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Thorsten

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  1. In Antwort auf: seinen KK-Nachbau aber nicht? Wie bitte? Was für einen Nachbau meinst Du denn? Es gab vor dem genannten WaffG eine Variante mit Schaftdurchbruch und -meine ich- dem Original ähnlichen Korn. Das fiel damals unter den Anscheinsparagraphen und war deshalb nicht erlaubt. Ich kenne sogar jemanden, der die "Nicht-Anscheins-Variante" ohne Durchbruch von Erma hatte und damals meldete. Da stand dann mal die Polizei vor der Tür und wollte die Waffe sehen. Er holte das Teil und zeigte es vor, man erklärte ihm diesen Anscheinszeugs und das war´s. Ansonsten konnte man das Erma-M1 in .22lfb mit verschiedenen Schaftvarianten (vom originalähnlichen, braunen bis zum sportlich angehauchten farbigen Schichtholzschaft) bis vor wenigen Jahren (als Erma aufhörte) ganz normal auf WBK erwerben.
  2. In Antwort auf: Das hat der Waffenrechtsreferent in unserem Landratsamt aber anders gesehen. Es ist nicht wichtig ob eine Möglichkeit des Dauerfeuers besteht, sondern lediglich ob das Aussehen dem eines Vollautomaten gleicht. Dies ist in der Verordnung zum WaffG eindeutig geregelt. Dort steht: "...die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetztes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist..." Wie von El Segundo schon beschrieben, fällt ein M1 bzw. M2 Carbine wegen des Einführungsdatums nicht mehr unter´s KWKG. Sollte der Waffenrechtsreferent dies trotzdem anders sehen, würde ich mir das von ihm detailliert erklären lassen.
  3. Makalu, hier geht es um Langzeitkonservierung, also unter Umständen um mehrere Jahre und möglicherweise stärkere Temperaturschwankungen/Luftfeuchte. Wenn dann vielleicht auch noch minimale korrosive Rückstände trotz Intensivputz irgendwo in den Poren des Laufs stecken, sieht´s mit herkömmlichen Ölen nicht gut aus. Ich suche eben nach einem nicht allzu schwer zu entfernenden Konservierungsmittel, das im Notfall auch im feuchten Keller vor Rost schützt. Ich muß mir evtl. über kurz oder lang einen Waffenraum bauen, der dann in einem Keller mit (momentan, ohne Trocknungsmaßnahmen) 85% Luftfeuchtigkeit liegen wird. Wenn´s dumm läuft, bringe ich die Raumfeuchte nicht dauerhaft unter 60-70% und hätte trotzdem gern rostfreie Waffen, die ich nicht drei Tage vor Benutzung in Nitroverdünnung einlegen und womöglich noch mit dem Dampfstrahler bei 170bar und 120°C von einer Schutzschicht befreien muß. Auch ansonsten wäre ein zuverlässiges Mittel recht, das Waffen in unbeheizten Räumen oder nach Temperaturwechsel (z.B. Transport zum Sammlerfreund bei -20°C im Winter, dort aus dem Kofferraum ins Wohnzimmer und anschließend zurück) so schützt, daß man ruhigen Gewissens auf ein entölen und anschließendes neu konservieren verzichten kann. Ob das vor etwa 2 Jahren von RSS angebotene Waffenpflegemittel (er hatte ein paar Testfläschchen in WO angeboten, Du solltest das noch wissen!) hier weiterhilft?
  4. In Antwort auf: Ballistol ist zur Langzeitkonservierung das *absolut* ungeeignetste, was es gibt. Hat schon eine Menge Waffen ruiniert. Ziemlich eines der besten Mittel ist RIG. Von den marktüblichen Mittel ist Ballistol bisher nicht das schlechteste, die Gründe wurden oben schon genannt. Ich habe selbst etliche andere Mittel probiert, Ballistol hält (teils auch in Verbindung mit Vaseline) bisher am längsten. Ich suche allerdings immer noch nach dem ultimativen Mittel zur Langzeitlagerung, das zuverlässig vor Korrosion schützt, nicht verharzt oder gar aushärtet, nicht bei senkrecht gelagerter Waffe über die Monate oder Jahre langsam aus dem Lauf läuft oder verdunstet und möglichst auch für Kunststoffe/Lacke und Holz verträglich ist. Die Waffen sollten damit einmalig gründlich behandelt werden und dann so sicher geschützt sein, daß man auch bei Temperatur- und Feuchtigkeitsschwankungen keine Angst vor Korrosion zu haben braucht. Kannst Du mal genaueres über dieses RIG schreiben?
  5. In Antwort auf: MAS 49 = KWKG Wie sieht das aus mit MAS 49 oder MAS 49/56, die nach KWKG abgeändert in den letzten Jahren an Zivilpersonen verkauft wurden? Ist da eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen oder gelten die Waffen wegen der vor Inkraftreten des neuen WaffG erfolgten Änderungen an System, Verschluß und Lauf nicht als Kriegswaffen?
  6. Du fragst Sachen...wie ich dem Gespräch entnahm, war der Polygonlauf wohl außer der Verschleißfestigkeit nicht so der Bringer (G3 hatte ja auch keinen). Zudem weiß ich nicht, was sich die BW für die neue Standardwaffe wünschte. Immerhin hat ja die P8 auch ein Feld/Zugprofil, obwohl die Zivilvariante USP ein Polygonrohr aufweist.
  7. Ich hatte erst im Herbst ein längeres Telefonat mit einem HK-Mitarbeiter, in dem es u.A. auch um Polygonläufe ging. Laut seiner Aussage wurden die Polygonläufe aus der Forderung nach einer deutlichen Anhebung der Lebensdauer von MG-Läufen geboren. Diese wurde erreicht, aber man hatte anfangs Schwierigkeiten, eine vernünftige Präzision zu erreichen. Schließlich merkte man, daß der Polygonlauf nur mit speziell abgestimmter Munition (Geschoßlänge, Geschwindigkeit) präzise schoß. Fazit: mit entsprechender Munition langlebig und Präzise, mit anderer Munition wegen des auftretenden Schlupfes (Geschoß folgt dem Drall verzögert) nicht unbedingt ein Höchstmaß an Präzision. Aus diesem GRunde hat man angeblich auch bei den jagdlichen Rollenverschluß-Selbstladern im Gegensatz zu SL6/7 Läufe mit Feld- Zugprofil verbaut (da jagdlich doch eine recht große Auswahl an Geschossen und LAborierungen vorliegt- die Reservistenwaffe SL6 und SL7 dagegen waren für Militärpatronen bzw. deren Nachbauten ausgelegt).
  8. Thorsten

    Performance

    Extreme Verbesserung, Dank dafür! War schon dazu übergegeangen, Unterforen nur noch im neuen Fenster zu öffnen, um nach gehöriger Wartezeit dann grob Vorauswahl zu treffen, was ich überhaupt lesen soll...
  9. Du brauchst dazu eine vorherige Einwilligung nach §9(2) der 1.WaffV sowie natürlich die dazu nötigen Erlaubnisse, z.B. in Form der entsprechenden WBK. Die Behörden sollten diese als Vordruck bereit halten, kostet DM20 bzw. den umgerechneten Teurobetrag. Innerhalb der EU kein Zoll,irgendeinen Sinn muß diese EU ja auch haben...beim Beschuß weiß ich nicht, ob alle EU-Länder eine Beschußpflicht analog zu unserer haben, also ggf. Beschuß nötig.
  10. In Antwort auf: Will Dich nicht bekehren und belehren, Torsten, kenne aber genug Oldies die es schon als gefährlich ansehen. Das braucht´s auch nicht. Ich stehe diesen Reinigungsgeschossen genau so unerfahren und nachdenklich gegenüber, wie wohl alle an diesem Thread bisher Beteiligten. Ich habe mir halt so meine Gedanken gemacht, was ein speziell geformtes Geschoß mit speziell schwacher "Putzladung" bewirken könnte und warte nun mit Spannung auf Erfahrungsberichte, wie sie auch immer aussehen mögen. Die Idee mit den Vollmantelgeschossen stammte ja nicht von mir, da ich diese Meinung (kein Mantelgeschoß nach Blei)selber verfechte.
  11. In Antwort auf: schon gar nicht ein Vollmantel-Geschoss durchjagen. Das könnte auf Anhieb den Lauf ruinieren. Es würde Das Blei vor sich her Treiben und den Lauf weiten. Ein Vollmantelgeschoß herkömmlicher Form würde das Blei eben gerade NICHT vor sich hertrieben, sondern es größtenteils mit viel Druck an die Laufwände pressen und drüberrutschen, das ist ja gerade das zu vermeidende Problem. Diese Reinigungsgeschosse sollen aufgrund ihrer besonderen Außenkontur das Blei abkratzen und mitnehmen, um dieses drüberschießen zu vermeiden. Ich denke, ich warte auf Erfahrungsberichte oder probiere bei Gelegenheit die Sache selbst aus , die Praxis wird´s hoffentlich zeigen.
  12. 627 PC hat mich privat angemailt und gebeten, in seinem Namen eine Erklärung abzugeben, daß es keinesfalls seine Absicht war, zu irgendwelchen Hackattacken oder ähnlichem aufzurufen. Er wollte lediglich eine Vorgehensweise zum austesten der Netzverbindung beschreiben, die keinerlei Schaden anrichtet. Mir persönlich tut es leid, daß er für einen Tip, den er mir sicher in guter Absicht gegeben hat (und den ich nicht einmal gelesen habe, da vorher editiert) jetzt gesperrt wurde. Als Laie kann ich dazu nichts sagen, das müssen die Experten unter sich ausdiskutieren.
  13. In Antwort auf: daß da so eine Dame Hm...Du wirst doch hoffentlich nicht die Frau V. aus L. meinen? Deren seltsame Methoden sind bis zu uns bekannt... Ist eigentlich unverständlich, warum manche Behörden immer so lange brauchen für ein wenig Tippserei. Außer der Anforderung des Führungszeugnisses und der Auskünfte von Gemeinde und Polizei ist doch normalerweise alles binnen ein, zwei Tagen (höchstens) leicht zu erledigen...vier bis fünf Wochen halte ich persönlich für ziemlich lang, zumindest für Standardsachen. Aber wenn´s nicht weiter stört und auch sonst keine Schwierigkeiten auftreten, wird man damit leben können, denke ich. Hauptsache, man bekommt schließlich das Gewünschte.
  14. In Antwort auf: Glaubst Du, es wäre klug, jetzt hinzugehen, und zu reklamieren? Darauf hatte ich weniger abgezielt. Eigentlich wollte ich Dich und andere Nutzer informieren, bevor bei künftigen Vorgängen zuviel bezahlt wird. Es kann ja durchaus vorkommen, daß mal 5,6 oder mehr Ein- oder Austräge gleichzeitig stattfinden, dann geht´s richtig in´s Geld. Ist es überhaupt möglich, eine bereits bezahlte Gebühr nach Reklamation zurückzuerhalten? Erfreut darüber wäre sicher kein Sachbearbeiter...
  15. Jetzt habe ich seit ein paar Tagen andere Probleme: Wenn ich WO, eins der Unterforen oder was auch immer anklicke, tut sich meist erstmal gar nix, nach einiger Zeit (manchmal bis zu etwa einer Minute) fängt dann der Download der jeweiligen Seite an. Ab und zu fängt auch ein Download an, pausiert dann ewig und läuft schließlich weiter. Andere Seiten im Web machen keine Schwierigkeiten, die Verbindung müßte also grundsätzlich stimmen. Komisch, nach Einrichtung des "neuen" WO lief alles wie geschmiert... Was tun?
  16. In Antwort auf: Dafür hat das noch mal 12 1/2 Euro extra gekostet, zusätzlich zum Eintrag der Waffe. Hinweis: Laut aktueller Rechtsprechung (siehe aktuelles DWJ, Seite 88) ist für Mehrfacheintrag bzw. Mehrfachaustrag nur eine Gebühr fällig!
  17. Hatte ich im "alten" WO auch hi und da, meist ging´s nach einiger Zeit wieder, manchmal erst nach Kunststückchen mit den Cookies. Hier im neuen WO vor ein paar Tagen, bis ich beim Einloggen mal das Kästchen "Kennwort speichern" angeklickt habe. Seither geht´s problemlos.
  18. Zitat: Original erstellt von Froderik: Besonders natürlich für den Lokführer Oh ja, leider. Es ist schlimm, sehenden Auges jemanden überfahren zu müssen. Man kann meist nicht rechtzeitig anhalten (die Bremswege sind für Autofahrer unglaublich, heute Morgen bin ich erst durch einen Baum gerumpelt, der über´s Gleis lag), ausweichen sowieso nicht. Und man kann nicht wegsehen! Ich erlebte mal einen Suizidversuch. Vorher sagte ich immer, ich schaue halt weg, um die Bilder dann nicht ein Leben lang vor mir zu haben. Aber es ging nicht, ich mußte hinstarren, wie das Karnickel auf die Schlange...zum Glück stand das Fahrzeug etwa drei Meter vor dem Aufprall. Gezittert habe ich hinterher trotzdem, ich hoffe, nie mehr einen ähnlichen Fall erleben zu müssen. ------------------ Thorsten FWR 154
  19. @Smithy: Komisch, ICH kann problemlos mit falcon kommunizieren...Mails in beide Richtungen funktionieren problemlos. ------------------ Gruß, Thorsten FWR- Mitglied 154
  20. Also: So wie die Sache aussieht, hat der LV Bayern des VdW eine Sportordnung und ist als Verband anerkannt, kann somit entsprechende Bedürfnisbescheinigungen ausstellen. Der VdW als Gesamtverband hat dagegen keine eigene Sportordnung. ------------------ Gruß, Thorsten FWR- Mitglied 154
  21. Zitat: Original erstellt von Smithy: melde dich mal ob´s angekommen ist. Die Mailadresse kam mir so "exotisch" vor B] Bei mir kam´s gut an, Rückmail hast Du ja. Danke! Oder meinst Du falcons private Mailadresse? ------------------ Gruß, Thorsten FWR- Mitglied 154
  22. Zitat: Original erstellt von Smithy: Habe aber heute die Sportordnung (du liest richtig!!) des VDW bekommen und die Anerkennung vom Innenministerium aufgrund derer der VDW Bedürfnisse ausstellen darf. Ich habe sie nur zum Kopieren vorübergehend und werde nur die Disziplinen ect. kopieren (ist ne dicke Mappe). Wenn dich aber die Anerkennung ect. interessiert musst du es ganz schnell sagen..... dann kopier ich´s mit. Kannst mich diesbezüglich mal anmailen? Hätte gern beides! ------------------ Gruß, Thorsten FWR- Mitglied 154
  23. Zitat: Original erstellt von falcon: der vdw ist kein schießsportverband, sondern eine vereinigung von waffensammlern. dass der vdw bedürfnisse bescheinigt ist mangels einer sportordnung entweder unmöglich oder ... naja ... "suspekt". Schon etwas komisch, ja. Es werden zwar von Sammlergruppen im VdW hi und da Schießen veranstaltet, aber ob das ausreichend ist? Vielleicht gibt´s da noch andere Kriterien? welcher art ist denn die rechtsberatung für vdw mitglieder? ist die kostenfrei? Wenn ich z.B. als Sammler Fragen zur Zulassung eines Sammelthemas, Detailfragen zur Antragstellung etc. habe, kann ich mich damit an den VdW wenden. Kostenfrei? Naja, wie man´s nimmt. Schließlich zahle ich ja Mitgliedsbeitrag, von dem ich außer der Vereinszeitung nichts habe. Auch zu waffenspezifischen Fragen gibt´s Auskunft, dabei wird die Frage an einen der Sachverständigen im VdW weitergeleitet, der i.d.R. umgehend und vor allem sachkundig Auskunft erteilt. ------------------ Gruß, Thorsten FWR- Mitglied 154
  24. Zitat: Original erstellt von falcon: (zumal einem, der durch inaktivität auf allen feldern glänzt Nunja, zur Öffentlichkeit hin rührt sich beim VdW ja wirklich nicht sooo viel...aber hast Du schon mal die Publikationen des Vorsitzenden Dr.Scholzen z.B. im DWJ gelesen? Und als VdW-Mitglied kann man sich jederzeit Fragen zur Waffenrechtsauslegung in bestimmten Fällen beantworten lassen. Stimmt das mit dem Rechtsschutz der ÖRAG? In welchen Punkten ist der besser (habe nie verglichen)? @Smithy: Was ist das für ein Verein, der Dich zu einer bestimmten Mitgliedschaft zwingt? Besteht er ähnlich DSB-Vereinen unter dem VdW als Dachverband (ist der VdW überhaupt sowas?)? ------------------ Gruß, Thorsten FWR- Mitglied 154
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