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Thorsten

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  1. Exakt meine Denk- und Handlungsweise! Ich war gerne und aus Überzeugung bei der BW, habe mich für fast jeden Sch... freiwillig gemeldet und laut Spieß als einziger des Bataiilons beim Ausscheiden die freiwillige Mobbeorderung unterschrieben. In der Folgezeit bekam ich dann ingesamt drei mal Schreiben mit jeweils zweiteiligen Codewörtern, bei deren Verkündung ich hätte einrücken müssen. Als angesichts des angehenden Konfliktes dann per Einschreiben die Einberufung zu einer Vorbereitungsübung kam, habe ich mich schweren Herzens, aber wohlüberlegt hingesetzt, einen Brief geschrieben und mit ebensolcher Überzeugung nachträglich den Kriegsdienst verweigert. Schon damals wurde das Recht gebeugt, um überhaupt die BW ins Ausland schicken zu können, ich denke das ist bei heutigen Auslandseinsätzen noch genau so. Hat monatelang gedauert, ist aber letztendlich durchgegangen. Ich hätte wie Du alles getan, die Heimat zu verteidigen, aber niemals Fremdinteressen im Ausland bedient. Die Geschichte mit idealistisch denkenden und argumentativ nicht beizukommenden Waffengegnern kenne ich auch, glücklicherweise kommt so etwas aber seltenst bei mir vor. Was mir auffällt: Im Gegensatz zu anderen Interessenlagen sind wir Waffenbesitzer immer noch ziemlich träge. Wenn ich ansehe, was derzeit bezüglich drohender Uploadfilter alles läuft: Unterschriftensammlungen, Petitionen, Demos etc. pp. Da ist derzeit richtig Rummel!
  2. Jaein. Die Behörde muß m.E. alles anerkennen, was tatsächlich geeignet ist als Nachweis. Soll heißen, tatsächliche Nachweise seitens des Betroffenen können nicht abgelehnt werden, weil sich die Behörde einen anderweitigen Nachweis wünscht.
  3. Nö, sowieso nicht. Aber ich hatte WBK-Verluste im Bekanntenkreis, bei denen es um doch größere Werte ging. Wie oben beschrieben gibt so eine WBK einen prima Einbrauchskatalog ab und die Ausstellung eines Ersatzes kostet auch Geld. Was spricht also dagegen, sich eine begalubigte Kopie ausstellen zu lassen und die zu schicken? Beim Waffenerwerb gibt es dann noch das Problem, daß Daten falsch eingetragen werden (Ihr glaubt nicht, wie oft! Vom Typ über den Hersteller bis zur Waffennummer bzw. Kombinationen daraus habe ich fast alles durch, was möglich ist!)) oder ganz einfach schlampig mit der WBK umgegangen wird (Dreck, Fett/Öl, Schmierereien beim schreiben etc.) und das ist etwas, was ich absolut nicht leiden kann. Ich habe vor, meine WBKen alle bis zum Erbfall aufzuheben, wenn mir nichts dazwischenkommt. Da will ich meine Sachen dann aber auch sauber und ordentlich haben! Warum soll das OA die WBKen nicht per Post schicken? Die von mir aufgezählten Probleme (außer der zugegebenermaßen in Deinem Fall dürftigen Katalogeigenschaft, wenn sie in falsche Hände gerät) bestehen dabei ja nicht!
  4. Na toll. Für den, der sie dann in die Finger bekommt unter Umständen ein prima Katalog für einen Einbruch! Nö, ich gebe nach so einer Geschichte bei einem Bekannten nie mehr ein Original aus der Hand, wenn es nicht zwingend nötig ist. Beglaubigte Kopien, Scan mit Telefonnummer des SB oder eine Kombination aus beidem (bei mißtrauischen Verkäufern manchmal erforderlich) müssen i.d.R. reichen.
  5. Sachlich richtig ist das auch nach meiner Einschätzung. Woher hast Du die Aussage vom LKA Bayern? Wurde das an die Behörden ausgeteilt? Das wär´n Ding, ich wollte schon lang ne Remington 870 mit gezogenem Lauf und Büchsenvisier!
  6. Das heißt, der Fritz setzt sich in solchen Fällen höchstpersönlich ein? DAS ist dann aber wirklich guter Service dem Vereinsmitglied gegenüber!
  7. Genau wie bei uns. Man sagte mir sogar: "Wozu denn, die Unterlagen haben wir doch hier."
  8. In Antwort auf: Erstens sollten dort in Bezug auf die Sicherheit (Randalierer, Jugendgangs, Rumänenbanden in den Zügen, etc.) erst mal selbst die Hausaufgaben gemacht werden. Die DB und die Verkehrsverbünde dagegen haben auf ihrem Gebiet, dem öffentlichen Schienenverkehr, bislang das Monopol. Zum oberen Abschnitt: Genau DAS würde ich sehr begrüßen. Nur: Du und andere wollen sich die ohnehin schon teuren Bahnfahrten auch leisten können, oder? Was glaubst Du, wer für evtl. einzustellendes Sicherheitspersonal bezahlt? Richtig, der Fahrgast! Was da tagtäglich an Gesocks rumfährt, teils auf Kosten oder zum Leidwesen der anderen Fahrgäste, das kotzt mich an! Erst heute wurde eine (übrigens sehr nette) Kollegin bei einer Fahrkartenkontrolle einer ohnehin als Schwarzfahrerin bekannten, ständig besoffenen Frau angegriffen und geschlagen. Aber die Bahn als Firma kann doch nichts dafür, daß "in diesem unserem Lande" solche Zustände herrschen und asoziales, auf Kosten der Allgemeinheit schmarotzendes Pack sich immer weiter ausbreitet und vor allem auch weitgehend unbehelligt bleibt! Diese Zustände herrschen außerdem nicht nur im Zugverkehr, sowas findet man doch heute überall! Da gehört eigentlich mit der ganzen Härte der Gesetze durchgegriffen. Das Waffenbeförderungsverbot in seiner jetzigen Form finde ich ebenfalls für Schwachsinn, aber es besteht nun einmal und wird sich nicht ohne weiteres wegdiskutieren lassen. Die DB ist übrigens schon lange nicht mehr Monopolist (wenn auch nach wie vor größter Anbieter im Schienenverkehr in Deutschland), sonst wäre ich nämlich arbeitslos...
  9. In Antwort auf: - beim Lokführer unterstellen, damits der Schaffner nicht sieht ...und dem Lokführer die Vorzüge der Waffe erklären, ihn anschließend zum nächsten Schießtermin einladen!
  10. In Antwort auf: Hier für den öffentlichen Nahverkehr Also doch! (zumindest im Nahverkehr) Schusswaffen zur Selbstverteidigung dürfen mit entsprechendem Nachweis geführt werden. Ich gehe mal davon aus, dass dies auch für den ordnungsgemässen Transport von Sportwaffen gilt. Tja, vielleicht sollte man ein Dokument wie das angesprochene erst mal halbwegs komplett durchlesen. Die von Dir zitierte Vorschrift gilt keinesfalls allgemein für den öffentl. Nahverkehr, sondern für die Firma NVH (Nahverkehr Hohenlohekreis). Offensichtlich noch nicht einmal ein Eisenbahnbetrieb, sondern ein regionaler Busanbieter. Und DB damit schon gar nicht. Da kann man dann ja gleich die AGB eines x-beliebigen Privatunternehmens als für die Bahn relevant zugrunde legen!
  11. In Antwort auf: Außerdem erklärst du nicht, weshalb in Nahverkehrszügen die Beförderungsbedingungen den Transport von Schusswaffen zulassen, im Fernverkehr jedoch nicht (nach den hier geposteten Zitaten). Weil ich mich nicht verpflichtet fühle, auf jeden Beitrag etwas zu schreiben. Mir liegen die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Verkehrsunternehmen des DB-Konzerns (BB Personenverkehr) vor und die wurden ja weiter oben bereits auszugsweise eingestellt. Andere Bestimmungen kenne ich dazu nicht. Mag sein, daß da evtl. jemand etwas aus einem anderen Bereich des ÖPNV gefunden hat. In Zügen der DB bzw. im Auftrag der DB gelten o.g. Bestimmungen. Zur Rechtmäßigkeit des Inhalts: Da die Tarife vor Inkrafttreten ja wie oben beschrieben staatlich abgenommen werden, sehe ich da keinen Anlaß zum Zweifel. Selbst die von falcon zitierte Passage kann ich nicht in Einklang mit den bestehenden Bestimmungen bringen, ich weiß nicht, wo dieser Text herstammt. Der Punkt 3 der Beförderungsbestimmungen der DB AG befaßt sich jedenfalls mit Fahrpreisen. Nachtrag: Die zitierte Vorschrift gilt für den NVH- siehe mein Beitrag unten!
  12. Nachdem es hier im kompletten Thread immer nur um Personenbeförderung und nicht um Fracht ging, erübrigt es sich eigentlich, dies auseinanderzuklamüsern. Oder kennst Du eine Fluggesellschaft, die es zuläßt, daß die Passagiere Waffen mit sich führen, sprich mit in die Kabine nehmen?
  13. Es scheint manchmal schon schwer zu sein, einfach den Sinn des geschriebenen zu verstehen, hm? Es ging in keinster Weise um Art, Umfang oder Vorhandensein von Sanktionen, sondern darum, die im Thread angezweifelte Rechtmäßigkeit der Beförderungsbestimmungen zu belegen. Langsam läuft´s in meinen Augen darauf hinaus: "..blabla,...paßt mir nicht,...blabla,...kenn_mich_nicht_aus,...also red ich mal dagegen!" Bei allem Respekt (auch ich hinterfrage vieles!), aber die hier im Thread teils dargestellten Meinungen stehen in krassem Gegensatz zu dem, was hier an schriftlich belegbarem eingestellt wurde. Komisch nur, daß sich noch niemand aufregt, weil man keine Schußwaffen mit ins Flugzeug nehmen darf! Beförderungspflicht heißt nicht, daß alles und jedes (jeder) befördert werden MUß! Jetzt stellt Euch mal einen ganz normalen Durchschnittszugbegleiter vor, der nichts im Sinn hat, als zufriedene Fahrgäste, die ihrerseits aber die Bestimmungen beachten. Irgendwie bekommt er den Waffentransport mit und erklärt evtl. höflich, wie die Sache aussieht. Kommt dem mal mit derart hanebüchenen Argumenten und werdet derart kompliziert, wie es hier im Thread der Fall ist. Meint Ihr, das freut den ZB? Ich würde eher sagen, damit macht Ihr Euch unbeliebt und fordert es geradezu heraus, daß dieser die entsprechenden Schritte einleitet. Weitere interessante Dinge dazu: Da seit diverser Anschläge und Bombendrohungen verstärkte Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden und beispielsweise auch schon offenbar herrenlos abgestellte Koffer am Bahnsteig zu Einsätzen geführt haben (Verursacher kann zur Rechenschaft gezogen werden!!), würde ich mich als Waffenbesitzer nicht darauf verlassen, daß da "eh nichts unternommen wird". Zudem könnte auch bei evtl. mehrfachem Erwischtwerden (wer´s auf die Spitze treiben will; gibt es wesentlich öfter, als man meint!) ein längeres Beförderungsverbot ausgesprochen werden. Bahnpersonal fährt häufig immer auf den gleichen Strecken, man merkt sich seine Pappenheimer.
  14. Die Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) sieht laut §16 (2)b vor, daß der Tarif (und das sind die sog. Beförderungsbedingungen) bestimmt, welches Gepäck nicht in Personenwagen mitgeführt werden darf. M.E. wieder eine eindeutige Regel. Bin gespannt, was nun wieder dazu diskutiert wird. Und ich meine mich zuerinnern, daß dieser Tarif nicht einfach so von der DB zusammengeschustert und in Umlauf gebracht werden darf, sondern von staatlicher Seite vorher abzusegnen ist (meine ich, ist aber schon sehr lange her, daß ich mich darüber unterhalten habe). Schon seltsam, wenn manche tatsächlich immer noch meinen, sie müßten einem Vertrag zugrunde liegende Regeln außer acht lassen. Vielleicht klagt demnächt ja mal jemand, weil er lieber seinen Schäferhund mit ins Hallenbad nehmen will? Aber mich wundert in Bezug auf Zugfahrten fast nichts mehr. Was man da tagtäglich an Dummfug mitbekommt, darüber könnte man Bücher schreiben! Und interessanterweise führen sich sehr häufig gerade die Leute, die im Unrecht sind am meisten auf.
  15. In Antwort auf: Die Frage ist allerdings, wie der besagte Fahrgast denn eine Fahrtunterbrechung oder einen Einsatz des BGS hervorrufen sollte. Selbst wenn der clevere Zugbegleiter den Waffenkoffer erkennt, kann er sein Hausrecht nur in der Art und Weise ausüben, daß er dem Fahrgast die weitere Mitfahrt untersagt. Nun, zum einen stellen sich viele Fahrgäste, die von der Weiter/Mitfahrt ausgeschlossen werden sollen quer. Dann steht der Zug eben so lange, bis der BGS die Personalien aufgenommen und ggf. die Person aus dem Zug entfernt hat. Zum anderen -und das sollte man sich schon vor Augen führen- stellt eine Zuwiderhandlung gegen die Beförderungsbestimmungen nebst evtl. o.g. Querstellerei dann den Tatbestand des Hausfriedensbruchs dar. Wenn sich das Zugpersonal nicht bewußt über die Regeln hinwegsetzt, müßte es der Richtigkeit halber sogar den BGS hinzuziehen. Allein deshalb wird der Zug eine gewisse Verspätung haben MÜSSEN, da sich sowas nicht in ein paar Sekunden aufnehmen läßt. Diesen Schuh würde ICH mir lieber nicht anziehen! Diese Verfahrensweise stellt dann so ziemlich die Spitze dessen dar, was da auf einen zukommen kann. Wo kein Kläger, da kein Richter und wenn der Lok- oder Zugführer sich Arbeit ersparen möchte, wird er wahrscheinlich meist eh auf weitere Maßnahmen verzichten. Ich wollte nur darstellen, daß es sicher kein Kavaliersdelikt ist, in der Bahn einfach mal so eine Schußwaffe zutransportieren.
  16. @mausebär: Geht nicht gegen Deinen Beitrag, habe nur dort die Antwort angeklickt! Ist ja schön, was Ihr da so alles zum Thema ablaßt. Nur: Bahnbedienstete haben im Zug das Hausrecht. Die Weisungen des Personals sind neben den Beförderungsbedingungen zu befolgen. Neben dem Ausschluß von der Weiterfahrt kann derjenige, der einen längeren Halt oder Einsatz des BGS als Bahnpolizei verursacht, selbstverstädlich für entstandene Kosten und Schäden (z.B. Taxikosten für andere Fahrgäste, die ihre Anschüsse deshalb nicht erreichen) zur Verantwortung gezogen werden. Das Verbot des Waffentransports ist ganz klar und auch für geistig Minderbemittelte verständlich geschrieben und muß nicht eignes nochmal unter Verwendung von Winkelzügen zu umgehen versucht werden. Wer einen Zug benutzt, erkennt die Bestimmungen an und fertig. Da ich selbst waffenbegeistert bin, würde ich evtl. den Waffenkoffer des betreffenden Fahrgasts auf meine Kappe im Füherestand mitnehmen (und mache mich damit belangbar, und sei es nur vom Cheffe). Es sind allerdings auch schon Leute wegen weit weniger ausgestiegen... Und falls jetzt jemand mit Beschwerden kommt: Wer glaubt sich nicht an die Regeln halten zu müssen, wird den kürzeren ziehen!
  17. In Antwort auf: Naja, nicht Alle wollen ja die abgeänderte Karte. Ein Tip von mir: NICHT die alte abändern lassen sondern die alte behalten und die neue zusätzlich beantragen. ...bin aber der Meinung dass die alte gelbe WBK durchaus ihre Vorteile hat. Das hatte ich ohnehin genau so vor. Moanst, I bin auf da Brennsupp´n dahergschwumma? Allein schon darum, weil neben den von Dir treffend genannten Vorteilen die Kosten vermutlich exakt die selben sind (außer man drückt wieder alle Augen zu und macht´s umsonst), die neue aber 8 Einträge bietet, während die alte normalerweise mittlerweile weniger freie Zeilen hat. Wird 6/2 in Bayern grundsätzlich eingetragen?
  18. Wenn dem wirklich so ist, daß man die Schießnachweise nachträglich z.B. aus einem Schießbuch heraussucht und in das BSSB-konforme Formblatt nachträgt, ist wenigstens dieser Punkt machbar. Bei den WBK-Kopien bin ich gespannt, was langfristig rauskommt. Nämlich, ob wie von mir vermutet später einmal für den Schützen Nachteile daraus erwachsen können. Glücklicherweise bin ich momentan nicht auf die neue Sportschützen-WBK angewiesen. Ist irgendwie kurios, wenn man vom LRA-Sachbearbeiter freundlich angesprochen wird, ob man denn nicht die alte WBK erweitern lassen wolle und dann vom eigenen Verband her Schwierigkeiten auftauchen. Früher war´s oft andersrum...
  19. In Antwort auf: Ich kenne sogar die Begründung dafür: Da man Schiessnachweise über ein Jahr mitliefern soll aber niemand ganze Bücher lesen will wurde das Formblatt geschaffen. DESHALB ist auch nur EIN SCHIESSTAG MONATLICH einzutragen. Es soll also Deine "Jahrestätigkeit" auf EIN DINA 4 Formblatt passen. ICH finde das vernünftig! Weil man den Sinn des oben gesagten verstanden hat?? Nana... entweder richtig rechnen oder nicht alles Glauben . Früher kostete es 10 DM, heute 20 Euro. Passt mir zwar auch nicht und ich weis auch nicht WER das bekommt aber nach Adam Riese ist es immer noch die Hälfte vom 8-fachen Mit der Begründung kann ich etwas anfangen, daß aber der Antrag vorerst abgelehnt wurde, weil demnach "zu viel" geliefert wurde, ist nicht nachvollziehbar. Daß das Formblatt auf der Homepage einsehbar war mag sein, ich wage jedoch zu behaupten, daß die Mehrzahl der Schützen kein Internet benutzt. Eine offizielle Erklärung des Verbandes per Rundschreiben gab es jedenfalls nicht dazu, zumindest wurde mir keins bekannt. Zudem: wenn man seit kurz vor Weihnachten dieses Formblatt haben kann, aber auf selbigem seit einem Jahr Schießen mit Datum, Unterschrift etc, nachweisen soll, dann beißt sich was. Was mir trotzdem aufstößt: Momentan führe ich ein einziges Schießbuch, in dem ich alle Schießen unter verschiedenen Verbänden zusammen habe. Nach dieser Neugängelung müßte ich dann wohl analog für jeden Verband ein Extra Buch nach Verbandsvorgaben führen. Toll, normalerweise trainiere ich pro Schießtag einige Disziplinen verschiedener Verbände. Da kann ich dann mehrere Schießbücher oder einen ganzen Ordner mitführen. Sehr umständlich sowas, zudem würde es auch bei Vermeidung von zuviel Papier reichen, nur eine Seite pro Monat aus meinem bisherigen Schießbuch rauszukopieren. Ich finde diese Regelung jedenfalls für übertriebene Bürokratie. Zum Sinn und Unsinn: Was ich meinte: Früher gab es ellenlange Threads zu ebenfalls für den Schützen negativen Themen, die häufig darauf hinausliefen, daß Mißstände herausgestellt und Lösungsmöglichkeiten geliefert wurden (z.B. ob der Schießleiter berechtigt ist, WBKen vorzeigen zu lassen oder Vorstöße seitens Behörden, die sich nicht 100%ig mit dem Gesetz decken ließen wie die Sammlung persönlicher Daten). Zum aktuellen Thema reagiert die WO-Gemeinde zu meinem Erstaunen sehr vorsichtig und gelassen. Zur Gebühr: Ich hatte nie etwas beantragt, wofür die Gebühr fällig gewesen wäre und mußte mich auf die Aussage meines Schützenkameraden verlassen, die Gebühr sei von 5 DM auf 20 EUR gestiegen. Ist zwar nach Deiner Erklärung weniger gestiegen, aber dennoch sauteuer. Ich sehe die Sache nun so: Da es offenbar nur wenige Schützen gibt, die sich an den merkwürdigen Bedingungen des BSSB zur Erlangung der Sportschützen-WBK stören, wird sich daran auch wahrscheinlich nicht zu unseren Gunsten ändern. Erstaunlich, daß die, die damals zur Sammlung ähnlicher Daten durch Behörden laut aufschrien, nun vollkommen zum Thema schweigen...
  20. So ganz optimal läuft´s aber nach wie vor nicht. Neuester Joke: Einem Schützenkamerad wurde sein Antrag zurückgeschickt, weil dem Funktionär die Form der Schießnachweise nicht paßte. Wohlgemerkt wurden alle Nachweise in ausreichender Anzahl mitgeschickt, nur wollte man offenbar ein vom BSSB herausgegebenes, mir bisher nicht offiziell bekanntes Formblatt dazu haben. Was soll ICH denn da machen? Ich führe Schießbücher seit Mitte der 80er Jahre. Aus Gründen der Kostenersparnis und vor allem, weil´s formatmäßig mit ins WBK-Etui paßt ein standardmäßiges Bundeswehr-Schießbuch. Hat bisher allen Verbänden und Behörden gepaßt (bei letzteren wurde ich dafür sogar noch gelobt), vor allem steht da normalerweise nichts anderes drin, als man verbandsseitig verlangen dürfte: Waffenart, Kaliber, Disziplin und Datum nebst Unterschrift des Leitenden bzw. Stempel plus Unterschrift. Ganz nebenbei hat sich laut Aussage eines Schützenkameraden die Gebühr mit Einführung der neuen Masche verachtfacht, womit soll das denn gerechtfertigt sein? Was mich hier bei WO stark verwundert: Früher wurden Vorstöße in dieser Richtung zu Ungunsten der Schützen förmlich in der Luft zerrissen und auf mögliche Wege verwiesen, heute scheint man sich auf einen gewissen Hang zur Hinnahme solcher Aktionen reduziert zu haben.
  21. In Antwort auf: VORHANDENE Waffen spielen bei der Gelben keine Rolle. Hast Du Angst die GRÜNE Mitzuschicken oder was? Richtig. So hatte ich das ja oben auch dargestellt. Nur habe ich ganz konkret drei Fälle im Verein, in denen der liebe Verbandsfunktionär völlig unrechtmäßig sein Amen verweigert hat. Einmal nach altem Waffenrecht bei einer Kurzwaffe, zweimal nach neuem Recht zur Sportschützen-WBK. Alle drei Fälle lassen entweder auf völlige fachliche Ahnungslosigkeit oder aber ultrapingelige Erbsenzählerei in Verbindung mit Machtdemonstration schließen. Da ich auf grün und gelb ein paar Waffen besitze (fast alle über andere Verbände), befürchte ich, daß dieser Mensch sich möglicherweise berufen fühlt, weiterer Verbreitung von Waffen im Volk auf meine Kosten einen Riegel vorzuschieben. Deshalb möchte ich vor Antragstellung möglichst viele Erfahrungswerte und Tips sammeln. Zudem denke ich mir, daß bei einem eventuellen späteren Antrag auf einen Selbstlader oder eine Kurzwaffe dann auf vorhandene, bei anderen Verbänden benutzte Waffen verwiesen wird. So war es z.B. im oben genannten Kurzwaffenfall (und die vorhandene Waffe war absolut ungeeignet für die beantragte Disziplin, hatte lediglich zufällig selbiges Kaliber!). Ich habe wirklich keine Paranoia, aber diese Art von Überwachung und möglicher Gängelung mag ich überhaupt nicht. Für mich sind das Hobby-Waffenrechtsverschärfer!
  22. Klar, mitliefern wird man die Kopien schon müssen. Meine Fragestellung war eine andere: Da ich davon ausgehe, daß der Verband die Kopien nicht rein spaßeshalber zum Ordnerfüllen verwenden möchte, befürchte ich eben, daß man aufgrund vorhandener Waffen Schwierigkeiten bei der Erteilung eines Bedürfnisses machen könnte. Sonst sehe ich im Falle eines Antrags auf Sportschützen-WBK keinerlei Sinn im mitschicken von Kopien vorhandener WBKen. Gibt´s dazu Erfahrungswerte?
  23. Ich habe im Antragsformular etwas gelesen, man müsse alle vorhandenen WBKen als Kopie mitschicken. Wozu das denn, die gelbe berechtigt doch zum zahlenmäßig unbegrenzten Erwerb, da sollte es doch egal sein, ob man vorher 0, 3, 10 oder 100 Waffen besitzt? Aufgrund dieser WBK-Sache und einigen aus anderen, nichtigen Gründen im Bekanntenkreis abgelehnten Anträgen befürchte ich, daß ein Schütze, der z.B. durch Mitgliedschaft in mehreren Verbänden etliche Waffen besitzt, evtl. keine Bescheinigung für eine neue Sportschützen-WBK bekommen könnte. Wie sind Eure Erfahrungen beim BSSB? Werden einem hier Klötze zwischen die Beine geworfen? Gibt es da vielleicht eine rechtsverbindliche Regelung, auf die man sich ggf. berufen kann? Gegen den Verband klagen wird vermutlich ziemlich erfolglos sein.
  24. Die Sache mit dem Taucher und dem Python lief aber noch unter dem alten Waffenrecht, läßt sich also nicht mehr ohne weiteres auf die heutige Situation übertragen. Ich bin gerade selber an so einem Fall (Waffenfund im Hausrat eines Verstorbenen)dran und bin gespannt, wie er ausgeht.
  25. In Antwort auf: Langsam Thorsten, ich stimme Dir doch zu! Ups, ich hatte das gerade andersrum verstanden, sorry! Aber das ist an einem Forum im Gegensatz zu den meisten Chats das Gute: Man kann alles auch nach längerer Zeit noch nachlesen und drüber diskutieren.
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