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Schwarzwälder

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  1. Ja, nur die bedürfen daher auch eines Richterbeschlusses. Welcher Richter entscheidet künftig, ob Briefe oder Pakete geöffnet werden dürfen? @SEler Du hast recht, *eingeschränkt* werden darf dieses Grundrecht schon - durch ein Gesetz mit dem dazugehörigen Gesetzgebungsprozess und einer öffentlichen Diskussion. Allerdings darf das Gesetz nicht soweit gehen, dass das Grundrecht komplett ausgehöhlt, ja quasi außer Kraft gesetzt würde. Einschränken heißt nicht aufheben. Und in der Diskussion vermisse ich den Gesichtspunkt Grundrechtsschutz und damit Schutz der Demokratie im Vergleich zu einer leicht verbesserten Strafverfolgung. Auf die Spitze getrieben mal ein Zitat einer CSU-Politikerin (Daniela Ludwig) dazu: https://www.nordbayern.de/panorama/postboten-durfen-kunftig-pakete-offnen-unter-einer-bedingung-1.10839745 Also wenn nur ein einziges Drogenpäckchen mehr abgefangen werden kann, dann pfeifen wir komplett auf unser Grundrecht Art. 10,1. Mal ehrlich: Findest Du das noch ein angemessenes Abwägen unserer Legislative?! Im Prinzip ist es jetzt möglich, wenn man bestimmte Personen ins Visier nehmen will, alle deren Pakete erstmal zu beschädigen (Paket fallen lassen, versehentlich drauftreten, was weiß ich), es dann zu kplt. zu öffnen und mal so zu gucken, was der/die betreffende (vielleicht auch nur politisch missliebige) Person so alles bestellt/bekommt. Irgendwann wird Routine draus und die paar tausend staatlich bestellten Postgeheimnisverletzer finden sich wieder wie zu DDR-Zeiten ein. Ein neues Unterdrückungsinstrument der Opposition feiert fröhliche Urständ! Und falls der Postdienstleister mal nicht so den Handlanger abgeben will, wird er (bzw. sein AG) mit 500.000 EUR Bussgeld bedroht/erpresst. Geht's noch??! Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat - und da MUSS es stets um eine sehr sorgfältige Abwägung gehen - die hier offenbar völlig fehlt!
  2. Hast Du vielleicht eine Statistik zu Deinen "...es geht um xyz" Zahlen? Es gibt also Deiner Meinung nach KEINE andere Möglichkeit, illegale Waffen+Drogen zu verhindern, außer indem man ein Grundrecht mit Ewigkeitsgarantie "schleift"? Es kann doch so einfach sein.
  3. 3 Anmerkungen noch: Eine Optik kann durchaus die Gesamterscheinung beeinflussen und damit problematisch sein - siehe AUG mit orig. Optik. Und im oben zitierten Urteil legen die Richter gleich ein weiteres Anscheinsmerkmal für AR15-Derivate wie den Tippman fest: eine Tragegriffvisierung wäre hier ein Anscheinsmerkmal und würde ich nicht einfach so am Tippman anbringen. Das Zweibein ist ein weiteres Anscheinsmerkmal. Hier kann man ggf. aber ein besonders sportliches, filigranes Zweibein aussuchen, das die Gesamterscheinung nicht in Richtung KWKG-Optik verschiebt. Habe ich so gemacht bei der HERA 9er und dann einen BKA-Bescheid bekommen. Inzwischen scheint man das aber generell sportschützenfreundlicher zu sehen. Evtl. kannst Du ein bisheriges Anscheinsmerkmal entfernen, um ein weiteres hinzufügen zu dürfen (z.B. den Schubschaft durch einen Festschaft ersetzen und dafür ein Zweibein montieren). In jedem Fall wird aber dann ein kl. BKA-Bescheid fällig.
  4. Ja, ich komme da auf immer wildere Ideen, die ich ihr vorgeschlagen habe. Z.B. mit den Sony Smartphones 3D-Fotos der Lieblingstante machen und die dann vollfarbig als Büste ausdrucken==> tolles Geschenk! Gut: Metalldruck und PEEK ist schon teuer. Die PEEK-Filamente, da kostet eine 500 Gramm Rolle 200 EUR und mehr. Im Einzelfall, wenn Ersatzteile aber nicht mehr zu bekommen sind, kann es ggf. doch ne Alternative sein. @Speedmark Mit den konstanten Umgebungsbedingungen meinst Du wohl rundum geschlossene 3D-Drucker mit Heizplatte etc. - Die sind jetzt aber auch nicht soo teuer. Mit dem Sintern kann man die Endmaße auf 0,5% genau vorausberechnen/festlegen- so stand das im oben verlinkten Report bei der Firma PT+A Dresden. Das klingt jetzt nach relativ viel - ist aber offenbar das, was industrielle Geschosshersteller eben auch so liefern, zumindest wenn man den Profis bei Brian Enos glauben darf: https://forums.brianenos.com/topic/287670-how-much-variation-in-bullet-length-is-considered-normal-and-acceptable/ oder hier - da hat jemand die Sierra .223 Rem Geschosse genommen (10 Stück) und fand eine Geschosslänge zwischen 0,845 inch und 0,852 inch - also 0,8% Unterschied. https://www.marlinowners.com/threads/what-is-a-reasonable-variance-in-bullet-length.50742/ Wenn man also ggf. den Grünling noch bearbeitet, sollte man nach dem Sintern doch ganz gut maßhaltig dastehen?
  5. @Sebastians hat mich neulich ziemlich angefixt mit seinem 3D Drucker Vorschlag. Tatsächlich geht schon mit Einstiegsdruckern erstaunliches: Ein Ender3 für 200-300 EUR https://www.3djake.de/creality-3d-drucker-ersatzteile/ender-3-v2? kann günstig für wenige Taler zum Metallfilament-Drucker aufgerüstet werden oder mit 2-4 Extrudern günstig zum Mehrfarb-3D-Drucker aufgerüstet werden. Überhaupt die Metallfilamente: Da ist inzwischen sogar härtester Stahl (Wolfram Carbide) oder härtbarer Edelstahl möglich - die deutsche Firma PT+A macht's möglich: https://www.youtube.com/watch?v=5PNXb5dptr8 Der Stahl kommt in feinsten Pulverkörnchen, das Filament gibt ihm mit Ender 3 und Co. die Form und anschließend wird das Ganze (der "Grünling") im Sinterofen (hier für 522 EUR bis 2200 Grad) https://www.etsy.com/de/listing/639772139/tabletop-hi-temp-2200-grad-burnout-ofen? zum reinen Hartstahl-Werkstück fertiggestellt. 3D-Vollfarbdrucker gibt es aber auch schon ab rd. 2000 EUR https://direktkauf.idealo.de/productpage/5822872? und wer nicht sintern möchte, kann Hochtemperatur-3D-Drucker für gut 3000 EUR in Industriequalität kaufen https://madatshop.com/creatbot-f430-–-420-°-c-version-hochtemperatur-3d-drucker und PEEK (Polyetheretherketon) bei 420 Grad verdrucken (dauerhaft thermostabil bis 260 Grad und dermaßen hart, dass es auch für Motorenteile taugt). So kann man sich: Pica-Schienen und Zielfernrohrmontagen drucken seinen MP5-Klon BKA-konform für Sportschützen umdrucken (wie ein WO-User demonstriert hat) selbst Haltebolzen etc. drucken, Schaftteile, Griffe, Visierteile etc. (eben alles was frei ist) Spannend: Reicht die Leistungsfähigkeit auch aus, um Geschosse zu drucken (Achtung: natürlich unter Beachtung max. zulässiger Brinellhärten, Hartstahlgeschosse sind KWKG!!!)? Die bleifrei Geschosse für die Jagd sind ja sehr teuer, wäre ja schön, wenn man das mit Kupferfilament+sintern Kupfer-Vollgeschosse (als Beispiel) hinbekäme. Auch für Slugs (evtl. sogar nur angesintert) wäre da ggf. günstig und für die Zukunft ganz wichtig: "bleifrei!" was möglich. Jedenfalls freut es mich, dass so viel konstruktive Power ins Volk kommt, selbst ein 3D-Druckerhersteller schwärmt da in seiner Werbung von "Demokratisierung" https://www.xyzprinting.com/de-DE/product/da-Vinci-Color zu der er mit seinem Produkt beitragen will! 3D:Drucker als die 5. Macht in einer Demokratie 😉 Und manche gebrochenen Teile an Altwaffen lassen sich so ggf. sogar einscannen und nachdrucken (Achtung: ggf. je nach Teil muss vorher eine Herstellungserlaubnis beantragt werden gem. §26 WaffG oder via Büma).
  6. Was sich nur änderte: In der Feuerwaffen-Richtlinie der EU sind Schulterwaffen, die von über 60 cm Länge auf < 60 cm gebracht werden können, nun verbotene Waffen. Eine SP5 mit Schubschaft, die eingeschoben < 60 cm Gesamtlänge kommt, wäre daher in div. EU-Ländern verboten, soweit ich weiß auch in Österreich und der Schweiz. Das nur, falls Du mal ins Ausland damit reisen wolltest...
  7. Ja, das mit dem "man hat ja nichts zu verbergen" ist so ein verbaler Knüppel, bei dem immer unterstellt wird, wer was im Privaten/unerkannt machen will, will was Illegales machen. Das wahre Problem ist aber, dass die zunehmende Entledigung jedweden Datenschutzes zu einem Konformitätsdruck führt, der die grundgesetzlich garantierte "freie Entfaltung der Persönlichkeit" völlig hemmt. Wenn jede Stelle einsehen kann, dass man bestimmten Hobbies nachgeht, die in keinem sehr guten Licht dastehen, oder man sich politisch oder religiös vom "Mainstream" absetzt (ich rede jetzt nicht von verfassungsfeindlich, aber es reicht ja mittlerweile schon, eine etwas konservativere Weltanschauung zu haben, um sich geächtet zu fühlen) etc., dann kommt man unter Druck und dann gibt man bestimmte Dinge eben auf - eine freie Entfaltung der Persönlichkeit ist dann jedenfalls gehemmt. Insofern ist dann der Entzug von Datenschutz+Privatsphäre die Grundlage für eine am Ende sehr gnadenlose Diktatur. China ist der Vorreiter: Lagerhaft für Millionen Bürger, Hinrichtungsbusse und Hinrichtungsopfer, deren Köpfe durch Sturmgewehre aus nächster Nähe geradezu halb weggeschossen wurden, sind warnende Beispiele, was uns da am Ende erwartet.
  8. @ED2Jucken und kratzen tut es höchstens mal, nachdem Dir die neue Bürgernummer eingeimpft wurde. Impfgegner? Waffen weg!
  9. Der Bundestag hat heute eine neue Bürgernummer eingeführt, die bisherige Steuer-ID gilt jetzt für 51 Dienste. https://www.computerbase.de/2021-01/bundestag-steuer-id-buergernummer/ Weiß jemand, ob die Bürgernummer künftig auch im Nationalen Waffenregister geführt wird und auf der WBK vermerkt wird? Falls ja, ist die Verknüpfung der eigenen Bürgernummer mit dem NWR für alle Behörden einsehbar? Muss bei allen Käufen und Verkäufen von Waffen, Munition etc. dann immer auch die Bürgernummer angegeben werden?
  10. Nur kurz zur Info: Herzlichen Dank @Bulldog, @ASE , @Waffen Tony u.a.: mein Sohn hat nun Waffe + WBK in Händen. Der Händler hatte ein Einsehen und mit Versenden von Waffe samt Überlassungsanzeige kam dann Bewegung in die Sache und die Behörde hat recht schnell auch die neuen NWR-IDs und eben die WBK ausgestellt. Vielen Dank für die Tipps. Da es ja jedes Jahr mehrere tausend Jungjäger gibt, ist der Thread und die hilfreichen Kommentare sicher auch noch für einige weitere Leute hilfreich.
  11. Die Behörde könnte sich unter Druck gesetzt fühlen und das den LWB spüren lassen. Die Polizei hätte bei den Kontrollen auch mehrere Probleme, weil der Jungjäger ja dann noch gar nicht im NWR gelistet ist. Selbst die Waffe ist womöglich nicht zuordnenbar (ggf. per Seriennummernsuche?), ebenso fehlt die Erlaubnis-ID. Den Spezialfall kennt man womöglich nicht und schon wird es ungemütlich. Die Behörde ist zu Jagdzeiten ja nicht immer erreichbar. M.E. sollte man mit Erteilung des JJS schon automatisch eine P-ID und Erlaubnis-ID ausgelöst werden, weil der JJS ja waffenrechtlich im Endeffekt wie eine Erlaubnis wirkt. Wenn das Fenster bis zur NWR-Nummernzuteilung zeitlich sehr kurz wäre (max. 14 Tage) wäre das ja alle ok, aber dem ist offenbar nicht so.
  12. @pulvernase schrieb doch: Das heißt, mit Kleinem Waffenschein kommt man ins System (NWR) rein. Dann hat man schonmal die PID und alles sollte flüssig laufen.
  13. Den Jugendjagdschein hatte er davor. Seit einem Jahr hat er einen "vollwertigen" JJS - bei uns für 3 Jahre.
  14. @gipflzipfla Es geht um einen meiner Söhne. Der ist noch nicht im NWR erfasst. Auch nicht als Sportschütze. Einen KWS hat er auch nicht. Nur eben einen gültigen 3-Jahres-Jagdschein. Deinen Link finde ich klasse, aber inwiefern bindet der den Händler u./o. die Behörde? Was geschieht, wenn der Jungjäger fröhlich einkaufen geht und dann die WBK einfach nicht kommen will? Dann hat er eine Waffe und keine WBK dazu und auch ein Leihschein vom Händler hilft dann nicht weiter - schlecht für Kontrollen auf der Jagd! Der Tipp mit dem KWS ist eigentlich eine gute Idee. Dann hat man für 50 EUR dafür gesorgt, dass man problemlos den Ersterwerb tätigen kann. Sollte man ggf. allen Jungjägern so empfehlen, wenn sich das mit der Handhabung wie bei unserem Händler überall so einspielt.
  15. Ist ein EGUN-Händler, bei dem wir aber schon öfter gekauft haben und der auch hier bei WO beliebt ist. Ich will den jetzt nicht schlecht machen. Wie es sich bei EGUN gehört, haben wir aber auch sofort überwiesen. Man will ja nicht dumm rummachen und eine schlechte Bewertung riskieren. Der Händler hat auch gleich ne ordentliche Rechnung erstellt mit Waffennummer usw., also soweit passt das ja alles. Das eigentliche Verschicken kann er aber erst nach Erhalt der div. Nummern vornehmen. Der gültige JJS reicht ihm dazu nicht. Daher haben wir Ende November alles ordentlich bei der Behörde angemeldet - und warten jetzt halt. Im Endeffekt hat der Händler uns sogar vor einer üblen Situation bewahrt: Waffenbesitz ohne gültige WBK. Leihschein gilt ja nur 1 Monat und der wäre jetzt rum, ohne dass die Behörde eine WBK geschickt hätte. Was die Behörde ggf. auch nicht tun kann, solange noch keine IDs vorhanden sind. Im Ergebnis kann ein Jungjäger nicht mehr so einfach auf JJS erwerben - "Rechteverlust" durch die Hintertür...
  16. Ich hatte erklärt, dass ein Verbot von Gästejagd in Zukunft ein Problem darstellen KÖNNTE (wenn man die Bedürfnisgeschichte immer enger fassen will). Das weißt Du natürlich aus dem Kontext, aber Du lässt nix unversucht, andere als Deppen darstellen zu wollen, oder? Im Moment ist die Erteilung des JJS die Bedürfnisgrundlage und da ich seit rd. 20 Jahren hier mitdiskutiere brauchst mich hier nicht als "bullshit" bezeichnen, das ist eine Frechheit! Mit besseren Manieren könntest Du bestimmt mehr Umsatz machen... aber jedem das Seine. Ansonsten: Damit die IDs kommen, muss die Behörde schon was tun. Und am Ende bekommt man sie auch von der Behörde mitgeteilt. Mich würde aber in der Tat interessieren, wie lange die Erteilung neuer NWR IDs im System selber in Anspruch nimmt, bzw. welche weiteren Zwischenschritte dafür erfolgen müssen, bevor das NWR die Nummern für einen Jungjäger ausspuckt.
  17. Ich weiß nicht auf wen, was Du Deinen undiplomatischen Ausspruch beziehst (Händler/Behörde/Käufer/mich)? Aber genau so ist es bislang gelaufen. Der Sachverhalt ist absolut korrekt und offenbar gibt es Gründe für das Vorgehen... Zu aller Beruhigung: Nein, der Händler war nicht CZM52...
  18. Wollte nur aus der Praxis eines Jungjägers berichten: Seit 1 Jahr im Besitz des JJS. Im November Erwerb einer Langwaffe (ohne Schalldämpfer) bei einem Forenbekannten Händler. Da noch keine NWR-ID vorliegt, gabs die Waffe trotz Bezahlung+Vorlage gültiger JJS im November erstmal nicht. Noch im November wurde der Erwerb mit Vorlage Kaufvertrag bei der Behörde auf deren vorgeschriebenem Formular angezeigt und um Ausstellung der Personen-ID, Waffen-ID und Erlaubnis-ID nebst WBK gebeten. Natürlich wurde auch der neue 0er Waffenschrank nebst Rechnung, Fotos usw. mit vorgelegt. Also alles vom feinsten, wie es sich gehört. Bislang kam nichts zurück, die Waffe liegt weiter beim Händler, der nix rausrückt, bevor nicht alle IDs zur Meldung da sind. Also mit dem neuen Waffenrecht müssen sich Jungjäger da künftig auf eine längere Prozedur einstellen, scheint mir. Wie lange dauert denn das Einpflegen einer neuen Person im NWR mit Erstellung aller IDs?
  19. Hallo MrCoopa, es gibt einige Fertigangebote von AR15 im Kaliber 7,62x39. Die Firma MGBstrategic wäre da wahrscheinlich ein guter Ansprechpartner, da sie div. HA in 7,62x39 für Sportschützen konfiguriert und verkauft und neben Saiga auch reichlich AR15 Derivate vertreibt. Wenn Du so ein sportschützentaugliches AR15 in 7,62x39 erwirbst, kannst Du einen Wechsellauf/Upper dazu erwerben, der (selbes Aussehen vorausgesetzt) dann auch für die .300 BLK sportschützentauglich bleiben sollte. .300AAC CIP .300AAC ist kalibergleich oder kleiner als 7,62x39 CIP 7,62x39: Das Feldmaß ist bei beiden gleich (7,62mm), das Zugmaß bei der 7,62x39 aber sogar größer (7,92mm) als bei der .300 AAC (7,82mm), also bedürfnisfreier Erwerb eines WS/Uppers sollte gehen. Wenn Du auch die Firma Schwabenarms in Erwägung ziehst, die bieten sogar ein fertiges AR15 in .300AAC ausdrücklich auch für Sportschützen für 1259 EUR an: https://www.egun.de/market/item.php?id=8775256 Allerdings werden die für Sportschützen das Teil etwas umkonfigurieren müssen. (Vielleicht auch nicht, denn Luftschlitze im Vorderschaft sind keine vorhanden, kein Quadrail, keine Griffvisierung, kein Zweibein).
  20. Der Abzug des M1A ist nun auch wieder frei. Und endlich ist klargestellt, dass die Abzugsgehäuse des Ruger 10/22 kein führendes wesentliches Teil, sondern frei sind. Das ist für viele Sportschützen eine gute Regelung. Dass die Kaliberbezeichnungen 5,56x45 und 7,62x51 nun das Waffenteil zum verbotenen Waffenteil oder zum Kriegswaffenteil machen, finde ich hingegen schwierig. Was ist mit Läufen, die mit beiden (.223 Rem und 5,45x56 ) oder mit Wylde (Patronenlager)?
  21. Also ob Fake Magazin a la Hera 3L oder gekoppelt: Da wo der Anschein relevant sein könnte (AR15, mit Lauflänge <40 cm als Beispiel) ist beides gleichermaßen problematisch.
  22. Du hast die Sache kritisch bewertet und hältst es nach eigener Meinung sehr wohl für möglich, dass Gerichte entscheiden, dass eine MPU im Waffenrecht deutlich kürzer als 12 Monate haltbar sind. Siehst also offenbar ein ziemliches Prozessrisiko - oder habe ich Dich da schon wieder falsch verstanden? Du hast außerdem meine Meinung als "eigensinnig" charakterisiert, was ich nur als negative Bewertung der diskutierten Rechtsfrage sehen kann, aber was natürlich Dein Recht ist. Dein Lösungsweg kostet mich erheblich mehr Geld - ohne Erfolgsgarantie.
  23. Was ja in unserem Fall definitiv geschehen ist. Eine fiktive 12-Monatsfrist wurde ja eingehalten. Preisfragen: Warum solle die MPU gemäß Waffenrecht eine kürzere Haltbarkeit als die MPU gem. Verkehrsrecht haben? Und wenn sie so kurz haltbar ist, wieso muss sie dann nicht schon jetzt für 21-25jährige (und vielleicht bald für alle LWB) in kurzen Abständen wiederholt werden?
  24. Die EU (nicht ich!) hat MPUs bereits als "Instrument" in Art. 5,2 der Feuerwaffen-RL verankert. Wer das in D umsetzen will, kannst Du hier lesen: https://www.jawina.de/waffenrecht-psychotests-fuer-alle/ Der TÜV als unsere Prüfungsorganisation für den MPU hat im o.g. von mir eingestellten Schreiben ja klargestellt, dass die Gültigkeitsdauer der MPU im Waffenrecht ungeklärt sei. Also wird man die im Gesetzgebungsverfahren sowieso klären müssen. Wenn es dann schon eine erste Rechtsprechung dazu gibt, umso besser. Da viele wie @chapmen @Fyodor anscheinend der Meinung sind, 11,5 Monate sind für eine MPU zu lang, wird man das durch hier mitlesende Stellen beim Gesetzgebungsverfahren womöglich gerne entsprechend berücksichtigen...
  25. Nun ja, das gilt für fast alle bei WO, denn im Forum sind "Mainstream" Meinungen eher selten... In dem Fall vertrete ich aber nur die Ansicht, dass eine MPU, die nach §6,3 WaffG vorgenommen wurde, um die Erlangung einer persönlichen Reife festzustellen, nicht automatisch nach 11,5 Monaten - ohne dass sich die Person irgendetwas zu Schulden hat kommen lassen - neu überprüft werden muss. Wenn diese Meinung für Dich "eigensinnig" ist, schließe ich daraus, dass Du anderer Meinung bist. Man kann natürlich der Meinung sein, MPU abgelaufen, der Schwarzwälder soll ruhig zahlen. Die Konsequenz dieser Meinung ist dann aber, dass ggf. ALLE LWB zahlen - mindestens jährlich, wenn die MPU für alle dank GRÜNEN eingeführt wird und ja angeblich so schnell abläuft. Das Problem bei Deinem Anwaltstipp ist: Schon die Erstberatung kostet wesentlich mehr als eine neue MPU. Und dafür greift der Anwalt sicher nicht zum Hörer und ruft irgendwo an. Für solches Handeln wird dann schnell eine 1/2 Geschäftsgebühr fällig. Und die RS des BDS definiert eben, was wann wie gedeckt ist und was nicht. Rechtsökonomisch wäre es, vorab durch einen Anruf die Sache im Idealfall aus dem Weg zu räumen. Das habe ich sinngemäß auch dem Justitiar des BDS geschrieben. Aber wenn es eben erst einen Fall geben muss, dann gibt es den jetzt eben.
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