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kugel

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  1. kugel

    Smilies ?

    Um eine "negativ_Meldung" zu umgehen lösche ich sinnvollerweise Smilie,s in den Zitaten , hi . Kugel
  2. Nun ich glaube da bräuchtest Du nur Deinen Augenarzt informieren und DER weiß dann wie ein entsprechendes Attest auszusehen hat ! Und das alles ohne sich "krank"_zu_lachen ! Kugel
  3. Antwort auf: Wie auch immer- für die die es interessiert, hier das Foto. habe mich übrigens verschrieben es ist kein chroni sondern ein chrono tech. Gruß Chris Hilfe , ich bekomme kein Bild und keine URL bzw. nur im "Zitat" eine URL angezeigt. Kugel
  4. In Antwort auf: @ Frage aber lieber mal Deinen RA, ob das Hausrecht zu Willkür-Handlungen berechtigt, die in die persönliche Freiheit Deiner Gäste eingreift................ Solange Deine Gäste nicht in Deine Belange eingreifen kannst Du denen keine Vorschriften machen, sorry aber das wäre noch schöner wenn ein Hausrechtinhaber willkürliche Gewalt über seine Gäste ausüben würde. Attila Ich glaube Du kapierst wohl selber nicht mehr was Du da für einen M I S T Du da zusammenschreibst. Kugel P.S. Sorry , aber da gehen mir ja die Gäule..........
  5. Attila... Es wird dadurch kein "Recht" in Deinem Sinn wenn Du hier die Haare in der Suppe suchst , Erbsenzählerei betreibst , u/o mit Spitzfindigkeiten daherkommst. Anordnungen sind Anordnungen und haben entsprechend rechtliche Auswirkungen ! 1. Nach Rücksprache mit meinem HNO-Arzt ( es stand sowieso wegen meines Schnarchens eine Kontrolle an ) hat der mir nochmals bestätigt das es vom medizinischen her , trotz event. bereits vorhandener Gehörschädigung , notwendig ist Gehörschutz zu tragen !!! 2. Nach Rücksprache mit RA sind meine Auslassungen in meinem Posting in diesem Thread über das "Hausrecht" bzw. dessen Anwendbarkeit grundsätzlich ( dies im juristischen Sinn ) richtig . Nochmals betont: Das "Hausrecht" ist notwehrfähig !!! Und dem entsprechend würdest Du , so Du Dich NICHT an die Auflagen/Anordnungen auf dem Schießstand hälst , auch ( bei mir ) mit staatl. Ordnungskräften entfernt werden . Kugel P.S. Hab ich eigentlich schon erwähnt das ich Schiessleiter bin ??!
  6. In Antwort auf: @ Micgrote: Man könnte es kaum glauben,........... @ Kugel : Der Vergleich mit dem Hausrecht überzeugt mich trotzdem nicht so recht. Das Hausrecht berechtigt noch lange nicht willkürlich jemand zu nötigen etwas zu tun, was ich für richtig finde. In Antwort auf: Demnächst dürfen Schützen nur noch rein, wenn sie eine gelbe Perücke tragen oder mit rosaroten Gummistiefeln kommen, weil es dem Inhaber des Hausrechts so gefällt ? Auch als Gastgeber und Hausherr darf ich meine Gäste nicht entmündigen . In Antwort auf: Daß bei Westernschießen zum Beispiel Western- Kleidung erwünscht ist, ist hinlänglich bekannt.Aber eben "erwünscht ". Gegebenfalls kann jemand vom Wettkampf ausgeschlossen werden, weil es zum Reglement gehört. In Antwort auf: Aber man wird niemanden des Standes verweisen, weil er normales Zivil trägt, um mal ein Beispiel zu nennen. Da kann der Hausherr noch so auftrumpfen, es wäre Willkür. In Antwort auf: Dein Beispiel mit die lauten Lieder paßt nicht ganz, weil man hier von einer Belästigung sprechen kann, beim entsprechenden Gesangstalent vielleicht auch von Körperverletzung ( Gehörschutz vorschreiben ! ) In Antwort auf: Auch als Hausherr darf man keine Willkür ausüben, denn es gibt auch ein Selbstbestimmungsrecht des Menschens.Das Willkürverbot steht ,glaube ich, sogar im Grundgesetzt ?Es dürfte meiner Meinung sowieso problematisch mit Hausrecht sein, wenn es ein öffentlicher Schießstand ist, der mit Fördermitteln aus der Sportförderung mitfinanziert wird. In Antwort auf: Außerdem sollten Schießstandbetreiber eigentlich froh über jeden zahlenden Kunden sein.Ein Rauswurf aus banalen Gründen ,unter Umständen mit Zuhilfenahmen von Polizei,ist sicherlich nicht die beste PR -Maßnahme. Unter Schützen spricht sich manches schnell rum, auch ohne WO. In Antwort auf: Und zum Schluß noch eine spitzfindige Frage:Was würde denn der Hausherr/Standaufsicht machen, wenn ein Schütze kommt, der TAUB ist, also überhaupt kein Gehör mehr hat.Auch Gehörschutz vorschreiben ? Aus Prinzip ??Und wo ist die Grenze ? Attila Zwischenkommentare hab ich mir erspart aber zur leichteren Übersicht Deiner Ausführungen diese gesplittet. Bitte nochmals lesen weil Du Dir m.E. selber in den einzelnen Absätzen widersprichst. Bezahlen hin oder her, es steht in der Sportordnung ( u.a. auch wieviel Schuss Du machen darfst/sollst in welcher Zeit ) und Du hälst Dich daran......Zwang ?? Gehörschutz steht auch drin bzw. wird auch vom "Arbeits"-Schutz reglementiert... Zwang ?? Wenn Du in meine Wohnung willst und wie bei Dir selber gewohnt die Schuhe ausziehst....ich will Deine "Käse-Mauken" aber nicht auf meinem Teppich haben..... also Schuhe anbehalten oder "draussen" bleiben !! Zwang ? Eine Gaststätte ist in gewissem rechtlichen Sinn ein "öffentlicher Ort"...... trotzdem wirste nicht bedient wenns dem Wirt so beliebt und machst Du Dich lauter bemerkbar um Deine sogenannten "Rechte" einzufordern biste wohl schneller wieder draussen als Du reingekommen bist. Hausverbot ! >>>>Hausverbot ist das vom Inhaber des Hausrechts ausgesprochene Verbot, eine Wohnung, Geschäftsräume oder das befriedete Besitztum zu betreten. Verläßt eine mit Hausverbot belegte Person das Gebäude trotz Aufforderung nicht, so begeht sie Hausfriedensbruch nach § 123 Strafgesetzbuch. <<<< Hausrecht gibt es auch für Foren , Chat-rooms und............. ..... die wenigsten wissen daß das Hausrecht........NOTWEHRFÄHIG!!!!!!!!!! ist. Deshalb auch mein Hinweis auf die "Berittenen" ! Spitzfindigkeiten wie : Taube benötigen doch keinen.... denkste ! 1. Vom medizinisch/biologischen her sowieso und 2. ist der Hörschutz von Jedem zu tragen ! Kugel P.S. Bitte mal im WWW unter Hausrecht in Sportanlagen , Vereinen , Vereinsgelände , etc...... suchen
  7. In einer Hinsicht pflichte ich Dir bei........irgendwie läuft der Thread hier aus dem Ruder bzw. verzettelt sich. Klaro ist die Standaufsicht nicht befugt jemanden zum "Gesundsein zu zwingen" aber zu bedenken ist ( wohl schon hier erwähnt ) das es auch sowas wie einen Versicherungsschutz und ein Hausrecht gibt. Ich als Schiessaufsicht habe dafür zu sorgen das z.B. der Aushang : Gehörschutz und ( bei VL zumindest ) Schutzbrille tragen >>>in Vertretung des Vereines ( Hausherr ), der ja auch für die Versicherung , den Versicherungsschutz zuständig ist , eingehalten wird. Die Sportordnungen , die ausrichtenden Vereine ( als Hausherr ) verlangen Gehörschutz und Brille...... Zum Aufgabenbereich der Standaufsicht gehört ( in Vertretung des Hausherrn ) auch die Aufsicht über die Einhaltung dieser Gebote . Werden diese nicht eingehalten wird im Zweifelsfall eben vom Hausrecht Gebrauch gemacht und uneinsichtige Schützen des Schiess-Standes verwiesen!! Zweifelfalls unter Hinzuziehung der Ordnungsbehörden. Handy haamwaja . Bitte... wenn ich es in meiner Wohnung nicht wünsche das laute Lieder gesungen werden, man(n)/Frau folgt dieser "Bitte" nicht, etc...ich rufe unsere Freunde von der "Berittenen" und schon werden alle klein und kleiner... Hausrecht eben ! Kugel P.S. URL,s über Hausrecht , erweitertes Hausrecht , Befugnisse zu...., delegieren des .... findet im WWW.
  8. In Antwort auf: .....Stimmt, aber zum einen scheint der Spielgefährte das Pulver nicht unbedingt erfunden zu haben, und zum anderen gehen die Kosten in der Masse auf, wenn ein Anwalt dazukommt. Ich würde es jedenfalls zunächst einmal versuchen. Legt der Typ dagegen Widerspruch ein, kann man entweder zurückziehen oder dem ganzen seinen Lauf lassen und sich einen Anwalt besorgen... A. Hallo Komme eben gerade vom Stand und der betroffene SK hat mir mitgeteilt das heute morgen bei seiner Bank eine Rückzahlung ( endlich ) des Betrages erfolgt ist. Der Schlawiner von Verkäufer hat aber das Rückporto "vergessen" . Damit wäre die Sache grundsätzlich erledigt und ich danke nochmals Allen die hier nützliche Tipp,s gepostet . Greifen bei solchen "Geschäften" das BGB und die AGB ( Minderung des Kaufpreises oder aber Wandlung ) auch für Auktionen/Verkäufe im Internet , wie ich zwischenzeitlich von einem RA , sogar kostenfrei, nochmals bestätigt bekommen habe . Eine Ausschliessung jedweder Gewährleistung nach EU-Recht ist nur so zu verstehen : Ich kaufe ein Teil und das geht während meiner Benutzung kaputt !! Hier gibt es also keinen Garantieanspruch. Die Ware m u s s aber der abgegebenen Beschreibung entsprechen. Neu ist eben Neu und "Nagelneu" ist nochmals eine dahingehende Verstärkung!! Kugel
  9. In Antwort auf: Hmmm,...hört sich eigentlich nicht nach einem Versehen an, sondern nach dem Versuch, einen "Dummen" zu finden................ Meine Empfehlung: Bei Unternehmer Frist zur Nachlieferung eines der Beschreibung entsprechenden neuen VL setzen (1-2 Wochen sind ausreichend) und Rücktritt vom Vertrag/Schadensersatz androhen, nach Fristablauf zurücktreten und das Geld zurück verlangen......... .......Den Gewährleistungsausschluss kann Dein Kollege getrost vergessen (§ 444 BGB, bei prof. Verkäufer zusätzlich auch § 475 BGB). Udo Hallo und ersteinmal Allen die da gepostet haben D A N K E !! Ist ja einiges zusammengekommen . Aber ich glaube es bringt nüscht hier eine Lawine loszutreten über das Für-und-Wider von Internetauktionshäuser . Ein Trend der geposteten Meinung ist: Ruhe Bewahren und sachlich argumentieren mit dem Verkäufer. Weiterhin dank auch für die Paragraphen und der SK ( heute mit ihm kontaktet ) will das beherzigen. Gespräch mit dem Verkäufer wurde gleich nach Erhalt der Ware aufgenommen und danach wollte der Verkäufer den Kaufpreis zurückerstatten mit Fristangabe. Da leider nichts erfolgte wurden bisher 2 x 2 e-mails ( home-Adresse und offensichtlich Arbeitsplatz-Adresse ) als Mahnung mit nochmaliger Fristensetzung geschrieben. Wie mir SK heute mitteilte hat sich nix getan und will jetzt per EBf/Rückschein/pers. nochmals mahnen mit dem Hinweis auf eine ( hier wurde der Vorschlag gemacht ) Anzeige wegen Betruges. Da der gesamte Kaufpreis dieser an sich nicht sooo wertigen VL-Pistole € 170.- war..... muss der SK sich überlegen ob es sich lohnt einen Anwalt beizuziehen. Ich werde zu ggeb. Zeit berichten ( nicht als abschreckendes Beispiel um bei e-gun zu steigern !! ) , dauert aber jetzt ne Weile bis die Fristen abgelaufen und/oder entsprechende Reaktionen erfolgt sind. Nochmals Danke auch im Namen des SK Kugel
  10. Hallo.... Ein Schützenkamerad erwarb über e-gun einen Vorderlader wie folgt beschrieben: "......, nagelneu, ...., super Griffholz ohne Makel, neu und voll in Funktion. Nach EU-Recht keine Garantie, Umtausch oder Rücknahme." Nach Erhalt musste er feststellen ( kann ich nach Ansicht bestätigen ) das der VL schon gebraucht und NICHT "nagelneu" , also schon benutzt , war . Ablagerungen im Lauf und andere Schmauchspuren. Weisen sämtliche Schraubenschlitze des VL die von zu kleinen und abgerutschten Schraubendrehern herrührenden Beschädigungen der Schraubenschlitze auf. Zeigt Piston Benutzungsspuren bzw. ist "flach"-geschlagen und müsste gewechselt werden. Hat der Schaft eine deutliche Riss(?)-Markierung quer zur Faserrichtung an der Gegenschraube des Schlossbleches. Ich bin der Meinung das es sich hier um (gelinde gesagt) falsche Aussagen zum Angebot handelt und somit auch trotz der neuen EU-Rechtssprechung der Käufer den Kauf rückgängig machen kann. Bitte um Eure Stellungnahme !!! Kugel
  11. kugel

    Hup Holland Hup!

    In Antwort auf: In Antwort auf: F R A G E ! ! ! Warum muss dieser Thread um dieses Thema hier in ALLGEMEIN("-e-Waffen") stehen ?? Gehört doch wohl eindeutig in >>> OFF TOPIC angesiedelt ! Kugel Weil in Off topic wohl weniger das gelesen hätten......und das geht natürlich nicht wenn Holland weiterkommt und der mannschaft rausfliegt DAS kann mann nicht oft genug lesen . Adriaan D A S allerdings gönne ich der "deutschen Mannschaft" bei dieser Spielweise !!! Proost von Kugel
  12. kugel

    Hup Holland Hup!

    F R A G E ! ! ! Warum muss dieser Thread um dieses Thema hier in ALLGEMEIN("-e-Waffen") stehen ?? Gehört doch wohl eindeutig in >>> OFF TOPIC angesiedelt ! Wohl alle balla balla ! ( Achtung! is sich spanisch ) >>>wir sind doch draussen ! Kugel
  13. kugel

    Silberkugeln

    @ John Lee Enfield JLE: Betrifft das Verbot dort generell nur Vollbleigeschosse oder alles was irgendwie Blei beinhaltet, also auch TM oder VM? ANTWORT: Ja, betrifft aber auch Alles was Blei enthält. Deshalb bei den Nordländern jetzt schon zunehmend VOLL-Geschosse auf Basis Kupfer , Messing , Tombak !! JLE: Ich bin übrigens für Silberamalgamkugeln. Das Material dazu gibts beim Zahnarzt und man kann die Kugeln zur Not auch kneten und erspart sich so die Gießkokille. ANTWORT: Auch so etwas wird schon bei Karl May ( ich glaub es war der Band "Der Schut" ) beschrieben. Hatte zur Folge das er ( Kara Ben Nemsi ) sich als Zielscheibe für seine Donnerbüchse zur Verfügung stellte und von seinen und von ihm vorher hergestellten "Amalgam" - Geschossen nicht getroffen wurde da diese sich kurz nach Verlassen der Mündung "zerbröselten" . Musste wohl was beweisen . Kugel
  14. kugel

    Silberkugeln

    In Antwort auf: Zunächst: ..............Vielleicht sind Experimente gar nicht so abwegig, wer weiss, wann uns Vorderladerschützen das Verbot von Bleigeschossen trifft. Stimmt unbedingt, denn in Norwegen z.B. ist die Jagd mit Vorderlader nicht verboten (!), wird wohl auch praktiziert. Allerdings wird ein genügend grosses Kaliber ( bei VL ja wohl vorhanden ) als auch eine ausreichende Energie ( je Wildart die gleiche wie bei Patronenwaffen ) gefordert. Auch DAS dürfte kein allzugrosses Problem bedeuten. A B E R da ab 2006 dort bei der Jagdausübung keine Geschosse mit Blei verwendet werden dürfen...........!!!???? Putzen der Silber-Kugeln ist auch angesagt ( man will ja einen "ordentlichen Eindruck" hinterlassen , hi ) da bekanntlich Silber mit Schwefel und dessen Verbindungen durch schwarzes Anlaufen , hier Silbersulfid , reagiert. Deshalb bitte keine Lagerung der Silberkugeln im Schlafzimmer (-Schrank , Nachtschrank , etc ) da die nächtlichen Flatulenzen ja H2S, den Schwefelwasserstoff, enthalten. Gleiches gilt dann natürlich auch für die eigene Silberbüchse !! Kugel
  15. kugel

    Silberkugeln

    In Antwort auf: ........Man muss Silber aber auf ca. 971 Gad C bringen, damit es schmilzt. Also fällt der Versuch mit meinen LEE-Kokillen aus Aluminium (Schmelzpunkt 660 Grad C) leider flach. Aber mit einer Stahlkokille? Müsste klappen! Bei Gold liegt der Schmelzpunkt sogar über 1000 Grad C, also auch nicht gut für die Alu-Kokillen.... Geschosse aus Silber ( Ag ) würden nicht gegossen ( auch nicht in der Wolfsschlucht ) sondern wie Kupfer-( Cu ) Geschosse einfach >>> gedreht !! Hier zusätzlich einige Brinellhärten in HB der REINEN Metalle: Gold 25 , Silber 28 , Platin 50 , Kupfer 50 , Eisen 60 und Blei 3 ! Vielleicht hilft das bei der Entscheidung : Z.Zt der Konquistadoren waren die Bugsporne/-schilde der Galeonen der span. Armada mit PLATIN ( als rel. nutzloses Metall ) belegt weil sich hierrauf keine Muscheln ansetzten. Kugel
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