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VG DDorf: AfD-Mitglieder gelten als waffenrechtlich unzuverlässig
Schwarzwälder antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
@karlyman So ein Gesetz ist schnell gemacht. Schon jetzt wird je nach Ausgestaltung der Protestbriefaktion oder Mailing Aktionen an Bundestagsabgeordnete (z.B. identischer Mustertext, Abgeordnete werden nicht namentlich angeschrieben/in Anrede gesetzt usw.) öfter von "Mißbrauch" (O-Ton div. Abgeordnete) gesprochen. Auch die Unterstellung, "sicherheitsgefährdende" Tätigkeiten für eine fremde Macht auszuüben, kann dann schnell das Aus eines LWB bewirken - je nach dem, wie man sich zu Israel, Rußland usw. halt gerade positioniert. Ich finde, diese Vorstöße wie jetzt von den GRÜNEN gehen definitiv zu weit. Da erwarte ich auch von der LWB-Lobby klare Stopp-Signale. -
VG DDorf: AfD-Mitglieder gelten als waffenrechtlich unzuverlässig
Schwarzwälder antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Die GRÜNEN möchten in Sachen Verfassungsschutz/Waffenentzug noch ein paar Schritte weiter gehen. Sie haben ein Gutachten in Auftrag gegeben (Prof. Dr. Gärditz): Stellungnahme GRÜNE Bundestag - Gutachten Prof. Gärditz Da will man die "Regelvermutung" durch eine absoluten Versagensgrund ersetzen: Heißt: Mitgliedschaft in der AFD = absolut und immer verfassungsfeindlich, Waffen weg. Einzige Chance wäre dann eine gerichtliche Prüfung, ob der Verfassungsschutz falsche Informationen hatte (dass man z.B. gar nicht AFD-Mitglied ist/war). Desweiteren will man die Versagensgründe weiter ausweiten: Güter gem. §3,1 BVerfSchG sind: Verfassungsorgane sind z.B. auch der Bundestag. Also es genügt ggf. evtl. schon die Arbeit eines der Mitglieder (Bundestagsabgeordnete) zu beeinträchtigen (z.B. durch als Spamming gewertete Protestbriefaktionen gegen Waffenrechtsverschärfungen), um mit einem Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnisse rechnen zu müssen. Irgendwann endet es damit, dass der leisteste Widerspruch gegen die gerade herrschende Regierungspolitik als waffenrechtliche Unzuverlässigkeit gewertet wird. Wobei offenbar nicht zwischen Widerspruch gegen die Verfassung/Grundgesetz vs. Widerspruch gegen aktuelle Politik unterschieden wird. -
VG DDorf: AfD-Mitglieder gelten als waffenrechtlich unzuverlässig
Schwarzwälder antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Ich kann wirklich nur vermuten, aber vielleicht hat dieser Unzuverlässigkeit-Zwitter ja einen der folgenden Gründe: A) Mit den Waffen auf Rote WBK hat man sicher mengenmäßig die meisten und vielleicht auch besonders deliktrelevante Kurzwaffen erwischt, so dass man erstmal den für manche ggf. beunruhigenden Gedanken, S. könnte seine Parteikameraden "ausstatten" verwerfen kann. B) Mit den (wenigen) Jagdwaffen, wovon ja idR nicht mehr als 2-3 Kurzwaffen enthalten sind, würde man ja nicht nur die Waffen wegnehmen, sondern auch die Jagd verunmöglichen. Hieraus könnten dann echte Schadensersatzansprüche entstehen, etwa wenn S. Jagdpächter sein sollte und seinen Pflichten nicht nachkommen kann. Das möchte man womöglich vermeiden, weil ganz so sicher, dass man AfD Mitglieder automatisch alle als unzuverlässig einstufen darf, ist man sich möglicherweise nicht. Beschlagnahmt man nur Waffen auf WBK rot, so kann man sich als Behörde wesentlich mehr erlauben, wie das Beispiel aus Schleswig Holstein zeigt. Das sind beides aber nur bloße Vermutungen von mir. -
Ausnahmegenehmigung 30er Magazine IPSC für eine Jagdwaffe
Schwarzwälder antwortete auf Aslan's Thema in Waffenrecht
Wie @Bounty schon geschrieben hat, kannst Du mit JJS die in Grundkonfiguration vom Schießsport ausgeschlossene Waffe kaufen und dann selber ändern /sportschützentauglich machen. Dann eine Anscheinsbeurteilung beim BKA machen lassen (kostet 232 EUR) und anschließend kannst Du die Waffe in dafür zugelassenen Disziplinen auch sportlich schießen. Prinzipiell geht es auch, die Waffe von einem jagdlichen auf ein sportliches Bedürfnis umtragen zu lassen. Das kann Deine Behörde nach Vorlage entsprechender Dokumente im zentralen Waffenregister ändern. Meist will die Behörde dann ein Bedürfnis sehen, mitunter auch eine gesonderte Bestätigung des Verbands, dass die (umkonfigurierte) Waffe so auch wirklich nach Sportordnung zugelassen ist. Da es Dir speziell um die Saigas im Originalkaliber zu gehen scheint, noch folgende Infos: Als die Saiga so vor 5 Jahren erstmals in D im Kaliber 5,45x39 angeboten wurde, waren sie ab ca. 1200 EUR neu erhältlich (egun.de). Beispielangebot aus jener Zeit: Horner Arms Findige Händler wie MGB Strategic boten die Waffe dann bald gegen moderaten Aufpreis auch für Sportschützen fertig umkonfiguriert mit BKA-Bescheid an. Anfangs gab es da Preise um 2000 EUR. Heutzutage kosten diese Waffen selbst gebraucht rd. 7000 EUR für Sportschützen: Sportschützen Saiga VDB-Angebot in 5,45x39: 6999,-EUR Die letzten für Jäger gehen gerade für 4999,- EUR weg: Progun Izhmash Saiga MK105 in 5,45x39 für Jäger: 4999,- EUR Ähnlich wie bei anderen russischen Selbstladelangwaffen (Molot oder auch die Tigr, die anfangs bei Waffen Schumacher für 1199,- EUR und derzeit oft 4000-5000 EUR kostet) sind die Preise massiv angestiegen. Leider ist mir grün gerade ausgegangen, aber: Man könnte auch eine ROTE WBK beantragen Sammelgebiet: Sportschützenkonforme (nach §6 AWaffV) Selbstladelangwaffen russischer Fertigung in den 3 Originalkalibern (7,62x54R, 7,62x39 und 5,45x39). Dann schnell auf Einkaufstour gehen. Die Preise werden mit zunehmender Kriegsdauer enorm ansteigen! -
Ausnahmegenehmigung 30er Magazine IPSC für eine Jagdwaffe
Schwarzwälder antwortete auf Aslan's Thema in Waffenrecht
Also Saiga im Kaliber 5,45x39 oder 7,62x39 gibt es auch mit Zulassung für Sportschützen. Deswegen muss man keinen Jagdschein machen. Die Änderungen sind auch überschaubar: ein Festschaft hinten und ein etwas längerer Vorderschaft vorne (ohne Lüftungsschlitze), ggf noch ein etwas anderer Pistolengriff und natürlich kein Bananenmagazin und schon wird die Saiga was für Sportschützen. Um so einen AK Klon aber wirklich etwas sporttauglicher zu machen, braucht es dann noch mehr: ALG Abzug von Geissele oder 2STAGE Abzug von RSA für Optiken eine solide Midwest Seitenmontage verbesserter Hinterschaft ( Schaftkappe, Schaftbacke) Präzisionskimme, evtl. TWS-Schaftdeckel ... und natürlich gute, teure Munition! Das AK System selber schießt wesentlich "unruhiger" als ein AR. Ich habe ein AR in 5,45x39 und eine Saiga im selben Kaliber Seite an Seite verglichen. Das AR System von Hörner Arms schießt weitaus ruhiger als die Saiga, obwohl die mit viel mehr Gewicht und einem fetten Komp daher kommt. Beim BDS kann man mit z B. der Molot Vepr in 3310 als Dienstgewehr antreten. Da geht ein bisschen was. Mit ner Saiga in 5,45x39 kann man in Zeitserie gegen die AR Systeme antreten. Mitmachen bis zur DM geht, gewinnen eher nicht. -
Also die DSU hat ja schon halbautomatische Druckluftwaffen im Programm. Es gibt bei den DSU Druckluftwaffendisziplinen aber nur 2 Unterteilungen < 7,5 J und >7,5 J. Und Mehrdistanz ist immer schwierig in Aufbau + Durchführung. Und bei 50m hört der Spaß auf. Das sind dann eher Disziplinen für max. 16J Waffen, die reichen für 50m völlig und warum soll man sich eine schwerere und mit heftigerem Prellschlag versehene 60 J oder ...100 J oder > 1000 J Waffe holen, wenn 16 J reichen. Aber die DSU wäre als erster Ansprechpartner ein Tipp. Wenn die noch nach oben mehr Joule-Einteilungen vornehmen und auch auf 100m gehen und ggf. auch einfachere (=ohne Positionswechsel, nur aus 1 festen Distanz) dynamische Disziplinen wie ZG4 (BDMP) oder Fertigkeit/Zeitserie (BDS) auf die Druckluftselbstlader portieren und vielleicht sogar noch KK-Fallscheibenanlagen einspannen, dann wird es interessant.
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@JoergS Bei allem Respekt für Deinen Einsatz für Freie Waffen: Immer nach Holland fahren zu müssen, um mal so ne Exportfeder austesten zu können, ist doch ziemlich lästig. Da wäre es doch reizvoll, man könnte solche stärkeren Druckluftwaffen auch mal ganz legal mit WBK auf deutschen Schiessständen schiessen. Leider ist in den Sportschützenverbänden diesbezüglich wenig los und wie @Ulrich Eichstädt schon angedeutet hat, wird sich da mangels Bereitschaft möglicherweise auch nix ändern. Das wäre doch die Gelegenheit, mit dem VdB und der DVU diese "Marktlücke" zu nutzen und ein neues Regelwerk/Sportordnung zu erlassen, die reizvolle Fallscheibendisziplinen (für stärkere Druckluftselbstlader könnte man da die vorhandenen KK-Anlagen nutzen), für Druckluftlongrange (100m) oder Druckluftpräzi (50m), Druckluftzeitserien usw. zu nutzen. Und vielleicht bekäme man irgendwann mit viel Lobbyarbeit auch Druckluftvollauto hin, als Alleinstellungsmerkmal im Schützensport. Wichtig wäre halt, dass die Sportordnung sowohl Klassen bis 7,5 Joule (reicht auch als Selbstlader für 25m Speed) als auch kräftigere und superkräftige (bis 2000 Joule) beinhaltet, sodass man ein Bedürfnis für Deine gesamte Angebotspalette bekommen kann. Zudem bräuchte es Gutachten zur Lärmemission mit starken Druckluftwaffen, sodass es vielen Schützenständen genehmigt werden könnte, für die starke Druckluftwaffenfraktion auch erweiterte Schiesszeiten zu bekommen. Spätestens wenn die KK- und GK-Leute dann heimgeschickt werden und die Druckluftwaffenfraktion fröhlich weiterschiessen darf, kannst Du mit weiterem Kundenzulauf rechnen. Es bräuchte dann auch eine engagierte Lobbytruppe, die sich für starke Druckluftwaffen einsetzt, auch hinsichtlich Lagerung, Verwendung von Schallis usw. ggf. Anlehnung an die Behandlung der <7,5 Druckluftwaffen angleicht oder zum Beispiel alle Druckluftwaffen (auch SL > 7,5J) auf WBK gelb erlaubt. Ich denke, da wäre viel möglich, selbst bei den GRÜNEN, wenn man klimafreundlich mit Luftpumpe (selber von Hand aufpumpen) oder Bio-Pellets argumentiert. ;-)
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Hallo @Ulrich Eichstädt Bezüglich Deiner Anmerkung zu "Luftdruckwaffen" vs. "Druckluftwaffen": Punkt für Dich! Wird aber öfter verwechselt, aktuell auch wieder bei Frankonia... Bezüglich "kleinere Übel": Deine Argumentation zu Ende gedacht, müsste man heute schon Schießsport mit KK oder mit EWB-freien Schwarzpulverwaffen ganz runterfahren, weil man sonst den Gesetzgeber animiert zu denken, dass der Schießspoirt auch gut ohne GK auskomme... Aber das ist nicht der Punkt. Wir haben alle grundgesetzlich ein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Und die Anforderungen und Ansprüche zwischen GK -KK - Druckluft - Vorderlader ... unterscheiden sich doch beträchtlich. Bei GK spielt das Wiederladen als Erfolgspart durchaus eine Rolle, bei KK und Luft nicht. Druckluftsport wiederum hat den Vorteil geringerer Lärmbelästigung - was je nach Standort eben mehr Möglichkeiten bietet usw. Man muss die einzelnen Schusswaffenarten nicht gegeneinander ausspielen. Einfach die volle Breite anbieten, dann findet auch jeder seine Nische. Beim BDS wäre es ganz einfach, z.B. die div. Speed-Disziplinen auch für Semi-Auto Luftgewehre anzubieten. Mein jüngster Sohn durfte mal bei nem Speed-Wettkampf mit unserem <7,5 J Gewehr mitmachen. Das lief auf 25m prima, er konnte da sogar mit KK mithalten. Warum also nicht einfach 2 simple Wertungsklassen <7,5 J und > 7,5J ins Standardprogramm (Präzision 25m und Speed 25m, für die "großen" Luftselbstlader >60 J auch Fallscheibe) mit aufnehmen? Schon läuft die Sache und der tolle Nebeneffekt: Jüngere dürfen plötzlich auch mitmischen.
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In der Begründung zum Reichswaffengesetz fand sich erstmals ein solcher Hinweis. In der Bundesrepublik wurde dieser Satz dann am 04.11.1965 in einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG/1965-11-04/BVerwG-I-C-11564 neu aufgegriffen und zwar schrieben die Bundesrichter konkret: https://research.wolterskluwer-online.de/document/5951e54f-b79a-410b-a838-0f105f1293d6 Von da ab fanden sich immer mehr Referenzierungen in Urteilstexten auf diesen einen Satz, der dann zunehmend häufig sachlich falsch mit ""möglichst wenige Waffen im Volk" wiedergegeben wurde. Die ursprüngliche Regelung - die auch noch anno 1965 galt - sah vor, dass man für Kurzwaffen unter 40 cm (nicht 60 cm wie heute!) einen Waffenerwerbsschein benötigte. Um diesen zu erhalten, bedurfte es des Nachweiseseines Bedürfnisses - auch für Sportschützen. Langwaffen ab 40 cm Gesamtlänge waren seinerzeiot hingegen weitgehend frei (Kriegswaffen ausgenommen).
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Naja, da würde es auch nicht dran scheitern, wenn Du zu zweit auf den Stand gehst und Dann halt jeweils 2 Leihverträge vorab machst, die dann passgenau immer unterschrieben werden. Dann baut der eine legal um und verleiht dem anderen auf dem Stand und umgekehrt. Also das ließe sich lösen... aber noch besser wäre es, man könnte offiziell mit WBK auf dem Schießstand damit trainieren, s.o.
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Mal abgesehen von der vielleicht etwas abenteuerlichen Begründung von Jörg Sprave, so halte ich die schiesssportlichen Möglichkeiten für Luftdruckwaffen > 7,5J für in D ausbaufähig. Luftdruckwaffen > 7,5 J ermöglichen supergünstiges Training mit EWB-pflichtigen Waffen (4,5 mm Diabolo+Luftpumpe zum selber aufpumpen), z.B. CZ 200 mit 16J auf 50m Luftdruckwaffen als halbautomatische Modelle sind auch für klassische Disziplinen wie BDS Speed auf 25m absolut brauchbar Luftdruckwaffen so wie von Sprave beworben mit einigen hundert...bis 1600J sind sicher auch für 100m Stände tauglich. Luftdruckwaffen ermöglichen stark lärmreduziertes Schiessen und damit Training auch außerhalb regulärer Schießzeiten auf dem Schießstand Luftdruckwaffen sind auch weniger umweltbelastend und gesünder fürs eigene Gehör - also spricht nichts gegen mehr Trainingssessions mit Luftdruck
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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Schwarzwälder antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Besten Dank! Auf Seite 2 des Merkblattes ist ausführlich das Thema Bestandsschutz aufgegriffen. Die Schränke nach VDMA A/B brauchen keine Verankerung und haben oft auch gar keine Verankerungslöcher. Wenn ich jetzt bis zum Stichtag im Juli 2017 einen 0er oder Ier Schrank angeschafft habe, statt eines VDMA A oder B Schrankes, dann darf ich aber nicht per nachträglicher Auflagen (Verankerungspflicht) schlechter gestellt werden, als der Käufer eines Billigschrankes A/B, zumindest wenn ich ihn im selben erlaubten Umfang nutze wie A/B. Denn: Ein Jägerschrank A mit B-Innenfach erlaubt laut Merkblatt 10 Langwaffen und 5 Kurzwaffen. Den brauche ich nicht verankern. Lagere ich in einem 0er oder Ier Schrank von vor 2017 auch nur max. 10 LW und 5 KW, dann erfüllt der ja sicher auch locker die VDMA A/B Normen. Die sind ja laut VdS Vergleichsdokumentation um einiges niedriger. Wenn ich somoit für 0er oder Ier Schränke nur die VDMA-Vergleichsnorm A/B laut VdS reklamiere, entfällt die Verankerungspflicht, weil Gleichbehandlung im Bestandsschutz zwingend ist, oder? -
Inhalt DIN/EN 1143-1 und Verkankerung Waffenschrank
Schwarzwälder antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Das ist hier halt Deutschland wie es leibt und lebt. Ersetze in diesem Song: https://www.youtube.com/watch?v=lNvB0XF46Y0 das Wort "Maschendrohtzaun" durch "Verankerungspflicht" und Du weißt Bescheid! -
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Schwarzwälder antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Oder auch nicht, je nach ggf. ausländischem (EU-Ausland) Zertifizierer. Die "erforderlichen Vorkehrungen" nach §36,1 WaffG, die Du hier pauschal zur Verankerungspflicht bemühst, sind m.E. von zahlreichen Faktoren abhängig. U.a. auch vom Standort/Aufstellort des Waffenschrankes. Wenn Du auf die teilweise mitgelieferten Befestigungsmaterialien pochst, die aber nur für astreine C25 Betonböden taugen, dann könnte mancher verleitet sein, den Waffenschrank deswegen in der Einbaugarage aufzustellen. Ebenerdig. In Tornähe. Wäre er aber nicht besser irgendwo im 1./2. Stock aufgehoben, wo die Verankerung nicht oder nicht ausreichend ist, aber der 200 kg Schrank dafür erst gefunden, für Hausbewohner geräuschlos "mobilisiert" und dann über mehrere enge Treppen raustransportiert werden kann? Bei §36,1 kommt es einfach aufs Gesamtkonzept an. Hunde, Alarmanlage, usw. Eine sture Verankerung in C25 Betonböden wird es da nicht richten. -
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Schwarzwälder antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
@gunvlog Nichts anderes habe ich in den Threads schon geschrieben. Du scheinst aber nicht verstanden zu haben, dass selbst @Kreppel meint, aus den bezüglich A/B erwähnten "200 kg" diese auch als Anhaltspunkt, mit welcher Kraft Waffenschränke nach EN-1143-1 zu verankern sind, heranzuziehen zu können. Ich habe sehr genau verstanden, was die Norm EN 1143-1 selber regelt und was nicht. Das Problem war lange Zeit, dass einige Mitdiskutanden, Dich eingeschlossen, den Mitlesern suggerieren wollten, die Norm regele die Verankerung selber und gebe somit eine bestimmte Verankerung vor. -
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Schwarzwälder antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Naja, zum Niveau: Es sind hier viele VdS-Dokumente zitiert und verwiesen worden, ebenso ist die EN-1143-1 von einem Ingenieur erklärt worden, auch die Berechnung der RU ist - zu Deinem Leidwesen, ich weiß - erörtert worden. Ferner sind Vergleichsnormen und "historische" Entwicklungen besprochen worden. Eigentlich eine recht niveauvolle Diskussion. Jedenfalls solange, bis einige wenige - ich sage mal: Tommie and friends - hier begannen, Mitlesern mit herbeikonstruierten turmhohen Verankerungsvorschriften den Legalwaffenbesitz für >90% der Bevölkerung auszureden, weil sie solche Anforderungen nicht erfüllen könnten und somit ihre Waffen und ihr Hobby gefälligst aufzugeben hätten. Ich bin kein Verankerungsfeind. Wer kann, der soll ruhig. §36,1 WaffG gilt natürlich. Allerdings gehört alles auch in ein Gesamtkonzept. Wenn ich den Waffenschrank nur wegen der superduper Verankerungsmöglichkeit in der Einbaugarage platziere, weil nur dort ein blanker Betonboden hoher Güte und Dicke besteht, dann ist das vielleicht weniger sicher, als ihn im 1. Stock etwas versteckt im Schlafzimmer aufzustellen. In den USA haben manche ihre Waffenschränke just in den Einbaugaragen stehen. Banden fahren dann durch die Gegend und gucken, auf welchen Frequenzen die Garagentore elektrisch hochfahren. Dann wird der Waffenschrank angekettet und mit großen trucks rausgezogen. https://gunsafereviewsguy.com/articles/myths-about-gun-safe-theft-protection/ -
Inhalt DIN/EN 1143-1 und Verkankerung Waffenschrank
Schwarzwälder antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Exakt. Damit bringst Du zum Ausdruck, dass die Verankerung eben NICHT normiert ist in EN-1143-1 Naja - wieviel Sinn macht eine 200 kg Verankerung bei einem 500 kg Schrank? Und wie fachgerecht ist die dann wohl? Einmal Schrank umwerfen und dann zieht's den kleinen 200 kg Verankerungsdübel sowieso gleich raus. -
Inhalt DIN/EN 1143-1 und Verkankerung Waffenschrank
Schwarzwälder antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Ah, 200 kg Abrißgewicht muss also bei der Verankerung eines kleinen/leichten Ier Schrankes sein. Also nicht 1000 kg oder 5000 kg, sondern nur 200 kg. Und wenn der I-Schrank schon > 200 kg Eigengewicht mitbringt, dann logischerweise gar keine Verankerung, richtig? Warum hast Du diese Sicht nie im "großen Diskussionsfaden" eingebracht? Wäre schön entspannend gewesen! -
Widerstandsgrad 1 - die Allmacht aus dem WaffG
Schwarzwälder antwortete auf Last_Bullet's Thema in Waffenrecht
Eigentlich dachte ich, das Schrankthema ist durch. Wurde ja erst vor wenigen Wochen intensiv durchdiskutiert. Leider erfolglos, denn es kommen immer noch dieselben nicht ganz korrekten Informationen hier raus: Die Kosten waren früher v.a. dadurch beherrschbar, weil es "A mit B-Innenfach" und später dann "S1 mit S2-Innenfach" gab. Sowas kostete in solider Qualität selbst bei Frankonia nur 450 EUR und damit war das Grundkontingent plus 2-3 LW auf gelb sicher untergebracht. Da musste man auch nicht lange mit "Qualität" argumentieren, denn ein S1-Schrank entsprach sicherheitstechnisch dem alten Level B OHNE die teilweise Qualitätsabfälle nach unten. Und S2 war immer besser als selbst die besten B-Schränke (die hochqualitativen), jedenfalls stellt das der VdS in seine Grafik (s.u.) klar). https://shop.vds.de/download/vds-3134-1 Die VDMA 24992 war abgekündigt, aber die Nachfolgenorm EN 14450 (S1/S2) gab es seit vielen Jahren als DIREKTE Nachfolgenorm. Man hätte also nicht von VDMA24992 und A/B auf EN 1143-1 und 0/1 hochgehen müssen, sondern hätte auf 14450 S1/S2 gehen können. Damit hätte man trotzdem mehr Sicherheit erzielt, denn der VDS sieht im Normenvergleich folgendes: -
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Schwarzwälder antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Die VdS 5012 kannst Du kostenlos runterladen, hier: https://shop.vds.de/download/vds-5012 Die VdS 5012 verweist fettgedruckt auf die VdS 3540, also die Montagebestätigung. Die wiederum hatte ich hier schon wiederholt referenziert, ohne dass führende Verankerungsapostel im Forum auch nur bestätigen konnten, dass ebendiese bei ihnen vorliegt. Hand aufs Herz @gunvlog Hast Du eine ordnungsgemäß vom zertifizierten VdS Unternehmen ausgefüllteund bestätigte VdS 3540 Montagebestätigung für alle Deine Schränke? Nein? Wieso verrennst Du Dich dann so in diese VdS Dokumente (hier VdS 5012, was auf VdS 3540 referenziert)? -
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Schwarzwälder antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Ja, Du verstehst es nicht. Wie oft noch: Die Norm EN-1143-1 bezieht sich auf die Stabilität des Verankerungsloches und sonst nix. Genau deshalb gibt es auch keine "Verankerung gemäß EN-1143-1", weil die Norm an sich die Verankerung an sich nicht definiert/vorgibt. Das ist der erste Schrit, den Du verstehen solltest. Die VdS wiederum gibt aber dann sehr wohl eine Verankerung selber vor, die gem. VDMA wiederum mit 50 kN zu erfolgen hat. Das geht aus deren Unterlagen sehr wohl hervor und die VdS beschreibt dann auch tatsächlich die Verankerung an sich, nicht nur das Verankerungsloch. -
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Schwarzwälder antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Eine VdS-konforme 50 kN-Verankerung ist wie Du zurecht nochmals zusammenfasst, in Privathaushalten kaum zu erfüllen. Es wäre daher enormes legislatives Unrecht, eine solche zu fordern. Man könnte analog auch fordern, dass alle Hundebesitzer ein veterinärmedizinisches Studium vorweisen müssen. Das besitzen nur rd. 45.000 Menschen in D. Wäre aber u.U. sinnhaftiger begründbar als die 50 kN Verankerung, weil der Gesetzgeber sagen könnte, nur die tiermedizinisch studierten könnten auch rasch und sicher genug Erkankungen bei ihrem Vierbeiner erkennen und dessen Leid mindern. Im Endeffekt hätte das zur Folge, dass 99,8% der Hundebesitzer ihren Hund abgeben müssten. Wäre auch rechtens, da die Hunde idR nicht lebensnotwendig "gebraucht" werden und @Tommie ja meint, beim LWB reiche es auch, zu begründen, dass der Bürger die Sportwaffen nicht braucht und es daher rechtens sei, die Anforderungen an die Waffenschrank-Verankerung beliebig hochzuschrauben... -
Inhalt DIN/EN 1143-1 und Verkankerung Waffenschrank
Schwarzwälder antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Genau. In Deutschland gibt es - wie in den übrigen EU-Ländern - eine zentrale Akkreditierungsstelle, das ist eine Behörde: DAkkS. Diese hat verschiedene deutsche Zertifizierungsstellen akkreditiert: VdS GmbH, ECB GmbH Andere Länder können andere Zertifizierungsstellen akkreditieren. Sobald eine solche andere/ausländische Stelle nach EN 1143-1 ein Behältnis als Stufe 0 oder 1 zertifiziert hat und die Plakette im Schrank klebt, sollte für den Legalwaffenbesitzer erstmal alles in Ordnung sein, denn im WaffG wird nicht nach VdS-Konformität gefragt, sondern nach einer Norm (wobei waffenrechtlich sogar ausdrücklich ausländische Zertifizierungen anerkannt werden) , deren Einhaltung hiermit bescheinigt ist. Mag sein, dass die ausländische Zertifizierung Vorgaben macht, aber solange da nix von 50 kN nach VdS drinsteht, kann die örtliche Waffenbehörde einem damit auch nicht kommen. So wie @Tommie und @gunvlog das interpretiert haben wollen, wäre ein VdS Kleberchen/Verweis im Waffenschrank dann ja in Zukunft ein enormes Verkaufshindernis. Die Schränke würde dann ab sofort keiner mehr haben wollen. -
Hier werden Interessenskonflikte herbeigeredet, die es eigentlich gar nicht gibt. Wenn einem Legalwaffenbesitzer die WBKs eingezogen werden, weil er keinen Schlüsseltresor hatte, dann macht der Händler mit diesem LWB GAR KEINEN Umsatz mehr. Einmalig 400 EUR für einen Schlüsseltresor ist nicht die Welt, wenn man bedenkt, was man als aktiver Sportschütze oder Jäger sonst alljährlich für sein Hobby liegen lässt. Die besten Gesamtumsätze gibt es auf Dauer dann, wenn die Einstiegshürden möglichst niedrig gesetzt werden (um neue LWBs zu gewinnen) und die Zahl der LWBs nicht mutwillig durch vergrämende Gesetze/Anwendungen/Auslegungen derselben weiter abgesenkt werden. Das sollte jeder Händler kapieren und sieht bestimmt auch der VDB so. Ich sehe da keine Interessenkonflikte!
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Inhalt DIN/EN 1143-1 und Verkankerung Waffenschrank
Schwarzwälder antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Vielleicht muss man keine Akkubetriebenen Spreizer nehmen. Mein jüngster Sohn hat gerade den "großen" Motorsägeschein gemacht (Wochenkurs). Da gab es auch das Thema Fällkeile - und tatsächlich haben wir auch so was und die Spreizkraft beträgt rein mechanisch 60 kN, also mehr als die Verankerungsschraube aushalten kann: Link Fällkeil 60 kN Es gibt aber auch Modelle für 15 Tonnen und mehr. Relativ handlich. Relativ leicht tragbar und relativ leise einsetzbar. Zu Preise ab 200 EUR auch bezahlbar. Damit könnte man möglicherweise dann auch professionell mit 50 kN nach VdS verankerte Systeme aus der Verankerung hebeln - evtl. sogar so, dass ggf. das Verankerungsloch im EN1143-1 Schrankboden ausreisst/der Schraubenkopf durchreisst. Dann hätte man - der Verankerung sei Dank - ggf. ein größeres Loch im Tresorboden, das man mit günstigen Hydraulikspreizern für 100-200 EUR dann so richtig aufspreizen könnte (die Dinger haben gern 10-14 Tonnen Spreizkraft): Link Ebay Ob das so funktioniert, weiß ich nicht, soll jetzt auch keine Anleitung, nur ein Gedankenspiel sein. Diese vorgenannten evtl. Möglichkeiten gibt es aber jedenfalls nur, wenn professionell verankert wird - sodass selbige also auch potentiell kontraproduktiv sein könnte, wie ein anderer User im Thread schon mal angedeutet hat...