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Astanase

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  1. Genau so und nur so kannst du es als Privatversender über DHL machen! Sollte der Händler darauf keine Lust haben, auf keinen Fall über DHL versenden. Praktisch ist das zwar in dem Sinne korrekt was dir der Händler sagt aber bei einem Verlust pfeifft jedes Gericht (die Behörde sowieso!) darauf und nimmt nur DICH in's Visier. Wenn du es über einen der bekannten Waffenversender laufen lässt musst du nicht explizit den einen Menschen als berechtigten Empfänger angeben.
  2. Beginnen wir damit was ein Etikett ist, sein sollte. Bei diesem Sachverhalt ein simpler „Aufkleber“. Es wird ja da nicht mal von einer Art klebenden „Siegel“ gesprochen. Nur Etikett. Auch dies ein feiner kleiner Unterschied. Was bedeutet „… oder Ähnlichem“? Schon etwas wo man sich juristisch nicht allzuviele Gedanken machen muss. Dieser Begriff ist ja kaum greifbar. Kaum gewichtig. Dafür gibt er einem aber auch eine sehr große Anzahl von diversen klebenden Möglichkeiten. Jedes Paketklebeband ist ne Art langes Etikett und was „Oder Ähnlichem“ ist das Paketklebeband locker. Wenn somit eine Umverpackung mit Paketklebeband versehen ist und ein Unbefugter, nennen wir diesen einfach Dieb, will das Paket öffnen, was passiert dann? Was wird man danach erkennen? Ein durchtrenntes Klebeband! Ich sehe da ein seeeeehr langes „Etikett“, auf jeden Fall zumindest ein „….oder Ähnliches“. Ok, wiederhole mich gerade. Es gibt auch Faltkartons die man nicht zukleben muss. Oder welche die bereits ihren kleinen Klebestreifen haben. Genau sowas will man mit solidem Paketklebeband unterwegs zum Waffenempfänger sehen! Nicht einen solchen Karton der nicht mal zumindest über Kreuz ein vernünftiges Paketklebeband hat. Hätte es kurzfassen können: Es geht nur darum das bei einer Paketöffnung etwas sichtbar, erkennbar zerstört werden muss.
  3. Mit welcher Art Klebeband werden denn all die Kartons (in welchen die Waffen liegen) verklebt/geschlossen? Dann nehmen wir einfach das "abnormale" Paketklebeband?! Beispiel: Waffe befindet sich in einem soliden, neutralen (wichtig!) Waffenkoffer. Damit ist diese gemäß allem schon mal solide, sicher unterwegs. Gerne noch sowas wie ein paar Kabelbinder durch die Bohrungen bei den Schieberiegel/Tragegriff versehen. Natürlich aber so das sich da niemand verletzen kann oder .... Dann als Sichtschutz (wichtig, falls doch auf dem Koffer BLASER & Co stehen sollte, einfach noch etwas Papier, Pappe über den Schriftzug auf den Koffer kleben) so zwei Lagen Pflisterfolie um den Koffer gelegt. Dies dann mit ordendlich "abnormalen" Paketklebeband umwickelt. Fertig! Waffenkurier holt es ab, es wird transportiert, kommt an. Falls nicht; der Versender hat keinen Fehler gemacht. PS.: Auch ich habe natürlich immer in einem Karton oder gebastelte Pappe-Version versendet. Dieses Jahr, wenige Wochen her, hatte ich aber mal nichts passendes griffbereit. Da ging es nach Rücksprache/E-Mail mit einem der bekanntesten Waffenversender auf diese Art weg. Gerade mal unter dem Link "Dr. Schmitz" nachgelesen. Auch der schreibt da nichts anderes.
  4. Ich habe Ende 2025 noch etwas direkt zu einer bestimmten DHL-Filiale gesendet. Dazu muss der Empfänger KEINE Postnummer haben. Also kein registrierter Kunde sein. Man muss aber eine E-Mailadresse online eingeben! Entweder die vom Empfänger (wenn der einverstanden ist!) oder die eigene. Der Empfänger geht dann zu der Filiale, zeigt seinen Personalausweis und erhält das DHL Paket.
  5. Gewerbliche können über DHL eigenhändig, persönlich, mit Ausweiskontrolle zustellen lassen. Als Privater kann man diese Leistung bei DHL nicht beanspruchen!
  6. WIE will man eine Ersatzzustellung (an Nachbarn ...) als Privatmann bei z.B. DHL ausschliessen können? DHL bietet dies bei Geschäftkunden für einen Euro an. https://www.dhl.de/de/geschaeftskunden/paket/leistungen-und-services/services/service-loesungen/keine-nachbarschaftszustellung.html Aber nicht bei Privatkunden! Wenn man DHL oder andere Versender in Anspruch nimmt, aktzeptiert man deren AGB und kann nicht seine Vorstellungen denen aufzwingen indem man was auf das Paket schreibt. Der nationale Waffenversand ist gemäß der DHL-AGB machbar. Aber ob dies dann im Sinne des WaffG auch "passend" ist, ist ungewiss. Händler haben bekanntlich dieses Problem nicht. Was meiner Meinung nach machbar ist, da MUSS es aber nicht der Überlasser einer Waffe machen, sondern es kann nur der Empfänger, ist das dieser bei DHL einen Account hat und dort kann er dann die Zustellung an Nachbarn ausschliessen. Ein privater Waffenverkäufer aber hat keine Möglichkeit eine Ersatzzustellung bei DHL auszuschliessen. Aber auch wenn ein Empfänger eine Aushändigung an seine Nachbarn ausschließt, darf / muss man bei der heutigen Rechtssprechung immer davon ausgehen das ein Gericht bereits nur schon in der Auswahl von DHL als Privatmann bei einer nicht explizit eigenhändigen Überprüfung des Empfängers dessen (Überlasser!) Zuverlässigkeit absprechen wird. Es gibt ausreichend Urteile über ähnliche Fälle. Ich habe jetzt nicht bei den anderen Versendern nachgesehen.
  7. Folgendes sollte immer noch seine Gültigkeit haben: https://www.vdb-waffen.de/downloads/editor/np1et8_de.pdf Somit nicht gut für einen Privatmann. Grundsätzlich könnte ein Privatverkäufer dem Händler in DE über DHL eine Waffe liefern. Beim Händler sollte jedermann berechtigt sein. Soweit ok! Wird nur doof wenn das normale, einfache Paket unterwegs verloren geht! Somit zu riskant! Davon abgesehen kann der Private normalüblich alles über DHL laufen lassen. Muss dafür aber leider einen teuren Anbieter nutzen. Wie z.B.: https://waffenpost.online Habe ich dieses Jahr mal für kleine Pakete (Kurzwaffe) genutzt. Unter 25,- geht nichts. Was anderes: Waffenverkauf an einen Händler. Wenn der dem privaten Verkäufer dann ein DHL-Label mailt. Auf dem steht er selber als Absender + Empfänger! Einfach auf das einfache, versicherte Paket kleben und ab zu DHL. Erledigt! Ok, Wunschvorstellung da es nicht jeder Händler sowas anbietet, macht.
  8. Die Zuständigkeit liegt aber bei der Behörde des Käufers. Der eigenen Behörde stiehlt man da nur deren Arbeitszeit. Wenn der Käufer in Berlin lebt, der Verkäufer in Hamburg .... dann kann der Verkäufer demnach ja auch gleich in Düsseldorf anrufen!?? Nee, wohl weniger!
  9. Astanase

    Waffenverkauf

    @Hartmut: Eine jahrzehntealte 64'er, dann noch für Linksschützen ist es nicht wert. Bei einer 54 Match sieht es etwas anders aus. Aber auch da liegt ein realistischer Wert, je nach Zustand, Alter und Nachfrage, zwischen 80 und 150,-, eventuell bis 300,- Euro. Wie gesagt, je nach Einzelfall! Du darfst die Büchse nicht mal alleine anschauen / anfassen, wenn dein Schwiegervater oder ein anderer Berechtigter nicht anwesend ist. Ich lehne grundsätzlich die Vernichtung von legalen Waffen durch die Behörde ab. Aber in deinem Fall, schlage ich trotzdem eine eMail an die zuständige waffenrechtliche Behörde (nicht Polizeiwache!!) vor. Die werden dir dann sagen wann u. wohin die mit der KK-Büchse (gegen Zugriff in einem Koffer oder....gesichert) kommen sollst. Falls kein akzeptables Behältnis (Futteral ....) vorhanden sein sollte, teile dies in der Mail auch mit. Schwiegervater soll das Schloss rausnehmen, zur Waffe legen. Du schiebst dann das Behältnis mit der Waffe drin auf den Tisch bzw. übergibst es so. Nicht die Waffe im Behördengang rausnehmen. Schon gar nicht unaufgefordert! Damit hast du dann auch gleich was schriftliches in deinen Händen. Was bei einem geführten Telefonat nicht der Fall ist. Da DU die Waffe nicht mal transportieren darfst, ist eine schriftliches "Anweisung" der zuständigen Behörde (nicht die Auskunft eines Beamten auf der Wache!) für dich eine Absicherung. Es gab schon Bauarbeiter die eine Waffe in einem alten Gebäude vorgefunden haben, die dann nach Feierabend der Polizei gebracht wurde, und dann bekam dieser Arbeiter Probleme. In solchen Fällen besser einfach die Polizei anrufen. Dann kommt der uniformierte Fahrer zwecks Abholung.
  10. Wenn der Verkäufer dies nicht explizit in seinem Auktionstext geschrieben hat, wohl kaum! Ok, davon abgesehen kann gerne jede Ehefrau für ihren waffenbesitzenden Ehemann eine Waffe kaufen + das Geld überweisen. Sie bekommt diese dann nur nicht von mir überlassen! Sollte dann die passende EWB vom Ehemann oder ..... kommen, überlasse ich natürlich. Ehepartner sollten einfach viel öfter ihren Partner tolle Geschenke kaufen! Ok, den Beitrag von Mausebaer finde ich bei dem eigentlichen Thema recht passend. Merlin, du hast ja somit gar nichts erhalten. Eine "geschriebene" (genannte) Nummer und .... nichts. Entweder ist der Käufer recht unbedarft, nennen wir es ruhig dumm, oder es sucht jemand einen Doofen zwecks Waffenabzocke. Keine Ahnung! Warte etwas, nenne ihm dann eine kurze Frist das er das notwendige dir vorlegen soll + mit Vermerk das du ansonsten davon ausgehen musst, das hier ein krimineller Versuch vorliegt ..... und das du dies natürlich der Behörde mitteilen wirst. Sollte nichts entsprechendes baldig vorliegen. Das Geld behälst du natürlich erstmal bei dir. PS.: Ich hatte auch mal einen Vereinskollegen. Der konnte weder was ausdrucken, scannen, noch was am PC schreiben. "Weil er kein Textverarbeitungsprogramm hatte. Reiner Zocker-PC!" Sage er! Auch keine .pdf-Datei konnte er lesen, öffnen, u.s.w. Als ich ihn bat mir mal seinen Personalausweis mit Smartphone zu fotografieren ..... kamen die beiden Fotos gleich mit dem halben Tisch, den er mitfotografiert hat per WhatsApp. Letzendlich musste ich all seine Waffenverkäufe erledigen, der Behörde die Anzeigen mailen, die ich auch für ihn erstellen musste. Tja, solche gibt es somit auch. Vielleicht hast du auch so einen erwischt?? Wer weiss.
  11. Glaube das die waffenrechtl. Behörden erst vor ca. 20 Tagen informiert wurden. Dein Bekannter wird somit vermutlich noch vor den aktuellen "Schlüsselaufbewahrungsansprüchen" kontrolliert worden sein. Stimmt aber wohl, das das Spiel in NRW begann.
  12. BDS-Infobrief Februar 2024 Der BDS / Forum Waffenrecht versucht in NRW die grundsätzliche Schlüsselverwahrung in einem identischen Tresor abzuwenden. Bisschen runterscrollen. https://sh1.sendinblue.com/aek684vr0lpfe.html?t=1708593608 Ich glaube kaum das sich da was ändert.
  13. Ich habe nie gesagt das ein LKA-Schreiben hier zu finden ist. Aber auch das LKA würde deine Anfrage sicherlich nie direkt beantworten. Das LKA verweist in solchen Fällen i.d.R. an deine zuständige örtliche Behörde. Durfte ich 2018 selber erleben.
  14. Dieses "oder" sollte man nicht auf die theoretische Goldwaage legen! Es handelt sich nur um ein "Merkblatt" welches irgendjemand entworfen, geschrieben hat. Es geht hier um die SCHLÜSSELaufbewahrung. Bei einer identischen Sicherheitsstufe (oder höher) wie bei den vorhandenen Waffen. In diesem recht unbedeutenden MERKBLATT steht "....Möglichkeiten ......als Besitzer eines Waffenschranks mit Schlüssel?" Antwort: Blablabla (ist ja bekannt!) ....."- zur Aufbewahrung des SCHLÜSSELS .... ==>>> logisch, nachvollziehbar! Man kauft einen Tresor um den Schlüssel darin aufzubewahren. OK!! Dann als weiteres: "zur Aufbewahrung von Waffen / Munition" ==>>> DAS HAT NICHTS MIT DEM THEMA SCHLÜSSEL ZU TUN!!!! Gemeint ist da offensichtlich eher (und das will das OVG Münster auch) ==>> "zur Aufbewahrung von Waffen / Munition und / oder SCHLÜSSEL". Denn damit taucht auch wieder die Thematik SCHLÜSSEL auf! Somit besteht bei diesem Merkblatt ein kleiner Fehler. Solange der Schlüssel auf identischen Level (oder höher) wie die Waffen verwahrt wird (dann Zahlenschloß / Fingerprint), kann gem. OVG keine Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG in frage gestellt werden.
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