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Schwarzwälder

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  1. Muss das wirklich der Umgangsstil und Jargon hier sein? Zur Sache: Hast Du mal geschaut, wie sich die Sportordnungen der Verbände in den letzten 22 Jahren seit (erster) Genehmigung durch das BVA weiterentwickelt haben? Natürlich gibt es viele neue Disziplinen und manch alte gibt es nicht mehr. Beispiel: Die ganzen 100m Intervallschiessen beim BDS... einfach weg. Manche Waffen sind für bestimmte Disziplinen nicht mehr zugelassen. Beispiel Glock 17L ist keine Dienstpistole mehr und die Ersatzklasse wird so gut wie nirgends geschossen. Manche Disziplinen ändern Kriterien, sodass bestimmte Waffen nicht mehr gut dafür geeignet sind (Beispiel: Kalibereinteilung + Hülsenlängen beim BDS). Manch einer kommt mit zunehmendem Alter auch mit offenen Visierungen nicht mehr so klar und schießt jetzt lieber Optik. Oder steigt aus körperlichen Gründen von dynamisch auf statisch um. Oder will aus Kostengründen lieber auf etwas "munitionssparendere" Disziplinen umsteigen. Oder man muss aus beruflichen Gründen umziehen und findet vor Ort andere Standverhältnisse und Disziplinenmöglichkeiten vor. Wegen all dieser Gründe muss man ja nicht seine liebgewonnene Sportwaffe gleich weggeben bzw. teuer und aufwändig neu kaufen, sondern man kann sie umkonfigurieren. Der Bounty findet solches Umkonfigurieren anscheinend einfach nur abartig... Ich finde es sachgerechtes, normales Handeln als Sportschütze, bei dem Verbände und Gesetzgeber dem Schützen bisher ermöglicht haben und was auch weiter möglich sein sollte.
  2. Dein "Wettkampfschießbuch" ist kaum manipulationssicher. Was Du vorher eingetragen hast und womit Du nachher ggf. schießt, kann auseinander fallen. Ohne Angabe der Waffennummern bei der Anmeldung und direktem Abgleich am Start kann das nicht sicher überprüft und später vom Verband bescheinigt werden. Darauf steuern wir zu und ich glaube auch, das ist Dir wohlbewusst. Damit ist die Gängelei aber nicht zu Ende, denn man ist nun gezwungen, für seine Wettkämpfe und Disziplinen nicht die optimale geeignetste, sondern die nach Wettkampfschießbuch gerade in der Saison noch nicht geschossene Waffe zu verwenden. Dabei gibt es von Saison zu Saison zig Gründe,warum man einmal mehr IPSC und einmal mehr 3Gun oder statisch oder sonst wie unterwegs ist. Man rasiert einmal mehr auch die Autonomie des Sports und das alles, weil es für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ja so entscheidend ist, mit welcher Waffe ich gerade den Wettkampf XYZ bestreite.
  3. Ein Umbau ist ja oft sekundenschnell geschehen: Optik rauf oder runter, anderer Upper rauf/runter, selbst Abzüge oder Schäfte swappen etc. ist ja oft kein Ding. Deine Gedanken zu Ende gedacht würde bedeuten, dass jeder Sportschütze sich strafbar macht, wenn er durch kurzfristigen Umbau zwei Waffen hat, die BEIDE prinzipiell in einer ggf. beantragten Disziplin einsetzbar sind. Das passiert oft, denn natürlich ist z.B. eine LVPO auch in ZG4 einsetzbar und damit die ggf. neu angeschaffte "IPSC" Waffe auch beim BDMP ggf. nutzbar, aber dafür eben nicht optimiert. Ich halte diese enge Sichtweise nicht für zielführend, weder für die Schützen noch für die Verbände. Allerdings wird diese verengte Sicht auf Einzelnachweise zu jeder ÜK-Waffe am Ende dazu führen (müssen), dass nicht mehr die schiesssportliche Wettkampaktivität eines Schützen insgesamt entscheidend ist, sondern sklavisch die Wettkampfnutzung jeder einzelnen ÜK-Waffe genauestens überprüft werden muss und das geht dann NUR mit Nachweis/Dokumentation der einzelnen NWR-Nummern jeder Waffe/Waffenteile unmittelbar vor dem jeweiligen Match. Diese Gängelei wird absehbar kommen und anscheinend wollen das auch manche so.
  4. Damit implizierst Du, dass der Verband zu bescheinigen hat, dass Deine Waffe in genau der Disziplin, für welche die Waffe ursprünglich genehmigt worden war, im Wettkampf eingesetzt werden MUSS. Was aber,wenn der Sportschütze ggf. umgezogen ist, an einem neuen Stand in ggf. einem neuen Verband eine neue Disziplin mit der Waffe schießt und damit dann auch Wettkämpfe bestreitet? Dann zählt das nicht? Oder wenn der Sportschütze seinen SL in .223, ursprünglich für BDMP DG3 genehmigt durch Optik-Montage aufgrund alternder Augen für DG3 modified umfunktioniert, dann zählt trotzdem nur der Wettkampfnachweis für DG3? Ich denke einfach, dass alle Überkontingent- Sportwaffen allgemein schießsportlich in Wettkämpfen verwendet werden müssen, aber nicht stur in der Disziplin und genau dem Verband, für den sie irgendwann mal genehmigt worden sind. Man hat das Bedürfnis als Sportschütze und nicht als Verbandsschütze für die Disziplin XYZ. Und natürlich kann es in einer Überkontingent- Situation passieren, dass es mehrere Waffen gibt, mit denen bestimmte Wettkämpfe bestritten werden können.
  5. Hm, eine Urkunde des Schiesssportverbands über die Platzierung bei einer Verbandsmeisterschaft ist ja an sich schon eine Bescheinigung des Verbands, dass man an Wettkämpfen teilgenommen hat. Warum wird eine solche Urkunde dann nicht anerkannt? Wenn die Behörde jetzt genau wissen will, mit welcher Waffe man an welchen Wettkämpfen teilgenommen hat, dann kann der Verband da genau genommen nichts bescheinigen, da die Waffe mit NWR Nummern ja vom Verband bei den Wettkämpfen nicht registriert werden. Könnte ja ne Leihwagen gewesen sein oder bei mehreren geeigneten Waffen im Besitz bleibt es auch unklar. Auch ist die Frage, ob es z.B. genügt, wenn die Waffe im Wettkampf nur mit einem KK Wechselsystem eingesetzt wurde, aber nicht mit 9mm {als Beispiel}.
  6. Oh, welchen Beschluss zu WS meinst Du? Hast Du einen Link? Wäre sehr dankbar.
  7. Dein Link zu Waffenpost.online führt zu einem der üblichen "Paketmarkenanbieter" von DHL. Du darfst Deine von privat an privat zu sendende Waffe im ganz normalen Paketshop der Post/DHL abgeben: ...und ich würde mich schwer wundern, wenn das Paket dann nicht ganz normal über/mit DHL weitertransportiert und schußendlich auch an den Privatmann ausgeliefert wird. Von daher sehe ich da keine höheren Sicherheitsrisiken (bezüglich Abhandenkommen, Falschauslieferung etc.), als wenn man gleich direkt über DHL verschicken würde.
  8. Das stimmt, darüber habe ich mich auch gewundert. Letztlich denke ich, dass die Chinesen auch die Stufe 0 schaffen würden, notfalls nur mit Biometrie und Zahlenschloss, ohne echten Schlüssel. Auch im Laborbereich bekommen sie es hin, div. Zertifikate zu erlangen. Mit diesen Normen kann man den Markt nicht auf Dauer schützen. Wenn sie einfach dickeres Stahlblech nehmen - und das können sie ja ausdrücklich bei Bedarf - sollte das machbar sein. Am Ende hätte man dann einen 0er Schrank zum A/B bzw. S1/S2-Preis, genau das was wir wollen.
  9. Das steht auf dem Zertifikat "Related Standard EN1143-1", also die " große" Schutznorm für die Waffenschränke der Klasse 0/1 und eben nicht die kleine für Wertschutzschränke nach EN 14450 der Klasse S1/S2 (verbesserter Nachfolger der A/B Norm).
  10. Dass das Zertifikat nach EN 1143-1 nur eine allgemeine Produktsicherheit und nicht eine Waffenschrankklassifizierung darstellt, ist natürlich sehr schade. Dennoch steht im weiteren beschrieben, dass man sehr gern auch auf Kundenwünsche eingeht und z.B.ganz unterschiedliche Stahldicken anbieten kann. Also ggf. auf Sonderwunsch doch in Richtung "0" zu bringen. Die Zertifizierung in Klasse 0 oder 1 kann ja bei beliebig zugelassenen Institutionen in ganz Europa erfolgen. Wobei aktuell als Munitionsschrank oder Pulverschrank oder Schrank für freie Waffen ja auch schon interessant mit dem biometrischen Schloss, der schönen LED Innenbeleuchtung etc. Ich finde es einfach beeindruckend,zu welch supergünstigen Preisen Waffenschränke machbar sind. Vielleicht könnte man als Lobby auch mal darauf hinweisen, welche tierischen Aufpreise die Sportschützen für eine Norm zahlen müssen, die im Endeffekt kein relevantes Mehr an Sicherheit bietet und solch Schränke wenigstens für KK oder Kategorie C freigeben.
  11. https://www.alibaba.com/product-detail/Hot-Selling-Wholesale-Metal-Gun-Safe_1601174573392.html https://www.alibaba.com/product-detail/Wholesale-Metal-Fingerprint-Safe-Lock-Electronic_1601296034758.html Einziger Haken sind halt die Lieferkosten (Seefracht+LKW im 2er Pack: 173 US-Dollar) und wer nur 2 Schränke abnimmt, zahlt 74,- USD, den Mengenrabatt gibt es erst bei höheren Stückzahlen. Ansonsten ist die Ausstattung top: zusätzlich abschließbares Innenfach Innenbeleuchtung (LED) Alarmfunktion Biometrie und/oder Zahlenschloss Notschlüssel (naja) Waffenhalter 2,2mm dicke Stahlwände (kaltgewalzt) dicke Verriegelungsbolzen oben, unten und 3x seitlich trotzdem nur (!!) 37 - 40 kg Das Zertifikat (nach Standard EN1143-1:2019) ist bis 01.11.2026 gültig, mich wundert nur, dass da nicht genauer steht 0 oder 1, aber ein 0er Schrank zu dem Preis wäre ja auch schon top. Daher: Das Zertifikat muss noch genauer geprüft werden, aber wenn das passt, dann könnten die Waffenschrankhersteller, die uns die A/B bzw. die Nachfolgenorm S1/S2 als Mindestnorm bei der Politik weggenommen haben, gleich mal einpacken...
  12. Das Sightmark Zielfernrohr 8-32x60 hat ein sehr feines Absehen in der 2. Bildebene. 1/8 MoA Feinverstellung (gut fühlbare Clicks) wahlweise schwarzes oder rot oder grün beleuchtetes Absehen Es wurde für F-Class Wettbewerbe (also typische Long Range Wettbewerbe von 300-1000 yard) entwickelt. 34mm Tubus, daher weite Verstellmöglichkeit Das Zielfernrohr wurde Januar 2025 neu erworben, Rechnungskopie wird mitgeliefert. Das Zielfernrohr kommt in originaler Verpackung mit Handbuch, 2 Inbusschlüsseln, Batterie, Sonnenschutz. Zusätzlich wird ein passender Objektivdeckel mitgeliefert. Ein schöner Test findet sich hier auf deutsch: https://www.youtube.com/watch?v=jfHmmZw6yIY Preis: 750,- EUR (ohne UTG Montageringe) oder 799,- EUR (mit UTG 34mm Montageringen kplt in OVP) Die Colt CRP-18 ist natürlich nicht Bestand dieses Angebots, soll nur der Illustration dienen, wie sich das kurz bauende Zielfernrohr auf ner AR15 "macht".
  13. In dem Zusammenhang möchte ich eine klare Ansage des BDMP nicht unerwähnt lassen: Also Gastschütze forever geht halt auch nicht...
  14. Es gibt Alternativen wie Trusted Shops - die bieten ebenfalls umfangreichen Käuferschutz, auch im Falle einer Insolvenz. https://www.trustedshops.de/kaeuferschutz/ Ich weiß nur nicht, ob die nur illegale Waffen ausschließen, oder generell alle Waffen einschl. Anscheinswaffen. Die Bedingungen sind etwas mißverständlich formuliert hier: https://www.trustedshops.com/tsdocument/EXCLUSION_CATALOG_DEU_de.pdf
  15. Wenn die altgelbe WBK weitergilt, dann impliziert dies, dass sie auch in Sachen Besitz weitergilt. Es war aber eine andere Erlaubnis, die teilweise andere Waffen zu erwerben erlaubten ( z.B. Vierling), die auf Sportschützenwbk neu nicht gehen. Genau wie Altrepetierer auf WBK grün nicht mitzählen, sind m.E. auch Altwaffen auf WBK altgelb außen vor. Das ergibt sich auch aus dem Rückwirkungsverbot. Anders wäre es mit unter dem neuen WaffG2002 neu erworbenen Waffen nach neuem Recht auf alte WBK, da greifen dann die Begrenzungen voll. Disclaimer: Ist nur meine Meinung als nicht-Jurist, aber evtl.ein Begründungsansatz.
  16. Hm, wieso? Wird dann geprüft,ob in Österreich zugelassen oder was ist das Problem?
  17. Müsste sie nicht, aber erfolgte womöglich aus taktischen Überlegungen, um die Sportschützin durch dieses Entgegenkommen (im Rahmen eines Vergleichs!) davon abzuhalten, in die nächste Instanz zu gehen. Wir wissen ja nicht, was sonst noch kritisch an dem Fall war. Hatte sie einen Teil der Waffen auf altgelb oder auf gemeinsame WBK? Wurde zuvor was ursprünglich auf Grün erworben und dann auf gelb umgetragen usw. Warum wurde die WBK erst 14 Monate nach Erwerb der Waffe entzogen? Da hat die Behörde doch bestimmt erst abgestempelt... und den Verbotsirrtum legalisiert?
  18. Nur mal zur Info: Auch den großen LKW Führerschein C/CE oder den großen Bus Führerschein D kann man durch MPU ab 18 erwerben. Während die MPU für GK Waffen um 150 Euro kostete, zahlten wir für die MPU um 370 Euro für CE+ D... Wichtig ist aber, dass man nach Erhalt der MPU SOFORT den Antrag auf GK Waffen stellt. Macht man dies erst 11 Monate später, ist die Eignung wieder weg, da waren sich manche WO-ler mit dem Sachbearbeiter zusammen vollkommen einig...
  19. Es ist klar, dass - solange die Gesamtlänge bei eingeklapptem Schaft unter 60 cm bleibt - die Waffe in D rechtlich KEINE Langwaffe ist. Aber ist wirklich geklärt, dass in allen Sportordnungen, in den Disziplinen die ausdrücklich für Langwaffen vorgesehen, auch solche "Nicht-Langwaffen" mit antreten dürfen? Ferner bleibt die Frage - auch wer ggf. international sportlich damit unterwegs sein will - inwieweit nicht die EU-Feuerwaffenrichtlinie so einen Norlite-Karabiner als Schulterwaffe sieht, der einfach per Schub-/Klappschaft auf unter 60 cm eingeklappt werden kann und damit unter Kategorie A Punkt 8 fallen könnte (=verbotene Waffe): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32017L0853
  20. Habe eine Cantilever-Blockmontage der Firma Spuhr zu verkaufen: Für Zielfernrohre mit Tubusdurchmesser von 34mm. Bauhöhe 38mm Vorneigung 6 Mil (20,6 MoA) Befestigung auf der Picatinny-Schiene mittels Torx-Schrauben. Die Montage wird kplt. in originaler Verpackung mit allem Zubehör geliefert und ist unbenutzt. Die Schrauben sind noch orig. eingeschweisst. Mit dabei sind: Justierkeil eingebaute Wasserwaage Anleitung Farbe: schwarz Es handelt sich um dieses Modell: https://spuhrwebshop.com/en/isms/sp-4616.html Ich gebe die Montage für 370 EUR zzgl. Versandkosten ab. Grüße Schwarzwälder
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  21. Die Wettkampfstatistik kannst Du natürlich für die Behörde ausdrucken und verwenden, klar. Allerdings ist da noch nicht verzeichnet, mit welcher Waffe Du den Wettkampf geschossen hast. Dazu führe ich eine eigene Statistik. Allerdings sollte es für die Zukunft kein Problem sein, beim Wettkampf die Waffennummer aufzunotieren bzw. bei der Anmeldung gleich anzugeben, dann könnte die Statistik dahingehend leicht ergänzt werden. Wobei: Ich persönlich finde es schade, dass das so genau geprüft werden soll. In der Praxis ist es einfach so, dass man sich z.B. eine günstige Universalwaffe in .223 Rem kauft und die dann später, nach div. Wettkämpfen durch ein besser geeignetes Modell ergänzt. Die alte wird aber nicht verkauft, sondern bleibt halt als Ersatzwaffe im Bestand. Diese Überkontingentregelungen nach strenger Auslegung erfordern nun Wettkampfnachweise mit JEDER besessenen Waffe, was einen nicht selten dazu zwingt, für die jeweiligen Matches mit seinen weniger geeigneten Ersatzwaffen an den Start zu gehen, um auch da Wettkampfnachweise zu erlangen, was einen schiesssportlich behindert. An der Stelle sollte nachverhandelt werden und für Überkontingentwaffen einfach pauschal Wettkampfnachweise gefordert werden und nicht einzeln pro Waffe, was die sonst letztlich notwendige Registrierung der Waffennummer und den bürokratischen Aufwand damit auch den Verbänden selber ersparen würde.
  22. Ansonsten @Zakharias: Die neuen Vorgaben bergen das Risiko, dass einzelne Behörde darauf basierend halt neu so einiges draufpacken können. Beispiel Langwaffen/Kurzwaffen Training: Viele Schützen lassen beim Schiessleiter bzw. der Standaufsicht "LW+KW abstempeln, mitunter sogar gerne mehrere Kaliber gesondert. Auf einem BDMP-Lehrgang vor ein paar Monaten erfuhr sich dann, dass es Behörden gibt, die das nicht mitmachen, sondern sagen, dass ein Trainingstermin nur entweder für LW oder für KW absolviert werden kann. Wenn ein Schütze beides einträgt/abstempeln lässt, gelte das Trainiung als "nicht zuordenbar" und würde überhaupt nicht anerkannt!
  23. @pulvernaseDas hat m.W. damit zu tun, dass Du dann keinen BDMP-Versicherungsschutz hast, wenn kein ausgebildeter BDMP-Schiessleiter das Training nach BDMP-SpO leitet. Den Versicherungsschutz kannst Du Dir als Bescheinigung über "MyBDMP" jederzeit ausdrucken, ebenso Deine Urkunden für alle BDMP-Wettkämpfe und eine Teilnahmeliste für die jeweils letzten 2 Jahre. Da muss man fairerweise sagen: Der BDMP ist auf seine Rolle als bescheinigender Verband ab 2026 gut vorbereitet!
  24. Also grundsätzlich raten die meisten Verbände dazu, erstmal die Bescheinigung Vereins,wonach Du regelmäßig trainiert hast, vorzulegen. Wenn die Behörde dann immer noch begründete (!!) Zweifel am regelmäßigen Training hat, dann am besten erst beraten lassen und dann ggf das Schießbuch vorlegen. Bei Anschaffung einer Waffe auf neue gelbe WBK genügt normalerweise der Nachweis, dass die Waffe nach (irgendeiner zugelassenen) Sportordnung geschossen werden kann. Hier braucht es kein Schießbuch.
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