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Schwarzwälder

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  1. Vielleicht muss man keine Akkubetriebenen Spreizer nehmen. Mein jüngster Sohn hat gerade den "großen" Motorsägeschein gemacht (Wochenkurs). Da gab es auch das Thema Fällkeile - und tatsächlich haben wir auch so was und die Spreizkraft beträgt rein mechanisch 60 kN, also mehr als die Verankerungsschraube aushalten kann: Link Fällkeil 60 kN Es gibt aber auch Modelle für 15 Tonnen und mehr. Relativ handlich. Relativ leicht tragbar und relativ leise einsetzbar. Zu Preise ab 200 EUR auch bezahlbar. Damit könnte man möglicherweise dann auch professionell mit 50 kN nach VdS verankerte Systeme aus der Verankerung hebeln - evtl. sogar so, dass ggf. das Verankerungsloch im EN1143-1 Schrankboden ausreisst/der Schraubenkopf durchreisst. Dann hätte man - der Verankerung sei Dank - ggf. ein größeres Loch im Tresorboden, das man mit günstigen Hydraulikspreizern für 100-200 EUR dann so richtig aufspreizen könnte (die Dinger haben gern 10-14 Tonnen Spreizkraft): Link Ebay Ob das so funktioniert, weiß ich nicht, soll jetzt auch keine Anleitung, nur ein Gedankenspiel sein. Diese vorgenannten evtl. Möglichkeiten gibt es aber jedenfalls nur, wenn professionell verankert wird - sodass selbige also auch potentiell kontraproduktiv sein könnte, wie ein anderer User im Thread schon mal angedeutet hat...
  2. Danke für's Einstellen @ASE ! Allerdings herrscht auch in BW durchaus Vernunft: Der Schlüsseltresor soll zwar "eine gewisse Massivität" aufweisen, aber es werden nirgends 200 kg oder 1000 kg oder gar eine Verankerung ;-) gefordert. Zudem wird auf die "Suchdauer" mit als Effekt einbezogen, denn der Schlüsseltresor darf nicht (wie im OVG-Urteil der Fall) in unmittelbarer Nähe des Waffentresors stehen. Also den Schlüsseltresor "verstecken" wird (indirekt) empfohlen, eine eigentliche Norm muss er hingegen nicht erfüllen. Das alles ist für mich durchaus nachvollziehbar.
  3. @sidolin Von Einkleben mit Spezialmörtel war jetzt nicht die Rede, nur von einem "normalen" Schwerlastdübel, den @ASE als einzig seligmachende "einfachste Maßnahme" hier predigt. Und ja, da bin ich mir sicher, dass man sowas sehr schnell rausgehebelt bekommt. Stemmeisen von 1,50m sollten solch "einfachste Maßnahmen" schnell beseitigen können. @ASE Hast Du nicht auch beim Zahlenschloss Wechsel arumentiert, das dürfe nur ein VdS zertifizierter Fachbetrieb, selbst wenn das Schloss selber VdS zertifiziert ist, darf es kein Normalo ausbauen/wechseln? Beim Verankern sehen die VdS Richtlinien auch NUR VdS-zertifizierte Fachbetriebe vor und VdS-zertifizierte Materialien. Und da plädierst Du nun auf einfachste Maßnahmen im Do it yourself? Passt irgendwie nicht zusammen. Welches LKA hat denn welche Verankerungsrichtlinien erlassen? Oder verweisen die auch nur auf die VdS-Richtlinien zum Verankern? Dann wäre Dein Tipp nix wert.
  4. Schwerlastdübel hört sich toll an, aber Du weißt schon, dass da bei den 10er und 12er Löchern in den 0er Schränken bei < 10 kN Ende Gelände ist. Da bleibst Du nicht nur ein bisschen, sondern WEIT hinter den vom VDMA geforderten 50 kN (auf die der VdS wiederum verweist) zurück! Zudem kennst Du bestimmt das Hebelgesetz und was mit einem großen Stemmeisen für (Scher-)Kräfte generiert werden können. So ein bisschen Verdübeln ist m.E. also ein Witz. Du willst von Deinen Gegnern hier im Thread eine ganz genaue Gewichtsgrenze wissen, ab der wir verankern. Nun will ich von Dir einen ganz genauen Ausziehwiderstand wissen, mit dem Du mindestens (!) verankern würdest.
  5. Ja genau, mich würde auch mal interessieren, ob @ASE und @gunvlog streng nach VdS verankert (durch einen VdS zertifizierten fachbetrieb, nach Probebohrung mit VdS-konformen Materialien etc.) und sich das ordnungsgemäß auf einem VdS-Formular 3540 haben bestätigen/abstempeln lassen. Leider kommt da nix bei den zweien, obwohl @gunvlog sogar hier im Thread der Meinung ist, so ein Formular bräuchte man dann wohl schon vor Gericht. Also wie hätten ihr zwei es denn gern: Streng nach VdS verankert mit allem drum und dran - dann bitte mit gutem Beispiel vorangehen, zeigt her eure VdS3540-Bescheinigungen. Oder einfach frei Schnauze so ein bisschen provisorisch verdübelt, dass der Anschein gewahrt ist? Und wo genau in welcher Richtlinie oder Norm findet ihr die Stütze, dass irgendwie so ein bisschen verankern gefordert ist und nicht mehr (oder gar nicht)?
  6. Die Norm wurde ja nicht nur - oder sogar überwiegend nicht - für Privatleute in ihrem Eigenheim geschrieben. Sondern auch für gewerbliche Bereiche, die teils sehr viel leichter/ebenerdig zugänglich sind, wo man auch mit einem schweren KFZ oder Hubwagen, Gabelstapler etc. einfacher+schneller rankommt (und die Schränke ggf. via Kette mit dem KFZ sogar rausreissen kann) als in die Mietswohnung im 5. Stock, die über eine kleine Holztreppe erreichbar ist. Befahrbare Industrieböden halten solche Bodenlasten (1000 kg Tresor) auch viel eher aus und bieten problemlose Verankerungen in gutem Stahlbeton. Da ist dann eine 50 kN (~5000 kg) Verankerung machbar und VERHÄLTNISMÄSSIG. Tatsächlich ist der (WaffG)-Gesetzgeber ja auch wesentlich maßvoller und setzt die Grenze bei (privaten) Legalwaffenbesitzern auf 200 kg statt 1000 kg, unter der er das Schrankgewicht ein kleines bisschen sanktioniert (<200 kg darf man bei B oder 0 weniger KW lagern oder muss verankern), aber keineswegs verbietet. Bei der Diskussion, was maßvoll und verhältnismäßig ist, gibt es auch andere Normen und Nutz- und Verkehrslasten zu beachten Link Berliner Mieterverein: Nur mal so: ein 0er Schrank, der leer 205 kg wiegt, hat z.B. eine Grundfläche von 53x45 cm. Jetzt kommen da noch Waffen, schwere Munition und Edelmetalle rein, schwupp wiegt er 300 kg, verteilt auf 0,2385 qm. Das macht eine Flächenlast von 1,258 Tonnen/qm ! Da brauchen wir über 1000 kg Tresore gar nicht erst reden. Und das Aufstellen von Tresoren im Gemeinschaftskeller macht die Unterbringung dann auch nicht eben sicherer... Ähnlich ist eine VdS-konforme Verankerung bei gängigen Baunormen gar nicht möglich - außer in Stahlbetongebäuden. Hier wurden teils im Thread Ankerlängen von 22 cm genannt, die in Rottner Montageanleitungen zu Waffenschränken gefordert werden. Im Beton, wohlgemerkt. Dazu kommen aber noch die Dicken von ggf. schwimmend verlegtem Parket, Schallschutz, Estrich... die als Dicke bei den 22 cm nicht mitzählen. So ein Boden-/Deckenaufbau hat ein normales Eigenheim, aber auch viele Mietshäuser gar nicht. Da kann dann der Mieter unten drunter gleich via Ankerloch in Deinen Waffenschrank reingucken... Was bleibt dem Großteil der Mieter und Eigentumswohnungsbesitzer dann? Die können sich nur billig ein abgelegenes Gartenhäuschen kaufen, super Stahlbetonfundament, 1er Schrank rein und dann bei ihren 3 Halbautomaten ab und zu übernachten. Ganz bestimmt die sicherste Variante, weil Hauptsache VdS-konform mit 50 kN verankert. Da hoffe ich ehrlich gesagt auf die Weisheit und Lebenserfahrung eines Richters, der die Lebenswirklichkeit wie übliche Nutz- und Verkehrslasten, üblich vorhandener Bodenaufbau in Eigenheimen und Mietshäusern sieht und nicht die Richtlinien eines deutschen Sachversichererverbandes (VdS 2450) über die Lebenswirklichkeit erhebt.
  7. Nur falls es hilft - die Antiktresore sehen in punkto Widerstandsfähigkeit offiziell (VdS 3134) VdS 3134 Seite 64 gar nicht so schlecht aus.
  8. Also Provokateur. Nun denn, wenn's Dir Spaß macht... ich habe erstmal Besseres zu tun.
  9. Wo genau steht im WaffG, dass alle A/B (nach VDMA 24992) Waffenschränke unter 1000 kg zu verankern sind? Und wo steht das in welcher Norm? Ja, ich zitiere aus den Richtlinien des Verbands deutsche Sachversicherer - eben NICHT aus der EN-1143-1. Du setzt hier Montagehinweise eines Herstellers mit Gesetzestexten gleich und vermengst Richtlinien eines Versicherungsverbands mit dem Normtext einer europäischen Norm: Richtig müsste es heißen: Geprüfte Wertschutzschränke unter 1000 kg Eigengewicht sind gemäß VdS am Verwendungsort zu Verankern. Eine "Verankerung gemäß EN 1143-1" gibt es nicht, weil die EN 1143-1 selber keine Vorgaben zur Verankerung macht, sondern nur zu Verankerungsöffnungen im Schrank. Zudem habe ich 3 Schränke nach EN 1143-1 - bei keinem wurde mir Verankerungsmaterial mitgeliefert. Schön, dass Rottner das macht, aber dieses ist ja nicht auf die jeweiligen bauseitig vorhandenen Böden/Wände abgestimmt. Es ist einfach nicht sachgerecht, nach VdS 2450/EN 1143-1 einen Aufbruchschutz von <5 Minuten mit relativ einfachem Werkzeug als ausreichende Schranknorm "0" anzusehen, aber beim "Wegtrageschutz" plötzlich turmhohe Anforderungen (5 Tonnen Ausreisswiderstand nach VDMA) einzufordern. Das passt nicht zusammen. Die EN 1143-1 schreibt selber keine zwingende Verankerung vor. Ein Versicherungsverband - VdS - hat Richtlinien erlassen, die diese vorschreiben. Zugegeben: VdS ist auch Akkreditierungsstelle. Allerdings bei weitem nicht die einzigste. Die AWaffV lässt auch solche aus dem EU/EWR-Raum zu. Wenn ein Waffenschrank die Norm EN 1143-1 erfüllt und z.B. vom IMP (Instytut Mechaniki Precyzyjnej, polnische Akkreditierungsstelle) zertifiziert wurde, so spielen VdS Vorgaben keine direkte Rolle. Und damit bleiben halt allgemeine Vorgaben wie aus §36,1 WaffG bestehen. Aus der waffenrechtlich wiederholt genannten Grenze von 200 kg könnte man ggf. ableiten, dass es gut wäre, Schränke < 200 kg zu verankern, wenn sie eine Verankerungsoption haben. Wobei dann aber Besonderheiten des Standorts und ggf. der Größe des Schranks, auch des Gesamtgewichts (inkl. Waffen+Munition), ferner der Art der Waffen noch weiter diskutabel wären. Eine generelle Verankerungspflicht streng nach VdS-Richtlinien für alle Tresore bis 1000 kg Leergewicht kann ich im WaffG nicht erkennen und dies wäre auch ein Auskriterium für wohl 90% der Legalwaffenbesitzer, weil entsprechende dicke Betonwände/Böden mit hoher Güte im Privathausbereich oft nicht vorliegen. Zudem hat die vorgeschriebene Bescheinigung nach VDS 3540 kaum ein LWB, bestimmt auch nicht @ASE oder @gunvlog , obwohl letzterer ja meint, die bräuchte man dann später im Ernstfall vor Gericht dann doch. Wenn ihr sie habt https://shop.vds.de/de/publikation/vds-3540 (nur die gilt!!!), bitte als Beweis anonymisierte Kopien Eurer streng nach VdS zertifizierten Verankerungen hier bei WO einstellen, sonst seid ihr als bloße Provokateure entlarvt! ;-)
  10. Wenn der Gesetzgeber es unter allen Umständen für erforderlich gehalten hätte, dass ein Waffenschrank immer zu verankern ist, weil das Risiko unverankerter Tresore für die öSuO niemals mehr hinnehmbar ist, dann hätte er eine generellen Altbesitzerregelung für VDMA 24992 A/B-Schränke schlicht nicht zugestimmt. Dann hätte er nur noch diejenigen Altschränke zugelassen, die verankert werden können, z.B. die S1/S2-Schränke, die gleichzeitig nach A/B-zertifiziert sind. Tatsächlich erlaubt er aber B-Schränke ohne Verankerung, die < 200 kg Gewicht unbegrenzt Langwaffen und bis zu 5 Kurzwaffen und > 200 kg sogar bis zu 10 Kurzwaffen fassen dürfen. EXAKT dieselbe Waffenzahl, wie in einem EN1143-1 Tresor der Klasse "0" gelagert werden darf. Noch besser, aus den geltenden WaffVwV (ja,ja, die haben kein Gesetzescharakter, aber sind bei der Ausforschung des Willens des Gesetzgebers ggf. doch hilfreich und wegweisend): Also, ich würde sagen, mit 200 kg ist man schon mal auf der guten Seite... Zudem, mit Verlaub: Ein Tresor mit z.B. 900 kg ist niemals "leicht abzutransportieren". Sackkarren reichen da nicht. Normale Böden reichen da schon für den Transport nicht aus, da muss ggf. erst was ausgelegt werden zur Lastenverteilung, ebenso Treppen. Solche Tresore kannst Du dann u.U. mit einem Kran rausholen... Und natürlich kann man - allgemein - immer darauf verweisen, dass man alle irgend möglichen Maßnahmen gegen das Abhandenkommen der Waffen trifft, ein Restrisiko ist nicht hinnehmbar usw., dieses Argument kannst Du beliebig breitwalzen bis jedweder private Waffenbesitz verunmöglicht ist. Darauf scheint Deine Argumentation hinauszulaufen...
  11. Du meinst Deinen Thread: https://forum.waffen-online.de/topic/476757-kleinster-1-würfel-mit-zahlenschloss-wo-günstig/ An dem habe ich mich gar nicht beteiligt. Inwiefern soll ich den dann "ins Nutzlose" geschossen haben?
  12. Falsch. In meine Situation (solide Betonböden) würde es ggf. passen. Ich möchte aber, dass wegen einer vielbeschworenen Verankerungspflicht jetzt nicht der Großteil der 1 Mio. Legalwaffenbesitzer in D sein Hobby aufgeben muss, sondern dass es gerne noch ein paar mehr werden. Ich kenne den Thomas, der das Eingangsvideo dieses Threads gemacht hat schon seit vielen Jahren, der ist echt ok und hat sich wegen der 10er Potenz (50 kN) in den Youtube Kommentaren auch korrigiert und liegt m.E. ansonsten hier goldrichtig: Die Norm EN-1143-1 selber schreibt keine Verankerung vor, sondern schreibt nur vor, dass die vorhandenen Verankerungslöcher eben 50 kN aushalten können müssen. Der VdS (Verband deutscher Sachversicherer) hat auf die Norm aufbauend VdS-Richtlinien erlassen, die für Tresore < 1000 kg Eigengewicht eben eine bestimmte Verankerung vorschreiben. Wer also Wertgegenstände aufbewahren möchte, etwa Bargeld oder Schmuck bis 65.000 EUR im Klasse 1-Schrank, das über seine Hausratversicherung geschützt sein soll, der tut gut daran, eine VdS-zertifizierte Verankerung seines Klasse 1 oder 0 Schrankes durchzuführen. Sowas kostet und ich halte @Josef Maier Vermutungen daher nicht für völlig "hirnrissig" (und finde ganz generell, man muss mit solchen Wörtern hier auch nicht operieren). Wer aber den Versicherungsschutz nicht braucht, der sollte m.E. auch ohne Verankerung glücklich werden können. "So ein bisschen" verankern mit irgendeinem Dübel hilft jedenfalls als nicht zertifizierte Pseudoverankerung auch nicht weiter. Sollte tatsächlich eingebrochen + der Waffenschrank fortgetragen werden, werden alle Spuren akribisch untersucht und das fliegt auf. Daher sollte es Lobbyinteresse sein, diese vieldiskutierte Verankerungspflicht nach VdS generell zu verhindern. Im WaffG findet sich diese *noch* nicht wieder, auch nicht indirekt über die Norm EN-1143-1. Ansonsten noch kleine Korrektur: Auch die Norm EN-14450 schreibt bei Verankerungslöchern in S1 oder S2-Schränken vor, dass die 20 kN bzw. 30 kN aushalten können müssen. Für den Versicherungsschutz!
  13. Wenn Du der Meinung bist, dass eine Verankerungspflicht nach VdS gefordert ist, dann könnte die Behörde ganz einfach das entsprechende VdS Dokument von Dir fordern: https://shop.vds.de/download/vds-3540/74b8c933-9d42-4e2c-a44b-83f8368a0590 Das solltest Du schon fertig ausgefüllt und abgestempelt vom VdS Fachbetrieb vorlegen können. Inkl. der Vorarbeiten (Probebohrungen in Deine Wand/Fußboden etc.). Ist doch ein Klacks für die Verankerungsapostel hier. Und wer das nicht vorlegen kann, kann auch keine korrekte Verankerung nach VdS NACHWEISEN. Irgendein Nylodübel versenken ist doch Selbstbetrug. Aber soweit braucht es nicht kommen, wenn unsere Lobby hier für uns arbeitet und die Verankerungspflicht eindeutig fallen lässt. Das wäre übrigens einmal mehr ein Grund, auf A/B bzw. wie andere EU-Länder für Waffenschränke auf die Norm EN 14450 S1/S2 runterzurüsten, weil da eine Verankerungsmöglichkeit schon gar nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist.
  14. Ergänzend: Die EN-1143-1 / VdS2450 schreibt ja für die jeweilige Widerstandsklasse sog. Resistance Units vor, die die Schränke mindestens bringen müssen. Hierbei gehen in den Prüfverfahren nicht nur die Tresoraufbruchzeiten (also wie lange Profis mit bestimmten, definierten Werkzeugen brauchen, um den Tresor zu öffnen) ein, sondern auch die Art des Verwendeten Werkzeugs, wobei nicht nur dessen Verwendungsdauer mit einem Minutenwert, sondern auch dessen Aufwand, es an den Einbruchsort (ggf. unentdeckt) zu verbringen als BV (basic value) eingehen. Mit anderen Worten: Die Norm macht einen Unterschied, ob ich ein kurzes, oder ein langes Stemmeisen anschleppen muss oder ob ich 400V-Stromgeneratoren oder Sauerstoffflaschen für bestimmte Profischneidgeräte ranschleppen muss etc. Für die Geräte zählt nicht nur ein Minutenwert der Gebrauchsdauer, sondern auch ein Basiswert für das Verbringen an den Einbruchsort. In diesem Geiste der EN-1143-1 wäre - wenn man als Legalwaffenbesitzer wegen einem übereifrigen Sachbearbeiter vor Gericht landet, dann m.E. auch zu prüfen, inwiefern man "einen Schrank einfach wegtragen" kann, denn dazu müsste man ja dann auch bewerten, wieviel Mann es braucht, um den Schrank z.B. die Treppe runter/rauf zu bekommen, welches Werkzeug ich dazu brauche (Sackkarre, Ameise/Hubwagen, elektr. Treppensteiger etc.), und ob ich vor dem Gebäude statt unauffällig mit nem VW Golf und Rucksack mit einem großen LKW mit Hebebühne vorfahren muss, denn je nachdem wirken diese erweiterten "Hilfsmittel" ja auch einem erfolgreichen Diebstahl entgegen (Gefahr des Entdecktwerdens steigt bzw. das Vorhaben wird wegen des Aufwands aufgegeben). Je nach Größe und Gewicht kann ein Tresor - auch wenn er weit unter 1000 kg wiegt - somit einen ausreichenden "Wegtrageschutz" entfalten, der in der Praxis oft größer als der eigentliche der Norm entsprechende Aufbruchschutz ist, der beim 0er Schrank ja selbst mit rel. einfachem Werkzeug oft keine 5 Minuten Aufbruchschutz bieten können muss...
  15. Schon witzig. Nach den Kontingentüberschreitungswaffen und den Schlüsseltresoren wird jetzt mit der Verankerungspflicht die nächste Sau durchs Dorf getrieben - Vergämungsdauerfeuer, sozusagen. Genau. Die EN-1143-1 ist die Norm und VdS-2450 (u.s.) sind Richtlinien, die auf die Norm aufbauen (d.h. die Norm EN-1143-1 ist die Grundlage), aber nicht Bestandteil dieser Norm sind. Nach EN-1143-1 sind für 0/1er Tresore unter 1000 kg Verankerungsmöglichkeiten vorzusehen, die wiederum in Klasse 0 oder 1 jeweils 50kN, also gut 5000 kg Ausreisssicherheit bieten müssen. Wohlgemerkt: Möglichkeiten = keine zwingende Pflicht. Nach der Richtlinie VdS-3134 https://shop.vds.de/download/vds-3134-1 (siehe Seite 34) gilt dabei folgendes: Also, für die Verankerungsapostel hier: Selber mit irgendwelchen Dübeln mal eben irgendwie verankern ist nicht. Verankern durch den Hersteller/VdS-zertifiziertes Unternehmen reicht aber auch nicht unbedingt, denn das Protokoll VdS 3540 dürften die wenigsten haben. Zudem wäre ein professionelles und VdS-zertifiziertes Unternehmen, das ausreichend dimensionierte Schrauben (z.B. 10.9 Zugfestigkeit, Verbundankersystem etc.) verwendet, nicht ausreichend, denn es kommt auch darauf an, was bauseitig vorhanden ist: Estrich (wäre weniger gut), Dämmmaterialien, Fußbodenheizung, schwimmend verlegtes Parkett etc - alles hochproblematisch. Ob der Beton die ausreichende Güte aufweist (teils wird in den Montageanleitungen z.B. C20/25 oder höher gefordert) müsste auch durch ggf. Gutachten geklärt werden. M.E. ist eine Verankerung streng nach VdS für die allermeisten Legalwaffenbesitzer nicht möglich und nach EN-1143-1 nicht zwingend verpflichtend. Die Montageanleitungen sind Empfehlungen, aus denen sich Verankerungen ggf. auch schlicht als Umfallschutz ergeben können, z.B. wenn die Türe zu schwer ist.
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