Astanase
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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Astanase antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Glaube das die waffenrechtl. Behörden erst vor ca. 20 Tagen informiert wurden. Dein Bekannter wird somit vermutlich noch vor den aktuellen "Schlüsselaufbewahrungsansprüchen" kontrolliert worden sein. Stimmt aber wohl, das das Spiel in NRW begann. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Astanase antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
BDS-Infobrief Februar 2024 Der BDS / Forum Waffenrecht versucht in NRW die grundsätzliche Schlüsselverwahrung in einem identischen Tresor abzuwenden. Bisschen runterscrollen. https://sh1.sendinblue.com/aek684vr0lpfe.html?t=1708593608 Ich glaube kaum das sich da was ändert. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Astanase antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Ich habe nie gesagt das ein LKA-Schreiben hier zu finden ist. Aber auch das LKA würde deine Anfrage sicherlich nie direkt beantworten. Das LKA verweist in solchen Fällen i.d.R. an deine zuständige örtliche Behörde. Durfte ich 2018 selber erleben. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Astanase antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Steht dort bereits drin. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Astanase antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Dieses "oder" sollte man nicht auf die theoretische Goldwaage legen! Es handelt sich nur um ein "Merkblatt" welches irgendjemand entworfen, geschrieben hat. Es geht hier um die SCHLÜSSELaufbewahrung. Bei einer identischen Sicherheitsstufe (oder höher) wie bei den vorhandenen Waffen. In diesem recht unbedeutenden MERKBLATT steht "....Möglichkeiten ......als Besitzer eines Waffenschranks mit Schlüssel?" Antwort: Blablabla (ist ja bekannt!) ....."- zur Aufbewahrung des SCHLÜSSELS .... ==>>> logisch, nachvollziehbar! Man kauft einen Tresor um den Schlüssel darin aufzubewahren. OK!! Dann als weiteres: "zur Aufbewahrung von Waffen / Munition" ==>>> DAS HAT NICHTS MIT DEM THEMA SCHLÜSSEL ZU TUN!!!! Gemeint ist da offensichtlich eher (und das will das OVG Münster auch) ==>> "zur Aufbewahrung von Waffen / Munition und / oder SCHLÜSSEL". Denn damit taucht auch wieder die Thematik SCHLÜSSEL auf! Somit besteht bei diesem Merkblatt ein kleiner Fehler. Solange der Schlüssel auf identischen Level (oder höher) wie die Waffen verwahrt wird (dann Zahlenschloß / Fingerprint), kann gem. OVG keine Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG in frage gestellt werden. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Astanase antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
DU darfst dir den gleichen Tresor ja auch gleich direkt beim Hersteller kaufen. Zahlst du eben etwas mehr, wenn du dich damit besser fühlst?! Von dort kommt dieser nämlich direkt zu dir. https://www.eisenbach-tresore.de/Waffenschrank/Waffenschrank-Kurzwaffen-der-VDMA-Stufe-B-mit-Innentresor-und-Widerstandsgrad-1-nach-EN-1143-1-Kurzwaffen-MunitionKurzwaffenschrank/kurzwaffenschrank-kwt-800.html -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Astanase antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Das hier ist der vermutlich aktuell günstigste Tresor Grad 0 mit Zahlencode. 319,- frei Haus. https://www.dpolg-markt-select.de/p/kurzwaffentresor-kwt-800-zertifiziert-elektronikschloss-s-und-g-spartan Ja, du kannst da den Schlüssel reinlegen. Ihn auch als KW-Schrank nutzen. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Astanase antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Die Sachsen folgen dem OVG Münster und bestätigen die notwendige Schlüsselverwahrung in einem zumindest identischen Tresor in welchem auch die Waffen sind. Ein Verstecken des Schlüssels wird nicht akzeptiert. ==>> OVG Bautzen, Beschl. v. 18.12.2023 – 6 B 61/23 -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Astanase antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
In dem Schreiben steht auf der Seite 2 Nummer 2 was grundsätzlich als Notwendigkeit gesehen wird. Was ja auch Thema der Urteilsbegründung war. Dies ist die Verwahrung in einem Tresor mit identischer Klassifizierung in welchem auch die Waffen sind (wie bei Altbesitz damals gemeldet wurde), jetzt ab Grad 0 mindestens mit Zahlenschloß. Damit ist die so geforderte sicherere Verwahrung des Schlüssel gewährleistet. Die "Sicherheitskette" also ohne Schwachpunkt! Das man in einen Grad 0 eine bestimmte Anzahl von Waffen lagern darf, ist bekannt. Wenn man dann einen solchen Schlüssel, Goldbarren, .... dazu legt, unterbricht dies nicht diese Kette! Widerspricht auch nicht den gesetzlichen Vorgaben der Waffenaufbewahrung. Sollte eine Behörde in einem solchen Fall glauben das da die Zuverlässigkeit nicht gegeben ist, können die gerne mir die Erlaubnisse widerrufen. Bin mir mehr als sicher das jedes VG bei der Verwahrung des Schlüssels in einem Null- oder Einser - Schrank mit Zahlenschloß,ob mit oder ohne eine Waffe drin, keine Unzuverlässigkeit sieht. Mit welcher Begründung dann auch?? Man kann sich ja auch, wenn man Lust hat, einen schicken teueren Grad 1 kaufen (Zahlenschloß o. Fingerabdruck). Dann in diesen ALLES reinlegen. Da wird es auch keine Frage der Unzuverlässigkeit geben. PS.: Meinen Zahlencode werde ich natürlich niemanden, zur "behördlichen Überprüfung" nennen. Denn derartiges sehe ich dann selber schon als nicht zuverlässig (§ 5) an! Sobald ich den Code einem Dritten gebe, dazu zählt auch eine Behörde oder ....., gefährde ich die "Sicherheitskette"! Möchte mal gerne ein Argument hören, weswegen ich dagegen auf Wunsch eines Mitarbeiters verstossen sollte. (Beispiel Fahrschulprüfung: Der Prüfer sagt "Fahren Sie da rein!" (Einfahrt verboten!) Der Prüfling macht es, weil gefordert. Ergebnis: durchgefallen!) Ok, "er" kann gerne dann mal vor Ort einige Minuten am Tresor testen ob ich da mein Geburtsdatum oder was auch immer eingestellt habe. Das war es dann aber auch. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Astanase antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Könnte man (einige) mal wieder zum Thema zurückkommen bzw. dort verbleiben!?! Für das andere Blabla habt ihr die bekannten Forenrubriken. Sicherlich werde ich mir und muss auch niemand in NRW einen Schlüssel in einen extra gekauften Grad 1 legen müssen, wenn die Waffen in einem B oder Grad o (Schlüsselvariante) liegen. Es reicht somit ein weiterer Grad 0 mit Zahlenschloß. Auch wird ein Schlüssel natürlich nicht plötzlich als "Schußwaffe" gezählt + somit addiert! Zu einem dann ggf. weiteren (für den Schlüssel) gekauften Schrank (ab Grad 0 / Zahlenschloß)) kann ich natürlich auch weitere Waffen legen. -
Waffenschrank – Schubladentresor – Unterbetttresor
Astanase antwortete auf whs's Thema in Waffenrecht
Die Essener Firma wird ihre Produkte oder diejenigen die sie mit entsprechender Klassifizierung anbieten / verkaufen schon zertifizieren lassen können. Produkte gleicher Bauart von z. B. ausländischen Anbietern die nicht für DE stimmige Klassifizierung anbieten kann man (man "kann" schon aber ....) natürlich weniger direkt bei denen für Schußwaffen kaufen. Auch wenn diese eventuell, vielleicht dort produziert werden. Die Essener bietet übrigends auch Schränke in S1 an. S1 ist in DE nicht zulässig für Schußwaffen! https://www.tresorkauf24.de/tresor-produkt/kassetten-und-schluesseltresore/boden-und-wandtresore/schubladentresor-unterbetttresor-sicherheitsstufe-s1-mit-elektronikschloss-2/?v=86e6e88dd080 Unsereiner muss dann eben diesen Grad 0 kaufen: https://www.tresorkauf24.de/tresor-produkt/kassetten-und-schluesseltresore/boden-und-wandtresore/waffenschrank-schubladentresor-unterbetttresor-widerstandsgrad-0-nach-en-1143-1-mit-elektronikschloss-3/?v=86e6e88dd080 Wem es langweilig im Ehebett geworden ist😂 und in der Nacht mal schnell erreichbar liebevoll seine KW streicheln möchte ........ Die kleinste Version ist auch nett. Über diese Fläche 1248 x 408 mm schön einige Kurzwaffen verteilt hat doch was?! PS.: Nicht für Besitzer einer Fußbodenheizung geeignet. Vermute ich mal!- 24 Antworten
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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Astanase antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Das PP Recklinghausen / NRW ist diesbezüglich aktiv. Aktuell aber ohne eine Aufforderung Nachweise einreichen zu müssen. Aber mit der Androhung das man bei einer Vor Ort Sichtung bei Nichterfüllung dem Betroffenen seine Zuverlässigkeit absprechen will. PS: Korrektur! Lese erst jetzt das du dich auf die Version aus Mönchengladbach (Elo) bezogen hast. -
Bedürfnisnachweis – Musterformular für die Behörde!
Astanase antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Wer's glaubt. Warum nicht das LKA? Aber selbst das wird i.d.R. auf die zuständige waffenrechtliche Behörde verweisen bzw. weiterleiten. -
Nancy Faeser: Halbautomatische nicht in Privatbesitz
Astanase antwortete auf geissi's Thema in Waffenrecht
Um damit zu belegen das ohne Frage ein kleiner Prozentsatz der legalen Waffenbesitzer einen Schuss hat!?!! -
Ordonanzwaffe aus der Schweiz importieren - möglich?
Astanase antwortete auf Matze_CZ's Thema in Waffenrecht
Da du sozusagen im Auftrag des Händlers für den Beschuss gesorgt hast, hat der Händler nicht gegen das Beschussgesetz verstossen. Hätte der Händler aber vorab die Waffe in deine WBK eingetragen, hätte er dagegen verstossen. -
Ja! ZITAT vom Fragenden: ..... Mein SB sagte mir das geht nicht er würde mir kostenlos eine neue gelbe WBK ausstellen, er bräuchte dazu einen Nachweis das ich in einem Schützenverein Mitglied bin Und einen Bedürfnisnachweis vom Schützenbund..... Zitatende Weder Verband noch Verein können diesbezüglich das notwendige, die letzten 12 Monate, bestätigen!
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Kann man neue Vereinskameraden (noch ohne WBK) bei 12/18 unterstützen?
Astanase antwortete auf vaquero357's Thema in Waffenrecht
Beim LV4 verlangt dieser nur die schriftliche Bestätigung nach 12/12 oder 12/18. Ohne weitere Nachweise darüber! Link: https://www.bdslv4.de/waffenrecht/antraege_verbandsbescheinigung/2021-01-05_Trainingsnachweis_durch_Verein.docx Dies ist nur ein Beispiel / Entwurf vom LV4 der dann vom Vorstand genutzt werden kann. -
Ich bin kein Vorsitzender. Nur im Vorstand seid Gründung und unser Vorsitzender wird sich hüten der Behörde irgendwas von sich aus zukommen zu lassen was nicht zu seinen Aufgaben / Pflichten gehört. Er ist nämlich kein "Ich, der große Präsi kündige schon mal an das ...." Wir sind ein e.V. der nicht gemeinnützig ist und dies nie angestrebt hat. Wir machen ausschliesslich alles für uns. Kein Mitglied zahlt einen Euro mehr als die Jahresausgaben es notwendig machen. Unser Vorsitzender / Vorstand "sind wir". Niemand kriecht jemanden in den Allerwertesten. Sei 29 Jahren nicht! Wir geben der Behörde nichts, worauf sie keinen Anspruch hat. Wir erwehren uns mit allen juristischen Mittel. Wir gehen bis zum LKA / Innenministerium NRW (letzter Fall 2018/2019) und wir gehen auch zum Verwaltungsgericht. Damit du mal einen Überblick hast. Wir geben den Behörden auch keinen Ansatz um unnötigerweise mit uns Diskutieren zu müssen. Deswegen informieren wir einen Anfänger allumfassend. Sicherlich besser, als er selber dies im Internet zusammensuchen kann!! Ein Anfänger (wir suchen keine) hat sich somit an unsere Vorstellungen zu halten. Falls nicht, ist er nicht passend für uns und muss gehen. Grund: Nicht weil unsereiner majestätisch erscheinen will, sondern weil es unsere eigenen, gewollten Vorgehensweisen sind und dazu zählt auch eine komplette, tadellose Einreichung / Beantragung von Erlaubnissen. Somit kommt es nie zu Rückfragen oder gar Fehler bei der Antragstellung. Wir gehen auf keinen behördlichen Basar, da unsereiner ja auch keinen solchen haben will.
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Ich würde als Vorsitzender es nicht gut finden, wenn unser neues Mitglied da bereits eindeutig vor den 12 Monaten bei der Behörde seinen Antrag einreicht. Bin mir auch fast sicher der BDS würde es ähnlich sehen. Das sieht nämlich recht unqualifiziert aus. Dieses zeitliche Vorpreschen bringt dem Neumitglied auch nichts. Der Vorstand muss warten bis die mindestens 12 Monate vergangen sind, bevor er etwas passend datieren kann u. dem Verband bestätigt! Gleiches trifft auf den Verband zu. Die können ohne die Bestätigungen vom Verein auch nichts machen. Die Behörde, auch wenn die im Dezember den Antragsteller überprüfen würden, müssen dann zwei Monate später ja erneut prüfen wenn dann erstmalig die Verbandsbescheinigung eingereicht wird und erst dann um diese Zeit eine Erlaubniss ausgesprochen wird. Ich empfehle hier dem Neumitglied all das zu machen was er kann; alle Papiere ausdruckfähig vorzubereiten. Mit seinem Vorsitzenden rechtzeitig einen Termin abzusprechen an welchem der alles unterzeichnen, stempeln kann. Passenden Briefumschlag .... so das am selben Tag der Brief im gelben Kasten landet. Wenns zwischen den beiden optimal läuft, geht am ersten möglichen Tag nach den 12 Monaten der Brief somit raus.
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Eure Vereinssatzungen wäre sicherlich mal amüsant zu lesen. Der Text mit einer "Vereinzugehörigkeit erst ab dem ersten Schuss" wird sich sehr wahrscheinlich😁 nicht vorfinden. Weder die Verbände, noch die Behörden interessieren sich für "einen / den ersten Schuss". Der Eintrittsstag in den Verein + Verband ist gefragt. Kein Schuss, kein erster Toilettengang, keine erstes Freibier für den Präsi ..... @Leyliner: I.d.R. / Praxis ist es öfter so das es erst zu der Vereinszugehörigkeit kommt und etwas später folgt die Verbandsmitgliedschaft. Schaue in deinen Verbandsausweis rein, dann weisst du es.
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Wieder mal ist es schade das WO hier nur immer "zustimmende" Vermerke wie "Wichtig" + "Gefällt mir" möglich macht! Du würdest zumindest für deine erste Meinung vor der obigen von mir ein wahrnehmbares "Negativ!" erhalten. Dein armer alter (67jähriger) Mann war Jäger und ehemals Rechtsanwalt. Somit gehört er zu dem Personenkreis der lesen kann, sogar Gesetzestexte. Diese auslegen und deuten, verstehen kann. Sicherlich besser als einige hier! Vermutlich wird er in seinem Berufsleben auch mal etwas erfolgreich juristisch erreicht haben. Somit ein Bürger der sich ohne Aufwand juristisch hätte wehren können. Anders als mancher hier, der sich vielleicht keinen Anwalt leisten kann, will + nicht weiss was er machen könnte. Dieser Mann hat nun seine Erlaubnisse entzogen bekommen. Gründe dazu und zu anderen Dingen finden wir hier und dort im Net vor. Spielen aber hier erstmal keine Rolle! Nehmen wir nur die Fakten. DER meint nun, das er seine Waffen nicht abgeben möchte. Weder an die Behörde, noch an einen Berechtigten. Die Behörde ahnt, das dieser Fall vielleicht nicht standard ist. Müssen ihren Job ausüben, die angeordnete Durchsuchung stand an (keine Festnahme!) und werden dann beschossen! Dieser alte Mann (🥱psychologisches Spielchen) gefährdete Dritte + sich selbst. Hätte er seine Taten überlebt und wäre er gesund da rausgekommen, wäre er zurecht auch u.a. ein Fall für die geschlossene Psychiatrie gewesen und hätte sich am gleichen Tag mit dem zuständigen Richter unterhalten dürfen ob die vorrübergehende Einweisung begründet, rechtens ist. Was hat unsereiner mit so einem Mitmenschen gemein?? Nichts!! Wer demjenigen jetzt noch die Stange hält, den Schwarzen Peter wieder mal Behörde / Staat zuschieben mag, sollte mal seine "politischen" Grundgedanken aussen vor lassen. Seine Scheuklappen abnehmen und mal den Fehler, die Ursache bei dem Täter suchen und ... wird sie finden.
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Waffen vom Vereinskameraden aufbewahren bis dessen Sohn die WBK hat ?
Astanase antwortete auf Silver73's Thema in Waffenrecht
Ok, ich würde nun einfach diese Waffen einem Händler überlassen. Der soll das Zeug veräussern. Das lohnt sich alles nicht. Der Sohn sollte sich, sobald er berechtigt ist, was für sich passendes, sinnvolleres kaufen. Alternativ müsstest du dich zukünftig mit dieser unbedarften SB auseinandersetzen. Als Berechtigter im Auftrag Waffen an Käufer überlassen und dies dieser Person dann melden. Vermutlich wird diese "zickig" reagieren. Wer weiss. Sowas wird dir keinen Spaß(**) bereiten. Falls aber doch(**), dann schaue mal ob eine zügig zu verkaufen ist und dann reichst du die Überlassungsanzeige ein. 😀 -
Waffen vom Vereinskameraden aufbewahren bis dessen Sohn die WBK hat ?
Astanase antwortete auf Silver73's Thema in Waffenrecht
Wenn du die alleinige Schlüsselgewalt / Zugriffsmöglichkeit auf die Waffen (Munition) für dich sicherstellen kannst (?), könntest du bei der zuständigen Behörde gem. §12 i.Verb. mit § 37c WaffG versuchen das die Waffen im Hause des Senioren und in dessen Schränken verbleiben dürfen. Solange bis die Waffen von dir an Berechtigte überlassen wurden. Dies dient somit dem Verkauf in Ruhe bzw. ..... was sich in der kommenden Zeit so ergeben könnte. Damit entstehen keine Gebühren, keine neue Schränke, kein Transport, kein .... nichts. Bist aber zu 100 % in der Verantwortung bei Verlust! Also, keinen Zweitschlüssel in welchen Händen auch immer!! Sollte die Behörde einverstanden sein, gleichst du den Waffenbestand mit den WBK's ab. Dann schreibst du (eMail reicht) denen, das du folgende Waffen gemäß der WBK xyz in dem Schrank vorgefunden hast. Bei jedem Verkauf / Überlassung sendest du per eMail (Postbrief geht natürlich auch😄) eine Überlassungsanzeige an die Behörde. Du trägst in den Vordruck alle Daten des Seniors ein. Überlässt somit aus der WBK heraus. Unterzeichnest natürlich mit deinem Namen + deine eMail-Adresse. Alles ganz einfach! -
Händler hat eine Waffe überlassen für die es keinen Voreintrag gibt. Käufer hat eine Waffe der Behörde als erworben angezeigt, für die er keinen Voreintrag erhalten hat. Beide stehen aktuell nicht sonderlich gut da. Direkt beim Händler im Laden stehend, kann ein Käufer schauen ob er das passende zu seiner Erlaubnis in den Händen hat. Ok! Aber zuhause, nachdem er das Paket geöffnet hat, die Waffe in seinen Händen hält, kann man vom Käufer nicht mehr verlangen das er schaut ob das Teil zu seiner Erlaubnis passt?? Interessante Meinung! 😀 In der Praxis: Der Käufer / Empfänger öffnet das Paket und stellt fest "Habe das falsche erhalten!!" Teilt dies dem Händler mit...... Abstimmung zwischen beiden. Rückversand; erledigt. Niemand macht da eine Anzeige nach § 37. Ausserdem hat der Käufer hier keine Anzeige nach § 37c an seine Behörde gerichtet, sondern eine nach § 37a.