TGB11
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Stimmt, gefunden: => LF: 8613 Da muss man aber schon genau abgleichen und wenn man´s weiß, ist´s ja einfach Danke für den Hinweis
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Ich habe meine noch vorhandenen Restbestände Magtech kontrolliert, die genannte Charge ist nicht dabei, ich habe nur noch CE0125 L-8613. Auf der Umverpackung (der braune Wellpappkarton für 1000 Schuss) steht übrigens die Charge NICHT drauf, man muss eine 50iger Verkaufseinheit anschauen. Das finde ich blöd, weil man dann viele Kartons aufreissen müsste. Betrifft mich jetzt nicht, habe nur einen einen übrig.
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Pulverlose Munition hatte ich schon als 6,5x55 FMJ von S&B. ZH hat funktioniert, Geschoss steckte locker im Übergangskegel. War ein Selbstlader und der hatte logischerweise Ladehemmung Musste das Geschoss mit dem Putzstock entfernen, war aber ziemlich einfach. Magtech 9x19 habe ich jetzt die 2.000 Schuss (endlich) durch, kaufe ich nie wieder. Elende Sauerei macht die Pulver war bisher aber immer drin.
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Mehr Wehrkraft durch zivil bewaffnete Reservisten?
TGB11 antwortete auf Pistolen-Paule's Thema in Allgemein
Wenn die BW einen Teil ihrer unbeorderten Reservisten in Sachen Waffenhandhabung (incl. Treffen auch unter Stress) ausbilden möchte bzw. besser Ihnen die Chance auf freiwillige Teilnahme an Ausbildungen ermöglichen möchte, so muss sie dazu Schiessanlagen zur Verfügung stellen. Dort auf BW-Anlagen hätte man unter Kontrolle, dass nur Reservisten Übungen außerhalb der aktuellen Beschränkungen des zivilen Waffenrechts abhalten dürfen. Also sowas wie eine VVag unter RAG-Kontrolle mit eigenen Waffen. DVag Schießen sind logistisch sehr aufwendig, im Rahmen einer VVag aber recht einfach. Bis jetzt ist der Schießsport in einer RAG aber extrem zugeknöpft. Der VdRBW gibt sich weitaus strenger als z.B. der BDS. Da ich im Rahmen des VdRBW und auch im BDS und BDMP unterwegs bin, habe ich da einen guten Einblick. Aktuell will die BW nichts mit Unbeorderten zu tun haben, das ist leider so. -
Mehr Wehrkraft durch zivil bewaffnete Reservisten?
TGB11 antwortete auf Pistolen-Paule's Thema in Allgemein
Die Finnen haben interessante Methoden. Statt den Reservisten die Staatswaffen mit nach Hause zu geben, dürfen die Reservisten im Einberufungsfall ihre privaten Knarren mitbringen. Eigene Waffe an die Front: Finnland erlaubt Reservisten, private Schusswaffen im Kriegsfall mitzubringen - FOCUS online Ich würde meine PDP auch mitnehmen, darf das aber nicht -
Mehr Wehrkraft durch zivil bewaffnete Reservisten?
TGB11 antwortete auf Pistolen-Paule's Thema in Allgemein
Vielleicht einfach mal nach Finnland schauen? Ich kenne zwar nicht alle Einzelheiten aber so im Großen und Ganzen haben die Finnen eine deutlich andere Herangehensweise an "Reservisten" und, das sei dazu gesagt, auch eine völlig andere Mentalität und "Standing" in der Bevölkerung. -
Auslandsdeutscher: Regelüberprüfung und kaum Termine
TGB11 antwortete auf Ablaze's Thema in Waffenrecht
Also mir ist ziemlich egal, ob ICH da ein Bedürfnis sehe. Ich sehe nur die Suche nach einer sinnhaften Argumentationskette, dass die Waffenbehörde eines sieht. Und wenn sich das machen lässt, von mir aus gerne. -
Und wie viele Tage sind "amtlich" 6 Monate? Das Finanzamt hat 183 Tage festgelegt, wenn man z.B. aus der Steuerpflicht im Inland raus will bei Auslandsaufenthalt. Schließt sich die Waffenbehörde da an?
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Auslandsdeutscher: Regelüberprüfung und kaum Termine
TGB11 antwortete auf Ablaze's Thema in Waffenrecht
Wenn der Threadstarter nicht mehr in D gemeldet ist, dürfte es eh schwierig werden mit dem Fortbestehen der waffenrechtlichen Erlaubnis. Vorübergehender Aufenthalt im Ausland ist ok, es könnte aber Schwierigkeiten geben, wenn keine Rückkehr absehbar ist. Die bisher zuständige Waffenbehörde könnte schon stutzig werden, wenn in der Regelüberprüfung herauskommt, dass keine ladungsfähige Adresse vorhanden ist. Was dann passiert, weiß ich allerdings nicht, dazu bin ich nicht tief genug in der Materie. -
Der Versuch mit "Mündungsenergie <7,5Joule" ist der Sache nach eine gute Idee (bedürfnisfreier Erwerb), praktisch dürfte das aber unmöglich sein. Dazu müsste die Waffe mit "F im Fünfeck" und einer passenden PTB-Nummer gekennzeichnet sein. Damit wäre der Nachweis erbracht und ich kann mir nicht vorstellen, dass die Waffe so gestempelt ist. Ohne diesen formalen Nachweis und mit Baujahr vor 1970 (das ist sicher der Fall) kann man zwar auch den Status erreichen, muss das aber selber nachweisen (die <7,5J). Und das dürfte eher nicht möglich sein. Somit bleibt wirklich nur der weitere Erbwaffenstatus oder alternativ der Eintrag in die gelbe WBK. Die Waffe ist im NWR mit 22lr gelistet und unabhängig davon, ob das stimmt oder nicht, kann man die Waffe auf Gelb eintragen als "einschüssige Kurzwaffe". Es ist kein Nachweis irgendeiner Disziplin gegenüber der Behörde erforderlich, es muss nur in irgendeinem Verband eine geben (dem man auch nicht angehören muss). Erst, wenn die Behörde nachfragen würde (was sie üblicherweise nicht macht), müßte man eine Disziplin nennen. Dann kommen aufgrund der eingetragenen 22lr ja die beiden schon genannten Disziplinen in Frage. Ob die Waffe wirklich das Kaliber 22lr hat, prüft niemand ohne besonderen Anlaß.
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Auslandsdeutscher: Regelüberprüfung und kaum Termine
TGB11 antwortete auf Ablaze's Thema in Waffenrecht
Ich vermute, die Kommunikation ist da ein wenig verunglückt. Der angefragte BDS-LV wird wahrscheinlich den neuen Nachweis zum Fortbestehen des Bedürfnisses (Überprüfung gem. §4 Abs. 4 Waffengesetz, Grundkontingent) vor Ablauf der 10 Jahre meinen und eben nicht das Prozedere nach den 10 Jahren. Darauf muss man schon hinweisen, weil der Verband ja für den Nachweis nach 10 Jahren gar nicht zuständig ist. Daher ist es auch unklug, überhaupt den Verband darüber zu befragen. Der TE sollte daher den geforderten Nachweis durch den Schießsportverein besorgen und diesen zusammen mit dem Hinweis auf den Ablauf der 10 Jahre bei der Waffenbehörde einreichen. -
Auslandsdeutscher: Regelüberprüfung und kaum Termine
TGB11 antwortete auf Ablaze's Thema in Waffenrecht
Wie geschrieben, einzige Ausnahme von dieser Regel wäre eine Direktmitgliedschaft im Verband. Beim BDS gibt es das aber zumindest in meinem Landesverband 4 nicht. Wie andere Landesverbände das handhaben, weiß ich nicht. Edit: gerade nachgelesen: "Einzelmitgliedschaften sind allerdings nur in den Landesverbänden 1 (Berlin-Brandenburg), 7 (Baden-Württemberg) und 11 ( Sachsen-Anhalt ) möglich." -
Auslandsdeutscher: Regelüberprüfung und kaum Termine
TGB11 antwortete auf Ablaze's Thema in Waffenrecht
Der BDS als Verband ist aber gar nicht zuständig. Nach 10 Jahren liegt es wieder beim örtlichen Verein, welcher aber keine Schießtermine etc. sondern "nur" die ununterbrochene Mitgliedschaft zu bestätigen hat. Oder bist du einer der wenigen Direktmitglieder in einem BDS LV? -
Erlaubnis Waffen geladen zu Hause/in den Geschäftsräumen tragen?
TGB11 antwortete auf Karlfried54's Thema in Waffenrecht
Also einer der Waffenhändler meines Vertrauens mit Ladengeschäft (und nix online) ist immer mit einer Pistole bewaffnet (offene Trageweise. Gürtelholster), wenn ich mal in den Laden komme. Ich gehe mal davon aus, der darf das und ich käme auch nie auf den Gedanken, das zu hinterfragen. Ich halte das für sinnvoll. Es scheint also so selten nicht zu sein mit dem Führen geladener Waffen in Waffengeschäften durch den Inhaber. -
Erlaubnis Waffen geladen zu Hause/in den Geschäftsräumen tragen?
TGB11 antwortete auf Karlfried54's Thema in Waffenrecht
Für Jäger, die im Revier wohnen, könnte man als Bedürfnis "Jagd" annehmen. Allerdings ist das eigene Haus/Hof befriedeter Bezirk und da ruht die Jagd. Im Haus mit geladener Waffe rumlaufen wird da m.M.n. nicht vom Bedürfnis "Jagd" gedeckt, selbst wenn man sich im eigenen Revier aufhält und damit eigentlich geladen führen dürfte. Grenzwertig wäre ein Aufbruch zur Jagd mit schon geladener Waffe daheim, streng genommen dürfte man erst nach dem Verlassen des befriedeten Bereiches laden. Wobei ich mir gerade nicht sicher bin, ob man aus dem befriedeten Bereich in das Jagdrevier "hineinschießen" darf. Da habe ich mir noch keine Gedanken gemacht, den Fall kenne ich nicht aus der Praxis. Und die Wohnlage wäre ja auch schon ziemlich speziell, um das Argument anzuführen. Also auch hier kein Vorbeikommen am §19.