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Antrag auf Tresor mit einer anderen Sicherheitsstufe
Schwarzwälder antwortete auf Last_Bullet's Thema in Waffenrecht
Nur falls es hilft - die Antiktresore sehen in punkto Widerstandsfähigkeit offiziell (VdS 3134) VdS 3134 Seite 64 gar nicht so schlecht aus. -
Inhalt DIN/EN 1143-1 und Verkankerung Waffenschrank
Schwarzwälder antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Also Provokateur. Nun denn, wenn's Dir Spaß macht... ich habe erstmal Besseres zu tun. -
Inhalt DIN/EN 1143-1 und Verkankerung Waffenschrank
Schwarzwälder antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Wo genau steht im WaffG, dass alle A/B (nach VDMA 24992) Waffenschränke unter 1000 kg zu verankern sind? Und wo steht das in welcher Norm? Ja, ich zitiere aus den Richtlinien des Verbands deutsche Sachversicherer - eben NICHT aus der EN-1143-1. Du setzt hier Montagehinweise eines Herstellers mit Gesetzestexten gleich und vermengst Richtlinien eines Versicherungsverbands mit dem Normtext einer europäischen Norm: Richtig müsste es heißen: Geprüfte Wertschutzschränke unter 1000 kg Eigengewicht sind gemäß VdS am Verwendungsort zu Verankern. Eine "Verankerung gemäß EN 1143-1" gibt es nicht, weil die EN 1143-1 selber keine Vorgaben zur Verankerung macht, sondern nur zu Verankerungsöffnungen im Schrank. Zudem habe ich 3 Schränke nach EN 1143-1 - bei keinem wurde mir Verankerungsmaterial mitgeliefert. Schön, dass Rottner das macht, aber dieses ist ja nicht auf die jeweiligen bauseitig vorhandenen Böden/Wände abgestimmt. Es ist einfach nicht sachgerecht, nach VdS 2450/EN 1143-1 einen Aufbruchschutz von <5 Minuten mit relativ einfachem Werkzeug als ausreichende Schranknorm "0" anzusehen, aber beim "Wegtrageschutz" plötzlich turmhohe Anforderungen (5 Tonnen Ausreisswiderstand nach VDMA) einzufordern. Das passt nicht zusammen. Die EN 1143-1 schreibt selber keine zwingende Verankerung vor. Ein Versicherungsverband - VdS - hat Richtlinien erlassen, die diese vorschreiben. Zugegeben: VdS ist auch Akkreditierungsstelle. Allerdings bei weitem nicht die einzigste. Die AWaffV lässt auch solche aus dem EU/EWR-Raum zu. Wenn ein Waffenschrank die Norm EN 1143-1 erfüllt und z.B. vom IMP (Instytut Mechaniki Precyzyjnej, polnische Akkreditierungsstelle) zertifiziert wurde, so spielen VdS Vorgaben keine direkte Rolle. Und damit bleiben halt allgemeine Vorgaben wie aus §36,1 WaffG bestehen. Aus der waffenrechtlich wiederholt genannten Grenze von 200 kg könnte man ggf. ableiten, dass es gut wäre, Schränke < 200 kg zu verankern, wenn sie eine Verankerungsoption haben. Wobei dann aber Besonderheiten des Standorts und ggf. der Größe des Schranks, auch des Gesamtgewichts (inkl. Waffen+Munition), ferner der Art der Waffen noch weiter diskutabel wären. Eine generelle Verankerungspflicht streng nach VdS-Richtlinien für alle Tresore bis 1000 kg Leergewicht kann ich im WaffG nicht erkennen und dies wäre auch ein Auskriterium für wohl 90% der Legalwaffenbesitzer, weil entsprechende dicke Betonwände/Böden mit hoher Güte im Privathausbereich oft nicht vorliegen. Zudem hat die vorgeschriebene Bescheinigung nach VDS 3540 kaum ein LWB, bestimmt auch nicht @ASE oder @gunvlog , obwohl letzterer ja meint, die bräuchte man dann später im Ernstfall vor Gericht dann doch. Wenn ihr sie habt https://shop.vds.de/de/publikation/vds-3540 (nur die gilt!!!), bitte als Beweis anonymisierte Kopien Eurer streng nach VdS zertifizierten Verankerungen hier bei WO einstellen, sonst seid ihr als bloße Provokateure entlarvt! ;-) -
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Schwarzwälder antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Wenn der Gesetzgeber es unter allen Umständen für erforderlich gehalten hätte, dass ein Waffenschrank immer zu verankern ist, weil das Risiko unverankerter Tresore für die öSuO niemals mehr hinnehmbar ist, dann hätte er eine generellen Altbesitzerregelung für VDMA 24992 A/B-Schränke schlicht nicht zugestimmt. Dann hätte er nur noch diejenigen Altschränke zugelassen, die verankert werden können, z.B. die S1/S2-Schränke, die gleichzeitig nach A/B-zertifiziert sind. Tatsächlich erlaubt er aber B-Schränke ohne Verankerung, die < 200 kg Gewicht unbegrenzt Langwaffen und bis zu 5 Kurzwaffen und > 200 kg sogar bis zu 10 Kurzwaffen fassen dürfen. EXAKT dieselbe Waffenzahl, wie in einem EN1143-1 Tresor der Klasse "0" gelagert werden darf. Noch besser, aus den geltenden WaffVwV (ja,ja, die haben kein Gesetzescharakter, aber sind bei der Ausforschung des Willens des Gesetzgebers ggf. doch hilfreich und wegweisend): Also, ich würde sagen, mit 200 kg ist man schon mal auf der guten Seite... Zudem, mit Verlaub: Ein Tresor mit z.B. 900 kg ist niemals "leicht abzutransportieren". Sackkarren reichen da nicht. Normale Böden reichen da schon für den Transport nicht aus, da muss ggf. erst was ausgelegt werden zur Lastenverteilung, ebenso Treppen. Solche Tresore kannst Du dann u.U. mit einem Kran rausholen... Und natürlich kann man - allgemein - immer darauf verweisen, dass man alle irgend möglichen Maßnahmen gegen das Abhandenkommen der Waffen trifft, ein Restrisiko ist nicht hinnehmbar usw., dieses Argument kannst Du beliebig breitwalzen bis jedweder private Waffenbesitz verunmöglicht ist. Darauf scheint Deine Argumentation hinauszulaufen... -
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Schwarzwälder antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Du meinst Deinen Thread: https://forum.waffen-online.de/topic/476757-kleinster-1-würfel-mit-zahlenschloss-wo-günstig/ An dem habe ich mich gar nicht beteiligt. Inwiefern soll ich den dann "ins Nutzlose" geschossen haben? -
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Schwarzwälder antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Falsch. In meine Situation (solide Betonböden) würde es ggf. passen. Ich möchte aber, dass wegen einer vielbeschworenen Verankerungspflicht jetzt nicht der Großteil der 1 Mio. Legalwaffenbesitzer in D sein Hobby aufgeben muss, sondern dass es gerne noch ein paar mehr werden. Ich kenne den Thomas, der das Eingangsvideo dieses Threads gemacht hat schon seit vielen Jahren, der ist echt ok und hat sich wegen der 10er Potenz (50 kN) in den Youtube Kommentaren auch korrigiert und liegt m.E. ansonsten hier goldrichtig: Die Norm EN-1143-1 selber schreibt keine Verankerung vor, sondern schreibt nur vor, dass die vorhandenen Verankerungslöcher eben 50 kN aushalten können müssen. Der VdS (Verband deutscher Sachversicherer) hat auf die Norm aufbauend VdS-Richtlinien erlassen, die für Tresore < 1000 kg Eigengewicht eben eine bestimmte Verankerung vorschreiben. Wer also Wertgegenstände aufbewahren möchte, etwa Bargeld oder Schmuck bis 65.000 EUR im Klasse 1-Schrank, das über seine Hausratversicherung geschützt sein soll, der tut gut daran, eine VdS-zertifizierte Verankerung seines Klasse 1 oder 0 Schrankes durchzuführen. Sowas kostet und ich halte @Josef Maier Vermutungen daher nicht für völlig "hirnrissig" (und finde ganz generell, man muss mit solchen Wörtern hier auch nicht operieren). Wer aber den Versicherungsschutz nicht braucht, der sollte m.E. auch ohne Verankerung glücklich werden können. "So ein bisschen" verankern mit irgendeinem Dübel hilft jedenfalls als nicht zertifizierte Pseudoverankerung auch nicht weiter. Sollte tatsächlich eingebrochen + der Waffenschrank fortgetragen werden, werden alle Spuren akribisch untersucht und das fliegt auf. Daher sollte es Lobbyinteresse sein, diese vieldiskutierte Verankerungspflicht nach VdS generell zu verhindern. Im WaffG findet sich diese *noch* nicht wieder, auch nicht indirekt über die Norm EN-1143-1. Ansonsten noch kleine Korrektur: Auch die Norm EN-14450 schreibt bei Verankerungslöchern in S1 oder S2-Schränken vor, dass die 20 kN bzw. 30 kN aushalten können müssen. Für den Versicherungsschutz! -
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Schwarzwälder antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Wenn Du der Meinung bist, dass eine Verankerungspflicht nach VdS gefordert ist, dann könnte die Behörde ganz einfach das entsprechende VdS Dokument von Dir fordern: https://shop.vds.de/download/vds-3540/74b8c933-9d42-4e2c-a44b-83f8368a0590 Das solltest Du schon fertig ausgefüllt und abgestempelt vom VdS Fachbetrieb vorlegen können. Inkl. der Vorarbeiten (Probebohrungen in Deine Wand/Fußboden etc.). Ist doch ein Klacks für die Verankerungsapostel hier. Und wer das nicht vorlegen kann, kann auch keine korrekte Verankerung nach VdS NACHWEISEN. Irgendein Nylodübel versenken ist doch Selbstbetrug. Aber soweit braucht es nicht kommen, wenn unsere Lobby hier für uns arbeitet und die Verankerungspflicht eindeutig fallen lässt. Das wäre übrigens einmal mehr ein Grund, auf A/B bzw. wie andere EU-Länder für Waffenschränke auf die Norm EN 14450 S1/S2 runterzurüsten, weil da eine Verankerungsmöglichkeit schon gar nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist. -
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Schwarzwälder antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Ergänzend: Die EN-1143-1 / VdS2450 schreibt ja für die jeweilige Widerstandsklasse sog. Resistance Units vor, die die Schränke mindestens bringen müssen. Hierbei gehen in den Prüfverfahren nicht nur die Tresoraufbruchzeiten (also wie lange Profis mit bestimmten, definierten Werkzeugen brauchen, um den Tresor zu öffnen) ein, sondern auch die Art des Verwendeten Werkzeugs, wobei nicht nur dessen Verwendungsdauer mit einem Minutenwert, sondern auch dessen Aufwand, es an den Einbruchsort (ggf. unentdeckt) zu verbringen als BV (basic value) eingehen. Mit anderen Worten: Die Norm macht einen Unterschied, ob ich ein kurzes, oder ein langes Stemmeisen anschleppen muss oder ob ich 400V-Stromgeneratoren oder Sauerstoffflaschen für bestimmte Profischneidgeräte ranschleppen muss etc. Für die Geräte zählt nicht nur ein Minutenwert der Gebrauchsdauer, sondern auch ein Basiswert für das Verbringen an den Einbruchsort. In diesem Geiste der EN-1143-1 wäre - wenn man als Legalwaffenbesitzer wegen einem übereifrigen Sachbearbeiter vor Gericht landet, dann m.E. auch zu prüfen, inwiefern man "einen Schrank einfach wegtragen" kann, denn dazu müsste man ja dann auch bewerten, wieviel Mann es braucht, um den Schrank z.B. die Treppe runter/rauf zu bekommen, welches Werkzeug ich dazu brauche (Sackkarre, Ameise/Hubwagen, elektr. Treppensteiger etc.), und ob ich vor dem Gebäude statt unauffällig mit nem VW Golf und Rucksack mit einem großen LKW mit Hebebühne vorfahren muss, denn je nachdem wirken diese erweiterten "Hilfsmittel" ja auch einem erfolgreichen Diebstahl entgegen (Gefahr des Entdecktwerdens steigt bzw. das Vorhaben wird wegen des Aufwands aufgegeben). Je nach Größe und Gewicht kann ein Tresor - auch wenn er weit unter 1000 kg wiegt - somit einen ausreichenden "Wegtrageschutz" entfalten, der in der Praxis oft größer als der eigentliche der Norm entsprechende Aufbruchschutz ist, der beim 0er Schrank ja selbst mit rel. einfachem Werkzeug oft keine 5 Minuten Aufbruchschutz bieten können muss... -
Inhalt DIN/EN 1143-1 und Verkankerung Waffenschrank
Schwarzwälder antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Schon witzig. Nach den Kontingentüberschreitungswaffen und den Schlüsseltresoren wird jetzt mit der Verankerungspflicht die nächste Sau durchs Dorf getrieben - Vergämungsdauerfeuer, sozusagen. Genau. Die EN-1143-1 ist die Norm und VdS-2450 (u.s.) sind Richtlinien, die auf die Norm aufbauen (d.h. die Norm EN-1143-1 ist die Grundlage), aber nicht Bestandteil dieser Norm sind. Nach EN-1143-1 sind für 0/1er Tresore unter 1000 kg Verankerungsmöglichkeiten vorzusehen, die wiederum in Klasse 0 oder 1 jeweils 50kN, also gut 5000 kg Ausreisssicherheit bieten müssen. Wohlgemerkt: Möglichkeiten = keine zwingende Pflicht. Nach der Richtlinie VdS-3134 https://shop.vds.de/download/vds-3134-1 (siehe Seite 34) gilt dabei folgendes: Also, für die Verankerungsapostel hier: Selber mit irgendwelchen Dübeln mal eben irgendwie verankern ist nicht. Verankern durch den Hersteller/VdS-zertifiziertes Unternehmen reicht aber auch nicht unbedingt, denn das Protokoll VdS 3540 dürften die wenigsten haben. Zudem wäre ein professionelles und VdS-zertifiziertes Unternehmen, das ausreichend dimensionierte Schrauben (z.B. 10.9 Zugfestigkeit, Verbundankersystem etc.) verwendet, nicht ausreichend, denn es kommt auch darauf an, was bauseitig vorhanden ist: Estrich (wäre weniger gut), Dämmmaterialien, Fußbodenheizung, schwimmend verlegtes Parkett etc - alles hochproblematisch. Ob der Beton die ausreichende Güte aufweist (teils wird in den Montageanleitungen z.B. C20/25 oder höher gefordert) müsste auch durch ggf. Gutachten geklärt werden. M.E. ist eine Verankerung streng nach VdS für die allermeisten Legalwaffenbesitzer nicht möglich und nach EN-1143-1 nicht zwingend verpflichtend. Die Montageanleitungen sind Empfehlungen, aus denen sich Verankerungen ggf. auch schlicht als Umfallschutz ergeben können, z.B. wenn die Türe zu schwer ist. -
welche Munitions - Menge darf ich privat transportieren ?
Schwarzwälder antwortete auf Handgunner's Thema in Allgemein
Darf die Munition auch weiterhin in den abgeschlossenen Anhänger und kann man durch geschicktes Verteilen (50 kg im Auto und 50 kg im Hänger) die 50kg Grenze einhalten, oder muss man dann sogar 2 Feuerlöscher mitführen, also 1 im Auto und 1 im Hänger? -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Schwarzwälder antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Falsch. Wenn der Schlüssel zum Tresor im Bankschliessfach liegt, dann sind erstmal notwendig: 1. Der Bankmitarbeiter muss die kriminelle Energie haben - womöglich mit Komplizen bei 4-Augen-Prinzip - dem Kunden sein Schliessfach zu entleeren. Wie wahrscheinlich ist das wohl? 2. Mit dem Schlüssel hat der Banker aber nicht den Zugriff auf die Waffe. Noch lange nicht. Er muss ja erstmal wissen, dass das ein Waffentresorschlüssel ist+wo der steht. 3. Dann muss er hinfahren zum Haus des Kunden (Zeitdauer sicher wesentlich länger als die 2-5 min, die so ein Waffenschrank einen Angriff mit gutem Werkzeug übersteht). 4. Dort muss er dann weitere Hürden überwinden: je nach Lage: Umzäunung, Wachhund, Haustürschloss, Wohnungsschloss, Alarmanlage, und dann ggf. die Hausbesitzer/Bewohner überwältigen... Deine Argumentation @ASE ist doch etwas sehr "bemüht" an der Stelle. Der Gesetzgeber hält es aufgrund der geltenden Normen für akzeptabel, dass ein Waffenschrank mit gutem Standardwerkzeug nach 2-5min geöffnet werden kann. Dann ist ein Durchlaufen der Punkte 1-4 mindestens ein genauso adäquater, der Norm entsprechender Schutz. Eigentlich sogar ein viel besserer. Also Notschlüssel ins Bankschließfach ist m.E. eine sehrangemessene Schutzmassnahme. Wenn es allerdings nur um Vergrämung geht, dann natürlich nicht! -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Schwarzwälder antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Ebenfalls LOL. Ich hab mir schon angeschaut was für Plasmaschneider evtl. für einen Wertschrankangriff taugen und welche eher nicht. Mit den Dingern von Lidl ist nicht viel hinzubekommen. Und meine Argumentation bzw. das zitierte Rechenbeispiel sollte nur aufzeigen, dass S2 und 0 sich bei Angriff mit üblicher Einbrecher-Hardware eben nicht unterscheiden, also Stemmeisen, Hammer, Meißel und Co. Mit 400V Geräten im Schlepp mag es anders aussehen, nur braucht man das als Testnorm? Ist das relevant? Soll der Bürger dafür dann 4,5 Millionen Euro im Jahr mehr hinlegen müssen? -
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Schwarzwälder antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
@Last_Bulletklar, da hast Du recht, die Unverletzlichkeit der Wohnung ist eigentlich das übelste von allem. Wegen BTM: die muss man tatsächlich auch je nach Menge in EN 1443-1 Schränken lagern. Auf Stationen, wo durchgehend Schicht Betrieb ist, kann der Schlüssel dann immer der jeweiligen Schichtleitung übergeben und somit am Mann bzw an der Frau getragen werden. Da stellt sich die Problematik der Zahlenschlossschlüsselschränkchen dann eher nicht... -
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Schwarzwälder antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Ein Waffenschrank 0 ist erheblich schwerer als ein S1-Schrank mit S2-Innenfach. Das allein verursacht erheblich höhere Materialkosten, höhere Transportkosten usw. Zudem scheint die Zertifizierung nach EN 1443-1 erheblich aufwändiger als nach EN 14450. Bei letzterer scheint man sich auf gängiges Einbruchswerkzeug zu beschränken, bei ersterer werden auch Spezialwerkzeuge und hochtechnische Geräte, Plasmaschneider uvm erwähnt. Es gibt eine Reihe europäischer Länder, die S1 oder S2 zulassen und auch 0 oder 1, also den Waffenbesitzerndie freie Wahl lassen. Und natürlich sind da S1 Schränke teils um Den Faktor 3-5 billiger als ein 0 oder 1... -
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Schwarzwälder antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
@Last_BulletEin Ortstermin wird angekündigt, also kann man sich grundsätzlich darauf einstellen und zudem die Räume begrenzen. Aber Du kannst doch bestimmt die Logik dahinter verstehen. Ein gutes Versteck bietet zeitlich betrachtet dasselbe Sicherheitsniveau wie eine Schranknorm. Beides, Versteck wie Schrank, sind nur ein zeitliches Hindernis und daher prinzipiell in Zeitwerten vergleichbar. -
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Schwarzwälder antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Und konsequent wäre, wenn überall, wo der Gesetzgeber einen besonderen Diebstahlschutz mit Schlüsselschloss fordert, dann auch derselbe Maßstab angelegt würde. Beispiel: offene radioaktive Stoffe etwa in der Nuklearmedizin müssen je nach Menge auch besonders diebstahlgeschützt gelagert werden. Teilweise sind exakt dieselben Schrank Normen wie für Waffenbesitz gefordert, z. B. gem. DIN 25422 bei DB2 ein Schrank der Norm En 1443-1 Klasse 0. Ähnliches gilt für Türen zum Heisslabor etc. Eigentlich müsste diese Branche konsequenterweise jetzt auch mit Forderungen nach zusätzlichen 0er Zahlenschlossschränken überzogen werden... geschieht aber nicht!! Selbst wenn die Schlüssel einfach in der nächstgelegenen Schublade offen verwahrt werden, bleiben die Behörden bei Begehungen ganz entspannt. Nur mit den Legalwaffenbesitzern kann man es anscheinend machen... -
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Schwarzwälder antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Logisch wäre, wenn man forderte, dass das Schlüsselversteck so gut sein muss, dass ein durchschnittlich begabter Einbrecher mit üblichen Hilfsmitteln mindestens so lange nach dem Schlüssel suchen müsste wie ein durchschnittlich begabter Einbrecher mit üblichen Hilfsmitteln Zeit bräuchte, um direkt den jeweiligen Waffenschrank gewaltsam zu öffnen. Eine durchschnittliche Schlüsselsuchdauer von 2min entspräche dann dem Schrank Niveau A nach VDMA 24992 und bei nem 0er Schrank sollte das Versteck so gut sein, dass man im Schnitt vielleicht 5min suchen muss. Wir sind uns doch einig, dass Schrank Normen den Dieb nur zeitlich begrenzt aufhalten können, nicht aber jedwede Diebstahl komplett und immer verhindern können. Insofern wäre das selbe zeitliche Hindernis auch mit einem Versteck des Schlüssels erreichbar. Kommt es zur Klage: Ortstermin und im Zweifel Schlüsselsuche durch 10 Probanden. Das wäre logisch! -
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Schwarzwälder antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Also Katja Triebel hat das anno 2017 mal genauer auseinander dividiert - der Preissprung von S1/S2 zu 0/1 war schon enorm! https://german-rifle-association.de/waffenschrank-warum-nicht-s1s2/ Ich habe mal nachgeschaut: um die Jahreswende 2016/17 hatte ich einen S1/S2-Schrank, der zugleich eine A/B-Zertifizierung hatte, bei Frankonia gekauft. Inkl. Lieferung und Elektronikschloss 449,- EUR, davon ging dann noch ein Bonus ab. Der Schrank wiegt 86 kg, hat Platz für 7 Langwaffen und im S2/B-Innenfach dürfen noch Kurzwaffen gelagert werden. 1500mm Höhe bietet auch Platz für längere Waffen. Also ein richtig guter Schrank fürs Grundkontingent und noch 1-2 Langwaffen auf WBK gelb. Sowas in N/0 hätte damals rundweg das Doppelte gekostet. Mindestens. Und wäre dann fies schwer gewesen. Sobald S1/S2 wieder erlaubt würde, ginge der Preiskampf für diese Waffenschränke los - und der Preisunterschied zu N/0 würde sich wie 2016 auf ähnlichem Niveau einpendeln. Genau deshalb sollte man das wieder aufgreifen. Wir brauchen weiter günstige Schränke für Einsteiger und wir brauchen vom Gewicht "erträgliche" Schränke. Ein S1-Schrank mit S2-Innenfach ist da genau richtig und völlig ausreichend! -
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Schwarzwälder antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Ein 0er-Schrank nach EN-1443-1 muss Widerstandswert von 30/30 RU (Resistance Units) für Tresorteildurchbruch/vollst. Tresoraufbruch aufweisen. ==> Die genauen Angaben für die jeweilige Schranknorm findest Du auf Seite 15 der VdS-2450 (Tabelle). Der Widerstandswert errechnet sich aus der Minutenzahl der Angriffsdauer x spezif. RU der (höchsten verwendeten) Werkzeugkategorie + Addition der Basiswerte aller für den Angriff verwendeten Angriffswerkzeuge (BV in RU) 2 Minuten langer Angriff mit Hammer, Meissel (BV= 6 RU) + bis 1m langem Stemmeisen (BV=7 RU und 7,5 RU/min) + Basiswerte (6+7) somit 2 x 7,5 + (6+7) = 15+13 = 28 RUs, also nahezu das, was ein 0er Schrank "nur" aushalten können muss (er muss 30 RUs bieten, also eher 2,5 min Angriffsdauer mit genanntem Werkzeug). Das ist natürlich nur das Minimum, aber wenn er das schafft, gibt es die Norm-Plakette und von der Waffenbehörde die Absolution zum Waffen lagern... Die Basiswerte und die Widerstandswerte je Angriffsdauer findest Du im Anhang A der o.g. Norm VdS 2450 auf den Seiten 49-54 (div. Tabellen). Du musst also nix glauben, sondern kannst Dir etliche Beispiele selber durchrechnen und dann wissen ;-) Und hier nochmal der Link für Dich zur VdS 2450: https://shop.vds.de/download/vds-2450 -
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Schwarzwälder antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Hallo @gunvlog Das war rechnerisch aufgrund der Normvorgabe und den vorgeschriebenen Mindest RUs so in einem Profi-Forum kalkuliert worden. -
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Schwarzwälder antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Du weißt schon, auf was ich hinaus wollte: Dass Frau Faeser auf jedwede Tresore verzichten wird, das fordern wohl die wenigsten. Aber wenn es um den Normenvergleich ging - konkret hatte ich 5 min Aufbruchzeit für S2 gem. EN 14450 versus 4 min Aufbruchzeit für 0/N gem EN 1443-1 für einfache Aufbruchwerkzeuge wie Hammer, Meisel, Stemmeisen genannt - dann darf man schon nochmal anführen, dass die Nachfolgenorm von A/B , die neuen S1/S2 allemal ausgereicht hätten und man nicht auf 0/1 als Minimum hätte gehen müssen. Und anscheinend herrscht bei Dir ein Denkverbot hinsichtlich Lockerungen. Was einmal seinen Weg in den Gesetzestext gefunden hat, darf nicht mehr diskutiert werden. Der Meinung bin ich aber nicht. Man könnte schon begrenzt rückrüsten. Man muss ja S1 oder S2 nicht so privilegieren wie 0 oder 1. Aber für Einsteiger eine günstige und gewichtsmäßig auch in Mietswohnungen im x-ten Stock noch bewältigbare Schranklösung zu finden, darum muss es doch gehen. Und es gibt ja richtig gute S2-Lösungen, siehe meinen Test von Stiftung Warentest, die auch noch günstig sind und trotz 10min Profis inkl. Trennschleifer nicht aufgehen. Wäre toll, wenn der VDB da nochmal nachhakt. Eine "Reevaluierung" der einmal getroffenen waffengesetzlichen Maßnahmen darf auch im Bereich Waffenschränke nicht tabu sein! -
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Schwarzwälder antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Es ist so schade, wie dem FWR Urgestein beim BDS der rote Teppich ausgerollt wird: "Von diesem Erfolg profitiert ja auch der Fachhandel, bei dem es ohne den BDS sehr viel düsterer aussehen würde. Auf keinen Fall sollten wir aber auch das FWR mit seinem Vorsitzenden Hans-Herbert Keusgen vergessen. Er hat mich als Vertreter der Großkaliberfraktion 2001 über das FWR zur Ausarbeitung des neuen Waffengesetzes hinzugezogen und dies hat sich in einer ganzen Reihe von Verbesserungen niedergeschlagen. Ganz besonders hervorheben ist der Einsatz von Hans-Herbert 2004 bei der staatlichen Anerkennung des BDS, bei dem uns die Bundesländer unter Druck setzten, auf das IPSC Schießen zu verzichten. Nur durch seinen Einsatz an höchster Stelle, beim Bundesminister Schily selbst, gelang es, das IPSC Schießen in die genehmigte Sportordnung zu integrieren. Ebenso half er uns 2009 an entscheidender Stelle, als nach der Mordtat von Winnenden die Bundesländer auf einen Widerruf der Anerkennung des IPSC Schießens als Sport drängten und der Bund standhaft blieb. Er ist deshalb auch völlig zu Recht Ehrenmitglied unseres Verbandes." Ich will nicht in Abrede stellen, dass hier und da ein paar sportschützenfreundliche Detailregelungen mit dem FWR gefunden werden konnten. Aber keiner wird negieren können, dass andere Lobbyorganisationen in anderen Ländern anders agieren und dabei regelrechte waffenrechtliche Kehrtwenden geschafft haben. Das ist mit Geheimdiplomatie einfach nicht zu schaffen. -
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Schwarzwälder antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Ja, das ist ein US-Tresor, nicht nach EN-1431-1 genormt. Es sollte nur verdeutlichen, welchen "Angriff" so ein Schrank im Rechenbeispiel mit Hammer, Meisel und Stemmeisen erfährt. Ansonsten muss man seine Behörde normalerweise nicht informieren, wenn man seinen Tresor von einem Raum in einen anderen versetzt. Der Kontrollbesuch dient ja üblicherweise nicht nur der Kontrolle der sicheren Verwahrung, sondern des Abgleichs aller Waffen der WBKs mit den in dem/den Tresoren vorhanedenen inkl. Seriennummer etc. Denn normalerweise sieht die Behörde die Waffe(n) ja gar nicht. Und wenn Du den Tresor aus dem Schlafzimmer in den Kontrollraum schie4bst, damit er dort mitsamt Inhalt geprüft werden kann, sollte das doch eigentlich ok sein. -
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Schwarzwälder antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Ja, es ist gruselig wenig. Auch wenn es nur die "Nettozeiten" sind, die man am Tresor arbeitet (der Wechsel der Trennscheibe wäre z.B. in der Zeit nicht enthalten). -
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Schwarzwälder antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Also in dem Dokument werden die Definitionen für RU etc. schon angegeben. Praktische Rechenbeispiele finden sich dann wie @heinzaushh ausführt in div. Foren. Hier mal eines : Zum Vergleich EN 14450 (Tresore mit der Einstufung S1 und S2): Hammer mit Kopfmasse 1.5kg Flachmeißel Brechstange mit 0.71m Länge Angriffsdauer 2 Minuten Hammer und Meißel haben jeweils 10 Werkzeugpunkte, Brechstange 30. Insgesamt also 50 TP. Die Werkzeuge sind für den Angriff auf einen S2 "zugelassen". Für S1 müßte der Prüfer den Meißel weglassen und hoffen, dass er mit Hammer und Brechstange entsprechend in den Spalt kommt, oder die Brechstange weglassen und hoffen, dass der Meißel genügend Hebelwirkung hat. Der Koeffizient ist 2 SU/min für die Brechstange. Die 1 SU/min für das andere Werkzeug ist deshalb irrelevant. 2 Minuten ergeben deshalb 4 SU. Damit wäre ein S2 durchgefallen (mind. 5 SU) und ein S1 hätte bei 2 Minuten auf jeden Fall bestanden (2 SU). Dieses kleine Rechenbeispiel zeigt, was hinter der Stufe 0/N eigentlich steckt: ein Tresor, der mit recht einfachem Werkzeug (hier: Hammer, Meisel, Brechstange bis 1m) binnen gut 2min (Stufe 0) bzw. 5 min (Stufe 1) geknackt ist. Das Beispiel zeigt auch, wie die von der Politik so geschmähte Norm S2 (EN14450, direkter Normnachfolger der alten "B"-Norm nach VDMA 24992) eigentlich je nach Werkzeug sogar nen Tick mehr als die Stufe 0 bieten kann. Wer hätte das gedacht! Und unsere high-end Stufe 1 nach EN1443-1 muss einem "normalen" Winkelschleifer für < 100 EUR mit 2000 Watt mit Diamanttrennscheibe für 50 EUR 230mm gem. VdS keine 2 Minuten standhalten, bis der vollständige Tresoraufbruch geschafft ist: 2 min x 10 RU/min + 35 BV_RU = 55 RU oder 55 resistance units aber Stufe I muss nur 50 RU abkönnen. Also bei den neuen Schranknormen scheint viel Augenwischerei dabei zu sein, mehr Schein als Sein - jedenfalls wenn Profis mit gutem Werkzeug anrücken.