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Astanase

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  1. In Antwort auf: zuerst mal kontakt mit dem verkäufer aufnehemen. ausserdem: 1. war die beschreibung falsch; ich würde mich daher mal an egun wenden 2.habe ich mal gehört, dass das mit dem aussschluss der gewährleistung...etc zwar alle schreiben, es aber keine wirkliche rechtliche grundlage hat. ich lasse mich gerne eines besseren belehren. Die Gewährleistung jetzt Sachmängelhaftung bezieht sich ausschliesslich auf eine ggf. 12monatige "Garantie" in Bezug auf Sachmängel . Eine Privatperson kann diese natürlich in seiner Auktion begrenzen oder ausschliessen. Die Sachmängelhaftung heisst nur, das der Artikel bis zum Versand auch mangelfrei gewesen ist. Es bedeutet nicht, das der Artikel auch noch vor Wochen, Monate ... mangelfrei bleiben muss! ABER die Eigenschaften des Artikels muessen korrekt beschrieben werden. Das heisst auch, das der Anbieter einen ihm bekannten Mangel nicht verschweigen darf! Wenn er demnach "nagelneu" schreibt, heisst das auch das es NEU sein muss. Aufgrund der offensichtlich vorsätzlich falschen Beschreibung des Artikels hat sich der Anbieter in eine für ihn schlechte Position gebracht. § 444 BGB dürfte hier greifen.
  2. Ruft ein Mann das Hotel an, in welchem bis vor kurzem die Deutsche Elf logierte. Der Mann: "Ich möchte Herrn Völler sprechen!" Hotelier: "Tut mir leid , aber die sind aus dem Turnier ausgeschieden und sind soeben abgereist!!" Der Mann: "Mmh, ok", und hängt auf. Nach einiger Zeit ruft derselbe Mann dasselbe Hotel wieder an. "Ich möchte gern mit Hr. Völler sprechen!" Der Hotelier: "Tut mir leid, aber die sind aus dem Turnier ausgeschieden und sind abgereist!!!!!" Der Mann: "Mmh, ok", und hängt auf. Nach einiger Zeit ruft der Mann wieder das Hotel an. "Ich möchte gern mit Hr. Völler sprechen!" Der Hotelier sichtlich verärgert: "Ich hab es ihnen doch schon zweimal erklärt!!! Die sind aus dem Turnier AUSGESCHIEDEN und sind abgereist!!!! Haben Sie denn das nicht kapiert???? " Der Mann: "Doch doch , aber ich hör es halt so gerne." (Manche munkeln es sei ein Holländer gewesen. )
  3. Jetzt darfst du endlich deinen Grünen in einen familienfreundlichen Van umtauschen. Alles Gute!
  4. Astanase

    BDS ???

    Ok! Wir wissen alle, das die "Medienpolitik" des BDS momentan offensichtlich nicht zu erkennen ist. Aber wir wissen auch, das der Verband einen der agilsten Vorsitzenden hat. Ebenso können wir uns denken, das hier nicht der Verband bzw. deren Funktionäre irgendwas verzögern oder gar den Verband heimlich inspirativ auflösen wollen. Mit anderen Worten: Der Verband selbst kämpft kaum gegen die eigenen Mitglieder an. Also, wer tatsächlich ernsthaft eine Frage hat kann sich ja daran versuchen direkt den Verband und seine Delegierten anzusprechen. Diese ständigen Nachfragen bei WO warum, weswegen ein Dritter was auch immer macht oder nicht, sind doch langweilig. Fragt doch direkt bei demjenigen nach von dem ihr was wollt und postet dann seine Antwort hier (wenn dieser damit einverstanden ist). Das ist doch viel spannender!
  5. Astanase

    speedsec cw5

    In Antwort auf: Sachdienliche Antworten hätten's auch getan. :-| Klar! Nachdem aber schon Gun Max mit seiner Anics 3000 das gecheckt und vermittelt hat, wollte ich dein Anliegen nicht noch vertiefen.
  6. Astanase

    speedsec cw5

    Die Amis benötigen immer eine ausführliche Bedienungsanweisung bevor sie etwas in Bewegung setzen. Sie fühlen sich dabei sicherer. Na ja, zumindest der Hersteller. Sinngemäß: Bevor Sie den Startknopf betätigen, vergewissern Sie sich bitte, das Sie Ihren Kopf nicht im Auspuff eingelagert haben." Solange aber doch keine genetischen Ähnlichkeiten vorliegen, benötigt hier doch niemand eine Anleitung für ein solides Holster, oder?
  7. In Antwort auf: tschuldigung smithy, aber da liegst du ganz weit daneben: im ergebnis hat astanase die folgen gut getroffen. Wau! Aus falcon's Munde (Tastatur ) ist das schon eine Ehre. Passiert nur ... mal schauen .... zweimal in 4 Jahren. Na, irgendwann muss ja auch mal bei über 5000 Beiträgen ein Treffer drin sein.
  8. In Antwort auf: wieso dann also privat versichern? Fragte ich ja auf der ersten Seite schon. Aber da hier einige sind die lieber alles doppelt moppeln und neben dem Waffen- auch im Versicherungsrecht Probleme aufwerfen die gar nicht vorhanden sind hab ich mich zurückgehalten Wenn du dir das Bein brichst, weil der Standbetreiber bei Glatteis den Zugang nicht enteist hat oder du dir den Kopf an der Schranke stösst, weil diese nicht hoch genug stand oder die Pritsche unter dir zusammengebrochen ist weil diese nicht korrekt aufgestellt wurde .... haftet der Verein, Veranstalter, Betreiber. Dafür hat dieser dann seine Versicherung abgeschlossen. Wenn aber ein Dritter dir eine Kugel in den Fuss verpasst, wirst du dich auch an diesen wenden und nicht an den Verein. Sollte der Schädiger dann über keine Privathaftpflicht verfügen, wird es für ihn sehr teuer. Siehe wieder § 823 BGB!
  9. Nach § 823 BGB haftet erstmal grundsätzlich der Schädiger. Das dürfte wohl an erster Stelle derjenige sein, der den Schuss abgegeben hat. Zitat: § 823 Schadensersatzpflicht (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. (2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
  10. Stimmt! Warum nicht? Allerdings hätten die ruhig eine Gegenleistung bieten können! Beispiel in Form von Trainings- Gastschiessen. Einige Sponsoren haben sie ja schon: http://www.sat-telewebshop.de/bokensdorf/s.../sponsoren.html
  11. In Antwort auf: @Sachbearbeiter Zur gelben: WENN die Leuchtpistole eine Einzelladerkurzwaffe darstellt bekommt man sie auf die Gelbe. Wenn nicht, eben nicht. Aber STUR auf die "Sportlichkeit" abzustellen ist engstirnig. Wie wir aus zig Beuspielen bewiesen haben WAR es so und ist es auch mit der NEUEN Gelben so dass die "Sportlichkeit" zwar beim ERSTausstellen eine Rolle spielt (Verbandsbestätigung) aber WEITERE Wafffen auf die GELBE hatten NOCH NIE mit der "geeignetheit" oder Sportlichkeit" einer Waffe zu tun Die waffenrechtl. Erlaubnis (Gelbe WBK) nach § 14 bezieht sich auf die rein schießsportliche Aktivität, angelehnt an § 15. In diesem wird geregelt was die Verbände alles gewährleisten muessen um vom BVA die Anerkennung zu erhalten bzw. nicht zu verlieren. Auch hier geht es ausschliesslich und nur um die "sportliche" Seite. Auch muessen die Sportordnungen abgenommen sein. Siehe auch § 5 AWaffV. Wenn also jemand behauptet, eine Leuchtpistole gehöre in die Hände eines Sportschützen und auf dessen Gelbe WBK, dann müsste diese waffenrechtliche Erlaubnis auch in Verbindung mit der Erstausstellung einer Gelben WBK erfolgen können. Dies wird aber kaum der Fall sein! Eine Leuchtpistole gehörte einfach nicht zu den in § 14 Abs. 4 WaffG aufgeführten Waffen. Weswegen? Na, vielleicht schon einfach weil der Text mit " Sportschützen nach Absatz 2 wird abweichend ...." beginnt! (@knight: Ich weiss, ich bin ein hoffnungsloser Fall. )
  12. Ich auch bzw. man hat es mir netterweise kopiert / gemailt. Aber ich bin manchmal unbelehrbar.
  13. Mann, das ist hier bald alles zum schiessen. "Draussen" (ausserhalb von WO) lachen die sich schon tod. Signalpistolen auf Gelbe und .....
  14. Astanase

    BDS ???

    @aelgen: Gibt es zu Punkt 3.11 des Sporthandbuches keine Erläuterungen mehr? Ich habe nur eins griffbereit aus Obermeyers Zeiten (1994) . Dort ist das in 0.10.2 geregelt und genau dafür gab es eine eindeutige Definition, welche unter "Randziffer 0.10.2" stand und zwar so, wie ich bereits ausgeführt habe.
  15. Astanase

    BDS ???

    In Antwort auf: In Antwort auf: (simonov)... Es dauert eben am Anfang eines Jahres mit dem Versand der neuen Jahresmarken, seit ich im BDS bin (1996), immer etwas, was aber nicht unbedingt and den LV'S liegen muss. Gruss Simonon Wann die Marken beim jeweiligen Verein eintreffen, ist ja auch nicht von grosser Bedeutung. An Wettbewerben kann das BDS-Mitglied so o. so teilnehmen. Vorausgesetzt der Beitrag ist überwiesen worden. In Antwort auf: (aelgen)So ganz ist diese Aussage nicht richtig. Eine Teilnahme an den Wettbewerben wird nur dann zugelassen, wenn ein BDS Ausweis mit eingeklebter und gültiger Jahressichtmarke vorgelegt wird. Denn nur in diesem Fall ist Versicherungsschutz vorhanden. Für die Zeit vom 01.01.2004 bis zum 31.03.2004 sind noch die Marken aus 2003 gültig. Von daher drängt es also nicht so sehr. Viele Grüße HIS Es hies immer unter den Randziffern des Sporthandbuchs, das wenn ein Starter seine Marke nicht in seinem Sportpass hat, das die Frage der Zahlung während einer Meisterschaft kaum geklärt werden kann. Somit muss der BDS den Schützen starten lassen, die Angelegenheit dem LV melden und ggf. wird später der Teilnehmer nachträglich disqualifiziert.
  16. Astanase

    BDS ???

    In Antwort auf: ... Es dauert eben am Anfang eines Jahres mit dem Versand der neuen Jahresmarken, seit ich im BDS bin (1996), immer etwas, was aber nicht unbedingt and den LV'S liegen muss. Gruss Simonon Wann die Marken beim jeweiligen Verein eintreffen, ist ja auch nicht von grosser Bedeutung. An Wettbewerben kann das BDS-Mitglied so o. so teilnehmen. Vorausgesetzt der Beitrag ist überwiesen worden.
  17. Astanase

    BDS ???

    Stand des Anerkennungsverfahrens Nachdem sich die Anfragen wegen der Anerkennung bei der Geschäftsstelle in Berlin häufen, sehen wir uns veranlasst, hierzu Stellung zu nehmen. Der BDS hat seinen Anerkennungsantrag relativ spät abgegeben. Dies hatte zwei Gründe. Zunächst einmal die Auskunft mehrerer Bundesländer, dass im Jahr 2003 keine Verbandsanerkennung mehr erfolgen würde und daher keine Eile für die Abgabe der Unterlagen bestünde. Zum anderen und vor allem war die Überarbeitung der Sportordnung, insbesondere bezüglich des Teils IPSC, erst im November abgeschlossen. Der Prüfungsvorgang durch das Bundesverwaltungsamt in Köln ist in vollem Gange. Entsprechend stehen wir mit den Zuständigen in Köln in Verbindung. Unsere Unterlagen sind vollständig und es sind keine Gründe erkennbar, die gegen eine Anerkennung des BDS sprächen. Es ist davon auszugehen, dass das Benehmensverfahren mit den Bundesländern früh im Januar eingeleitet werden wird. Somit rechnen wir Ende Januar/Anfang Februar 2004 mit der Anerkennung des BDS. Wir möchten in diesem Zusammenhang ausdrücklich klarstellen und den üblicherweise sofort aufkommenden Gerüchten und Parolen entgegen treten: unserer Anerkennung stehen keine irgendwie gearteten Hindernisgründe oder Bedenken im Wege und sie wird nicht von irgendeiner Seite verzögert. Dies ergibt sich eindeutig auch aus dem oben Gesagten. Im Gegenteil, die eigentliche Zeitspanne unseres Anerkennungsverfahrens wird vermutlich eher kürzer als bei den beiden bereits anerkannten Verbänden sein, weil das Verfahren nun bereits zweimal abgelaufen und nicht mehr neu ist. An der Anerkennung des BDS, der schließlich der zweitgrößte Sportschützenverband in Deutschland ist, gibt es nicht den geringsten Zweifel. Allen unseren Mitgliedern und Freunden wünschen wir ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Friedrich Gepperth - Präsident - Quelle
  18. Astanase

    BDS ???

    In Antwort auf: ... Warum hakt das jetzt mit der Anerkennung so auffällig ? Wo? Weswegen? Dem BDS sind die IPSC-Regeländerungen dazwischen gekommen. Deswegen konnte man nicht wie der BdMP sofort seinen Antrag stellen. Manche sprachen von "Ende 12". Ob es dann sie wird, wer soll es wissen? Jetzt haben wir erst Mitte Dezember. Also, wo siehst du was "haken"??
  19. Astanase

    Gelbe WBK in NRW

    Betr.: alte Gelbe WBK Auch wenn es schon nichts neues mehr ist: Unsere waffenrechtliche Behörde (NRW / nördliches Ruhrgebiet ) hat heute endlich ausgesagt, das die alten Gelben WBK`s ihre Gültigkeit insofern behalten, das einem Inhaber dieser alten Gelben auch zukünftig eine neue ALTE Gelbe ausgestellt wird um EL erwerben zu können. Also alles genauso wie es die Gesetzgebung (§ 58 WaffG) vorgibt!
  20. Astanase

    YUNKER-3 CO2 AK47

    Das erste Posting von D. Schiller in so einem Forum! (Oder??) Ex-Fallschirmspringer, beratende Tätigkeiten, zig Stationen durchlaufen, Experte für vieles, ein Faibel für Präzisionsgewehre und und und ..... Was bringt ihn jetzt hier zum Vorschein? Eine YUNKER! Nee, ich glaub es nicht.
  21. In Antwort auf: Luftgewehre und Luftpistolen sind übrigens nicht generell Schusswaffen sondern nur diejenigen, die mit Druckkartuschen ausgerüstet sind (also z.B. nicht das Weihrauch HW 57, das eine Sperrvorrichtung für die gespeicherte Energie benutzt). Siehe hierzu auch Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Nr. 2 zum WaffG, denn diese Waffen sind vom Gesetz ausgenommen !!! Aber auch dort redet man von Schußwaffen (= alles wo was durch was laufähnliches krauchen kann, oder. )
  22. In Antwort auf: ... kann dieser Satz auf Alle Halbautomaten angewendet werden. Gruss Tatonka Nein
  23. In Antwort auf: Hallo ich lese immer, dass ihr euch auf eventuellen Besuch einstellt. Ich habe immer angegeben, "unter Verschluss", damit war dem Gesetz genüge getan. Falls die Jungs jetzt kontrollieren kommen, haben die Pech gehabt. Bei mir kommt keiner ohne Richterlichen etc. rein. Auch gefahr im Verzug müssten die mir erklären. Schliesslich haben wir noch Art. 13 GG. Geht nicht so leichtfertig mit euren Grundrechten um, ruck zuck sind die Eingeschränkt. Also, entweder lt Gesetz oder an mir vorbei, was beides doch recht schwierig wird. Steven § 36 Abs. 3 WaffG: Wer Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen auf Verlangen nachzuweisen. Bestehen begründete Zweifel an einer sicheren Aufbewahrung, kann die Behörde vom Besitzer verlangen, dass dieser ihr zur Überprüfung der sicheren Aufbewahrung Zutritt zum Ort der Aufbewahrung gewährt. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.
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