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Sicherung von "Altbesitz" könnte ein Fake gewesen sein?
Schwarzwälder antwortete auf Speedmark's Thema in Allgemein
@MittelalterDer Armbrust-Upper war ein von sehr vielen Bedürfnisgründen, die ich geliefert habe. Er ist nicht der wichtigste und sicher auch nicht für "20 Lower" ausreichend. Ich habe eine Vielzahl möglicher Bedürfnisse aufgeführt, ASE eigentlich gar keinen. Das von ihm kurz angesprochene "wirtschaftliche" Interesse wurde ja von ihm selber gleich wieder weggewischt. @ASE: Es liegt mir absolut fern, die Verbände in Bedürfnismauscheleien reinzutreiben. Sowas gehört als Lobby natürlich im Vorfeld mit Politik und Behörden verhandelt! Aber wenn man als Verband von vorneherein davon ausgeht, dass *KEIN* Sportschütze ein Bedürfnis für einzelne Lower haben KÖNNTE, dann brauche ich als Lobby bei der Ausarbeitung z.B. der neuen WaffVwV da auch gar nicht mehr verhandeln. Dann habe ich mich als Verband von vorneherein gegen meine Schützen entschieden. -
Sicherung von "Altbesitz" könnte ein Fake gewesen sein?
Schwarzwälder antwortete auf Speedmark's Thema in Allgemein
Genau. Aber wenn Du für die Armbrust(Upper) ein Bedürfnis hast/vorweisen kannst, dann ist damit auch ein Bedürfnis für Deinen sonst "ungenutzt" rumliegenden Lower gegeben. Das ist der Trick. Da muss allerdings der DSB-Verein o.ä, Dir das Bedürfnis für die Armbrust bescheinigen (Schiessstand muss zugelassen sein, für Training/Abzugstraining sicher brauchbar). Aha. Wenn irgendwann jedweder Betrieb z.B. eines EURO4 KFZ untersagt würden, dann bräuchte der Staat ja nur z.B. die Motorsteuergeräte einziehen und nur die ersetzen, weil den Rest des Fahrzeugs darfst Du ja behalten (läuft dann halt nicht mehr, aber Du kannst ja die Autositze als Gartenmöbel umfunktionieren etc.?). So verdummen wie die Legalwaffenbesitzer lassen sich Autobesitzer mal nicht. Wetten? Aha. Und die EU ist jetzt schuld, dass Deutschland keine Entschädigungen bei (faktischer) Enteignung zahlt. Nur komisch, als UK noch in der EU waren, hat die EU dieses Land auch nicht daran gehindert, den Legalwaffenmbesitzern vernünftige Entschädigungssummen zu bezahlen. Ich glaube, Du bringst da ein bisschen was durcheinander. Insgesamt bin ich vor dem Hintergrund, dass Du auch als Funktionär in einem wesentlichen Schützenverband tätig bist, ziemlich enttäuscht, wie Du hier alle möglichen Bedürfnislösungen (8 an der Zahl) fleißig zerredest, statt hier den Schützen Türen zu öffnen. Wenn Dir meine Bedürfnislösungen nicht passen, kannst ja kreativ an anderen arbeiten, aber den Schützen gar nichts anzubieten, das ist schon schwach! Wenn sich alle Verbände am Ende so gerieren, dann Gute Nacht! -
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Schwarzwälder antwortete auf Speedmark's Thema in Allgemein
@ASE: Mir ist nach rund 20 Jahren Schützendasein der Unterschied zwischen einem Lower und einem (Gesamt-) Unterteil durchaus geläufig. Ich schrieb aber auch, dass es einem normalen Laien nicht zumutbar ist, ständig Abzüge, Buffer oder Schäfte zu swappen etc. Insofern ist das voll bestückte Austauschunterteil eben doch als eine Einheit anzusehen und bedürfnisrechtlich zu bewerten. Auch wenn "eigentlich" nur der Lower waffenrechtlich relevant ist (wobei es auch Abzugsgehäuse gibt, die womöglich in toto relevant sind, das nur mal nebenbei...) Und wenn Du wie ich eine "Gemeinsame WBK" (genauer gesagt: mehrere) hättest, dann wüsstest Du, dass man damit von beiden das Bedürfnis nachweisen muss für JEDE eingetragene Waffe - und auch den Bedürfniserhalt. Wenn nun unterschiedliche Statur etc. bislang unterschiedliche Schäfte erforderten, dann kann dies auch weiter ein Bedürfnisgrund sein. Die Alternative wäre ja sonst nur 2 Waffen. Aber da gilt ja wieder "So wenig Waffen wie möglich...", also da wäre ich vor Gericht recht zuversichtlich. Was mit den Armbrust Uppern und ggf. dazu passenden AR15 Lowern passieren wird, wissen wir beide nicht. Ob dies eine akzeptable Lösung sein wird, wird man sehen müssen. Ein "Bedürfnis" im umgangssprachlichen Sinn für einen AR15 Lower hat man aber prinzipiell mit so einem Armbrust-Upper schon. Bei Enteignung und Eingriffen mit enteignungsgleicher Wirkung etc. kann man das Spielchen mit "einem Berechtigten abgeben" auch nicht unendlich spielen. Warum wohl sind Kriegswaffenbesitzer in den 60er Jahren nicht einfach zur Abgebae aufgefordert worden (Berechtigte wie die Bundeswehr hätte es ja schon gegeben!), sondern haben Erlaubnisse vom Wirtschaftsministerium bekommen? Wenn sich nie jemand wehr, geht diese Schiene allerdings in immer größerem Stile weiter...Die neuseeländische Liste hilft allenfalls, mal bei deutschen Behörden ein Verständnis zu wecken, um welche Werte es geht und wie das in guten Demokratien geregelt wird... -
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Schwarzwälder antwortete auf Speedmark's Thema in Allgemein
Also vielleicht hilft dann doch meine Liste der neuseeländischen Polizeibehörde. Seite 17 oben: Lower-Vergütung Dort ist pauschal und offiziell geregelt: Ein voll bestückter Lower wird bewertet wie eine "funktionsuntüchtige Komplettwaffe", d.h. man bekommt 25% des Neuwertes der zum zugehörigen Lower passenden Komplettwaffe erstattet. Beispiele: Ein HK MR308 Lower bringt 1170 EUR Erstattung (von wegen Bagatellgrenze!) Ein Schmeisser oder HERA AR15 Lower bringt 550 EUR Erstattung usw. ==> Mit diesen Zahlen/der Handhabung wird den deutschen Behörden der prinzipielle Wert von "Lowern" verdeutlicht. Und man kann mit Verweis auf NZ auch mal andeuten, dass man solch hohe Werte nicht entschädigungslos abzugeben bereit ist, da jahrzehntelang freie Waffenteile und man dann Gerichte bemühen wird, weil enteignungsgleicher Eingriff (wenn 10.000ende ihre Spezialupper auf den zeitgleich wegbrechenden Markt werfen müssen) . Sodann hat Waffen Tony einige weitere Bedürfnisgründe genannt, ich ergänze + konkretisiere seine Liste mal: 1. Unterschiedliche Abzüge: ==> Im BDMP 1,5 kg im BDS 1,0 kg ==> dafür braucht es unterschiedliche Lower mit unterschiedlichen Abzügen. Ständiger Ein- und Ausbau von Abzügen ist Laien nicht zumutbar. ==> je nach Anforderung Präzi/Dynamik ggf. unterschiedliche Abzugscharakteristik: 1-Stage vs. 2-Stage etc. 2. Unterschiedliche Schäfte: ==> Mal für Zielfernrohrschiessen mit aufgeklebter/aufgeschraubter Schaftbackenerhöhung, mal für offene Visierung ohne diese, ==> mal Sniperschaft (ggf. mit Erddorn) für Präzidizsiplinen, mal leichter Schaft für Dynamik (IPSC /Steel) ==> ggf. angepasste Schäfte für unterschiedliche spezielle Anschlagarten 3. Unterschiedliche Buffer/Federn ==> für unterschiedliche Muni angepasst auf Long Range vs. 100m ZG4 4. Mehrere Schützen schiessen mit der selben Grundwaffe (gemeinsame WBK, Vereins-WBK, Familien) ==> dann brauchen die Schützen aufgrund körperlicher Unterschiede ggf. auf ihre Größe angepasste Schaftlängen 5. Ersatzlower für hochaktive Schützen, ==> die auf ner Deutschen oder int. Meisterschaft, auf die sie sich mit viel Mühe vorbereiten, nicht einfach aussteigen wollen/müssen, weil keine Ersatzwaffe oder wenigsten Ersatzlower verfügbar ist. Dies wird als Bedürfnis für eine Ersatzwaffe schon jetzt anerkannt, dann ist dieses Bedürfnis auch für Ersatzlower gegeben. 6. Ersatzteillager für "normale" Schützen ==> insbesondere bei selteneren Waffen, die sonst lange ausfallen, kann man auch damit argumentieren. 7. schmutzunemfpfindlichere Lower ==> für sandige oder matschige Wettkampfsituationen, in denen der reguläre Lower zu schade/zu unzuverlässig ist 8. Als Lower für freie AR15-Armbrust deklarieren ==> Man kauft ein freies AR15-Armbrust-Oberteil, für das man aber einen AR15-Lower benötigt und widmet den Lower dafür um. https://www.ar15shop.de/index.htm?https://www.ar15shop.de/k001u001s001.htm (Die Dinger wurden /werden auch als bloßer Armbrust Upper verkauft und die freien Armbrust-Upper eignen sich dann hervorragend, ein Bedürfnis auf AR15-Lower geltend zu machen). Hier gibt es den Armbrust Upper auch einzeln (für AR15 Lower): https://renehild-tactical.ch/produkt/pse-tac-15/ Die Händler verdienen sich mit diesen Uppern bald eine goldene Nase. Insgesamt gibt es also viele Gründe, die z.B. mit einer besonderen Bedürfnisbescheinigung der Vereine/Verbände gelöst werden könnten Da somit die Verbandsmacht weiter steigt und weitere Einnahmen dafür reinkommen, bin ich überzeugt, dass sich in diesem Punkt unsere Lobby schon durchsetzen wird 😉 -
Die EU-Kommission hat ja auch verbissen an der Umsetzung der ISACS-UNO-Richtlinen gearbeitet, sie wollte UNBEDINGT ein volles 10-Schuss-Magazin-Limit (als Beispiel). Was allerdings besorgniserregender ist, ist teils unsere eigene Lobby, die schon auf ISACS-UNO einzuschwenken scheint. Keusgen ist vom Forum Waffenrecht zur internationalen Ebene gegangen und hat dort Lobbyarbeit gemacht bei der WFSA. Die WFSA hat z.B. ganz brav das Bedürfnis Selbstverteidigung für den privaten Waffenbesitz ausgeklammert (so wie es die ISACS will) und auch bei den Anscheinswaffen zeigte man sich opferbereit (AK-Sport-Klone wollte man auch der EU-Kommission ganz freiwillig schon opfern). Spätestens wenn sich die eigene Lobby den ISACS Vorgaben annähert, haben wir ein Problem. Da helfen uns künftig auch die Amis und deren NRA nicht mehr, denn die sind jetzt draussen...
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Gut, ein Punkt muss man auch sehen: Der neuseeländische Schütze wird enteignet, bekommt aber viel Geld für seine Enteignung. Damit kann er sich jede Menge GK-Pistolen, SL-Flinten, hochkalibrige Repetierer usw. kaufen (und sich auch damit schützen). Der deutsche Schütze wird enteignet und ist dann erst mal Pleite. Mal abgesehen, dass in deutscher Gründlichkeit die Enteignung sowieso viel weiter ginge, als sie in Neuseeland gegangen ist, siehe Wahlprogramm der GRÜNEN.
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Das Dumme ist nur: Die EU will ISACS/UNO-Regeln. Das ISACS Schriftstück wird wenigstens von der NRA SEHR ernst genommen, die haben erkannt, auf was das hinausläuft und Präsident Trump beackert, die UN Verträge diesbezüglich aufzukündigen. https://www.nraila.org/articles/20190503/what-unsigning-the-arms-trade-treaty-means-for-american-gun-owners Mit anderen Worten: ISACS sind von der UNO entwickelte internationale Standards zur Waffenkontrolle, denen sich die EU-Kommission schon jetzt in Verordnungstexten verpflichtet sieht. Anscheinswaffen werden verboten jedwedes Magazin > 10 Schuss (auch KK oder Pistole) wird verboten Waffen > .45 (lang+kurz) werden verboten Selbstverteidigung ist künftig KEIN Bedürfnisgrund mehr SEHR repressive Massnahmen in vielen anderen Aspekten Hier bei WO meint man, mal wieder Witze darüber zu machen - dann ist's ja gut. Dann erwischt es uns irgendwann eiskalt....
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@mwe: Da hast Du natürlich recht. Verwandtschaft+Freundeskreis will man nicht unbedingt nur wegen eines Hobbies zurücklassen. Ich heiße auch das gesamte Waffenverbot in NZ für absolut überzogen, übelste Anlassgesetzgebung von einer politisch wohl nicht sehr unabhängig agierenden Premierministerin. Dennoch muss man anerkennend sagen, dass man sich bei den Erstattungen dann doch zu fairen Lösungen entschlossen hat - und zumindest da den LWB nicht als Bürger 2. Klasse behandelt hat.
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Wenn der Mr. Brown 50 moderne HA vom Schlage HK MR223/308 oder auch SIG hat, bekäme er dafür (inkl. üblichem Zubehör) laut neuseeländischer buy-back Liste rund ne 1/4 Million EUR inkl. Zubehör. Damit kann er dann schon in die USA umziehen, ein nettes Haus kaufen und selbiges mit 50 HA aus den USA füllen...
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Die UNO/ISACS, auf die sich die EU-Kommission im Durchführungstext beruft, will übrigens folgende Einteilung von Waffen, Waffenteilen und Magazinen: Siehe Anlage (aus o.g. Link 1 der ISACS unter Punkt 6.2.4 zu lesen). Und die Markierungsstandards für verbotene Teile sind unter Punkt 13 aus dem ISACS Link 2 angesprochen. Die UNO will mit den ISACS-Standards, auf die sich die EU-Kommission im Durchführungstext explizit beruft, alle Magazine > 10 Schuss als "intolerables Risiko" (höchste Risikostufe, wie Vollautomaten) einstufen und damit radikal verbieten lassen. Das ist der Masterplan und hier bei WO wird noch wirklichkeitsfremd davon ausgegangen, dass die noch nichtmal markiert werden müssen!
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@bumm: Das Problem ist nicht der Schwarzwälder. Kennst Du schon die neue "Durchführungsrichtlinie" der EU-Kommission zur Kennzeichnung von Feuerwaffen und Waffenteilen? Lies mal hier: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019L0068&from=EN Gut, ein Laserbeschrifter hat demnach u.U. Vorteile (weil damit auch Kunststoffteile direkt beschriftet werden dürfen, ansonsten braucht es eingearbeitete Metallplatten). Laserbeschrifter sind ne Zukunftsinvestition und auch insofern hat der Thread auch eine Berechtigung: Wenn man aber genauer liest, dann erkennt man, dass diese EU_Durchführungsrichtlinie sich auf die ISACS bezieht! Die ISACS will als UN-Ableger in ihren internationalen Richtlinien alle "High-capacity Magazine" verbieten. ISACS Link 1 ==> Das sind alle Magazine mit mehr als 10 Schuss (auch KK und Kurzwaffe). Die ISACS will außerdem alle verbotenen Teile (zu denen eben auch high-capacity Magazine gehören) markieren lassen. ISACS Link 2 ==> Im Folgeschluss ergibt sich, wenn die EU sich auf die UN/ISACS berufen, dass künftig ALLE Magazine > 10 Schuss markiert sein müssen. Das Ganze ist also keine Wahnvorstellung vom Schwarzwälder (ich habe auch nie gesagt, dass ich die kleinen Mags bis 10 Schuss markieren will!), sondern wird absehbar von der EU-Kommission kommen...
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Gut, die "schmierigen Geldbündel" sind schon reichlich: über 100 Millionen NZ Dollars hat Neuseeland bisher für 57.000 Waffen und 198.000 Teile ausgegeben. https://www.police.govt.nz/advice-services/firearms-and-safety/2019-firearm-law-changes-arms-amendment-bill-2 (ganz unten auf "Amnesty and Buy back statistics" klicken) Für manchen dürften die Summen reichen, sich in den USA eine neue Existenz aufzubauen. Und nicht vergessen: Noch bleiben auch GK-Pistolen, Revolver, eine Reihe HA-Flinten und die meisten Repetiergewehre weiter erlaubt. Die Erstattungssummen sind einfach nur ein Argument: So geht man wenigstens etwas fairer mit dem Bürger um. Bei uns wird ja auch verboten - aber eben ohne großzügige Erstattung. Bestimmte Kurzwaffen < 6,35 mm oder "kurze" Rep.-Flinten etwa und jetzt eben Magazine > 10 Schuss f. LW. So wie es aussieht, dürften viele der Magazinkäufer (Magazinkauf erfolgte nach Mitte 2017) demnächst leer ausgehen. Demgegenüber klingen die 58-192 EUR/Stück Erstattung selbst für gut gebrauchte Mags wie in NZ dann wieder gut, oder?
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Bevor eine weitergehende Verbotswelle in D/EU in der Politik diskutiert wird, sollte man diese Liste der zentralen neuseeländischen Polizeibehörde ins Spiel bringen: https://www.police.govt.nz/sites/default/files/publications/prohibited-firearms-and-parts-buy-back-price-list.pdf Da sieht man, wie überaus fair, ja geradezu fürstlich die Rückerstattungen ausfallen. Gut erhaltene Waffen bekommen 95% des Listenpreises - "normal" verschlissene,aber noch funktionsfähige 70% und selbst für funktionslosen Schrott gibt es noch 25%. Wichtig: Nicht nur für die Waffe selbst, sondern für jedes Zusatzteil wie Tuningabzüge, Schäfte, Zweibeine, ja selbst Montagen (!) gibt es extra Geld. Auch für die weiteren Ersatzmagazine gibt es je nach Typ mächtig Geld! 1 neuseeländischer Dollar = 55 Cent. Hier mal ein paar Beispiele (je 3 Erstattungszustände: "Neuwertig - normal - nicht mehr funktionsfähig") HK MR308: 4440 EUR - 3270 EUR - 1170 EUR HK MR223: 3920 EUR - 2890 EUR - 1030 EUR G3 Klon: 2610 EUR - 1925 EUR - 690 EUR HERA AR15: 2090 EUR - 1540 EUR - 550 EUR Schmeisser AR15: 2090 EUR - 1540 EUR - 550 EUR SIG Sauer 303: 4180 EUR - 3080 EUR - 1100 EUR SIG 516/550: 2610 EUR - 1925 EUR - 690 EUR Springfield M1A: 3135 EUR - 2310 EUR - 825 EUR für verschiedene Gewehrtypen (z.B. AR-Serie) gibt es dann eine teils lange Serie von erstattungsfähigem Zubehör: Tuning-Abzug, Bremse, Zweibein, Schaftteile, Gasblock, Ladehebel, selbst Zielfernrohrmontagen... Bei Magazinen und sonstigen Waffenteilen gibt es nur 2 Preise: normaler Gebrauchtzustand - schlechter Zustand (strukturelle Schäden/Rost, sodass keine sichere/effektive Verwendung mehr möglich ist) hier die Preise für normalen Gebrauchtzustand: GK-Gewehr bis 10 Schuss: 29 EUR je Magazin GK-Gewehr > 10 Schuss (AR/AK): 58 EUR je Stangenmagazin GK-Gewehr > 10 Schuss (andere, z.B. HK): 115 EUR je Magazin GK-Magazin Trommel: 192 EUR je Magazin ==> wären doch mal gute Preisansätze für die Magazinverbote ab September 2020 bei uns!
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Naja, noch sind Magazine keine verbotenen Teile und man kann damit machen, was man will. Wenn später Magazine markiert werden müssen, ist es zu spät. Aber was jetzt an Markierung da ist, wird dann wohl übernommen. So wird das seit ewigen Zeiten auch bei Import alter Waffen gehandhabt. Da wird dann auch nicht retrospektive geguckt, ob der US Hersteller eine genormte Markierung mit 0,2mm Mindesttiefe eingebracht hat, ob das von nem Büma erfolgte etc., sondern es wird allenfalls geschaut, ob die Markierung leserlich ist und dann wird sie eingetragen... Und Trial und Error fürchte ich, ja. Aber wenn ich z. B. 10 Hexmags markieren wollte, dann nehme ich eben genau ein Magazin und teste darin xmal alles aus, bis die Einstellungen passen. Dann habe ich nicht 10 Magazine geopfert, sondern nur genau eines...
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Also das Gerät gibt es bei Alibaba noch weitaus billiger ab umgerechnet 1100 Euro für einen Faserlaser, der im Unterhalt sehr günstig, wartungsfrei und unheimlich flexibel einsetzbar ist. https://m.alibaba.com/product/60744649892/High-Speed-LOGO-Date-Code-Cnc.html Alibaba hat auch eine viel bessere Beschreibung als Ebay. Wichtig: Wer sich mit den Restriktionen beim Import der Lasermaschinen befasst, stellt schnell fest : Wir leben noch in einem freien Land! Hier darf noch fast jeder schwere Maschinen einschließlich echter Hochleistungslaser importieren und produktiv tätig werden. In vielen EU Nachbarländern hört es schon bei Minilaserkisten auf. Da dürfen die Chinesen fast nix importieren, aber nach Deutschland liefern die fast alles. Wenn dann mal die EU-Markierungshölle über die Legalwaffenbesitzer Europas hereinbricht, gucken die Schützen der Nachbarländer recht sparsam. Der deutsche Schütze kann hingegen in seinen Keller, seine 130W CO2 Powerlasermaschine anschmeissen (kost'bei Alibaba weniger als ne AR15) und dann schafft er was weg!
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Aber das hört sich doch super an! Die Quintessenz aus diesem Thread wäre dann, bei Amazon 2 kleine Maschinen zu kaufen : Den 99-Euro China- Laserbeschrifter für die PMags und andere Plastikmagazine und den 158 Euro Proxon als Gravurmaschine für die Stahl- und Alumags. Dann wäre man für rund 250 Euro für alles gerüstet, oder habe ich da noch was übersehen?
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Super Beitrag!! Deine Info hilft viel weiter. Also kann man mit einer kleinen handlichen vom Windows PC steuerbare Laserbeschrifter PMags markieren und wirft bei 99 Euro kein Geld zum Fenster raus, wie manche hier meinten. Könntest Du mal ein Markierungsbeispiel auf dem PMag einstellen? Gehen auch kleine Logos? 15min pro Mag ist kein Ding, aber wie lange hält der Minilaser Dauerbetrieb aus? D. h. nach wie viel Stunden muss man ihm eine kleine Pause gönnen?
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Tja, das ist dann das praktische Problem. Hast Du Dich mit Deiner 50 TEuro Maschine mal an Magazinen versucht? Viele Magazine sind durchsichtig bzw. halb durchsichtig. Die müsste man vor dem Lasern wohl erst mit Schuhcreme oder so einschmieren. Dann gibt es sehr inhomogene Oberflächen, z.B. die Wabenstruktur bei Hexmags, also das ist alles nicht einfach zu lösen. Und wer Metallmagazine sicher und gut lasern will, muss am besten einen Faserlaser made in China für 2800 EUR nehmen: https://www.ebay.de/itm/254289494392 Also die 50.000 EUR, die da in Raum gestellt wurden, erscheinen mir sehr viel, wenn es für 5-6% davon so einen Faserlaser mit folgenden Daten gibt: Markierungsgeschwindigkeit von 8.000 mm / s, Wiederholgenauigkeit von 0,001 mm, Markierungstiefe von 0,01 bis 1,0 mm, zugelassen explizit für Metalle (und Nichtmetalle). Für einen Büma wäre so ein Gerät ggf. eine gute Zukunftsinvestition. Viele eigentlich künftig für die Markierung vorgesehenen Waffenteile müssen an Altwaffen noch nicht markiert werden. Noch nicht (bei Reparaturtausch aber dann schon), Andere Waffenteile werden in Zukunft allein der Rückverfolgbarkeit und der Rechtssicherheit wegen markiert werden müssen. Wenn da bei manchem ambitionierten Schützen 100 Teile a 20 EUR nachmarkiert werden müssen, hat der Büma mit 1 Schützen sein Gerät schon fast finanziert!
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Hm, also die etwas besseren Beschriftungslaser der 300-EURO-Klasse aus China liefern alle 0,01mm Positioniergenauigkeit und 1000 dpi Auflösung, jedenfalls wird das angegeben. Die China-Profiklasse um 1000-3500 EUR schafft teilweise sogar 0,001mm Positioniergenauigkeit und bis 2500 dpi. Die besseren Lasergravierer schaffen es auch in Farbe, da müsste man selbst fotoähnliche Ergebnisse hinbekommen. In den Werbebildchen finden sich auch durchaus sehr ansprechende Beispiele von Lasergravuren, also da kann man schon was Ansehliches hinbekommen. Bedenken habe ich halt nur, dass man etliche Male rumprobieren muss, bis das Ergebnis passt. So viele Magazine habe ich dann auch nicht, um erst 10 verschandeln zu müssen, bis es beim 11. dann klappt 😞 Am besten wäre es, wenn man sowas als großer Verein anschafft. Die Frauen könnte man auch begeistern, denn wer weiß, wieviel Arbeit es ist, für Kinder-/Schulfreizeiten die Kleidung mit Namen zu besticken. Hier kann man alles einfach und kochfest eingravieren lassen! Der Verein kann damit sämtliche (vorgeschriebene) Beschilderungen selbst herstellen. Man kann die Pokale selber beschriften, wertige Trophäen selbst herstellen, Vereinstrachten verzieren usw. Die Möglichkeiten sind endlos!
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Also auch wenn es manche witzige Pointe in diesem Thread gibt: meine Grundintention war nicht "grün", ich suche tatsächlich nach einer einfachen Markierungslösung, die meine Magazine nicht verschandelt. Und was Du hier übersiehst, ist 45.3.2 WaffVwV: In den Fällen, in denen ein Bedürfnis dauerhaft wegfällt, kann dann, wenn keine Mängel bei Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung bestehen, aus besonderen Gründen vom Widerruf der Erlaubnis abgesehen werden. ...Der Begriff „besonderer Grund“ ist eng zu verstehen. Nicht ausreichend ist hier ein allgemeines wirtschaftliches Interesse an einem fortwährenden Besitz der Waffen etwa in Gestalt der Befürchtung von Wertverlusten bei der Veräußerung. Vorstellbar sind in diesem Zusammenhang Fallgestaltungen, die beispielsweise auf der Basis einer langjährig aktiven, nunmehr jedoch z.B. aus Altersgründen aufgegebenen Betätigung als Jäger, Sportschütze oder Sammler ein besonderes Interesse an einzelnen Waffen begründen. Ich denke schon, dass das besondere Interesse an einer einzelnen Waffe durch z.B. individuelle Gravuren, die darauf angebracht sind, begründbar wäre. Wenn z.B. ein Meisterschütze seine Titel immer wieder schön untermalt auf dem Schaft eingravieren lässt, dann wird aus der Waffen ein ganz besonderes Erinnerungsstück, das man dann ggf. auch trotz Altersgebrechlichkeit und Aufgabe des aktiven Schützen-/Jägerdaseins dann irgendwann noch weiter behalten darf.
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So, beim Forum Waffenrecht gibt es noch die Kriegswaffenliste. https://www.fwr.de/fileadmin/Dokumente/erl_kwl_feb_2015.pdf Da steht auf Seite 4 unter Punkt 30, das "Kennzeichen der Jagd- und Sportwaffen" u. a. "Gravuren an Schaft und System" seien. Und der Schaft ist ein freies Teil, besteht fast immer aus Holz oder Kunststoff und lässt sich damit prima auch mit den günstigeren Laserbeschriftern vom Windows PC lasern. Damit hat man evtl. einen Schutz mehr vor Kriegswaffeneinstufung, hat die Waffe günstig und legal individualisiert und wenn der Schaft doch mal wesentliches Teil wird, kann man ihn gleich kennzeichnen. Die Waffen werden oft mit billigen Aufklebern verschandelt, warum nicht mal was schönes drauflasern, was man am PC gemacht hat? Ist letztlich auch ein Diebstahlschutz! Und derart individualisiert hat man dann im Alter auch bessere Chancen, dass man das gute Stück auch wegen der besonderen Affektion und persönlichen Bedeutung, die man mit schönen und sehr persönlichen Laserungen leicht nachweisen kann, behalten darf.
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Hallo sniper-k98, das ist dann wohl ein Faserlaser. Die gibt es made in China auch bei ebay nagelneu ab gut 2000 Euro, auch für gehärtetes Metall. @Fyodormeinte ja, dass da, wo Markierungen vorgeschrieben werden, diese wohl vom BÜMA angebracht werden müssen. Weil Markieren wohl eine genehmigungspflichtige Bearbeitung wesentlicherTeile sein könnte, nehme ich an. Aber da, wo Markierungen noch freiwillig sind, da wo nur Alu und Plastik im Spiel ist, da reichen die günstigen Geräte doch aus und wären eine Lösung, auch z. B. beim Grenzübertritt. Mit der Markierung und dem abgestempelten Meldebogen könnte man mehr Rechtssicherheit erlangen, in zahlreichen Situationen!