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GermanKraut

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  1. In dem von Dir erwähnten Link schreibt die Anwaltskanzlei, dass man als Legalwaffenbesitzer mit ihnen Kontakt aufnehmen sollte, wenn bei einer Waffenkontrolle geladene bzw. unterladene Waffen gefunden werden. Gibt es denn Urteile, bei denen in solchen Fällen NICHT die WBK entzogen worden ist? Wäre mir irgendwie neu.
  2. Behördlicher Schriftverkehr mit Reichsbürgen ist meistens dadurch gekennzeichnet, dass Reichsbürger gerne mal die "Firmenbezeichnung BRD-GMBH" und die "Wortmarke POLIZEI" anführen, um die in ihrer Vorstellung gültigen "Reichsgrenzen" von 1937 und die dazugehörige historische Rechtsprechung zu begründen. Es gibt auch genug Seiten im Internet, die diesbezüglich sehr anschauliche Beispiele liefern. Einfach mal gugeln nach "Schriftverkehr mit Reichsbürgern".
  3. Super, da haben die Kameraden im Schützenverein ja alles richtig gemacht, als sie den Tatverdächtigen aus ihren Reihen bei den Behörden gemeldet haben. Die Selbstreinigungskräfte in Schützenvereinen scheinen gut zu funktionieren!
  4. Super, endlich gibt es mit dem FWR eine Interessenvertretung für Landwirtschaft und Ernährung! Ein guter Anfang.
  5. Dann wäre es durchaus sinnvoll, wenn ein Großteil des Budgets vom VDB für den Hochwasserschutz der Führungsspitze des VDB investiert würde, um genau solche vermeidbaren Verzögerungen bei der Waffenlobbyarbeit zu vermeiden. Falls das nicht schon geschehen ist, wäre so ein Vorgehen vom VDB mehr als begrüßenswert! Letzten Endes hat genau dieser verlorene Monat durch die Hochwasserschäden dann auch dafür gesorgt, dass die Zahl von 50.000 Newsletter-Interessenten nicht erreicht worden ist. Möchte man wirklich, dass sich die Geschichte wiederholt????
  6. Ich bin gerade dabei, mir einen umfassenden Überblick über die damalige Kampagne des VDB zu verschaffen und nötigenfalls auch eine zukünftige Prognose zu erstellen (bleibt aber streng vertrauliche Geheimsache). Die dann dazu vorliegenden Ergebnisse werde ich zu gegebener Zeit veröffentlichen und dann schauen, ob meine damalige Prognose zu dem dann vorliegenden Zeitpunkt übereinstimmt.
  7. Vielleicht gehört genau das zum Plan des FWR, und ist Teil der derzeitigen Umsetzung nach Absprache mit der Agentur. Solche Umsetzungen brauchen aber auch ihre Zeit, und man sollte erstmal mindestens drei Jahre abwarten, um dann zu analysieren, was man hätte besser machen können. Was man auf jeden Fall sehr positiv begrüßen sollte, ist zumindest der grundlegende Gedanke des FWR, dass man eventuell etwas anders machen könnte. Und jetzt sollte man das FWR bzw. BZL einfach mal kritikfrei in Ruhe lassen und sie bei diesen Gedanken nicht stören.
  8. Danke für die Info! Man darf gespannt sein, ob in den nächsten 8 Jahren die Akte dann veröffentlicht wird. Genauso spannend wird es sein, ob dann überhaupt noch SSW in irgendeiner Form erlaubt sind.
  9. Wenn man dem FWR Glauben schenken mag, haben die momentan auch deutlich wichtigere Sachen auf dem Zettel, als sich um solche Banalitäten wie Youtube-Videos und Homepage-Updates zu kümmern.
  10. Und manchmal kann die Waffenlobby auch ihren Einfluß nutzen und nachweisbar gute Erfolge bei ihrer Arbeit erzielen. In welche Richtung diese Erfolge dann gehen, ist dann allerdings wieder eine andere Frage. Danke für die Info @steven. Da kann sich dann der VDB als Waffenhändlerlobby ein schönes Beispiel dran nehmen, wie es läuft.
  11. Diese Berechtigung wird aber erst durch die Firma, die ihn eingestellt hat, bei der Behörde beantragt. Vielleicht liegt es ja auch irgendwie daran, dass er bei der Firma noch nicht angestellt ist, sondern immer noch in deren "Warteschleife" geparkt wird. Bislang hat er sich ja auch nur um eine Tätigkeit beworben und die Zusage einer Einstellung bekommen, sofern er die ZÜP erfolgreich besteht. Und vielleicht führt die Behörde die ZÜP für die Berechtigung zum Führen einer Waffe nicht durch, weil er noch keinen Einstellungsvertrag vorzuweisen hat. Da würde sich quasi der Hund in den Schwanz beissen. Was ich allerdings wie oben von @Pikolomini erwähnt nicht verstehe: Die ganze Sache liegt schon ein Jahr auf Halde, und der TE hat es immer noch nicht geschafft, mal persönlich bei der Behörde vorstellig zu werden und dieses existentielle Problem mal aktiv anzugehen?
  12. Also irgendwie verstehe ich Dein Grundproblem und Dein aktuelles Vorgehen nicht ganz: Einerseits schreibst Du, dass Du aktuell seit 11 Monaten arbeitslos bist und Dich "irgendwie über Wasser hältst", dann wiederrum wie oben angeführt dass Dein Arbeitgeber schon Maßnahmen ergriffen hat, Dir "irgendwie zu helfen". Für mich irgendwie ein Widerspruch. Dann schreibst Du, dass Du schon oft und häufig mit den verschiedensten Behördenmitarbeitern über Dein Anliegen gesprochen hast, aber auf Nachfrage hier im Forum kannst Du keine klaren Antworten auf die Frage geben, was konkret bei Deinen Anfragen als Grund für die nicht abgeschlossene ZÜP von den Mitarbeitern angeführt wird. Stattdessen gibts von Dir aber jede Menge Plattitüden auf höchstem Stammtischniveau über Behörden und Staat, deren einzige Existenzberechtigung Deiner Meinung nach darin besteht, dir das Leben ordentlich zu erschweren. Ebenfalls sind Empfehlungen wie anwaltliche Hilfe für Dich absolute No-Go's, da dass Deiner Meinung nach Deine derzeitige Situation nur noch verschlimmern würde. Ehrlich gesagt ist mir nicht ganz klar, wie Dir noch zu helfen wäre.
  13. Welche Alternativen hättest Du denn sonst noch? Und was ich nicht so ganz verstehe: Wenn Dein Arbeitgeber neben Dir so viele Mitarbeiter hat, die ihre eigentliche Tätigkeit nicht ausführen können, weil die ZÜP nicht durchgeführt bzw. genehmigt wird: Was genau macht ihr dann eigentlich so den ganzen Tag? Ich frage nur deswegen, weil es sich normalerweise kein Arbeitgeber aus dem Mittelstand auf Dauer leisten kann, qualifizierte Mitarbeiter entgegen ihrem eigentlichen Tätigkeitszweck in anderen Positionen zu "parken", um dann deren eigentliche Tätigkeit dann ebenfalls wieder mit anderen Mitarbeitern zu besetzen. Gerade in der Sicherheitsbranche gibts doch echt einen harten Wettbewerb, da müsste doch eigentlich schon aus wirtschaftlichem Interesse Dein Arbeitgeber so ziemlich alles in Bewegung setzen, um schnellstmöglich die ZÜP anzuleiern, bevor er die ersten Leute zwangsläufig entlassen muss, weil die ihre eigentliche Tätigkeit nicht ausüben können. Ansonsten solltest Du Dir vielleicht einen anderen Arbeitgeber aus Deiner Branche suchen, der diese Probleme eventuell nicht hat, und Du bei der Behörde auch nicht der Grund für Deine nicht durchgeführte ZÜP bist.
  14. Vielleicht ist das ja auch gar nicht erwünscht in den Foren.
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