ChrissVector
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Das hängt etwas von der Standordnung und den Gepflogenheiten im Verein ab würde ich sagen. Manche Vereine achten sehr penibel darauf, dass Waffen erst auf Kommando ausgepackt und abgelegt werden, bei anderen ist das Verantwortung des einzelnen Schützen, und nur Ladetätigkeiten erfolgen erst auf Kommando. Bei uns würde es wahrscheinlich gar keine Reaktion der Aufsicht hervorrufen solange die Handhabung der Waffe dabei sicher ist. Die Waffe hinten auspacken und dann auf dem Weg zum Schützenstand die Hälfte der Anwesenden mit der Mündung abstreifen findet natürlich nicht statt, die Waffe am Stand auspacken ist regelmäßig kein Problem. Wobei das "während der laufenden Serie den Schießstand betreten" bei uns schon aus räumlichen Gegebenheiten unterbleibt. Grundsatz: kann gleich wieder einpacken und heimfahren. Kann er mir noch so oft erzählen, dass die Waffe ja entladen, das Magazin in einer anderen Tasche, die Munition sowieso, drei Schnüre und zwei Kammerfahnen drin waren. Wenn sich vorderhalb der Schützenstände Personen befinden finden keine Handgriffe an der Waffe statt. Nein, auch kein Justieren der Visierung, kein Putzen, gar keine. Aus Prinzip nicht. Schießunfälle in diesen Situationen finden weit überwiegend mit Waffen statt die ja ganz sicher nicht geladen, gesichert und was nicht alles waren...
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Ich weiß, dass es durchaus entsprechende Extremfälle gab, wie diesen hier mit 26 grünen und vier gelben WBKen: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001417283 Aber das sind halt Ausnahmen, davon gibt es bestenfalls eine Hand voll bundesweit.
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Wie genau wird auf die "Jagdscheinbesitzer" wie du sie nennst denn reagiert? Und wie viele Menschen betrifft das so grob? Ein paar in deinem Umkreis? Vielleicht in paar Hundert bundesweit?
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Entscheidend für den Vergleich ist aber die kürzeste mögliche Zeit. Und auch ein 3/4 Jahr bei Verein oder Kreisjägerschaft sind nach Adam Riese weniger als mindestens ein volles Jahr. Die meisten Jäger schon. Wobei auch dort nicht erst seit 2003 ein Trend zu Halbautomaten besteht, die müssen ja nicht zwingend "modern" sein. Seit 2003 ist aber definitiv trotz anfänglicher und teils andauernder Skepsis die Verbreitung moderner Halbautomaten, und sei es nur "für den Stand", insbesondere unter jüngeren Jägern stark steigend. Ich glaube wir haben unterschiedliche Vorstellungen von "interessant"... Ich habe immer noch den Eindruck wenn du von "2-stelligen WBK" sprichst meinst du WBKen mit einer zweistelligen Zahl einträgen. Natürlich gibt es vereinzelte verkappte Sammler, wie den der uns die Begrenzung der gelben mit seinen 90+ 98er maßgeblich eingebrockt hat, aber die sind eine klare Ausnahme, selbst unter den "Alten" mit der "mittelalten" Gelben...
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Wie schon in anderen Debatten: Einstiegshürde bei Jäger ist inhaltich höher, dafür besteht die Möglichkeit sie recht zeitnah zu nehmen. Einstiegshürde bei Sportschützen ist inhaltlich niedriger, dafür dauert es halt mindestens ein Jahr. Wann bei Jägern tatsächlich Schluss ist bestimmt die zuständige Behörde anhand der erbrachten Glaubhaftmachung. Und das ist eigentlich auch nur konsequent, und ebenso nur Folge von grenzwertigem Verhalten einzelner. Dennoch erfolgt keine Bedürfnisprüfung für jede einzelne Langwaffe im Voraus, wie bei Sportschützen. Und über welches Bedürfnis werden die "interessanten Stücke" regelmäßig erworben und der "aufsehenerregende" Umgang damit gerechtfertigt? Sportschützen sehe ich eher selten in Tarnkleidung und mit Plattenträger mit ihren Büchsen posieren... "Deutlich zweistellige Anzahl an WBK" haben wie viele Sportschützen in Deutschland? Oder reden wir da von einer Waffe pro WBK?
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Vielleicht haben wir etwas unterschiedliche Vorstellungen was ein "Arsenal" ist. Eigentlich unterliegen sie keinen strengeren Begrenzungen. Für jedes der Bedürfnisse werden zwei mehrschüssige Kurzwaffen zugestanden, wobei der Jäger diese ohne weitere Nachweise, lediglich mit Voreintrag als Formalie, erwerben kann, der Sportschütze sie aber jeweils einzeln rechtfertigen muss. Alle weiteren Kurzwaffen müssen mit erhöhten Anforderungen gerechtfertigt werden, wobei der wesentliche Unterschied darin besteht, dass der Gesetzgeber bei Sportschützen dazu klare Vorgaben macht, während die Genehmigung und die Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Jägern lokal sehr unterschiedlich gehandhabt werden. Im Übrigen ist das Bedürfnisprinzip hinsichtlich Langwaffen bei Jägern (noch) erst dann praktisch relevant wenn sich die Waffen gleicher Kategorie und gleichen Kalibers zu häufen beginnen, ansonsten unterliegen sie zwar grundlegend dem Bedürfnisprinzip, das aber ohne konkrete Bedürfnisprüfung wirklich nur noch Prinzip ist. Ob sich das künftig ändert, oder man einfach die Gesamtzahl der Langwaffen deckelt wird sich zeigen. Schau Dir doch einfach an wie manche meinen sich auf Youtube, Facebook, TikTok etc. profilieren zu müssen. Trägt alles nicht zur Verbesserung bei. Ja und nein. Natürlich sorgt das andauernde Austesten von Grenzen oftmals für eine Reaktion des Gesetzgebers. Andererseits ist uns auch nicht geholfen wenn sich alle verstecken oder so tun als hätten sie nur die olympische Sportpistole und den KK-Einzellader im Schrank. Die Zahl der präsenten "Influencer" die sich groß mit Waffen präsentieren ist in Deutschland recht überschaubar, und diejenigen die das in grenzwertiger Form betreiben oder eine größere Zahl zur Schau stellen sind regelmäßig keine Sportschützen oder haben zumindest die "interessanten" Stücke die sie so zeigen nicht über ein Bedürfnis nach § 14 WaffG erworben.
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Dafür gibt es die Erwerbsstreckung und die Bedürfnispflicht für jede Waffe auf Grün Dafür gibt es die Vorschriften zur Lagerung Dafür gibt es wieder die Bedürfnispflicht und die Kontingentierung insgesamt Eine Logik die aber merkwürdiger Weise nur beim Bedürfnis des Schießsports eine tragende Rolle spielt Unterm Strich gibt es keine Erklärung, warum man zeitgleich ein hartes Bedürfnisprinzip für jede einzelne der deliktsrelevanten Waffenkategorien, ein Erwerbsstreckungsgebot und eine derart niedrige Kontingentierung bräuchte um die öffentliche Sicherheit im derzeitigen Maße zu schützen. Eine höhere und tatsächliche Kontingentierung verbunden mit Erwerbsstreckung, oder eine Abkehr von der Kontingentierung mit strikten Bedürfnisnachweisen, dafür aber ohne Erwerbsstreckung würden die Sicherheit nicht beeinträchtigen.
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Verfahren gegen Waffensammler von der Westküste eingestellt
ChrissVector antwortete auf frosch's Thema in Allgemein
Für den "erzieherischen Wert" müsste man bei § 55 WaffG die Strafvorschriften des WaffG explizit ausnehmen. -
An das "Überkontingent" sind nunmal zusätzliche Anforderungen während der gesamten Zeit des Besitzes geknüpft. Gleichzeitig ist nicht erkennbar, welchen Sicherheitsgewinn diese Limitierung verbunden mit der Erwerbsstreckung und den ohnehin bestehenden Anforderungen an den Erwerb in Form eines Voreintrags denn bringen soll. Es geht also weniger darum, dass es unmöglich wäre weitere Kurzwaffen zu erwerben, sondern vielmehr darum, dass diese Regelung unsinnig ist. Auch wenn man "zurückhaltend" den Schießsport ausübt sind drei bis vier Kurzwaffen heute regelmäßig die "Standardausstattung", ohne dass davon eine höhere Gefahr als von zweien ausgehen würde.
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Verfahren gegen Waffensammler von der Westküste eingestellt
ChrissVector antwortete auf frosch's Thema in Allgemein
Ah, der Sündenbock ist also gefunden, ein Beamter der mittlerweile außer Dienst ist, und trotz der Möglichkeit sehr wahrscheinlich nur wegen dieser "Kleinigkeit" nicht seine Pensionsansprüche verlieren wird... Dass da mindestens noch eine hand voll weiterer Beteiligter Scheiße gebaut und sich damit wahrscheinlich ebenso strafbar gemacht haben kann man dann ja ausblenden... Ich bin auf den Ausgang gespannt, der Fall ist ja mittlerweile das Paradebeispiel für bewusstes "Versagen" einer Waffenbehörde und die bereitwillige Hilfeleistung der Polizei und Staatsanwaltschaft dabei. -
Neue Kurzwaffe für die Bundeswehr CZ in der engeren Auswahl
ChrissVector antwortete auf Thema in Allgemein
Neben Tschechien wohl nur in Rumänien in "nennenswertem" Umfang bei den Streitkräften. Aber gleichermaßen könnte man fragen wo denn die relevanten Konkurrenzmodelle bei der Ausschreibung, insbesondere die HK SFP9 und die Arex Delta, eingeführt sind, und in welchen Zahlen. Ja, Vergabe erfolgte nach Preis, allerdings waren die Anforderungen schon sehr präzise und die technischen Unterschiede zwischen den angebotenen Pistolen entsprechend gering. -
Ist ja auch beim BVA noch nicht durch soweit ich weiß.
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Neue Kurzwaffe für die Bundeswehr CZ in der engeren Auswahl
ChrissVector antwortete auf Thema in Allgemein
Ich unter einer gewissen Grenze auch, die TR Pistolen gibt es ja genau aus diesem Grund. Die Zeit wird zeigen ob das bei der P13 ein Problem ist, die P10 ist ja bereits bei anderen Streitkräften in Gebrauch. -
Neue Kurzwaffe für die Bundeswehr CZ in der engeren Auswahl
ChrissVector antwortete auf Thema in Allgemein
Die manuelle Sicherung will man nach den Erfahrungen mit der P8 bewusst nicht. Dass man dabei keine zusätzlichen Anforderungen zum Abszugsweg und -gewicht gestellt hat, vergleichbar mit der TR Pistolen finde ich tatsächlich auch merk- bzw. fragwürdig, dennoch glaube ich nicht, dass es dadurch vermehrt zu ungewollten Schussabgaben kommen wird. Gerade durch den Wegfall der manuellen Sicherung und das gleichbleibende Abzugsgewicht kann man wieder mehr Zeit in andere Aspekte der Ausbildung stecken, und grundsätzlich sind die meisten Soldaten, erst recht diejenigen die regelmäßig mit der Pistole zugange sind, nicht schlechter an dieser ausgebildet als der durchschnittliche PVB. Eher hinsichtlich des sicheren Umgangs etwas besser... -
Neue Kurzwaffe für die Bundeswehr CZ in der engeren Auswahl
ChrissVector antwortete auf Thema in Allgemein
Würde er, wenn er bei gespannter Waffe auftreten würde. Wenn ich den "Versuch" richtig verstanden habe geht es aber gerade um die Konstellation, dass die Waffe zwar geladen, aber entspannt ist. Dann greift die Schlagbolzensicherung nicht bzw. nicht ausreichend, wenn also genug Kraft auf den Schlagbolzen wirkt kann es zur Schussabgabe kommen. Bleibt allerdings die Frage, wie diese Konstellation im tatsächlichen Einsatz überhaupt zustande kommen soll. -
Neue Kurzwaffe für die Bundeswehr CZ in der engeren Auswahl
ChrissVector antwortete auf Thema in Allgemein
Engagement, und etwas sein bisheriges Mantra "Glock blöd, CZ P-10 blöd, SFP9 gut, HS Echelon gut" fortführen. Ergänzt um die "kürzlich" neu entdeckte Sorge um die Bundeswehr aufgrund seiner auflebenden Reservistentätigkeit. -
Neue Kurzwaffe für die Bundeswehr CZ in der engeren Auswahl
ChrissVector antwortete auf Thema in Allgemein
Das ist mehr ein "wie viel Modifikation muss ich vornehmen, wie viel ungünstige Umstände gleichzeitig voraussetzen und wie viel Gewalt anwenden dass alle Sicherungen versagen und es im schlimmsten physikalisch möglichen Fall unbeabsichtigt zur Schussabgabe kommt"-Video... "Wenn die Waffe aus irgendeinem Grund fertiggeladen, aber entspannt ist, und dann gleichzeitig erhebliche Kraft von hinten auf den federgelagerten Schlagbolzen wirkt greift die Schlagbolzensicherung nicht mehr" Ok, aber da muss schon ne ganze Menge gleichzeitig schiefgehen, und obwohl der Teufel bekanntlich ein Eichhörnchen ist werden wir wahrscheinlich Jahrzehnte brauchen bis irgendwem irgendwas aufgrund dieses "Problems" zu passieren droht. Seine Aussage über eine angebliche ungewollte Schussabgabe beim Fertigladen, wohl auch wiederholbar, macht mich allerdings etwas stutzig. -
Wie schon wiederholt erörtert: es gibt Waffenbehörden die Publikumsverkehr haben und das so handhaben, und Waffenbehörden die Publikumsverkehr weitgehend oder gänzlich ablehnen und nur nach Einsendung der Unterlagen samt WBK bearbeiten und diese auch auf dem Postweg wieder übersenden.
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Tut man das? Das ist doch in den meisten Verbänden seit Jahren so, und auch in aller Regel absolut praktikabel. Der Vorstand oder Sportleiter kann sich die vereinseigene Kladde heranziehen, oder sich bei Bedarf das Schießbuch im Original mal kurz vorlegen lassen. In >90% der Fälle dürfte das ausreichen, weil eh die Masse an Terminen im eigenen Verein oder einem zumindest grob bekannten nahegelegenen durchgeführt wurde. Deutlich unproblematischer als irgendwelche Kopien oder gar originale Schießbücher an einen Landesverband zu schicken der keineswegs auch nur alle seine eigenen, geschweige denn alle Vereine anderer Verbände auch nur dem Namen nach kennt, und entsprechend die Plausibilität der Einträge nachvollziehen kann.
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Das kommt eben sehr drauf an wie die Verbände und Vereine damit umgehen. Sowohl der BSSB als auch der BDS LV8 haben entsprechende Formulare für die Nachweise, geben damit aber ungeachtet der relativ vernünftigen Anerkennung "verbandsfremder" Termine den schwarzen Peter an die Verantwortlichen in den Vereinen weiter, die sich jetzt anstelle des Verbandes mit der Frage auseinandersetzen müssen welche Termine sie auf diesem Formular bestätigen.
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Auch wenn diese Listen bzw. Formulare der praktikabelste Weg sind, teils gibt es da bei Schützen die unabhängig vom "bestätigenden Verein" bzw. für verschiedene Disziplinen in verschiedenen Vereinen nur insgesamt ihre Termine zusammen bekommen tatsächlich das Problem, dass manch ein Vorstand sich, nicht ganz zu Unrecht, weigert seine Unterschrift unter eine Aufstellung von Terminen zu setzen deren tatsächliche Durchführung er nicht unmittelbar nachprüfen kann. Wenn der Schütze drei Termine im entsprechenden Verein vorlegt, und dazu 15 verteilt auf drei andere, jeweils bestenfalls bestätigt durch einen Stempel und eine nicht eindeutig zuzuordnende Unterschrift, wie soll der Vorstand das mit der eigentlich nötigen Gewissheit dem Verband gegenüber absegnen? Nur: welche bessere Lösung gäbe es, die nicht direkt wieder einen Rattenschwanz nach sich zieht?
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Auch wenn off topic: Da will wohl wieder irgendwer ganz bestimmte Modelle nicht zulassen, aber sein technisch unwesentlich "moderneres", das nach 1957 kam (*hust* G3 *hust*) schon... Hoffe das schafft es nicht in die Sportordnung...
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Gab es denn jetzt schon eine rechtsmittelfähige Ablehnung oder nur eine formlose Weigerung den Voreintrag zu erteilen? Soweit es keinen konkreten Anlass für den Sachbearbeiter gibt die Bescheinigung des Bedürfnisses zum Erwerb der beantragten Waffe in Zweifel zu ziehen endet seine Prüfung, wie in Nr. 14.2 der Waff-VwV dargelegt, regelmäßig mit der Prüfung der Bescheinigung auf Vollständigkeit und Plausibilität. Er kann daher entweder die Bescheinigung zurückweisen, weil sie unvollständig oder unplausibel ist, oder sie als Nachweis des Bedürfnisses akzeptieren. Manche Sachbearbeiter scheinen ihre Aufgabe in diesem Prozess etwas misszuverstehen...
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Gefordert sind 12/18 "den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Waffen betreiben". Eine Unterscheidung nach Waffenkategorie findet nur im Rahmen des Nachweises über das Bedürfnis zum Besitz gem. § 14 IV WaffG statt, nicht für das Bedürfnis zum Erwerb gem. § 14 III WaffG. Ob der Schütze seine 12/18 mit Langwaffen, Kurzwaffen oder einer Mischung erbringt ist für die beantragte Waffe unerheblich, auch 12 Termine mit dem KK-Einzellader reichen grundsätzlich für ein Bedürfnis zum Erwerb einer Desert Eagle .50 AE aus - Disziplin nach Sportordnung des bescheinigenden Verbandes vorausgesetzt.
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Formlos oder förmlich mit Rechtsbehelfsbelehrung? Rechtsschutzversichert?
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