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thomas.h

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  1. Kommt jetzt die verpflichtende Kennzeichnung jeder einzelnen Patrone?
  2. Richtig, mein Kurzwaffenschrank ist z.B. auch ein normaler Geschäftstresor Klasse I, wo ich die Einlegeböden für die Ordner entfernt und dafür Waffenhalter eingebaut habe. Würde der Schrank jetzt, wie ursprünglich vorgesehen, als Wertschutzschrank/Geschäftstresor genutzt und soll der Inhalt versichert werden, ist er zu verankern, weil die Versicherung das fordert. Weil aber der gleiche Schrank nun als Waffenschrank verwendet wird, kann auf eine Verankerung verzichtet werden, weil das WaffG das nicht fordert. Wollte ich aber die darin befindlichen wertvolle Waffen zusätzlich gegen Diebstahl versichern, dann müßte er wiederum verankert werden. Habe ich das jetzt alles so richtig verstanden?
  3. Ich darf also z.B. bei meinen vorhandenen, nicht nummerngleichen, Karabinern 98k die Verschlüsse nicht untereinander austauschen, sondern nur ein Büchsenmacher? Die Waffen sind doch nur mit ihrer Hauptnummer, die auf Lauf und Systemhülse eingeschlagen ist, registriert. Für die Nummer, die auf auf dem Schloß steht, hat sich noch nie irgendjemand jemals interessiert.
  4. Bin ich jetzt der Einzige, der mit dieser Art Videos überhaupt nichts anfangen kann und den Sinn dahinter auch nicht versteht (was hat das jetzt mit dem VDB und seiner Kampagne zu tun)? Oder bin ich einfach nur zu alt, um so etwas zu kapieren?
  5. Diese Metall-Lochwände haben mir noch nie gefallen, außer vielleicht in der Werkstatt. Meinen Waffenraum habe ich allseitig mit Nut- und Federbrettern verkleidet und aus mir Holz (gehobelte Dachlatten und Rundhölzer) entsprechende Waffenhalter gebaut.
  6. Das stimmt für Militär- und Jagdwaffen so auf jeden Fall. Würdest du das Gleiche auch für reinrassige "Sportgeräte" wie Druckluftwaffen, Kleinkaliber-Matchgewehre, .22er-Sportpistolen oder eine einschüssige freie Pistole behaupten? Damit kann man fast jedem Sport ursächlich Tötungsabsichten unterstellen, sei es nun Armbrust- und Bogenschießen, Speer- und Diskuswerfen, Fechten, Biathlon, selbst Völkerball usw..
  7. Das meint der ernst, hat er doch bereits am 14. März schon mal das gleiche geschrieben:
  8. In einigen Punkten gebe ich dir ja recht, aber diese Aussage ist ausgemachter Blödsinn. Die Farbe und die Sicherheitstechnik eines Wertschutzschrankes haben absolut nichts miteinander zu tun! Und wenn ich den grün-oliven Schrank in dunkelblau übermale, weil mir das in meiner Wohnung besser gefällt, dann verliert er seine Zulassung, im Ernst? In der Norm DIN/EN 1143-1 ist mit Sicherheit nichts enthalten, was irgendwie mit der Farbe des Behältnisses in Verbindung gebracht werden könnte. Auch ein Autohersteller kann nicht vorgeben, daß sein KFZ nur dann der StVO entspricht, wenn es grün-metallic lackiert ist und bei einer Umlackierung auf rot die Betriebserlaubnis verliert. Ist ja schön für dich, daß du dich hier immer als der Besitzer der alleinigen absoluten Wahrheit glaubst.
  9. Also darf ich diese (vor dem 13.06.2017 erworben und rechtzeitig angemeldet) auch "an die Wand nageln" oder damit das Wohnzimmerregal dekorieren. Und verwenden dürfte ich die auch, z.B. beim jagdlichen Übungsschießen oder beim Jagdschutz. Bundesjagdgesetz § 19 Sachliche Verbote (1) Verboten ist 2. c) mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen;
  10. Ab 1:20: Die laufen da wirklich mit Gewehratrappen aus Holzbrettern mit aufgeschraubten schwarzen Besenstielen als Lauf rum und kommen sich dabei nicht lächerlich vor. Die Bürgerwehrler in meiner Heimatstadt haben beim Festzug wenigstens noch originale Mauser 93 und 98 dabei, wengleich die meisten inzwischen leider auch nur noch Deko sind.
  11. Der Fragensteller will 4mm-Waffen erwerben, dafür braucht's kein Bedürfnis.
  12. Habe ich einmal gemacht und nie wieder. So einen hartnäckigen Dreck in Lauf und Verschluß nach nur 25 bis 30 Schuß Manöver-Platzpatronen hatte ich noch nicht mal nach 1000 Schuß normaler Munition.
  13. Geht dir jetzt einer ab, oder steht dir deine Nase zu hoch? Ich brauch mich von dir nicht belehren zu lassen, ich bin seit 50 Jahren Waffenbesitzer (Sportschütze, Jäger, Waffen- und Munitionssammler) mit allen Prüfungen und Genehmigungen! Du bist hier seit ein paar Monaten angemeldet und führst dich auf, als hättest du die Weisheit mit Löffeln gefressen und wärst im Besitz der alleinigen Wahrheiten. Brauchst du mir nicht erzählen, das weiß ich selbst, bin auch in mehreren Schützenvereinen und -verbänden, aber dein überheblicher Beitrag hier hilft trotzdem niemanden weiter, der nicht in einer Großstadt lebt. Lesen und auch verstehen ist auch nicht unbedingt eine deiner Stärken.
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