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Leistungen von kurzwaffen
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Verständnisfrage zur unterschiedlichen Bewertung des Abreißgewichts bei B-Alt.
kurzwaffen antwortete auf Tatonka's Thema in Waffenrecht
Bei B alt muss man m.E. aufpassen, dass man nicht heutiges Recht für neue Schränke mit der Bestandsschutzregelung vermischt. Nach alter § 13 AWaffV Fassung galt B nach VDMA 24992 zusammen mit Grad 0: bis 10 Kurzwaffen, aber unter 200 kg bzw. ohne vergleichbare Abrissverankerung nur bis 5. Über § 36 Abs. 4 WaffG läuft genau diese alte Nutzung für Bestandsschänke weiter. Die 200 kg Regel war also bei B alt real und nicht nur Klasse 0. -
Ich frage für einen Bekannten, der selbst kein Internet hat. Es geht um einen Schwedenmauser, der aus meiner Sicht eine Altdeko-Waffe sein müsste. Auf der Waffe befindet sich eine BKA-Raute. Der Verschluss ist abgeschliffen und das Patronenlager ist verschweißt. Ob Bohrungen im Lauf sind konnte ich nicht erkennen. Die Frage ist nun: Darf so eine Waffe heute noch privat veräußert werden?
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Mehr Wehrkraft durch zivil bewaffnete Reservisten?
kurzwaffen antwortete auf Pistolen-Paule's Thema in Allgemein
Ich sehe das im Kern ähnlich, nur läuft die Diskussion aus meiner Sicht an der entscheidenden Stelle vorbei. Mehr Wehrkraft entsteht nicht dadurch, dass Reservisten privat bewaffnet werden oder man ihnen über den Umweg Schießsport irgendwelche Sonderrechte verschafft. Wehrkraft entsteht durch Auftrag, Ausbildung, Einplanung, Material und regelmäßiges Üben. Also durch ein funktionierendes System. Nicht durch Symbolpolitik. Natürlich kann ziviler Schießsport helfen, Fähigkeiten zu erhalten. Keine Frage. Aber zwischen „einer kann schießen“ und „einer ist militärisch sinnvoll einsetzbar“ liegt eben noch einiges dazwischen. Führung, Abläufe, Belastbarkeit, Einbindung, Wiederholung. Genau daran hängt es am Ende. Und genau deshalb glaube ich auch nicht, dass wir in Deutschland auf absehbare Zeit Modelle sehen werden, bei denen Reservisten zuhause militärische Waffen oder vergleichbare Konstrukte im Schrank haben. Dafür ist die politische, rechtliche und gesellschaftliche Lage hier schlicht eine ganz andere. Man redet zwar gern über Wehrhaftigkeit, aber sobald es konkret wird, kneifen viele. Wenn man die Reserve wirklich stärken will, dann ganz altmodisch und ohne Nebelkerzen: mehr Beorderungen, mehr sinnvolle DVag, mehr Schießtage, mehr Material, mehr Verlässlichkeit. Dann wird auch ein Schuh draus. Der private Waffenschrank macht keine belastbare Reserve. Eine vernünftig organisierte Reserve dagegen schon. -
PCC/Rifle in Deutschland: Verwendung von Magazinkopplern
kurzwaffen antwortete auf Giraffe's Thema in IPSC
Wenn es in einer jeweiligen Disziplin erlaubt ist, kann ein Koppler an einem AR schon sinnvoll sein: besser zu greifen und mehr Reserve direkt an der Waffe. Für IPSC/PCC scheint das aktuell aber nicht zulässig zu sein. Oder? -
Ruhe in Frieden, Chuck Norris. Für mich einer der ganz Großen – in einer Reihe mit Bruce Lee, Muhammad Ali und Egerhart Dagge.
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@ASE Danke für die sachliche Einordnung. Ich hatte das bislang so verstanden, dass ausschließlich der Fragenkatalog des BVA maßgeblich ist. Tatsächlich ist es ja aber so, dass auch die anerkannten Verbände (z. B. DSB) eigene, im Rahmen der staatlichen Anerkennung genehmigte Fragenkataloge verwenden. Damit war meine Aussage zu pauschal formuliert – danke für die Klarstellung.
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Erlaubnis Waffen geladen zu Hause/in den Geschäftsräumen tragen?
kurzwaffen antwortete auf Karlfried54's Thema in Waffenrecht
Guter Punkt! Wie @pulvernase schon schrieb, gibt es dafür geeignete Alternativen. Das kann man aber auch klassisch lösen. Gerade bei Halbautomaten ist eine Funktionskontrolle immer sinnvoll. Ich besitze auch Patronen-Lehren aber nicht für alle Kaliber. Und dann lade ich die Waffen eben fertig. !Cooper Regel Nr. 2+3! Im Übrigen gibt es auch Literatur dazu, z. B. „Die letzte Verteidigungslinie“ (ISBN/EAN: 978-3-939562-84-9), in der rechtliche Rahmenbedingungen und tatsächliche Szenarien ausführlich erläutert werden – insbesondere, wie solche Situationen juristisch bewertet wurden. -
Hallo @Tobias Reineck, kurz gesagt: Die Prüfungsfragen selbst sind bundesweit einheitlich und werden vom Bundesverwaltungsamt (BVA) vorgegeben. An diesen Formulierungen darf nichts verändert werden. Alles, was Du an Lernmaterial findest – egal ob Ordner vom Verband, App oder „selbstgebautes“ Skript – ist nur eine Aufbereitung dieser Inhalte, aber nicht verbindlich für die Prüfung. Das bedeutet konkret: Maßgeblich ist ausschließlich der offizielle Fragenkatalog des BVA Verbandsunterlagen können hilfreich sein, müssen aber nicht identisch formuliert sein Teilweise sind diese Materialien unnötig aufgebläht oder kostenpflichtig, obwohl die Inhalte frei verfügbar sind Meine persönliche Einschätzung: Wenn Du mit dem originalen Fragenkatalog arbeitest und den sicher beherrschst, bist Du auf der sicheren Seite. Alles andere ist maximal „Lernhilfe“, aber kein Muss. Gruß Mic
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Erlaubnis Waffen geladen zu Hause/in den Geschäftsräumen tragen?
kurzwaffen antwortete auf Karlfried54's Thema in Waffenrecht
@TT01 Dein Ton ist unnötig unhöflich. Erwachsene könnten das auch sachlich diskutieren. Wenn Du der Auffassung bist, dass außerhalb einer WBK nach § 19 jede zugriffsbereite oder geladene Waffe im eigenen befriedeten Bereich unzulässig ist, wäre eine konkrete Normstelle hilfreich. -
Erlaubnis Waffen geladen zu Hause/in den Geschäftsräumen tragen?
kurzwaffen antwortete auf Karlfried54's Thema in Waffenrecht
Ich glaube, da reden wir aneinander vorbei. Meine Aussage bezog sich ausschließlich auf die gesetzliche Definition des Führens in Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 4 WaffG. Innerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des befriedeten Besitztums liegt danach schlicht kein Führen vor. § 5 WaffG regelt dagegen die Zuverlässigkeit und mögliche Konsequenzen bei Fehlverhalten, nicht die grundsätzliche Rechtslage zum Besitz oder Bereithalten einer Waffe zu Hause. Dass unsachgemäßer Umgang natürlich jederzeit über § 5 wieder relevant werden kann, bestreitet hier ja niemand. Aber daraus folgt noch nicht automatisch, dass jede zugriffsbereite oder geladene Waffe im eigenen befriedeten Bereich bereits unzulässig wäre. Vielleicht lesen wir die Normen einfach noch einmal in Ruhe im Zusammenhang – dann wirkt manches gleich weniger spektakulär. -
Erlaubnis Waffen geladen zu Hause/in den Geschäftsräumen tragen?
kurzwaffen antwortete auf Karlfried54's Thema in Waffenrecht
Am Ende läuft es in der Praxis oft einfach auf gesunden Menschenverstand hinaus. Rein rechtlich liegt innerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des befriedeten Besitztums ja kein „Führen“ vor. Trotzdem würde ich persönlich Grenzfragen dieser Art weder mit einem Staatsanwalt noch mit einem Richter ausdiskutieren wollen. Deshalb halte ich es so: Kontrolle über die Waffe behalten, niemanden gefährden und keinen unnötigen Anlass für Missverständnisse liefern. Damit fahre ich in der Praxis meist ganz gut. -
Erlaubnis Waffen geladen zu Hause/in den Geschäftsräumen tragen?
kurzwaffen antwortete auf Karlfried54's Thema in Waffenrecht
Der zitierte § 5 beschreibt mögliche Konsequenzen bei Fehlverhalten, nicht die grundsätzliche Rechtslage zum Besitz oder Tragen einer Waffe zu Hause. -
Erlaubnis Waffen geladen zu Hause/in den Geschäftsräumen tragen?
kurzwaffen antwortete auf Karlfried54's Thema in Waffenrecht
Der „vom Bedürfnis umfasste Zweck“ ändert daran nichts, sondern betrifft den Gebrauch der Waffe, nicht den reinen Besitz im eigenen befriedeten Bereich.