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Thorsten

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  1. Exakt meine Denk- und Handlungsweise! Ich war gerne und aus Überzeugung bei der BW, habe mich für fast jeden Sch... freiwillig gemeldet und laut Spieß als einziger des Bataiilons beim Ausscheiden die freiwillige Mobbeorderung unterschrieben. In der Folgezeit bekam ich dann ingesamt drei mal Schreiben mit jeweils zweiteiligen Codewörtern, bei deren Verkündung ich hätte einrücken müssen. Als angesichts des angehenden Konfliktes dann per Einschreiben die Einberufung zu einer Vorbereitungsübung kam, habe ich mich schweren Herzens, aber wohlüberlegt hingesetzt, einen Brief geschrieben und mit ebensolcher Überzeugung nachträglich den Kriegsdienst verweigert. Schon damals wurde das Recht gebeugt, um überhaupt die BW ins Ausland schicken zu können, ich denke das ist bei heutigen Auslandseinsätzen noch genau so. Hat monatelang gedauert, ist aber letztendlich durchgegangen. Ich hätte wie Du alles getan, die Heimat zu verteidigen, aber niemals Fremdinteressen im Ausland bedient. Die Geschichte mit idealistisch denkenden und argumentativ nicht beizukommenden Waffengegnern kenne ich auch, glücklicherweise kommt so etwas aber seltenst bei mir vor. Was mir auffällt: Im Gegensatz zu anderen Interessenlagen sind wir Waffenbesitzer immer noch ziemlich träge. Wenn ich ansehe, was derzeit bezüglich drohender Uploadfilter alles läuft: Unterschriftensammlungen, Petitionen, Demos etc. pp. Da ist derzeit richtig Rummel!
  2. Jaein. Die Behörde muß m.E. alles anerkennen, was tatsächlich geeignet ist als Nachweis. Soll heißen, tatsächliche Nachweise seitens des Betroffenen können nicht abgelehnt werden, weil sich die Behörde einen anderweitigen Nachweis wünscht.
  3. Nö, sowieso nicht. Aber ich hatte WBK-Verluste im Bekanntenkreis, bei denen es um doch größere Werte ging. Wie oben beschrieben gibt so eine WBK einen prima Einbrauchskatalog ab und die Ausstellung eines Ersatzes kostet auch Geld. Was spricht also dagegen, sich eine begalubigte Kopie ausstellen zu lassen und die zu schicken? Beim Waffenerwerb gibt es dann noch das Problem, daß Daten falsch eingetragen werden (Ihr glaubt nicht, wie oft! Vom Typ über den Hersteller bis zur Waffennummer bzw. Kombinationen daraus habe ich fast alles durch, was möglich ist!)) oder ganz einfach schlampig mit der WBK umgegangen wird (Dreck, Fett/Öl, Schmierereien beim schreiben etc.) und das ist etwas, was ich absolut nicht leiden kann. Ich habe vor, meine WBKen alle bis zum Erbfall aufzuheben, wenn mir nichts dazwischenkommt. Da will ich meine Sachen dann aber auch sauber und ordentlich haben! Warum soll das OA die WBKen nicht per Post schicken? Die von mir aufgezählten Probleme (außer der zugegebenermaßen in Deinem Fall dürftigen Katalogeigenschaft, wenn sie in falsche Hände gerät) bestehen dabei ja nicht!
  4. Na toll. Für den, der sie dann in die Finger bekommt unter Umständen ein prima Katalog für einen Einbruch! Nö, ich gebe nach so einer Geschichte bei einem Bekannten nie mehr ein Original aus der Hand, wenn es nicht zwingend nötig ist. Beglaubigte Kopien, Scan mit Telefonnummer des SB oder eine Kombination aus beidem (bei mißtrauischen Verkäufern manchmal erforderlich) müssen i.d.R. reichen.
  5. Sachlich richtig ist das auch nach meiner Einschätzung. Woher hast Du die Aussage vom LKA Bayern? Wurde das an die Behörden ausgeteilt? Das wär´n Ding, ich wollte schon lang ne Remington 870 mit gezogenem Lauf und Büchsenvisier!
  6. Das heißt, der Fritz setzt sich in solchen Fällen höchstpersönlich ein? DAS ist dann aber wirklich guter Service dem Vereinsmitglied gegenüber!
  7. Genau wie bei uns. Man sagte mir sogar: "Wozu denn, die Unterlagen haben wir doch hier."
  8. In Antwort auf: Erstens sollten dort in Bezug auf die Sicherheit (Randalierer, Jugendgangs, Rumänenbanden in den Zügen, etc.) erst mal selbst die Hausaufgaben gemacht werden. Die DB und die Verkehrsverbünde dagegen haben auf ihrem Gebiet, dem öffentlichen Schienenverkehr, bislang das Monopol. Zum oberen Abschnitt: Genau DAS würde ich sehr begrüßen. Nur: Du und andere wollen sich die ohnehin schon teuren Bahnfahrten auch leisten können, oder? Was glaubst Du, wer für evtl. einzustellendes Sicherheitspersonal bezahlt? Richtig, der Fahrgast! Was da tagtäglich an Gesocks rumfährt, teils auf Kosten oder zum Leidwesen der anderen Fahrgäste, das kotzt mich an! Erst heute wurde eine (übrigens sehr nette) Kollegin bei einer Fahrkartenkontrolle einer ohnehin als Schwarzfahrerin bekannten, ständig besoffenen Frau angegriffen und geschlagen. Aber die Bahn als Firma kann doch nichts dafür, daß "in diesem unserem Lande" solche Zustände herrschen und asoziales, auf Kosten der Allgemeinheit schmarotzendes Pack sich immer weiter ausbreitet und vor allem auch weitgehend unbehelligt bleibt! Diese Zustände herrschen außerdem nicht nur im Zugverkehr, sowas findet man doch heute überall! Da gehört eigentlich mit der ganzen Härte der Gesetze durchgegriffen. Das Waffenbeförderungsverbot in seiner jetzigen Form finde ich ebenfalls für Schwachsinn, aber es besteht nun einmal und wird sich nicht ohne weiteres wegdiskutieren lassen. Die DB ist übrigens schon lange nicht mehr Monopolist (wenn auch nach wie vor größter Anbieter im Schienenverkehr in Deutschland), sonst wäre ich nämlich arbeitslos...
  9. In Antwort auf: - beim Lokführer unterstellen, damits der Schaffner nicht sieht ...und dem Lokführer die Vorzüge der Waffe erklären, ihn anschließend zum nächsten Schießtermin einladen!
  10. In Antwort auf: Hier für den öffentlichen Nahverkehr Also doch! (zumindest im Nahverkehr) Schusswaffen zur Selbstverteidigung dürfen mit entsprechendem Nachweis geführt werden. Ich gehe mal davon aus, dass dies auch für den ordnungsgemässen Transport von Sportwaffen gilt. Tja, vielleicht sollte man ein Dokument wie das angesprochene erst mal halbwegs komplett durchlesen. Die von Dir zitierte Vorschrift gilt keinesfalls allgemein für den öffentl. Nahverkehr, sondern für die Firma NVH (Nahverkehr Hohenlohekreis). Offensichtlich noch nicht einmal ein Eisenbahnbetrieb, sondern ein regionaler Busanbieter. Und DB damit schon gar nicht. Da kann man dann ja gleich die AGB eines x-beliebigen Privatunternehmens als für die Bahn relevant zugrunde legen!
  11. In Antwort auf: Außerdem erklärst du nicht, weshalb in Nahverkehrszügen die Beförderungsbedingungen den Transport von Schusswaffen zulassen, im Fernverkehr jedoch nicht (nach den hier geposteten Zitaten). Weil ich mich nicht verpflichtet fühle, auf jeden Beitrag etwas zu schreiben. Mir liegen die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Verkehrsunternehmen des DB-Konzerns (BB Personenverkehr) vor und die wurden ja weiter oben bereits auszugsweise eingestellt. Andere Bestimmungen kenne ich dazu nicht. Mag sein, daß da evtl. jemand etwas aus einem anderen Bereich des ÖPNV gefunden hat. In Zügen der DB bzw. im Auftrag der DB gelten o.g. Bestimmungen. Zur Rechtmäßigkeit des Inhalts: Da die Tarife vor Inkrafttreten ja wie oben beschrieben staatlich abgenommen werden, sehe ich da keinen Anlaß zum Zweifel. Selbst die von falcon zitierte Passage kann ich nicht in Einklang mit den bestehenden Bestimmungen bringen, ich weiß nicht, wo dieser Text herstammt. Der Punkt 3 der Beförderungsbestimmungen der DB AG befaßt sich jedenfalls mit Fahrpreisen. Nachtrag: Die zitierte Vorschrift gilt für den NVH- siehe mein Beitrag unten!
  12. Nachdem es hier im kompletten Thread immer nur um Personenbeförderung und nicht um Fracht ging, erübrigt es sich eigentlich, dies auseinanderzuklamüsern. Oder kennst Du eine Fluggesellschaft, die es zuläßt, daß die Passagiere Waffen mit sich führen, sprich mit in die Kabine nehmen?
  13. Es scheint manchmal schon schwer zu sein, einfach den Sinn des geschriebenen zu verstehen, hm? Es ging in keinster Weise um Art, Umfang oder Vorhandensein von Sanktionen, sondern darum, die im Thread angezweifelte Rechtmäßigkeit der Beförderungsbestimmungen zu belegen. Langsam läuft´s in meinen Augen darauf hinaus: "..blabla,...paßt mir nicht,...blabla,...kenn_mich_nicht_aus,...also red ich mal dagegen!" Bei allem Respekt (auch ich hinterfrage vieles!), aber die hier im Thread teils dargestellten Meinungen stehen in krassem Gegensatz zu dem, was hier an schriftlich belegbarem eingestellt wurde. Komisch nur, daß sich noch niemand aufregt, weil man keine Schußwaffen mit ins Flugzeug nehmen darf! Beförderungspflicht heißt nicht, daß alles und jedes (jeder) befördert werden MUß! Jetzt stellt Euch mal einen ganz normalen Durchschnittszugbegleiter vor, der nichts im Sinn hat, als zufriedene Fahrgäste, die ihrerseits aber die Bestimmungen beachten. Irgendwie bekommt er den Waffentransport mit und erklärt evtl. höflich, wie die Sache aussieht. Kommt dem mal mit derart hanebüchenen Argumenten und werdet derart kompliziert, wie es hier im Thread der Fall ist. Meint Ihr, das freut den ZB? Ich würde eher sagen, damit macht Ihr Euch unbeliebt und fordert es geradezu heraus, daß dieser die entsprechenden Schritte einleitet. Weitere interessante Dinge dazu: Da seit diverser Anschläge und Bombendrohungen verstärkte Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden und beispielsweise auch schon offenbar herrenlos abgestellte Koffer am Bahnsteig zu Einsätzen geführt haben (Verursacher kann zur Rechenschaft gezogen werden!!), würde ich mich als Waffenbesitzer nicht darauf verlassen, daß da "eh nichts unternommen wird". Zudem könnte auch bei evtl. mehrfachem Erwischtwerden (wer´s auf die Spitze treiben will; gibt es wesentlich öfter, als man meint!) ein längeres Beförderungsverbot ausgesprochen werden. Bahnpersonal fährt häufig immer auf den gleichen Strecken, man merkt sich seine Pappenheimer.
  14. Die Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) sieht laut §16 (2)b vor, daß der Tarif (und das sind die sog. Beförderungsbedingungen) bestimmt, welches Gepäck nicht in Personenwagen mitgeführt werden darf. M.E. wieder eine eindeutige Regel. Bin gespannt, was nun wieder dazu diskutiert wird. Und ich meine mich zuerinnern, daß dieser Tarif nicht einfach so von der DB zusammengeschustert und in Umlauf gebracht werden darf, sondern von staatlicher Seite vorher abzusegnen ist (meine ich, ist aber schon sehr lange her, daß ich mich darüber unterhalten habe). Schon seltsam, wenn manche tatsächlich immer noch meinen, sie müßten einem Vertrag zugrunde liegende Regeln außer acht lassen. Vielleicht klagt demnächt ja mal jemand, weil er lieber seinen Schäferhund mit ins Hallenbad nehmen will? Aber mich wundert in Bezug auf Zugfahrten fast nichts mehr. Was man da tagtäglich an Dummfug mitbekommt, darüber könnte man Bücher schreiben! Und interessanterweise führen sich sehr häufig gerade die Leute, die im Unrecht sind am meisten auf.
  15. In Antwort auf: Die Frage ist allerdings, wie der besagte Fahrgast denn eine Fahrtunterbrechung oder einen Einsatz des BGS hervorrufen sollte. Selbst wenn der clevere Zugbegleiter den Waffenkoffer erkennt, kann er sein Hausrecht nur in der Art und Weise ausüben, daß er dem Fahrgast die weitere Mitfahrt untersagt. Nun, zum einen stellen sich viele Fahrgäste, die von der Weiter/Mitfahrt ausgeschlossen werden sollen quer. Dann steht der Zug eben so lange, bis der BGS die Personalien aufgenommen und ggf. die Person aus dem Zug entfernt hat. Zum anderen -und das sollte man sich schon vor Augen führen- stellt eine Zuwiderhandlung gegen die Beförderungsbestimmungen nebst evtl. o.g. Querstellerei dann den Tatbestand des Hausfriedensbruchs dar. Wenn sich das Zugpersonal nicht bewußt über die Regeln hinwegsetzt, müßte es der Richtigkeit halber sogar den BGS hinzuziehen. Allein deshalb wird der Zug eine gewisse Verspätung haben MÜSSEN, da sich sowas nicht in ein paar Sekunden aufnehmen läßt. Diesen Schuh würde ICH mir lieber nicht anziehen! Diese Verfahrensweise stellt dann so ziemlich die Spitze dessen dar, was da auf einen zukommen kann. Wo kein Kläger, da kein Richter und wenn der Lok- oder Zugführer sich Arbeit ersparen möchte, wird er wahrscheinlich meist eh auf weitere Maßnahmen verzichten. Ich wollte nur darstellen, daß es sicher kein Kavaliersdelikt ist, in der Bahn einfach mal so eine Schußwaffe zutransportieren.
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