Zum Inhalt springen

Astanase

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    4.361
  • Benutzer seit

Alle Inhalte von Astanase

  1. Will der Anbieter den Artikel ggf. nicht zum ersteigerten Betrag aushändigen?? Hast du den Artikel seeehr günstig ersteigert?
  2. Nun, das lag heute im Briefkasten. Derartiges habe ich in meinen über 30 Jahren Sportschützendasein (mit WBKpflichtigen Waffen) noch nie erlebt.
  3. JA, zu meiner Verwunderung. Aber heute (25.01.19) hat sich was sonderliches ergeben. Erstmal der Ablauf: Das obige Schreiben, datiert mit dem 18.01. lag am 22.01. im Briefkasten. Daraufhin sendeten wir noch am gleichen Tag eine Mail an den Beamten. Der Text: Sehr geehrter Herr xxxxxx! Mit Schreiben vom 18.01.19 bitten Sie mich darum Ihnen darzulegen was eine schießsportliche Aktivität ist bzw. wie meine schießsportliche Aktivität aussieht. Den Begriff der „schießsportlichen Aktivität“ findet man in der WaffVwV zu § 4 Abs. 4 Satz 3. Bezüglich der Definition, Auslegung ist hier sicherlich das Innenministerium NRW der verbindliche Ansprechpartner für Sie. Gerne füge ich dieser Mail noch eine aktuelle publizierte Stellungnahme des IM aus Dezember 2018 (DWJ) bei. Das Innenministerium verweist darauf das es, bei Sportschützen wie mich, ausreichend ist, das der Verein die schießsportliche Aktivität bescheinigt. Mehr nicht. Nirgends ist die Rede von Terminnennungen oder sonstiges(*). Bei Jägern reicht der gelöste Jagdschein. Auch ohne Angaben seiner Jagdtage. (*)Dies sieht der Verband (BDS) genauso und aus diesem Grund bietet er auch den Vordruck auf seiner Webseite an, welchen mein Verein am 28.11.18 genutzt hat und weiterhin nutzen wird. Wir folgen somit dem Innenministerium und unserem Verband. Mit freundlichen Grüßen xxxxxxxx xxxxxxstr. xx 45xxx xxxxxxxxx
  4. Wie ich bereits am 28.12.18 geschrieben habe, wurde unsere Anfrage vom IM NRW / LKA nicht beantwortet und an das PP Recklinghausen in eigener Zuständigkeit weitergegeben. Am 08.01.19 erhielten wir dann einen Brief über drei Seiten mit diversen Erläuterungen / Erklärungen weswegen was von dieser Behörde gemacht wird ...... Wir mussten darauf nicht eingehen / antworten, weil mit keinem Satz derartiges geschrieben wurde. Ausserdem hatten wir keine Lust auf ein "Pingpong-Spiel". Nun am 18.01.19 kam ein weiteres Schreiben vom Polizeipräsidium. Man wünscht eine Bescheinigung des Vereins oder die Vorlage eines Schießbuches, aus welchem die Schießtermine ersichtlich sind. Fazit: Die Behörde hält sich nicht an die aktuelle Stellungnahme aus Dezember 2018 (DWJ), geschweige an die WaffVwV zum § 4 ABs. 4 Satz 3 WaffG. Wolfgang hat bis heute weder vom LKA, noch vom PP Recklinghausen etwas erhalten. Alles eigenartig.
  5. Joe07 ich erkenne keinen sinnvollen Bezug in deinem Video-Beitrag zu dem Thema nachträgliche Bedürfnisprüfung. Nur wieder so eine Verallgemeinerung von politischer Gesinnung, Meinungen ..... etc. Was interessiert hier jemanden die nationale Politik eines Nachbarstaates oder EU-Politik oder die "Sorgen" von wem auch immer? Sorry, ich habe das Video nach knapp 2 Minuten abgebrochen.
  6. Unsere Anfrage vom 03.12. wurde vom LKA nicht beantwortet. Als wir nachfragten reagierte das LKA und teilte mit, das man unaufgefordert wieder auf unser Anliegen zurückkommen wird. Heute erhielten wir per E-Mail eine Eingangsbestätigung vom PP RE (!) Leitung ZA 1 (SG 12 gehört zu ZA 1), man wird sich inhaltlich demnächst dazu äußern. Das LKA hat offensichtlich keine Lust zu antworten.
  7. Falls man bereits eine GLOCK 17 (9 Para) hat, ist ein Wechselsystem von ADVANTAGE ARMS meiner Erfahrung nach eine gute Sache. Bestens verarbeitet! Funktioniert einwandfrei mit z. B. CCI BLAZER HV 40 grs. Sogar mit der günstigen blauen CCI STANDARD geht es. Kann mit ihr aber mal vereinzelt zu Funktionsstörungen kommen. Mit der HV nie! Nach etlichen hundert Schuss wird die Glock mal schnell gereinigt + wenige Tropfen Öl auf maßgebliche Stellen und ....... Gibt es für die 3. Gen und auch 4. Generation. Dies hier ist für die 4.
  8. Kurzes Feedback: Die hiesige waffenrechtliche Behörde hat unseren Brief am 30.11., spätestens am 03.12. erhalten. Das LKA wurde von uns am 03.12. angeschrieben. LV4 des BDS ist informiert. Mittlerweile sind somit zwei Wochen vergangen. Gehört haben wir seitdem .... nichts. Ich gehe davon aus, das die motivierte Fr. S bis zu Ihrer Grenze gegangen und der Fall beendet ist. Möchte nicht wissen, wieviele Sportschützen und Vorsitzende diesen Forderungen / Wünschen einfach nachkommen und ihren Stempel + Unterschrift auf derartiges setzen bzw. genaue Angaben über die Anzahl von Schießstandbesuchen tätigen. Welch ein Zufall / heute in der DWJ gelesen:
  9. Wolfgang hat bereits ein sehr gutes Schreiben an das LKA versendet. ?? Innenministerium Düsseldorf LKA Dezernat ZA 4 Waffenrecht Poststelle.LKA@polizei.nrw.de Wir werden nun spätestens Morgen ebenfalls eins (noch keine Fachaufsichtsbeschwerde) versenden. Nicht ganz so ausführlich im Detail, natürlich auf den Punkt gebracht. Uns geht es darum die Präsenz aus dem Kreis zu erhöhen auch müssen wir davon ausgehen das ab Montag wieder nur mit "Meinungen & Ansichten" von Seiten des PP RE reagiert wird. Bei diesem Wetter ist dies mal ne sinnvolle Tätigkeit über das Wochenende. Abgesehen vom Schiessen! ;-))
  10. Habe meinen schlafenden, uralten Account wiedergefunden. Der "AlterJung", kaum von mir registriert, ist hiermit beendet. Wolfgang, das du bereits mit G.W. gesprochen hast und er es so sieht, wie du schreibst, ist schon mal gut. Danke für diese Info! Wir haben nun gestern die einfache Vereinsbestätigung + ein entsprechendes, informatives Begleitschreiben (vom Verein / Vorsitzendem, nicht vom betroffenen Sportschützen) per Briefpost auf den Weg gebracht. Dieser Brief wird am 30.11. dort eintreffen. Ansich müsste damit Ruhe einkehren. Ich persönlich verfüge aber über reichlich Phantasie und gehe davon aus, das dies nicht der Fall sein wird. Ob nun eine Dienstaufsichtsbeschwerde o. Fachaufsichtbeschwerde die korrekte Wahl ist, kann ich jetzt noch nicht sagen. Dazu fehlt auch mir die Erfahrung. Soweit musste ich / wir bisher noch nie gehen. Allerdings hatte ich / wir auch vor zig Jahren eine etwas andere Einstellung. Da ging man noch hier und dort den Mittelweg. Mal wollte ja sinnvoll mit der Behörde umgehen. Nun, in der jetzigen Lebensphase hat sich diese Grundeinstellung etwas geändert. Verbeugungen in unserem Alter fallen nun schwerer und ältere Menschen sollen ja manchmal auch starrsinniger werden / sein. Sollte dieses Spiel weitergehen, werden auch wir den LV4 zwecks Info / Abstimmung ansprechen. Aber schön, solltest du bis dahin bereits mehr wissen. Müssen ja nicht alle die Kollegen dort nerven. Ich werde euch auf dem Laufenden halten. Dir habe ich gestern eine Mail gesendet.
  11. Ja, auch im LV4. Ich habe mich extra heute hier angemeldet, weil ich das Schreiben vom PP RE erkannt habe. Wir haben den Vordruck vom BDS runtergeladen, ausgefüllt und per Mail an SG12 gesendet. Als Antwort kam, verkürzt formuliert, sie möchte das wir Ihren Vordruck verwenden. Falls der Inhalt nicht zutreffen würde, sollen wir ihr mitteilen wie oft unser Mitglied in den letzten 12 Monaten schießen gewesen ist. Nur so können Sie entscheiden ob ein berechtigtes Bedürfnis gegeben sei. Daraufhin haben wir ihr gemailt das sie eine anlassbezogene Überprüfung gem. § 4,4 S 3 wünscht und sie nach dem Anlassgrund gefragt. Darauf hat sie nicht geantwortet. Auf unseren Hinweis und Frage weswegen sie sich nicht an die WaFFVwV v. 2012 zum 4,4,3 WaffG hält, kam Ihre Antwort das wir alles korrekt zitiert hätten aber sie könnte nur beurteilen ob ein Bedürfnis fortbesteht, wenn nachweislich mitgeteilt wird, wie die schiesssportliche Aktivität aussieht. Wir als Verein / Vorstand sind aber nicht bereit einfach 12/18 zu bestätigen, nur weil sie dies wünscht! Nun werden wir erneut die nur notwendige Vereinsbestätigung mit eindeutigem, informativen Begleitbrief postalisch an das PP RE senden. Sollte dies erneut nicht akzeptiert werden, folgt ggf. eine Dienstaufsichtsbeschwerde an die Polizeipräsidentin. Aber wir schauen erstmal.
  12. Hallo Wolfgang! Du musst davon ausgehen das die gute Fr. S. / Leiterin des SG 12, die korrekte Vereinsbestätigung über das Bestehen der schiesssportlichen Aktivität nicht akzeptieren will. Sie will unbedingt vom Verein eine Bestätigung nach 18/12 oder einmal mtl.. Wir haben aktuell einen gleichen Fall wie deinen.
  13. PeterHunsberg, Zitat: 2.6 Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen. Zitatende
  14. Wesentliche Teile sind 1.3.1 der Lauf oder Gaslauf, der Verschluss sowie das Patronen- oder Kartuschenlager, wenn diese nicht bereits Bestandteil des Laufes sind; der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt; der Gaslauf ist ein Lauf, der ausschließlich der Ableitung der Verbrennungsgase dient; der Verschluss ist das unmittelbar das Patronen- oder Kartuschenlager oder den Lauf abschließende Teil; Frage nun: Seit wann gewährt ein MFD eine Geschossführung? Antwort: Kann er nicht Fazit: ich bin verwirrt
  15. Mal eine Zwischenfrage: Lauf = wesentliches Waffenteil (siehe WaffG) MFD = nichts derartiges Wieso kommt man dann darauf, das ein montierter MFD die Lauflänge waffenrechtlich verlängert?? Ich komme momentan nicht drauf.
  16. Astanase

    Waffenrecht

    Als kleine Ergänzung zu dem "JA!" § 12 (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer 1. diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt; 2. diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;
  17. Astanase

    Erbenprivileg

    § 40 Verbotene Waffen (5) Wer eine in Anlage 2 Abschnitt 1 bezeichnete Waffe als Erbe, Finder oder in ähnlicher Weise in Besitz nimmt, hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Die zuständige Behörde kann die Waffen oder Munition sicherstellen oder anordnen, dass innerhalb einer angemessenen Frist die Waffen oder Munition unbrauchbar gemacht, von Verbotsmerkmalen befreit oder einem nach diesem Gesetz Berechtigten überlassen werden, oder dass der Erwerber einen Antrag nach Absatz 4 stellt. ..... WaffG Anlage 2 Abschnitt 1 = http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html#An2Ab1
  18. NRW möchte vielleicht gerne den Vorreiter abgeben: "NRW - In 50 Jahren waffenfreie Zone!"
  19. melli 6, andreb 579 Beiträge! Können wir melli verzeihen???
  20. @Funkman: Ich kann der z. Z. nur mal den Link zu dem aktuellen Merkblatt des BDS LV4 / NRW reinstellen. Am ende des Merkblattes findest du die Aussage zum Thema Regelmässigkeit. Handelt sich um eine word-Datei: Link
  21. Regelmässiges Schiessen ist nur gegeben wenn der Antragsteller nachweisen kann, das er mindestens 2 mal monatlich trainiert hat bzw. mindestens 18 mal. Beides in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung. KORREKTUR: Mindestens 18 x in den letzten 12 Monaten bzw. einmal monatlich! Siehe die BDS- Merkblätter des BDS!
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.