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Leistungen von hydrou
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Stimmt, der Halbsatz "für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind." findet sich nur bei 2.2 uns 2a) und zwar jeweils, nicht aber bei 2.1. Da dieser Halbsatz zudem sowohl bei 2.2 und 2a) auftaucht, müsste er folgerichtig auch bei 2.1 stehen, wenn er dafür gelten soll.
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CZ 600 oder 600+ MDT Deep Bronze
hydrou antwortete auf hydrou's Thema in Precision Rifle Series (PRS)
Vielen Dank! Ist halt die Frage, ob mir diese Möglichkeit über 600 Euro Aufpreis wert ist. Bzw. ist das wirklich so problematisch mit dem Tauschen des Laufes? Gerade in 6 mm Creedmoore soll schon nach gut 1000 bis 1500 Schuss Ende Gelände sein. Gibt nämlich gerade auch eine 600 MDT Grey in 6 mm Creedmoore zu fast 50% reduziert. Aber das würde natürlich gut erklären, warum die keiner haben will. -
Ich stehe vor dem Kauf einer CZ 600 MDT in Deep Bronze in .308 und habe gesehen, dass es inzwischen mit der 600+ einen Nachfolger gibt. Beziehen sich die Verbesserungen der Plus nur auf das andere Laufwechselsystem oder gibt es noch weitere Unterschiede, die eine Preisdifferenz von 600 € rechtfertigen würden?
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Ja, persönliche Abholung ist explizit nicht erwünscht und vorgesehen. Zumindest telefonisch gut erreichbar, habe heute beim Anruf erfahren, dass die WBK gestern verschickt wurde. Problem nur, dass die aktuellen Postlaufzeiten innerhalb der gleichen Stadt bei 10 Tagen liegen... Deutsche Post lässt grüßen!
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Nachtrag: Dafür dauert der Eintrag einer KW in die grüne WBK nach Kauf jetzt schon länger als die Ausstellung der WBK inkl. Voreintrag... Abgabe beim Amt am 29.04., bis heute noch keine Eintragung erfolgt.
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Brownells ist doof! Der Mecker- und Wunsch-Thread
hydrou antwortete auf BrownellsDeutschland's Thema in Allgemein
Welcher Umfragegutschein? Ich habe nur den normalen 10%, müsste aber demnächst ein paar Sachen bestellen. -
hydrou folgt jetzt dem Inhalt: PCP Gewehr auf WBK Gelb und Der IPSC Anfängertröt
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Grüne und gelbe WBK lagen heute im Briefkasten, ich muss sagen, ich bin mehr als positiv überrascht. Ausstellungsdatum war sogar schon der 21.04., aber die Post hat sich eine Woche Zeit gelassen.
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Bei meiner Behörde war es nicht möglich, einen Vorabcheck zu beantragen, sondern dies ginge erst wenn der vollständige Antrag inkl. der Bedürfnisnachweise des Verbandes vorliegen. Heute habe ich die Nachweise vom Verband bekommen (Eintritt Verein 03.04.2025, Bescheinigung Verband 03.04.2026, Postkasten 04.04.2026), zumindest dort lief es vorbildlich. Antrag bringe ich nachher zur Behörde, wird aber erst ab Dienstag bearbeitet werden. Bin gespannt, wie lange ich warten muss.
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hydrou hat das Profilbild geändert
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Vor allem braucht man für weitere Voreinträge neben dem Bedürfnis auch immer die Erfüllung der 12/18-Regel. Daher werde nach meinem ersten Jahr in Kürze ich neben der gelben WBK direkt auch zwei Voreinträge auf grün für KW und LW beantragen. Dem Sachbearbeiter bei der Waffenbehörde ist das egal, entscheidend ist aber, dein Verein bzw. der Verband dir die Bedürfnisse bescheinigt. Und wenn ich deinen Beitrag so lese, wird dir dein Verein und/ oder Verband (DSB?) bei der Vorgeschichte vorerst vermutlich kein weiteres Bedürfnis neben der .22lr bescheinigen.
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Laut linkedin Profil:
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hydrou antwortete auf Martin Fischinger's Thema in Waffenrecht
Es kann dafür kein Beispiel geben, denn die Amtshaftung ist Teil des deutschen Staatshaftungsrechts und in § 839 BGB in Verbindung mit Artikel 34 GG geregelt. Grundsätzlich haftet der Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst der Amtsträger steht. Der Amtsträger selbst haftet nicht direkt dem Geschädigten gegenüber, kann aber unter Umständen vom Staat in Regress genommen werden, wenn er die Pflichtverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen hat. -
Leider kommt das inzwischen häufiger vor, sowohl Print als auch Radio als auch TV. Nach mehreren Interviewterminen im Rahmen meiner beruflichen und fachlichen Expertise, die pro Anfrage etwa eine Stunde gedauert haben, wurde ich jedes Mal extrem verkürzt und teilweise auch sinnentstellend wieder gegeben. Nie habe ich einen Abdruck oder Mitschnitt erhalten, obwohl ich jedes Mal darum gebeten habe. Und es ging gar nicht darum, vor der Veröffentlichung zuzustimmen, sondern einfach um zu sehen, was aus meinem Äußerungen geworden war. Inzwischen ist es sogar so weit, das bei Anfragen direkt vorab der Kontext und das gewünschte Framing vorgegeben wird, was von mir für Äußerungen erwartet werden. Teilweise geschieht dies ganz offen, teils aber auch subtil. Daher lehne ich jede Anfrage inzwischen kategorisch ab, dafür ist mir meine Zeit zu Schade. Dafür schüttele ich oft umso mehr verwundert meinen Kopf, wenn ich offensichtliche fachliche Falschaussagen in den Medien mitbekomme, wundere mich aber auch nicht mehr wirklich. Achja, früher kam wenigstens noch ein Reporter mit einer "richtigen" Kamera, heutzutage wird nur noch schnell mit dem Smartphone geknipst, egal ob schief oder verwackelt, weil ISO und/ oder Belichtungszeit nicht korrekt. Passt einfach ins Bild und die heutige Zeit.
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Jäger verliert waffenrechtliche Zuverlässigkeit nach Alkoholfahrt
hydrou antwortete auf Thema in Waffenrecht
Wer mit knapp 1,5 Promille überhaupt noch läuft und Auto fährt, selbst mit Unfall, ist regelmäßigen Alkoholkonsum gewöhnt. Daher gibt es den Führerschein sicher auch nicht einfach so zurück. Es dürfte noch eine MPU fällig werden, da er nach StGB § 315c Abs. 1 Nr. 1 wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt worden ist. Nachtrag: Der Täter musste wohl in der Tat zur MPU, welche er aber in 2022 bestanden und zumindest den Führerschein wieder erhalten hat. Und warum lässt man die Waffe bei einem Unfall nicht einfach im Kofferraum, sondern legt sie in ein Bushäuschen? Das macht doch keinen Sinn, egal ob geladen oder ungeladen. Zudem es für die Einstufung der Zuverlässigkeit auch nicht mehr relevant war, da der Alkoholkonsum und die genannte Verurteilung als Straftat schon ausgereicht hat. Hier wurde das sehr schön von einem RA besprochen: Jagdschein entzogen nach Alkohol am Steuer mit Waffe: Urteil. Zitat: -
Habe ich gerade gemacht, betrifft nur verbandsinterne Lehrgänge. Aber der Trainer behält sich vor, Personen auszuschließen, egal wie lange Mitglied, wenn keine entsprechende Erfahrung vorhanden. Denn in 6 Monaten kann man 1x, 6x oder auch 24x auf dem Schießstand gewesen sein, was ja auch stimmt. Seitens des Verbandes oder der Behörden wird das nicht geprüft.
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Danke für die Info, war mir auch neu. Prüft das der Verband, der Prüfende von der Behörde oder der Trainer selbst? Ich habe mich zum Lehrgang angemeldet, Beginn Mitgliedschaft Verein 03.01., Beginn Mitgliedschaft BDS 10.01., Beginn Lehrgang ab 28.06., Prüfung am 05.07. Je nachdem, was hier zählt, würde es bei mir knapp passen oder auch nicht. Noch könnte ich den Lehrgang auf den Folgetermin umbuchen.