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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Schwarzwälder antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Und konsequent wäre, wenn überall, wo der Gesetzgeber einen besonderen Diebstahlschutz mit Schlüsselschloss fordert, dann auch derselbe Maßstab angelegt würde. Beispiel: offene radioaktive Stoffe etwa in der Nuklearmedizin müssen je nach Menge auch besonders diebstahlgeschützt gelagert werden. Teilweise sind exakt dieselben Schrank Normen wie für Waffenbesitz gefordert, z. B. gem. DIN 25422 bei DB2 ein Schrank der Norm En 1443-1 Klasse 0. Ähnliches gilt für Türen zum Heisslabor etc. Eigentlich müsste diese Branche konsequenterweise jetzt auch mit Forderungen nach zusätzlichen 0er Zahlenschlossschränken überzogen werden... geschieht aber nicht!! Selbst wenn die Schlüssel einfach in der nächstgelegenen Schublade offen verwahrt werden, bleiben die Behörden bei Begehungen ganz entspannt. Nur mit den Legalwaffenbesitzern kann man es anscheinend machen... -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Schwarzwälder antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Logisch wäre, wenn man forderte, dass das Schlüsselversteck so gut sein muss, dass ein durchschnittlich begabter Einbrecher mit üblichen Hilfsmitteln mindestens so lange nach dem Schlüssel suchen müsste wie ein durchschnittlich begabter Einbrecher mit üblichen Hilfsmitteln Zeit bräuchte, um direkt den jeweiligen Waffenschrank gewaltsam zu öffnen. Eine durchschnittliche Schlüsselsuchdauer von 2min entspräche dann dem Schrank Niveau A nach VDMA 24992 und bei nem 0er Schrank sollte das Versteck so gut sein, dass man im Schnitt vielleicht 5min suchen muss. Wir sind uns doch einig, dass Schrank Normen den Dieb nur zeitlich begrenzt aufhalten können, nicht aber jedwede Diebstahl komplett und immer verhindern können. Insofern wäre das selbe zeitliche Hindernis auch mit einem Versteck des Schlüssels erreichbar. Kommt es zur Klage: Ortstermin und im Zweifel Schlüsselsuche durch 10 Probanden. Das wäre logisch! -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Schwarzwälder antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Also Katja Triebel hat das anno 2017 mal genauer auseinander dividiert - der Preissprung von S1/S2 zu 0/1 war schon enorm! https://german-rifle-association.de/waffenschrank-warum-nicht-s1s2/ Ich habe mal nachgeschaut: um die Jahreswende 2016/17 hatte ich einen S1/S2-Schrank, der zugleich eine A/B-Zertifizierung hatte, bei Frankonia gekauft. Inkl. Lieferung und Elektronikschloss 449,- EUR, davon ging dann noch ein Bonus ab. Der Schrank wiegt 86 kg, hat Platz für 7 Langwaffen und im S2/B-Innenfach dürfen noch Kurzwaffen gelagert werden. 1500mm Höhe bietet auch Platz für längere Waffen. Also ein richtig guter Schrank fürs Grundkontingent und noch 1-2 Langwaffen auf WBK gelb. Sowas in N/0 hätte damals rundweg das Doppelte gekostet. Mindestens. Und wäre dann fies schwer gewesen. Sobald S1/S2 wieder erlaubt würde, ginge der Preiskampf für diese Waffenschränke los - und der Preisunterschied zu N/0 würde sich wie 2016 auf ähnlichem Niveau einpendeln. Genau deshalb sollte man das wieder aufgreifen. Wir brauchen weiter günstige Schränke für Einsteiger und wir brauchen vom Gewicht "erträgliche" Schränke. Ein S1-Schrank mit S2-Innenfach ist da genau richtig und völlig ausreichend! -
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Schwarzwälder antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Ein 0er-Schrank nach EN-1443-1 muss Widerstandswert von 30/30 RU (Resistance Units) für Tresorteildurchbruch/vollst. Tresoraufbruch aufweisen. ==> Die genauen Angaben für die jeweilige Schranknorm findest Du auf Seite 15 der VdS-2450 (Tabelle). Der Widerstandswert errechnet sich aus der Minutenzahl der Angriffsdauer x spezif. RU der (höchsten verwendeten) Werkzeugkategorie + Addition der Basiswerte aller für den Angriff verwendeten Angriffswerkzeuge (BV in RU) 2 Minuten langer Angriff mit Hammer, Meissel (BV= 6 RU) + bis 1m langem Stemmeisen (BV=7 RU und 7,5 RU/min) + Basiswerte (6+7) somit 2 x 7,5 + (6+7) = 15+13 = 28 RUs, also nahezu das, was ein 0er Schrank "nur" aushalten können muss (er muss 30 RUs bieten, also eher 2,5 min Angriffsdauer mit genanntem Werkzeug). Das ist natürlich nur das Minimum, aber wenn er das schafft, gibt es die Norm-Plakette und von der Waffenbehörde die Absolution zum Waffen lagern... Die Basiswerte und die Widerstandswerte je Angriffsdauer findest Du im Anhang A der o.g. Norm VdS 2450 auf den Seiten 49-54 (div. Tabellen). Du musst also nix glauben, sondern kannst Dir etliche Beispiele selber durchrechnen und dann wissen ;-) Und hier nochmal der Link für Dich zur VdS 2450: https://shop.vds.de/download/vds-2450 -
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Schwarzwälder antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Hallo @gunvlog Das war rechnerisch aufgrund der Normvorgabe und den vorgeschriebenen Mindest RUs so in einem Profi-Forum kalkuliert worden. -
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Schwarzwälder antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Du weißt schon, auf was ich hinaus wollte: Dass Frau Faeser auf jedwede Tresore verzichten wird, das fordern wohl die wenigsten. Aber wenn es um den Normenvergleich ging - konkret hatte ich 5 min Aufbruchzeit für S2 gem. EN 14450 versus 4 min Aufbruchzeit für 0/N gem EN 1443-1 für einfache Aufbruchwerkzeuge wie Hammer, Meisel, Stemmeisen genannt - dann darf man schon nochmal anführen, dass die Nachfolgenorm von A/B , die neuen S1/S2 allemal ausgereicht hätten und man nicht auf 0/1 als Minimum hätte gehen müssen. Und anscheinend herrscht bei Dir ein Denkverbot hinsichtlich Lockerungen. Was einmal seinen Weg in den Gesetzestext gefunden hat, darf nicht mehr diskutiert werden. Der Meinung bin ich aber nicht. Man könnte schon begrenzt rückrüsten. Man muss ja S1 oder S2 nicht so privilegieren wie 0 oder 1. Aber für Einsteiger eine günstige und gewichtsmäßig auch in Mietswohnungen im x-ten Stock noch bewältigbare Schranklösung zu finden, darum muss es doch gehen. Und es gibt ja richtig gute S2-Lösungen, siehe meinen Test von Stiftung Warentest, die auch noch günstig sind und trotz 10min Profis inkl. Trennschleifer nicht aufgehen. Wäre toll, wenn der VDB da nochmal nachhakt. Eine "Reevaluierung" der einmal getroffenen waffengesetzlichen Maßnahmen darf auch im Bereich Waffenschränke nicht tabu sein! -
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Schwarzwälder antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Es ist so schade, wie dem FWR Urgestein beim BDS der rote Teppich ausgerollt wird: "Von diesem Erfolg profitiert ja auch der Fachhandel, bei dem es ohne den BDS sehr viel düsterer aussehen würde. Auf keinen Fall sollten wir aber auch das FWR mit seinem Vorsitzenden Hans-Herbert Keusgen vergessen. Er hat mich als Vertreter der Großkaliberfraktion 2001 über das FWR zur Ausarbeitung des neuen Waffengesetzes hinzugezogen und dies hat sich in einer ganzen Reihe von Verbesserungen niedergeschlagen. Ganz besonders hervorheben ist der Einsatz von Hans-Herbert 2004 bei der staatlichen Anerkennung des BDS, bei dem uns die Bundesländer unter Druck setzten, auf das IPSC Schießen zu verzichten. Nur durch seinen Einsatz an höchster Stelle, beim Bundesminister Schily selbst, gelang es, das IPSC Schießen in die genehmigte Sportordnung zu integrieren. Ebenso half er uns 2009 an entscheidender Stelle, als nach der Mordtat von Winnenden die Bundesländer auf einen Widerruf der Anerkennung des IPSC Schießens als Sport drängten und der Bund standhaft blieb. Er ist deshalb auch völlig zu Recht Ehrenmitglied unseres Verbandes." Ich will nicht in Abrede stellen, dass hier und da ein paar sportschützenfreundliche Detailregelungen mit dem FWR gefunden werden konnten. Aber keiner wird negieren können, dass andere Lobbyorganisationen in anderen Ländern anders agieren und dabei regelrechte waffenrechtliche Kehrtwenden geschafft haben. Das ist mit Geheimdiplomatie einfach nicht zu schaffen. -
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Schwarzwälder antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Ja, das ist ein US-Tresor, nicht nach EN-1431-1 genormt. Es sollte nur verdeutlichen, welchen "Angriff" so ein Schrank im Rechenbeispiel mit Hammer, Meisel und Stemmeisen erfährt. Ansonsten muss man seine Behörde normalerweise nicht informieren, wenn man seinen Tresor von einem Raum in einen anderen versetzt. Der Kontrollbesuch dient ja üblicherweise nicht nur der Kontrolle der sicheren Verwahrung, sondern des Abgleichs aller Waffen der WBKs mit den in dem/den Tresoren vorhanedenen inkl. Seriennummer etc. Denn normalerweise sieht die Behörde die Waffe(n) ja gar nicht. Und wenn Du den Tresor aus dem Schlafzimmer in den Kontrollraum schie4bst, damit er dort mitsamt Inhalt geprüft werden kann, sollte das doch eigentlich ok sein. -
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Schwarzwälder antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Ja, es ist gruselig wenig. Auch wenn es nur die "Nettozeiten" sind, die man am Tresor arbeitet (der Wechsel der Trennscheibe wäre z.B. in der Zeit nicht enthalten). -
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Schwarzwälder antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Also in dem Dokument werden die Definitionen für RU etc. schon angegeben. Praktische Rechenbeispiele finden sich dann wie @heinzaushh ausführt in div. Foren. Hier mal eines : Zum Vergleich EN 14450 (Tresore mit der Einstufung S1 und S2): Hammer mit Kopfmasse 1.5kg Flachmeißel Brechstange mit 0.71m Länge Angriffsdauer 2 Minuten Hammer und Meißel haben jeweils 10 Werkzeugpunkte, Brechstange 30. Insgesamt also 50 TP. Die Werkzeuge sind für den Angriff auf einen S2 "zugelassen". Für S1 müßte der Prüfer den Meißel weglassen und hoffen, dass er mit Hammer und Brechstange entsprechend in den Spalt kommt, oder die Brechstange weglassen und hoffen, dass der Meißel genügend Hebelwirkung hat. Der Koeffizient ist 2 SU/min für die Brechstange. Die 1 SU/min für das andere Werkzeug ist deshalb irrelevant. 2 Minuten ergeben deshalb 4 SU. Damit wäre ein S2 durchgefallen (mind. 5 SU) und ein S1 hätte bei 2 Minuten auf jeden Fall bestanden (2 SU). Dieses kleine Rechenbeispiel zeigt, was hinter der Stufe 0/N eigentlich steckt: ein Tresor, der mit recht einfachem Werkzeug (hier: Hammer, Meisel, Brechstange bis 1m) binnen gut 2min (Stufe 0) bzw. 5 min (Stufe 1) geknackt ist. Das Beispiel zeigt auch, wie die von der Politik so geschmähte Norm S2 (EN14450, direkter Normnachfolger der alten "B"-Norm nach VDMA 24992) eigentlich je nach Werkzeug sogar nen Tick mehr als die Stufe 0 bieten kann. Wer hätte das gedacht! Und unsere high-end Stufe 1 nach EN1443-1 muss einem "normalen" Winkelschleifer für < 100 EUR mit 2000 Watt mit Diamanttrennscheibe für 50 EUR 230mm gem. VdS keine 2 Minuten standhalten, bis der vollständige Tresoraufbruch geschafft ist: 2 min x 10 RU/min + 35 BV_RU = 55 RU oder 55 resistance units aber Stufe I muss nur 50 RU abkönnen. Also bei den neuen Schranknormen scheint viel Augenwischerei dabei zu sein, mehr Schein als Sein - jedenfalls wenn Profis mit gutem Werkzeug anrücken. -
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Schwarzwälder antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
https://shop.vds.de/download/vds-2450 In diesem Dokument findest Du die genauen Definitionen von Resistance Unit, Werkzeugkoeffizient, BV usw. -
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Schwarzwälder antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Ja, genau. Auch Spielzeugpistolen werden daher ggf. unter Sc husswaffenkriminaliotät erfasst, siehe Definition PKS 2022, Seite 51: Insgesamt sind die PKS für unsere Diskussion überhaupt nicht ergiebig. Bei Diebstahl von Schusswaffen ist allgemein zu bedenken, dass die Zahl der freien Waffen ein Mehrfaches der Zahl erlaubnispflichtiger Legalwaffen ausmacht. Frühere Schätzungen von BMI und GdP verwiesen auf 15 Mio. Besitzer freier Schusswaffen in D (2001). In dem Bereich dürfte der Schwerpunkt der Diebstähle liegen. Zudem gibt es auch eine - früheren Schätzungen zufolge - enorm große Zahl illegaler Waffen, derne Diebstahl (bei Aufklärung ) dann auch in die Statistik eingehen, hinzu kommen Diebstahl von Dienstwaffen/Behördenwaffen, aus dem gewerblkichen Bereich oder von Transportunternehmen. Im Endeffekt dürften Diebstahlfälle, die erlaubnispflichtige Legalwaffen betreffen und aus dem Tresor von Sportschützen/Jägern erfolgten, mikroskopisch klein sein. Und für unsere Diskussion hier wäre ja dann noch relevant, zwischen den Normen (A, B, S1/S2, 0/N, 1 oder unklassifiziert) zu differenzieren und natürlich auch nach der Schloßart (mechanisches/elektronisches Zahlenschloss oder Schlüssel oder biometrisch). Und eigentlich ist es nicht die Aufgabe der Verbände, diese Zahlen zu liefern, sondern der Gesetzgeber müsste sie als Begründung für weitere Verschärfungen selbst akkurat liefern. Solange man lediglich theoretische Risiken als Grund für weitere Verschärfungen akzeptiert, müsste man auch genormte A-Schränke in den KFZ bei Fahrten zum Schießstand oder zur Jagd fordern. Theoretisch besteht ja das Risiko, dass jemand die Waffen beim Schüsseltreiben oder Bezahlen an der Tanke flugs mitnimmt... Hartmann wirbt ja schon für seine Auto-Waffentresore: Hartmann Auto-Waffentresore CH -
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Schwarzwälder antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Ein paar Antworten habe ich bei PIRSCH online gefunden. Das BMI will einen Umbau durch Fachpersonal einer akkreditierten Stelle oder eine Rezertifizierung! https://www.pirsch.de/news/waffenschrank-darf-ich-mein-tresorschloss-selbst-umbauen-38493 -
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Schwarzwälder antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
So, jetzt wird es pragmatisch, wir diskutieren über Lösungen! In der Tat gibt es derzeit viele Nachrüstsets mit bekannten Zahlenschlössern für Do it yourselfer ab 140 Euro. Daneben gibt es von div. Tresor Herstellern Umrüstangebote, wo Zahlenschloss, Servicetechniker und Zertifizierung zum Komplettpreis von 399 Euro zu haben sind, z. B. Eisenach Tresore. Umgerüstet werden können prinzipiell alle Normen, also A, B, 0 oder 1. Besonders günstig sei es bei Waffenschränken, die schon vorgerüstet für ein zweites Schloss sind. Dann kann das Schlüsselschloss dranbleiben und das Zahlenschloss kommt dazu (wobei dann gut geklärt sein sollte, ob in solchen Fällen der Schlüssel dann doch versteckt werden darf, wenn das Hauptschloss als Zahlenschloss ausgeführt ist). Aber die Details müssten jetzt eben die Verbände klären : 1. Welche Norm muss das neue Schloss haben : VdS Klasse 1 oder Klasse 2 oder En 1300... 2. Darf man selbermachen? 3. Muss das mechanische Zahlenschloss 3 oder 4 Scheiben, also 6 oder 8 Ziffern Code haben? 4. Wie wird es gehandhabt, wenn das Zahlenschloss als Zweitschloss rankommt? Und das Schlüsselschloss lediglich als redundanter Schliessmechanismus aus Kostengründen dranbleibt? 5. Könnte man evtl. für einen Schlüsseltresor der Klasse 0 von der Mindestgewichtsanforderung von 200 kg, wenn Schlüssel für insgesamt über 10 Kurzwaffen gelagert werden, per Erlass absehen? Dann kommt man mit 319 Euro für nen 0er Würfel mit Zahlenschloss hin, wie hier bei WO unlängst verlinkt. -
Finnland fördert Schießstandbau um Wehrhaftigkeit der Bevölkerung zu erhöhen
Schwarzwälder antwortete auf Stefan Klein's Thema in Allgemein
Unser Verteidigungsminister Pistorius will ja durchaus auch wieder, dass die Bevölkerung private Schutzräume und Bunker in Kellern einrichtet. Früher, zu Zeiten des Kalten Krieges, wurde das auch gefördert, etwa die Fertigbunker in Kugelförmig von der Firma Pressler für 4 Personen. Statt die Anforderungen an Waffenschrank Normen immer mehr hochzuschrauben und jetzt noch extra Tresore für Waffenschrank Schlüssel zu fordern, wäre es doch eine nette Geste, wenn stattdessen die Einrichtung von Waffenräumen mit dual use als Schutzräume / Panikraum staatlich bezuschusst würde. Auch könnte man über die KfW neben den ganzen Wärmedämmungen und 3fach Fensterverglasungen auch die Zusatzausstattung mit schusssicherem Fensterglas und Beschuss-festen Fertigpaneelen, etwa integriert in Wärmedämmverbundsysteme/ Verklinkerungen fördern. Wenn man sich in 5 - 8 Jahren im Krieg mit Russland sieht, erwarte ich wenigstens staatliche Fürsorge und Vorsorge. Bunker in den Eigenheimen haben auch im vergangenen Herbst so manche israelische Familie vor Vergewaltigung, Folter, Kidnapping und Tod bewahren können, als die Hamas anrückte. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Schwarzwälder antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Hm, würde es demzufolge etwas ändern, wenn ALLE Familienmitglied er Legalwaffenbesitzer wären? Dann gibt es ja nur Berechtigte. -
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Schwarzwälder antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Ergänzend noch, was Hartmann aktuell seinen Kunden in Polen empfiehlt: https://www.hartmann-tresore.pl/en/blog/security-in-business/what-class-should-a-gun-safe-have-regulations-vs-reality Mit anderen Worten: Hartmann empfiehlt den Polen, nicht bloß S1-Waffenschränke zu kaufen, sondern gleich ne höhere Norm. Gründe: Zur eigenen Sicherheit, um andere Wertgegenstände wie Briefmarken, Münzen etc. reinstellen zu können und als 3. Grund, damit man nicht neu kaufen muss, wenn sich die Regularien verändern. Es sei so gut wie sicher, dass die Regeln verschärft und eine Erhöhung des Sicherheitsniveaus bei Waffenschränken - insbesondere bei Jagdwaffen - stattfinden werde. Man hätte eine solche Situation schon in Deutschland "beobachtet". Warum Hartmann sich in Polen so sicher ist, dass eine Verschärfung der Waffenschranknormen wie in Deutschland komme, weiß ich jetzt nicht. Ich hoffe nur, die besuchen dort keine Innenministerien mit ihren S1- oder S2-Produkten... ;-) -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Schwarzwälder antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Vielleicht geschah diese Festlegung in Ermangelung einer anderen Norm zum Zeitpunkt des WaffG 2002. Die EN-1443-1 gibt es seit 1997. Die EN-14450 seit 2005. Letztere wird übrigens auch regelmäßig gepflegt und immer mal wieder überarbeitet, aktuell gibt es bei Beuth sogar schon die 2024er Version zum runterladen. In Polen und in Irland reichen übrigens S1-Schränke nach 14450, obwohl z.B. Hartmann Polen empfiehlt, gleich ne höhere Norm zu kaufen, denn es könne sein, dass die Normen angehoben werden... Apropos Hartmann: Die Stiftung Warentest hat just 2017 insgesamt 10 Wertschutzschränke getestet. 4 unklassifizierte fielen durch. Die anderen 6 waren alle nach S2 (EN 154450) klassifiziert. 4 davon schafften die Gesamtnote "GUT", einer erreichte ein "BEFRIEDIGEND" und just der S2-Schrank von Hartmann schaffte nur die Note 4. Ich hoffe jetzt sehr, dass Hartmann nicht 2017 vor der Gesetzesänderung just mit diesem S2-Schrank zum Innenministerium gefahren ist, um das angeblich schlechte Schutzniveau von S2 dort zu demonstrieren... Die beiden S2-Schrank-Testsieger von u.a. Burg-Wächter konnten trotz 10 Minuten Bearbeiten von Profis u.a. mit Winkelschleifer binnen der 10-Miuten-Aufbruchsversuchs nicht geöffnet werden, was ja ein ordentliches Schutzniveau von S2 belegt... -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Schwarzwälder antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Also ich besitze einen "alten" B-Schrank aus 2002, einen A/B und S1/2-Schrank von vor 2017 und auch 0er bzw. 1er Schränke zum Vergleich. Einen "Trompetenblechschrank" ist nicht dabei, wirken alle sehr solide. Die neue Norm EN14450 wird ja genauso überwacht, insofern sticht Dein Argument da nicht. A/B ist tot, aber S1/S2 eben nicht! ich kann voll verstehen, dass eine ausgelaufene Norm kein Dauerzustand sein darf. Aber die echte Nachfolgenorm S1/2 hätte m.E. genügt, zumindest für begrenzten Gebrauch, so wie bisher bei A/B ja auch (mit denselben Einschränkungen). Die Bundestagsdrucksache hat einen Normenvergleich vorgenommen - so ein bisschen. Und zwar in der von Dir zitierten Passage auf Seite 36 unten nicht nur zwischen A/B nach VDMA 24992 und 0/1 nach EN-1443-1, sondern wenn Du genau liest offenbar auch zusätzlich zwischen S1/S2 nach EN 14450 und 0/1 nach EN-1443-1 einerseits, sowie A/B nach VDMA 24992 andererseits. Und die Norm EN 14450 existiert nach wie vor. -
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Schwarzwälder antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Du zitierst aus der Bundestagsdrucksache 61/17, Seite 36 unten. Darin wird die Pflicht zu 0/1-Schränken wie folgt begründet: "inhaltlichen Vergleich der Regelungen" (0/1 hat auf dem Papier viel bessere Prüfungen als bei S1/S2) "sowie aus der praktischen Erfahrung der Experten ergibt" "und durch die Versicherungswirtschaft bestätigt" Hierzu kurz folgende Gegenargumente: zu 1. Bessere Prüfungen schön und gut - nur: ist eine zusätzliche Sprengprüfung bei 0/1 denn praxisrelevant? Wie oft wurden Waffenschränke bei Einbrüchen in D aufgesprengt? zu 2. Praktische Erfahrungen der Experten: Waren das also doch die harten Männer, die das Innenministerium besuchten? zu 3. Wie kann die Versicherungswirtschaft eine - jeweils im Vergleich zur alten Norm "B" betrachtete - nur geringfügig bessere Norm bei S2 und eine viel bessere Norm 0 bestätigen? Die Versicherungswirtschaft versichert bei B nur bis 2.500 EUR, bei S2 bis 30.000 EUR und bei 0 bis 40.000 EUR, sie liegt also mit S2 wesentlich näher bei "0" als bei "B", insofern verstehe ich die Ausführungen in der Bundestagsdrucksache an der Stelle nicht. Entscheidend ist aber eigentlich nicht, welche Norm um wieviel besser ist, sondern ob die bisherige, alte Norm A/B (bzw. deren direkte Nachfolgenorm S1/S2) ein echtes Risiko für die öSuO darstellte, ob also laufend Waffenschränke A/B aufgebrochen und Waffen entwendet wurden, und ob man dies in der überwiegenden Zahl der Fälle mit einer besseren Norm hätte verhindern können. Das ist doch der eigentliche Grund über den sich der Gesetzgeber Gedanken machen sollte, nicht über einen abstrakten Normenvergleich. Aber ich ahne es schon, was wirklich dahinter steckt, denn in der selben Bundestagsdrucksache 61/17 findet sich auf Seite 23 unten folgender Passus: Da war vermutlich doch ein Anbieter auf die vom Gesetzgeber selbst errechneten zusätzlichen 4,5 Mio. Jahresumsatz scharf und obendrein passte es manchem Politiker auch noch in die Vergrämungsstrategie rein, daher die Verschärfung bei den Schranknormen. -
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Schwarzwälder antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Also B, S2 und 0 sind doppelwandig - S1 und A einwandig. Ansonsten hier aus dem Link von Katja Triebel: -
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Schwarzwälder antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Hm. Ich lese in verschiedenen Foren noch immer das: WIEDERLADEFORUM Waffenforum Gunboard / Katja Triebel etc. Die Links münden inzwischen teilweise ins Nirwana, ist eben schon ein Weilchen her, aber vielleicht kann jemand heute noch Näheres sagen: Stimmt es, dass ein Trupp "hart(er) Männer" mit einem S1/S2-Waffenschrank (Nachfolgenorm der A/B-Schränke) beim Innenministerium aufmarschiert ist und dort die Sicherheit dieser Schränke niedergemacht hat? Weil @ASE Du müsstest eigentlich schon wissen, dass die direkte Nachfolgenorm von A/B nach VDMA eben die S1/S2 nach EN14450 ist und nicht 0/1... dazu hatte ich auch mal einen eindeutigen Nachweis hier bei WO eingestellt. -
Finnland fördert Schießstandbau um Wehrhaftigkeit der Bevölkerung zu erhöhen
Schwarzwälder antwortete auf Stefan Klein's Thema in Allgemein
Unser deutscher Verteidigungsminister hat dieses Jahr auch schon klar gesagt, dass die Bürger mit anpacken sollen. Freiwilligeneinheiten aufbauen, eigene Schutzräume/Bunker im Keller und unter Garagen errichten... Also solange es um den für die Zukunft ("in 5 bis 8 Jahren") vorhergesagten Kampf gegen Russland geht, unterscheidet uns gar nicht so viel von Finnland. "Deutschland muss kriegstüchtig werden" -
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Schwarzwälder antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Im Bereich Waffenrecht sehe ich schon den Sinn: Vergrämung! -
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Schwarzwälder antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Ich weiß, aber die damalige Initiative kam wohl auch schon zu spät. Und alles kann ja reevaluiert werden. Und wenn S1 oder S2 erstmal nur mit engen Begrenzungen an Zahl und Art der Waffen zugelassen würde und 0 und 1 drin blieben, wäre doch schon ein bisschen was gewonnen, etwa für Einsteiger. Nur weil irgendwann eine Verbots-- oder Gebotsnorm festgeschrieben wurde, heißt das ja nicht, dass die Ewigkeitscharakter haben muss.