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Neuer Referentenentwurf: Gesundheitsämter prüfen Eignung?
Schwarzwälder antwortete auf mrhurra's Thema in Waffenlobby
Damit das dann auch effektiv wird, würde ich Dir empfehlen Deiner Waffenbehörde noch ein paar Ergänzungsvorschläge über die Impfpflicht hinaus zu machen, man kann nie sicher genug vorgehen! Impfpflicht einschließlich aller regelmäßigen Updates/Impfauffrischungen gegen die jeweils neuesten Mutationen Nachweis des Immunstatus (wir wollen keine Impfversager auf dem Schießplatz!), z.B. div. Antikörpertests/Titer, Plaquetest... Trainingsgenehmigung erst, wenn die Waffenbehörde online Zugriff auf Deine Corona-App hatte und keine kritischen Kontakte bestanden Da die Impfung nicht davor schützt, Virenträger zu sein: 48 Stunden vor jedem Training ein PCR-Test und am Eingang zum Schießplatz noch ein Schnelltest FFP3-Masken beim Schießen Pflicht Abstand, Hygiene usw. sowieso Nein, im Ernst: Ein umfangreicher, ggf. automatisierter Datenabgleich zwischen Gesundheitsbehörden und Waffenbehörden bietet eine Vielzahl von Risiken, wo neue Daumenschrauben angesetzt werden. Nicht nur bei Leuten, die sich gegen Corona nicht impfen lassen wollen (immerhin je nach Umfragen bis 40% der Bevölkerung), die hier (O-Ton @H.S. ) pauschal als "Spinner" diffamiert werden, sondern auch bei Leuten, die sich brav und blind mit jedem und allem impfen lassen, was ihrem Oberarm angeboten wird. Die Gesundheitsbehörden laufen sich in der Corona-Krise warm, zur Super-Überwachungsbehörde zu werden. Mir ist aber nicht ersichtlich, wieso diese hochprivate Datenfülle ungefiltert und en masse den Waffenbehörden zugänglich gemacht werden soll. Wie gesagt: Eine punktuelle Übermittlung von Zwangseinweisungen kann man machen. Aber Leuten wie @karlyman scheint dies nicht zu reichen. Die wollen mehr. Warum? -
Neuer Referentenentwurf: Gesundheitsämter prüfen Eignung?
Schwarzwälder antwortete auf mrhurra's Thema in Waffenlobby
Na wunderbar! Wie ich schrieb: "dann kann der Datenabgleich doch punktgenau darauf (auf die Mitteilung von Zwangseinweisungen) beschränkt werden". Mehr Datenabgleich braucht es nicht und wenn mehr im Referentenentwurf steht, dann muss das von unserer Lobby massiv thematisiert werden, damit es wieder schön raus kommt, aus dem Entwurf. -
Neuer Referentenentwurf: Gesundheitsämter prüfen Eignung?
Schwarzwälder antwortete auf mrhurra's Thema in Waffenlobby
Nicht so schnell. @mühli stellt genau die richtigen Fragen! Die Gesundheitsbehörden werden künftig immer mehr mit einer Fülle von persönlichen Daten "gefüttert" und mit "massiven Durchgriffsrechten ausgestattet" wie @Katechont zurecht schrieb. Hier sollte man schon genau hingucken, wieso und warum was genau an "Datenabgleich" mit den Waffenbehörden ermöglicht wird. Corona-App mit Kontaktverfolgungen- sollen diese irgendwann auch der Waffenrechtsbehörde ermöglicht werden, die die "Kontakte" dann vom Verfassungsschutz prüfen lässt? Könnte jemand, der auffällig oft in Quarantäne muss, auch die Vermutung der Unzuverlässigkeit (ja nach Grund) rechtfertigen? Hat jemand, der nicht geimpft ist, noch ein Bedürfnis? Wenn z.B. die nahegelegenen Schiessstände nur für Geimpfte geöffnet werden? usw. Ich finde, solche Probleme brauchen wir nicht. Wenn @H.S. meint, der Datenabgleich diene nur und ausschließlich dazu, Zwangseinweisungen den Waffenbehörden mitzuteilen, dann kann der Datenabgleich doch punktgenau darauf beschränkt werden. Oder? -
Neuer Referentenentwurf: Gesundheitsämter prüfen Eignung?
Schwarzwälder antwortete auf mrhurra's Thema in Waffenlobby
Wenn der Datenabgleich nicht auf die Mitteilung von Zwamgseinweisungen begrenzt ist, dann wäre das denkbar und möglich. Ggf. darf das Gesundheitsamt künftig umfangreiche Daten zum Immunstatus eines jeden Bürgers sammeln und dann auch weitergeben. Vielleicht darf das Gesundheitsamt dann auch umfangreiche Profile aus künftigen Corona Apps anlegen und weitergeben. -
Laut BDS Infobrief soll das Waffengesetz jetzt doch noch ein weiteres Mal geändert werden. Betroffen sind die Paragraphen 5+6 zu Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung. Hier soll es neu ein Datenabgleich mit den Gesundheitsbehörden geben. Meine Fragen : Zielt der Datenabgleich darauf ab, Quarantänesünder etc. als unzuverlässig einzustufen? Oder einen Verstoßes gegen Corona Auflagen mit Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnisse zu bestrafen. Oder will man Ungeimpfte oder "Corona Kritiker" von Waffen und Schießplätzen fernhalten? Will man einen Impfzwang via Datenabgleich durchsetzen? Werden künftig auch Testergebnisse wie beim BDS Steel Match im Mai für die Waffenbehörden abrufbar? Wozu der Datenabgleich mit dem Gesundheitsamt?
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Bedürfnisbescheinigung für kaliberkleineren Upper?
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
@JägermitHut Vielen Dank! Das sind sehr praktische gute Hinweise. Ich bespreche das noch mal mit meinem Verein/LV. Evtl. kann man ja als letzten Versuch eine Verbandsbescheinigung beibringen, wonach die Grundwaffe mit dem Wechselsystem auch für eine konkrete Disziplin zugelassen ist (ist sie, meine Frau hat sie letztes Jahr bei BDMP und BDS Wettkämpfen eingesetzt. Aber wenn sich dann immer noch nichts tut, dann muss ich klagen. Ich habe zwar zweimal eine schriftlich "begründete" Ablehnung erhalten, aber formal stand nie was von Widerspruchsbescheid drin und eine Belehrung über die Rechtsmittel nebst Fristangabe fehlt. Kann ich dann trotzdem klagen? -
Bedürfnisbescheinigung für kaliberkleineren Upper?
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
So, nun habe ich nach knapp 4 Monaten auf meinen formlosen Widerspruch nochmals behördlichen Bescheid bekommen: Das war's. Ausgangspunkt war ein SL in .223, für den wir beide als Berechtigte in der WBK eingetragen sind, nachgewiesen seinerzeit durch 2 separat ausgestellte Bedürfnisse. Für diese Grundwaffe habe ich 2019 ein WS gekauft, das im kleineren (!) Kaliber 5,45x39 geliefert wurde (HAR-15 von Horner Arms). Dieses wurde durch Schaftwechsel etc. auf sportlich getrimmt und vom BKA per Bescheid nicht vom sportlichen Schiessen ausgeschlossen. In 2020 wurde es dann auch (u.a. von meiner Frau) bei Wettkämpfen im BDS und BDMP eingesetzt. Ich verstehe nicht, warum durch Verwendung des Wechselsystems "eine ganz neue Waffe" entstehen soll. Das WS ist alleine nicht bestimmungsgemäß verwendbar und führendes wesentliches Teil ist und bleibt der Lower, der ja in beiden Fällen gleich ist/unverändert bleibt. Oder übersehe ich da was im neuen WaffG und ein Kaliberwechsel von größer nach kleiner fordert jetzt auch eine Bedürfnisbescheinigung? Auszug-Waffenbehörde-11.03.2021.k.pdf -
Ich habe die Anzeige als einer der ersten gemacht. Mit kompletten Kaufnachweisen aller (!!) teils fast 20 Jahre alten Magazinkäufe. Ich habe sogar die Bestätigungsformulare für die Behörde (Vordruck auf den offiziellen Seiten des NWR) vorausgefüllt mitgeschickt. Einen Stempel/Bestätigung habe ich bis heute nicht. Man will das offenbar aussitzen und in ein paar Monaten war's das dann. Also "einfach" ist da leider gar nichts.
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Hm, der Haken ist dann aber gut versteckt. Und gilt der nur für Nachlieferungen oder auch für sofort lieferbare, aber in unterschiedlichen Lagern sich befinden Artikel? Genauer besehen wird es bei mir wohl auf 5* Porto rauslaufen, denn manche Artikel sind zwar gelistet und können vorgemerkt werden, aber nicht zusammen bestellt werden, so eine Abzugstuningfeder in meinem Fall. Die hatte ich vorgemerkt und jetzt ein paar Tage später die Email bekommen, dass ich jetzt bestellen kann, natürlich dann wieder gegen extra Versandkosten, denn Mitliefern geht ja nicht, obwohl ich bislang nur 1 der 4 Sendungen geliefert bekam. Zur Optimierung der Versandkosten splittet Brownells Deutschland also einen Bestellwunsch via unterschiedliche Lager, unterschiedliche Lieferzeiten Rückstand / Lagerware und "Bestellumwege" /Vormerkprozess so auf, dass bis zu 6 Mal Versandkosten anfallen können. Das muss kundenfreundlicher. zu regeln sein. Ich bitte als langjähriger Kunde darum.
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Also ein Griffstück ist ja meist nicht kaliberbestimmend - z.B. CZ Sport II (GK) oder Sport III (KK) ist m.W. das Griffstück gleich. Ein echtes KK-Wechselsystem oder KK-Upper sollte daher ok sein. Etwas anders sieht es möglicherweise bei Einstecksystemen aus. Dabei wird ja weiter aus dem original .223 Rem Lauf geschossen. Das Einstecksystem kann leicht entnommen werden. Ein .223 Rem AR15 mit KK-Einstecksystem würde ich daher nicht an einen 18jährigen per Leihschein ausgeben, auch wenn der eine WBK für KK-Waffen hat.
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Legalwaffenbesitzer wissen, dass nur bei Erhalt unserer Demokratie auch ein privater Legalwaffenbesitz möglich bleibt. In kommunistischen Staaten war und ist dieser dem Normalbürger in aller Regel verwehrt, in bestimmten Theokratien gibt es für "Ungläubige" ebenfalls nix etc. Deswegen reagieren viele LWB auch ein bisschen empfindlicher, wenn es mal wieder an div. Grundrechte rangeht. Strafverfolgungsbehörden mögen sich freuen, wenn wieder ein Stückchen Grundrecht gekappt wird, weil eine verengte Sicht auf mögliche Fahndungserfolge den Blick aufs große Ganze verdeckt. Grundrechte sind aus leidvoller Geschichte in unser Grundgesetz reingeschrieben worden. Ich wünsche mir, dass auch ganz kleine Schritte zur Beschneidung lebhaft diskutiert werden, ob sich daraus langfristig Gefahren für unsere Demokratie ergeben könnten und nicht bloß, dass ich soundsoviel kg mehr Hasch aus dem Verkehr ziehen kann. Achja: Was hat die Sachkunde gem. WaffG mit der Diskussion über das Postgesetz zu tun? Konstruierst Du da mit Gewalt Zusammenhänge um uns den Mund zu verbieten? Um auf das neue Postgesetz zurückzukommen: Natürlich wurde verschärft. Der nächste logische Schritt wäre, dass die Versanddienstleister die Sendungen künftig durch bestimmte Scanner führen müssen. Und wenn dann was auffälliges auf dem Schirm erscheint: Abmarsch zur Behörde. In kleinsten Schritten verschärft, muckt keiner auf.
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Kleine Zwischenfrage an den Threadstarter zum Thema Versandkosten: Normal heißt es doch: ab 250 EUR Bestellwert ist VK-frei. Nun habe ich fröhlich für 472 EUR ein paar Kleinteile bestellt und mich auf die gesparte Versandkostenpauschale gefreut. Stattdessen wurde die Versandkostenpauschale am Ende gleich viermal (4 !!) berechnet!! Grund: 1 Artikelchen befindet sich im Lager EU. 2 Artikelchen gehen auf Rückstand Lager EU. 2 Artikelchen werden aus dem Zentrallager versandt. 1 Artikelchen wird aus dem Zentrallager nachversandt. Im Endeffekt rutscht jede dieser 4 Einzelsendungen unter die 250 EUR Grenze und daher war es nix mit VK-Freiheit der knapp 500 EUR-Bestellung. Bei dieser innovativen Artikelverteilung auf verschiedene Lager und verschiedene Lieferzeitpunkte ist die Versandkostenfreiheit dann aber eher Glückssache. Könnte man da nachbesser?
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Wenn es an die Grundrechte geht, ist nie locker bleiben angesagt. Bisher war es so: Ein Paket ist aufgeplatzt oder die Adressdaten unleserlich. Der Postbedienstete öffnet das Paket, um es neu/sicherer zu verpacken und/oder den Adressaten rauszufinden. Nun findet er verbotene Substanzen darin. Wenn es ein paar Pillen-Ecstasy oder ein bisschen Hasch war, konnte er es bisher zurückstecken und an den Absender zurückschicken. Somit macht sich die Post nicht zum Erfüllungsgehilfen des Drogenversenders. Wenn es Substanzen mit Gefahr für Leib und Leben waren, musste er es der Polizei melden zur Sicherstellung/Gefahrenabwehr. Künftig muss er alles *womöglich* Verbotene immer an die Polizei liefern, weil sonst seinem Unternehmen 500.000 EUR Strafe drohen. Mehr noch, man hat folgendes vor Bundestagsdrucksache 1920347: Somit wird die Verletzung des Postgeheimnisses nicht mehr zur Ausnahme, sondern zur Regel. Art. 10,2 GG lässt aber nur eine Beschränkung, nicht eine faktische Abschaffung des Postgeheimnisses zu.
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Ich bin in der Tat nicht so blöd, für Dich und Deine Behauptungen unterstützende Google-Nachweise zusammenzusuchen, weil Du selber zu faul dazu bist und Dich aufs bloße Behaupten verlegst. Nein Du weißt nichts. Den Begriff "Lügenpresse" habe ich noch nie verwendet - also schieb mir da nichts unter. Also wenn das neue Postgesetz aber nur im kg-Bereich aufdecken, kann, sind wir vom berühmten Satz der Bundestagsabgeordneten Daniela Ludwig nicht mehr weit entfernt: Die Bundestagsabgeordnete Daniela Ludwig, CSU ist übrigens seit September 2019 Drogenbeauftragte der Bundesregierung - nur weil Du ihr unterstellst, sie hätte halt keine Ahnung... M.E. haben die schon Ahnung, aber kein Maß für die Bedeutung unserer Grundrechte mehr. Sie weiß offenbar ganz genau, dass die weitere Beschränkung des Postgeheimnisses nur einen sehr begrenzten Erfolg für die Strafverfolgungsbehörden haben wird, daher die Argumentation "nur ein Paket abfangen". In der ganzen schriftlich einsehbaren Dokumentation des Bundestages zum PostG wird das Grundrecht so gut wie nie erwähnt oder thematisiert. Es müsste sehr wohl abgewogen werden, auch mildere Mittel oder die konsequentere Ausschöpfung schon bisher verfügbarer Mittel (Zoll, richterliche Anordungen mit denen das Postgeheimnis bei verdächtigen Personen begrenzt aufgehoben werden darf etc.) müssten abgewogen werden.
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Ich gehe jetzt von den Kosten + dem Aufwand an Person und Material aus, der da zur Aufdeckung einer am Ende als ziemlich gering bewerteten Straftat einer Einzelperson betrieben wurde. Die Badische Zeitung sprach von insgesamt 2500 Polizeibeamten, die involviert waren - viele Top-Kräfte aus SEKs etc. Dazu kommen viele weitere Personen von DRK, Bergwacht, THW... Polizeihundestaffeln und ständige Hubschraubereinsätze gleich mehrerer Polizeihelikopter (eine Flugstunde eines Polizeihubschraubers kostet 1000 EUR). Am Ende hat der einwöchige Mega-Einsatz eine wohl 7stellige Summe verschlungen - für eine Bewährungsstrafe oder höchstens kurze Haft? Stehen da Einsatz in Relation zur Tat+Gefahr?
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Naja, seine Anwältin wollte halt 1,5 Jahre auf Bewährung. Da sind die 3 Jahre schon ein harter Schlag. Und immerhin war er nicht nur geständig, sondern hat sich auch entschuldigt. Daher gehen die jetzt in Berufung. Insgesamt muss man aber schon mal kritisch hinterfragen, ob so eine massive Aktion (bis 1000 Beamte suchen eine Woche nach ihm) vor dem Hintergrund einer am Ende vielleicht doch nur Bewährungsstrafe und jedenfalls am Strafmaß ersichtlich geringen Straftat gerechtfertigt war.
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Frau Daniela Ludwig ist Bundestagsabgeordnete und hat für das neue Gesetz gestimmt mit der Begründung (Link siehe oben): Als Bundestagsabgeordnete muss sie ja eigentlich hervorragend informiert sein - oder willst Du ihr unterstellen, sie sei ahnungslos? Warum spricht sie von "nur ein Paket", wenn doch Deiner Meinung nach in Wahrheit zig Tonnen Drogen über die Post verteilt werden?
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@chapmen Mein Kommentar war auf SEler und seinen Vergleich mit Hausdurchsuchungen gemünzt. Dort muss (idR) wenigstens ein Richter prüfen, bei den Briefen und Paketen trotz Ausweitung auch weiterhin nicht. Deine Vergleiche sind auch irgendwie abstrus: Weil ich in der Stadt keine 200 km/h fahren darf, darf man mir mit selbem Recht auch Grundrechte wie Postgeheimnis etc. nehmen - ist das ernsthaft Deine Logik?
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Ich bin kein Fan vom Tempolimit auf Autobahnen, falls Du das meinst. Jeder ist selber verantwortlich, entsprechend angepasst zu fahren. Je nach Witterungsbedingungen, Sicht, Verkehrsdichte und eigenem Fahrzeug kann man durchaus sicher 200 km/h fahren. Da muss ich nicht alle und immer auf 100 km/h (oder 120 km/h) runterprügeln. Der alte Slogan "Freie Fahrt für freie Bürger" hat was. Nur darf "frei" eben nicht "verantwortungslos" heißen. Und bei bestimmten Drogen würde ich eher auf knallharte Aufklärung als auf maximale Bindung der Strafverfolgungskräfte setzen.
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@chapmen Ich glaube Dir gern, dass einige hundert (Du sagtest 3stellig) Drogenpäckchen und vielleicht auch eine Handvoll illegale Waffen aus dem Postweg rausgefischt werden können. Wenn das Gesetz diesbezüglich verschärft wurde, werden die einschlägigen Kreise halt auf andere Vertriebswege ausweichen. Die Erfolge für die Strafverfolgungsbehörden werden am Ende eher überschaubar bleiben. Gerade in unserer jetzigen Zeit, wo Grundrechte immer schneller und immer leichter ausgehöhlt werden, ist aber halt die Frage, was unsere Demokratie und unser Gemeinwesen mehr gefährdet: Ein paar Drogenpäckchen, die irgendwo via Post durchrutschen oder eine neue Kontrollmaschinerie, die unser Postgeheimnis im Endeffekt wegrasiert.
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Ja, nur die bedürfen daher auch eines Richterbeschlusses. Welcher Richter entscheidet künftig, ob Briefe oder Pakete geöffnet werden dürfen? @SEler Du hast recht, *eingeschränkt* werden darf dieses Grundrecht schon - durch ein Gesetz mit dem dazugehörigen Gesetzgebungsprozess und einer öffentlichen Diskussion. Allerdings darf das Gesetz nicht soweit gehen, dass das Grundrecht komplett ausgehöhlt, ja quasi außer Kraft gesetzt würde. Einschränken heißt nicht aufheben. Und in der Diskussion vermisse ich den Gesichtspunkt Grundrechtsschutz und damit Schutz der Demokratie im Vergleich zu einer leicht verbesserten Strafverfolgung. Auf die Spitze getrieben mal ein Zitat einer CSU-Politikerin (Daniela Ludwig) dazu: https://www.nordbayern.de/panorama/postboten-durfen-kunftig-pakete-offnen-unter-einer-bedingung-1.10839745 Also wenn nur ein einziges Drogenpäckchen mehr abgefangen werden kann, dann pfeifen wir komplett auf unser Grundrecht Art. 10,1. Mal ehrlich: Findest Du das noch ein angemessenes Abwägen unserer Legislative?! Im Prinzip ist es jetzt möglich, wenn man bestimmte Personen ins Visier nehmen will, alle deren Pakete erstmal zu beschädigen (Paket fallen lassen, versehentlich drauftreten, was weiß ich), es dann zu kplt. zu öffnen und mal so zu gucken, was der/die betreffende (vielleicht auch nur politisch missliebige) Person so alles bestellt/bekommt. Irgendwann wird Routine draus und die paar tausend staatlich bestellten Postgeheimnisverletzer finden sich wieder wie zu DDR-Zeiten ein. Ein neues Unterdrückungsinstrument der Opposition feiert fröhliche Urständ! Und falls der Postdienstleister mal nicht so den Handlanger abgeben will, wird er (bzw. sein AG) mit 500.000 EUR Bussgeld bedroht/erpresst. Geht's noch??! Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat - und da MUSS es stets um eine sehr sorgfältige Abwägung gehen - die hier offenbar völlig fehlt!
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3 Anmerkungen noch: Eine Optik kann durchaus die Gesamterscheinung beeinflussen und damit problematisch sein - siehe AUG mit orig. Optik. Und im oben zitierten Urteil legen die Richter gleich ein weiteres Anscheinsmerkmal für AR15-Derivate wie den Tippman fest: eine Tragegriffvisierung wäre hier ein Anscheinsmerkmal und würde ich nicht einfach so am Tippman anbringen. Das Zweibein ist ein weiteres Anscheinsmerkmal. Hier kann man ggf. aber ein besonders sportliches, filigranes Zweibein aussuchen, das die Gesamterscheinung nicht in Richtung KWKG-Optik verschiebt. Habe ich so gemacht bei der HERA 9er und dann einen BKA-Bescheid bekommen. Inzwischen scheint man das aber generell sportschützenfreundlicher zu sehen. Evtl. kannst Du ein bisheriges Anscheinsmerkmal entfernen, um ein weiteres hinzufügen zu dürfen (z.B. den Schubschaft durch einen Festschaft ersetzen und dafür ein Zweibein montieren). In jedem Fall wird aber dann ein kl. BKA-Bescheid fällig.
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3D Drucker für freie Waffenteile: immer leistungsfähiger, immer billiger
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Ja, ich komme da auf immer wildere Ideen, die ich ihr vorgeschlagen habe. Z.B. mit den Sony Smartphones 3D-Fotos der Lieblingstante machen und die dann vollfarbig als Büste ausdrucken==> tolles Geschenk! Gut: Metalldruck und PEEK ist schon teuer. Die PEEK-Filamente, da kostet eine 500 Gramm Rolle 200 EUR und mehr. Im Einzelfall, wenn Ersatzteile aber nicht mehr zu bekommen sind, kann es ggf. doch ne Alternative sein. @Speedmark Mit den konstanten Umgebungsbedingungen meinst Du wohl rundum geschlossene 3D-Drucker mit Heizplatte etc. - Die sind jetzt aber auch nicht soo teuer. Mit dem Sintern kann man die Endmaße auf 0,5% genau vorausberechnen/festlegen- so stand das im oben verlinkten Report bei der Firma PT+A Dresden. Das klingt jetzt nach relativ viel - ist aber offenbar das, was industrielle Geschosshersteller eben auch so liefern, zumindest wenn man den Profis bei Brian Enos glauben darf: https://forums.brianenos.com/topic/287670-how-much-variation-in-bullet-length-is-considered-normal-and-acceptable/ oder hier - da hat jemand die Sierra .223 Rem Geschosse genommen (10 Stück) und fand eine Geschosslänge zwischen 0,845 inch und 0,852 inch - also 0,8% Unterschied. https://www.marlinowners.com/threads/what-is-a-reasonable-variance-in-bullet-length.50742/ Wenn man also ggf. den Grünling noch bearbeitet, sollte man nach dem Sintern doch ganz gut maßhaltig dastehen?