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Schwarzwälder

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  1. Naja, das mit dem Nachladen hat schon seinen Weg ins deutsche WaffG gefunden, siehe Anlage 1: Beim Wechselmagazin selber steht dann wieder: Hier hilft vielleicht ein kleiner semantischer Trick. Wer sagt denn, dass ich der Begriff "nach Herstellerangaben" nicht (ggf. auch) auf die Magazinkapazität bezieht? Dann stünde da: Wechselmagazine für Langwaffen für Zentralfeuermunition sind, die mehr als zehn Patronen ... nach Herstellerangabe aufnehmen können Also, wenn der Hersteller was als 10-Schuss-Magazin deklariert und einführt, ist man evtl. schon auf der sichereren Seite. "Bestimmungsgemäß verwendbar" ist das Magazin mit 11 Schuss gefüllt jedenfalls nicht mehr, wenn dann der Verschluss nicht schließt.
  2. Die Formulierungen der Entwürfe ließen teilweise ein "12/18 für jede Waffe" zu. Vielleicht nicht nach Deinem Textverständnis, aber unter dem Leitprinzip "so wenig Waffen wie möglich" hätte mancher Richter dies womöglich so interpretieren können. Als dann auch noch bestimmte Kreise in der Politik durchsickern ließen, dass sie dieses so verstehen/interpretieren würden, war Holland in Not. Der BSSB hat durch sinnvolle Gegenvorschläge die Kuh vom Eis geholt. Also ich glaube, der GG sollte eher manchen wildgewordenen Bedürfnisausstellern einen Riegel vorschieben... siehe mein letzter Satz in diesem Beitrag... Ich selber habe ein SL-Flinte, die umschaltbar auf Repetiermodus ist. Damit decke ich viele Bedürfnisse ab und schieße seit Jahren regelmäßig auf der DM in beiden Modi mit dieser einen Waffe mit - weitere Familienmitglieder auch. Daneben habe ich noch 1 Repetierflinte auf JJS, das war's. Warum soll ich Dir "praktisch" beweisen, dass etliche Repetierflinten "gehen", nur weil Du zu bequem bist, Dich in die BDS-Sportordnung reinzuknien und die Bedürfnisprüfungen selber anhand "kleiner" Details rauszubekommen? Du kannst Dich in die SpO vertiefen und selber rausfinden, dass es bei "geschickter" Disziplinauswahl und strategisch klugem Kauf möglich ist, 7-8 Rep.Flinten auf grün zusammenzubekommen. Selbst Dein Argument "Dann verkauf doch eine alte", weil Du mit der neuen die alte Disziplin abdecken kannst, zieht zumeist bei meiner og. Auswahl nicht, wenn man sich keine "Universalflinten für alles" kauft. Und wenn man alle auf Meisterschaften (LM/DM) bewegt, gibt es ggf. sogar noch manche Ersatzwaffe (2x8=16) dazu. Das Ganze setzt natürlich - und hier gleichen sich die Repetierflinte auf grün und die 11. Waffe auf (ursprünglich) gelb - wie @Katechont völlig richtig bemerkt voraus, dass vor jedem Erwerb auf grün die Trainingsvoraussetzungen erbracht werden: 12/18. Es war bisher m.W. gut geübte Praxis, für Disziplinen mit ner Optik eine weitere Waffe zuzulassen, selbst wenn eine ohne Optik vorhanden ist. Denn es kann dem Schützen nicht zugemutet werden, seine Waffe zwischen 2 Wettkämpfen stets neu einschiessen zu müssen. Bei Flinten und Kurzwaffen bestehen oft keine hochpräzisen, wiederholgenauen Montagen oder es kommen andere Merkmale (bei offener Visierung ohne Komp/mit Optik kommt der Komp mit dazu - und der ist mitunter zur Einhaltung der Mindestgesamtlänge von 95 cm bei Flinten fest verklebt ) hinzu, also ist es mit "Rotpunkt abschrauben" halt oftmals nicht getan - auch ohne "Komfortgedanken". Und selbst wenn Du eine "Repetierflinte offene Visierung Kal. 12" hast, brauchst Du wegen enger Disziplindefinitionen aber oft 3 und mehr OHNE auch nur eine davon in ner anderen Disziplin einsetzen zu können. Beispiel: UHR_Flinte Modell 1887 von Chiappa: zweischüssig, für Western zugelassen nicht aber für BDS CAS 1897 V-Rep.-Flinte, weil da nur Vorderschaftrep.flinten zugelassen sind. Die wiederum sind bei UHR 1887 CAS nicht zugelassen. Und beide Flinten sind in Speed nicht zugelassen, weil da eine Magazinkapazität von "mindestens 5" erforderlich ist. Du willst den Verbänden Angst vor dem BVA machen. Das ist unbegründet. Das BVA genehmigt alle Sportordnungen, die wiederum Bedürfnisprüfungsgrundlage sind. Nimm Dir nur mal den BDS. Dass BVA weiß genau, dass es ein Kontingent für Halbautomaten von 3 Stück gibt. Allein im Standardprogramm des BDS (ohne IPSC, Western, Silhouette, Steel usw.) gibt es aber Disziplinen für mind. 10 Halbautomaten, die NICHT miteinander austauschbar genutzt werden können. Der Trick ist u.a. die Einteilung in div. Kaliber: KK (Standard/Open) - <6,5 mm (Standard/Open) - > 6,5 mm (Standard/Open) - Kurzwaffenkaliber (Standard/Open) - Flinten (Standard/Open) und dazu kommen noch zahlreiche weitere Bedürfnismöglichkeiten für HA (Magnumgewehr, Ordonnanz, Präzi, Jagdgewehre) in Disziplinen, wo HA *auch* zugelassen sind. Und Dein "schraub doch das Reddot ab" verfängt hier nicht, weil oft noch weitere kaum austauschbare Merkmale wie Waffengewicht, Schaftform, Komp. usw. als besondere Disziplinerfordernisse dazukommen. Somit ist dem BVA wohlbewusst, dass die SpO eine drastische Überschreitung des Kontingents von 3 HA um ein Mehrfaches hergibt. Dies wird bei entsprechend aktiven Schützen aber akzeptiert. Warum willst Du dann Angst schüren, dass das BVA Verband und Schützen den Garaus machen, wenn die 5.,6.... Repetierflinte befürwortet wird, wenn aber 10 Halbautomaten durchgehen? Und das ist die Praxis(!). Ohne dass das BVA dem BDS-Verband die Rechte entzieht, ohne dass es gigantische Gerichtsprozesse gibt usw. wie von Dir "vorausgesagt". Und wieso soll es keine 11. Waffe nach 10 auf gelb geben können, wenn es schon recht problemlos und unbeanstandet 10 HA -Bedürfnisse gibt? Tja, und das ist nun eben Deine komplette Überinterpretation der Gesetzeslage. NIRGENDS, weder im Gesetzestext, noch Bundestagsdrucksachen oder mir bekannten Politikeräußerungen Gutachten etc. wird verlangt, dass man mit allen 10 Waffen auf WBK gelb Wettkämpfe bestreiten muss, um künftig ne 11. zu bekommen. Selbst bei 10 HA musst Du das nicht nachweisen (Wettkampfbetätigung ja, aber nicht mit absolut allen 10 HA) . Aber bei den in Gesetzesbegründungen privilegierten wenig deliktrelevanten WBK-gelb Waffen würde man plötzlich solch immense Hürden einführen? Das ist absolut nicht nachvollziehbar. Allerdings es scheint mir aufgrund Deiner vorgetragenen Auffassungen nun doch sinnvoll, die Bedürfnisrichtlinien gesetzlich klarer zu verankern. Nicht wegen "wild" gewordenen Behörden, sondern wegen wild gewordenen Bedürfniserteilern wie ASE 😉
  3. Was Du als "freestyle" abtust ist seit vielen Jahren geübte Praxis, dass man sich bei z.B. Kurzwaffen Gedanken machen sollte, in welcher Abfolge man welche Waffen kauft, um ggf. ein od. mehrere Kontingente besser überschreiten zu können - auch und gerade, wenn man z.B. noch Jäger ist. Diese vorausschauende Vorgehensweise kann man auch bei Repetierflinten anwenden, dann kommt man eben auf o.g. z.B. 8 Rep.Flinten in einem einzigen Verband... was Du ja nicht glauben wolltest. Was mich aber mehr stört, ist Dein phantasievoller "10/3/2-Kontingent" Begriff. Es gibt kein "10/3/2"-Kontingent! Alle mehrschüssgen Kurzwaffen und halbautom. Langwaffen gehen ab der 1. Waffe auf WBK grün. Bei diesem "Kontingent" gibt es überhaupt keinen erleichterten Erwerb auf WBK gelb. Das ist schon mal der erste Unterschied. Wenn Du dann das 3/2 Kontingent überschreiten möchtest, musst Du - im Gesetz klar definiert - 2 Bedingungen erfüllen: die Waffe muss "zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt" oder für den Wettkampf (Ersatzwaffe) erforderlich sein und der Schütze muss an Schießwettkämpfen teilnehmen Bei WBK gelb-Waffen gilt hingegen für die ersten 10 Waffen ein erleichterter Bedürfnisansatz und Erwerb: "für (irgendeine) Disziplin nach (irgendeiner zugelassenen) SpO" reicht. Ab der 11. Waffe nun etwa Wettkampfteilnahmen zu fordern, gibt das Gesetz nicht her. Sonst hätte der GG es wie bei den Kurzwaffen/Halbautomaten reingeschrieben. Und "für die Ausübung einer weiteren Sportdisziplin benötigt" sagt doch alles: Wenn ein Schütze eine weitere Disziplin schiessen will und dies mit seinem bisherigen Bestand nicht kann, hat er ein Bedürfnis. Fertig. Wenn man es noch sehr genau nehmen will, prüft man, ob die Disziplin / das Kaliber auch tatsächlich irgendwo in realist. Entfernung geschossen werden kann. Aber dass man jetzt schon für die 11. Waffe in Frage stellt, ob es dafür überhaupt ein Bedürfnis geben könnte, "neue Disziplin schiessen" reicht nicht - ist mir absolut unverständilich. ASE, Du bis dabei, die Bedürfnisanforderungen für die 11. Waffe nach WBK gelb weit höher zu schrauben, als für eine Repetierflinte oder für eine Kurzwaffe. Und das gibt das WaffG eben nicht her! Auch die BT-Drucksachen und Ausschussdrucksachen geben das nicht her. Dort wird vielmehr deutlich, was der GG mit "Horten" meint: dreistellige Waffenzahlen und dabei teils 30 Waffen für nur eine einzige (1) Disziplin! Strikte Anwendung des Waffg "für weitere Sportdisziplin benötigt" sorgt eben dafür, dass man nicht mehr als 1 Waffe für 1 Disziplin haben darf (als Wettkampfschüsse evtl.2, aber eben keine 30) und das kann im Ergebnis durchaus zu > 10 Waffen führen, aber eben nicht zu 142.
  4. Der Herr Mayer ist Parlamentarischer Staatssekretär und damit (auch) Mitglied der Legislative. Aber Du willst eine Bundestagsdrucksache? Bitte sehr https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/158/1915875.pdf . Darin steht: Also: Gesetzgeberwille ist, das "Horten" von Waffen auf WBK gelb zu unterbinden. Dabei waren Fälle genannt von weit über 100 Waffen auf WBK gelb und teils 30 Stück auf dasselbe Bedürfnis/Selbe Disziplin. DAS wollte der GG verhindern! Nicht ein relativ scharfes Kontingent (2/3) wie für halbautomatische Waffen einrichten. Für mehr als 10 Waffen auf "Gelb" braucht es einfach ein "gesondertes Bedürfnis" und wird dann auf "Grün" eingetragen. That's it. Es gibt einfach kein scharfes Kontingent für max. 10 Waffen - wie Du es zu interpretieren scheinst - , das ist weder dem Gesetz noch dem Willen des GG anhand der BT-Drucksachen zu entnehmen! Und ein Bedürfnis für eine bestimmte Waffe ergibt sich letztlich aus der Erforderlichkeit und Geeignetheit einer beantragten Waffe für die neu zu schiessende Disziplin (keine Wettkampfpflicht!). Der Schütze will eine neue Disziplin schiessen. Simple Prüfung: Hat er dafür schon eine zugelassene Waffe? Wenn nein, wird Bedürfnis bescheinigt! Die neue Waffe ist erforderlich, weil keine der bisherigen Waffen dafür geeignet ist. Und das geht so: 1. Bedürfnis: BDS 4702 Trap Vorderschaftrepetierflinte ==> Der Schütze kauft sich ne schöne jagdliche Vorderschaftreptierflinte m. von 4 auf 2 Schuss plombierten Magazinrohr, damit er auch auf dem DSB-ähnlichen Tontaubenstand in seiner Nähe schiessen darf. 2. Bedürfnis: BDS Disziplin 4403 (Fallscheibe Rep.Flinte offen) Schütze beantragt eine Repetierflinte mit Komp. und offene Visierung für Fallscheibe. Laut BDS ist eine Mindestladekapazität von 5 Schuss vorgeschrieben ==> Schütze kauft ne Remington 870 DM (mit Kastenmagazin): https://www.arms24.de/remington-870-dm-12/76-vorderschaftrepetierflinte . Die laut SpO vorgeschriebene 5 Schuss Mindestkapazität hat VRep.Flinte 1 nicht. Und die Remi870DM mit nem Mündungseinsatz geht auf 4702 nicht. 3. Bedürfnis: BDS Disziplin 4505 Mehrdistanz Rep.Flinte offene Vis. Schütze beantragt eine Repetierflinte mit offener Visierung für Mehrdistanz. Laut BDS dürfen dabei KEINE Rep. Flinten mit Wechselmagazin benutzt werden! ==> Keine der bisherigen Flinten ist dafür zugelassen. Also kauft sich der Schütze ne Revolverflinte, z.B. og MT255s . Dummerweise ist die 5schüssige Revolverflinte für 4702 nicht zugelassen (weil kein Vorderschaftrep.) und für 4403 nicht geeignet (6. Schuss ist matchentscheidend bei Fallscheibe). 4. Bedürfnis: BDS Disziplin 4404 (Fallscheibe Optik). ==> Da bisher keine Rep.Flinten mit Optik vorliegen, kauft der Schütze nun eine Vorderschaftrepetierflinte mit Optik und Kastenmagazin. Die Remi 870 DM hat es ihm angetan, also kauft er ne 2. Flinte, diesmal mit fest montierter Optik. 5. Bedürfnis: BDMP Disziplin RF1 oder BDS 8202 IPSC Modified ==> Hier wir eine Rep.Flinte (o. SLF) mit Optik, aber ohne Kastenmagazin benötigt. Diese Kombi hat der Schütze nicht, also gibt es die 5. Repetierflinte, z.B. ne Mossberg 9+1 Schuss m. Optik+Röhrenmagazin. 6. Bedürfnis: BDS Disziplin 8204 IPSC Standard Reptierflinte ==> zapperlot! 5 Rep.Flinten und keine erfüllt das "IPSC Standard" Reglement. Also gibt es ne 6. Rep.Flinte. 7. Bedürfnis: BDS Disziplin 9106 Cowboy Action Shooting UHR -Flinte bis 1887 https://sportwaffen-selector.com/Langwaffen/Repetierflinten/Chiappa-1887-Lever-Action-Schrotflinte Der Schütze hat bisher keine UHR-Flinte, also klares Bedürfnis!Die UHR ist wieder nur 2schüssig, also erfüllt die Anforderungen an die ersten 6 Disziplinen nicht, bzw. ist keine VRep.Flinte, also auch für Trap nicht zugelassen. 8. Bedürfnis: BDS Disziplin 9105 Cowboy Action Shooting Vorderschaftrepetierflinte bis 1897 Der Schütze hat bisher kein so altes Baumodell einer VRep.-Flinte, also klares Bedürfnis! Fazit: Wenn man nur EIN Verband (BDS) heranzieht und die möglichen Disziplinen ein wenig auslotet und geschickt einkauft, kommt man schon auf mind. 8 Bedürfnisse allein für Repetierflinten. Weitere Bedürfnisse ergeben sich ggf.: in anderen Verbänden mit ggf. anderen Schaftformen, anderen Waffengewichten, anderen Abzugsgewichten, anderen Flintenkalibern, 1 vs. 2 Magazinrohren (letztere im BDMP für RF1/2/3 verboten, im BDS erlaubt, also wieder ggf. nen Bedürfnis mehr) als Ersatzwaffen für Wettkampfschützen ==> Am Ende hat man eine schöne Grundlage für eine WBK rot "Technische Sammlung: Repetierflinten" 😉 Es sind definitiv weitaus mehr als 2 Repetierflinten begründbar. Du bringst immer wieder das Argument, der Verband mache sich strafbar/sanktionierbar, wenn er großzügig Bedürfnisse bescheinige. Selber bist Du in anderen Threads quasi der Meinung gewesen, es könne den Schützen zugemutet werden, zwischen einem Disziplinenwechsel auch ggf. ihren Lower komplett freizulegen und komplett alle nicht relevanten Teile (Abzugsteile, Buffer, ggf. freie Verschlussteile, Federn) jeweils zu swappen, ebenso natürlich Optiken und Montagen zu wechseln + jeweils neu einzuschiessen, Waffen jeweils komplett umzuschäften usw. Also jeder Schütze ein halber BüMa, weil "so wenig Waffen wie möglich" als den Verband leitendes Bedürfnisausstellungsprinzip ad extremum getrieben wird. Ich sehe das nicht so - und die meisten Bedürfnisbescheinigungsaussteller bisher zum Glück auch nicht. Wenn Du hier aber Klärungsbedarf siehst, was bescheinigt werden kann und was nicht, dann bist Du doch bei Deiner Funktion an denjenigen Leuten näher dran, die den Gesetzgeber mal bitten könnten, genau wie für die Trainingsrichtlinien geschehen auch für die Bedürfnisbescheinigungen rechtssichere Richtlinien zu erteilen, damit Dein Drohargument "Zweifel an der Integrität des bescheinigenden Verbandes" vom Tisch ist. Die simple Prüfung "Hat der Schütze für die neue Disziplin eine zugelassene und geeignete Waffe?" könnte so einfach sein. Die vom GG nicht gewollte "Horten" ist damit exkludiert, denn es gibt dann eben nicht mehr 30+ Waffen für eine Disziplin, sondern allerhöchstens noch 2. Deine erweiterte Prüfung: "Kann der Schütze mit jeweils beliebig großem Aufwand eine seiner bisherigen Waffen so herrichten/umbauen(lassen), dass sie für die neue Disziplin zugelassen (nicht unbedingt geeignet) wäre und für die alte/bisherige Disziplin dann jeweils wieder rückbauen?" kann es nicht sein. Sowas kann man als Verband seinen Schützen nicht zumuten.
  5. An die MTs255 hatte ich gedacht - die hatte m.W. früher Kettner mal im Angebot. Ansonsten hast Du recht, die Colt gab es schon 1855: https://www.youtube.com/watch?v=cbKDkOAi6Mo und die MTs255-12 gabe es auch asls "Tactical" Version mit Klappschaft im Kaliber 12: https://modernfirearms.net/userfiles/images/shotgun/Rus/1419157588.jpg
  6. Also Du vertrittst die Meinung, eine 11. Waffe auf WBK grün gehe nicht - dem widersprechen aber Politikeraussagen im GG-Verfahren (die damit beschwichtigen wollten, dass man ja für weitere Waffen diese auf "grün" beziehen könnte), die ja gerade belegen, dass dies im Willen des GG war und ist. Zudem wären diejenigen, die ihre Gelbe gerade zum Zeitpunkt des neuen WaffG-Erlasses mit >10 Waffen "voll" haben dann stark benachteiligt, denn sie könnten nichts mehr erwerben ohne (mehr) Teile ihres Besitzstandes aufzugeben (um nur 1 neue Waffe kaufen zu dürfen, müssten sie gleich mehrere alte verkaufen, bis ihr Bestand < 10 sinkt). Zudem zeigen sie Behörden doch schon vor Inkrafttreten der Regelung, wie`s gemeint ist, z.B. Bayern: https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/sus/verfassungsschutz/h%C3%A4ufig_gestellte_fragen_zum_dritten_waffen%C3%A4nderungsgesetz.pdf -Seite 9 Außerdem übersiehst Du, dass es deliktrelevantere (=gefährlichere) Waffen als die auf WBK gelb gehenden weiterhin ohne Wettkampfnachweis nach §14,2 geben wird: a) Repetierflinten Da kann ich beliebig kombinieren: mit Optik/ohne Optik - mit Komp/ ohne Komp, mal Doppelmagazinrohr erlaubt, mal nicht, mal Kastenmagazin erlaubt, mal nicht, mal Revolverflinte, mal UHR-Flinte, weitere Features wie Gewicht, Schaftform usw - also wenn ich es unter Ausnutzung unterschiedlicher SpO geschickt anstelle komme ich da schnell auf 5,6,7 Repetierflinten - alle nach §14,2 und ich muss bloß SPortschütze sein und ne neue Disziplin schiessen wollen. b) Derringer mit > 3 Zoll Lauflänge Als mehrläufige Kurzwaffe nicht auf GELB erwerbbar, aber eben auch nicht durch das "Kontingent" reguliert, weil nicht mehrschüssig. Auch da als Erwerb nach §14,2 und passender SpO. Jetzt die große Frage an Dich: Wie kann es sein, dass ich möglicherweise deliktrelevantere Waffen wie Pumpgungs "kontingentfrei" erwerben können soll, aber just bei so nem KK-Repetierer oder ner BDF dann eine harte Grenze bei 10 Stück gezogen wird?
  7. Wo steht das in der Statistik? Ich kenne nur die NWR-Eckdaten: knapp 1 Mio. Legalwaffenbesitzer in D haben rd. 6 Mio. Legalwaffen (scharfe, WBK-pflichtige). Also 1:6. Ferner kenne ich aus Bundestagsdrucksachen die Aufschlüsselung der Besitzer Kleine Anfrage AFD Bundestag NWR: Sportschützen (inkl. § 8 ) und Jäger je rd. 400.000 LWB, dann noch 100.000 Erben und dann die Kleingruppen : 7000 Sammler, 1600 Brauchtumsschützen 1900 gefährdete Personen, 1300 Sachverständige 1200 Bewacher/Personenschützer usw. Deine Relation 1:2,4 bei Sportschützen würde bedeuten: Nicht mal 1 Mio. Sportwaffen. Dann müssten die Jäger aber im Durchschnitt (!) zweistellige Waffenlager haben. Irgendwas stimmt da nicht. Einer anderen Bundestagsanfrage https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813082.pdf zufolge gab es 2017: 144.878 WBK gelb alt (bis 03.2003) und 123.095 WBK gelb neu - d.h. fast jeder Sportschütze hatte eine Gelbe - meist zusätzlich zur Grünen. Da kämen wir kaum auf mehr als 1 Waffe pro WBK-Art bei Sportschützen... das scheint mir jetzt reichlich tief gegriffen.
  8. Es wäre schön, wenn diese internat. Machenschaften ein bisschen mehr ins Licht rücken würden. Und dass die Basis ihnen mehr Aufmerksamkeit schenkt - dem FWR, dem WFSA mehr auf die Finger schaut. Im Moment haben wir leider keine so starke Lobby, als dass man unsere Politik dazu bewegen könnte, das UN ATT ganz zu kündigen wie es die USA / Trump tat. Aber jeder kann sich die legislativbe Zukunft im Waffenrecht anhand der UN MOSAIC Vorgaben selber ausmalen...
  9. @Balu der BärAlle Achtung: Als Schnell-Leser in 2 min alles gecheckt? Ich beschreibe keine persönliche Wunsch-/Traumwelt, sondern die harte Realität der UNO-Einflussnahme auf unsere Waffengesetzgebung.
  10. ICH fordere keine ISACS/UN gewollten Verbote. Die Umsetzung beruht allerdings auf internat. Verträgen und Verpflichtungen (UN ATT). Habe zu diesem Topic mal einen eigenen Thread eröffnet, das geht hier sonst unter.
  11. Inzwischen heißt ISACS bei der UNO jetzt MOSAIC: https://www.un.org/disarmament/convarms/mosaic/ Die einzelnen Module kann man auf der vorgenannten UN-Seite direkt aufrufen, das von der NRA angeprangerte Modul 3.30 ist von ISACS genau so übernommen worden: UN/MOSAIC Waffenrechtsmodul 3.30 Bereits >110 Staaten haben das Modul 3.30 komplett oder großteils umgesetzt! Müssen sie auch (um das UN ATT= Arms Trade Treaty zu erfüllen) Dieses Modul ist Blaupause für das deutsche Waffenrecht und für die EU-Waffenrechtslinien!! Wer denkt, auf dem BMI sitzen irgendwelche Beamten a la (vormals) MR Brennecke, die uns nur mit wilden eigenen Ideen piesacken wollen, der übersieht, dass sie zuallererst mal UN-Waffenrechtsstandards umsetzen MÜSSEN. Und dieses Modul wurde von der UNO beschlossen, s.o.. Natürlich gab und gibt es dazu Beratungen, bei denen seit rd. 20 Jahren unsere Lobby mit am Tisch sitzt, und zwar die WFSA http://wfsa.net/ Deren Präsident war lange Jahre Herr Keusgen, der wiederum lange Jahre das FWR geleitet hat, das auch stimmberechtigtes Gründungsmitglied der WFSA ist. BDS, BDMP und DSB sind auch Mitglieder, der BDMP immerhin stimmberechtigt: https://de.wikipedia.org/wiki/World_Forum_on_the_Future_of_Sport_Shooting_Activities Daneben sind die NRA (die den Austritt der USA aus dem UN ATT sehr begrüßt: NRA-ILA, aber dadurch auch Einfluss verlieren wird) und viele weitere Sport- und Jagdverbände Mitglieder, auch Sammler wie die FESAC. Über die WFSA werden international die Lobbyinteressen kanalisiert und an die UNO rangetragen. In die WFSA reinkommen kann man nur über Sponsorenschaft durch mind. 2 Mitgliedergesellschaften, ausdrücklich damit sichergestellt sei, dass die Interessen der WFSA gewahrt bleiben: http://wfsa.net/join-wfsa/ Also keine Chance für die GRA !! Seht es einfach ein: Über das FWR und die WFSA läuft die internationale Lobbyarbeit. Was Keusgen nicht will bzw. nicht wollte, hat(te) keine Chance! Wenn das FWR/WFSA keine SV als Bedürfnisgrund will, dann wird das auch nicht vorgetragen (jetzt wo die NRA aus den UN-Verträgen raus ist, sowieso nicht). Und wenn das FWR 2015 die zivilen Kalaschnikow-Klone "opfern" wollte, dann sicher in bester Übereinstimmung mit den UN-Gremien. Und wenn man sich auf Standards geeinigt hat und die in so nem UN/MOSAIC-Modul drinstehen, dann kann man als Lobbyorganisation auch nicht dauerhaft diese Standards torpedieren - wenn man weiter als NGO konstruktiv am Verhandlungstisch sitzen bleiben will. Lest euch mal durch, welche Gesetze der letzten Jahre wir dem Waffenrechtsmodul 3.30 der UNO zumindest teilweise schon zu verdanken haben: 1. Das NWR wurde teils in Details so schon von der UN/MOSAIC/ISACS , vgl. Punkt 11.3.2 vorgegeben! 2. Die neue Magazinbeschränkung auf 10 Schuss für Langwaffen - von der UN/MOSAIC/ISACS vorgegeben! 3. Die verschärften Waffenschrankanforderungen - von der UN(MOSAI/ISACS vorgegeben! 4. Das Mindestalter auf 21 Jahre erhöht (für Klasse B) - von der UN/MOSAIC/ISACS vorgegeben! 5. der jetzige Markierungswahnsinn - z.T. vorgegeben durch MOSAIC 5.31 usw. Oder die Einteilung - erinnert die an was(?): Und wer sich fragt, welche Änderungen turnusmäßig von der EU kommen werden, mal ein paar heiße Kandidaten (steht alles schon in MOSAIC 3.30 drin): Verbote aller Kaliber > .45 (KW+LW) zusätzliche Sicherung der B-Waffen durch Kabelschlösser IM Waffenschrank Trennung Waffe-Munition in Waffenschränken auch Klasse 0/I Verbot auch von Kurzwaffenmagazinen und KK-Mags > 10 Schuss Langwaffendefinition: 46 cm Mindestlauflänge und 66cm Mindestgesamtlänge Genderkriminalität (z.B. entsprechende Facebook-Postings) als Ausschluss für Legalwaffenbesitz etc.
  12. Ich wurde von einem WO-ler damals informiert, dass es PSM nur noch auf WBK rot oder Händler oder Umbau 6,35 Browning weiter gab. Wenn Du nen Sportschützen oder Jäger weißt, der die auf WBK grün weiternutzen durfte, dann wäre ich auf Deine Mitteilung gespannt. Und aktuell gibt es bei den Trommelmagazinen und Mags >>10/20 Schuss ab 07.2017 sicher auch viel mehr Betroffene.
  13. Das müsstest Du dann dem Chef vom FWR sagen. Der ist zugleich Präsident des BDS. Insofern hört man schon ne Menge! Man könnte das Thema Entschädigung für große Magazine, insbesondere Trommelmagazine schon mal der eigenen Lobby (und ja, einer der aktivsten ist besagter Präsi) vortragen. Bislang wurde ja gedacht, es gibt gaaanz viele Ausnahmen für fleissige Sportschützen, aber nachdem das für die Magazine ab 07/2017 wohl nichts mehr wird, wären satte Entschädigungsregelungen doch mal ein Thema, das man beim BMI etc. vorbringen kann. Und da wiederum ist dann dieser Thread hilfreich, weil es eben z.B. in Neuseeland für div. Trommelmagazine an die 200 EUR (umgerechnet) gibt. Viel mehr waren gut gebrauchte PSM Pistolen anno 2008 auch nicht wert...
  14. Aha. Welche Alternative propagierst Du denn? Illegales Handeln? Revolution?
  15. Weil ich seit 18 Jahren dort nur Fördermitglied bin und nichts zu melden habe. Das FWR braucht Druck von der Basis, z.B. von WO. Dann reagiert es manchmal. Ein bisschen.
  16. Die Waffenlobby ist ja existent. Das Forum Waffenrecht gibt es, die darin angeschlossenen Verbände führen ebenfalls Verhandlungen. Konstruktiver Vorschlag: Wenn sie die ISACS/UN Verbote umsetzen wollen, sollen sie wenigstens Entschädigungsregelungen a la NZ fordern. Hat sich das FWR damals 2008 für betroffene LWB eingesetzt, die ihre PSM-Pistolen etc. abgeben mussten, dass sie wenigstens eine gute Entschädigung bekommen? Ich glaube nicht. JETZT wäre aber die Zeit, schon mal ordentliche Entschädigungssummen für Magazine einzufordern. Wer teils wertvolle Trommelmagazine abgeben muss, bekommt in NZ eine satt dreistellige Entschädigung ausbezahlt. In D gibt's nix! Hier könnte unsere Lobby (FWR etc.) schon mal ansetzen und dann wäre dieser Thread doch hilfreich. Wenn wir als Lobby JETZT satte Entschädigungen durchsetzen, dann wirkt das auch etwas bremsend bei weiteren Verboten...
  17. Die NZ-Regierung macht einen Ansatz von 100%, der vermutlich eher einem "Listenpreis" der Waffe entspricht. Viele haben da beim Neukauf noch Rabatte oder kostenlose Zugaben ausgehandelt. Also sind 70% von einem kaum je bezahlten Listenpreis schon mal sehr ordentlich. Und bei mir gibt es keine Schrankwaffen. Mit denen wird geschossen. Mitunter von 5-6 Familienmitgliedern. Insofern stellt sich immer Verschleiß ein. Selbst der Lauf ist irgendwann (fast) ausgeschossen. Wie man da ernsthaft 100% verlangen will, entzieht sich meinem Verständnis. Ich habe diesen Thread nicht eingestellt, weil ich ein Waffenenteignungsprogramm a la Neuseeland will. Wenn aber teils die eigene Lobby schon ISACS/UN-Standards frönt, dann ist auch bei uns eine Enteignung vorprogrammiert. Und dann bekommst Du in D nicht mehr 100%, auch nicht 70%, sondern nahe 0%. Stand jetzt. Da lohnt es sich doch, zu diskutieren! Nur mal als Beispiel wie unsere Lobby 2015 beim Startschuss zur neuen EU-Waffenrechtsgesetzgebung reagiert hat: Forum Waffenrecht 2015 Das Forum Waffenrecht setzt einfach ISACS Standards um! Entsprechend wird die Enteignung kommen. Die eigene Lobby will sie ja. Und dann will ich lieber 70% statt nahe 0%. Darum geht's.
  18. Gesetz und Verordnung definieren nicht im Detail alle denkbaren Bedürfnisausgestaltungen. Warum bedarf es z.B. eines BKA-Leitfaden? Und selbst der lässt noch viele Fragen offen. Und auch der kann geändert, ergänzt,... werden. Auch sind die neuen Verwaltungsvorschriften noch nicht raus (die binden die Gerichte nicht, wie jeder ältere WO-ler weiß), die ggf. auch noch bei Behörden akzeptierte Bedürfnispraxis aufnehmen könnten. Die Leute mit vielen extra Lowern haben sich doch überwiegend schon anders angestützt: JJS, Handels-Lizenz, Rote usw. - oder sie sind ohnehin schon Grundkontingentüberschreiter und dann ist es nur ein kleiner Schritt.
  19. Habe ich ja getan. Naja, manche Bedürfnistatbestände sind alles andere als "schwachsinnig". Du denkst wieder nur an den Armbrust-Upper... Und wenn die Verbände (nicht für mich, aber für viele!) da was tun wollen, müssen/sollten sie eben jetzt verhandeln. Ich sehe Verhandlungsspielraum. Es kann nicht Sinn sein, jeden einzelnen Schützen, der z.B. einen Ruger 10/22 Tuningabzug gekauft hat, jetzt in Einzelverhandlungen mit der Behörde zu treiben. Dafür sind die Verbände da. Die Intention des Gesetzgebers ist: "So wenig Waffen wie möglich ins Volk." Von daher kommend, dürfte jede Argumentation, die es ermöglicht, mit weniger Komplettwaffen auszukommen, eigentlich die Bereitschaft öffnen, Bedürfnisse für Waffenteile anzuerkennen. Oder glaubst Du ernsthaft, dass es den Gesetzgeber freut, wenn viele jetzt noch schnell ihre Lower zu Fertigwaffen komplettieren? Ich denke, eine erfolgreich durchgesetzte Entschädigung hätte schon eine Signalwirkung. Denn in Zukunft könnte es dann eben um weit mehr als "ein paar Kröten" gehen.
  20. Ohne Nummer = keine Rückverfolgbarkeit, zumindest beim Kauf gegen Cash über die Ladentheke. Da in den frühen Jahren kurz nach 2003 der Erwerb von Uppern/WS ohne Eintragungspflicht möglich war, kann man selbige (sofern nicht zwischenzeitlich ordnungsgemäß eingetragen) jetzt mit nummernlosen Lowern zu echten "ghost guns" komplettieren.
  21. Die Behörden und Politiker befassen sich dann aber auch damit. Irgendwann hängt allen alles zum Hals raus und man macht vielleicht nicht so schnell neue Fässer auf (seitens des Ministeriums), weil es dann zu viel Personal bindet. Sieh's mal so. Ansonsten, wenn Du eher dafür plädierst, möglichst Rechtsunsicherheiten bestehen zu lassen - dann geht das garantiert zu unseren Lasten. Spätestens vor Gericht. Jetzt auf Detailverhandlungen zu verzichten, schadet uns. Immer.
  22. Alles ist natürlich irgendwie ein Geben und Nehmen. Wenn wir bei den Verhandlungen erweiterte Markierungsvorschriften erdulden müssten, aber die Waffenteile als solche bedürfnisfest geregelt bekommen, wäre ich dabei. Da ich die Magazine etc. (ich werde jetzt sicherheitshalber auch die 10/22 und Uhl Abzüge etc. anmelden, ebenso die Schaftsysteme usw.) aber gerne zum 01.09. anmelden möchte, bekomme ich das mit nem Laser von Alibaba nicht mehr rechtzeitig hin. Stattdessen erstelle ich halt Fotos von den Teilen und schicke alles schön katalogisiert zur Behörde. Lasern kann ich dann immer noch und kann die Behörde ja mal anfragen, ob Sie das wünschen/begrüßen würden. Dann gibt es halt zu Weihnachten einen schönen Laser, das ist auch für vieles andere sehr praktisch.
  23. Es sollten alle aus der o.g. konträren Diskussion bemerkt haben, dass es "Bedürfnisprobleme" bei div. Waffenteilen gibt. Diese gehören verhandelt. Das Innenministerium (das nebenbei auch ein Weisungsrecht dem BKA ggü hat) wie auch einzelne Politiker wären hier Ansprechpartner für die Verbandspitzen. Es gibt durchaus noch Detaillösungen beim Bedürfnis für einzelne Teile, da ist im WaffG noch längst nicht alles "luftdicht durchreguliert", wie man bei @ASE Beiträgen manchmal denken könnte. Und selbst dem ASE ist es nicht gelungen, alle meine 8 genannten Bedürfnisgründe völlig rechtssicher zu widerlegen 😉 Insofern hoffe ich da auch wieder auf die Leute vom BSSB. Was heute mit den AR15 Lowern und gr. Magazinen läuft, kann morgen mit Wechselläufen, Abzügen, übermorgen mit allen Hinterschäften und am Ende mit Montagen/Zielmitteln, ja jeder Schraube weitergehen. Das kann selbst der DSB nicht wollen, endet es doch in einer Vergrämungspolitik, gerichtet gegen den Schützensport. Und wenn der DJV hierzu noch in die Runde steigt - bin ich wieder ziemlich optimistisch.
  24. Naja. Einen Repetierer kann man nicht durch bloßen Abzugswechsel in einen Vollautomaten verwandeln, einen Selbstlader ggf. schon. Ich glaube daher nicht, dass die Zielrichtung bloß "AR-Lower" ist. M2-Bausätze wurden früher noch völlig frei verkauft und ganz ungeniert in Waffenzeitschriften offeriert. Ich denke schon, da wollte man noch ein bisschen mehr erwischen...z.B.
  25. Den Gewerbeschein. Dann kauft man halt nen Armbrust Upper zu seinem Lower und gründet einen Verein "High-Power Armbrustschiessen für Jedermann", wo man die Leute gegen Entgelt mit seiner High-Power Armbrust auf 100m schiessen lässt- Für den Geschäftsbetrieb braucht es den Lower. Dann reicht die Gewerbeanmeldung und man braucht keine Bedürfnisbescheinigung vom DSB-Bonzen, der einem den Lower nicht gönnt.
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