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Funkman

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  1. Also ich komme jetzt nicht mehr mit... Was unterscheidet denn ein Einzelmitglied hinsichtlich der praktischen Ausübung des Schießsports von anderen? Wir trainieren doch nicht mehr oder weniger als Vereinsschützen auch? Was sind denn verbandslose Schützen? Ist nicht jeder Verein auch Verbandsmitglied und dessen Mitglieder damit auch? Gibt es Schützen ohne Verein und Verband?? Warum sollen denn Einzelmitglieder einer stärkeren Kontrolle als andere bedürfen? Sind wir unzuverlässiger?? @S. Köhler: Das stimmt definitiv nicht, ich besitze eine. Wie soll ich mir denn meine Befürwortung selbst bescheinigen? Ich habe bis jetzt immer meine Unterlagen an den Landesverband geschickt und von denen das genehmigte Formular mit Stempel für Verein UND Verband zurückbekommen. Langsam bekomme ich das gefühl das Einzelmitglieder als minderwertige und gefährliche Schützen eingestuft werden...
  2. @ andreb: Begründet wurde das eben damit, dass seine nachgewiesenen Trainingstermine nicht 2x monatlich an unterschiedlichen Tagen stattfanden -> folglich nicht "regelmäßig" @Hermes: Der Voreintrag (grüne) war für einen mehrschüssigen Repetierer in Kal. .308 Win, die BDS Disziplin weiß ich grad nicht.
  3. Aber gilt das, wenn überhaupt, nicht nur für die BDS interne Erteilung des Bedürfnisses ??? Das würde ja bedeuten das der BDS entgegen geltenden Rechts und interner Anweisung "fälschlicherweise" eine Befürwortung ausgesprochen hat. Das kann ich mir nicht wircklich vorstellen... Gruß Timo
  4. Danke erstmal für Eure Antworten. @wahrsager: sehe ich genauso - leider weder FWR/VDW Ja, wir sind Einzelmitglieder im Berliner BDS, die Idee mit dem Anruf bei Herrn Gepperth ist gut... @heletz: Er ist seit ca. 2 Jahren Einzelmitglied im BDS-LV1. Mit einmal monatlichem Training und der Teilnahme an Meisterschaften gehe ich jetzt mal von Sportschützeneigenschaft aus. Oder sagen die Rechtlichen Grundlagen was anderes? Ich kenne den Wortlaut nicht.... Gruß Timo
  5. Hallo, ich brauch mal euren Rat! Ein Freund von mir hat heute ein Schreiben vom LKA Berlin bekommen, sein Antrag für einen Voreintrag einer Langwaffe sei abgelehnt worden. Es läge kein regelmäßiges Training vor, er müsse mind. 2 mal im Monat an unterschiedlichen Tagen mit Langwaffen trainiert haben. Er kommt, auch aus beruflichen Gründen, aber immer nur einmal im Monat zum Training, manchmal auch gar nicht, manchmal 2 mal. An der LANDESMEISTERSCHAFT für LW hat er aber teilgenommen! Was soll das denn jetzt???? Woher kommt diese angebliche 2mal / Monat Regelung??? Hat das ne ordentliche rechtliche Grundlage oder ist das die fixe Idee eines übermotivierten Sachbearbeiters? Und wie geht man jetzt am besten vor? p.s. Es ist übrigens seine erste LW und zweite Waffe insgesamt. Danke für Eure Hilfe! Gruß Timo
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