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Smithy

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  1. Smithy

    BSSB Hochbrück

    Erstverein: Hauptversammlung, Abstimmung, 90 % dafür, Verein bezahlt. Zweitverein: Hauptversammlung, Abstimmung, grad noch dafür (lauter Hobbyschützen die wie die meisten Schreiber hier gar nicht kapiert haben um was es geht), Beitrag zahlen wir selbst. So ist es Nur die Mauler und Besserwisser wären mehr. Und nicht nur wem der Durchblick fehlt . JEDER Schiessport-Interessierte für den die Anfahrt nicht zu weit ist sollte dort mal einen Tag verbringen. Auf einer wunderschönen Anlage, mit Weizenbier am See, beim Trap-Skeet mit Blick auf den Hintergrund oder einfach nur eine kostenlose Brillenanpassung, Griffauffütterung oder Ersatzteilbeschaffung machen. Edit: Um das hier geht es: http://cgi.hotel-restaurant-olympia.de/schiess.htm
  2. Smithy

    BSSB Hochbrück

    Wenn der Vereinsfunk richtig gehört hat hätte die Stadt München einen Käufer für gewerbliche Hallen gehabt. Wer die Anlage kennt, der Teich, den Flintenstand mit seiner Umgebung, dem hätte das Herz geblutet. Zum BSSB/DSB: OK, da geb ich Dir Recht. Anscheinend kann man nicht alles haben. Zum BDS: Vergiss es. Das passt hinten und vorne nicht zusammen. Wir haben eine BDS Gruppe von 2 Handvoll Leuten im 400 Mann Verein. Das wir uns richtig verstehen, ich bin selbst dabei. Aber die Kollegen wollen von 365 Tagen/Jahr GENAU DANN Mehrdistanz schiessen wenn wir einen DSB-Rundenwettkampf haben (2 mal/Jahr). Auch wenn ich mir den Verbändekrieg in vielen Threads hier ansehe finde ich es besser wenn ein Verband alleine das macht.
  3. Smithy

    BSSB Hochbrück

    Die zwofuffzig die die Anlage pro Mitglied gekostet hat (bei uns hat´s der Verein gezahlt ) ist ein Schnäppchenpreis der wohl auch unter der mehrjährigen Miete einer solchen Anlage liegt. (Vgl. Fehler Borussia Dortmund). Mir ist es das Geld schon wert dafür zweimal im Jahr zur Bayerischen und Deutschen auf "meine" Anlage fahren zu können. Irgendwelche Mauler gibts zwar immer, versteh ich aber bei DEM Preis ehrlich nicht.
  4. Da stehts. Er braucht auf JEDEN FALL 6 Monate im DSB. http://www.bssb.de/modules.php?op=modload&...wnload&id_f=296 Ziff: 2.1, letzter Satz. Aber ich wollte es vorher klären ob er denn nicht IRGENDWAS im DSB geschossen hat
  5. Ob es die dritte oder zehnte ist spielt keine Rolle wenn Du für die passende Disziplin (2.53 DSB-Sportordnung) keine geeignete Waffe hast. Kannst ja so begründen wie hier, mit der Visierung. Müsste hinhauen. Du musst kein Grosskaliber geschossen haben sondern im letzten Jahr eine erlaubnispflichtige waffe der Art die Du erwerben willst; sprich Kurzwaffe. (Art ist weder Revolver, Pistole, Repetierer noch sonstwas; einfach KW oder LW) Hast Du denn in den letzten 12 Monaten Sportpistole oder so geschossen? Oder GAR NICHT??
  6. Smithy

    Waffe eintragen?

    Floppy, Du bist doch Wiederlader. Was schert Dich eine Munitionserlaubnis?
  7. Smithy

    WBK rückt näher

    Zu 1: Ja geht. Mit dem "Grundbedürfnis" hatte ich nach dem alten WaffG und habe ich nach dem neuen WaffG nichts am Hut. Beim DSB beantrage ich Waffen nach Disziplinen und nicht nach "Grundbedürfnis" (das Grundbedürfnis soll ja nur eine Erleichterung sein). Da Du mit den genannten Waffen beim DSB nicht schiessen kannst hast Du ein "Bedürfnis" für Waffen der von Dir zitierten Disziplinen. Zu 2 Nein, Waffen gleichen Kalibers und gleicher Art gibt es beim DSB (fast) nicht. Nur wenn Du INTERNATIONAL tätig bist könnte es als "Ersatzwaffe" durchgehen.
  8. Smithy

    waffenkoffer

    Hi SigFan. Wende Dich an Hermes . Die obige Aussage ist leicht untertrieben. Ich hab schon Koffer von ihm gesehen
  9. Man könnte eigentlich mit sowas die Staatskasse auffüllen: http://www.ksv-donaugau.de/Verwaltung/Anfahrtskizze.htm (Ist der Fall wo AUCH das Schild stehen gelassen wurde und betrifft Zufahrt zum Schiessleistungszentrum)
  10. Was redest Du eigentlich immer von Bayern? AWO wird wohl kaum aus Sachsen nach Bayern zum Schiessen fahren. Und dass er aus Sachsen ist steht in seinem Profil? Oder stinkt Dir immer noch dass Du das Thema verfehlt hast? PS: Das mit den Böschungen war Spass und interessiert daher AUCH NICHT. Es wurde nicht spekuliert. Ich hab Dir ja gesagt dass ich Strassen- und Wegerecht gemacht habe und mir kein Fall nach dem Krieg bekannt ist in dem in einem solchen Fall kein Wegerecht bestehen würde. Deshalb war ich mir auch ABSOLUT SICHER.
  11. Ok, ihr pingeligen: Den Böschungsstreifen zum überholen?
  12. Fragen wir mal AWO. Nach meiner Auffassung spielt das aber keine Rolle. Wie ich oben versucht habe zu erklären ist die Strasse da durch Grunddienstbarkeit ausgenommen, selbst kein Sicherheitsbereich; egal welcher. Die Strasse FÜHRT nur durch denselben zu einem Privatgrundstück dass selbstverständlich ebenfalls kein Sicherheitsbereich ist. Auf gut Deutsch heisst das Du darfst nicht neben die Strasse zum Pinkeln oder in den Wald zum Pilze suchen gehen. DANN wärst Du in einem Sicherheitsbereich und die oben zitierten Aufsätze würden das Thema treffen. Die Strasse als "dienendes Grundstück" (heisst halt nun mal so) hat m.E. den Status als Sichheitsbereich eh verloren (für den Zweck der Grunddienstbarkeit). Wenn ich bei meinem Beispiel mit MEINEM Privatweg bleibe ist es so dass ich also gegenüber JEDERMANN auf mein Grundstücksrecht pochen kann; nicht jedoch gegenüber Abwasserzweckverband und Telekom. In AWO´s Fall kommt dann der Begriff "Anlieger" in´sSpiel der jedoch weit gefasst ist und auch "Besucher" des Schützenheims umfasst. Auch die dürfen also die Strasse befahren wenn sie sie nicht verlassen.
  13. Was wir immer schon sagten.
  14. Ne, tu ich nicht. Tatsache ist dass es da steht und dass es irgendwann genehmigt worden ist. Und ich halte es dann mit SB (weil wir es so gelernt haben) dass "man" kein analoges Recht sucht (Dein Wehrrechtsaufsatz) wenn es SPEZIALrecht gibt. Und das ist dann entweder wie bei uns in Bayern das Strassen- und Wegerecht und/oder (in anderen Bundesländern) auch das Baurecht. Dein Aufsatz ist eine Anweisung/Ausarbeitung über Kontrollbefugnisse ( WENN welche bestehen) und hat nix damit zu tun OB welche (immer noch Kontrollbefugnisse) bestehen. Ich hab z.b. selber einen Privatweg der nur zu meiner Garage führt. Grunddienstbarkeiten bestehen für die Gemeinde dass sie ihren Kanal (der drunter liegt) sauber machen dürfen und für die Telekom (damals Post) weil das Telefonkabel drunter liegt. Nun interessiert Aufsatz über Polizeikontrollen ÜBERHAUPT NICHT wenn sie dies vor meiner Garage stehend tun wollen. Weisst jetzt was ich meine?
  15. Weil Du genauso weiter spekulierst. Denn das ist halt nun mal so dass zumindest seit dem Krieg hier anständige Verfahren gelaufen sind und auch Unterlagen vorhanden sind. Nur in Fällen Vorher ist immer alles verbrannt Wie das Schützenhaus INS Sperrgebiet kam wenn der Weg nicht ausgenommen/belastet ist kannst Du ja auch nicht erklären (zumindest nicht mit Aufsätzen über Sperrgebiete. Deine Aufsätze behandeln ja nur den Fall wo personen in freier Flur im Sperrgebiet angetroffen werden.)
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