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  1. Tja, man wollte es hier nicht wahrhaben, dass der Gesetzgeber offenbar Handlungsbedarf auch bei den Wechselsystemen sieht. Der neue BMI-Fragebogen verpackt das ganze unter dem Stichwort "modulare Waffen" und stellt eine Reihe Fragen dazu, welchen Handlungsbedarf man da wo sieht (Seite 31/32 aus dem Fragebogen): Die KI schreibt dazu: "Durch die vom Bundesministerium des Innern (BMI) angestrebte Definition droht Schützen und Jägern im Zuge der aktuellen Waffenrechts-Evaluierung (Stand 2026) eine deutliche administrative und regulatorische Verschärfung. Eine gesetzliche Definition dient im Waffenrecht fast nie als reines Vokabelheft, sondern schafft stets das Fundament für neue Verbote, Erlaubnispflichten oder Kontrollmechanismen. [1] Experten und Verbände wie der BDMP und der Deutsche Schützenbund (DSB) warnen vor allem vor drei konkreten Verschärfungsszenarien: [1, 2] 1. Einschränkung des erleichterten Erwerbs („Bedürfnis-Verschärfung“) Bislang gilt beim Kauf modularer Systeme ein massiver Vorteil: Wer ein Grundsystem besitzt, darf rechtlich unkompliziert Wechselläufe oder Austauschgehäuse erwerben. Führt das BMI eine eigenständige Definition für „modulare Waffen“ ein, könnte dieser Privileg-Status fallen. Es droht die Pflicht, für jede modulare Ergänzungskomponente einen separaten, vollwertigen Bedürfnisnachweis (z. B. durch den Verband oder Nachweis konkreter Disziplinen) erbringen zu müssen. 2. Deckelung der waffentechnischen „Bausteine“ (Kontingentierung) Weil modulare Waffensysteme (wie AR-15-Plattformen oder moderne Repetierer) das legale Zusammenstellen mehrerer Kaliberkonfigurationen erlauben, befürchten Sicherheitsbehörden das Entstehen von intransparenten „virtuellen Waffenlagern“ im privaten Bereich. Eine Neudefinition könnte genutzt werden, um eine Maximalgrenze für modulare Anbauteile pro Besitzer einzuführen. Komponenten, die über dieses Limit hinausgehen, würden dann schlichtweg nicht mehr genehmigt. 3. Ende der Genehmigungsfreiheit beim Zusammenbau Bislang ist das eigenständige Zusammenstecken ab Werk passgenauer modularer Teile (z. B. Upper und Lower Receiver) im Handel oder durch den Schützen rechtlich kein erlaubnispflichtiges „Herstellen“. [1] Mit einer restriktiven Definition könnte das BMI verfügen, dass der Zusammenbau modularer Waffensysteme künftig ausschließlich zertifizierten Büchsenmachern vorbehalten bleibt. Jeder private Kaliberwechsel zu Hause am Schreibtisch stünde dann unter dem Generalverdacht der illegalen Waffenherstellung." Meine Meinung: Szenario 3 halte ich für unrealistisch, Nr.1+2 bestätigen meine Sorge aber voll.
  2. Gestern schrieb @ASE eigentlich dasselbe in grün zum Thema Kontingentbegrenzung für Jäger etc. fielen ihm auch "gestaffelte Aufbewahrungsvorschriften" und "irgendwann dann Alarmanlagenpflicht" ein. Dafür haben ihm eine Reihe WO-ler applaudiert. Teils dieselben, die jetzt meine in genau dieselbe Richtung gehenden Vorschläge torpedieren. Von daher fällt mir ein, dass ich hier falsch verstanden werde...
  3. Ich glaube, ich werde falsch verstanden. Natürlich könnte es von mir aus auch ohne Aufschaltungen etc. gehen - das ist jetzt alles doch nicht mein Herzenswunsch! Aber aktuell werden ja Vorschläge zur Verbesserung (gemeint: Verschärfung) des Waffengesetzes gesammelt. Statt unsere Waffenlobby irgendwann verhandeln zu lassen, ob z.B. die Jagdwaffengarderobe 15 oder doch nur 10 oder gar 8 Langwaffen umfassen soll (bei der nächsten Verschärfungswelle geht es eh dann wieder eins runter), wäre es doch argumentativ besser, die "Verbesserungsdiskussion" mal in Richtung Smart Tresor zu lenken. Den kann man ja mit einer WIFI-Kamera verknüpfen, dann sieht der Sicherheitsdienst sofort bei Alarmauslösung wegen der Flex, was Sache ist und noch bevor die 10. Waffe freigeflext ist, steht dann schon die Polizei da und es hat sich ausgeflext. Man müsste mal einen alten Jäger mit hohem Waffenbestand fragen, ob solch eine Lösung, die ihn ggf. nur einen dreistelligen Betrag zum Einrichten kostet (+monatlich 30 EUR) ihm nicht lieber wäre als ein Rollkommando, das erstmal alle Waffen sicherstellt bis er dann mit viel Geld+Anwalt nach 1-2 Jahren einen kleinen Teil wieder zurückbekommt. Und wenn dann jeder Überkontingentschütze auch solche Optionen (!)= hätte, wär's doch toll. Kein Zwang, einfach nur als Alternative zu einer extrem verschärften Überprüfung des Überkontingents. So hat jeder die Wahlfreiheit.
  4. Das stimmt. Die Aufschaltung bei einem Sicherheitsdienst kostet wie folgt: 1. Monatliche Laufzeitkosten (Die Kerngebühr) Die reine Überwachung des Waffenschranks (Sabotage-, Vibrations- und Öffnungsmelder) durch geschultes Personal kostet im Monat: Basis-Tarif (reine Benachrichtigung): Ca. 20 bis 35 Euro pro Monat. Die Leitstelle prüft den Alarm und ruft den Besitzer oder eine hinterlegte Vertrauensperson an. ==> Bitte mal gegenrechnen, was ein extra Training pro Monat kostet, weil man über die verschärfte Bedürfnisprüfung die Waffen in Volk runterbekommen will. 2. Einmalige Kosten (Einrichtung & Hardware) Damit der Schrank "funken" kann, ist einmalige Investition nötig: Einrichtungsgebühr der Leitstelle: Einmalig ca. 50 bis 90 Euro für die Programmierung der Meldekette und des Maßnahmenplans im System der Leitstelle. Übertragungsgerät & Sensorik: Das GSM-/LTE-Wählgerät sowie die Riegelkontakte und Erschütterungssensoren am Tresor kosten in der Anschaffung je nach Hersteller zwischen 200 und 600 Euro. ==> Bitte mal gegenrechnen, was allein bei 50 Waffen schon 5 große Waffenschränke kosten. Da sind wir im oberen 4stelligen Kostenbereich und auf die 250-690 EUR kommt es dann auch nicht mehr an. Wie gesagt, das ist ja nix für "Normalbürger" und auch nix für normale Legalwaffenbesitzer, sondern ein alternatives Konzept für LWB, die eben Freude an ihrer Waffenauswahl haben, gerne Abwechslung auf der Jagd oder am Schießstand lieben und denen sonst ALLES weggenommen würde, weil sie die stetig sich höher schraubenden Bedürfnisprüfungen einfach nicht mehr schaffen. Wenn die sich durch eine solche smarte Waffenschranklösung ihre freie Entfaltung der Persönlichkeit ohne Risiko für doe öSouO sichern/erhalten könnten, waäre das doch eine schöne Lösung für alle, auch weil es die Arbeit der Waffenbehörde sogar erleichtern würde.
  5. Da kommt halt die Waffenlobby ins Spiel. An dem Satz "So wenig Waffen wie möglich im Volk" beisst sie sich die Zähne aus. Aber was glaubst Du denn, warum diese ganzen Verschärfungen bei Kontingentüberschreitern oder die Kontingentierungen auf WBK gelb, etc. stattfinden? Doch wohl kaum wegen der von Dir oben genannten "deliktischen Relevanz". Nein, es geht ganz simpel um "so wenig Waffen wie möglich". Hier könnte man schon ein Angebot machen, dass diejenigen LWB, die bei der Lagerung am Schlussteil des Satzes "im Volk" arbeiten, dann eben Erleichterungen (keine verschärften Bedürfnisprüfungen) bekommen. Genau hier könnte unsere Waffenlobby mal ansetzen. Und "Sicherungs-Gimmicks" ist jetzt sehr abwertend. Die Technik schreitet voran: Wenn der LWB z.B. zuhause überfallen wird und gezwungen wird, seinen Schrank mit Fingerabdruck zu öffnen, dann kann er dazu z.B. einen (Alarm-)Finger nehmen, mit dem der Schrank zwar geöffnet, aber die Polizei (von den Gangstern unbemerkt) sofort alarmiert wird. Also es gibt viele Optionen, diese Systeme so auszugestalten, dass sie keineswegs nur "Gimmicks" sind, sondern echte Sicherheit bieten. Und dann hat man damit auch ein Verhandlungspfund!!
  6. Ja was kostet der enorme Trainings- und Wettkampfaufwand für Kontingentüberschreiter denn zum Beispiel. Bei den momentanen Munitions- und Spritpreisen? Dieses ganze Bedürfnisüberprüfungstheater dient einzig und allein dem Satz "So wenig Waffen wie möglich im Volk". An dem kommt unsere Waffenlobby nicht vorbei. Daher ist eine diskussionsfähige Alternative doch die, am zweiten Teil dieses Forderungssatzes anzusetzen. Nicht pauschal "so wenig Waffen", sondern, "im Volk". D.h. man verhindert durch intelligente Technik einfach, dass die vielen Waffen urplötzlich benutzbar "ins Volk" kommen. Darüber muss man doch reden können!
  7. @Thomas St. Ja klar, das ist kein Konzept für die Vielzahl der Waffenbesitzer, die bis zu 10 Waffen haben. Aber es wäre eben ein besseres Konzept für alle die, die sagen wir 50-100 Waffen oder mehr haben, als denen einfach alle Waffen (so enden solche Fälle ja meist) oder zumindest alle bis auf 10 wegzunehmen. RFID-Chips kosten nicht die Welt und könnten an unauffälliger Stelle auch an historische Waffen rangeklebt werden. Aufschaltungen zur Polizei existieren für größere Waffenbestände schon lange. Ein rollierendes Kontingent von nicht mehr als 10 Waffen zeitgleich entnehmbar wäre daher ein wesentlich milderes Mittel, als alles über 10 wegnehmen. DAS ist ja letztendlich die Alternative! Man könnte aber auch einzelnen Waffenbesitzern die Option anbieten, statt extremer Trainings-und Wettkampfanforderungen für Kontingentüberschreiter bzw. künftig auch Jägern mit übergroßer "Jagdwaffengarderobe" ein solches RFID+Aufschaltung+rollierendes Kontingent-System installieren zu lassen und die Behörde verzichtet dann im Gegenzug auf verschärfte Bedürfnisüberprüfungen. Das wäre ein "Win-Win für alle": Die Behörde hat weniger Arbeit mit den zeitaufwändigen Bedürfnischecks, die Sportschützen und Jäger werden ein bisschen mehr "in Ruhe gelassen" und die öffentliche Sicherheit und Ordnung bleibt durch diese innovativen Technologien auch besser geschützt!
  8. Bitte mal genau lesen. Es geht hier nicht um die blöden "Stöpsel" und auch nicht darum, Deine Waffen ins Internet zu bringen inkl. Schusszähler und Aktivierung/Deaktivierung nur auf dem Schießstand oder so. Sobald man in ein paar Meter Umkreis den Schießstand verlässt, wäre die Armatixwaffe ja deaktiviert worden. Solche Extremkonzepte haben außerdem das Problem, dass sie hackbar sind...und natürlich die Totalkontrolle. Bei o.g. Lösung wird das Problem bei der Lagerung gelöst. Das ist viel weniger invasiv und ich glaube kaum einer der Jäger/Sammler/Sportschützen wird zeitgleich alle seine 100 Waffen auf dem LKW durch die Gegend spazieren fahren wollen. Man muss am Ende halt immer überlegen, was die Alternativen sind. Freiheit, auch für hohe private Waffenbestände, oder alles wegnehmen bis auf 10, dann 8, dann fünf...?
  9. In der deutschen Parteienlandschaft wäre die FDP (Freie Demokraten) am ehesten einem Lösungsansatz zugänglich, der auf technologische Innovationen wie Smart Safes oder digitale Kontingente setzt, anstatt pauschale Verbote auszusprechen. [1] Wenn ein solcher technologischer Kompromiss jemals den Weg in den Bundestag finden sollte, dann am ehesten als Initiative der FDP, um eine drohende Enteignung oder Deckelung von Sammlungsbeständen durch SPD und Grüne abzuwenden. Für die FDP wäre es das klassische Argument: "Wir lösen das Problem durch Innovation und Digitalisierung, nicht durch Verbote." [1, 2] Soweit mal die KI.
  10. Mal zurück zum Thema. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit ist ein hohes Rechtsgut, dass man nicht so brachial ("max. 10 Langwaffen!") lösen sollte. Die Hauptsorge, hier was lösen zu müssen, besteht ja darin, der Legalwaffenbesitzer könnte seine 100 Waffen auf einen Schlag einer Terrorgruppe übereignen und damit die öSuO massiv zu gefährden. Hierzu gäbe es aber K-Intelligentere Ansätze, das zu verhindern und dem Jäger, Sportschützen usw. trotzdem seine Freude am Besitz erhalten zu können: Das Konzept des "Dynamischen Waffen-Kontingents" (Smart Safe + RFID) Anstatt dem Besitzer 90 seiner 100 Waffen wegzunehmen, lagern alle 100 Waffen in einem intelligenten Großtresor. Die Software des Schranks ist über das behördliche Nationale Waffenregister (NWR) oder eine feste Firmware-Sicherung so programmiert, dass sie ein rollierendes Kontingent von maximal 10 Waffen erlaubt. 1. Die Funktionsweise der Entnahme-Sperre Jede der 100 Waffen ist im Schrank auf einem speziellen, elektronisch verriegelten Stellplatz (z. B. mit einer elektromagnetischen Klemme am Lauf oder Abzug) gesichert. Möchte der Schütze zum Schießstand, öffnet er den Tresor per Fingerabdruck. Er darf nun maximal 10 beliebige Waffen aus den Halterungen entnehmen. Sobald die 10. Waffe entnommen wurde, verriegeln die verbleibenden 90 Halterungen im Schrank elektronisch und lassen sich nicht mehr öffnen. Erst wenn die Waffen zurückgebracht und vom System (z. B. via RFID-Chip in der Waffe oder Gewichtssensor in der Halterung) wieder als "sicher verwahrt" registriert wurden, wird das Kontingent wieder freigegeben. 2. Das "Smart Gun"-Element als zweistufige Absicherung Kombiniert man diesen Smart Safe mit dem Smart-Gun-Konzept (wie dem Fire-by-Wire-System von Biofire), ließe sich die Sicherheit verdoppeln: Die im Schrank verbleibenden 90 Waffen sind über die Software vollständig digital deaktiviert (Sperrung des elektronischen Schlagbolzens). Erst wenn eine Waffe regulär über das Smart-Safe-System als "aktiviert und entnommen" gebucht wird, schaltet die Tresor-Software das digitale Nutzungsrecht für genau dieses eine Modell frei. Warum diese Lösung das Problem der öffentlichen Sicherheit (Terror-Szenario) löst Dieses System entkräftet das Hauptargument der Sicherheitsbehörden (die illegale Ausstattung einer 100-köpfigen Terrorgruppe): Keine Massenübergabe möglich: Selbst wenn der Besitzer beschließt, kriminell zu werden und seine Waffen zu übergeben, kann er der Terrorgruppe physisch immer nur maximal 10 funktionierende Waffen gleichzeitig aushändigen. Sofortiger digitaler Alarm: Versucht der Besitzer, die restlichen 90 blockierten Halterungen im Tresor mit Gewalt (Flex, Brecheisen) aufzubrechen, löst die IoT-Sensorik des Smart Safes sofort einen Echtzeit-Einbruchsalarm an die Leitstelle der Polizei aus. Die Terrorgruppe wird gestoppt, bevor das gesamte Arsenal auf der Straße ist.
  11. ...und ich gehe mal davon aus, dass wenn eine strikte Begrenzung auf 10 Langwaffen bei Jägern kommt, es für diese - genau wie bei Sportschützen - auch keine Ewigkeitsgarantie geben wird. Die Begrenzung ist dann nur der Einstieg, soviel Panik sollte man unter der Jägerschaft dann schon verbreiten, denn NUR dann bleibt uns die Begrenzung erstmal erspart. Ansonsten, wenn Du die Sportschützen als Waffenbegrenzungsmuster für die Jäger ansiehst, geht das dann fröhlich weiter mit der Bedürfnisschlinge: Berufsjäger, Jagdschulbesitzer oder Eigenjagdbesitzer > Jagdpächter > Begehungsschein > gelegentlich eine Gesellschaftsjagd > Schrankjagdwaffenbesitzer. Und natürlich entscheidet dann über jeden Bedarf der Angestellte auf der Waffenbehörde...
  12. Die Zahlen stammen doch nicht von mir! @JFry hat die Zahl 30 ins Spiel gebracht. Ich habe nur auf die reale Zahl 8 in Norwegen verwiesen. Die Jagdwaffengarderobe von 8 Langwaffen ist dort so Gesetz!
  13. Man sieht ja, wie es in Norwegen lief: eine Jagdwaffen-Garderobe von initial 6 Waffen wurde eingeführt und später dann "großzügig" auf 8 Langwaffen erweitert, dafür wurden dann ein Großteil der Halbautmaten für Jäger verboten und die Waffenschrankpflicht auch für einfache alte Flinten erweitert. Im Einzelfall prüft jetzt die Polizei, wenn ein Jäger in besonders gelagerten Fällen mal mehr als 8 Langwaffen (Kurzwaffen für Jäger sind dort eh tabu) braucht. 30 Waffen als neue deutsche Jagdwaffengarderobe halte ich für absolut nicht beschlussfähig im Bundestag. Und wenn es 10 Waffen werden sollten... weniger geht immer (Salamitaktik).
  14. @alter_Opa Vielen Dank für den interessanten Link! Dann ist das Bedürfnis im Deutschen Waffenrecht also 95 Jahre alt. Allerdings ist es immer noch entscheidend, wie ein "Bedürfnisprinzip" ausgestaltet ist. In der Schweiz muss man nur ein Kreuzchen machen. In Deutschland wird inzwischen akribisch nach exakten Mindesttrainingszahlen mit bestimmten Waffen, Mitgliedszeiten, ggf. Wettkampfeinsätzen usw. geforscht, bevor man sein Bedürfnis anerkannt bekommt. So hart ging es bestimmt auch in der Weimarer Republik nicht zu. Dass manchen wie @Bounty oder @heinzaushh allerdings die Fantasie fehlt, dass sich das Bedürfnisprinzip auch auf Waffenteile weiterentwickeln könnte (solche Gedankengänge bezeichnen die beiden in dem ihnen eigenen Pöbelstil als "paranoid" und "verquere Hirngespinste") verstehe ich nicht. Ich verweise nochmals auf eine Veröffentlichung des österreichischen Bundesinnenministeriums Link vom Juli 2026. Hieraus kann man klar entnehmen: 1. Österreich hat nun dieselben Waffenteil-Definitionen, ja sogar in Auszügen den deutschen BKA-Leitfaden 3.0 übernommen und somit dieselbe "Zählweise" 2. Wenn jemand 2 Waffen der Kategorie B hat, darf er genau 4 dazu passende Waffenteile der Kategorie B besitzen. 3. Jetzt für die Übergangszeit werden ihm alle bisher besessenen Waffenteile eingetragen (d.h. kein Protest der Altbesitzer) 4. Danach und für jeden Neuerwerb, der das Grundkontingent an Waffenteilen (die doppelte Anzahl Waffenteile im Vergleich zu der Anzahl Waffen der betreffenden Kategorie) muss er künftig eine "Rechtfertigung" (bei uns wäre das dann eine scharfe Bedürfnisprüfung) über sich ergehen lassen, sonst wird ihm das nicht mehr eingetragen. Dass sich eine solche Regelung auch in Deutschland entwickeln könnte - ein solcher Gedanke ist weder paranoid noch ein Hirngespinst, sondern dem sollte unsere Lobby argumentativ klar gegenübertreten. Wenn man über das eherne Prinzip "So wenig Waffen wie möglich im Volk" diskutiert, muss man auch mal über das Wörtchen "möglich" diskutieren. Ist es "möglich", nur um eines abgekoppelten Prinzips willen die freie Entfaltung der Persönlichkeit immer weiter einzuschränken? Oder wieviel schwere Straftaten gab es mit kaliberkleineren Wechselsystemen von Sportschützen in D denn genau? V.a. KK-Wechselsysteme ermöglichen ein günstiges Training mit niedrigen Munitionskosten und oft weniger Fahrtkosten und als Sportschütze übt man dabei trotzdem mit demselben Abzug und Hinterschaft oder Griffstück, dazu sind sie in der Anschaffung günstiger als eine Komplettwaffe und führen daher nicht zu "mehr Waffen im Volk". Genau darum verdienen sie die aktuelle Privilegierung.
  15. Nein. Das Bundesverwaltungsgericht hatte 1965 noch sehr scharf die Intention des Reichswaffengesetzes von 1938 erkannt und daher nur auf die Faustfeuerwaffen bezogen gesehen: Link Bundesverwaltungsgericht Urt. v. 04.11.1965, Az.: BVerwG I C 115.64 Man lese übrigens im Reichswaffengesetz nach: Link Reichswaffengesetz 1938 Ein Bedürfnis musste seinerzeit nur für den Erwerb von FAUSTfeuerwaffen oder Waffenscheinen (Führen) nachgewiesen werden, nicht für Langwaffen generell. Natürlich gab es viele Ausnahmen: Besitzer von Jahresjagdscheinen durften Faustfeuerwaffen auch ohne Waffenerwerbsschein kaufen + führen, ebenso viele damals politisch privilegierte Personenkreise. Bedürfnisprüfungen für Faustfeuerwaffen dienten damals primär dem Zweck der Kriminalprävention. Inzwischen hat sich der Satz "So wenig Waffen wie möglich ins Volk" von diesem ursprünglichen Zweck weit entfernt und als nicht mehr zu hinterfragende, vorgegebene Maxime verabsolutiert.
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