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TGB11

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  1. Es steht heute so in der Zeitung: ***auszugsweises Zitat*** Ein jugendlicher Schütze hat an einer Grundschule im US-Bundesstaat Oregon drei Kinder und eine Lehrkraft getötet. Der 16 Jahre alte Angreifer wurde von einem zufälligen Augenzeugen verfolgt und erschossen, wie die Polizei auf einer Pressekonferenz mitteilte. Die getöteten Kinder waren demnach fünf, acht und elf Jahre alt. [...] Ein Passant habe gesehen, wie der Angreifer die Schule betrat, ihn verfolgt und schließlich erschossen. Als die Einsatzkräfte das Gebäude wenige Minuten nach dem ersten Notruf betraten, sei der Täter bereits tot gewesen. [...] Der Täter soll bei dem Vorfall eine nicht näher spezifizierte Langwaffe benutzt und nach ersten Erkenntnissen alleine gehandelt haben. Er habe auf Türen geschossen und sich dadurch gewaltsam Zugang zur Schule verschafft [...] Im ersten Notruf bei der Polizei hatte nach deren Angaben ein Autofahrer berichtet, ein Schütze habe auf sein Fahrzeug geschossen. Unmittelbar darauf meldeten sich demnach Dutzende weitere Anrufer und beschrieben, dass der Täter die Schule betreten und das Feuer eröffnet habe. Daraufhin sei ein Großaufgebot an Einsatzkräften ausgerückt (Zum Thema "häufige Amokläufe": Laut einer Analyse von CNN gab es in den Vereinigten Staaten im laufenden Jahr mindestens 52 Schusswaffenvorfälle an Schulen, bei denen mindestens 28 Menschen getötet und 48 weitere verletzt wurden.) ***Zitat Ende*** Ich war noch nie in Oregon, kann mir also kein Urteil erlauben, wie die normale Bevölkerung so im Alltag rumläuft. Die beschriebene Tatsache, dass ein zufällig vorbeikommender Passant den Amokläufer erschoss, erstaunt mich ziemlich. Also ich selbst würde höchstwahrscheinlich keine Waffe im Alltag mit mir rumschleppen, selbst wenn das erlaubt wäre. Ob ich auch so handeln würde, wie der Passant? Vielleicht, käme wohl auf die genauen Umstände an. Wobei als "Retter" doch das hohe Risiko besteht, von der Polizei als weiterer Amokläufer angesehen zu werden und dann gleich mit erschossen zu werden.
  2. Da kann ich noch einen draufsetzen Erste eingetragene Waffe ist ein Revolver im Mäusekaliber 4mm R lang. Ist eine erlaubnispflichtige Waffe aber eben bedürfnisfrei und ohne Sportordnung. Laufen ab dem Eintrag die 10 Jahre oder ab der 9x19, die danach folgte?
  3. Interessante Auslegung. Ich hatte 9 Monate vor meiner ersten WBK eine §27 Erlaubnis bekommen. Das habe ich gemacht, weil ich VL schiessen wollte und das auch gemacht habe. Allerdings gibt es dafür keine Schießnachweise, weil ich kein Schießbuch geführt habe. Gilt jetzt das Datum der §27 als Beginn der 10-Jahres-Frist? Ich habe da ja auch tatsächlich einen Schießsport ausgeübt, allerdings nicht mit erlaubnispflichtigen Waffen, weil den VL bekommt man so (ich habe den geerbt). Mit dem §27 kann man keine Fabrik-Munition kaufen aber trotzdem welche erwerben, in dem man sich welche herstellt. Was sagt denn der Jurist dazu?
  4. Jagdschein nicht gelöst = nicht mehr jagen gehen = keine Munition mehr kaufen können, wenn nicht in WBK gestempelt
  5. Ist doch beim Jagdschein genauso
  6. @MarkF hat sich viel Mühe mit seinen Texten gegeben und es erfordert auch einige Mühe, sie zu lesen und dann auch noch zu verstehen. Ich mische mich nicht in die fachliche Diskussion ein, ich stelle nur fest, dass entweder das Leseverständnis oft nicht ausreicht oder die eigene Überzeugung eben zu sehr überzeugend ist.
  7. Manche Verbände sind da halt sehr borniert. In meinem Verein haben wir in einem Gebäudekomplex drei Schießstände: 25m GK bis 1500J 50 und 100m KK (nur 22lr) 10m Luftdruckwaffen 7,5J Wenn ich also an einem Tag 9mm Pistole und 100m KK schieße, soll das wie ein Trainings-Termin zählen? Das ist Schwachsinn, sorry.
  8. Ich dachte immer, der bavarian shooter wäre auch Jäger. War ich wohl im Irrtum. Und zum K98k ... braucht man nicht Einen 98iger in 7x57 Mauser, ja DEN sollte man auf jeden Fall im Schrank haben 8x57 ist das völlig verkorkste Kaliber der staatlichen Gewehrprüfungskommission, das brauche ich (ja ich, also nicht von mir auf andere schließen) nicht.
  9. Stimmt, gefunden: => LF: 8613 Da muss man aber schon genau abgleichen und wenn man´s weiß, ist´s ja einfach Danke für den Hinweis
  10. Ich habe meine noch vorhandenen Restbestände Magtech kontrolliert, die genannte Charge ist nicht dabei, ich habe nur noch CE0125 L-8613. Auf der Umverpackung (der braune Wellpappkarton für 1000 Schuss) steht übrigens die Charge NICHT drauf, man muss eine 50iger Verkaufseinheit anschauen. Das finde ich blöd, weil man dann viele Kartons aufreissen müsste. Betrifft mich jetzt nicht, habe nur einen einen übrig.
  11. Pulverlose Munition hatte ich schon als 6,5x55 FMJ von S&B. ZH hat funktioniert, Geschoss steckte locker im Übergangskegel. War ein Selbstlader und der hatte logischerweise Ladehemmung Musste das Geschoss mit dem Putzstock entfernen, war aber ziemlich einfach. Magtech 9x19 habe ich jetzt die 2.000 Schuss (endlich) durch, kaufe ich nie wieder. Elende Sauerei macht die Pulver war bisher aber immer drin.
  12. Wenn die BW einen Teil ihrer unbeorderten Reservisten in Sachen Waffenhandhabung (incl. Treffen auch unter Stress) ausbilden möchte bzw. besser Ihnen die Chance auf freiwillige Teilnahme an Ausbildungen ermöglichen möchte, so muss sie dazu Schiessanlagen zur Verfügung stellen. Dort auf BW-Anlagen hätte man unter Kontrolle, dass nur Reservisten Übungen außerhalb der aktuellen Beschränkungen des zivilen Waffenrechts abhalten dürfen. Also sowas wie eine VVag unter RAG-Kontrolle mit eigenen Waffen. DVag Schießen sind logistisch sehr aufwendig, im Rahmen einer VVag aber recht einfach. Bis jetzt ist der Schießsport in einer RAG aber extrem zugeknöpft. Der VdRBW gibt sich weitaus strenger als z.B. der BDS. Da ich im Rahmen des VdRBW und auch im BDS und BDMP unterwegs bin, habe ich da einen guten Einblick. Aktuell will die BW nichts mit Unbeorderten zu tun haben, das ist leider so.
  13. Die Finnen haben interessante Methoden. Statt den Reservisten die Staatswaffen mit nach Hause zu geben, dürfen die Reservisten im Einberufungsfall ihre privaten Knarren mitbringen. Eigene Waffe an die Front: Finnland erlaubt Reservisten, private Schusswaffen im Kriegsfall mitzubringen - FOCUS online Ich würde meine PDP auch mitnehmen, darf das aber nicht
  14. Vielleicht einfach mal nach Finnland schauen? Ich kenne zwar nicht alle Einzelheiten aber so im Großen und Ganzen haben die Finnen eine deutlich andere Herangehensweise an "Reservisten" und, das sei dazu gesagt, auch eine völlig andere Mentalität und "Standing" in der Bevölkerung.
  15. Also mir ist ziemlich egal, ob ICH da ein Bedürfnis sehe. Ich sehe nur die Suche nach einer sinnhaften Argumentationskette, dass die Waffenbehörde eines sieht. Und wenn sich das machen lässt, von mir aus gerne.
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