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Schwarzwälder

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  1. @alter_Opa Vielen Dank für den interessanten Link! Dann ist das Bedürfnis im Deutschen Waffenrecht also 95 Jahre alt. Allerdings ist es immer noch entscheidend, wie ein "Bedürfnisprinzip" ausgestaltet ist. In der Schweiz muss man nur ein Kreuzchen machen. In Deutschland wird inzwischen akribisch nach exakten Mindesttrainingszahlen mit bestimmten Waffen, Mitgliedszeiten, ggf. Wettkampfeinsätzen usw. geforscht, bevor man sein Bedürfnis anerkannt bekommt. So hart ging es bestimmt auch in der Weimarer Republik nicht zu. Dass manchen wie @Bounty oder @heinzaushh allerdings die Fantasie fehlt, dass sich das Bedürfnisprinzip auch auf Waffenteile weiterentwickeln könnte (solche Gedankengänge bezeichnen die beiden in dem ihnen eigenen Pöbelstil als "paranoid" und "verquere Hirngespinste") verstehe ich nicht. Ich verweise nochmals auf eine Veröffentlichung des österreichischen Bundesinnenministeriums Link vom Juli 2026. Hieraus kann man klar entnehmen: 1. Österreich hat nun dieselben Waffenteil-Definitionen, ja sogar in Auszügen den deutschen BKA-Leitfaden 3.0 übernommen und somit dieselbe "Zählweise" 2. Wenn jemand 2 Waffen der Kategorie B hat, darf er genau 4 dazu passende Waffenteile der Kategorie B besitzen. 3. Jetzt für die Übergangszeit werden ihm alle bisher besessenen Waffenteile eingetragen (d.h. kein Protest der Altbesitzer) 4. Danach und für jeden Neuerwerb, der das Grundkontingent an Waffenteilen (die doppelte Anzahl Waffenteile im Vergleich zu der Anzahl Waffen der betreffenden Kategorie) muss er künftig eine "Rechtfertigung" (bei uns wäre das dann eine scharfe Bedürfnisprüfung) über sich ergehen lassen, sonst wird ihm das nicht mehr eingetragen. Dass sich eine solche Regelung auch in Deutschland entwickeln könnte - ein solcher Gedanke ist weder paranoid noch ein Hirngespinst, sondern dem sollte unsere Lobby argumentativ klar gegenübertreten. Wenn man über das eherne Prinzip "So wenig Waffen wie möglich im Volk" diskutiert, muss man auch mal über das Wörtchen "möglich" diskutieren. Ist es "möglich", nur um eines abgekoppelten Prinzips willen die freie Entfaltung der Persönlichkeit immer weiter einzuschränken? Oder wieviel schwere Straftaten gab es mit kaliberkleineren Wechselsystemen von Sportschützen in D denn genau? V.a. KK-Wechselsysteme ermöglichen ein günstiges Training mit niedrigen Munitionskosten und oft weniger Fahrtkosten und als Sportschütze übt man dabei trotzdem mit demselben Abzug und Hinterschaft oder Griffstück, dazu sind sie in der Anschaffung günstiger als eine Komplettwaffe und führen daher nicht zu "mehr Waffen im Volk". Genau darum verdienen sie die aktuelle Privilegierung.
  2. Nein. Das Bundesverwaltungsgericht hatte 1965 noch sehr scharf die Intention des Reichswaffengesetzes von 1938 erkannt und daher nur auf die Faustfeuerwaffen bezogen gesehen: Link Bundesverwaltungsgericht Urt. v. 04.11.1965, Az.: BVerwG I C 115.64 Man lese übrigens im Reichswaffengesetz nach: Link Reichswaffengesetz 1938 Ein Bedürfnis musste seinerzeit nur für den Erwerb von FAUSTfeuerwaffen oder Waffenscheinen (Führen) nachgewiesen werden, nicht für Langwaffen generell. Natürlich gab es viele Ausnahmen: Besitzer von Jahresjagdscheinen durften Faustfeuerwaffen auch ohne Waffenerwerbsschein kaufen + führen, ebenso viele damals politisch privilegierte Personenkreise. Bedürfnisprüfungen für Faustfeuerwaffen dienten damals primär dem Zweck der Kriminalprävention. Inzwischen hat sich der Satz "So wenig Waffen wie möglich ins Volk" von diesem ursprünglichen Zweck weit entfernt und als nicht mehr zu hinterfragende, vorgegebene Maxime verabsolutiert.
  3. Ich vergleiche das mal, damit es jeder versteht, mit Autos: Wenn Du in Deinem Haushalt 3 Autos angemeldet hast , regt das niemand auf der Behörde auf. Alles im grünen Bereich. Angenommen, der Gesetzgeber käme jetzt auf die Idee, aus Umweltgründen und der Rückverfolgbarkeit für jeden Autoreifen auch eine Registrierung bei der KFZ- Zulassungsstelle anzuordnen, dann sieht es womöglich schon anders aus: Angenommen man hat den üblichen Satz Sommerreifen, den Satz Winterreifen und dann noch einen Satz Ersatzreifen oder Spikereifen für den skandinavischen Winterurlaub oder Mud Terrain Reifen für die Jagd oder All-Terrain Reifen für den Island Urlaub... dann hat man zusätzlich jetzt satte 12 Einträge pro Auto. Und spätestens jetzt fällt man mit seinen 3x 12 Einträgen = 36 Einträge bei der KFZ-Zulassungsstelle einigermaßen negativ auf. Wetten dass?
  4. Fast jeder versucht doch, mit seiner Behörde gut klar zu kommen. Das ist doch nix Verwerfliches und es ist im Übrigen auch kein "blödes Geschwätz", wenn so ein Behördenmitarbeiter sich negativ beeindruckt von der Vielzahl der NWR Einträgen zeigt. Wenn ein Sportschütze brav "im Kontingent" bleibt und 10 Waffen auf WBK gelb, 3 Langwaffen (HA) und 2 Kurzwaffen auf WBK grün und vielleicht noch 5 Wechselsysteme hat, dann hätte er früher unspektakuläre 20 Einträge im NWR. Da blieben wohl die allermeisten Behördenmitarbeiter cool. Wenn derselbe Sportschütze mit denselben Waffen jetzt aber 100 Einträge auslöst, dann führt das reflexhaft bei den meisten Mitarbeitern zu Unbehagen, "man hätte da ziemliche Anhäufungen" usw. Selbst wenn dieser Nebeneffekt bei der Ausweitung der Registrierung nicht gewünscht gewesen sein sollte - der Effekt ist jetzt jedenfalls da. Und das bloß mangelnder Kompetenz des Behördenmitarbeiters anzulasten, greift deutlich zu kurz.
  5. Sagen wir es so: Wenn eine "Waffenteile- Kontingentierung" pro Waffe kommt, dann könnte man mit max. 1 Wechsel-System pro Waffe leben müssen und darüber setzt dann die Bedürfnis-Prüfung ein. Am Ende werden die Themen immer gesamtheitlich betrachtet, eine Begrenzung der Anzahl WS und eine Bedürfnis-Prüfung für WS kannst Du nicht thematisch komplett trennen. Letztendlich ist das Grundproblem, dass der 1938 sinngemäß geprägte Grundsatz "so wenig Waffen wie möglich im Volk" sich genau betrachtet nur auf Kurzwaffen bezog. 1975 würde dieser Grundsatz dann bundesgerichtlich auch auf Langwaffen übertragen. Die Regierung Kohl wollte seinerzeit ab 1984 durch einen Gesetzesentwurf an der Stelle wieder zurückrudern und die Langwaffen freigeben (bedürfnisfrei). Der Entwurf ist dann im Bundesrat an den SPD geführten Bundesländern Hamburg, Hessen, NRW, Saarland und Bremen gescheitert. Im Vermittlungsausschuss ist dann auch die FDP gekippt und seither ist an dem strengen Bedürfnisprinzip und dem zugrunde liegenden "so wenig Waffen wie möglich im Volk" nicht mehr zu rütteln. Jetzt muss unsere Lobby einfach aufpassen, dass diese Jahrhundertmaxime nicht abermals erweitert wird auf " so wenig Waffenteile wie möglich im Volk". Darum geht's jetzt nämlich.
  6. Du siehst doch, was in Österreich passiert ist, jetzt im April: Die dürfen sich zwar weiter über zwei (2) B-Plätze freuen, bekommen aber je B-Platz (also je Waffe der Kategorie B) nur noch genau 2 Waffenteile zugestanden. Da Österreich für ein Wechselsystem nur 2 Zeilen (Lauf+Verschluss) zählt, hast Du dort noch die Chance mit dem Kontingent von 2 EWB-pflichtigen Waffenteilen genau 1 Wechselsystem pro Waffe zu kaufen. In D wäre das bei künftig selber Begrenzung nicht mehr möglich, da hier die Waffenteile noch zergliederter (Aufteilung des Verschlusses, Aufteilung des Gehäuses usw.) registriert werden. Zudem kannst Du anhand der Stellungnahmen zu den geplanten Waffenrechtsänderungen leicht erkennen, dass da Forderungen zur Begrenzung von Wechselsystemen auf dem Tisch liegen müssen, denn folgende unserer Verbände greifen das als eine ihrer Hauptforderungen auf Zusammenfassung bei all4shooters DSB: "Wechselsysteme ohne erneutes Vollverfahren" BSSB: "Wechselsysteme und wesentliche Teile ohne zusätzliches Bedürfnisverfahren" BDS: "Wechselsysteme erleichtern" DSU: "Wechselsysteme ohne erneutes Vollverfahren" Und selbst ein A.S.E. warnt vor Wechselsystem-Sammlungen Link: Also muss da was im Busch sein, sonst wären diese expliziten Forderungen der Verbände doch ohne Sinn.
  7. Also @Bounty das ist doch ganz einfach: Wir haben unsere Waffenbestände brav reduziert durch Verkauf alter Selbstlader, Repetierflinte usw. Die hatten alle im NWR je nur 1 Eintrag. Dann sind wir zur Behörde marschiert und hatten uns auf "Lob" eingestellt, weil wir im Gegenzug zu den 3 verkauften Waffen halt nur 2 Wechselsysteme angeschafft haben, weil die sportlichen Aktivitäten ja nicht drunter leiden sollen. Zählen können wir: Für die beiden neuen Wechselsysteme (1xKurzwaffe, 1x Langwaffe) gab es jeweils 5 Zeilen: Wechselsystem + Lauf + Verschluss/-kopf + Verschlussträger + oberes Gehäuse, also 10 neue Einträge im NWR. Statt Lob für unseren Beitrag zu "weniger Waffen im Volk" wurde dann aber meine Frau mißmutig angesprochen, als der Behördenmitarbeiter ihr beim Ausdruck des nun deutlich längeren NWR-Auszug nur vorhielt, wir hätten da "ziemliche Anhäufungen" - was meine Frau mir dann zuhause berichtete und in beiderseitigem Frust endete.
  8. Das mit den "Anhäufungen" wurde mir genauso (wortwörtlich) berichtet. Hat ein Mitarbeiter beim Ausdruck des NWR-Registerauszugs so gesagt. Manche Behördenmitarbeiter sind beeindruckt, was so ein Wechselsystem alles im NWR an EWB-pflichtigen Teilen mit sich bringt und wieviel "Teile" sich da bei manchen LWB "anhäufen". Was das Urteil anbelangt: Ja, es ging um Lower. aber bei den Urteilsbegründungen sind dann dorch ein paar allgemeinere Begründungen gefallen, die man durchaus auch auf andere Waffenteile beziehen darf. Ansonsten konstruiere ich ja nix. Der DSB wird schon seinen Grund haben, warum er das Thema Wechselsysteme in seiner Stellungnahme aufgreift. Österreich ist da womöglich Vorreiter. Ja, man bekommt WBK-Plätze für 2 Waffen der Kategorie B. Pro Waffe gibt es dort noch genau 2 Waffenteile oder eben genau 1 Wechselsystem. Wenn wir nicht aufpassen, könnte das auch in D mal so kommen. Ich wollte nur, dass unsere Lobby das weiter auf dem Schirm hat.
  9. Die scharfen Überkontingentregelungen einerseits und die bisherige Privilegierung von Wechselsystemen andererseits (bedürfnisfreier Erwerb kalibergleicher oder kleinerer WS, kein Erwerbsstreckungsgebot bei WS, WS zählen bei Waffenschrankbegrenzungen nicht mit) sowie die Möglichkeit, mit einem KK WS günstig die Trainings- u. ggf.- Wettkampferfordernisse für die GK-Grundwaffe zu erfüllen, machen solche Wechselsysteme v.a. für Sportschützen egal ob für Kurz- oder Langwaffen hochattraktiv. Siehe auch: https://www.vdb-waffen.de/d/dxxtbtbc.pdf Allerdings gibt es auch "Gewitterwolken": - Seit geraumer Zeit werden im NWR für 1 Wechselsystem nicht mehr ein Eintrag, sondern bis zu 5 Einträge vorgenommen, sowohl bei Kurzwaffen-WS als auch bei Langwaffen-WS. Diese Eintragsflut führt dazu, dass mancher Behördenmitarbeiter von "ziemlichen Waffenanhäufungen" spricht, obwohl man gerade erst 3 Überkontingentwaffen verkauft hat (-3 Einträge im NWR), aber je 1 WS für Kurzwaffe und 1 für Langwaffe als Ersatz gekauft hat (+10 Einträge im NWR)... netto sind also trotz 3 SL-Waffen weniger die Zeilen im NWR-Register um 7 gestiegen. - Im neuen österreichischen Waffengesetz sind pro Waffenplatz (Kategorie B) nur 2 EWB-pflichtige Waffenteile erlaubt, siehe §23 Absatz 3: https://www.jusline.at/gesetz/waffg/paragraf/23. Ein Wechselsystem wird dort als 2 Waffenteile (Lauf+Verschluss) eingetragen, d.h. defacto gibt es ohne besondere Ausnahmegenehmigung eben nur noch 1 Wechselsystem. Vorbild für Deutschland? - Der DSB fordert ganz ausdrücklich den Fortbestand der Privilegierung von Wechselsystemen - wohl kein Zufall, siehe DSB-Stellungnahme Seite 5 ff.: Link DSB Angeblich soll die Möglichkeit des 3D-Drucks von Griffstücken, um je ein WS zur Komplettwaffe zu ergänzen, ein Argument sein (welcher Sportschütze macht das, wo ist da die Deliktrelevanz, frage ich mich?). - Insgesamt ist aber auch aus jüngeren Gerichtsurteilen erkennbar, dass Waffenteile wie Lower und teils Upper ohne gesichertes Bedürfnis gerne eingezogen werden (Berlin). Der alte Kommentar zum Reichswaffengesetz "So wenig Waffen wie möglich im Volk" pflanzt sich also auch im Bereich EWB-pflichtiger Waffenteile fort: "So wenig Waffen(teile) wie möglich im Volk". Siehe Auszug aus der Urteilsbegründung des VG Berlin (Aktenzeichen 31 K 58/22) Link (hier ging es zwar um "Lower", aber die Formulierungen des Gerichts sind doch sehr allgemein gehalten: Insgesamt hoffe ich, dass unsere Lobby hier aufpasst und Bedürfnisprüfungen für WS oder enge Begrenzungen von Waffenteilen gegensteuert.
  10. Also zumindest bis 300m gibt es in D kein Problem, seinen Selbstlader zu betätigen. "4106" ist da eine sehr regelmäßig durchgeführte reine Selbstlader-Disziplin des BDS auf 300m als Beispiel. Mit den neueren Long Range Disziplinen des BDS (4905 und 4906) sind dann auch Wettkämpfe explizit für Selbstladerwertungen bis 800m möglich, wobei hier noch oft auf polnische Schiessstände ausgewichen werden muss. Ähnlich gibt es beim BDMP jetzt über ZG7 die Möglichkeit, seinen Selbstlader bis 800m auszuführen.
  11. Man könnte natürlich auch das bloße Angucken von scharfen Waffen schon unter Strafe mit Haftandrohung stellen. Wenn die Bürger gar nicht mehr wisssen, wie eine Schusswaffe überhaupt aussieht, ist auch Schusswaffenkriminalität "ganz easy" wegzubekommen. Ganz ehrlich: Ist das Deine Vorstellung von einer "freiheitlich"- demokratischen Grundordnung?
  12. Wenn das Luftgewehr >7,5 J hätte und somit WBK pflichtig wäre, so würden auch Trainingstermine damit gelten.
  13. ... steht nicht mehr zum Verkauf.
  14. Prinzipiell: Also wenn Du Deine WBK schon > 10 Jahre hast, dann genügt ja die bestehende Vereinsmitgliedschaft als Nachweis des fortbestehenden Bedürfnisses. Dann bedarf es für Kontingentwaffen (Du hast ja nur 3, also alles im Grundkontingent) keiner extra Trainingsnachweise mehr. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Du weiter einen Wohnsitz in D hast und schon ab und an (regelmäßig) hier auch von der gemeldeten Wohnung Gebrauch machst: dann kann man auch die Trainingstermine zusammenbekommen, wenn nicht strikt 1x im Quartal, dann halt 6 (möglicherweise hintereinanderliegende?) Tage im Jahr, je für Kurzwaffe und für Langwaffe. Wenn Du de facto allerdings gar keinen Wohnsitz mehr hast (in D), müsste die WBK dann nicht über das BVA laufen?
  15. Q3 wäre Juli bis September und das deckt sich mit der "Waffenbrüder" Shop Aussage "In Zulauf. Soll im Laufe des Sommers kommen" Schön ist halt, dass beim ohnehin schon günstigen Listenpreis von 1299,- Euro offenbar noch einiges geht! Prognose: Ab Sommer 2026 wird die Schmeisser 9mm Pumpe das meistverkaufte AR-Style Gewehr in Deutschland. Einzig das neue Schmeisser AR in .22 KK für 709 Euro als Komplettwaffe oder für 489 Euro als KK Wechselsystem könnten da noch mithalten...(Straßenpreise bzw. Angebotspreise vom selben Händler)
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