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TGB11

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  1. Und du bist sicher, dass ein Beschussamt Rechtsfragen dieser Art beantwortet? Die würde ich kontaktieren, wenn irgendwas gebastelt oder verändert werden soll. Mir wäre das peinlich, so Fragen zu stellen, wie "darf ich den Verschluß meines K98-2 in den K98-1 stecken"? (von technischen Fragen wie dem korrekten Verschlussabstand mal abgesehen)
  2. Keep cool ... Ich plane weder einen Amoklauf noch bereite ich Sabotageakte der Speznaz vor Hintergrund ist ganz einfach: Ich besitze einen HA Bj. 1945 (Langwaffe Kat B, normal in Grüne WBK eingetragen), wo sich die Ersatzteilversorgung - sagen wir mal - schwierig gestaltet. Jetzt wird der gleiche Typ als "kastrierte" Version "Einzellader" am Gebrauchtmarkt angeboten. Da kam in mir die Überlegung auf, das Ding bei passendem (niedrigem) Preis als Ersatzteilspender in den Schrank zu stellen. Der Vorteil des Einzelladers liegt logischerweise darin, ihn auf "Gelb" zu bekommen. Ich habe natürlich nicht vor, an der "Einzelladereigenschaft" irgendwas zu drehen. Warum auch, ich habe ja schon die unverbastelte Version im Schrank. Im Prinzip kann man ja alles an unwesentlichen Bauteilen aus dem Einzellader ausschlachten. Interessant würde es nur, wenn man den Verschluss tauschen würde. So, wie der HA gebaut ist, wird das nichts an der Funktion ändern, also Einzellader bleibt auch mit dem Verschluss vom HA ein Einzellader. Die alte Waffe hat nur eine "Gesamt"- NWR-Nummer, die die Seriennummer der Waffe beeinhaltet. Der Verschlußträger hat allerdings sichtbar die jeweilige Seriennummer als Kennzeichnung. Tauscht man da was aus, hat man zwei sichtbare Seriennummern an der Waffe. Das ist nicht anders, wie mit einem ollen Repetierer, welcher eben nicht "nummerngleich" ist. Da würde auf dem Verschluss eine andere Nummer stehen als auf der Hülsenbrücke. Die Nummer auf der Hülsenbrücke wäre Bestandteil der NWR-Nummer.
  3. Guten Tag Zusammen, nehmen wir mal an, ich besäße zwei baugleiche Waffen, beide ordnungsgemäß in der WBK eingetragen. Darf ich da munter und frei wesentliche Bauteile unter den Waffen tauschen? Also darf ich z.B. den Verschluss über Kreuz tauschen? Bei einer möglichen Waffenaufbewahrungskontrolle könnte ich dann zwar alle Bauteile mit Nummer vorzeigen, aber eben nicht in der jeweiligen Grundwaffe verbaut. Kann das beanstandet werden? Im Extremfall könnte ich ja Waffe 2 ausschlachten und Waffe 1 damit instand setzen. Die defekten wesentlichen Teile müsste ich natürlich sicher im Schrank verwahren und ggf. vorweisen können. Bei einer Kontrolle hätte ich dann Waffe 1 mit unterschiedlichen Nummern zusammengesetzt und die alten Teile lose rumliegen. Gäbe sicherlich komische Fragen aber wenn ok, dann egal?
  4. Selkie gab den entscheidenden Hinweis, danke :-) Die DSU hat alle möglichen Disziplinen in der Sportordnung, damit sind die Waffen für Sportschützen zu erwerben. Es gibt in der DSU kein Limit bei den Joule, es steht nur >7,5 Joule Sind halbautomatische Luftgewehre Kat B?
  5. Guten Tag Zusammen, schon seit längere Zeit frage ich mich, wie man "starke" Luftgewehre in eine WBK einträgt. Trotz langer Recherche im www und befragen von Vereinskameraden bin ich da nicht weiter gekommen. Ich habe Grüne und Gelbe WBK und bin "nur" Sportschütze, also kein Jagdschein. Ein erlaubnispflichtiges Luftgewehr (Einzellader oder Repetierer) könnte ich mir vorstellen zu kaufen, habe aber keine echte Ahnung, wie das rechtlich genau aussieht. Die erste Schwierigkeit besteht schon mal darin, eine Disziplin in einer genehmigten Sportordnung zu finden. Der BDS kennt Field-Target mit Luftgewehren bis 16,3 Joule, andere habe ich nicht gefunden. Somit wäre also schon mal das Bedürfnis für Luftgewehre bis 16,3 Joule möglich, aber ... nur als Einzellader (Field-Traget wird mit Einzelladern geschossen) oder auch als Repetierer? Wie kann man als Sportschütze legal ein Luftgewehr größer 16,3 Joule erwerben? Mir schwebt da eines mit 40 Joule vor. Gibt es irgendwo eine Disziplin dafür? Und wie werden Luftgewehr-Halbautomaten eingestuft? Müssen die einen Voreintrag auf der Grünen WBK haben? Wie werden die Luftgewehre überhaupt in der WBK eingetragen? Steht da eine Joule-Angabe drin? Danke für eure Meinungen ;-)
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