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Schwarzwälder

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  1. Wie ich abschließend geschrieben habe: Ich verstehe vollkommen, dass in der akuten Phase jetzt erstmal komplett dicht gemacht wird. Wichtig ist allerdings, dass man sich in den "Übergangszeiten" auch mal Gedanken über Hygiene am Schützenstand macht. Die Lösungen sind nicht alle soo wahnsinnig teuer. Auf einer BDS LM oder erst recht DM oder IPSC lassen vielen ein dreistelliges Startgeld liegen - mit einem "Hygieneaufschlag" könnte der Veranstalter einiges finanzieren. Da ist definitiv vieles drin! Man kann nicht warten, bis in 18 Monaten ein Impfstoff verfügbar und alle Risikogruppen durchgeimpft sind. Auch wenn highlower den gesamten Schießstandbetrieb in D als "Spaßveranstaltung" abqualifiziert, ist das ja nicht so: Ich sprach von DM - da ist für manchen auch mehr als nur "etwas Spaß" a la Disco dabei. Jäger müssen ihre Waffen auch mal gut einschiessen können. Viele Behörden teilen sich Schießstände mit den Vereinen - wer beruflich trainieren muss, sollte dies nicht "im Dreck" tun müssen. Auch Personenschützer und Kursgruppen müssen die Schießstände beruflich bedingt weiter nutzen können. Ggf. auch Händler usw. Man muss sich - ggf. nach einer Pause von 2-3 Monaten - mal ein paar grundsätzliche Gedanken um Hygiene etc. machen. Scheint für manche unangenehm, ist aber äußerst ratsam! @Steam: Dass es ein Test auf Antikörper ist, schrieb ich doch. Der Test ist nur eingeschränkt zuverlässig. Ich schrieb auch, dass in Kürze bessere Schnelltests rauskommen werden. Da ist viel in Bewegung! Letztlich müssen die Tests hoch sensitiv sein. Die Spezifität ist nicht ganz so wichtig. Heißt: Der Schnelltest muss hochempflindlich ALLE mit Covid-19 Infizierten rausfischen können. Wenn er ein paar nicht Infizierte zusätzlich als infiziert anzeigt, ist das hingegen nicht ganz so schlimm. Positiv getetstete Personen werden dann eh noch einem PCR-basierten Test zugeführt werden.
  2. Was mich ein wenig wundert: Es wird immer nur darüber diskutiert, ob man nun noch eine Meisterschaft abhält oder nicht. Ob man noch trainieren darf oder nicht. On-off. Unter welchen Schutzmassnahmen man genau ggf. beschränkten Wettkampf- oder auch Schießstättenbetrieb ermöglichen könnte, wird kaum diskutiert. Nur mal ein paar Diskussionspunkte: Coronavirus-Schnelltests - schon jetzt billiger als manche Startgebühr, minutenschnell Hier wird derzeit irrsinnig viel entwickelt. Ein Kombinationstest ist minutenschnell wie ein Blutzuckertest von Laien (oder Sanitätern, Krankenschwestern) durchführbar und in D bereits verfügbar und kostet 39,95 EUR: https://www.doccheckshop.de/2019-ncov/coronavirus-schnelltest/11808/pharmact-cov-2-rapid-test Dieser testet auf IgM Antikörper (= frühe Phase der Infektion, nach 3-4 Tagen positiv) und IgG AK (spätere Phase ab 10-14 Tage). In den nächsten Wochen werden noch weitere Testkits auf den Markt kommen, teils ähnlich wie ein Schwangerschaftstest, d.h. komplett für Laien gemacht, minutenschnelles Ergebnis, noch genauer/früher detektierbar. ==> Man könnte auf den DM der großen Verbände wie z.B. in Philippsburg einfach eine weitere Bude "Schützenkontrolle" aufstellen, 2 Sanis rein und diese Schnelltests durchführen. Wer clean ist, bekommt einen Passierschein und darf sich damit Startkarten abholen und zu Waffenkontrollen und Starts gehen. Wer den Test nicht besteht, muss sofort wieder heim. ==> Mit den ganz neuen Schnelltests im "drive-thru" Verfahren wäre ggf. schon ein Nasenabstrich am Einfahrtstor von jedem Insassen möglich. Die Leute fahren dann links ran in eine Wartezone, bis die Schnelltests nach 10 min oder so fertig sind. Dann bekommen alle Insassen einen Passagierschein - oder müssen (ohne Aussteigen!) sofort wieder rausfahren. Desinfektion und H2O2-Vernebler in die Schützenhäuser Schon die alten Russen wußten anno 1977, wie gut H2O2/Wasserstoffperoxid (3%) gegen Coronaviren und viele anderen Viren hilft: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/203115 Ein deutsches Team hat in einer Metaanalyse dargestellt, welche Desinfektionsmittel ab welcher Konzentration wie gut gegen Coronaviren u.ä. helfen und dieses Jahr publiziert: https://www.journalofhospitalinfection.com/article/S0195-6701(20)30046-3/pdf Dabei fiel wieder H2O2 positiv auf, sogar mit nur 0,5% Konzentration. H2O2 gibt es derzeit noch reichlich und günstig bei Ebay, Amazon und Co., 10 Liter kosten inkl. Versand 20-30 EUR und zwar in Konzentrationen von 12 %!https://www.amazon.de/Wasserstoffperoxid-GRADE-PZN-16569707-Herrlan-Germany/dp/B083QFMCLK?ref_=ast_bbp_dp D.h. man kann noch ordentlich mit dest. Wasser runterverdünnen und bekommt viel Desinfektion für wenig Geld. Der Clou: Man kann das auch in Räumen in Schützenhäusern z.B. am Vortag über 2-3 h vernebeln lassen, um eine ordentliche Raumdesinfektion hinzubekommen. Siehe https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0195670114000590 statt einem Profigerät: https://www.bioquell.com/life-sciences/systems-and-services/l-4/?lang=de gibt es hier auch was bei ebay für 249 EUR: https://www.ebay.de/itm/222229181657 oder das von Sanosil: https://www.rakuten.de/produkt/sanosil-nebelsystem-kaltnebelgeraet-855862871 (Sanosil = 7,5% H2O2 + etwas Silber) Sonstige Maßnahmen Händedesinfektionen - an jedem Schützenstand-Eingang Spender; Putzkolonnen, die den ganzen Tag reihum auf dem Platz alle Berührflächen (Türklinken, Armaturen auf den WCs/Waschbecken, ggf. Bedienknöpfe zwischen den Starts (für Seilzuganlagen), freie Tisch- und Sitzflächen etc.) desinfizieren ggf. Mundschutzpflicht und Einmalhandschuhe ggf. weitergehende Schutzausrüstungen für die Schiessleiter nur persönliche Kugelschreiber ggf. Einschränkung des Gastronomiebereichs regelmäßige "Zwischendesinfektionen" des Schützenbereichs der Schiessplätze, zumindest in der Mittagspause "Spacing", z.B. konsequent immer ein Schiessplatz zwischendrin frei lassen. Meisterschaft in mehrere Kleinevents teilen/splitten Fazit: M.E. gibt es Alternativen zu totalem Einstellen des (Trainings-)Schießbetriebes und aller Wettkämpfe. Und selbst wenn die Behörden einen Stopp bis z.B. 30.06. oder 30.09. vorschreiben, ist es ja nicht so, dass ab 01.07. oder 01.10. dann wieder alles sauber ist in Deutschland und das Virus sich in Luft aufgelöst hat. Es wird eine Übergangszeit geben - und einige der o.g. Maßnahmen könnten nützlich sein.
  3. Das hier diskutierte Mag Coupler hat ein Magazingehäuse, das aus EINEM gemeinsamen Magazinboden und 2 Magazinkörpern besteht. Das Magazingehäuse als Mag Coupler Unit ist bestimmungsgemäss für 20 Patronen Kapazität geeignet. Begründung 1. Nach Zusammenbau ist es nicht mehr möglich, es werkzeuglos zu trennen / zu zerlegen. Es braucht dazu bestimmte Schraubenzieher oder Stahlstifte. 2. Wenn es getrennt wird, hat man keine 2 vollständige Magazine mehr, wie z. B. bei den Ruger Magazinkopplersternen. Das Magazingehäuseverbot betrifft nur die Gesamtfassungskapazität einer Magazingehäuseeinheit. Ob dazwischen was geflippt oder umgeschaltet etc. werden muss, ist egal.
  4. Manche Probleme ergeben sich eben erst durch die neue Gesetzgebung. Bisher hatten wir kein Magazingehäuseverbot. Ein solches hat auch die EU Feuerwaffen RL nicht verlangt, also mach mich nicht zum Watschenmann für alles.
  5. @FyodorDa hast Du absolut recht. Aber Schmeiser (als Beispiel) hat eben auch Ar15 in .223 rausgebracht mit kurzen 14,5 Zoll Läufen und Comp. Die sind dank Festschaft hinten und geschlossenen Vorderschaft trotzdem für Sportschützen zugelassen. Nur wenn da weitere Anscheinsmerkmale wie ein laaaanges Doppelmagazin dazu kommen, weiß ich halt nicht, ob das vom BKA noch für Sportschützen abgenickt werden würde. Bildbeispiel hier: https://www.egun.de/market/uploaded/5/8190833.1091929991.jpg
  6. Ich denke auch, dass man keine echte Antwort von Seiten der Waffenbehörden erwarten kann. Die Lösung wird entweder vom BKA direkt oder via Gerichte kommen. Vielleicht machen sich vorab auch einige Verbände Gedanken zu den Couplern und veröffentlichen ihre Linie. Vorab ist es aber sicher sinnvoll, sich selber mal ein paar Gedanken dazu zu machen. Bei Waffenkonfigurationen, bei denen Anscheinsmerkmale greifen (z.B. 9mm ARs, kurze ARs, AK47-Clone etc.) wäre ich vorerst mit den Couplern, die optisch 30er Mags ergeben, vorsichtig. Und womöglich etwas sicherer könnten diejenigen Coupler sein, bei denen sich beim Auseinandernehmen wieder 2 vollständige Magazine ergeben (also keine Magazingebilde mit gemeinsamen Magazingehäuseteilen/gemeinsamen Böden).
  7. ... ja, dann sehe ich das Problem auch nicht mehr so. 2 vollständige Magazin(gehäus)e bleiben 2 vollständige Magazin(gehäus)e. Nur die Anscheinsproblematik wäre dann ggf. noch ein Thema (s.o.). Da ist ggf. so ein XMag-Koppler weniger problematisch (bezüglich Anschein), (hat aber halt wieder Magazinboden gemeinsam): https://www.thefirearmblog.com/blog/wp-content/uploads/2017/06/2017-06-22-13.15.02-768x576.jpg
  8. Hallo, Du bist Jäger, also hast Du kein Problem mit dem "Anschein". Eine "normale" AR15 oder AR10 bringt auch in D keine Anscheinsproblematik mit sich. Wenn Du als Sportschütze aber eine "kurze" AR15 nutzen willst, dann gibt es Möglichkeiten, aber dann darf eben der Anschein einer Kriegswaffe nicht geweckt werden. Beispiel: https://www.egun.de/market/uploaded/5/8190833.1091929991.jpg Super Angebot!! Die Waffe ist für Jäger problemlos, als Sportschütze muss man aber überlegen, ob dieser Magazinkoppler, der den Anschein eines 30-Schuss Magazins weckt und deutlich über den Pistolengriff hinausragt, in dieser Form dann noch vom BKA für Sportschützen zulässig ist. Bei einem AR15 mit Lauflänge > 42 cm kein Problem, aber bei kürzeren AR15s... weiß man's nicht.
  9. Hm. Also meine "alte" gelbe WBK wurde Anfang 2003 ausgestellt. Sooo alt und betagt sind viele WBK gelb (alt) Besitzer sicher nicht. Das Problem dürfte eher sein, dass viele ihre "alte" Gelbe WBK auf eine "neuere" gelbe WBK haben umschreiben lassen, d.h. sie haben die Karte auf Repetierer etc. erweitern lassen und entsprechend auch Repetierer damit eingekauft. Im Gegenzug für diese "neuen" Rechte haben sie auf gewisse "alte" Rechte verzichtet...
  10. @PetMan - Wenn (!) der Gesetzgeber nur wollte, dass man nicht mehr als 10 (11) Schuss abgeben kann, ohne nachzuladen, dann hätte er ja auch die blockierten Magazine im 20er oder 30er Gehäuse weiter erlauben können - solange eine sichere Blockierung auf 10 erreicht würde. Aber das reichte ja nicht. Es musste unbedingt noch ein Magazingehäuseverbot obendrauf gesetzt werden. Das gibt es weltweit so nirgends, daher kann man auch nicht unbedingt ableiten, das diese Koppler in D so locker durchgehen, nur weil sie in der restlichen EU kein Problem sind...
  11. Im neuen WaffG sind Magazingehäuse definiert, nicht Magazinkörper. Die Magazingehäuse nehmen die Patronen auf. Dass "Magazinkörper bestimmendes Teil" sein sollen, ist Deine Meinung, aber so nicht definiert. Wir beide wissen, dass auch Magazinböden die Kapazität mitbestimmen. Fraglos gehören deshalb die Magazinböden zum Magazingehäuse, nicht nur der Korpus. Jetzt ist halt die Frage, ob ein gemeinsamer Magazinboden nicht aus dem Gesamtgebilde eine Einheit macht - denn 2 vollständige Magazingehäuse sind ja nach Trennung nicht mehr da! Damit hat man eben eine "Magazingehäuseeinheit, die 20 Schuss fasst. Ob man dazwischen irgendwelche Ladebewegungen/Nachlademanipulationen machen muss, ist für die Magazingehäusedefinition wurscht. Die Haare in der Suppe haben wir uns selber eingebrockt. Das gesonderte Magazingehäuseverbot wurde lange von kaum jemandem ernst genommen. Offenbar von einigen auch jetzt noch nicht.
  12. Sorry, hier z.B. für 14,90 EUro bekommst Du die Koppler für AR10, AR15 und AK-Magazine. Das Video zeigt sehr genau: Du demontierst die beiden Magazinböden und ersetzt die durch ein einzigen Coupler (als gemeinsamer Magazinboden): https://www.sportshooter.de/en/magcoupler_ar15_m4_m16-60991.html Nur bei dem "Seehofer'schen Koppler" ist das anders, da hast Du recht!
  13. Ich verstehe die Argumentation. Aber im deutschen Waffenrecht sind "Magazingehäuse" wie folgt definiert: Das schließt den Körper und den Magazinboden m.E. mit ein. Wenn nun - wie bei manchen Lösungen - der Koppler als gemeinsamer Magazinboden dient, könnte EIN Magazingehäuse (bestehend aus 2xKorpus+1xBoden) gegeben sein, also eine Einheit. Und die Kapazität ist halt nur über das bloße Fassungsvermögen definiert: Da geht es nur ums "aufnehmen können", ob das Magazin dazwischen geflippt/gedreht/sonstwie manipuliert werden muss, um die gesamte Fassungskapazität ausnutzen zu können, ist da in der Def. egal. Und die Sache mit dem Anschein ist auch unklar. Bei Egun werden Sportwaffen angeboten, mit kurzem Lauf (<42 cm) + MFD = wohl noch gerade so anscheinsfrei. Jetzt wird aber ein Mag-koppler eingeführt (=optisch wie 30er Magazin) und dann immer noch anscheinsfrei? Das ist halt die Frage. Wenn das BKA ne Freigabe gibt: top!! Wenn nicht, wäre meine Frage berechtigt...
  14. Ich denke, die Dinger sind schwer im Kommen. Von daher sollte man sich - ob als Käufer oder Aufsicht etc. - schon schlau machen, bevor man wegen eines solchen Teils Ärger bekommen könnte. Die Probleme bzw. die Gesetze habe ja nicht ich gemacht. Insbesondere war ich stets ein vehementer Kritiker des Magazinkörperverbots. Aber nun ist das Verbot da und die Auswirkungen sollten bedacht werden.
  15. Derzeit werden ja neue Magazinkoppler-Lösungen angeboten. Immer wieder sieht man auch Bilder von Waffen, die wegen kurzem Lauf oder kurzer Hülse eher kritisch hinsichtlich Anschein zu bewerten sind. Ein Kriterium ist ja: Magazinlänge darf nicht über die Grifflänge des Pistolengriffes herausragen. Was mit den 10+10 Kopplern aber regelmäßig der Fall ist. ==> Wird das in der Anscheinsbeurteilung gem. §6 AWaffV gewertet - oder ist das unkritisch? Sodann gab es kritische Stimmen, weil manche SL-Flinten z.B. 3-4 drehbare Röhren haben und dadurch bis zu 28 Schuss tanken und abfeuern können, nur durch kleine Drehbewegungen unterbrochen. Ähnlich SL-Flinten mit Doppelröhre, wo man kurz umschalten kann von Röhre 1 auf 2 und z.B. 7+7+1 Schuss laden kann. Im Prinzip ermöglichen Magazinkoppler dasselbe: Es sind mehr als 10+1 Schuss fest in/an der Waffe, z.B. 10+10+1 Schuss. Man kann also 21 Schuss abgeben, muss dazwischen nur ein Mag drehen. ==> Gibt es von daher Probleme mit der EU-Feuerwaffen-RL bzw. dem neuen WaffG? In den USA wird dies immer sehr kontrovers diskutiert und manche Läden verkaufen die in bestimmten Staaten daher nicht mehr... Insbesondere, wenn der Magazinkoppler relativ "permanent" z.B. durch Kleber oder durch einen gemeinsamen Magazinboden verbunden ist, also eine "Einheit" ergibt, könnte noch das Problem des Magazinkörperverbots entstehen. Zwei permanent miteinander verbundene Körper, sind dann halt ein Magazinkörper - und der fasst dann eben > 10 Schuss. ==> Sind von daher Probleme mit dem deutschen Sonderverbot von langen Magazinkörpern zu erwarten? Ansonsten gibt es inzwischen lustige Produkte, hier z.B. den "Seehofer´scher Magazinkoppler für das HK243/SL8/G36" (Video Seehofer'scher Koppler bei Youtube, blitzschnell!) https://www.ebay.de/itm/Seehofer-scher-Magazinkoppler-fuer-das-HK243-SL8-G36-/372950837840?_trksid=p2385738.m4383.l4275.c10
  16. Naja, eine ergebnisorientierte Interpretation mag schon dahinterstecken. Man will als gewünschtes Ergebnis u.a. Lower als freie Teile vom Markt haben. Das Problem ist halt: einmal Kriegswaffen(teil) - immer Kriegswaffen(teil): KWKG bleibt KWKG (ausgenommen Umbauten vor 2003). Bloße Verbotseigenschaften hingegen kann man entfernen. D.h. wenn ein sear cut nur eine verbotene Eigenschaft darstellt, geht doch Loctite 278 und einkleben eines Verschließ-Teils. Wenn aber eine Waffe mit (ggf. zugeklebtem) sear-cut immer schon Kriegswaffe war, dann gäbe es ein Problem. Hier müsste dann aber ein Bestandsschutz greifen, denn man konnte ja nicht vor Februar 2020 wissen, was mal KWKG sein würde (und früher eben ausdrücklich nicht war). Auch die Feststellbescheide von 2003-2005 erfolgten ja in Abstimmung mit dem BMWi, welches Kriegswaffeneigenschaften festlegt. Ist der BKA-Leitfaden insoweit mit dem BMWi/BAFA abgestimmt worden?
  17. Schwarzwälder

    3. Kurzwaffe

    Das kann ich bestätigen. Ich habe zuerst 2 KK-Wechselsysteme gehabt (für eine Glock 17L das Uhl-System und für eine CZ das Sport 3 WS). Dennoch habe ich vom BDS 2 weitere KK-Pistolen (einmal mit Optik, einmal offen) genehmigt bekommen, weil die beiden KK-WS nicht zählen. Und einen KK-Revolver gab es dann auch noch.
  18. Loctite wird ja gerne empfohlen, aber nicht immer ist klar, welches. Loctite 222: Schraubensicherung niedrigfest, bis 150 Grad, nicht ölbeständig Loctite 243: Schraubensicherung mittelfest, bis 150 Grad, nicht ölbeständig Loctite 278: Schraubensicherung hochfest, bis 200 Grad, ölbeständig https://www.fag-ina.at/explorer/download/klebetechnik/Auswahltabelle.pdf Um einen Komp. oder eine Mündungsschraube zu sichern - reichen da 150 Grad? Bei Waffen, bei denen es auf die Gesamtlänge (60 cm f. LW oder 95 cm für Pumpflinten) ankommt: Wird da vom BKA ein MfD mit Loctite 278 akzeptiert? Wird Loctite 278 auch für den Searcut-Verschluss vom BKA akzeptiert? Wie ölbeständig sind Loctite 222 oder 243? Bei Zielfernrohrbefestigungen wird wohl zumeist Loctite 222 genutzt - muss man da ab und zu "nachkleben" wegen Reinigungsölen? Letztlich spielt auch der Preis eine Riesenrolle: Loctite 278 kostet ungefähr das zehnfache (!) von Loctite 222... Wäre super, wenn der eine oder andere ein paar Ideen/Erfahrungen/Wissen im Umgang mit den div. Loctite-Produkten im Waffenbereich weitergeben könnte. Im Voraus vielen Dank!
  19. Bei "BKA-Bescheid" muss man differenzieren: A. "Klassischer" Feststellungsbescheid, wo rundum geprüft wird: ob es sich um eine Kriegswaffe handelt, ob es sich um eine verbotene Waffe handelt, ob es sich um eine Anscheinswaffe handelt. ==> Einen solchen Komplettbescheid gibt es für Flinten so gut wie nie! Flinten mit glattem Rohr sind idR keine Kriegswaffen. B. Anscheinsbeurteilung, wo geprüft wird: ist die Waffe vom sportlichen Schießen ausgenommen ==> Einen solchen Bescheid wird man bei Flinten ebenfalls kaum je brauchen, da Hülsenlänge immer > 40 mm C. Sonstige Bescheide und/oder Ausnahmegenehmigungen Hier gab es bei den umschaltbaren (Semi/Pump) Flinten schon Bescheide vom BKA nach bestimmten "Pumpgun-Verboten". In Zukunft wird es ggf. wieder Bescheide geben, wenn z.B. das Magazinlängenkriterium für Röhrenmagazinflinten unklar ist, nachdem hier ja neue Verbote greifen. Denkbar ist schon, dass sich der BDS da künftig absichern will und bei kritischen Flinten (Röhrenmagazin (zu) lang?) eine BKA-Aussage haben/sehen will.
  20. Man muss natürlich sehen, dass bei der FDP phasenweise ein enormes "Klinkenputzen" und ein hohes Maß an Lobbyarbeit/Kontakten etc. reingesteckt wurde. Wenn dann nur ein bisschen "weniger schlimm" rauskommt, d.h. andere Parteien links + rechts der FDP, die man eher verteufelt hat, auch nicht wesentlich mehr oder weniger für uns zu tun bereit sind, würde ich die FDP nicht mehr zum Hauptziel der Lobbyarbeit machen. Desweiteren muss man sehen, dass die FDP derzeit keinerlei Regierungsoptionen im Bund haben wird. Von RRG wird sie als AFDP verteufelt, Jamaika will sie selber nicht. Und ob sie die 5% am Ende knacken - ist wieder unsicherer denn je. RRG hat inzwischen nach INSA, Forsa und Emnid auch bei Infratest dimap die absolute Mehrheit http://www.wahlrecht.de/umfragen/index.htm - und solange RRG eine absolute Mehrheit hat, wird die auch genutzt werden (und nicht schwarz-grün oder Jamaika).
  21. @karlyman: Wie oben im Link zitiert hat RRG auch bei Emnid und INSA eine absolute Mehrheit - bei allen bundesweiten Umfragen der letzten 10 Tage eben. Und wenn die FDP <5% rutscht, reicht es für RRG erst recht! Emnid: RRG 48% - CDU/CSU: 25%, FDP 6%, AFD 14% = 48% : 45% = Mehrheit für RRG Bei INSA ähnlich: Mehrheit für RRG
  22. Und? Bei FORSA steht Grün-Rot-Rot bei 50%. Da ist es dann egal, ob die CDU 26, 27 oder 30+x % bekommen - den Kanzler stellen die dann nicht mehr. Und Merz wird von Merkel verhindert werden...
  23. Unsere Bundeskanzlerin hat ja unlängst etwas in der Richtung gesagt, dass es keine Dauergarantie gebe, dass die CDU den Kanzler stellt. Was natürlich richtig ist. Söder setzt wiederum völlig auf Schwarz-grün, andere Optionen scheint er schon gar nicht mehr zu sehen. Auch @Hunter375 scheint schwarz-grün für gebonkt zu halten. Was die Union leider übersieht, ist der Fakt, dass die GRÜNEN sich selber noch immer als LINKE und nicht etwa als bürgerliche Partei verstehen. Sagt z.B. Anton Hofreiter öffentlich aktuell noch immer. Insofern ist klar, dass wo immer RRG bzw. GRR geht, diese Option auch gezogen wird und nicht etwa schwarz-grün. Zumal die Grünen dann auch ihren Kanzler Habeck bekommen und nicht etwa Merz/Söder/Laschet oder Röttgen. Die Union kann dank ihres eigenen Verhaltens ggü. der Linkspartei da auch nichts mehr reklamieren, macht sie die Linke doch selber mit regierungsfähig. Und die aktuellen Umfragen sowie der Pressewirbel seit Hanau/Thüringen haben dafür gesorgt, dass RRG klare Mehrheiten auch bundesweit haben: Die letzten 3 bundesweiten Umfragen von Emnid, Forsa und INSA sehen alle eine absolute Mehrheit für RRG im Bundestag. http://www.wahlrecht.de/umfragen/index.htm Die FDP liegt zudem bundesweit plötzlich nur noch bei 5-6% und wie man in Hamburg gesehen hat, sind das dann schnell 4,96%, was dem bürgerlichen Lager weiter Regierungsoptionen nimmt. Die Kampagnen der Antifa ("AFDP") und der öffentlichen Sender tragen auch da Früchte. Es wird immer mit der Vorstellung schwarz-grün kokettiert, doch am Ende bekommt der Wähler RRG serviert. Das sagt man nur noch nicht so laut. Insofern lohnt es sich, sich schon mal mit den Gesetzesvorschlägen zum Waffenrecht von RRG zu beschäftigen und auch dort Lobbyarbeit zu machen.
  24. Danke für den Link. Die GRÜNEN wollen nach Hanau jetzt im Bundestag NOCH schärfere Prüfungen der LWB durchsetzen. Ich zitiere aus o.g. Bundestags-Link: Es ist atemberaubend, mit welcher Geschwindigkeit jetzt immer neue Verschärfungen nachgeschoben werden. Das neue WaffG ist noch nicht mal (großteils) in Kraft, da werden schon die nächsten Verschärfungen im Bundestag beraten...
  25. Ich finde es prinzipiell schön, dass so ein gut bebilderter Leitfaden von offizieller Stelle schon früh herausgegeben wird. In anderen Ländern gibt es teils noch viel verwirrenderer Text und das auch nicht immer so früh, insofern ist der Leitfaden an und für sich bürgerfreundlich. Für das Gesetzeswerk selber können die Verfasser ja nichts. Schön wäre allerdings, wenn auch für Sportschützen noch besonders relevante weitere Waffen wie z.B. KK-Waffen Ruger 10/22 oder .30M1 Carbines ihren Weg in den Leitfaden fänden. Und wenn dann noch ein gesonderter Leitfaden zur Magazinproblematik und den AUfbewahrungsvorschriften, den Blockier- und Verwendungsmöglichkeiten herauskäme, wäre das absolut top!!!
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