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Schwarzwälder

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  1. Naja, da würde es auch nicht dran scheitern, wenn Du zu zweit auf den Stand gehst und Dann halt jeweils 2 Leihverträge vorab machst, die dann passgenau immer unterschrieben werden. Dann baut der eine legal um und verleiht dem anderen auf dem Stand und umgekehrt. Also das ließe sich lösen... aber noch besser wäre es, man könnte offiziell mit WBK auf dem Schießstand damit trainieren, s.o.
  2. Mal abgesehen von der vielleicht etwas abenteuerlichen Begründung von Jörg Sprave, so halte ich die schiesssportlichen Möglichkeiten für Luftdruckwaffen > 7,5J für in D ausbaufähig. Luftdruckwaffen > 7,5 J ermöglichen supergünstiges Training mit EWB-pflichtigen Waffen (4,5 mm Diabolo+Luftpumpe zum selber aufpumpen), z.B. CZ 200 mit 16J auf 50m Luftdruckwaffen als halbautomatische Modelle sind auch für klassische Disziplinen wie BDS Speed auf 25m absolut brauchbar Luftdruckwaffen so wie von Sprave beworben mit einigen hundert...bis 1600J sind sicher auch für 100m Stände tauglich. Luftdruckwaffen ermöglichen stark lärmreduziertes Schiessen und damit Training auch außerhalb regulärer Schießzeiten auf dem Schießstand Luftdruckwaffen sind auch weniger umweltbelastend und gesünder fürs eigene Gehör - also spricht nichts gegen mehr Trainingssessions mit Luftdruck
  3. Besten Dank! Auf Seite 2 des Merkblattes ist ausführlich das Thema Bestandsschutz aufgegriffen. Die Schränke nach VDMA A/B brauchen keine Verankerung und haben oft auch gar keine Verankerungslöcher. Wenn ich jetzt bis zum Stichtag im Juli 2017 einen 0er oder Ier Schrank angeschafft habe, statt eines VDMA A oder B Schrankes, dann darf ich aber nicht per nachträglicher Auflagen (Verankerungspflicht) schlechter gestellt werden, als der Käufer eines Billigschrankes A/B, zumindest wenn ich ihn im selben erlaubten Umfang nutze wie A/B. Denn: Ein Jägerschrank A mit B-Innenfach erlaubt laut Merkblatt 10 Langwaffen und 5 Kurzwaffen. Den brauche ich nicht verankern. Lagere ich in einem 0er oder Ier Schrank von vor 2017 auch nur max. 10 LW und 5 KW, dann erfüllt der ja sicher auch locker die VDMA A/B Normen. Die sind ja laut VdS Vergleichsdokumentation um einiges niedriger. Wenn ich somoit für 0er oder Ier Schränke nur die VDMA-Vergleichsnorm A/B laut VdS reklamiere, entfällt die Verankerungspflicht, weil Gleichbehandlung im Bestandsschutz zwingend ist, oder?
  4. Das ist hier halt Deutschland wie es leibt und lebt. Ersetze in diesem Song: https://www.youtube.com/watch?v=lNvB0XF46Y0 das Wort "Maschendrohtzaun" durch "Verankerungspflicht" und Du weißt Bescheid!
  5. Oder auch nicht, je nach ggf. ausländischem (EU-Ausland) Zertifizierer. Die "erforderlichen Vorkehrungen" nach §36,1 WaffG, die Du hier pauschal zur Verankerungspflicht bemühst, sind m.E. von zahlreichen Faktoren abhängig. U.a. auch vom Standort/Aufstellort des Waffenschrankes. Wenn Du auf die teilweise mitgelieferten Befestigungsmaterialien pochst, die aber nur für astreine C25 Betonböden taugen, dann könnte mancher verleitet sein, den Waffenschrank deswegen in der Einbaugarage aufzustellen. Ebenerdig. In Tornähe. Wäre er aber nicht besser irgendwo im 1./2. Stock aufgehoben, wo die Verankerung nicht oder nicht ausreichend ist, aber der 200 kg Schrank dafür erst gefunden, für Hausbewohner geräuschlos "mobilisiert" und dann über mehrere enge Treppen raustransportiert werden kann? Bei §36,1 kommt es einfach aufs Gesamtkonzept an. Hunde, Alarmanlage, usw. Eine sture Verankerung in C25 Betonböden wird es da nicht richten.
  6. @gunvlog Nichts anderes habe ich in den Threads schon geschrieben. Du scheinst aber nicht verstanden zu haben, dass selbst @Kreppel meint, aus den bezüglich A/B erwähnten "200 kg" diese auch als Anhaltspunkt, mit welcher Kraft Waffenschränke nach EN-1143-1 zu verankern sind, heranzuziehen zu können. Ich habe sehr genau verstanden, was die Norm EN 1143-1 selber regelt und was nicht. Das Problem war lange Zeit, dass einige Mitdiskutanden, Dich eingeschlossen, den Mitlesern suggerieren wollten, die Norm regele die Verankerung selber und gebe somit eine bestimmte Verankerung vor.
  7. Naja, zum Niveau: Es sind hier viele VdS-Dokumente zitiert und verwiesen worden, ebenso ist die EN-1143-1 von einem Ingenieur erklärt worden, auch die Berechnung der RU ist - zu Deinem Leidwesen, ich weiß - erörtert worden. Ferner sind Vergleichsnormen und "historische" Entwicklungen besprochen worden. Eigentlich eine recht niveauvolle Diskussion. Jedenfalls solange, bis einige wenige - ich sage mal: Tommie and friends - hier begannen, Mitlesern mit herbeikonstruierten turmhohen Verankerungsvorschriften den Legalwaffenbesitz für >90% der Bevölkerung auszureden, weil sie solche Anforderungen nicht erfüllen könnten und somit ihre Waffen und ihr Hobby gefälligst aufzugeben hätten. Ich bin kein Verankerungsfeind. Wer kann, der soll ruhig. §36,1 WaffG gilt natürlich. Allerdings gehört alles auch in ein Gesamtkonzept. Wenn ich den Waffenschrank nur wegen der superduper Verankerungsmöglichkeit in der Einbaugarage platziere, weil nur dort ein blanker Betonboden hoher Güte und Dicke besteht, dann ist das vielleicht weniger sicher, als ihn im 1. Stock etwas versteckt im Schlafzimmer aufzustellen. In den USA haben manche ihre Waffenschränke just in den Einbaugaragen stehen. Banden fahren dann durch die Gegend und gucken, auf welchen Frequenzen die Garagentore elektrisch hochfahren. Dann wird der Waffenschrank angekettet und mit großen trucks rausgezogen. https://gunsafereviewsguy.com/articles/myths-about-gun-safe-theft-protection/
  8. Exakt. Damit bringst Du zum Ausdruck, dass die Verankerung eben NICHT normiert ist in EN-1143-1 Naja - wieviel Sinn macht eine 200 kg Verankerung bei einem 500 kg Schrank? Und wie fachgerecht ist die dann wohl? Einmal Schrank umwerfen und dann zieht's den kleinen 200 kg Verankerungsdübel sowieso gleich raus.
  9. Ah, 200 kg Abrißgewicht muss also bei der Verankerung eines kleinen/leichten Ier Schrankes sein. Also nicht 1000 kg oder 5000 kg, sondern nur 200 kg. Und wenn der I-Schrank schon > 200 kg Eigengewicht mitbringt, dann logischerweise gar keine Verankerung, richtig? Warum hast Du diese Sicht nie im "großen Diskussionsfaden" eingebracht? Wäre schön entspannend gewesen!
  10. Eigentlich dachte ich, das Schrankthema ist durch. Wurde ja erst vor wenigen Wochen intensiv durchdiskutiert. Leider erfolglos, denn es kommen immer noch dieselben nicht ganz korrekten Informationen hier raus: Die Kosten waren früher v.a. dadurch beherrschbar, weil es "A mit B-Innenfach" und später dann "S1 mit S2-Innenfach" gab. Sowas kostete in solider Qualität selbst bei Frankonia nur 450 EUR und damit war das Grundkontingent plus 2-3 LW auf gelb sicher untergebracht. Da musste man auch nicht lange mit "Qualität" argumentieren, denn ein S1-Schrank entsprach sicherheitstechnisch dem alten Level B OHNE die teilweise Qualitätsabfälle nach unten. Und S2 war immer besser als selbst die besten B-Schränke (die hochqualitativen), jedenfalls stellt das der VdS in seine Grafik (s.u.) klar). https://shop.vds.de/download/vds-3134-1 Die VDMA 24992 war abgekündigt, aber die Nachfolgenorm EN 14450 (S1/S2) gab es seit vielen Jahren als DIREKTE Nachfolgenorm. Man hätte also nicht von VDMA24992 und A/B auf EN 1143-1 und 0/1 hochgehen müssen, sondern hätte auf 14450 S1/S2 gehen können. Damit hätte man trotzdem mehr Sicherheit erzielt, denn der VDS sieht im Normenvergleich folgendes:
  11. Die VdS 5012 kannst Du kostenlos runterladen, hier: https://shop.vds.de/download/vds-5012 Die VdS 5012 verweist fettgedruckt auf die VdS 3540, also die Montagebestätigung. Die wiederum hatte ich hier schon wiederholt referenziert, ohne dass führende Verankerungsapostel im Forum auch nur bestätigen konnten, dass ebendiese bei ihnen vorliegt. Hand aufs Herz @gunvlog Hast Du eine ordnungsgemäß vom zertifizierten VdS Unternehmen ausgefüllteund bestätigte VdS 3540 Montagebestätigung für alle Deine Schränke? Nein? Wieso verrennst Du Dich dann so in diese VdS Dokumente (hier VdS 5012, was auf VdS 3540 referenziert)?
  12. Ja, Du verstehst es nicht. Wie oft noch: Die Norm EN-1143-1 bezieht sich auf die Stabilität des Verankerungsloches und sonst nix. Genau deshalb gibt es auch keine "Verankerung gemäß EN-1143-1", weil die Norm an sich die Verankerung an sich nicht definiert/vorgibt. Das ist der erste Schrit, den Du verstehen solltest. Die VdS wiederum gibt aber dann sehr wohl eine Verankerung selber vor, die gem. VDMA wiederum mit 50 kN zu erfolgen hat. Das geht aus deren Unterlagen sehr wohl hervor und die VdS beschreibt dann auch tatsächlich die Verankerung an sich, nicht nur das Verankerungsloch.
  13. Eine VdS-konforme 50 kN-Verankerung ist wie Du zurecht nochmals zusammenfasst, in Privathaushalten kaum zu erfüllen. Es wäre daher enormes legislatives Unrecht, eine solche zu fordern. Man könnte analog auch fordern, dass alle Hundebesitzer ein veterinärmedizinisches Studium vorweisen müssen. Das besitzen nur rd. 45.000 Menschen in D. Wäre aber u.U. sinnhaftiger begründbar als die 50 kN Verankerung, weil der Gesetzgeber sagen könnte, nur die tiermedizinisch studierten könnten auch rasch und sicher genug Erkankungen bei ihrem Vierbeiner erkennen und dessen Leid mindern. Im Endeffekt hätte das zur Folge, dass 99,8% der Hundebesitzer ihren Hund abgeben müssten. Wäre auch rechtens, da die Hunde idR nicht lebensnotwendig "gebraucht" werden und @Tommie ja meint, beim LWB reiche es auch, zu begründen, dass der Bürger die Sportwaffen nicht braucht und es daher rechtens sei, die Anforderungen an die Waffenschrank-Verankerung beliebig hochzuschrauben...
  14. Genau. In Deutschland gibt es - wie in den übrigen EU-Ländern - eine zentrale Akkreditierungsstelle, das ist eine Behörde: DAkkS. Diese hat verschiedene deutsche Zertifizierungsstellen akkreditiert: VdS GmbH, ECB GmbH Andere Länder können andere Zertifizierungsstellen akkreditieren. Sobald eine solche andere/ausländische Stelle nach EN 1143-1 ein Behältnis als Stufe 0 oder 1 zertifiziert hat und die Plakette im Schrank klebt, sollte für den Legalwaffenbesitzer erstmal alles in Ordnung sein, denn im WaffG wird nicht nach VdS-Konformität gefragt, sondern nach einer Norm (wobei waffenrechtlich sogar ausdrücklich ausländische Zertifizierungen anerkannt werden) , deren Einhaltung hiermit bescheinigt ist. Mag sein, dass die ausländische Zertifizierung Vorgaben macht, aber solange da nix von 50 kN nach VdS drinsteht, kann die örtliche Waffenbehörde einem damit auch nicht kommen. So wie @Tommie und @gunvlog das interpretiert haben wollen, wäre ein VdS Kleberchen/Verweis im Waffenschrank dann ja in Zukunft ein enormes Verkaufshindernis. Die Schränke würde dann ab sofort keiner mehr haben wollen.
  15. Hier werden Interessenskonflikte herbeigeredet, die es eigentlich gar nicht gibt. Wenn einem Legalwaffenbesitzer die WBKs eingezogen werden, weil er keinen Schlüsseltresor hatte, dann macht der Händler mit diesem LWB GAR KEINEN Umsatz mehr. Einmalig 400 EUR für einen Schlüsseltresor ist nicht die Welt, wenn man bedenkt, was man als aktiver Sportschütze oder Jäger sonst alljährlich für sein Hobby liegen lässt. Die besten Gesamtumsätze gibt es auf Dauer dann, wenn die Einstiegshürden möglichst niedrig gesetzt werden (um neue LWBs zu gewinnen) und die Zahl der LWBs nicht mutwillig durch vergrämende Gesetze/Anwendungen/Auslegungen derselben weiter abgesenkt werden. Das sollte jeder Händler kapieren und sieht bestimmt auch der VDB so. Ich sehe da keine Interessenkonflikte!
  16. Vielleicht muss man keine Akkubetriebenen Spreizer nehmen. Mein jüngster Sohn hat gerade den "großen" Motorsägeschein gemacht (Wochenkurs). Da gab es auch das Thema Fällkeile - und tatsächlich haben wir auch so was und die Spreizkraft beträgt rein mechanisch 60 kN, also mehr als die Verankerungsschraube aushalten kann: Link Fällkeil 60 kN Es gibt aber auch Modelle für 15 Tonnen und mehr. Relativ handlich. Relativ leicht tragbar und relativ leise einsetzbar. Zu Preise ab 200 EUR auch bezahlbar. Damit könnte man möglicherweise dann auch professionell mit 50 kN nach VdS verankerte Systeme aus der Verankerung hebeln - evtl. sogar so, dass ggf. das Verankerungsloch im EN1143-1 Schrankboden ausreisst/der Schraubenkopf durchreisst. Dann hätte man - der Verankerung sei Dank - ggf. ein größeres Loch im Tresorboden, das man mit günstigen Hydraulikspreizern für 100-200 EUR dann so richtig aufspreizen könnte (die Dinger haben gern 10-14 Tonnen Spreizkraft): Link Ebay Ob das so funktioniert, weiß ich nicht, soll jetzt auch keine Anleitung, nur ein Gedankenspiel sein. Diese vorgenannten evtl. Möglichkeiten gibt es aber jedenfalls nur, wenn professionell verankert wird - sodass selbige also auch potentiell kontraproduktiv sein könnte, wie ein anderer User im Thread schon mal angedeutet hat...
  17. Danke für's Einstellen @ASE ! Allerdings herrscht auch in BW durchaus Vernunft: Der Schlüsseltresor soll zwar "eine gewisse Massivität" aufweisen, aber es werden nirgends 200 kg oder 1000 kg oder gar eine Verankerung ;-) gefordert. Zudem wird auf die "Suchdauer" mit als Effekt einbezogen, denn der Schlüsseltresor darf nicht (wie im OVG-Urteil der Fall) in unmittelbarer Nähe des Waffentresors stehen. Also den Schlüsseltresor "verstecken" wird (indirekt) empfohlen, eine eigentliche Norm muss er hingegen nicht erfüllen. Das alles ist für mich durchaus nachvollziehbar.
  18. @sidolin Von Einkleben mit Spezialmörtel war jetzt nicht die Rede, nur von einem "normalen" Schwerlastdübel, den @ASE als einzig seligmachende "einfachste Maßnahme" hier predigt. Und ja, da bin ich mir sicher, dass man sowas sehr schnell rausgehebelt bekommt. Stemmeisen von 1,50m sollten solch "einfachste Maßnahmen" schnell beseitigen können. @ASE Hast Du nicht auch beim Zahlenschloss Wechsel arumentiert, das dürfe nur ein VdS zertifizierter Fachbetrieb, selbst wenn das Schloss selber VdS zertifiziert ist, darf es kein Normalo ausbauen/wechseln? Beim Verankern sehen die VdS Richtlinien auch NUR VdS-zertifizierte Fachbetriebe vor und VdS-zertifizierte Materialien. Und da plädierst Du nun auf einfachste Maßnahmen im Do it yourself? Passt irgendwie nicht zusammen. Welches LKA hat denn welche Verankerungsrichtlinien erlassen? Oder verweisen die auch nur auf die VdS-Richtlinien zum Verankern? Dann wäre Dein Tipp nix wert.
  19. Schwerlastdübel hört sich toll an, aber Du weißt schon, dass da bei den 10er und 12er Löchern in den 0er Schränken bei < 10 kN Ende Gelände ist. Da bleibst Du nicht nur ein bisschen, sondern WEIT hinter den vom VDMA geforderten 50 kN (auf die der VdS wiederum verweist) zurück! Zudem kennst Du bestimmt das Hebelgesetz und was mit einem großen Stemmeisen für (Scher-)Kräfte generiert werden können. So ein bisschen Verdübeln ist m.E. also ein Witz. Du willst von Deinen Gegnern hier im Thread eine ganz genaue Gewichtsgrenze wissen, ab der wir verankern. Nun will ich von Dir einen ganz genauen Ausziehwiderstand wissen, mit dem Du mindestens (!) verankern würdest.
  20. Ja genau, mich würde auch mal interessieren, ob @ASE und @gunvlog streng nach VdS verankert (durch einen VdS zertifizierten fachbetrieb, nach Probebohrung mit VdS-konformen Materialien etc.) und sich das ordnungsgemäß auf einem VdS-Formular 3540 haben bestätigen/abstempeln lassen. Leider kommt da nix bei den zweien, obwohl @gunvlog sogar hier im Thread der Meinung ist, so ein Formular bräuchte man dann wohl schon vor Gericht. Also wie hätten ihr zwei es denn gern: Streng nach VdS verankert mit allem drum und dran - dann bitte mit gutem Beispiel vorangehen, zeigt her eure VdS3540-Bescheinigungen. Oder einfach frei Schnauze so ein bisschen provisorisch verdübelt, dass der Anschein gewahrt ist? Und wo genau in welcher Richtlinie oder Norm findet ihr die Stütze, dass irgendwie so ein bisschen verankern gefordert ist und nicht mehr (oder gar nicht)?
  21. Die Norm wurde ja nicht nur - oder sogar überwiegend nicht - für Privatleute in ihrem Eigenheim geschrieben. Sondern auch für gewerbliche Bereiche, die teils sehr viel leichter/ebenerdig zugänglich sind, wo man auch mit einem schweren KFZ oder Hubwagen, Gabelstapler etc. einfacher+schneller rankommt (und die Schränke ggf. via Kette mit dem KFZ sogar rausreissen kann) als in die Mietswohnung im 5. Stock, die über eine kleine Holztreppe erreichbar ist. Befahrbare Industrieböden halten solche Bodenlasten (1000 kg Tresor) auch viel eher aus und bieten problemlose Verankerungen in gutem Stahlbeton. Da ist dann eine 50 kN (~5000 kg) Verankerung machbar und VERHÄLTNISMÄSSIG. Tatsächlich ist der (WaffG)-Gesetzgeber ja auch wesentlich maßvoller und setzt die Grenze bei (privaten) Legalwaffenbesitzern auf 200 kg statt 1000 kg, unter der er das Schrankgewicht ein kleines bisschen sanktioniert (<200 kg darf man bei B oder 0 weniger KW lagern oder muss verankern), aber keineswegs verbietet. Bei der Diskussion, was maßvoll und verhältnismäßig ist, gibt es auch andere Normen und Nutz- und Verkehrslasten zu beachten Link Berliner Mieterverein: Nur mal so: ein 0er Schrank, der leer 205 kg wiegt, hat z.B. eine Grundfläche von 53x45 cm. Jetzt kommen da noch Waffen, schwere Munition und Edelmetalle rein, schwupp wiegt er 300 kg, verteilt auf 0,2385 qm. Das macht eine Flächenlast von 1,258 Tonnen/qm ! Da brauchen wir über 1000 kg Tresore gar nicht erst reden. Und das Aufstellen von Tresoren im Gemeinschaftskeller macht die Unterbringung dann auch nicht eben sicherer... Ähnlich ist eine VdS-konforme Verankerung bei gängigen Baunormen gar nicht möglich - außer in Stahlbetongebäuden. Hier wurden teils im Thread Ankerlängen von 22 cm genannt, die in Rottner Montageanleitungen zu Waffenschränken gefordert werden. Im Beton, wohlgemerkt. Dazu kommen aber noch die Dicken von ggf. schwimmend verlegtem Parket, Schallschutz, Estrich... die als Dicke bei den 22 cm nicht mitzählen. So ein Boden-/Deckenaufbau hat ein normales Eigenheim, aber auch viele Mietshäuser gar nicht. Da kann dann der Mieter unten drunter gleich via Ankerloch in Deinen Waffenschrank reingucken... Was bleibt dem Großteil der Mieter und Eigentumswohnungsbesitzer dann? Die können sich nur billig ein abgelegenes Gartenhäuschen kaufen, super Stahlbetonfundament, 1er Schrank rein und dann bei ihren 3 Halbautomaten ab und zu übernachten. Ganz bestimmt die sicherste Variante, weil Hauptsache VdS-konform mit 50 kN verankert. Da hoffe ich ehrlich gesagt auf die Weisheit und Lebenserfahrung eines Richters, der die Lebenswirklichkeit wie übliche Nutz- und Verkehrslasten, üblich vorhandener Bodenaufbau in Eigenheimen und Mietshäusern sieht und nicht die Richtlinien eines deutschen Sachversichererverbandes (VdS 2450) über die Lebenswirklichkeit erhebt.
  22. Nur falls es hilft - die Antiktresore sehen in punkto Widerstandsfähigkeit offiziell (VdS 3134) VdS 3134 Seite 64 gar nicht so schlecht aus.
  23. Also Provokateur. Nun denn, wenn's Dir Spaß macht... ich habe erstmal Besseres zu tun.
  24. Wo genau steht im WaffG, dass alle A/B (nach VDMA 24992) Waffenschränke unter 1000 kg zu verankern sind? Und wo steht das in welcher Norm? Ja, ich zitiere aus den Richtlinien des Verbands deutsche Sachversicherer - eben NICHT aus der EN-1143-1. Du setzt hier Montagehinweise eines Herstellers mit Gesetzestexten gleich und vermengst Richtlinien eines Versicherungsverbands mit dem Normtext einer europäischen Norm: Richtig müsste es heißen: Geprüfte Wertschutzschränke unter 1000 kg Eigengewicht sind gemäß VdS am Verwendungsort zu Verankern. Eine "Verankerung gemäß EN 1143-1" gibt es nicht, weil die EN 1143-1 selber keine Vorgaben zur Verankerung macht, sondern nur zu Verankerungsöffnungen im Schrank. Zudem habe ich 3 Schränke nach EN 1143-1 - bei keinem wurde mir Verankerungsmaterial mitgeliefert. Schön, dass Rottner das macht, aber dieses ist ja nicht auf die jeweiligen bauseitig vorhandenen Böden/Wände abgestimmt. Es ist einfach nicht sachgerecht, nach VdS 2450/EN 1143-1 einen Aufbruchschutz von <5 Minuten mit relativ einfachem Werkzeug als ausreichende Schranknorm "0" anzusehen, aber beim "Wegtrageschutz" plötzlich turmhohe Anforderungen (5 Tonnen Ausreisswiderstand nach VDMA) einzufordern. Das passt nicht zusammen. Die EN 1143-1 schreibt selber keine zwingende Verankerung vor. Ein Versicherungsverband - VdS - hat Richtlinien erlassen, die diese vorschreiben. Zugegeben: VdS ist auch Akkreditierungsstelle. Allerdings bei weitem nicht die einzigste. Die AWaffV lässt auch solche aus dem EU/EWR-Raum zu. Wenn ein Waffenschrank die Norm EN 1143-1 erfüllt und z.B. vom IMP (Instytut Mechaniki Precyzyjnej, polnische Akkreditierungsstelle) zertifiziert wurde, so spielen VdS Vorgaben keine direkte Rolle. Und damit bleiben halt allgemeine Vorgaben wie aus §36,1 WaffG bestehen. Aus der waffenrechtlich wiederholt genannten Grenze von 200 kg könnte man ggf. ableiten, dass es gut wäre, Schränke < 200 kg zu verankern, wenn sie eine Verankerungsoption haben. Wobei dann aber Besonderheiten des Standorts und ggf. der Größe des Schranks, auch des Gesamtgewichts (inkl. Waffen+Munition), ferner der Art der Waffen noch weiter diskutabel wären. Eine generelle Verankerungspflicht streng nach VdS-Richtlinien für alle Tresore bis 1000 kg Leergewicht kann ich im WaffG nicht erkennen und dies wäre auch ein Auskriterium für wohl 90% der Legalwaffenbesitzer, weil entsprechende dicke Betonwände/Böden mit hoher Güte im Privathausbereich oft nicht vorliegen. Zudem hat die vorgeschriebene Bescheinigung nach VDS 3540 kaum ein LWB, bestimmt auch nicht @ASE oder @gunvlog , obwohl letzterer ja meint, die bräuchte man dann später im Ernstfall vor Gericht dann doch. Wenn ihr sie habt https://shop.vds.de/de/publikation/vds-3540 (nur die gilt!!!), bitte als Beweis anonymisierte Kopien Eurer streng nach VdS zertifizierten Verankerungen hier bei WO einstellen, sonst seid ihr als bloße Provokateure entlarvt! ;-)
  25. Wenn der Gesetzgeber es unter allen Umständen für erforderlich gehalten hätte, dass ein Waffenschrank immer zu verankern ist, weil das Risiko unverankerter Tresore für die öSuO niemals mehr hinnehmbar ist, dann hätte er eine generellen Altbesitzerregelung für VDMA 24992 A/B-Schränke schlicht nicht zugestimmt. Dann hätte er nur noch diejenigen Altschränke zugelassen, die verankert werden können, z.B. die S1/S2-Schränke, die gleichzeitig nach A/B-zertifiziert sind. Tatsächlich erlaubt er aber B-Schränke ohne Verankerung, die < 200 kg Gewicht unbegrenzt Langwaffen und bis zu 5 Kurzwaffen und > 200 kg sogar bis zu 10 Kurzwaffen fassen dürfen. EXAKT dieselbe Waffenzahl, wie in einem EN1143-1 Tresor der Klasse "0" gelagert werden darf. Noch besser, aus den geltenden WaffVwV (ja,ja, die haben kein Gesetzescharakter, aber sind bei der Ausforschung des Willens des Gesetzgebers ggf. doch hilfreich und wegweisend): Also, ich würde sagen, mit 200 kg ist man schon mal auf der guten Seite... Zudem, mit Verlaub: Ein Tresor mit z.B. 900 kg ist niemals "leicht abzutransportieren". Sackkarren reichen da nicht. Normale Böden reichen da schon für den Transport nicht aus, da muss ggf. erst was ausgelegt werden zur Lastenverteilung, ebenso Treppen. Solche Tresore kannst Du dann u.U. mit einem Kran rausholen... Und natürlich kann man - allgemein - immer darauf verweisen, dass man alle irgend möglichen Maßnahmen gegen das Abhandenkommen der Waffen trifft, ein Restrisiko ist nicht hinnehmbar usw., dieses Argument kannst Du beliebig breitwalzen bis jedweder private Waffenbesitz verunmöglicht ist. Darauf scheint Deine Argumentation hinauszulaufen...
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