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Schwarzwälder

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  1. Er hat auch keine 50-100 sportliche Halbautomaten/Kurzwaffen besessen, sondern "nur" 39. Davon dürfte er trotz 90 Meisterschaften im Prufzeitraum ganze 8 behalten. Das ist und bleibt heftig und da sind wir uns in der Bewertung auch einig. Ansonsten möchte ich noch klarstellen, dass ich weder dem BDS noch anderen Verbänden unterstellen wollte, hier durch Besitzbedürfnisbescheinigungen eine "Gelddruckmaschine" zu besitzen. Der Aufwand ist auch für Verbände immens, das sieht man am Urteil des VGH BW. Und ein hohes Risiko gibt es obendrein, denn wenn was nicht stimmt, werden Verbandsmitarbeiter strafrechtlich verfolgt, verlieren alle ihre Waffen und der Verband sein Recht, überhaupt noch bescheinigen zu dürfen. Daher geht so ein Bedürfnisbescheinigungsbetrieb nur mit Rechtsanwälten zur Seite, was auch wieder teuer bezahlt werden muss. 25 Euro Gebühr je Überkontingentwaffe scheint mir daher NICHT übertrieben! Umsonst kann das kein Verband auf Dauer leisten. Wenn dann noch Vorgaben über die in Wettkämpfen eingesetzten Seriennummern kommen (das impliziert das VGH Urteil nämlich!) oder gar Nachweise über die Trainingsdauer, dann wird es nicht mehr lange dauern, bis viele Verbände ganz aufgeben. Die VDB Forderung, das Bedürfnisprinzip aufzugeben oder jedenfalls massiv runterzufahren, das ist am Ende die einzig wahre Überlebensstrategie für Sportschiessen in Deutschland.
  2. Der Mann hatte 17 Kurzwaffen und 22 Langwaffen auf WBK grün, hinzu kommen 2 Kurzwaffen auf Altbesitz (bedürfnisfrei) und 18 Langwaffe auf WBK gelb, sowie insgesamt 24 Wechselkomponenten/ Wechselsysteme. Macht 39 Waffen, oder 5 Kontingentwaffen und 34 Waffen, deren Einzelbedürfnis zu überprüfen war. Dafür, dass er seit 44 Jahren Sportschütze und Ausbilder war, ist das jetzt keine Riesensammlung. Die Behörde hat ihm die Erlaubnisse für 31 seiner 34 Überkontingentwaffen eingezogen, also fast alle. Und das ist in beiden Instanzen gerichtlich abgesegnet worden, zum Streitwert von 34.250 Euro. [b] Mit anderen Worten: Wer 44 Jahre intensiven Schiesssport in DSB, BDS, WSV, BDMP, und bei den Reservisten betreibt, im Prüfzeitraum von 4 Jahren über 90 Wettkämpfe bestreitet, 39 mal im Jahr trainiert und obendrein seine Waffen als Schiessleiterausbilder nutzt, dem gesteht die Behörde hochgerichtlich abgesegnet ganze 3 ÜK- Waffen zu. Mehr nicht. Das ist also der neue Standart! [/b] Hier wurde kein "Waffenhorter" gerichtlich verdient abgewatscht, sondern ein hochaktiver Sportschütze um das Hobby seines Lebens (großteils) beraubt.
  3. @Elo Genau meine Rede. Das Erwerbsstreckungsgebot als Instrument "Waffenhorten" unter dem Deckmantel des Sportschützentums zu verhindern. Das betraf aber seit jeher vornehmlich Waffen auf WBK gelb. Ein "Horten" von Halbautomaten im hohen zweistelligen Bereich war und ist für reine Sportschützen einfach nicht möglich - und zudem haben diesbezüglich die Behörden ja auch als weiteres Instrument die Bedürfnisprüfung vor jedem weiteren Halbautomaten, also vor(!) dem Erwerb. Daher bedarf es keiner derart verschärften (Stichwort: 12/18 für jede ÜK-Waffe) und erdrückenden Überprüfung des Besitzbedürfnisses für (wenige) ÜK-Waffen.
  4. Um "Waffenhorten" zu unterbinden, gab es vom Gesetzgeber 2 Maßnahmen, die auch explizit damit begründet wurden: Das Erwerbsstreckungsgebot (Einkauf von max. 2 Waffen in 6 Monaten) Begrenzung der Gelben WBK auf 10 (zehn) Schusswaffen Ein Waffenhorten von Überkontingentwaffen (=Halbautomaten) im "gehobenen zwei- bis dreistelligen Bereich (so 50-100+) gab es m.W. noch NIE bei reinen Sportschützen, höchstens in Kombination mit roter WBK, (Ur-)Altbesitz oder als Jäger. Insofern muss sich hier keine Behörde berufen fühlen, Trainingsanforderungen für ÜK exzessiv hochzuschrauben. ÜK kann schon ein Sportschütze mit 3 Kurzwaffen sein. Sind 3 Kurzwaffen = Waffenhorten?
  5. Jetzt rechnest Du aber extrem vorsichtig. Man nehme mal als Beispiel den BDS mit 100.000 Mitgliedern. Just der BDS hat eine auf Überkontingent hochoptimierte Sportordnung. Rechnen wir mal übervorsichtig mit im Schnitt nur 1 Überkontingentwaffe pro Mitglied = 100.000 ÜK-Waffen im BDS. Je nach Verein werden jetzt schon 25 EUR pro ÜK-Waffe zur Bescheinigung des fortgesetzten Besitzbedürfnisses verlangt. Macht also 25 EUR x 100.000 = 2,5 Mio. EUR allein dafür, mind. alle 5 Jahre (die Intervalle dürfen aber auch jederzeit kürzer sein). Dafür kann man als Verband künftig einiges an Personal vorhalten! Jetzt kommen aber noch Bescheinigungen für fortgesetztes Bedürfnis im Grundkontingent (Trainingsbescheinigungen) dazu. Dann kommen Bedürfnisbescheinigungen für Neueinsteiger dazu. Dann noch Bedürfnisbescheinigungen für jedesmal, wenn ein Schütze was verkauft, weil kaputt/ausgeschossen oder nicht mehr konkurrenzfähig und eine optimierte Neuwaffe beantragt, selbst wenn er dabei im Grundkontingent bleibt. Und ab 2026 läuft alles über die Verbände, mit dadurch noch größerem Bürokratieaufwand, der bezahlt werden will. Die Bedürfnisorgien stellen ein Multimillionendollarbusiness dar, das der kleine Sportschütze erstmal bezahlen muss, allein ab 2026 wird das selbst für manche Verbände schnell in den Bereich mehrere Millionen EUR/Jahr gehen. Die Behörden werden sich obendrein auch nicht lumpen lassen und den Mega-Prüfaufwand entsprechend berechnen - mit Sicherheit noch forscher als die Verbände. Sodann ist bei den windelweichen Formulierungen dazu natürlich zu erwarten, dass viele sich anwaltliche Hilfe suchen. Die Gerichte sind dann auch immer schnell dabei, erstaunlich hohe Streitwerte festzulegen: Bedürfnisstreit um einen Upper = 5000 EUR Streitwert. Da rollt dann der Rubel: Gerichtsgebühren, Anwaltsgebühren... ein sehr einträgliches Geschäft! Hier wird im Sportschützenmarkt enorm Liquidität abgesaugt, denn was die Schützen für die Bedürfnismaschinerie ausgeben müssen, können sie nicht beim Händler in Muni oder Waffen umsetzen - und am Ende schrumpft die Branche insgesamt. Kann das eine (unsere!) Lobby wirklich wollen?
  6. Ja wie es ausgeht, weiß man ja noch nicht. Die Polizei wird doch sicher die Pistole und vermutlich auch alle anderen ggf. Schusswaffen im Haus erstmal sichergestellt haben. Wenn die Bande nun zurück kommt ggf. mit personeller Verstärkung und ein paar Kaschis, dann sieht es richtig schlecht aus für das Ehepaar... Andere Variante : Er fährt ein wegen schwerer Körperverletzung und wird im Knast von Landsleuten der Bande "bearbeitet"...
  7. Die Vollzugshinweise referenzieren auf teilweise reichlich veraltete Rechtssprechung/Fälle aus den vorletzten und früheren WaffG Änderungen. Beispiel "Horten": Das VGH-Urteil befasst sich mit einem Fall, der seinen sachlichen Ursprung eigentlich in 2008 hat. Und der Punkt zum Horten referenziert wiederum auf ein Urteil von 2016: das wiederum auf eine noch ältere Rechtssprechung des BVerwG von 2008 verweist: Ich stelle mir nun vor, dass ich angesichts der derzeitigen Munitionspreise auch Trockentraining machen kann. Weiters stelle ich mir vor, dass ich, wenn ich 3 SL-Langwaffen mit selbem Abzug (Geissele) habe, ein Training mit der einen Waffe auch ein Abzugstraining mit den beiden anderen ersetzt. Wenn auch die Visierung noch gleich ist, nur das Kaliber ein anderes, dann habe ich eine hohe Trainingssynergie erreicht. Dann brauche ich nicht sklavisch 12/18 mit jeder dieser 3 Waffen durchexerzieren, wiewohl ich sie aber trotzdem allesamt für unterschiedliche Disziplinen (siehe Kalibereinteilungen BDS) benötige, um eben möglichst viele Wettkampferfolge (Medaillen etc.) erreichen zu können. Dieses Streben ist einem Sportschützen doch erlaubt und legitim, in solche Trainingsdetails darf die Behörde m.E. nicht eingreifen und mir Wettkampferfolge vorenthalten, denn das wäre eine eine willkürliche Beschneidung meiner freien Entfaltung der Persönlichkeit. Das nur mal als Denkanstoss für eine Argumentation!
  8. SD sind m.W. nach wie vor frei zu kaufen für jedes legal besessene Gewehr - es genügt, die jeweilige norwegische WBK vorzulegen. Dass das Trainiung so überwacht und "bedürfnisüberlagert" ist wie bei uns, wüßte ich nicht. Aber sie gucken eben darauf, ob Du die beantragte Waffe auch im jeweiligen Verband schiessen kannst und ob es eine Möglichkeit/Schießplatz für Training in der Nähe gibt. Norwegen ist ganz sicher auch kein Hort außergewöhnlich liberalen Waffenrechts, aber diese extreme Bedürfnisregulierung in Deutschland mit Zwangstraining und Wettkampfzwang dürfte weltweit schon ziemlich einmalig sein.
  9. Das ist richtig. Die haben es nachgemacht. Du kannst in Norwegen allerdings eine recht einfache Jægerprüfung ablegen und hast dann Anrecht auf eine "Jagdwaffengarderobe" von 8 Langwaffen. Die 6 Monate für ne 9mm Pistole sind auch das, was wir vor 30 Jahren mal hatten. Bei IPSC ist es inzwischen zugegeben komplex, aber dafür kannst Du dann auch AR15 mit SD und langen Magazinen etc. kaufen. Ich empfehle mal www.kammeret.no (quasi ein Schwesterforum von www.waffen-online.de ).
  10. Im Übrigen: Diesen Bedürfnisirrsinn, den wir hier im Thread rauf und runter diskutieren und die künftig notwendigen und von einzelnen Verbänden ja schon emüpfohlenen Nachweisschlachten für den Bedürfniserhalt sollten wir mal genauso detailliert in ausländische Schützenforen reintragen. Ich bin anno 2003, als ich erstmals mit meinem Schießbuch in einem norwegischen Schützenhaus aufgetaucht bin und diue in D üblichen Stempel und Unterschriften wollte lauthals vom ganzen Schützenhaus ausgelacht worden. Das hatten die noch nie gehört. Die spinnen, die Deutschen. Aktuell, mit Seriennummer, pro Waffe, inkl. Wettkampfnachweise und 12/18 Zwangstraining, wäre die Lachnummer noch viel größer. Es wäre aber auch eine sinnvolle Warnung an unsere ausländischen Schützenfreunde, was passiert, wenn man den deutschen Weg weitergeht in der EU/EWR. Und es würde ggf. verhindern, dass deutsche Verbandsspitzen sich führend in europäischem und UN-/Weltwaffenrecht (WFSA) führend als Präsident betätigen, die mit ihren Geheimdiplomatie-Strategien schon solche Auswüchse in D produziert haben. Ich weiß, viele hängen an ihren Anscheinswaffen. Aber mir wäre lieber, wir hätten wieder ein Waffenrecht von vor 2002. Lieber einen Nill-Daumenlochschichtholzschaft an meiner AR15, als diesen enormen Bedürfnisterror. Damals war alles VIEL entspannter: 6 Monate Training, dann gab's die WBK. Bedürfnis im Schützenhaus unterschrieben: reicht. Waffenschränke viel billiger/einfacher, kein Kontingent, keine regelhaften Besitzbedürfnisprüfungen (eigentlich fast gar keine), keine Wettkampfpflicht, Munitionsbesitz war erlaubnisfrei, Transport ohne speziell vom Bedürfnis umfassten Zweck, Kein Verfassungsschutz involviert, keine Magazinverbote (man konnte jederzeit sein 33er in die Glock stecken), kurze Pumpen oder PSM-Pistölchen waren nicht verboten, Pfeilabschussgeräte (Luftdruck) ebenfalls nicht. Alles war deutlich unkomplizierter, entspannter, billiger. Ausgenommen Anscheinswaffen. Aber auch da ging einiges.
  11. Link WSV Zollernalbkreis Diese 5 Punkte des WSV-Kreissportleiters / SKZAK sind gar nicht so dumm bei der derzeitigen Lage. Insbesondere ist die Festlegung des Grundkontingents ja durchaus unklar: Grundwaffe wurde im Grundkontingent erworben, verwendetes Wechselsystem ist aber fast neu, was gilt für den Trainings-/WK-Nachweis? Waffe wurde mal als Jäger erworben, später als Sportwaffe umgemeldet - Grundkontingent ja/nein? Waffe wurde mit wesentlichen Teilen umgebaut oder wesentliche Teile getauscht und umgetragen, bleibt sie trotzdem Grundkontingentwaffe? Waffe steht auf einer WBK, dessen Besitzer hat sie im Grundkontingent, aber ein zweiter wurde als Mitberechtigter eingetragen. Inwiefern "zählt" die Mitberechtigung mit und führt zur WK-Pflicht? Waffe ist länger defekt - verschiebt das die ÜK-Waffenzählung? Ab wann? Insofern hat der Kreisschützenmeister wohl recht: Lieber mal für alles Trainings und Wettkampfnachweise führen, das Amt sortiert die richtigen Waffen dann schon aus. Und Vereinswaffen auf Vereins-WBK ist auch ne Lösung, die der WSV sogar durch Antragsgebührenbefreiung zu subventionieren scheint. Da gibt es anscheinend eine wahnsinnig große Bedürfnisprüfungslücke!
  12. Im vor ein paar Monaten veröffentlichen Evaluierungsbericht des BMI halten die Verbände die Bedürfnisprüfung für den Besitz (sogenannte "Folgeprüfungen") für "sinnvoll und angemessen": https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/evaluierung-von-gesetzen/downloads/berichte/evaluierungsbericht-3-WaffRAEndG.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Die Behörden sind im Übrigen großteils enttäuscht, dass die Waffen, die mangels Bedürfnis nicht mehr besessen werden, nicht abgegeben oder vernichtet würden, wie es der Intendierung des Gesetzgebers entspräche, sondern an andere Berechtigte weitergegeben werden: Und dass die Bedürfnisprüfung für das Grundkontingent bei über 10jährigem WBK-Besitz abgeschafft wurden, stößt bei den Behörden fast komplett auf Ablehnung: eine "Aushöhlung des Bedürfnisprinzips" sei das.
  13. @ASE und @karlyman Ich hoffe, ihr zwei seht ein, dass der Bedürfnisquatsch von der Politik und Legislative entfernt gehört. Ich kann ASE durchaus folgen, vor Gericht wird es damit immer aussichtsloser. Lasst uns doch fordern, dass jeder gesetzestreue Bürger 2 Kat.B Waffen haben darf, einfach wie in Österreich, zum Selbstschutz. Dann fällt es auch den Gerichten nicht mehr so leicht, den Schutz der Bevölkerung um Leib und Leben gegen Hobbygelüste eines Individuums abzuwägen und selbigem sein Hobbygerät abzunehmen. Weil wenn der deutsche Gesetzgeber seinen Bürgern offiziell im Waffg zugestehen würde, sein eigenes Leben zuhause schützen zu dürfen, dann wäre das ein für die Gerichte neu zu berücksichtigender Sachverhalt.
  14. Die Gründe kann es durchaus geben, z. B. ein Waffendefekt und man muss lange auf ein Ersatzteil aus dem Ausland warten, oder der eine Spezialwettkampf, bei dem man die Waffe (nur) einsetzen kann, ist ausgefallen, oder die Munition war gerade länger nicht beschaffbar usw. Wahrscheinlich gibt es dann zumindest eine Verwarnung und zeitnahe Nachprüfung...
  15. Es passt insofern, als es bei dem Urteil um das Bedürfnisprinzip geht. Ohne ausreichendes Bedürfnis führt die Abwägung eines jeden individuellen Waffenbesitzes gegenüber dem Allgemeinwohl/Sicherheit der Allgemeinheit immer quasi automatisch zur (im Ergebnis oft entschädigungslosen) Enteignung. Und Bedürfnisse für Waffenteile / Upper wurden in Folgeurteilen dann auch nicht anerkannt. Insofern wird das Bedürfnisinstrument vermutlich noch recht grausam zuschlagen, wenn man die sich zunehmend festigende Rechtssprechung dazu sieht.
  16. Wir müssen uns nicht kleinreden. Stand 2022 gibt es laut Statista 407.370 Jagdscheininhaber. Mit BDS, BDMP, DSU und GK-DSB kommen bestimmt mehr als eine halbe Million GK Waffenbesitzer in D zusammen. Zum Vergleich mal ein paar Mitgliederzahlen der Parteien : CDU 371.986 SPD 365.190 CSU 130.379 GRÜNE 126.451 FDP 71.820 LINKE 54.214 AFD 41.000 GK-,KK- und KWS-Besitzer sind zahlenmäßig schon mal mehr als alle Parteimitglieder der wesentlichen Parteien zusammen gerechnet! Und aktuell geht es in den Urteilen um Verbote von druckluftbetriebenen Pfeilabschussgeräten, weil die noch in einigen Metern Entfernung erhebliche Verletzungen anrichten können. Das können prinzipiell natürlich alle DSB Druckluftpüster auch. Also rechnen wir mal mit 2...3 Millionen betroffener Bürger. Da sollte man meinen, als fitte Lobby sich so richtig Gehör verschaffen zu können! Warum legt man den wohlgesonnenen Politikern nicht mal einige der o. g. Urteile hin und fragt sie, ob diese Urteile das sind, was die Legislative sich vorgestellt habe. Und wie es sein kann, dass man als Politiker immer wieder beteuert, vom zigfach überprüften Legalwaffenbesitzer gehe keine Gefahr aus, aber dann die Gesetze so formuliert, dass der Fortbesitz eines Uppers oder eines Druckluftpfeilschussgerätes eine derart unerträgliche Gefahr darstellt, dass den Behörden nur (im Ergebnis) die entschädigungslose Enteignung und Zerstörung bleibt. Da stimmt doch was nicht, das ist doch ein enormer Widerspruch und eine komplette Veräppelung mündiger, gesetzestreuer Bürger! Hat die Politik kein Schamgefühl mehr?
  17. Hallo @Domenicus, die 4 Sportschützen, deren Urteile aus Berlin ich oben verlinkt hatte, wollten div. UPPER und Lower für AR15 eingetragen haben. Einer (ein IPSC Schütze) hat da sogar in 3 Anläufen verschiedene Bedürfnisbescheinigungen des BDS für die Disziplin 3416 beigebracht. Es hat ihnen allen nichts genutzt. Das VG Berlin hat sich auf das Urteil des VG Osnabrück berufen und die wiederum haben sich auf ein Urteil des VG Trier aus 2022 bezogen, sogar grosse Passagen daraus zitiert. https://justiz.rlp.de/fileadmin/justiz/Gerichte/Fachgerichte/Verwaltungsgerichte/Trier/2_K_1197_22_TR_Urteil_7214fdb2cca743e397ead30f6d329c2b.pdf Das scheint jetzt allmählich gefestigte Rechtssprechung zu werden und man kann sich gut vorstellen, wie der Legal- Waffenbesitz entschädigungslos pulverisert würde, wenn die nächste Verbotsrunde kommt. Die Atomlobby steht da völlig anders da, die bekommen Milliarden Entschädigungen, der kleine Sportschütze und Bürger wird hingegen verhöhnt und all das geschieht unter den Augen unserer Lobby und der es mit uns angeblich gut meinenden Parteien...
  18. Ja, seit mind. 20 Jahren ist der Kampf vor den Gerichten für Legalwaffenbesitzer nur noch wenig ergiebig. Die Urteile sind aber kein Zufall oder Willkür, sondern Ausfluss der Gesetzgebung und der z.B. per Bundestagsdrucksache veröffentlichten Intentionen des Gesetzgebers. Beispiel: Wenn das hier im Thread zitierte Verwaltungsgericht feststellt, dass die letzte Waffengesetzänderung nicht nur der Anpassung an die EU-Vorgaben gedient hat, sondern auch eine gewollte "Verschärfung" war, dann ist da im Vorfeld was schief gelaufen! Und da muss die Lobbyarbeit halt auch mal ansetzen. Wenn die Politik uns sagt "vom zig-fach überprüften Legalwaffenbesitz geht KEINE GEFAHR aus": Dann muss das im Gesetz, aber auch in den Präambeln und Begleittexten (Vorwort /Erläuterungen der Bundestagsdrucksachen) sich so wiederfinden. Und wenn die Politik verspricht: "Wir setzen nur die Vorgaben aus Brüssel um und wollen keine neuerliche Verschärfung." Dann muss auch das seinen Niederschlag im Gesetzestext und allen veröffentlichten Absichtserklärungen des Gesetzgebers (Bundestagsdrucksache) als ableitbarer Wille des Gesetzgebers drinstehen. Da sollte man als Lobby besonders drauf achten, nicht nur auf einzelne Gesetzespassagen, sondern auch auf das "Drumherum". Das Bedürfnisprinzip war übrigens auch das Ende für diese 4 Sportschützen in 4 Verfahren vor dem VG Berlin im Oktober 2023: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/JURE230058109 https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/JURE230058105 https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/JURE230058106 https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/JURE230058108
  19. Eigentlich geht es "nur" um druckluftbetriebene Pfeilabschussgeräte, die der Waffenbesitzer aus "wirtschaftlichem Interesse" behalten wollte - und verlor. Aber einige der Begründungssätze des Verwaltungsgerichts zeigen, dass es mit Dingen wie Vertrauensschutz, Besitzstandswahrung und dem Recht auf Eigentum in Sachen Legalwaffenbesitz nicht mehr weit her ist. Auch die Sozialpflichtigkeit des Eigentums wird bemüht, um privaten Schusswaffenbesitz dem Allgemeinwohl (der vermeintlich größeren Sicherheit der Gesellschaft durch weniger Legalwaffen) zu opfern. Aber, lest selbst: https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/3a0bb959-3471-46ff-8d82-4ce49a73115b ==> Welcher Gesetzgeber hatte denn wann genau mit "so wenig Kurzwaffen wie möglich..." seine "Absichten manifestiert"? Sind das wirklich in den 30er Jahre gute Absichten gewesen? Und: Wer hat in den 70er Jahren das Bedürfnisprinzip wiederentdeckt - wer bekam viel Macht durch Ausstellen von Bedürfnisbescheinigungen? Kann Legalwaffenbesitz in überprüften Händen nicht auch für mehr Sicherheit sorgen? ==> Demnach wäre ein z.B. Großkaliberverbot "zwingend" keine Enteignung, weil der Staat die abgegebenen Waffen ja nicht selber nutzen will (z.B. für seine Polizei), sondern einfach nur vernichten will. ==> Also ich kenne die "Sozialpflichtigkeit des Eigentums" so, dass man sein Eigentum (auch) zum Wohle der Allgemeinheit einsetzen soll. Hier wird das wohl so verstanden, dass man sein Eigentum zum Wohle der Allgemeinheit aufgeben/zerstören lassen soll. ==> Es gibt als bei Waffenrechtsverschärfungen faktisch keinen Vertrauensschutz mehr. ==> Hm, sollte man sich merken. Für etwaige Entschädigungen müsste man also Veräußerungsversuche belegen können? ==> Also wenn es nur um wenige Meter Distanz geht, fallen mir aber eine Menge anderer Gegenstände ein, deren verletzungswirkung auf diese wenige Meter Distanz auch beachtlich ist... Insgesamt zeigt das o.g. Urteil aber klar die Grenzen auf, was auf den Legalwaffenbesitz in D künftig zukommt, wenn es nicht gelingt, den Satz "So wenig Waffen wie möglich" aus den Gesetzesbegründungen rauszubekommen und wenn es nicht gelingt, das Bedürfnisprinzip weitgehend abzuschaffen (so wie es der VDB will). Das Bedürfnisprinzip zu Ende gedacht führt in seiner Abwägung mit dem Allgemeinwohl am Ende (mehr oder weniger) zum Totalverbot. Zudem müsste wie in Österreich ein Recht auf Selbstschutz zuhause für 2 Waffen der Klasse B eingeführt werden, da dies die "Schutzdiskussion" vor Gericht verlagern würde, denn auch das Individuum hat ein Schutzinteresse, nicht nur die Allgemeinheit. PS: Das o.g. Urteil wurde zwischenzeitlich schon mind. 4x zitiert, u.a. hat das VG Berlin im Oktober einem IPSC-Schützen die Eintragung von 2 AR15 Lowern und 2 AR15-Uppern auch mangels Bedürfnis (trotz BDS Bedürfnisbescheinigung für die DIsziplin 3416) verweigert: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/JURE230058109
  20. Die von Dir verlinkte "Handreichung" erhebt ausdrücklich keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Zudem scheint die Version 1.1 von 2020 relativ alt - gibt es da neuere Auflagen? Immerhin scheinen die Waffenbehörden sich just darauf (auf diese Handreichung) zu berufen: Siehe hier: https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/3a0bb959-3471-46ff-8d82-4ce49a73115b Leider obisegte die Behörde komplett in diesem Fall. Die Begründungen sind hart, Altbesitz ist quasi nichts mehr wert, weil die Gesellschaft immer und alternativlos sehr weitreichend vor allen Gefahren, die von Waffen in ziviler/Bürgerhand ausgehen, geschützt werden muss. Das Gericht führt sogar die "Sozialpflichtigkeit des Eigentums" wortwörtlich an, als Grund, warum man seinen Besitz an Waffen entschädigungslos aufgeben soll. Also unsere Überkontingentwaffen sind alle sozialpflichtig!
  21. "Sicher" ist, dass das Ganze nur Teil einer Vergrämungsstrategie ist. Beispiel: Schütze A besitzt 3 Halbautomaten, einen KK-SL, eine SL Flinte und ein schönes Match SL-Gewehr in .223. Damit ist sein LW Kontingent voll. Jetzt kauft er sich noch als Überkontingentwaffe eine kurze Spaßknarre in .223 und gefährdet mit diesem bloßen Besitz natürlich die öSuO von ganz Deutschland. Also ein klarer Fall für die Besitzbedürfnisfalle Wettkampfpflicht. Nur schnappt diese Falle natürlich nie zu, weil Schütze A seine Wettkampf- Pflicht einfach immer mit der braven Grundkontingentwaffe in .223 mit Daumenlochschichtholzschaft von Nill und 24 Zoll Superbull Lauf schiesst und keiner merkt's! So kann man ihm die Spaßknarre also gar nicht wegnehmen! Fazit: Das, was man mit der Regelung vorgeblich erreichen will, unbenötigte Waffen wieder einzuziehen (so wenig Waffen wie möglich...) , kann gar nicht sicher und überprüfbar erreicht werden. Offenbar geht es also nicht darum, sondern um simple Vergrämung. Und die Verbände werden in eine Position manövriert, wo sie regelmäßig Dinge bescheinigen, die sie gar nicht überprüfen können. Bei Trainings gleichen die ja teils sogar Schießbuch mit Schiessstandordner ab, aber bei den Überkontingentwaffen bescheinigen die blind... passt alles nicht zusammen... es sei denn, man macht wissentlich bei dem Vergrämungsspiel mit.
  22. Also die "Anforderungen" an fortgesetzten Waffenbesitz werden ja auch an anderer Stelle stetig erhöht. Stichwort : Gesundheit oder auch passende Parteienmitgliedschaft etc., da gibt es ja auch keinen Bestandsschutz. Insofern kann sicher auch die Besitzbedürfnisanforderung hochgeschraubt werden. Natürlich wird man keine rückwirkende Nachweise verlangen können, wenn etwa Wettkampfteilnahmen früher nicht erforderlich waren. Aber auf die Zukunft gerichtete Nachweise wohl schon. Wobei ich nach wie vor hochproblematisch finde dass die Verbände was bescheinigen sollen, was sie gar nicht prüfen können. In die Ergebnis Listen müssten eigentlich immer alle im Wettkampf jeweils verwendeten wesentlichen Teile mit ihrer Seriennummer bzw. NWR-ID mit aufgenommen werden, damit das jeweilige Besitzbedürfnis auch rechtssicher bescheinigt werden kann und die Behörden alles jeweils überprüfen können.
  23. Hm, wie wird das dann in Bayern kontrolliert? Mal angenommen, jemand besitzt 2-3 Halbautomaten in .223 neben anderen HA und schießt einen Wettkampf mit. Woher weiß der Verband, der dann bescheinigt, dass man auch wirklich genau den Halbautomaten aus dem Überkontingent eingesetzt hat und nicht den aus dem Grundkontingent? Und: Wird dabei nur das wesentliche führende Teil der Überkontingentwaffe kontrolliert, kann ich also selbige auch mit einem KK-Upper im Wettkampf schießen und das zählt dann für den Bedürfniserhalt der Grundwaffe in .223?
  24. Der BDS Landesverband 2 verlangt seit Januar nun 15 Euro für die Bescheinigung des Besitz- Bedürfnisses der Überkontingentwaffe. Wenn ich das richtig verstehe, gilt das dann nicht für das jeweilige Konglomerat, sondern für jede einzelne Überkontingentwaffe: "Die Gebühr für die Bearbeitung sämtlicher Waffenrechtlicher Bescheinigungen steigt von 14,- € auf 15,- € pro Vorgang/Bescheinigung. Dies bedeutet, dass auch bei Beantragung mehrerer Sportschützenbescheinigungen je Bescheinigung 15,- € zu zahlen sind und nicht wie bisher für das Konglomerat an Bescheinigungen. Ebenso werden Bescheinigungen für die Bedürfniswiederholungsprüfungen nach 5 und 10 Jahren, sowie die Bescheinigung zum Fortbestehen des Bedürfnisses für Überkontingentwaffen nach §14 Abs.5 nun mit 15,- € berechnet." Der Regelüberprüfungsturnus ist ja alle 5 Jahre, aber kann begründet verkürzt werden. Ist eine Anschaffung einer weiteren Überkontingentwaffe ein Grund, jeweils nochmals mit Zwischenprüfungen zu reagieren, im Sinne der offenbaren Vergrämungsstrategie? Gibt es bundeseinheitlich abgesprochene Gebührenfestsetzungen für die Bescheinigungen der Verbände und für die Prüfungen der Behörden oder ist mit solchen Absprachen zu rechnen ? Bleiben Altwaffen vor 2009 im Überkontingent dauerhaft von der Überprüfung verschont?
  25. Was ist jetzt so witzig? Mit "Verbände" meinte ich jetzt nicht primär das FWR, denn die möchten ja "Ruhe für die Verhandlungen". Sondern die Schiesssportverbände selber. Die sind durch die Bedürfnisbestätigungen für Überkontingentwaffen ja bürokratisch sehr belastet. Zudem: Wenn der Nachweis für jede Waffe im Überkontingent jedes Jahr geführt werden muss, und einer 10 Überkontingentwaffen hat, dann kostet das je nach Verband jedes Jahr 10 x 15 Euro, also in zehn Jahren 1500 Euro Verbandgebühren extra und ein Mehrfaches an die Behörde. Im Ergebnis werden fast alle Schützen künftig " im Kontingent bleiben", was dann aber auch weit weniger Wettkampfteilnahmen nach sich zieht, weil man passende Waffen für viele Disziplinen erst gar nicht mehr hat. Auch das schädigt dann die Verbände.
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