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ChrissVector

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  1. Beim größten Landesverband gibts es Halbautomaten immer noch nur KK auf der Liste B. Einschränkungen in den Liste B Disziplinen bezüglich Schäftung oder Aussehen gibt es weiter, und auch in anderen Verbänden gibt es sie. Davon, dass moderne Selbstladegewehre im Schießsport ordentlich etabliert sind sind wir weiter noch ein gutes Stück entfernt. Von den zahlreichen Funktionären gerade im DSB, seinen Landesverbänden und Vereinen, und ihren Meinungen dazu fangen wir besser gar nicht erst an...
  2. Wobei die dritte Frage fast die wichtigste ist. Also was hast du bisher geschossen oder könntest du probeweise schießen bevor du dich entscheidest? Die "klassischen" Empfehlungen werden auch gebraucht für max. 1000 eng werden.
  3. 1. Für welche Disziplin? 2. 1000 Euro ist für Kauf UND "Tuning" eher knappes Budget. Die meisten Pistolen bei denen sich "Tuning" überhaupt ernsthaft lohnt werden in der Anschaffung schon mehr kosten, selbst gebraucht wirst du dir schwer tun da großartig drunter zu kommen. 3. Was steht denn bisher überhaupt zur Auswahl, was hast du vielleicht schon geschossen und was waren deine Erfahrungen damit? Waffen nur "nach Katalog" kaufen geht meistens schief.
  4. Deliktische Relevanz: Nahezu null. "Problem": irgendeine Psychose, die leider durch die Parteien hindurch weit verbreitet ist, dass diese Waffen "besonders gefährlich" seien. Ist doch auch nichts neues, egal ob früher *hier beliebige Partei mit Regierungsbeteiligung einfügen* oder heute insbesondere Schwarz/Rot/Grün. Lustiger Weise war es gerade Rot/Grün, die den alten "Anscheinsparagraphen" abgeschafft hat...
  5. Ob das demjenigen, der diesen Beitrag auf einer offiziellen Seite einer Landesregierung freigegeben hat wenigstens peinlich ist, dass er Flaschinformationen verbreitet...
  6. Aber eine Ausnahme ist eine Ausnahme. Der Erwerb von halbautomatischen Kat. A Waffen für Sportschützen bzw Magazinen für Kat. B Waffen, bei deren Verwendung sie in Kat. A fallen würden ist gem. Art. 9 Abs. 6 der Richtlinie erlaubnispflichtig, aber die Voraussetzungen die die Richtlinie selbst hierfür festlegt entsprechen quasi eins zu eins den Voraussetzugen die in Deutschland allgemein für den Erwerb einer WBK für Sportschützen gelten. Das "Totalverbot" in Deutschland ist nicht nur nicht durch die Richtlinie gefordert, die Umsetzung in Deutschland läuft sogar in weiten Teilen dem Zweck der Richtlinie für den die EU beim Erlass eine Regelungskompetenz hatte zuwider...
  7. Nein! War sie nicht! Die meisten Aspekte der letzten Verschärfung wurden zwar auch mit der EU-Feuerwaffenrichtlinie begründet, aber sie gehen in fast allen Punkten darüber hinaus. Die EU-Feuerwaffenrichtlinie ist inhaltlich weit weniger streng als das deutsche Recht vor ihrer Einführung bereits war. Beispielsweise sieht die Richtlinie für Kat. C, also Repetierer und Einzellader, nicht mal eine Erlaubnispflicht, sondern nur eine Registrierungspflicht vor. Auch bezüglich der "großen" Magazine sind zwar entsprechende Waffen grundsätzlich Kat. A, aber abseits des grundsätzlichen Verbotes gibt es explizite Ausnahmetatbestände um diese lediglich zu erlaubnispflichtigen Gegenständen zu machen, insbesondere für den wettkampfmäßigen Schießsport. Genau aus diesem Grund sind solche Magazine in Nachbarländern ja auch weiter kein besonderes Thema... Man wollte das Waffenrecht verschärfen, und man hat den Leuten gesagt die Richtlinie würde das nun erzwingen. Ließt sie ja eh keiner...
  8. Und das ist jetzt alles? Dass der VDB hier nicht "nicht rechtssicher geregelt" geschrieben hat, sondern aufgrund entsprechender Vorfälle und deren rechtlicher Bewertung im Nachhinein durchaus zu recht von "nicht zulässig" gesprochen hat?
  9. Hattest du nicht wenige Sätze davor dem VDB unterstellt zu lügen? Was bitte soll denn diese Aussage deinerseits im Gegensatz dazu sein? Der VDB hat nichts dergleichen gefordert. Auch in den Nachbarländern, in denen der Zugang zu Waffen alleine schon zur "Heimverteidigung" legal möglich ist bleibt man weit davon entfernt, dass jeder eine Waffe zuhause hat. Auf die Gefahr hin, dass ich einen Troll füttere: Welche Forderungen sollen denn "falsch" sein? Welche Aussagen "gelogen"?
  10. Die je nach Bundesland wahrscheinlich untereinander größer sind als die zu Österreich, trotz des dort in den Grundzügen weit liberaleren Waffenrechts...
  11. Das ist leider anzunehmen. Noch mehr, wenn man versucht es ohne oder gegen die Jäger zu vertreten. Aber deswegen besser schweigen? Die jüngere Vergangenheit hat tendenziell den Jägern Erleichterrungen und den Sportschützen Verschärfungen beschert, auch das muss man ansprechen dürfen...
  12. Es geht ja nicht unbedingt darum, wen man kennt und was die klar überwiegender Mehrheit der Jäger in der Realität tut. Es geht erst mal nur um die doch nicht unbeachtliche rechtliche Diskrepanz.
  13. Du meinst gefundenes Fressen für alle die jetzt schon nicht zwischen legalen und illegalen Waffen, zwischen Lücken im Gesetz und Behördenversagen, zwischen Jägern und Sportschützen unterscheiden können und wollen, wenn es um die Aufarbeitung und die Konsequenzen aus solchen Fällen geht? Und warum sollten sich kulturell zumindest nahe Ländern wie Deutschland und Österreich dabei nicht zumindest in den Grundzügen vergleichen lassen?
  14. Gut, aber wofür und wogegen sollen nun Taten, die bereits in der Vorbereitung waffenrechtliche Straftaten darstellten als Argument dienen? Passieren innerhalb Österreichs, der Schweiz oder Tschechiens statistisch mehr Straftaten mit den dort leichter legal zu bekommenden Waffen als in Deutschland? Wie erfolgreiche Umsetzung der "Forderung" nach einem Ende des Bedürfnisprinzips würde wahrscheinlich nicht zu dem rasanten Anstieg an (legalen) Waffenbesitzern im Lande führen den sich manche vorstellen. Es würde einen kurzen Sprung geben, und das wäre es wahrscheinlich auch.
  15. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wird genau das auch hier passieren: das von Amts wegen eingeleitete Verfahren wird eingestellt werden. Das Problem bei KiPo war bisher, dass die Mindeststrafe eine Einstellung nicht mehr zugelassen hat, selbst bei Personen die das Material nur zum Zwecke der Anzeige "besessen" hatten.
  16. Also gar nicht. Ich sage nicht, dass der VDB in diesem Konkreten Fall irgendwas richtig oder besser, oder überhaupt irgendwas gemacht hat. Aber ist das FWR/BZL nicht genau deshalb angeblich so viel besser, weil es eben die Verbände mit ihren zahlreichen Mitgliedern zumindest mehrheitlich vertritt?
  17. Aber mal etwas provokant gefragt: wie hat sich das FWR/BZL, in dessen Vorstand der BDMP vertreten ist, denn öffentlich dazu positioniert? Sowohl zur Rechtslage als auch zur Nichtanerkennung von Bescheinigungen der Verbände?
  18. Mit dieser Einstellung ist auch das britische Waffenrecht ja völlig in Ordnung, wenn man sich nur die richtige Nische sucht kann man auch dort noch dem Schießsport nachgehen. Aber zu behaupten das deutsche Waffenrecht würde mit seinen Beschränkungen nach Aussehen, seinem Verbot des "Verteidigungsschießens", seinen Magazinverboten etc. den Schießsport in seiner Vielfalt nicht merklich einschränken ist doch Käse... Natürlich sehen das die Dreistellungsschützen im DSB nicht als gewaltiges Problem, am Ende des Tages betrifft es immer nur einen kleinen Teil. Aber genau aus dieser Denkweise "wenn Verschärfung XY, die gerade diskutiert wird ist das nicht mein Problem, denn das mache ich ja (bisher) nicht" mussen wir raus, und genau da hat der VDB zumindest den Ansatz Betroffene die sich jeweils nicht direkt betroffen sehen aufmerksam zu machen...
  19. Welche Zuverlässigkeit sollte das sein, die für den Job den sie ausüben entzogen werden könnte?
  20. Sicher, dass es keine vollhalbautomatischen Großkaliber-CO2-Sturmgewehrpistolen waren? Ich mein, wenn sie es schon hinbekommen CO2-Feuerwaffen zu beschaffen, was kommt als nächstes... Aber "Trottel laufen mit Luftpistolen und zwölf Packerl Diabolos rum" klingt halt auch nicht nach einer Schlagzeile...
  21. Richtig, eine feste Bagatellgrenze gibt es nicht. Dennoch ist diese Fallgruppe als Grenze des Notwehrrechts anerkannt und durch zahlreiche ensprechende Urteile gefestigt.
  22. Das "grobe Missverhältnis" ist allerdings tatsächlich einer der "lehrbuchmäßigen" Fälle, in denen das Notwehrrecht eingeschränkt wird. Der "Lehrbuchfall" dazu ist der alte Mann im Rollstuhl, der die Nachbarskinder im Rahmen seiner Notwehr daran hindern will ihm über den Gartenzaun die Kirschen vom Baum zu klauen. Da ihm im Augenblick kein anderes, ebenso erfolgversprechendes Mittel zur Verfügung steht um den gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff auf sein Eigentum abzuwehren greift er deshalb zur bewährten Bockdoppelflinte. Hier besteht allerdings das besagte "grobe Missverhältnis" zwischen dem Bagatellangriff auf sein Rechtsgut Eigentum und dem zur Verteidigung beeinträchtigten Rechtsgut Leben der Angreifer.
  23. Es ist schon immer spannend, wenn für solche Dokus gerade die Vereine herangezogen werden, bei denen der Sport mehr eine Nebensache zu sein scheint. Natürlich auch nichts verwerfliches, Schießsport als Breitensport muss auch gefördert werden, und wenn das im Rahmen eines bestehenden Vereins, der sich daneben auch noch der Brauchtumspflege widmet geschieht ist das nicht falsch. Trotzdem ist es interessant, dass man hier wieder einmal einen "traditionellen" Schützenverein, schön mit Uniform und paramilitärischem (oder eher pseudomilitärischen?) Gehabe als Beispiel für "den Schießsport in Deutschland" genommen hat, und das Schießen auch nur am Rande überhaupt thematisiert. Und dann noch einen, bei dem man bei der Ausübung des Sportes irgendwann nur noch den Kopf schütteln kann... Nach hinten offener Schießstand, bei dem Kinder durch eine Tür im wohl laufenden Schießbetrieb ohne Gehörschutz zuschauen? Klar, es ist "nur" KK, aber das ist doch nicht deren Ernst... Dazu noch der Zirkus mit dem Vogelschießen draußen... Es gibt durch die Verbände hinweg unzählige Vereine, die den Schießsport in all seinen Facetten in den Vordergrund stellen. Werden die gar nicht erst kontaktiert, weil man ein bestimmtes Bild zeigen will? Oder wollen diese nicht Teil einer tendentiösen Berichterstattung wie dieser werden und lehnen deshalb die Zusammenarbeit kategorisch ab?
  24. Raider heißt jetzt Twix...
  25. Die "normalen" Fragestellungen des Waffenrechts sind allesamt besonderes Verwaltungsrecht. Einzige "Ausnahmen" sind die Straftatbestände.
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