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Andor

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  1. Na ja, wenn ich von Juni bis November kein Pulver kaufen dürfte wäre das für mich schon ein Problem. Nein, aber wie geschrieben hängt das von der Kommunikation mit der Behörde ab. Und woher soll ich wissen, wie lange entsprechende Abfragen aktuell dauern? Bei meiner ersten Verlängerung war ich auch 3 Monate vor Ablauf auf dem Amt. Dort hat man mich dann gefragt, was ich schon hier wolle, ich solle am besten einen Monat vor Ablauf noch mal kommen. Das hängt wohl stark von der jeweiligen Behörde ab. Mir wurde von der Behörde auf meine entsprechende Nachfrage hin gesagt, dass ich ggf. sagen soll, dass die Erlaubnis zur Verlängerung auf dem Amt liegt.
  2. Zumindest bei meiner Behörde muss ich die Erlaubnis zusammen mit dem Antrag abgeben. D.h. man kann gar keine abgelaufene Bescheinigung haben. Wenn die Behörde dann lange für die Zuverlässigkeitsprüfung benötigt ist das sie Sache der Behörde, der Antrag wurde rechtzeitig eingereicht. Bei mir im Verein hat mal einer einen Tag vor Ablauf bemerkt, dass er vergessen hatte, die Verlängerung zu beantragen. Die Behörde hat das trotzdem akteptiert. Bei den Gebühren aktuell sehe ich es auch nicht ein, mehrere Monate Gültigkeit zu verschenken.
  3. Potentiell tödlich ist vieles. Deine Beiträge zeigen aber leider eine Denkweise, die mittlerweile auch bei vielen Politiker:innen vorherrscht: „Wofür ich keine Verwendung sehe und was dazu noch potenziell gefährlich ist, das kann weg.“ Wenn man sich auf diese Art der Diskussion einlässt, kann man nur verlieren, da sie vom falschen Ansatz ausgeht. Das Waffengesetz soll eigentlich evidenzbasiert regulierend eingreifen. Wenn ein Gegenstand, wie z. B. eine Armbrust, nachweislich jahrelang wenig deliktrelevant war, kann man damit nur schwer eine Verschärfung oder ein Verbot begründen. Ungeschickt ist es jedoch, bei der Einführung neuer Produkte in der Werbung deren Missbrauchspotenzial in den Vordergrund zu stellen und somit Argumente zu liefern.
  4. Welcher Behördenmitarbeiter spricht wen gegenüber von "ziemlichen Waffenanhäufungen" wegen der Eintragung von Einzelteilen im NWR? Wurde das in deinem beisein geäußert oder woher stammt diese Aussage?
  5. Hallo zusammen, gerade habe ich folgendes Video von LivingActive geschickt bekommen: Waffengesetz-Evaluierung 2026: Radikale Änderungen für Sportschützen & Jäger! Darin werden die angeblichen Pläne von Innenministerium und Polizei genannt. Dabei auch mal wieder: Verbot halbautomatischer Langwaffen mit Kriegswaffen - Optik und psychologische Eignungsprüfungen. Quellen hierfür werden im Video nicht genannt. Sind das konkrete, aktuelle Forderungen oder die schon lange gehegten Wünsche?
  6. Es zeigte sich auch schon in der Vergangenheit, dass man auch ganz ohne Fachwissen und Zugang zu Metallbau-Werkstätten Feuerwaffen bauen kann, sogar mehrschüssig:
  7. Bestreitet ja auch niemand. Nur: Herr Luty wollte so ziemlich das gleiche wie du erreichen mit vergleichbarer Argumentation. Realitätscheck: [ ] Luty hatte Erfolg und das britische Waffenrecht wurde dank ihm sehr liberal [ ] nicht
  8. Stimmt, ein Buch, geschrieben, um die Sinnlosigkeit des Waffengesetzes aufzuzeigen, indem man beschreibt, wie einfach sich Waffen selbst herstellen ließen (und was nicht wirklich so lief, wie gedacht). Keine Ahnung, wie man da von deinem Buch zu dem von Luty kommt ...
  9. Danke für das Teilen des Schreibens. Das deckt sich aber doch ganz gut mit meiner Argumentation. In dem Schreiben wird die Möglichkeit der Aufbewahrung in dem von dir beschriebenen Raum ja damit begründet, dass dieser höherwertiger als ein verschlossenes Behältnis (mit Schwenkriegelschloss, angeführt wegen der Munitionsaufbewahrung) sei. Ich hatte ja auch geschrieben, dass nicht jeder Raum zulässig wäre. Ein solches Schreiben gibt auf jeden Fall Rechtssicherheit.
  10. Da ist völlig richtig und du nennst auch die Begründung zu dieser Regelung. Das ist ansich auch noch richtig. Die Schlussfolgerung daraus aber nicht automatisch. Denn du hast dabei das oben richtig zitierte Wort "mindestens" unterschlagen. Und ein abgeschlossener Raum kann, wenn man "mindestens" berücksichtigt, durchaus die Anforderungen nach §36 Abs. 1 WaffG erfüllen: --> Verschlossener Raum ist sicherer als ein Behältnis --> höherwertiger --> mehr als Mindestforderung erfüllt. "Danach muss der Besitzer verhindern, dass Waffen oder Munition abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen" --> mit verschlossenem Raum erfüllt, schon deswegen, weil kein Ungefugter die Waffe einfach zusammen mit dem Behältnis an sich nehmen kann. Das trifft natürlich nicht auf jede Art von Raum und nicht auf eine komplette Wohnung zu.
  11. Kenne ich von vielen Vereinen zum Glück anders herum. Da sind die offiziellen Trainingszeiten alle informell und es werden viele Disziplinen gleichzeitig trainiert. Termine zum trainieren einzelner Diziplinen unter Wettkampfbedingungen werden separat vereinbart.
  12. Das ist richtig, wurde aber beim zweiten Fall nicht explizit beschrieben, sondern nur "gesicherte Waffe". Wenn die beim Ablegen in irgendeiner Weise geladen war ist das natürlich ein No-Go.
  13. Wenn es um statische Disziplinen geht sehe ich gerade hier das Risiko als recht gering an. Denn in dem Fall achtet man darauf, was da raus kommt, da man den vermeintlichen Blindgänger ja wieder einpacken muss.
  14. Zunächst mal stellt sich die Frage, wer für den Stand verantwortlich ist und warum dieser (oder eine von ihm zugelassene Aufsicht) nicht eingreift oder eingegriffen hat. Denn in diese Richtung wird sich die Behörde wahrscheinlich zunächst mal wenden.
  15. Ich würde das gerne so hören. Das Problem ist nur, ob die Behörden das genauso sehen. Zumal bei der Gesetzesänderung explizit gesagt wurde, wie im Falle von Altbestand mehr als 10 Waffen auf gelb unzugehen sei (Neuerwerb erst wieder bei Verkauf auf unter 9 oder Kauf über grüne WBK). Kaufe ich einfach eine 11. Waffe auf gelb, weil dort noch Platz ist und sie vor der Gesetzesänderung ausgestellt wurde könnte die Behörde auf die Idee kommen, mich als Unzuverlässig einzustufen. Dann wären ggf. bis zur rechtlichen Klärung erst mal alle Waffen weg. Ich habe noch keine 10 Waffen auf gelb, würde das andernfalls aber vorab mit meiner Behörde ausdiskutieren.
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