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Schwarzwälder

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  1. Der Abzug des M1A ist nun auch wieder frei. Und endlich ist klargestellt, dass die Abzugsgehäuse des Ruger 10/22 kein führendes wesentliches Teil, sondern frei sind. Das ist für viele Sportschützen eine gute Regelung. Dass die Kaliberbezeichnungen 5,56x45 und 7,62x51 nun das Waffenteil zum verbotenen Waffenteil oder zum Kriegswaffenteil machen, finde ich hingegen schwierig. Was ist mit Läufen, die mit beiden (.223 Rem und 5,45x56 ) oder mit Wylde (Patronenlager)?
  2. Also ob Fake Magazin a la Hera 3L oder gekoppelt: Da wo der Anschein relevant sein könnte (AR15, mit Lauflänge <40 cm als Beispiel) ist beides gleichermaßen problematisch.
  3. Du hast die Sache kritisch bewertet und hältst es nach eigener Meinung sehr wohl für möglich, dass Gerichte entscheiden, dass eine MPU im Waffenrecht deutlich kürzer als 12 Monate haltbar sind. Siehst also offenbar ein ziemliches Prozessrisiko - oder habe ich Dich da schon wieder falsch verstanden? Du hast außerdem meine Meinung als "eigensinnig" charakterisiert, was ich nur als negative Bewertung der diskutierten Rechtsfrage sehen kann, aber was natürlich Dein Recht ist. Dein Lösungsweg kostet mich erheblich mehr Geld - ohne Erfolgsgarantie.
  4. Was ja in unserem Fall definitiv geschehen ist. Eine fiktive 12-Monatsfrist wurde ja eingehalten. Preisfragen: Warum solle die MPU gemäß Waffenrecht eine kürzere Haltbarkeit als die MPU gem. Verkehrsrecht haben? Und wenn sie so kurz haltbar ist, wieso muss sie dann nicht schon jetzt für 21-25jährige (und vielleicht bald für alle LWB) in kurzen Abständen wiederholt werden?
  5. Die EU (nicht ich!) hat MPUs bereits als "Instrument" in Art. 5,2 der Feuerwaffen-RL verankert. Wer das in D umsetzen will, kannst Du hier lesen: https://www.jawina.de/waffenrecht-psychotests-fuer-alle/ Der TÜV als unsere Prüfungsorganisation für den MPU hat im o.g. von mir eingestellten Schreiben ja klargestellt, dass die Gültigkeitsdauer der MPU im Waffenrecht ungeklärt sei. Also wird man die im Gesetzgebungsverfahren sowieso klären müssen. Wenn es dann schon eine erste Rechtsprechung dazu gibt, umso besser. Da viele wie @chapmen @Fyodor anscheinend der Meinung sind, 11,5 Monate sind für eine MPU zu lang, wird man das durch hier mitlesende Stellen beim Gesetzgebungsverfahren womöglich gerne entsprechend berücksichtigen...
  6. Nun ja, das gilt für fast alle bei WO, denn im Forum sind "Mainstream" Meinungen eher selten... In dem Fall vertrete ich aber nur die Ansicht, dass eine MPU, die nach §6,3 WaffG vorgenommen wurde, um die Erlangung einer persönlichen Reife festzustellen, nicht automatisch nach 11,5 Monaten - ohne dass sich die Person irgendetwas zu Schulden hat kommen lassen - neu überprüft werden muss. Wenn diese Meinung für Dich "eigensinnig" ist, schließe ich daraus, dass Du anderer Meinung bist. Man kann natürlich der Meinung sein, MPU abgelaufen, der Schwarzwälder soll ruhig zahlen. Die Konsequenz dieser Meinung ist dann aber, dass ggf. ALLE LWB zahlen - mindestens jährlich, wenn die MPU für alle dank GRÜNEN eingeführt wird und ja angeblich so schnell abläuft. Das Problem bei Deinem Anwaltstipp ist: Schon die Erstberatung kostet wesentlich mehr als eine neue MPU. Und dafür greift der Anwalt sicher nicht zum Hörer und ruft irgendwo an. Für solches Handeln wird dann schnell eine 1/2 Geschäftsgebühr fällig. Und die RS des BDS definiert eben, was wann wie gedeckt ist und was nicht. Rechtsökonomisch wäre es, vorab durch einen Anruf die Sache im Idealfall aus dem Weg zu räumen. Das habe ich sinngemäß auch dem Justitiar des BDS geschrieben. Aber wenn es eben erst einen Fall geben muss, dann gibt es den jetzt eben.
  7. @FyodorNoch (!!) ist die Zahl derer klein, die eine MPU benötigen. Das kann sich aber wie oben dargestellt schnell ändern. Art.5 Abs. 2 EU Waffen-RL lässt diese zu. Für alle LWB. Regelm äßig. Die Grünen fordern eine regelmäßige MPU für alle, siehe mein Link oben. https://www.jawina.de/waffenrecht-psychotests-fuer-alle/ Und "vertrödeln" heißt im Endeffekt ja nur, dass Du der Meinung bist, dass eine MPU nicht 1 Jahr Gültigkeit haben darf. Also wird man konsequenterweise das "regelmäßig" bei der künftigen MPU entsprechend definieren müssen, oder?
  8. @mühliEs war erstaunlich günstig, um 150 EUR. Insofern hat FFF natürlich recht: einfach neu bezahlen ist der einfachste Weg. Ich bin nur gespannt, ob dieses "einfach jährlich (oder halbjährlich) neu bezahlen" dann auch so locker hingenommen werden wird, wenn es dann mal alle LWB betrifft. Würde gut zur "Vergrämungspolitik" gegenüber den Legalwaffenbesitzern in D passen. In den USA gab es dieses Jahr schon fast 20 Millionen neue Waffenkäufe, darunter 8 Millionen neue Erstwaffenbesitzer. Wenn wir dieses Dynamik in D hätten, wäre unsere Legalwaffenbesitzerzahl von 1 Mio. auf 3 Millionen explodiert! (bezogen auf die Eionwohnerzahlen USA vs. D) Mit der Vergrämungspolitik auch durch neue "motivierte" SB wird das in D wohl nix!
  9. Klar gibt es die. In dem von Dir gelikten Beitrag steht ja auch dieser einfache Weg drin: 1. Akzeptieren, dass eine MPU schon nach weniger als 1 Jahr ihre Gültigkeit verliert, ohne besondere Umstände. 2. MPU nach (weniger als) einem Jahr neu ablegen. 3. Dafür bezahlen und der Behörde vorlegen, fertig. Auch wenn Du kein Anwalt bist, so ist Dir aber bestimmt klar, dass wir vor dem Gesetz und seiner Anwendung alle gleich sind, oder? Wenn man hier achselzuckend Vorschläge einer MPU-Wiederholung (wobei ich denke, das FFF das gut meint) likt, könnte diese MPU künftig auch für andere / alle LWB eine sehr kurzfristige Dauer haben. Dass in der Richtung (regelmäßige MPU für alle) was kommt, da bin ich mir ziemlich sicher.
  10. 1. Wir haben in der Tat schon überlegt, die MPU unter Vorbehalt der Rückforderung nochmals zu machen. Dann müsste halt die Behörde bezahlen. Wäre solch ein Vorgehen möglich? Also eine Rückforderung der erneuten MPU-Kosten? 2. Wenn das Gericht - wie von Dir unterstellt und von dem Rechtsanwalt chapmen gelikt - der Argumentation des SB folgt, dann wäre das schade, aber klar ist dann auch: Wenn eine wesentlich kürzere Gültigkeitsdauer als 12 Monate gerichtlich beschlossen wird - z.B. 3 Monate etc. - dann können andere Gerichtsentscheidungen darauf aufbauen. Wenn eine MPU nur noch 3 Monate gültig sein soll, liegt es auch nahe, deren regelmäßige Wiederholung für alle zu fordern. Warum soll die dann noch 4 Jahre (von 21 bis 25) ohne Wiederholung bleiben, wenn gerichtsfest bewiesen ist, dass die persönliche Eignung nach jeweils 3 Monaten abhanden kommen kann? Und da solche MPUs ja schon lange für alle LWB gefordert werden, würde eine solche (von Politikern bestimmter Parteien sicher gerne aufgegriffene) Entscheidung dann auch dafür sorgen, dass gleich die "richtigen" Fristen von der Gesetzgebung ins Spiel gebracht würden. Kann ja nicht sein, dass eine künftige Bundesregierung unter Grüner Beteiligung dann MPUs einführt, deren Gültigkeit 5 Jahre Bestand haben soll, wenn ein Gericht entscheidet, dass schon weniger (!) als ein Jahr die MPU verfallen lässt. In Art.5 der EU Waffen-RL von 2017 heißt es: Dr. Irene Mihalic von den GRÜNEN will https://www.jawina.de/waffenrecht-psychotests-fuer-alle/ Wenn also eine MPU nur ganz kurz gültig sein könnte, wie FFF und chapmen andeuten, dann wären auch kurze MPU-Abstände sicher notwendig. So bedeutungslos ist die Frage, wie lange eine MPU Gültigkeit besitzt, daher nicht.
  11. 1. War der Tipp hier im Thread, sich an den Gutachter zu wenden - haben wir gemacht, Reaktion (Antwortschreiben) s.o. eingestellt. Nicht um "rumzuheulen" (warum musst Du mir denn immer so unverschämt kommen??) , sondern um künftig anderen in ähnlichen Situationen unsere Erfahrungen an die Hand zu geben. 2. Die RS des BDS ist wahrscheinlich noch gar nicht eintrittspflichtig. Erst muss ein Bescheid vorliegen. Wir werden nun auf die hilfreichen Tipps im Thread Bezug nehmen, die zusammenfassen und den SB der Waffenbehörde nochmal bitten seine Entscheidung zu überdenken und falls er seine Meinung nicht ändert - dann eben einen rechtsmittelfähigen Bescheid erbitten. Erst danach (wenn der vorliegt), kommt evtl. die RS des BDS zum Zuge. Unterlagen/Schreiben etc. haben wir alle schon an den BDS geschickt.
  12. Wir haben inzwischen Antwort vom Gutachter. Antwortschreiben-MPU-12.2020d.pdf Der sagt, dass im WaffG nichts über die Gültigkeitsdauer festgelegt sei und daher die Behörde entscheidet, ob ein erneutes Gutachten erforderlich ist. Von der Seite gibt es also keine Hilfe.
  13. @CZM52 Ja, die anderen Wechselsysteme haben alle eine T-Nummer. Nur das CZ V22 hat gar keine Nummer.
  14. Ich habe nun die Stammdatenblätter bekommen und geprüft. Aufgefallen ist mir Folgendes: Bei den Bedürfnissen ist oft das falsche angegeben worden - so sind mir 2 reinrassige KK-Sportpistolen auf Bedürfnis Jäger eingetragen worden, obwohl ich beide mit Bedürfnisnachweis des Sportverbands beantragt+bewilligt bekommen habe. Im NWR ist immer nur 1 Bedürfnis pro Waffe vermerkt, nie 2 oder mehr! Bei einer Reihe von Waffen habe ich aber 2 Bedürfnisse geltend gemacht (JJS+dann beim Eintrag die Bedürfnisbescheinigung mit vorgelegt), weil ich dachte "doppelt hält besser". Warum erscheint dann immer nur ein Bedürfnis aufgedruckt?? Mal angenommen, die EU-Kommission erlaubt irgendwann nur noch Kat. C für die Jagd, dann muss ich abgeben, obwohl ich auch Sportschütze bin und jedes Jahr brav meine Kontiongentüberschreiterwettkämpfe absolviert habe - kann doch nicht sein?! Bei sämtlichen "Gemeinsamen Waffenbesitzkarten" ist die WBK immer nur einer Person zugeordnet (meiner Frau oder mir). Berechtigt ist immer nur einer eingetragen!!! Das ist eine Riesenenttäuschung, denn für jeden Voreintrag von 1 gemeinsamen Waffe mussten wir 2 Bedürfnisbescheinigungen beibringen+bezahlen und wir beide wurden geprüft und es hat entsprechend mehr gekostet und jedes Jahr erfüllen wir beide als Kontingentüberschreiter die Wettkampfpflicht. Und jetzt verliert jeder von uns quasi die Hälfte der Berechtigungen über Nacht?? Warum wurde im NWR keine WBK für mehrere Personen abgebildet? Es finden sich noch Kat. D Einträge (ich dachte, die Kategorie wäre abgeschafft?) Für z.B. das CZ V22 Wechselsystem gibt es keine NWR-ID. Kann ich das Teil dann trotzdem wie schon 2mal geschehen zur Reparatur einsenden? Wie? "Erwerb von" ist mitunter leer - muss man das nachmelden? Etliche Waffen sind bei mir im NWR den falschen WBKs zugeordnet - muss/soll man das ändern lassen, oder ist das ohne Einfluss? Bei Luftdruckwaffen > 7,5 Joule muss da nicht die Joule-Zahl ins NWR rein? In der WBK ist die Joule-Zahl eingetragen. Erlaubnisse wie der kleine Waffenschein oder Sprengstoffscheine oder Auslandsjagdscheine fehlen im Stammdatenblatt! Ich hätte nicht gedacht, dass nach so vielen Jahren NWR noch so viele Fehler + Unvollständigkeiten im System sind und dass Erlaubnistatbestände durch das NWR untern Teppich gekehrt und damit vernichtet werden. Weiß je,mand, ob o.g. Probleme im NWR nich gelöst werden
  15. Eine sich inzwischen im Ruhestand Mitarbeiterin erklärte uns mal, dass sie eine junge Kollegin hatte, die recht forsch war. Die wollte ihren Rat nicht annehmen, es so und so zu machen. Nachdem es dann wiederholt zu einem Verfahren gekommen sei, das zuungunsten des Amts entschieden worden war, sei sie versetzt worden. Allerdings hoffe ich, dass der neue SB auch ohne Verfahren schlauer wird. Wir haben gestern noch den BDS und auch nochmals den Gutachter (per Fax) kontaktiert. Mal sehen, was rauskommt.
  16. @Fyodor Mitberechtigung ist wichtig, weil sonst eine wilde Leihscheinschreiberei losgeht, da eben die ganze Familie (bei der 5,45x39 natürlich nur die ab 18, aber auch 4 Personen) damit schiessen. Da ist es dann schon gut, wenn beide Elternteile Berechtigte sind. Der Upper besteht aus Lauf, Verschluss und Gehäuseoberteil. Das führende wesentliche Teil ist beim AR15 ja aber das Gehäuseunterteil/Lower. Von daher dachte ich, der (komplette) Upper ist und bleibt Wechselsystem mit allen diesen betreffenden erleichternden Regelungen. Zudem wird er ja schon besessen. Es geht nur um eine Mitberechtigung, kein Neuerwerb.
  17. Er will eine weitere Bedürfnisbescheinigung meiner Frau sehen. Vorher trägt der SB sie nicht als Mitberechtigte für den Upper ein. Als Mitberechtigte für die Grundwaffe ist sie schon eingetragen.
  18. @FyodorDer Upper wurde 2019 erworben und eingetragen - noch vor Verabschiedung des neuen WaffG. Der Upper kam komplett mit Verschluss. Die Grundwaffe wurde 2016 erworben, falls das eine Rolle spielt.
  19. Die Bedürfnisbescheinigung für die Grundwaffe hatte meine Frau doch schon erbracht, die wurde damals vorgelegt. Es geht jetzt nur um eine zweite Bedürfnisbescheinigung für ein kaliberkleineres Wechselsystem/Upper. Für den Upper will der SB jetzt eine weitere Bedürfnisbescheinigung meiner Frau!
  20. Mit dem brandneuen Sachbearbeiter haben wir heute das nächste Problem: Grundwaffe AR 15 im Kaliber .223 Rem, mit BKA-Bescheid für Sportschützen zugelassen + in WBK eingetragen. Ehefrau ist als Mitberechtigte als Sportschützin ebenfalls eingetragen. Zukauf eines WS in 5,45x39 (=kaliberkleiner), BKA-Bescheid für Sportschützen (zugelassen) liegt vor iVm og. Grundwaffe. Soweit so gut. ==> Jetzt soll die Ehefrau als Mitberechtigte auf für diesen Upper eingetragen werden. Der neue Mitarbeiter will dazu aber nicht nur den BKA-Bescheid sehen (den bekam er), sondern auch eine Bedürfnisbescheinigung. Nun hat meine Frau dieses Jahr Wettkämpfe im BDMP+BDS damit bestritten, im BDS sogar im Landescup gewonnen. Das schrieben wir/Nachweise dazu, aber reichte ihm nicht. Er will eine Bedürfnisbescheinigung. Braucht man jetzt eine Bedürfnisbescheinigung als Sportschütze für einen kaliberkleineren Upper?
  21. Also außer ein bisschen Rätselraten und Hörensagen finde ich da nur eine konkrete Angabe im ganzen Thread von Gastvarg: Das wären dann also 7 Monate zwischen MPU und Nutzung derselben in Form eines Antrags auf eine WBK.
  22. Wo steht denn im WaffG, dass es ein Fehler ist, eine MPU erst nach 11 Monaten vorzulegen? Das Perfide ist doch: Wenn er die MPU vorgelegt hätte und dann einen Voreintrag erhalten hätte - hätte er bis heute keine GK-Waffe erwerben müssen. Der Voreintrag hätte trotzdem noch gegolten, die diesen ermöglichende MPU aber nicht? "Falsch machen" kann man doch nur, wenn es irgendwo im Gesetz beschrieben ist, wie man es "richtig macht". Nur steht halt nirgends zu §6,3 WaffG drin, dass man die MPU z.B. innerhalb 3 Monaten vorzulegen hat. Also kann man da auch nix richtig oder "falsch machen". Wenn man mit der MPU gleich am Tag darauf zur Behörde stürmt und selbige Speichel triefend vorlegt, könnte diese ggf. zur Auffassung kommen, dass man auch was "falsch macht" - weil man erkennbar zu gierig/waffenbesessen/persönlich nicht gereift sei. 😉
  23. Das ist ein sehr guter Vorschlag, vielen Dank. Klar, er ist weiter im BDS. Ich weiß jetzt nicht, ob die Versicherung hier eintrittspflichtig ist, aber im Prinzip wäre es gut, denn wenn es jetzt mit 11 Monaten Versagung akzeptiert wird, versucht man nächstes Mal nach 5 Monaten und dann nach... ein paar Wochen jeweils die Anerkennung der MPU zu versagen. Es ist halt ein Daumenschräubchen mehr. Die Gutachterin können wir und werden wir auch nochmals kontaktieren, aber so sehr viel Hoffnung mache ich mir da nicht. Dem Verein/BDS haben wir das Gutachten übrigens zeitnah vorgelegt - wegen der Aufsicht (mein Sohn macht regelmäßig Standaufsicht). Der Behörde zwar nicht, aber was hätte eine frühe Vorlage bewirkt, wenn er dann keine GK-Waffen unmittelbar gekauft hätte? Dann hätte die Behörde ja wieder argumentieren können, nach 11 Monaten sei das Gutachten "zu alt", weil er zwischenzeitlich nicht bewiesen haben, mit selbst besessenen GK-Waffen zuverlässig umzugehen usw...
  24. @chapmen Da hast Du natürlich recht!. Allerdings kostet das dann mind. soviel wie das Gutachten - und ein Erfolg ist leider nicht garantiert. @karlyman Den Vorwurf, gut 11 Monate gewartet zu haben, kann man natürlich machen. Das machen aber etliche auch mit ihren Voreinträgen, oder? Fakt ist, mein Sohn brauchte nicht sofort eine GK-Waffe. Er wollte das Gutachten und dann kam eben Corona. Wer hätte da gedacht, dass die Behörde eine extrem kurze Ablaufdauer des Gutachtens "einführt"? Im Bescheid steht ja im Endeffekt, dass 1 knappes (!) Jahr schon zu lang ist. Die Jahresfrist wäre ja gewahrt gewesen. Die Behörde denkt wohl an noch deutlich kürzere Gültigkeitsdauern. 6 Monate? 3 Monate? 4 Wochen? 14 Tage?
  25. @MAHRS Das ist prinzipiell eine gute Idee. Ein Nachgutachten kostet vielleicht nicht ganz so viel, aber ist natürlich auch finanzieller + zeitlicher Aufwand. @EkelAlfred Wir hatten mit der Behörde bislang keine Widerspruchsverfahren oder gar Klageverfahren. Allerdings handelt es sich bei dem Sachbearbeiter um einen ganz neuen Sachbearbeiter, der offenbar eher ungemütlich agiert.
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