Der Versuch mit "Mündungsenergie <7,5Joule" ist der Sache nach eine gute Idee (bedürfnisfreier Erwerb), praktisch dürfte das aber unmöglich sein. Dazu müsste die Waffe mit "F im Fünfeck" und einer passenden PTB-Nummer gekennzeichnet sein.
Damit wäre der Nachweis erbracht und ich kann mir nicht vorstellen, dass die Waffe so gestempelt ist.
Ohne diesen formalen Nachweis und mit Baujahr vor 1970 (das ist sicher der Fall) kann man zwar auch den Status erreichen, muss das aber selber nachweisen (die <7,5J). Und das dürfte eher nicht möglich sein.
Somit bleibt wirklich nur der weitere Erbwaffenstatus oder alternativ der Eintrag in die gelbe WBK.
Die Waffe ist im NWR mit 22lr gelistet und unabhängig davon, ob das stimmt oder nicht, kann man die Waffe auf Gelb eintragen als "einschüssige Kurzwaffe".
Es ist kein Nachweis irgendeiner Disziplin gegenüber der Behörde erforderlich, es muss nur in irgendeinem Verband eine geben (dem man auch nicht angehören muss). Erst, wenn die Behörde nachfragen würde (was sie üblicherweise nicht macht), müßte man eine Disziplin nennen. Dann kommen aufgrund der eingetragenen 22lr ja die beiden schon genannten Disziplinen in Frage.
Ob die Waffe wirklich das Kaliber 22lr hat, prüft niemand ohne besonderen Anlaß.