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Schwarzwälder

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  1. Keine Angst, meine Behörde weiß, dass ich 1er Schränke habe. Natürlich mit Zahlenschloss. Nicht bloß einen. Die Magazine lagen/liegen seit jeher im Waffenschrank, schon der Ordnung halber. Allerdings sollte man bei derzeitigen und künftigen Waffenrechtsdiskussionen immer die strengstmögliche Auslegung der neuen Gesetzesvorschläge diskutieren und so richtig voll die Panik unter den LWB und bei den Verbänden machen. Das passt manchem Interessenvertreter und erst recht natürlich den Politikern nicht, aber wie man sieht - immer wieder - ist das voll gerechtfertigt. Es gibt anscheinend genug Gerichte, die sich für absurd strenge Auslegungen hergeben.
  2. Jetzt hast Du aber vergessen, die ZERTIFIZIERTE Verankerung des 1er-Schranks zu erwähnen, selbst wenn nur Magazine drin lagern. Und könntest Du nicht noch bitte auch eine Mengenbegrenzung (max. Anzahl der verbotenen Gegenstände pro 1er Behältnis) zu konstruieren? ...außerdem: Sollte nicht das BKA einmal jährlich zur Kontrolle kommen, wenn man so viele verbotene Gegenstände (95 im hier zitierten Fall) lagert? Fallen Dir ggf. auch noch besondere Vorschriften ein, wie man den Schlüssel so aufbewahrt muss, dass auch andere Familienmitglieder (selbst wenn die WBK-Besitzer sind), die Schlüssel nicht finden und absolut nicht auf die Magazine zugreifen können? Da liegen die Hürden/Anforderungen doch bestimmt nochmal ne Ecke höher, oder?
  3. Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob das Deine Frage ist: Aber ja, Du kannst ein Luftgewehr > 7,5J auf WBK gelb prinzipiell eintragen lassen. Das hat meine Behörde problemlos gemacht und Frankonia hat das 16Joule-Gewehr auch problemlos auf WBK gelb verkauft. Ich habe auch ein 16J CZ-Gewehr auf gelb. Gibt zum anerkannten Training (mit EWB-pflichtigen Waffen!) nix billigeres! Die Diabolos sind supergünstig, selber aufpumpen geht auch. 7,5J reichen bis 25m für KK-ähnliche Präzi. Mit 16J kann man auch bis 50m mit KK gut mithalten. Wieviel Joule Du für 100m brauchst, kann ich Dir nicht genau sagen. Als IPSCler bist Du ja im BDS und kannst die Silhouetten-Disziplinen fürs Bedürfnis nennen. Noch mehr in Sachen Luftgewehre >7,5J geht aber bei der DSU.
  4. Der Nachfolger des FWR, BZL, schreibt nun dazu folgendes: BZL lehnt individuelle Sanktionen aufgrund genereller Verdachtsmomente ab
  5. Wenn man eine Stufe höher geht, auf EU-Ebene, dann beginnt man ebendort inzwischen Regierungskritik als Versuch der Destabilisierung darzustellen. Man bemüht eine "gesellschaftliche Widerstandskraft", um den demokratischen Diskurs Agenda-treu zu halten und fordert Großkonzerne indirekt zur Zensur auf. Konstruktive Kritik bringt eine Gesellschaft voran und das Grundgesetz ist wesentlich weiter gefasst, als die EU Agenda Politik es zulässt. Aber wenn von oben eine Agenda beschlossen wird und gesagt wird, dass dies von nun an der Meinungsraum sei, innerhalb dem eine öffentliche Diskussion noch zulässig ist und auf alle "Darüberhinausdenker" wartet dann der Verfassungsschutz und man wird bestenfalls noch zum Bürger zweiter Klasse degradiert, dann fände ich das sehr schade. Die neue EU Agenda 2024-2029 wurde übrigens vom Rat erst Ende Juni beschlossen.
  6. @karlyman So ein Gesetz ist schnell gemacht. Schon jetzt wird je nach Ausgestaltung der Protestbriefaktion oder Mailing Aktionen an Bundestagsabgeordnete (z.B. identischer Mustertext, Abgeordnete werden nicht namentlich angeschrieben/in Anrede gesetzt usw.) öfter von "Mißbrauch" (O-Ton div. Abgeordnete) gesprochen. Auch die Unterstellung, "sicherheitsgefährdende" Tätigkeiten für eine fremde Macht auszuüben, kann dann schnell das Aus eines LWB bewirken - je nach dem, wie man sich zu Israel, Rußland usw. halt gerade positioniert. Ich finde, diese Vorstöße wie jetzt von den GRÜNEN gehen definitiv zu weit. Da erwarte ich auch von der LWB-Lobby klare Stopp-Signale.
  7. Die GRÜNEN möchten in Sachen Verfassungsschutz/Waffenentzug noch ein paar Schritte weiter gehen. Sie haben ein Gutachten in Auftrag gegeben (Prof. Dr. Gärditz): Stellungnahme GRÜNE Bundestag - Gutachten Prof. Gärditz Da will man die "Regelvermutung" durch eine absoluten Versagensgrund ersetzen: Heißt: Mitgliedschaft in der AFD = absolut und immer verfassungsfeindlich, Waffen weg. Einzige Chance wäre dann eine gerichtliche Prüfung, ob der Verfassungsschutz falsche Informationen hatte (dass man z.B. gar nicht AFD-Mitglied ist/war). Desweiteren will man die Versagensgründe weiter ausweiten: Güter gem. §3,1 BVerfSchG sind: Verfassungsorgane sind z.B. auch der Bundestag. Also es genügt ggf. evtl. schon die Arbeit eines der Mitglieder (Bundestagsabgeordnete) zu beeinträchtigen (z.B. durch als Spamming gewertete Protestbriefaktionen gegen Waffenrechtsverschärfungen), um mit einem Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnisse rechnen zu müssen. Irgendwann endet es damit, dass der leisteste Widerspruch gegen die gerade herrschende Regierungspolitik als waffenrechtliche Unzuverlässigkeit gewertet wird. Wobei offenbar nicht zwischen Widerspruch gegen die Verfassung/Grundgesetz vs. Widerspruch gegen aktuelle Politik unterschieden wird.
  8. Ich kann wirklich nur vermuten, aber vielleicht hat dieser Unzuverlässigkeit-Zwitter ja einen der folgenden Gründe: A) Mit den Waffen auf Rote WBK hat man sicher mengenmäßig die meisten und vielleicht auch besonders deliktrelevante Kurzwaffen erwischt, so dass man erstmal den für manche ggf. beunruhigenden Gedanken, S. könnte seine Parteikameraden "ausstatten" verwerfen kann. B) Mit den (wenigen) Jagdwaffen, wovon ja idR nicht mehr als 2-3 Kurzwaffen enthalten sind, würde man ja nicht nur die Waffen wegnehmen, sondern auch die Jagd verunmöglichen. Hieraus könnten dann echte Schadensersatzansprüche entstehen, etwa wenn S. Jagdpächter sein sollte und seinen Pflichten nicht nachkommen kann. Das möchte man womöglich vermeiden, weil ganz so sicher, dass man AfD Mitglieder automatisch alle als unzuverlässig einstufen darf, ist man sich möglicherweise nicht. Beschlagnahmt man nur Waffen auf WBK rot, so kann man sich als Behörde wesentlich mehr erlauben, wie das Beispiel aus Schleswig Holstein zeigt. Das sind beides aber nur bloße Vermutungen von mir.
  9. Wie @Bounty schon geschrieben hat, kannst Du mit JJS die in Grundkonfiguration vom Schießsport ausgeschlossene Waffe kaufen und dann selber ändern /sportschützentauglich machen. Dann eine Anscheinsbeurteilung beim BKA machen lassen (kostet 232 EUR) und anschließend kannst Du die Waffe in dafür zugelassenen Disziplinen auch sportlich schießen. Prinzipiell geht es auch, die Waffe von einem jagdlichen auf ein sportliches Bedürfnis umtragen zu lassen. Das kann Deine Behörde nach Vorlage entsprechender Dokumente im zentralen Waffenregister ändern. Meist will die Behörde dann ein Bedürfnis sehen, mitunter auch eine gesonderte Bestätigung des Verbands, dass die (umkonfigurierte) Waffe so auch wirklich nach Sportordnung zugelassen ist. Da es Dir speziell um die Saigas im Originalkaliber zu gehen scheint, noch folgende Infos: Als die Saiga so vor 5 Jahren erstmals in D im Kaliber 5,45x39 angeboten wurde, waren sie ab ca. 1200 EUR neu erhältlich (egun.de). Beispielangebot aus jener Zeit: Horner Arms Findige Händler wie MGB Strategic boten die Waffe dann bald gegen moderaten Aufpreis auch für Sportschützen fertig umkonfiguriert mit BKA-Bescheid an. Anfangs gab es da Preise um 2000 EUR. Heutzutage kosten diese Waffen selbst gebraucht rd. 7000 EUR für Sportschützen: Sportschützen Saiga VDB-Angebot in 5,45x39: 6999,-EUR Die letzten für Jäger gehen gerade für 4999,- EUR weg: Progun Izhmash Saiga MK105 in 5,45x39 für Jäger: 4999,- EUR Ähnlich wie bei anderen russischen Selbstladelangwaffen (Molot oder auch die Tigr, die anfangs bei Waffen Schumacher für 1199,- EUR und derzeit oft 4000-5000 EUR kostet) sind die Preise massiv angestiegen. Leider ist mir grün gerade ausgegangen, aber: Man könnte auch eine ROTE WBK beantragen Sammelgebiet: Sportschützenkonforme (nach §6 AWaffV) Selbstladelangwaffen russischer Fertigung in den 3 Originalkalibern (7,62x54R, 7,62x39 und 5,45x39). Dann schnell auf Einkaufstour gehen. Die Preise werden mit zunehmender Kriegsdauer enorm ansteigen!
  10. Also Saiga im Kaliber 5,45x39 oder 7,62x39 gibt es auch mit Zulassung für Sportschützen. Deswegen muss man keinen Jagdschein machen. Die Änderungen sind auch überschaubar: ein Festschaft hinten und ein etwas längerer Vorderschaft vorne (ohne Lüftungsschlitze), ggf noch ein etwas anderer Pistolengriff und natürlich kein Bananenmagazin und schon wird die Saiga was für Sportschützen. Um so einen AK Klon aber wirklich etwas sporttauglicher zu machen, braucht es dann noch mehr: ALG Abzug von Geissele oder 2STAGE Abzug von RSA für Optiken eine solide Midwest Seitenmontage verbesserter Hinterschaft ( Schaftkappe, Schaftbacke) Präzisionskimme, evtl. TWS-Schaftdeckel ... und natürlich gute, teure Munition! Das AK System selber schießt wesentlich "unruhiger" als ein AR. Ich habe ein AR in 5,45x39 und eine Saiga im selben Kaliber Seite an Seite verglichen. Das AR System von Hörner Arms schießt weitaus ruhiger als die Saiga, obwohl die mit viel mehr Gewicht und einem fetten Komp daher kommt. Beim BDS kann man mit z B. der Molot Vepr in 3310 als Dienstgewehr antreten. Da geht ein bisschen was. Mit ner Saiga in 5,45x39 kann man in Zeitserie gegen die AR Systeme antreten. Mitmachen bis zur DM geht, gewinnen eher nicht.
  11. Also die DSU hat ja schon halbautomatische Druckluftwaffen im Programm. Es gibt bei den DSU Druckluftwaffendisziplinen aber nur 2 Unterteilungen < 7,5 J und >7,5 J. Und Mehrdistanz ist immer schwierig in Aufbau + Durchführung. Und bei 50m hört der Spaß auf. Das sind dann eher Disziplinen für max. 16J Waffen, die reichen für 50m völlig und warum soll man sich eine schwerere und mit heftigerem Prellschlag versehene 60 J oder ...100 J oder > 1000 J Waffe holen, wenn 16 J reichen. Aber die DSU wäre als erster Ansprechpartner ein Tipp. Wenn die noch nach oben mehr Joule-Einteilungen vornehmen und auch auf 100m gehen und ggf. auch einfachere (=ohne Positionswechsel, nur aus 1 festen Distanz) dynamische Disziplinen wie ZG4 (BDMP) oder Fertigkeit/Zeitserie (BDS) auf die Druckluftselbstlader portieren und vielleicht sogar noch KK-Fallscheibenanlagen einspannen, dann wird es interessant.
  12. @JoergS Bei allem Respekt für Deinen Einsatz für Freie Waffen: Immer nach Holland fahren zu müssen, um mal so ne Exportfeder austesten zu können, ist doch ziemlich lästig. Da wäre es doch reizvoll, man könnte solche stärkeren Druckluftwaffen auch mal ganz legal mit WBK auf deutschen Schiessständen schiessen. Leider ist in den Sportschützenverbänden diesbezüglich wenig los und wie @Ulrich Eichstädt schon angedeutet hat, wird sich da mangels Bereitschaft möglicherweise auch nix ändern. Das wäre doch die Gelegenheit, mit dem VdB und der DVU diese "Marktlücke" zu nutzen und ein neues Regelwerk/Sportordnung zu erlassen, die reizvolle Fallscheibendisziplinen (für stärkere Druckluftselbstlader könnte man da die vorhandenen KK-Anlagen nutzen), für Druckluftlongrange (100m) oder Druckluftpräzi (50m), Druckluftzeitserien usw. zu nutzen. Und vielleicht bekäme man irgendwann mit viel Lobbyarbeit auch Druckluftvollauto hin, als Alleinstellungsmerkmal im Schützensport. Wichtig wäre halt, dass die Sportordnung sowohl Klassen bis 7,5 Joule (reicht auch als Selbstlader für 25m Speed) als auch kräftigere und superkräftige (bis 2000 Joule) beinhaltet, sodass man ein Bedürfnis für Deine gesamte Angebotspalette bekommen kann. Zudem bräuchte es Gutachten zur Lärmemission mit starken Druckluftwaffen, sodass es vielen Schützenständen genehmigt werden könnte, für die starke Druckluftwaffenfraktion auch erweiterte Schiesszeiten zu bekommen. Spätestens wenn die KK- und GK-Leute dann heimgeschickt werden und die Druckluftwaffenfraktion fröhlich weiterschiessen darf, kannst Du mit weiterem Kundenzulauf rechnen. Es bräuchte dann auch eine engagierte Lobbytruppe, die sich für starke Druckluftwaffen einsetzt, auch hinsichtlich Lagerung, Verwendung von Schallis usw. ggf. Anlehnung an die Behandlung der <7,5 Druckluftwaffen angleicht oder zum Beispiel alle Druckluftwaffen (auch SL > 7,5J) auf WBK gelb erlaubt. Ich denke, da wäre viel möglich, selbst bei den GRÜNEN, wenn man klimafreundlich mit Luftpumpe (selber von Hand aufpumpen) oder Bio-Pellets argumentiert. ;-)
  13. Hallo @Ulrich Eichstädt Bezüglich Deiner Anmerkung zu "Luftdruckwaffen" vs. "Druckluftwaffen": Punkt für Dich! Wird aber öfter verwechselt, aktuell auch wieder bei Frankonia... Bezüglich "kleinere Übel": Deine Argumentation zu Ende gedacht, müsste man heute schon Schießsport mit KK oder mit EWB-freien Schwarzpulverwaffen ganz runterfahren, weil man sonst den Gesetzgeber animiert zu denken, dass der Schießspoirt auch gut ohne GK auskomme... Aber das ist nicht der Punkt. Wir haben alle grundgesetzlich ein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Und die Anforderungen und Ansprüche zwischen GK -KK - Druckluft - Vorderlader ... unterscheiden sich doch beträchtlich. Bei GK spielt das Wiederladen als Erfolgspart durchaus eine Rolle, bei KK und Luft nicht. Druckluftsport wiederum hat den Vorteil geringerer Lärmbelästigung - was je nach Standort eben mehr Möglichkeiten bietet usw. Man muss die einzelnen Schusswaffenarten nicht gegeneinander ausspielen. Einfach die volle Breite anbieten, dann findet auch jeder seine Nische. Beim BDS wäre es ganz einfach, z.B. die div. Speed-Disziplinen auch für Semi-Auto Luftgewehre anzubieten. Mein jüngster Sohn durfte mal bei nem Speed-Wettkampf mit unserem <7,5 J Gewehr mitmachen. Das lief auf 25m prima, er konnte da sogar mit KK mithalten. Warum also nicht einfach 2 simple Wertungsklassen <7,5 J und > 7,5J ins Standardprogramm (Präzision 25m und Speed 25m, für die "großen" Luftselbstlader >60 J auch Fallscheibe) mit aufnehmen? Schon läuft die Sache und der tolle Nebeneffekt: Jüngere dürfen plötzlich auch mitmischen.
  14. In der Begründung zum Reichswaffengesetz fand sich erstmals ein solcher Hinweis. In der Bundesrepublik wurde dieser Satz dann am 04.11.1965 in einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG/1965-11-04/BVerwG-I-C-11564 neu aufgegriffen und zwar schrieben die Bundesrichter konkret: https://research.wolterskluwer-online.de/document/5951e54f-b79a-410b-a838-0f105f1293d6 Von da ab fanden sich immer mehr Referenzierungen in Urteilstexten auf diesen einen Satz, der dann zunehmend häufig sachlich falsch mit ""möglichst wenige Waffen im Volk" wiedergegeben wurde. Die ursprüngliche Regelung - die auch noch anno 1965 galt - sah vor, dass man für Kurzwaffen unter 40 cm (nicht 60 cm wie heute!) einen Waffenerwerbsschein benötigte. Um diesen zu erhalten, bedurfte es des Nachweiseseines Bedürfnisses - auch für Sportschützen. Langwaffen ab 40 cm Gesamtlänge waren seinerzeiot hingegen weitgehend frei (Kriegswaffen ausgenommen).
  15. Naja, da würde es auch nicht dran scheitern, wenn Du zu zweit auf den Stand gehst und Dann halt jeweils 2 Leihverträge vorab machst, die dann passgenau immer unterschrieben werden. Dann baut der eine legal um und verleiht dem anderen auf dem Stand und umgekehrt. Also das ließe sich lösen... aber noch besser wäre es, man könnte offiziell mit WBK auf dem Schießstand damit trainieren, s.o.
  16. Mal abgesehen von der vielleicht etwas abenteuerlichen Begründung von Jörg Sprave, so halte ich die schiesssportlichen Möglichkeiten für Luftdruckwaffen > 7,5J für in D ausbaufähig. Luftdruckwaffen > 7,5 J ermöglichen supergünstiges Training mit EWB-pflichtigen Waffen (4,5 mm Diabolo+Luftpumpe zum selber aufpumpen), z.B. CZ 200 mit 16J auf 50m Luftdruckwaffen als halbautomatische Modelle sind auch für klassische Disziplinen wie BDS Speed auf 25m absolut brauchbar Luftdruckwaffen so wie von Sprave beworben mit einigen hundert...bis 1600J sind sicher auch für 100m Stände tauglich. Luftdruckwaffen ermöglichen stark lärmreduziertes Schiessen und damit Training auch außerhalb regulärer Schießzeiten auf dem Schießstand Luftdruckwaffen sind auch weniger umweltbelastend und gesünder fürs eigene Gehör - also spricht nichts gegen mehr Trainingssessions mit Luftdruck
  17. Besten Dank! Auf Seite 2 des Merkblattes ist ausführlich das Thema Bestandsschutz aufgegriffen. Die Schränke nach VDMA A/B brauchen keine Verankerung und haben oft auch gar keine Verankerungslöcher. Wenn ich jetzt bis zum Stichtag im Juli 2017 einen 0er oder Ier Schrank angeschafft habe, statt eines VDMA A oder B Schrankes, dann darf ich aber nicht per nachträglicher Auflagen (Verankerungspflicht) schlechter gestellt werden, als der Käufer eines Billigschrankes A/B, zumindest wenn ich ihn im selben erlaubten Umfang nutze wie A/B. Denn: Ein Jägerschrank A mit B-Innenfach erlaubt laut Merkblatt 10 Langwaffen und 5 Kurzwaffen. Den brauche ich nicht verankern. Lagere ich in einem 0er oder Ier Schrank von vor 2017 auch nur max. 10 LW und 5 KW, dann erfüllt der ja sicher auch locker die VDMA A/B Normen. Die sind ja laut VdS Vergleichsdokumentation um einiges niedriger. Wenn ich somoit für 0er oder Ier Schränke nur die VDMA-Vergleichsnorm A/B laut VdS reklamiere, entfällt die Verankerungspflicht, weil Gleichbehandlung im Bestandsschutz zwingend ist, oder?
  18. Das ist hier halt Deutschland wie es leibt und lebt. Ersetze in diesem Song: https://www.youtube.com/watch?v=lNvB0XF46Y0 das Wort "Maschendrohtzaun" durch "Verankerungspflicht" und Du weißt Bescheid!
  19. Oder auch nicht, je nach ggf. ausländischem (EU-Ausland) Zertifizierer. Die "erforderlichen Vorkehrungen" nach §36,1 WaffG, die Du hier pauschal zur Verankerungspflicht bemühst, sind m.E. von zahlreichen Faktoren abhängig. U.a. auch vom Standort/Aufstellort des Waffenschrankes. Wenn Du auf die teilweise mitgelieferten Befestigungsmaterialien pochst, die aber nur für astreine C25 Betonböden taugen, dann könnte mancher verleitet sein, den Waffenschrank deswegen in der Einbaugarage aufzustellen. Ebenerdig. In Tornähe. Wäre er aber nicht besser irgendwo im 1./2. Stock aufgehoben, wo die Verankerung nicht oder nicht ausreichend ist, aber der 200 kg Schrank dafür erst gefunden, für Hausbewohner geräuschlos "mobilisiert" und dann über mehrere enge Treppen raustransportiert werden kann? Bei §36,1 kommt es einfach aufs Gesamtkonzept an. Hunde, Alarmanlage, usw. Eine sture Verankerung in C25 Betonböden wird es da nicht richten.
  20. @gunvlog Nichts anderes habe ich in den Threads schon geschrieben. Du scheinst aber nicht verstanden zu haben, dass selbst @Kreppel meint, aus den bezüglich A/B erwähnten "200 kg" diese auch als Anhaltspunkt, mit welcher Kraft Waffenschränke nach EN-1143-1 zu verankern sind, heranzuziehen zu können. Ich habe sehr genau verstanden, was die Norm EN 1143-1 selber regelt und was nicht. Das Problem war lange Zeit, dass einige Mitdiskutanden, Dich eingeschlossen, den Mitlesern suggerieren wollten, die Norm regele die Verankerung selber und gebe somit eine bestimmte Verankerung vor.
  21. Naja, zum Niveau: Es sind hier viele VdS-Dokumente zitiert und verwiesen worden, ebenso ist die EN-1143-1 von einem Ingenieur erklärt worden, auch die Berechnung der RU ist - zu Deinem Leidwesen, ich weiß - erörtert worden. Ferner sind Vergleichsnormen und "historische" Entwicklungen besprochen worden. Eigentlich eine recht niveauvolle Diskussion. Jedenfalls solange, bis einige wenige - ich sage mal: Tommie and friends - hier begannen, Mitlesern mit herbeikonstruierten turmhohen Verankerungsvorschriften den Legalwaffenbesitz für >90% der Bevölkerung auszureden, weil sie solche Anforderungen nicht erfüllen könnten und somit ihre Waffen und ihr Hobby gefälligst aufzugeben hätten. Ich bin kein Verankerungsfeind. Wer kann, der soll ruhig. §36,1 WaffG gilt natürlich. Allerdings gehört alles auch in ein Gesamtkonzept. Wenn ich den Waffenschrank nur wegen der superduper Verankerungsmöglichkeit in der Einbaugarage platziere, weil nur dort ein blanker Betonboden hoher Güte und Dicke besteht, dann ist das vielleicht weniger sicher, als ihn im 1. Stock etwas versteckt im Schlafzimmer aufzustellen. In den USA haben manche ihre Waffenschränke just in den Einbaugaragen stehen. Banden fahren dann durch die Gegend und gucken, auf welchen Frequenzen die Garagentore elektrisch hochfahren. Dann wird der Waffenschrank angekettet und mit großen trucks rausgezogen. https://gunsafereviewsguy.com/articles/myths-about-gun-safe-theft-protection/
  22. Exakt. Damit bringst Du zum Ausdruck, dass die Verankerung eben NICHT normiert ist in EN-1143-1 Naja - wieviel Sinn macht eine 200 kg Verankerung bei einem 500 kg Schrank? Und wie fachgerecht ist die dann wohl? Einmal Schrank umwerfen und dann zieht's den kleinen 200 kg Verankerungsdübel sowieso gleich raus.
  23. Ah, 200 kg Abrißgewicht muss also bei der Verankerung eines kleinen/leichten Ier Schrankes sein. Also nicht 1000 kg oder 5000 kg, sondern nur 200 kg. Und wenn der I-Schrank schon > 200 kg Eigengewicht mitbringt, dann logischerweise gar keine Verankerung, richtig? Warum hast Du diese Sicht nie im "großen Diskussionsfaden" eingebracht? Wäre schön entspannend gewesen!
  24. Eigentlich dachte ich, das Schrankthema ist durch. Wurde ja erst vor wenigen Wochen intensiv durchdiskutiert. Leider erfolglos, denn es kommen immer noch dieselben nicht ganz korrekten Informationen hier raus: Die Kosten waren früher v.a. dadurch beherrschbar, weil es "A mit B-Innenfach" und später dann "S1 mit S2-Innenfach" gab. Sowas kostete in solider Qualität selbst bei Frankonia nur 450 EUR und damit war das Grundkontingent plus 2-3 LW auf gelb sicher untergebracht. Da musste man auch nicht lange mit "Qualität" argumentieren, denn ein S1-Schrank entsprach sicherheitstechnisch dem alten Level B OHNE die teilweise Qualitätsabfälle nach unten. Und S2 war immer besser als selbst die besten B-Schränke (die hochqualitativen), jedenfalls stellt das der VdS in seine Grafik (s.u.) klar). https://shop.vds.de/download/vds-3134-1 Die VDMA 24992 war abgekündigt, aber die Nachfolgenorm EN 14450 (S1/S2) gab es seit vielen Jahren als DIREKTE Nachfolgenorm. Man hätte also nicht von VDMA24992 und A/B auf EN 1143-1 und 0/1 hochgehen müssen, sondern hätte auf 14450 S1/S2 gehen können. Damit hätte man trotzdem mehr Sicherheit erzielt, denn der VDS sieht im Normenvergleich folgendes:
  25. Die VdS 5012 kannst Du kostenlos runterladen, hier: https://shop.vds.de/download/vds-5012 Die VdS 5012 verweist fettgedruckt auf die VdS 3540, also die Montagebestätigung. Die wiederum hatte ich hier schon wiederholt referenziert, ohne dass führende Verankerungsapostel im Forum auch nur bestätigen konnten, dass ebendiese bei ihnen vorliegt. Hand aufs Herz @gunvlog Hast Du eine ordnungsgemäß vom zertifizierten VdS Unternehmen ausgefüllteund bestätigte VdS 3540 Montagebestätigung für alle Deine Schränke? Nein? Wieso verrennst Du Dich dann so in diese VdS Dokumente (hier VdS 5012, was auf VdS 3540 referenziert)?
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