-
Gesamte Inhalte
8.427 -
Benutzer seit
Alle Inhalte von Schwarzwälder
-
Aktion "Next Guneration" des VDB und das Forum Waffenrecht
Schwarzwälder antwortete auf Vroma's Thema in Waffenlobby
Der BDS hatte 2008 auch die 12 Punkte Aktion, die hier bei Wo losgetreten wurde, nicht unterstützt. Ich sage damit nicht, dass der BDS permanent unglücklich agiert in Sachen Waffenrecht. Aber ggf. wäre bei mehr Kooperation das eine oder andere mehr gelungen. Im Prinzip führt unsere Waffenlobby, namentlich das Forum Waffenrecht, vornehmlich Rückzugsgefechte. Der VDB will das ändern, deswegen bin ich da inzwischen auch Fördermitglied geworden. -
Behördliche Einträge in die WBK - was ist formal erforderlich? Welche Gebühr?
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
Hm, Tippex ist natürlich eine noch erstaunlichere Variante. Aber ich kenne es wirklich in > 20 Jahren WBK-Besitz nur so, dass immer Dienststempel+Unterschriftskürzel+Datum dazu angebracht wurden, und diesmal eben nur Dienstsiegel. Blöd ist halt, dass der unterste Stempel das Datum von 2017 trägt und das Wechselsystem, um das es geht (Nr. 7) überhaupt erst 2019 eingetragen wurde... -
In die Grüne WBK werden ja gerne behördlicherseits Einträge vorgenommen. Die werden dann mit Dienstsiegel, Datum und Unterschriftskürzel bekräftigt. Was ist dabei als Mindestmaß der Form halber erforderlich - und was geht nicht mehr? Hintergrund: In meine WBK von 2016 wurde 2017 auch meine Frau als Berechtigte eingetragen - für die lfd. Nummern 1 und 2. 2019 habe ich ein kaliberkleineres Wechselsystem (zu lfd. Nr. 1 - dieses ist unter lfd. Nr. 7 in derselben WBK eingetragen) angeschafft, für das wir 2020 beantragt hatten, dass meine Frau auch als Berechtigte eingetragen wird. Der neue Behördenmitarbeiter wollte aber über 3 Jahre lang nicht, trotz BKA-Bescheid für das Wechselsystem. Als der BDS-Landesverband dann bescheinigte, dass das Wechselsystem gem. BDS-Sportordnung zugelassen ist, gab es dann endlich den Stempel. Allerdings überschrieb der neue Mitarbeiter dabei die alte Berechtigung "für folgende Waffen Nr. 1 und 2 der WBK" derart, dass er aus der alten 1 eine 2 machte, aus der 2 eine 7 und vor die ursprüngliche 1 eine neue 1 einflickte, sodass die Berechtigung " für folgende Waffen Nr. 1, 2 und 7 der WBK" lautete. Das Ganze erhielt dann noch den Dienststempel, aber keine Unterschriftskürzel und kein neues Datum. Ist diese Vorgehensweise so noch rechtskonform (also: Hauptsache Dienstsiegel), oder MUSS ein Unterschriftskürzel und ein Datum dazu her? Dürfen Zahlen überschrieben werden in der WBK oder muss nicht ggf. durchgestrichen, abgestempelt und dann neu geschrieben werden? Ein Gebührenbescheid kam bislang nicht, nun haben wir einen solchen erbeten - oder sind solche kleinen Ergänzungen inzwischen tatsächlich kostenlos? Kann ich mir nicht vorstellen - was ist die übliche Gebühr für die Eintragung einer zusätzlichen Berechtigung für eine 2. Person in der WBK?
-
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Schwarzwälder antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Die VDMA Norm A/B war 2003 ausgelaufen. Nachfolgenorm war S1/S2 nach EN 14450. https://www.ecb-s.com/_data/PNO_2003_06_30_1_DE_DMA_024992.pdf Es ist verständlich, dass man 2002 keine auslaufende/veraltete Norm "auf Dauer" waffenrechtlich festschreiben wollte. Man hätte aber 2017 konsequenterweise dann die Nachfolgenormen S1 und S2 im WaffG festschreiben können. Dann hätten wir noch heute sehr günstige (es gab seinerzeit S1-Langwaffenschränke mit S2-Innenfach für um die 250 EUR) und auch relativ leichte Waffenschränke, die von einer neuen, europaweiten Norm überwacht sind und die gerade Einsteigern das Hobby etwas erleichtert hätten. Leider gab es in der Diskussion und den Verhandlungen fast nur die Sicht "A/B forever" oder "0/I muss sein". -
Ich werde keine mehrere hundert bis 2500 EUR Kongressgebühr aufwenden, um rauszufinden, wie das mit staatenlos werden und Impfpflicht vermeiden genau funktioniert. Allerdings kann ich mir denken, dass das evtl. mit der Haftungsfreistellung der Hersteller der "bedingt" zugelassenen Impfstoffe zu tun haben könnte. Die Regierungen haben ja vielfach ausführliche Verträge geschlossen, die BioNTech/Pfizer und Co. weitgehend freistellen. Ein Staatenloser ist aber möglicherweise nicht immer von diesen Vereinbarungen umfasst. Entsprechend ist man ja auch mancherorts auf der Welt auffallend zurückhaltend mit COVID19-Impfungen von Flüchtlingen.
-
Zum einen ist manchen schon die bloße Frage nach legalen Schlupflöchern beim Waffenrecht ein Dorn im Auge - auch und gerade hier bei WO, oft genug erlebt. Zum anderen kann ich beim plumpen "Ärmel hoch!" leider oft erstaunlich wenig Nachdenken erkennen, während man bei denjenigen, die sich mit den aktuellen mRNA-Impfstoffen kritisch auseinandersetzen, oft sehr viel mehr Intelligenz erkennen kann. Am Ende (bzw. eigentlich zunehmend schon jetzt) werden wir ja sehen, welche der Gruppen die richtigere Entscheidung getroffen hat. Also ich kann das jetzt nicht beurteilen, aber was man *kostenlos* als Einleitung geboten bekommt, macht vielleicht keinen hochseriösen Eindruck, aber hat mit Reichsbürgern wohl nix zu tun. Es wird mit der Not der Leute halt versucht - wie überall - ein Geschäft zu machen. Ansonsten - zurück zum Threadthema; statt den "zivilisierten" Panzern wäre ggf. eher ein "Tiny Haus" eine Lösung: Kleine isolierte und komplett ausgestattete Holzhäuser auf Fahrgestellen mit TÜV, die von (stärkeren) PKWs gezogen werden können. Das Haus Malmö kostet in Deutschland im Grundpreis 39.000 EUR (made in Brandenburg an der Havel): Anscheinend bekommt man auch vielerorts seit 2015 befristete "Abstellgenehmigungen" für solche Kleinsthäuser und bleibt mobil. Heizbedarf ist extrem niedrig (wenn man nicht sowieso im Süden überwintert). Und bei der respektablen Grundfläche von oft 20 qm und mehr findet sich dann sicher auch noch der Platz für einen kleinen Ier Schrank nebst Muni.
-
Ausgangsfrage war nicht die Impfpflicht, sondern allgemein, inwiefern ein mobiles Leben (Wohnmobil u.ä.) und WBK zusammenpassen könnten. Personen, die gegen eine Impfpflicht sind, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit aberkennen zu wollen, ist aber schon arg daneben. Im Umkehrschluss - wenn die Impfpflicht als nicht verfassungskonform vom Verfassungsgericht beurteilt würde - müsste man dann denen, die sich in diesen letzten Monaten massiv für eine dann verfassungsfeindliche Idee eingesetzt und massiv die Impfpflicht gefordert haben, die im letzten Jahr "Ungeimpfte" ausgegrenzt (StGB 130,1), beleidigt und mit Häme überzogen haben, dann allen ihre WBKs abnehmen. Wäre doch fair, oder? Ansonsten, wenn man es doch etwas entspannter sehen möchte: Es gibt viele Steuervermeidungsfanatiker, die bisweilen auch skurile Ideen und Handlungen entwickeln; es gibt selbst Legalwaffenbesitzer, die einen ziemlichen Affentanz wegen ihrer Bedürfnisse aufführen, selbst tausende Wohnzimmerhändler, die den Händlerschein primär wegen eigener waffenrechtlicher Vorteile machen usw., also dass sich manche Leute Gedanken machen, wie sie um eine aus ihrer ggf. auch wissenschaftlichen Sicht potentiell eher schädlichen/wenig nützlichen Impfung - drum herum kommen, sollte da bei weitem nicht so abartig sein, wie manche hier wieder tun. Allerdings habe ich selber keine Kongresse besucht und auch keinen Kongress abgehalten. Von einer Bekannten habe ich aber von einem Kongress erfahren, bei dem die Wohnmobil-Lösung wohl recht stark empfohlen wird: https://rette-sich-wer-kann-kongress.de/ Auch über Staatenlosigkeit wird da gesprochen, als ergänzende Lösung. Es gibt unterschiedlich abgestufte Online-Teilnahmegebühren bis rd. 2500 EUR (wenn man alles wissen will), von daher werde ich selber nicht teilnehmen. Also beim Vorwurf Gelddruckmaschine hast Du Recht...
-
Das sagt keiner, aber Heizung+Strom sind in einem Wohnmobil schon ne andere Nummer, als in einem großen Haus, womöglich Altbau. Ich kenne 2 kleine Haushalte in alten EFH, die verbrauchen jeweils 4000 Liter/Jahr, das kratzt aktuell an 10.000 EUR, die man vom Nettogehalt nur fürs Öl hinlegen muss, Tendenz weiter sehr stark steigend, weil der Wirtschaftssanktionskrieg auf dem Rücken der kleinen Leute ausgetragen wird und Putins Öl (36% Marktanteil) und Gas (50% Marktanteil) jetzt auch noch gekappt werden sollen. Wenn dann mal ein voller Heizöltank mit 20.000 EUR zu Buche schlagen sollte, kommt noch so mancher auf unkonventionelle Lösungen a la Wohnmobil. Denn dann überwintert man gerne mit dem Womo in Südspanien und spart sich das (größtenteils).
-
Womit ja immer noch nicht geklärt wäre, ob eine Jagdhütte auch für Personen, die keinen festen Wohnsitz in D haben, zulässig zur Lagerung von 3 Langwaffen in einem Ier Schrank ist. M.E. müssten z.B. ausländische Jäger durchaus darin lagern dürfen, wenn sie öfter wiederkehrend Tagesjagdscheine nutzen. Dann wiederum müsste das auch für deutsche Wohnmobilisten eine Möglichkeit sein.
-
Was wirklich "krank" ist brauchen wir hier nicht zu diskutieren. Aber Wohnmobilisten gibt es ja sicher viele, auch Langzeitreisende. In den USA wohl noch mehr, aber kann ja auch in D kommen. Deswegen finde ich die Frage schon interessant und allemal nicht so abstrakt und an den Haaren herbeigezogen, als dass man nicht mal unter LWBs das andiskutieren könnte. Manchen könnte ja auch die aktuelle Teuerung aus seinem Häusle treiben. Wer die Raten nicht mehr schafft oder seinen Heizöltank nicht mehr füllen kann (mancher braucht für seinen Altbau 4000 Liter/Jahr, was fast 10.000 EUR kostet - zzgl. Strom, der irre teuer wird etc.), der steigt dann ggf. notgedrungen in sein WoMo und nächtigt in Carinthia 6 Schlafsäcken...
-
Also in Kursen als Vorbereitung auf die Impfpflicht in D, falls die nächsten Monat beschlossen werden wird, wird das Vorgehen (phasenweise Umzug ins Wohnmobil) empfohlen. Es geht dabei nicht um plumpes "Wegfahren vor der Spritze" (eher vielleicht um ein Umfahren von "roten" Warnstufe-Zonen/Hot-Spots), sondern um die Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen, die eben sowohl in Österreich als auch in D nur Personen mit festem Wohnsitz > 6 Monate als von der Impfpflicht erfasst ansehen. Insofern wird es noch zu einem Run auf Wohnmobile kommen, wenn mich nicht alles täuscht. Und dass darunter auch etliche LWB sein werden, ist dann stark anzunehmen.
-
In einen Kofferraum nicht (außer auf Reisen, was ja hier der Fall wäre). Vergleichen könnte man die Lagerung mit einer unbewohnten Jagdhütte. Da dürfen 3 Selbstladegewehre in einem Ier Schrank dauerhaft gelagert werden. Und eine Jagdhütte ist ja auch kein "fester Wohnsitz". Da ist die Unterbringung in nem fest eingebauten Ier Schrank in einem Wohnmobil doch allemal sicherer.
-
Was passiert eigentlich, wenn man seinen festen Wohnsitz abmeldet und sich "reisend" meldet, also in ein robustes Wohnmobil zieht und dort (natürlich) einen kleinen 0er oder Ier Schrank vorhält, um seine WBK-pflichtigen Waffen unterzubringen. Ist das innerhalb Deutschlands erlaubt (wenn man weiter trainiert/Schießbuch führt) - und wenn ja, für wie lange? Hier kommt das Bundesverwaltungsamt ja noch nicht ins Spiel (oder doch), weil man im Inland bleibt, nur eben mal da mal dort. Wie ist das, wenn man mit seinem WoMo dann auch zeitweise ins europ. Ausland zieht und dort einen (ggf. auch festen) Wohnsitz für einige Monate einnehme, aber vor Jahresfrist wieder nach D zurückziehe und wieder einen festen Wohnsitz in D einnehme. Selbst ein vorübergehender Aufenthalt im Ausland ist ja bedürfnisrechtlich unkritisch.
-
https://www.tagesschau.de/newsticker/liveblog-ukraine-samstag-101.html#Waffen Erstaunlich, wie kritiklos und fast wohlwollend das von der Tagesschau berichtet wird. Eine vollautomatische Feuerwaffe mit 400 Schuss Muni dazu und das für gleich 25.000 Bürger? Bei jedem anderen Krisenherd wäre das SEHR kritisiert worden, aber offenbar glaubt man am Ende doch an die Wirkung solcher Maßnahmen...
-
Landesmeisterschaften unter 2Gplus - was geht, was nicht?
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Es geht mir jetzt zunächst darum, dass die Behörde entscheidet. Untersagt die bestimmte Handlungen, hat sich alles andere erübrigt und wir brauchen dann auch nicht weiter diskutieren, schon gar nicht bei WO.. -
Landesmeisterschaften unter 2Gplus - was geht, was nicht?
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
@Bounty Danke für den Hinweis. Sollte die Gesundheitsbehörde meine Anfrage negativ bescheiden, bringe ich Einverständniserklärungen mit. -
Landesmeisterschaften unter 2Gplus - was geht, was nicht?
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
@PetMan: Lege mir nichts in den Mund, was ich nicht gesagt habe. Es gibt einzelne Leute, die den Effekt der Impfung "ein bisschen" überbewerten. Ein Beispiel haben wir hier im Thread. Dass 75% "impfgläubig" sind, habe ich nicht gesagt. Sodann wünsche ich dem LV in der Tat nicht, dass das Gesundheitsamt vorbeikommt (die sind in erster Linie für Pandemie-Fragen zuständig, nicht das Ordnungsamt). Und nein, ich werde gegen keine Regeln verstossen und will hier auch nicht mitschiessen. Dass mein Sohn es nun darf, genügt mir. Fragen ist allerdings nicht verboten. Und die zuständige Gesundheitsbehörde entscheidet was geht, also frage ich da jetzt auch nach, damit so Schlaumeier wie Du nicht meinen, sie wüssten es besser als die Behörde. @Fyodor: Da mein Sohn auch bei der LM ein paar Disziplinen und mit Lang- und Kurzwaffen schiessen wird, gleichzeitig durch die Pandemie-Vorgabe, dass nie mehr als 15 Personen zugleich Indoor sein dürfen, ist es sicher sinnvoll, wenn der Jugendliche einen Betreuer hat, der für einen zügigen und reibungslosen Ablauf sorgt, die div. Waffen zu den div. Ständen verbringt, bei Waffenumbau und Muniauswahl hilft etc., und bei alledem auch dem Sohn als Betreuer Ruhe + Sicherheit vermittelt. Wie gesagt: Die Behörde entscheidet. Nicht Du. Und an die Vorgaben der Behörde werde ich mich 1:1 halten, zumal ich in deren Landkreis/Zuständigkeit auch noch vertretungsärztlich tätig bin. @Katechont: Ja, es besteht ein Unterschied, ob die Pandemie-Regelungen im Schützensport vollumfänglich in Anspruch genommen werden oder übertreten werden. Ersteres ist legitim und möchte ich schon. Letzteres will ich definitiv nicht, man muss aber fragen dürfen, wenn Grenzen unklar sind. Leider aber sind einige hier unterwegs, denen die Pandemie-Regeln nicht scharf genug sind und nach Mehr rufen: Wenn Ehrenamtler mit 3G tätig werden dürfen, muss man nicht nach "2G plus für alle" rufen. Und wenn Jugendliche noch mit 3G mitmachen dürfen, sollte man das nicht zähneknirschend hinnehmen, sondern sich für die Jugend freuen. Aber mir wird langsam klar, dass die Umfragen, wonach die Mehrheit in D für Lockdown, Beibehaltung der Maskenpflichten und Einführung einer totalen Impfpflicht sind, offenbar gar nicht so gefaked sind, sondern der Realität recht nahe kommen. -
Landesmeisterschaften unter 2Gplus - was geht, was nicht?
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
@Katechont: Herzlichen Dank!! Dieser Passus ist für mich enorm hilfreich. Sohnemann hat sich gefreut, dass er nun starten darf. Allerdings wäre es ihm schon lieber, wenn ein Elternteil mit rein dürfte, was ja damit prinzipiell möglich wäre. Diesbezüglich werde ich aber nun doch direkt beim Gesundheitsamt anfragen, ob das von denen aus für die Landesmeisterschaft so statthaft ist, damit alles behördlich/amtlich korrekt ist und keiner mir den Vorwurf machen kann, ich würde was "ausreizen" oder mich nicht an Regeln halten. Die Landesverordnung "schlägt" dann aber wohl die Bundesregelung, d.h. ich muss ihn dann auch testen lassen (was absolut ok ist) und dem Wortlaut nach müssen bei Warnstufe ROT dann auch generell alle Geboosterten zusätzlich getestet sein, was m.E. durchaus auch Sinn macht. Eine medizinische Fachtagung in MV hat das übrigens diesen Winter auch schon so gehandhabt: ALLE (ausnahmslos) Teilnehmer (Ärzte!) mussten getestet werden. Egal ob geboostert, altgeimpft oder genesen. Die wissen schon, warum 😉 @sundance Richtige Einstellung, darum geht's. Für manche scheint es gleichwohl verlockender, sich durch schärfste Auslegung bzw. Ausnutzung der Corona-Verordnungen unliebsamer Konkurrenz zu entledigen 😉 -
Landesmeisterschaften unter 2Gplus - was geht, was nicht?
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Ja, so sieht es der BDMP Verband, aber eigentlich sind z.B. Arbeitnehmer, die nach der 70-Tage-Regelung fest beschäftigt/eingestellt sind, auch nicht sozialversicherungspflichtig. Sie dürfen einfach nicht mehr als 70 Tage im Jahr arbeiten. Und für die müsste auch 3G gelten. Also wär's doch sinnvoller, das Beschäftigungsverhältnis an der Unfallversicherung festzumachen. Die muss der Arbeitgeber für die 70-Tage-pro-Jahr-Angestellten nämlich bezahlen. Und die kann und sollte jeder Schützenverein auch für seine angestellten Helfer bezahlen. Mein Verein macht's, ich bin unfallversichert über den VBG, was ich allen hier bei WO schon vorgeschlagen hatte (2,84 EUR/Jahr und Nase) : https://forum.waffen-online.de/topic/438057-schützen-im-ehrenamt-mit-284-eurjahr-abgesichert-in-der-berufsgenossenschaft/#comment-2109128 Vielleicht ist ein Kurzreim eingängiger 😉 Zahlt der Verein was für Dich ein, dann musst Du wohl Beschäft'ger sein und bist Du bei der VBG - dann gilt für Dich 3G !! oder so... -
Landesmeisterschaften unter 2Gplus - was geht, was nicht?
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Bescheid vom Verband: Der 16jährige Sohn darf mitmachen. 👍 Der Rest muss draussen warten. Weitere Ausnahmen werden nicht gemacht. Eins hat mich aber nachdenklich gemacht. Die "3G-Regel für Beschäftigte" greife für normale Aufsichten gar nicht! Voraussetzung dafür sei eine Anstellung beim Schießstandbetreiber bzw. "eine regelmäßige sozialversicherungspflichtige Vergütung vom Verband" Hat sich da was geändert? Das wäre Frust pur! Gilt das auch für Vereine, wo man Pflichteinsatzstunden hat - oder wird es da anders gewertet? -
Landesmeisterschaften unter 2Gplus - was geht, was nicht?
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Das setzt voraus, dass die Lüftungsanlage eingeschalten und voll funktionsfähig ist. Was m.E. nach leider öfter nicht der Fall ist. HEPA H14 Filter etc. wären dann auch noch gut - haben aber längst nicht alle Anlagen. Hat Deine RSA solche Filter? Nein. Entweder testet ein Test das, was er soll, oder eben nicht. Die Schnelltests werden hinsichtlich Sensitivität und Spezifität auch geprüft, da finden sich keine unterschiedlichen Angaben für vorgeimpfte oder ungeimpfte Probanden. Wenn wie bei den oben zitierten BDMP Hygieneregeln gar keine Masken vorgeschrieben sind, dann kannst Du ggf. schon eine FFP3-Maske mit Ventil nutzen. Die schützt Dich maximal, Dein Umfeld aber leider gar nicht (da wirkt es u.U. sogar eher kontraproduktiv). Ich bin absolut überzeugt, dass der Schwarzwälder neben Dir ein geringeres Risiko für Dich wäre als manch anderer. Ich werde fast täglich getestet war immer symptomlos und wenn Du mir ne FFP3-Maske (bei mir dann natürlich ohne Ventil) verpassen wolltest, nehme ich das auch noch hin. Ich hoffe für Dich, dass Du nicht doch noch mal erfahren musst, wie man sich bei einem reinen 2Gplus-Event anstecken kann. Und wegen dem "dünnhäutig": Berechne doch nochmal Dein individuelles Risiko, an Covid-19 schwer zu erkranken oder zu versterben mit einem Rechner der Universität Oxford tun: https://qcovid.org/Home/AcademicLicence?licencedUrl=%2FCalculation (man muss erst die Lizenzbedingungen akzeptieren, es kostet nix). 15% Sterberisiko ist für aktive Schützen eigentlich nicht zu schaffen und bei Omicron erst recht nicht. Wobei das noch nicht zu Zeiten Omicrons erstellt wurde, also jetzt kannst Du die Werte nochmals deutlich nach unten korrigieren. -
Landesmeisterschaften unter 2Gplus - was geht, was nicht?
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Du musst mir nicht glauben, ich habe vieles mit Studien im Off Topic Bereich belegt. Das will ich hier nicht wiederholen. Auch @joker_ch und andere haben da einen riesigen Fundus von Studien/Links/Infos zusammengetragen. Für manchen Impfgläubigen ziemlich frustrierend, ich weiß 😉 Na komm! Du nimmst dieselben Schnelltests, vom BfArM und PEI zugelassen. Damit testest Du mal "Altgeimpfte" (2G plus) und mal Ungeimpfte (3G). Woher nimmst Du die Erkenntnis, dass der Test bei "Altgeimpften" immer richtig ist und bei Ungeimpften nicht?? Du kennst aber schon die CFR (case fatality rate) von Prof. Ioannidis und seinem Team? Also Deine 15% sind da weitab jeglicher Studienergebnisse, da hast Du wohl einen extrem besonderen Bekanntenkreis. Wenn Du aber so ein hohes Sterberisiko bei Dir befürchtest, dann solltest Du - und das sage ich Dir jetzt ganz ehrlich und ohne Häme - den Indoor-Schießsportveranstaltungen bei derzeitiger Inzidenzlage tatsächlich fernbleiben. Egal, ob die unter 2G, 2G plus oder 3G Bedingungen laufen, denn das Risiko bekommst Du mit keiner der Bedingungen abgefangen. Wenn Du bei Dir aufgrund Deiner Vorerkrankungen mit 15% Sterberisiko im Infektionsfalle ausgehen musst, würde ich das nicht tun.