 45er, für die es ein 9er Wechselsystem gibt beantragen, ist dann auch in der Regel keinerlei Problem die zu bekommen.
  23. Pardon, nicht aufmerksam gelesen.
  24. War sie ja nicht, bzw nur in einer recht kleinen Nische. Ersetzt hat die MP7 vorrangig die MP2. Die MP7 ist allerdings wieder eine ganz eigene Klasse von Waffe, mit klaren Vor- und Nachteilen.
  25. Ja, aber genau dafür ist sie auch optimiert. Entfernungen jenseits der 100m sind dort ohnehin die Ausnahme, und die Einschränkungen durch eine vergrößernde Optik, selbst wenn sie eine 1x-Stellung hat weit problematischer als eine Vergrößerung realistische Vorteile bieten kann.
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