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@ASE und @karlyman Ich hoffe, ihr zwei seht ein, dass der Bedürfnisquatsch von der Politik und Legislative entfernt gehört. Ich kann ASE durchaus folgen, vor Gericht wird es damit immer aussichtsloser. Lasst uns doch fordern, dass jeder gesetzestreue Bürger 2 Kat.B Waffen haben darf, einfach wie in Österreich, zum Selbstschutz. Dann fällt es auch den Gerichten nicht mehr so leicht, den Schutz der Bevölkerung um Leib und Leben gegen Hobbygelüste eines Individuums abzuwägen und selbigem sein Hobbygerät abzunehmen. Weil wenn der deutsche Gesetzgeber seinen Bürgern offiziell im Waffg zugestehen würde, sein eigenes Leben zuhause schützen zu dürfen, dann wäre das ein für die Gerichte neu zu berücksichtigender Sachverhalt.
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Die Gründe kann es durchaus geben, z. B. ein Waffendefekt und man muss lange auf ein Ersatzteil aus dem Ausland warten, oder der eine Spezialwettkampf, bei dem man die Waffe (nur) einsetzen kann, ist ausgefallen, oder die Munition war gerade länger nicht beschaffbar usw. Wahrscheinlich gibt es dann zumindest eine Verwarnung und zeitnahe Nachprüfung...
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Es passt insofern, als es bei dem Urteil um das Bedürfnisprinzip geht. Ohne ausreichendes Bedürfnis führt die Abwägung eines jeden individuellen Waffenbesitzes gegenüber dem Allgemeinwohl/Sicherheit der Allgemeinheit immer quasi automatisch zur (im Ergebnis oft entschädigungslosen) Enteignung. Und Bedürfnisse für Waffenteile / Upper wurden in Folgeurteilen dann auch nicht anerkannt. Insofern wird das Bedürfnisinstrument vermutlich noch recht grausam zuschlagen, wenn man die sich zunehmend festigende Rechtssprechung dazu sieht.
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Wir müssen uns nicht kleinreden. Stand 2022 gibt es laut Statista 407.370 Jagdscheininhaber. Mit BDS, BDMP, DSU und GK-DSB kommen bestimmt mehr als eine halbe Million GK Waffenbesitzer in D zusammen. Zum Vergleich mal ein paar Mitgliederzahlen der Parteien : CDU 371.986 SPD 365.190 CSU 130.379 GRÜNE 126.451 FDP 71.820 LINKE 54.214 AFD 41.000 GK-,KK- und KWS-Besitzer sind zahlenmäßig schon mal mehr als alle Parteimitglieder der wesentlichen Parteien zusammen gerechnet! Und aktuell geht es in den Urteilen um Verbote von druckluftbetriebenen Pfeilabschussgeräten, weil die noch in einigen Metern Entfernung erhebliche Verletzungen anrichten können. Das können prinzipiell natürlich alle DSB Druckluftpüster auch. Also rechnen wir mal mit 2...3 Millionen betroffener Bürger. Da sollte man meinen, als fitte Lobby sich so richtig Gehör verschaffen zu können! Warum legt man den wohlgesonnenen Politikern nicht mal einige der o. g. Urteile hin und fragt sie, ob diese Urteile das sind, was die Legislative sich vorgestellt habe. Und wie es sein kann, dass man als Politiker immer wieder beteuert, vom zigfach überprüften Legalwaffenbesitzer gehe keine Gefahr aus, aber dann die Gesetze so formuliert, dass der Fortbesitz eines Uppers oder eines Druckluftpfeilschussgerätes eine derart unerträgliche Gefahr darstellt, dass den Behörden nur (im Ergebnis) die entschädigungslose Enteignung und Zerstörung bleibt. Da stimmt doch was nicht, das ist doch ein enormer Widerspruch und eine komplette Veräppelung mündiger, gesetzestreuer Bürger! Hat die Politik kein Schamgefühl mehr?
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Hallo @Domenicus, die 4 Sportschützen, deren Urteile aus Berlin ich oben verlinkt hatte, wollten div. UPPER und Lower für AR15 eingetragen haben. Einer (ein IPSC Schütze) hat da sogar in 3 Anläufen verschiedene Bedürfnisbescheinigungen des BDS für die Disziplin 3416 beigebracht. Es hat ihnen allen nichts genutzt. Das VG Berlin hat sich auf das Urteil des VG Osnabrück berufen und die wiederum haben sich auf ein Urteil des VG Trier aus 2022 bezogen, sogar grosse Passagen daraus zitiert. https://justiz.rlp.de/fileadmin/justiz/Gerichte/Fachgerichte/Verwaltungsgerichte/Trier/2_K_1197_22_TR_Urteil_7214fdb2cca743e397ead30f6d329c2b.pdf Das scheint jetzt allmählich gefestigte Rechtssprechung zu werden und man kann sich gut vorstellen, wie der Legal- Waffenbesitz entschädigungslos pulverisert würde, wenn die nächste Verbotsrunde kommt. Die Atomlobby steht da völlig anders da, die bekommen Milliarden Entschädigungen, der kleine Sportschütze und Bürger wird hingegen verhöhnt und all das geschieht unter den Augen unserer Lobby und der es mit uns angeblich gut meinenden Parteien...
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Ja, seit mind. 20 Jahren ist der Kampf vor den Gerichten für Legalwaffenbesitzer nur noch wenig ergiebig. Die Urteile sind aber kein Zufall oder Willkür, sondern Ausfluss der Gesetzgebung und der z.B. per Bundestagsdrucksache veröffentlichten Intentionen des Gesetzgebers. Beispiel: Wenn das hier im Thread zitierte Verwaltungsgericht feststellt, dass die letzte Waffengesetzänderung nicht nur der Anpassung an die EU-Vorgaben gedient hat, sondern auch eine gewollte "Verschärfung" war, dann ist da im Vorfeld was schief gelaufen! Und da muss die Lobbyarbeit halt auch mal ansetzen. Wenn die Politik uns sagt "vom zig-fach überprüften Legalwaffenbesitz geht KEINE GEFAHR aus": Dann muss das im Gesetz, aber auch in den Präambeln und Begleittexten (Vorwort /Erläuterungen der Bundestagsdrucksachen) sich so wiederfinden. Und wenn die Politik verspricht: "Wir setzen nur die Vorgaben aus Brüssel um und wollen keine neuerliche Verschärfung." Dann muss auch das seinen Niederschlag im Gesetzestext und allen veröffentlichten Absichtserklärungen des Gesetzgebers (Bundestagsdrucksache) als ableitbarer Wille des Gesetzgebers drinstehen. Da sollte man als Lobby besonders drauf achten, nicht nur auf einzelne Gesetzespassagen, sondern auch auf das "Drumherum". Das Bedürfnisprinzip war übrigens auch das Ende für diese 4 Sportschützen in 4 Verfahren vor dem VG Berlin im Oktober 2023: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/JURE230058109 https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/JURE230058105 https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/JURE230058106 https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/JURE230058108
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Eigentlich geht es "nur" um druckluftbetriebene Pfeilabschussgeräte, die der Waffenbesitzer aus "wirtschaftlichem Interesse" behalten wollte - und verlor. Aber einige der Begründungssätze des Verwaltungsgerichts zeigen, dass es mit Dingen wie Vertrauensschutz, Besitzstandswahrung und dem Recht auf Eigentum in Sachen Legalwaffenbesitz nicht mehr weit her ist. Auch die Sozialpflichtigkeit des Eigentums wird bemüht, um privaten Schusswaffenbesitz dem Allgemeinwohl (der vermeintlich größeren Sicherheit der Gesellschaft durch weniger Legalwaffen) zu opfern. Aber, lest selbst: https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/3a0bb959-3471-46ff-8d82-4ce49a73115b ==> Welcher Gesetzgeber hatte denn wann genau mit "so wenig Kurzwaffen wie möglich..." seine "Absichten manifestiert"? Sind das wirklich in den 30er Jahre gute Absichten gewesen? Und: Wer hat in den 70er Jahren das Bedürfnisprinzip wiederentdeckt - wer bekam viel Macht durch Ausstellen von Bedürfnisbescheinigungen? Kann Legalwaffenbesitz in überprüften Händen nicht auch für mehr Sicherheit sorgen? ==> Demnach wäre ein z.B. Großkaliberverbot "zwingend" keine Enteignung, weil der Staat die abgegebenen Waffen ja nicht selber nutzen will (z.B. für seine Polizei), sondern einfach nur vernichten will. ==> Also ich kenne die "Sozialpflichtigkeit des Eigentums" so, dass man sein Eigentum (auch) zum Wohle der Allgemeinheit einsetzen soll. Hier wird das wohl so verstanden, dass man sein Eigentum zum Wohle der Allgemeinheit aufgeben/zerstören lassen soll. ==> Es gibt als bei Waffenrechtsverschärfungen faktisch keinen Vertrauensschutz mehr. ==> Hm, sollte man sich merken. Für etwaige Entschädigungen müsste man also Veräußerungsversuche belegen können? ==> Also wenn es nur um wenige Meter Distanz geht, fallen mir aber eine Menge anderer Gegenstände ein, deren verletzungswirkung auf diese wenige Meter Distanz auch beachtlich ist... Insgesamt zeigt das o.g. Urteil aber klar die Grenzen auf, was auf den Legalwaffenbesitz in D künftig zukommt, wenn es nicht gelingt, den Satz "So wenig Waffen wie möglich" aus den Gesetzesbegründungen rauszubekommen und wenn es nicht gelingt, das Bedürfnisprinzip weitgehend abzuschaffen (so wie es der VDB will). Das Bedürfnisprinzip zu Ende gedacht führt in seiner Abwägung mit dem Allgemeinwohl am Ende (mehr oder weniger) zum Totalverbot. Zudem müsste wie in Österreich ein Recht auf Selbstschutz zuhause für 2 Waffen der Klasse B eingeführt werden, da dies die "Schutzdiskussion" vor Gericht verlagern würde, denn auch das Individuum hat ein Schutzinteresse, nicht nur die Allgemeinheit. PS: Das o.g. Urteil wurde zwischenzeitlich schon mind. 4x zitiert, u.a. hat das VG Berlin im Oktober einem IPSC-Schützen die Eintragung von 2 AR15 Lowern und 2 AR15-Uppern auch mangels Bedürfnis (trotz BDS Bedürfnisbescheinigung für die DIsziplin 3416) verweigert: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/JURE230058109
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Die von Dir verlinkte "Handreichung" erhebt ausdrücklich keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Zudem scheint die Version 1.1 von 2020 relativ alt - gibt es da neuere Auflagen? Immerhin scheinen die Waffenbehörden sich just darauf (auf diese Handreichung) zu berufen: Siehe hier: https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/3a0bb959-3471-46ff-8d82-4ce49a73115b Leider obisegte die Behörde komplett in diesem Fall. Die Begründungen sind hart, Altbesitz ist quasi nichts mehr wert, weil die Gesellschaft immer und alternativlos sehr weitreichend vor allen Gefahren, die von Waffen in ziviler/Bürgerhand ausgehen, geschützt werden muss. Das Gericht führt sogar die "Sozialpflichtigkeit des Eigentums" wortwörtlich an, als Grund, warum man seinen Besitz an Waffen entschädigungslos aufgeben soll. Also unsere Überkontingentwaffen sind alle sozialpflichtig!
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"Sicher" ist, dass das Ganze nur Teil einer Vergrämungsstrategie ist. Beispiel: Schütze A besitzt 3 Halbautomaten, einen KK-SL, eine SL Flinte und ein schönes Match SL-Gewehr in .223. Damit ist sein LW Kontingent voll. Jetzt kauft er sich noch als Überkontingentwaffe eine kurze Spaßknarre in .223 und gefährdet mit diesem bloßen Besitz natürlich die öSuO von ganz Deutschland. Also ein klarer Fall für die Besitzbedürfnisfalle Wettkampfpflicht. Nur schnappt diese Falle natürlich nie zu, weil Schütze A seine Wettkampf- Pflicht einfach immer mit der braven Grundkontingentwaffe in .223 mit Daumenlochschichtholzschaft von Nill und 24 Zoll Superbull Lauf schiesst und keiner merkt's! So kann man ihm die Spaßknarre also gar nicht wegnehmen! Fazit: Das, was man mit der Regelung vorgeblich erreichen will, unbenötigte Waffen wieder einzuziehen (so wenig Waffen wie möglich...) , kann gar nicht sicher und überprüfbar erreicht werden. Offenbar geht es also nicht darum, sondern um simple Vergrämung. Und die Verbände werden in eine Position manövriert, wo sie regelmäßig Dinge bescheinigen, die sie gar nicht überprüfen können. Bei Trainings gleichen die ja teils sogar Schießbuch mit Schiessstandordner ab, aber bei den Überkontingentwaffen bescheinigen die blind... passt alles nicht zusammen... es sei denn, man macht wissentlich bei dem Vergrämungsspiel mit.
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Also die "Anforderungen" an fortgesetzten Waffenbesitz werden ja auch an anderer Stelle stetig erhöht. Stichwort : Gesundheit oder auch passende Parteienmitgliedschaft etc., da gibt es ja auch keinen Bestandsschutz. Insofern kann sicher auch die Besitzbedürfnisanforderung hochgeschraubt werden. Natürlich wird man keine rückwirkende Nachweise verlangen können, wenn etwa Wettkampfteilnahmen früher nicht erforderlich waren. Aber auf die Zukunft gerichtete Nachweise wohl schon. Wobei ich nach wie vor hochproblematisch finde dass die Verbände was bescheinigen sollen, was sie gar nicht prüfen können. In die Ergebnis Listen müssten eigentlich immer alle im Wettkampf jeweils verwendeten wesentlichen Teile mit ihrer Seriennummer bzw. NWR-ID mit aufgenommen werden, damit das jeweilige Besitzbedürfnis auch rechtssicher bescheinigt werden kann und die Behörden alles jeweils überprüfen können.
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Hm, wie wird das dann in Bayern kontrolliert? Mal angenommen, jemand besitzt 2-3 Halbautomaten in .223 neben anderen HA und schießt einen Wettkampf mit. Woher weiß der Verband, der dann bescheinigt, dass man auch wirklich genau den Halbautomaten aus dem Überkontingent eingesetzt hat und nicht den aus dem Grundkontingent? Und: Wird dabei nur das wesentliche führende Teil der Überkontingentwaffe kontrolliert, kann ich also selbige auch mit einem KK-Upper im Wettkampf schießen und das zählt dann für den Bedürfniserhalt der Grundwaffe in .223?
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Der BDS Landesverband 2 verlangt seit Januar nun 15 Euro für die Bescheinigung des Besitz- Bedürfnisses der Überkontingentwaffe. Wenn ich das richtig verstehe, gilt das dann nicht für das jeweilige Konglomerat, sondern für jede einzelne Überkontingentwaffe: "Die Gebühr für die Bearbeitung sämtlicher Waffenrechtlicher Bescheinigungen steigt von 14,- € auf 15,- € pro Vorgang/Bescheinigung. Dies bedeutet, dass auch bei Beantragung mehrerer Sportschützenbescheinigungen je Bescheinigung 15,- € zu zahlen sind und nicht wie bisher für das Konglomerat an Bescheinigungen. Ebenso werden Bescheinigungen für die Bedürfniswiederholungsprüfungen nach 5 und 10 Jahren, sowie die Bescheinigung zum Fortbestehen des Bedürfnisses für Überkontingentwaffen nach §14 Abs.5 nun mit 15,- € berechnet." Der Regelüberprüfungsturnus ist ja alle 5 Jahre, aber kann begründet verkürzt werden. Ist eine Anschaffung einer weiteren Überkontingentwaffe ein Grund, jeweils nochmals mit Zwischenprüfungen zu reagieren, im Sinne der offenbaren Vergrämungsstrategie? Gibt es bundeseinheitlich abgesprochene Gebührenfestsetzungen für die Bescheinigungen der Verbände und für die Prüfungen der Behörden oder ist mit solchen Absprachen zu rechnen ? Bleiben Altwaffen vor 2009 im Überkontingent dauerhaft von der Überprüfung verschont?
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Was ist jetzt so witzig? Mit "Verbände" meinte ich jetzt nicht primär das FWR, denn die möchten ja "Ruhe für die Verhandlungen". Sondern die Schiesssportverbände selber. Die sind durch die Bedürfnisbestätigungen für Überkontingentwaffen ja bürokratisch sehr belastet. Zudem: Wenn der Nachweis für jede Waffe im Überkontingent jedes Jahr geführt werden muss, und einer 10 Überkontingentwaffen hat, dann kostet das je nach Verband jedes Jahr 10 x 15 Euro, also in zehn Jahren 1500 Euro Verbandgebühren extra und ein Mehrfaches an die Behörde. Im Ergebnis werden fast alle Schützen künftig " im Kontingent bleiben", was dann aber auch weit weniger Wettkampfteilnahmen nach sich zieht, weil man passende Waffen für viele Disziplinen erst gar nicht mehr hat. Auch das schädigt dann die Verbände.
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Wenn dem so ist, dann wäre das jetzt ein klassischer Fall für einen durch einen Verband begleiteten/geführten Musterprozess. Gibt es da Signale?
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Na, dann lese doch bitte den ersten Satz noch einmal durch...
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Die Behörden greifen anscheinend jetzt richtig durch - so sehr, dass die Überkontingentwaffen schon den Markt kaputt machen: https://sportarms.eu/WebRoot/Store2/Shops/f8e297f7-0bf3-449d-88d2-6aa8f289120b/MediaGallery/pdf/Waffenankauf.jpg
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Forum Waffenrecht schließt VDB aus Vorstand aus
Schwarzwälder antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
@Andor Der DSB arbeitete seit langem mit dem FWR zusammen. 2017 ist der DSB sogar Vollmitglied geworden. 2018 allerdings angeblich wieder ausgetreten: https://meisterschuetzen.org/forum/thread/8018-dsb-kuendigt-mitgliedschaft-im-forum-waffenrecht/ Im Vorstand des FWR sitzt der DSB jedenfalls nicht, er macht auch weiter seine eigene waffenrechtliche Lobbyarbeit. Das konnten BDMP und BDS früher auch und eigentlich würden sie es auch heute bestimmt noch sehr gut können. -
Forum Waffenrecht schließt VDB aus Vorstand aus
Schwarzwälder antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
Ich würde es sehr schön finden, wenn die DSU mit dem VDB und ggf. bayrischen Jagdverband und weiteren Verbänden wie z.B. den berufllichen zivilen Waffenträgern, dem BVWSW, der eindeutige Satzungsziele hat https://bvwsw.de/mitgliedschaft/satzung.html ein "Gegenforum" zum FWR aufbaut. Das FWR hat ohnehin keinen Alleinvertretungsanspruch mehr, seit der größte Schützenverband, der DSB, ausgetreten ist. Das FWR "von innen" zu reformieren, dürfte hingegen wohl aussichtslos sein. Keusgen und Co. haben da ganze Arbeit geleistet! -
Forum Waffenrecht schließt VDB aus Vorstand aus
Schwarzwälder antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
Also ich hoffe nicht, dass der VDB sich vom FWR wieder einfangen lässt und aus Angst vor der eigenen Courage wieder in die *zumindest so wahrgenommene * Lethargie des FWR zurückfällt! Fritz Gepperth sagte doch selber, dass man nun "getrennt marschieren" wolle. Und als aus dem Vorstand gekicktes FWR Mitglied sollte man dann auch Konsequenzen ziehen, ich hoffe, das erkennt Herr Satzinger auch. Ansonsten hat Fritz Gepperth einen tollen Schießsportverband aufgebaut, sehr gutes Sportprogramm, super zentrale Anlage in Philippsburg, das ist eine beeindruckende Leistung. Sein einziger Fehler : Sich von Keusgen/dem FWR einfangen zu lassen. Klar, plötzlich saß er als neuer FWR - Vizepräsident im FWR, trotz damals noch recht kleinem BDS auf Augenhöhe mit den Präsidenten von DSB, DJV, BDMP etc, alle eigentlich damals größer und wichtiger als der BDS, aber war es das wert? Es gab auch eine Zeit vor dem FWR. Als ich 2001/2002 in den BDMP ging, hat mich mein damaliger SLG-Leiter, zugleich Bundes-Vize, immer mal wieder eingebremst ob meiner Initialen Begeisterung über das FWR. Er schilderte, wie er und die Frontleute des BDMP samt Fritz Gepperth vom BDS seinerzeit erfolgreich in Berlin Lobby-Politik betrieben hätten, die eigentliche FWR- Spitze damals hingegen seiner Einschätzung nach gar nicht richtig ernst genommen worden wäre. M.E. wäre es dem deutschen Legalwaffenbesitzer besser bekommen, wenn Fritz Gepperth und die übrigen Verbände weiter allein ohne Anleitung von Keusgen für uns Lobby-Politik betrieben hätten. Absprachen kann man auch ohne FWR treffen! Die unsinnigen Aussagen der alten Frontleute des FWR wie "man brauche Ruhe für die Verhandlungen", weshalb man keine Kampf vor Gerichten wollte, aber auch keine Unterschriftsaktionen oder sonstige Aktivitäten der Basis wünschte, kennen wir doch alle, darüber wird seit über 20 Jahren hier bei WO diskutiert und oft gejammert. Jetzt löst sich endlich ein Verband und setzt damit ungeahnte Energien frei. Bitte, lieber F. Satzinger: Lasst euch nicht wieder vom FWR einfangen! Macht weiter, volle Lotte! -
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Schwarzwälder antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
Ja, das stimmt. Die Stände gehören aber überwiegend DSB Vereinen und just der ist doch sowieso aus dem FWR ausgeschieden. Also wenn die DSU zum VDB überspringt und das FWR sausen lässt, dürfte das den DSB kaum jucken. Zudem gibt es schon auch Händler und Hersteller, die eigene Stände haben. Und mit jedem Mitglied mehr dürfte es einfacher werden, auch hier und da eigene Stände zu bauen oder zu übernehmen. -
Forum Waffenrecht schließt VDB aus Vorstand aus
Schwarzwälder antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
Ansonsten ist im Interview mit F. Satzinger doch alles gesagt worden: Der VDB ist aus dem FWR Vorstand rausgemobbt worden und hat jetzt im FWR genau so viel zu melden wie alle Fördermitglieder, nämlich nichts. Fritz Gepperth habe ihm klar gesagt, dass man nun "getrennt marschiere", aber in die selbe Richtung. Ist doch eine optimale Konkurrenzsituation für die Legalwaffenbesitzer! WIR haben es nun in der Hand, welche Art der Waffenrecht vertretung wir unterstützen! Jetzt muss der Großkampf um Fördermitglieder starten! Wenn der VDB es auf 100.000 engagierte Fördermitglieder schafft und das FWR im niedrigen vierstelligen Bereich dümpelt, dann machen wir Satzingers Rücken breit bei der Politik in Berlin und verschaffen dem VDB dann auch die nötigen Mittel über die Beiträge, auch z. B. für den Kampf vor Gerichten. Das FWR kann dann zwar eine Gegenoffensive zur Fördermitgliedswerbung starten, die aber nur halbwegs erfolgreich sein kann, wenn sie deutlich aktiver und transparenter werden und den Fördermitgliedern so richtig was bieten. Tun sie es nicht, wird das FWR marginalisiert! Also Win-Win für die Legalwaffenbesitzer! Wir haben es endlich in der Hand durch die entstandene Konkurrenzsituation gute, transparente, engagierte Verbandspolitik zu belohnen und blosser Geheimdiplomatie die rote Karte zu zeigen!!! Wir sind am Drücker! -
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Schwarzwälder antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
@knightDie DSU war seinerzeit 2008 bei der 12-Punkte Aktion am offensten eingestellt vom FWR Vorstand. Auch ist die DSU früher durchaus eigene Wege gegangen, etwa mit deren Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Momentan ist es sicher schwierig, neue Mitglieder zu bekommen, solange die Platzhirsche im FWR+DSB in der Front stehen. So gesehen wäre eine Zusammenarbeit der DSU mit dem VDB ein Alleinstellungsmerkmal, das viel Potential für neue Mitglieder bietet... -
Forum Waffenrecht schließt VDB aus Vorstand aus
Schwarzwälder antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
Mir war jetzt nicht bewußt dass @carcano zur persona non grata erklärt worden ist. Bei wem denn? WO, BDS oder FWR? @erstezw : Ja so vor 15 Jahren war Carcano über die ÖRAG mal tätig für uns. Hat prima geklappt. Beim Sohn wollten wir den BDS-Anwalt einschalten. Auch fairer Kontakt, aber bei der Rechtsschutzversicherung kann man nicht einfach so in allen waffenrechtlichen Dingen und womöglich noch zu allen beliebigen Anwälten gehen. Dieser Rechtsschutz scheint eher ein Notbehelf, aber ist natürlich viel besser als gar nichts, klar. -
Forum Waffenrecht schließt VDB aus Vorstand aus
Schwarzwälder antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
Ja der BDS bietet auch was an. Das ist aber nicht vergleichbar, meine ich. Da wird erstmal selektiert, ob die einen und wie die einen vertreten und man wird zunächst beraten. Beim FWR/ÖRAG kann man hingegen einfach + direkt zu einem Topanwalt seines Vertrauens, z.B. @Carcano, und die bezahlen, ohne wenn und aber und m.W. auch ohne Selbstbeteiligung. -
Forum Waffenrecht schließt VDB aus Vorstand aus
Schwarzwälder antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
Der Rechtsschutz über die ÖRAG ist nicht inbegriffen, aber für Fördermitglieder des FWR verbilligt. Es ist ein Spezialtarfif, den man von der ÖRAG dafür bekommt. Genau deswegen sind meine Frau und ich noch FWR-Mitglieder (aber ich bin auch in den VDB eingetreten). Der Spezialtarif nennt sich "Top Rechtsschutz Forum Waffenrecht" und kostet pro Mitglied und Jahr 42,00 EUR. Sowas sollte der VDB unbedingt mit anbieten! Zudem wären vertiefte Gespräche zwischen VDB und DSU sinnvoll, um hier einen Sportverband "rüpberzuholen", das ist die Chance der DSU! Die waren immer relativ offener, auch bei meiner früheren 12-Punkte Aktion. Auch bei den Parteien oder besser: den einzelnen Abgeordneten sollte man sich nicht auf eine Partei einengen lassen. Der FDP haben wir im Moment schon was zu verdanken, das ist giut. Aber es lohnt allemal, bei der Lobbyarbeit JEDE im Bundestag vertretene Partei und sogar JEDEN Abgeordneten anzusprechen. Bei der 12-Punkte Aktion waren auch SPD-Abgeordnete hilfreich - ich will das nur mal lobend sagen. Zudem wäre toll, wenn der VDB auch so Verbände wie die Wachdienste ins Boot holt - die betreiben auch Lobbyarbeit für ihre Leute, die in Firmen beruflich Waffen tragen. Die sind im FWR noch gar nicht vertreten.