Astanase
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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Astanase antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Glaube das die waffenrechtl. Behörden erst vor ca. 20 Tagen informiert wurden. Dein Bekannter wird somit vermutlich noch vor den aktuellen "Schlüsselaufbewahrungsansprüchen" kontrolliert worden sein. Stimmt aber wohl, das das Spiel in NRW begann. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Astanase antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
BDS-Infobrief Februar 2024 Der BDS / Forum Waffenrecht versucht in NRW die grundsätzliche Schlüsselverwahrung in einem identischen Tresor abzuwenden. Bisschen runterscrollen. https://sh1.sendinblue.com/aek684vr0lpfe.html?t=1708593608 Ich glaube kaum das sich da was ändert. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Astanase antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Ich habe nie gesagt das ein LKA-Schreiben hier zu finden ist. Aber auch das LKA würde deine Anfrage sicherlich nie direkt beantworten. Das LKA verweist in solchen Fällen i.d.R. an deine zuständige örtliche Behörde. Durfte ich 2018 selber erleben. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Astanase antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Steht dort bereits drin. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Astanase antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Dieses "oder" sollte man nicht auf die theoretische Goldwaage legen! Es handelt sich nur um ein "Merkblatt" welches irgendjemand entworfen, geschrieben hat. Es geht hier um die SCHLÜSSELaufbewahrung. Bei einer identischen Sicherheitsstufe (oder höher) wie bei den vorhandenen Waffen. In diesem recht unbedeutenden MERKBLATT steht "....Möglichkeiten ......als Besitzer eines Waffenschranks mit Schlüssel?" Antwort: Blablabla (ist ja bekannt!) ....."- zur Aufbewahrung des SCHLÜSSELS .... ==>>> logisch, nachvollziehbar! Man kauft einen Tresor um den Schlüssel darin aufzubewahren. OK!! Dann als weiteres: "zur Aufbewahrung von Waffen / Munition" ==>>> DAS HAT NICHTS MIT DEM THEMA SCHLÜSSEL ZU TUN!!!! Gemeint ist da offensichtlich eher (und das will das OVG Münster auch) ==>> "zur Aufbewahrung von Waffen / Munition und / oder SCHLÜSSEL". Denn damit taucht auch wieder die Thematik SCHLÜSSEL auf! Somit besteht bei diesem Merkblatt ein kleiner Fehler. Solange der Schlüssel auf identischen Level (oder höher) wie die Waffen verwahrt wird (dann Zahlenschloß / Fingerprint), kann gem. OVG keine Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG in frage gestellt werden. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Astanase antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
DU darfst dir den gleichen Tresor ja auch gleich direkt beim Hersteller kaufen. Zahlst du eben etwas mehr, wenn du dich damit besser fühlst?! Von dort kommt dieser nämlich direkt zu dir. https://www.eisenbach-tresore.de/Waffenschrank/Waffenschrank-Kurzwaffen-der-VDMA-Stufe-B-mit-Innentresor-und-Widerstandsgrad-1-nach-EN-1143-1-Kurzwaffen-MunitionKurzwaffenschrank/kurzwaffenschrank-kwt-800.html -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Astanase antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Das hier ist der vermutlich aktuell günstigste Tresor Grad 0 mit Zahlencode. 319,- frei Haus. https://www.dpolg-markt-select.de/p/kurzwaffentresor-kwt-800-zertifiziert-elektronikschloss-s-und-g-spartan Ja, du kannst da den Schlüssel reinlegen. Ihn auch als KW-Schrank nutzen. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Astanase antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Die Sachsen folgen dem OVG Münster und bestätigen die notwendige Schlüsselverwahrung in einem zumindest identischen Tresor in welchem auch die Waffen sind. Ein Verstecken des Schlüssels wird nicht akzeptiert. ==>> OVG Bautzen, Beschl. v. 18.12.2023 – 6 B 61/23 -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Astanase antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
In dem Schreiben steht auf der Seite 2 Nummer 2 was grundsätzlich als Notwendigkeit gesehen wird. Was ja auch Thema der Urteilsbegründung war. Dies ist die Verwahrung in einem Tresor mit identischer Klassifizierung in welchem auch die Waffen sind (wie bei Altbesitz damals gemeldet wurde), jetzt ab Grad 0 mindestens mit Zahlenschloß. Damit ist die so geforderte sicherere Verwahrung des Schlüssel gewährleistet. Die "Sicherheitskette" also ohne Schwachpunkt! Das man in einen Grad 0 eine bestimmte Anzahl von Waffen lagern darf, ist bekannt. Wenn man dann einen solchen Schlüssel, Goldbarren, .... dazu legt, unterbricht dies nicht diese Kette! Widerspricht auch nicht den gesetzlichen Vorgaben der Waffenaufbewahrung. Sollte eine Behörde in einem solchen Fall glauben das da die Zuverlässigkeit nicht gegeben ist, können die gerne mir die Erlaubnisse widerrufen. Bin mir mehr als sicher das jedes VG bei der Verwahrung des Schlüssels in einem Null- oder Einser - Schrank mit Zahlenschloß,ob mit oder ohne eine Waffe drin, keine Unzuverlässigkeit sieht. Mit welcher Begründung dann auch?? Man kann sich ja auch, wenn man Lust hat, einen schicken teueren Grad 1 kaufen (Zahlenschloß o. Fingerabdruck). Dann in diesen ALLES reinlegen. Da wird es auch keine Frage der Unzuverlässigkeit geben. PS.: Meinen Zahlencode werde ich natürlich niemanden, zur "behördlichen Überprüfung" nennen. Denn derartiges sehe ich dann selber schon als nicht zuverlässig (§ 5) an! Sobald ich den Code einem Dritten gebe, dazu zählt auch eine Behörde oder ....., gefährde ich die "Sicherheitskette"! Möchte mal gerne ein Argument hören, weswegen ich dagegen auf Wunsch eines Mitarbeiters verstossen sollte. (Beispiel Fahrschulprüfung: Der Prüfer sagt "Fahren Sie da rein!" (Einfahrt verboten!) Der Prüfling macht es, weil gefordert. Ergebnis: durchgefallen!) Ok, "er" kann gerne dann mal vor Ort einige Minuten am Tresor testen ob ich da mein Geburtsdatum oder was auch immer eingestellt habe. Das war es dann aber auch. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Astanase antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Könnte man (einige) mal wieder zum Thema zurückkommen bzw. dort verbleiben!?! Für das andere Blabla habt ihr die bekannten Forenrubriken. Sicherlich werde ich mir und muss auch niemand in NRW einen Schlüssel in einen extra gekauften Grad 1 legen müssen, wenn die Waffen in einem B oder Grad o (Schlüsselvariante) liegen. Es reicht somit ein weiterer Grad 0 mit Zahlenschloß. Auch wird ein Schlüssel natürlich nicht plötzlich als "Schußwaffe" gezählt + somit addiert! Zu einem dann ggf. weiteren (für den Schlüssel) gekauften Schrank (ab Grad 0 / Zahlenschloß)) kann ich natürlich auch weitere Waffen legen. -
Waffenschrank – Schubladentresor – Unterbetttresor
Astanase antwortete auf whs's Thema in Waffenrecht
Die Essener Firma wird ihre Produkte oder diejenigen die sie mit entsprechender Klassifizierung anbieten / verkaufen schon zertifizieren lassen können. Produkte gleicher Bauart von z. B. ausländischen Anbietern die nicht für DE stimmige Klassifizierung anbieten kann man (man "kann" schon aber ....) natürlich weniger direkt bei denen für Schußwaffen kaufen. Auch wenn diese eventuell, vielleicht dort produziert werden. Die Essener bietet übrigends auch Schränke in S1 an. S1 ist in DE nicht zulässig für Schußwaffen! https://www.tresorkauf24.de/tresor-produkt/kassetten-und-schluesseltresore/boden-und-wandtresore/schubladentresor-unterbetttresor-sicherheitsstufe-s1-mit-elektronikschloss-2/?v=86e6e88dd080 Unsereiner muss dann eben diesen Grad 0 kaufen: https://www.tresorkauf24.de/tresor-produkt/kassetten-und-schluesseltresore/boden-und-wandtresore/waffenschrank-schubladentresor-unterbetttresor-widerstandsgrad-0-nach-en-1143-1-mit-elektronikschloss-3/?v=86e6e88dd080 Wem es langweilig im Ehebett geworden ist😂 und in der Nacht mal schnell erreichbar liebevoll seine KW streicheln möchte ........ Die kleinste Version ist auch nett. Über diese Fläche 1248 x 408 mm schön einige Kurzwaffen verteilt hat doch was?! PS.: Nicht für Besitzer einer Fußbodenheizung geeignet. Vermute ich mal!- 24 Antworten
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- 2
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- waffenschrank
- aufbewahrung
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(und 1 weiterer)
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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Astanase antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Das PP Recklinghausen / NRW ist diesbezüglich aktiv. Aktuell aber ohne eine Aufforderung Nachweise einreichen zu müssen. Aber mit der Androhung das man bei einer Vor Ort Sichtung bei Nichterfüllung dem Betroffenen seine Zuverlässigkeit absprechen will. PS: Korrektur! Lese erst jetzt das du dich auf die Version aus Mönchengladbach (Elo) bezogen hast. -
Bedürfnisnachweis – Musterformular für die Behörde!
Astanase antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Wer's glaubt. Warum nicht das LKA? Aber selbst das wird i.d.R. auf die zuständige waffenrechtliche Behörde verweisen bzw. weiterleiten. -
Nancy Faeser: Halbautomatische nicht in Privatbesitz
Astanase antwortete auf geissi's Thema in Waffenrecht
Um damit zu belegen das ohne Frage ein kleiner Prozentsatz der legalen Waffenbesitzer einen Schuss hat!?!! -
Ordonanzwaffe aus der Schweiz importieren - möglich?
Astanase antwortete auf Matze_CZ's Thema in Waffenrecht
Da du sozusagen im Auftrag des Händlers für den Beschuss gesorgt hast, hat der Händler nicht gegen das Beschussgesetz verstossen. Hätte der Händler aber vorab die Waffe in deine WBK eingetragen, hätte er dagegen verstossen.