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Leistungen von BallistikPro
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Wie kann man ein Vorgehen, das offensichtlich dem Grundgesetz widerspricht, begrüßen? Das "Waffenverbot" für AfD-Mitglieder ist totalitär und einem demokratischen Rechtsstaat unwürdig. Artikel 3 Abs. 3 GG: So lange die AfD nicht verboten ist, ist sie eine völlig normale politische Partei, gleichwertig zu allen anderen Parteien. Und über ein Verbot entscheidet einzig und alleine das Bundesverfassungsgericht. Irgendwelche Einschätzungen als "Verdachtsfall" oder "bestätigt rechtsextrem" von den Verfassungsschutzämtern sind das Papier nicht wert auf dem sie geschrieben sind, so lange die Verfassungsschutzämter den Innenministerien unterstellte und weisungsgebundene Behörden sind. Bisher zeigen alle "Leaks", dass kein Material vorhanden ist, das ausreichen würde, die AfD tatsächlich zu verbieten. Nicht umsonst wird kein Verbotsverfahren betrieben. Und so lange sich das nicht ändert, ist es höchst undemokratisch die AfD und ihre Anhänger anders zu behandeln als andere Parteien und deren Anhänger. Vielmehr verursacht es enormen Schaden an der Demokratie, wenn die regierenden Parteien ihnen unterstellte Behörden wie den Verfassungsschutz missbrauchen, um die Opposition zu diskreditieren und deren Anhängern Rechte verweigert werden. Wer dieses Vorgehen beklatscht, ist kein Demokrat, sondern ein Feind der freiheitlich demokratischen Grundordnung.
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Das angebliche Impressum auf https://waidzeit.shop/pages/contact/ erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nach § 5 DDG (früher § 5 TMG) nicht. Als Betreiber wird die „Erzgebirgisches Versorgungskontor GmbH“ genannt (Sitz angeblich Sachsen). Bei einer GmbH sind zwingend erforderlich: Vollständiger Firmenname inkl. Rechtsform Ladungsfähige Anschrift der Gesellschaft (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort – kein Postfach) Name(n) der Geschäftsführer / Vertretungsberechtigten Handelsregisternummer + zuständiges Registergericht E-Mail-Adresse für schnelle elektronische Kontaktaufnahme USt-IdNr. (falls vorhanden) Was fehlt bzw. nicht stimmt: Kein Geschäftsführer genannt Keine Handelsregisternummer und kein Registergericht Die Adresse steht nur unter dem Shop-Namen („Waidzeit, Birkenweg 7, 09557 Flöha“) und nicht klar als Anschrift der GmbH Keine USt-IdNr. Die genannte GmbH ist im Handelsregister und öffentlich nicht auffindbar (existiert offenbar nicht) Damit ist die Anbieterkennzeichnung unvollständig und rechtlich unzureichend. Bei einem Online-Shop mit solchen Mängeln (plus unrealistisch günstigen Preisen) ist extreme Vorsicht geboten – typisches Merkmal von Fakeshops.
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Ich möchte die Community gerne vor https://waidzeit.shop/ warnen. Dieser Shop wirbt mit stark reduzierten Preisen und wirkt auf den ersten Blick legitim. Schaut man jedoch genauer hin, fallen schnell Unstimmigkeiten auf: - Kein Impressum in der gesetzlich vorgeschrieben Form - Die genannte "Erzgebirgischen Versorgungskontor GmbH" als Betreiber des Shops ist nicht existent. Solltet ihr also beim Googeln nach bestimmten Produkten bei diesem Shop landen, besser nicht von den günstigen Angeboten blenden lassen. Es handelt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Fake-Shop und euer Geld wird somit einfach weg sein.
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Verratet mir gerne euer Geheimnis. Sagen wir als günstige Annahmen: - Standmiete: 10 Euro - Munition: 30 Euro - Fahrtkosten: 10 Euro zack, 50 Euro weg. Und das sind sehr günstige Annahmen. Insbesondere Standmiete und Munitionskosten sind meist doch etwas mehr. Aber ihr werdet mich bestimmt erleuchten
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Wenn wir schon dabei sind abenteuerliche Rechnungen aufzustellen und das Motto gilt, dass jede Idee erstmal gut ist, hier auch eine Idee von mir: Der BDS hat ca. 115.000 Mitglieder. Der Vorstand beschließt eine Sonderabgabe von 300,- Euro pro Mitglied zur Modernisierung und Neubau von Schießstätten im Bundesgebiet. Daraus resultierende Mittel: 34.500.000 Euro. Aufgeteilt auf 16 Bundesländer: 2.156.250 Euro pro Bundesland. 300,- Euro tun keinem der den Schießsport betreibt weh und jeder LV hätte über 2 Million zur Verfügung um bestehende Stände zu modernisieren oder einen Neubau zu einem erheblichen Teil aus Bundesmitteln zu finanzieren.
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Ich kann die Satzung des Deutsche Versuchs- und Prüf-Anstalt für Jagd- und Sportwaffen e.V. online nicht finden, aber gemäß der Veröffentlichung des BDS LV1 besteht eine Verpflichtung zur gemeinnützigen Förderung des Schießsports. Wenn dem so ist, ist ein Geschäftsbetrieb, der alleine auf Gewinnmaximierung ausgelegt ist, unzulässig.
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Ich veröffentliche nachfolgende Mitteilung des BDS LV1 unkommentiert zur allgemeinen Information:
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Gelbe WBK, welches Datum eintragen bei Erwerb?
BallistikPro antwortete auf Serious Sam's Thema in Waffenrecht
Dann hat mein SB keine Ahnung und ich hab mich von diesem mit falschen Informationen belehren lassen. Auch gut. Schlussendlich ist es ja aber von Vorteil wenn ein früheres Datum eingetragen wird.. Stichwort Erwerbsstreckung. Somit beschwere ich mich nicht -
Gelbe WBK, welches Datum eintragen bei Erwerb?
BallistikPro antwortete auf Serious Sam's Thema in Waffenrecht
..edit - hat sich erledigt.. -
Gelbe WBK, welches Datum eintragen bei Erwerb?
BallistikPro antwortete auf Serious Sam's Thema in Waffenrecht
Das waffenrechtliche Erwerbsdatum bei Erwerb über den Versandhandel ist das Datum an dem der Versender das Paket an den Versanddienstleister übegeben hat. (Ja, ist tatsächlich so. Ich war auch erst der Meinung, dass das Datum gilt an dem ich als Empfänger die Waffe tatsächlich physisch erhalte, da eigentlich nur das der Definition des Erwerbs des Waffenrechts entspricht. Ist aber falsch. Es wird das Datum genommen an dem der Versender die Waffe an den Versanddienstleister überlässt. Vermutlich weil es sonst eine Lücke im NWR geben würde.) -
Range Belt "aus einem Stück" (kein Innen- und Außengürtel) gesucht
BallistikPro erstellte Thema in IPSC
Hallo zusammen, als bisher langjähriger und passionierter Langwaffenschütze möchte ich mich nun auch dem dynamischen Schießen mit Kurzwaffen widmen. Allerdings habe ich KEINE Wettkampfambitionen in diesem Bereich und mir ist es zu Deutsch gesagt relativ egal, ob sich mein Holster mal 2-3cm weiter vorne/hinten/oben/unten befindet und gleiches gilt auch für die Magazine an meinem Gürtel. Mit der klassischen Range Belt Ausführung, d.h. einem Gürtel der sowohl aus "Innengürtel" als auch aus "Außengürtel" besteht, werde ich absolut nicht warm. Ich suche daher einen einteiligen Gürtel, welcher sich aber dennoch als Range Belt eignet. Kennt da jemand vielleicht ein Modell? Danke vorab & viele Grüße BallistikPro -
Sicher? Bei einer Kontrolle könnte das lustig werden, wenn alle Waffen frei bei allen Berechtigten untergebracht sein können, ohne dass es irgendeine Dokumentation gibt wo die jeweiligen Waffen gerade sind. Behörde macht Kontrolle bei Hans... Hans: "Büchse XY? Ne, die ist nicht bei mir, die müsste bei Georg sein". Behörde fährt zu Georg... Georg: "Büchse XY? Ne, die hab ich schon seit ner Woche dem Harald gegeben" Behörde fährt zu Harald.. Harald: "Büchse XY? Die ist doch gerade beim Detlef". Behörde hat Feierabend... Nächster Tag... Behörde fährt zu Detlef... Detlef: "Büchse XY? Na die hab ich doch gestern dem Hans gegeben..." Als Behörde würde ich mich auf so was nicht einlassen.
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Petition Bundestag "Zulassung von Schalldämpfern für Sportschützen"
BallistikPro antwortete auf RainerE's Thema in Waffenrecht
Tut mir leid, aber das kann und werde ich nicht mitzeichnen. Wie kommt man auf die Idee unser Waffengesetz noch weiter aufblähen zu wollen und mir einer Genehmigungspflicht noch mehr unsinnige Bürokratie zu fordern? Dazu noch den Transport von harmlosen Blechdosen nach §36 WaffG regulieren zu wollen setzt dem Ganzen die Krone auf. Man könnte wirklich meinen, dass manche Sportschützen masochistisch veranlagt sind. Fürchterlich, dieser vorauseilende Gehorsam! Wenn muss die Forderung sein: Unbeschränkte Freigabe! Für alles andere gibt es keine Grundlage. -
Hallo zusammen. Ich habe eine Schmeisser AR15 in 16,75" und möchte gerne auf 14,5" wechseln. Variante 1: Ich kaufe einfach ein Wechselsystem. - Nachteil: Der 16,75" Upper würde einfach im Tresor verstauben. Meine, Idee - Variante 2: Ich bringe die Waffe zum BüMa, ihm gebe ich den aktuellen 16,75" Upper in Zahlung, er setzt einen 14,5" Upper drauf und macht daraus "eine neue Waffe". Konkreter: Ich möchte am Ende in meiner WBK nicht ein AR15 (ohne Upper) + ein 14,5" Wechselsystem in meiner WBK stehen haben, sondern eine "komplette AR15 in 14,5"", statt wie bisher eine AR15 in 16,75". Frage: Geht das so einfach wie ich mir das vorstelle? Und wie wäre der konkrete Ablauf bei der Waffenbehörde? Kann es ggf. dazu kommen dass ich eine neue Bedürfdnisbescheinigung benötige, da "neue Waffe"? Wer hat Erfahrung? Viele Grüße