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Schwarzwälder

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  1. ... ja, dann sehe ich das Problem auch nicht mehr so. 2 vollständige Magazin(gehäus)e bleiben 2 vollständige Magazin(gehäus)e. Nur die Anscheinsproblematik wäre dann ggf. noch ein Thema (s.o.). Da ist ggf. so ein XMag-Koppler weniger problematisch (bezüglich Anschein), (hat aber halt wieder Magazinboden gemeinsam): https://www.thefirearmblog.com/blog/wp-content/uploads/2017/06/2017-06-22-13.15.02-768x576.jpg
  2. Hallo, Du bist Jäger, also hast Du kein Problem mit dem "Anschein". Eine "normale" AR15 oder AR10 bringt auch in D keine Anscheinsproblematik mit sich. Wenn Du als Sportschütze aber eine "kurze" AR15 nutzen willst, dann gibt es Möglichkeiten, aber dann darf eben der Anschein einer Kriegswaffe nicht geweckt werden. Beispiel: https://www.egun.de/market/uploaded/5/8190833.1091929991.jpg Super Angebot!! Die Waffe ist für Jäger problemlos, als Sportschütze muss man aber überlegen, ob dieser Magazinkoppler, der den Anschein eines 30-Schuss Magazins weckt und deutlich über den Pistolengriff hinausragt, in dieser Form dann noch vom BKA für Sportschützen zulässig ist. Bei einem AR15 mit Lauflänge > 42 cm kein Problem, aber bei kürzeren AR15s... weiß man's nicht.
  3. Hm. Also meine "alte" gelbe WBK wurde Anfang 2003 ausgestellt. Sooo alt und betagt sind viele WBK gelb (alt) Besitzer sicher nicht. Das Problem dürfte eher sein, dass viele ihre "alte" Gelbe WBK auf eine "neuere" gelbe WBK haben umschreiben lassen, d.h. sie haben die Karte auf Repetierer etc. erweitern lassen und entsprechend auch Repetierer damit eingekauft. Im Gegenzug für diese "neuen" Rechte haben sie auf gewisse "alte" Rechte verzichtet...
  4. @PetMan - Wenn (!) der Gesetzgeber nur wollte, dass man nicht mehr als 10 (11) Schuss abgeben kann, ohne nachzuladen, dann hätte er ja auch die blockierten Magazine im 20er oder 30er Gehäuse weiter erlauben können - solange eine sichere Blockierung auf 10 erreicht würde. Aber das reichte ja nicht. Es musste unbedingt noch ein Magazingehäuseverbot obendrauf gesetzt werden. Das gibt es weltweit so nirgends, daher kann man auch nicht unbedingt ableiten, das diese Koppler in D so locker durchgehen, nur weil sie in der restlichen EU kein Problem sind...
  5. Im neuen WaffG sind Magazingehäuse definiert, nicht Magazinkörper. Die Magazingehäuse nehmen die Patronen auf. Dass "Magazinkörper bestimmendes Teil" sein sollen, ist Deine Meinung, aber so nicht definiert. Wir beide wissen, dass auch Magazinböden die Kapazität mitbestimmen. Fraglos gehören deshalb die Magazinböden zum Magazingehäuse, nicht nur der Korpus. Jetzt ist halt die Frage, ob ein gemeinsamer Magazinboden nicht aus dem Gesamtgebilde eine Einheit macht - denn 2 vollständige Magazingehäuse sind ja nach Trennung nicht mehr da! Damit hat man eben eine "Magazingehäuseeinheit, die 20 Schuss fasst. Ob man dazwischen irgendwelche Ladebewegungen/Nachlademanipulationen machen muss, ist für die Magazingehäusedefinition wurscht. Die Haare in der Suppe haben wir uns selber eingebrockt. Das gesonderte Magazingehäuseverbot wurde lange von kaum jemandem ernst genommen. Offenbar von einigen auch jetzt noch nicht.
  6. Sorry, hier z.B. für 14,90 EUro bekommst Du die Koppler für AR10, AR15 und AK-Magazine. Das Video zeigt sehr genau: Du demontierst die beiden Magazinböden und ersetzt die durch ein einzigen Coupler (als gemeinsamer Magazinboden): https://www.sportshooter.de/en/magcoupler_ar15_m4_m16-60991.html Nur bei dem "Seehofer'schen Koppler" ist das anders, da hast Du recht!
  7. Ich verstehe die Argumentation. Aber im deutschen Waffenrecht sind "Magazingehäuse" wie folgt definiert: Das schließt den Körper und den Magazinboden m.E. mit ein. Wenn nun - wie bei manchen Lösungen - der Koppler als gemeinsamer Magazinboden dient, könnte EIN Magazingehäuse (bestehend aus 2xKorpus+1xBoden) gegeben sein, also eine Einheit. Und die Kapazität ist halt nur über das bloße Fassungsvermögen definiert: Da geht es nur ums "aufnehmen können", ob das Magazin dazwischen geflippt/gedreht/sonstwie manipuliert werden muss, um die gesamte Fassungskapazität ausnutzen zu können, ist da in der Def. egal. Und die Sache mit dem Anschein ist auch unklar. Bei Egun werden Sportwaffen angeboten, mit kurzem Lauf (<42 cm) + MFD = wohl noch gerade so anscheinsfrei. Jetzt wird aber ein Mag-koppler eingeführt (=optisch wie 30er Magazin) und dann immer noch anscheinsfrei? Das ist halt die Frage. Wenn das BKA ne Freigabe gibt: top!! Wenn nicht, wäre meine Frage berechtigt...
  8. Ich denke, die Dinger sind schwer im Kommen. Von daher sollte man sich - ob als Käufer oder Aufsicht etc. - schon schlau machen, bevor man wegen eines solchen Teils Ärger bekommen könnte. Die Probleme bzw. die Gesetze habe ja nicht ich gemacht. Insbesondere war ich stets ein vehementer Kritiker des Magazinkörperverbots. Aber nun ist das Verbot da und die Auswirkungen sollten bedacht werden.
  9. Derzeit werden ja neue Magazinkoppler-Lösungen angeboten. Immer wieder sieht man auch Bilder von Waffen, die wegen kurzem Lauf oder kurzer Hülse eher kritisch hinsichtlich Anschein zu bewerten sind. Ein Kriterium ist ja: Magazinlänge darf nicht über die Grifflänge des Pistolengriffes herausragen. Was mit den 10+10 Kopplern aber regelmäßig der Fall ist. ==> Wird das in der Anscheinsbeurteilung gem. §6 AWaffV gewertet - oder ist das unkritisch? Sodann gab es kritische Stimmen, weil manche SL-Flinten z.B. 3-4 drehbare Röhren haben und dadurch bis zu 28 Schuss tanken und abfeuern können, nur durch kleine Drehbewegungen unterbrochen. Ähnlich SL-Flinten mit Doppelröhre, wo man kurz umschalten kann von Röhre 1 auf 2 und z.B. 7+7+1 Schuss laden kann. Im Prinzip ermöglichen Magazinkoppler dasselbe: Es sind mehr als 10+1 Schuss fest in/an der Waffe, z.B. 10+10+1 Schuss. Man kann also 21 Schuss abgeben, muss dazwischen nur ein Mag drehen. ==> Gibt es von daher Probleme mit der EU-Feuerwaffen-RL bzw. dem neuen WaffG? In den USA wird dies immer sehr kontrovers diskutiert und manche Läden verkaufen die in bestimmten Staaten daher nicht mehr... Insbesondere, wenn der Magazinkoppler relativ "permanent" z.B. durch Kleber oder durch einen gemeinsamen Magazinboden verbunden ist, also eine "Einheit" ergibt, könnte noch das Problem des Magazinkörperverbots entstehen. Zwei permanent miteinander verbundene Körper, sind dann halt ein Magazinkörper - und der fasst dann eben > 10 Schuss. ==> Sind von daher Probleme mit dem deutschen Sonderverbot von langen Magazinkörpern zu erwarten? Ansonsten gibt es inzwischen lustige Produkte, hier z.B. den "Seehofer´scher Magazinkoppler für das HK243/SL8/G36" (Video Seehofer'scher Koppler bei Youtube, blitzschnell!) https://www.ebay.de/itm/Seehofer-scher-Magazinkoppler-fuer-das-HK243-SL8-G36-/372950837840?_trksid=p2385738.m4383.l4275.c10
  10. Naja, eine ergebnisorientierte Interpretation mag schon dahinterstecken. Man will als gewünschtes Ergebnis u.a. Lower als freie Teile vom Markt haben. Das Problem ist halt: einmal Kriegswaffen(teil) - immer Kriegswaffen(teil): KWKG bleibt KWKG (ausgenommen Umbauten vor 2003). Bloße Verbotseigenschaften hingegen kann man entfernen. D.h. wenn ein sear cut nur eine verbotene Eigenschaft darstellt, geht doch Loctite 278 und einkleben eines Verschließ-Teils. Wenn aber eine Waffe mit (ggf. zugeklebtem) sear-cut immer schon Kriegswaffe war, dann gäbe es ein Problem. Hier müsste dann aber ein Bestandsschutz greifen, denn man konnte ja nicht vor Februar 2020 wissen, was mal KWKG sein würde (und früher eben ausdrücklich nicht war). Auch die Feststellbescheide von 2003-2005 erfolgten ja in Abstimmung mit dem BMWi, welches Kriegswaffeneigenschaften festlegt. Ist der BKA-Leitfaden insoweit mit dem BMWi/BAFA abgestimmt worden?
  11. Schwarzwälder

    3. Kurzwaffe

    Das kann ich bestätigen. Ich habe zuerst 2 KK-Wechselsysteme gehabt (für eine Glock 17L das Uhl-System und für eine CZ das Sport 3 WS). Dennoch habe ich vom BDS 2 weitere KK-Pistolen (einmal mit Optik, einmal offen) genehmigt bekommen, weil die beiden KK-WS nicht zählen. Und einen KK-Revolver gab es dann auch noch.
  12. Loctite wird ja gerne empfohlen, aber nicht immer ist klar, welches. Loctite 222: Schraubensicherung niedrigfest, bis 150 Grad, nicht ölbeständig Loctite 243: Schraubensicherung mittelfest, bis 150 Grad, nicht ölbeständig Loctite 278: Schraubensicherung hochfest, bis 200 Grad, ölbeständig https://www.fag-ina.at/explorer/download/klebetechnik/Auswahltabelle.pdf Um einen Komp. oder eine Mündungsschraube zu sichern - reichen da 150 Grad? Bei Waffen, bei denen es auf die Gesamtlänge (60 cm f. LW oder 95 cm für Pumpflinten) ankommt: Wird da vom BKA ein MfD mit Loctite 278 akzeptiert? Wird Loctite 278 auch für den Searcut-Verschluss vom BKA akzeptiert? Wie ölbeständig sind Loctite 222 oder 243? Bei Zielfernrohrbefestigungen wird wohl zumeist Loctite 222 genutzt - muss man da ab und zu "nachkleben" wegen Reinigungsölen? Letztlich spielt auch der Preis eine Riesenrolle: Loctite 278 kostet ungefähr das zehnfache (!) von Loctite 222... Wäre super, wenn der eine oder andere ein paar Ideen/Erfahrungen/Wissen im Umgang mit den div. Loctite-Produkten im Waffenbereich weitergeben könnte. Im Voraus vielen Dank!
  13. Bei "BKA-Bescheid" muss man differenzieren: A. "Klassischer" Feststellungsbescheid, wo rundum geprüft wird: ob es sich um eine Kriegswaffe handelt, ob es sich um eine verbotene Waffe handelt, ob es sich um eine Anscheinswaffe handelt. ==> Einen solchen Komplettbescheid gibt es für Flinten so gut wie nie! Flinten mit glattem Rohr sind idR keine Kriegswaffen. B. Anscheinsbeurteilung, wo geprüft wird: ist die Waffe vom sportlichen Schießen ausgenommen ==> Einen solchen Bescheid wird man bei Flinten ebenfalls kaum je brauchen, da Hülsenlänge immer > 40 mm C. Sonstige Bescheide und/oder Ausnahmegenehmigungen Hier gab es bei den umschaltbaren (Semi/Pump) Flinten schon Bescheide vom BKA nach bestimmten "Pumpgun-Verboten". In Zukunft wird es ggf. wieder Bescheide geben, wenn z.B. das Magazinlängenkriterium für Röhrenmagazinflinten unklar ist, nachdem hier ja neue Verbote greifen. Denkbar ist schon, dass sich der BDS da künftig absichern will und bei kritischen Flinten (Röhrenmagazin (zu) lang?) eine BKA-Aussage haben/sehen will.
  14. Man muss natürlich sehen, dass bei der FDP phasenweise ein enormes "Klinkenputzen" und ein hohes Maß an Lobbyarbeit/Kontakten etc. reingesteckt wurde. Wenn dann nur ein bisschen "weniger schlimm" rauskommt, d.h. andere Parteien links + rechts der FDP, die man eher verteufelt hat, auch nicht wesentlich mehr oder weniger für uns zu tun bereit sind, würde ich die FDP nicht mehr zum Hauptziel der Lobbyarbeit machen. Desweiteren muss man sehen, dass die FDP derzeit keinerlei Regierungsoptionen im Bund haben wird. Von RRG wird sie als AFDP verteufelt, Jamaika will sie selber nicht. Und ob sie die 5% am Ende knacken - ist wieder unsicherer denn je. RRG hat inzwischen nach INSA, Forsa und Emnid auch bei Infratest dimap die absolute Mehrheit http://www.wahlrecht.de/umfragen/index.htm - und solange RRG eine absolute Mehrheit hat, wird die auch genutzt werden (und nicht schwarz-grün oder Jamaika).
  15. @karlyman: Wie oben im Link zitiert hat RRG auch bei Emnid und INSA eine absolute Mehrheit - bei allen bundesweiten Umfragen der letzten 10 Tage eben. Und wenn die FDP <5% rutscht, reicht es für RRG erst recht! Emnid: RRG 48% - CDU/CSU: 25%, FDP 6%, AFD 14% = 48% : 45% = Mehrheit für RRG Bei INSA ähnlich: Mehrheit für RRG
  16. Und? Bei FORSA steht Grün-Rot-Rot bei 50%. Da ist es dann egal, ob die CDU 26, 27 oder 30+x % bekommen - den Kanzler stellen die dann nicht mehr. Und Merz wird von Merkel verhindert werden...
  17. Unsere Bundeskanzlerin hat ja unlängst etwas in der Richtung gesagt, dass es keine Dauergarantie gebe, dass die CDU den Kanzler stellt. Was natürlich richtig ist. Söder setzt wiederum völlig auf Schwarz-grün, andere Optionen scheint er schon gar nicht mehr zu sehen. Auch @Hunter375 scheint schwarz-grün für gebonkt zu halten. Was die Union leider übersieht, ist der Fakt, dass die GRÜNEN sich selber noch immer als LINKE und nicht etwa als bürgerliche Partei verstehen. Sagt z.B. Anton Hofreiter öffentlich aktuell noch immer. Insofern ist klar, dass wo immer RRG bzw. GRR geht, diese Option auch gezogen wird und nicht etwa schwarz-grün. Zumal die Grünen dann auch ihren Kanzler Habeck bekommen und nicht etwa Merz/Söder/Laschet oder Röttgen. Die Union kann dank ihres eigenen Verhaltens ggü. der Linkspartei da auch nichts mehr reklamieren, macht sie die Linke doch selber mit regierungsfähig. Und die aktuellen Umfragen sowie der Pressewirbel seit Hanau/Thüringen haben dafür gesorgt, dass RRG klare Mehrheiten auch bundesweit haben: Die letzten 3 bundesweiten Umfragen von Emnid, Forsa und INSA sehen alle eine absolute Mehrheit für RRG im Bundestag. http://www.wahlrecht.de/umfragen/index.htm Die FDP liegt zudem bundesweit plötzlich nur noch bei 5-6% und wie man in Hamburg gesehen hat, sind das dann schnell 4,96%, was dem bürgerlichen Lager weiter Regierungsoptionen nimmt. Die Kampagnen der Antifa ("AFDP") und der öffentlichen Sender tragen auch da Früchte. Es wird immer mit der Vorstellung schwarz-grün kokettiert, doch am Ende bekommt der Wähler RRG serviert. Das sagt man nur noch nicht so laut. Insofern lohnt es sich, sich schon mal mit den Gesetzesvorschlägen zum Waffenrecht von RRG zu beschäftigen und auch dort Lobbyarbeit zu machen.
  18. Danke für den Link. Die GRÜNEN wollen nach Hanau jetzt im Bundestag NOCH schärfere Prüfungen der LWB durchsetzen. Ich zitiere aus o.g. Bundestags-Link: Es ist atemberaubend, mit welcher Geschwindigkeit jetzt immer neue Verschärfungen nachgeschoben werden. Das neue WaffG ist noch nicht mal (großteils) in Kraft, da werden schon die nächsten Verschärfungen im Bundestag beraten...
  19. Ich finde es prinzipiell schön, dass so ein gut bebilderter Leitfaden von offizieller Stelle schon früh herausgegeben wird. In anderen Ländern gibt es teils noch viel verwirrenderer Text und das auch nicht immer so früh, insofern ist der Leitfaden an und für sich bürgerfreundlich. Für das Gesetzeswerk selber können die Verfasser ja nichts. Schön wäre allerdings, wenn auch für Sportschützen noch besonders relevante weitere Waffen wie z.B. KK-Waffen Ruger 10/22 oder .30M1 Carbines ihren Weg in den Leitfaden fänden. Und wenn dann noch ein gesonderter Leitfaden zur Magazinproblematik und den AUfbewahrungsvorschriften, den Blockier- und Verwendungsmöglichkeiten herauskäme, wäre das absolut top!!!
  20. Der VS kann das sicher - wenn er aber innerhalb recht kurzer Zeit zu 1 Million Menschen differenzierte Aussagen machen muss/soll, dann fehlen dem VS sehr wahrscheinlich die (personellen etc.) Ressourcen dafür. Die (zeitlichen) Schwierigkeiten sind aus der Piloten-/Flughafenbranche ja bekannt. Und jetzt geht es nicht um ein paar zehntausend, sondrn urplötzlich um 1 Million LWB.
  21. Nun, der Uhl-Abzug fürs MR223/308 etc. hat ein eigenes Gehäuse. Das nimmt die Abzugsmechanik auf. Trotzdem ist der Uhl kein wesentliches Teil (?) - da wäre ich vorsichtig. Denn: zu Drop-in Abzügen beim AR115 hat sich das BKA in der Anleitung nicht geäußert. Der M1A Abzug jedenfalls hat nichtmal ein eigenes Gehäuse - der aber ist nun laut BKA ausdrücklich wesentliches Teil. Und wenn dem so ist, dann sind auch die ganzen drop-in Abzüge für die Ruger 10/22 künftig wesentliche Teile. Da hängen ja sogar die Abzugsbügel mit dran. Letztlich ist beim definieren immer auch wichtig, dass eine Konsistenz der Bewertung eingehalten wird. Sonst gibt es nachher nur endlosen Gutachterstreit vor den Gerichten - und damit ist keinem geholfen.
  22. Hm, das Gasröhrchen der AR15 Derivate ist also jetzt ein erlaubnispflichtiges Teil? Wieso ist dann das Gasrohr bei AK47-Klonen noch frei? https://www.vikingtactics.de/TROY-Industries/Troy-Rails/SRAI-AK1-T0.html?language=de Zur Ableitung von Verbrennungsgasen dienen beide... Und wenn man es sich so überlegt, wäre ggf. auch ein gas piston in div. SL-Flinten künftig erlaubnispflichtig. Neben den Kennzeichnungspflichten - wirkt sich das alles auch auf den Beschuss aus? Muss dann z.B. nach Einbau einer verstellbaren Gasdüse neu beschossen werden? Und die Sache mit den Abzugsgehäusen: Wenn jemand in seinem AR 15 oder MR 308 ein Uhl Abzug (komplett im Gehäuse) eingebaut hat, ist das Uhl-Abzugsgehäuse dann plötzlich wesentliches Teil und der Lower nur noch "Hülse"?🤔
  23. Foxnews hat dieser Tage mal einen kleinen Videoclip veröffentlicht - Studien, woher Kriminelle ihre Waffen bekommen. https://video.foxnews.com/v/6133801056001#sp=show-clips Einer der neuen "Trends" sind "ghost guns", d.h. man lässt sich einen leeren Receiver ohne S/N zumailen und baut die Waffe selbst. Geht so natürlich nur in den USA, weil dort Läufe und "Upper" dann unregistriert verkauft werden. In D war das eine zeitlang nach dem WaffG 2003 auch möglich: Hier waren Lower nicht EWB-pflichtig und die Upper dazu brauchten damals nicht in die WBK eingetragen werden, d.h. die konnten (theoretisch) in graue Kanäle diffundieren. Insofern verstehe ich die Regiestrierungspflichten der EU sogar. Aber als Gegenangebot hätte man dann halt ne Klarstellung gebraucht, dass Legalwaffen EU-weit "prinzipiell" vom Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit abgedeckt sind und die Registrierung eben KEINE Vorstufe zur Konfiszierung bedeuten darf.
  24. Ja, und wenn man noch ein bisschen liest, steht da, dass die Facebook-Info vom Dezember ist. Shooting Supplies hatte 2 Möglichkeiten angegeben: Weitermachen, Fokus: Lyman+Redding oder ganz schließen. Als Grund, dass es nicht weiter wie bisher geht, wurde ganz klar die waffenrechtlichen Entwicklungen in Europa seit dem Bataclan Attentat genannt. Dazu muss man nur deren Statement lesen. Textverständnis auf Grundschüler-Niveau genügt, um diesen Grund zu fassen. Erstaunlicherweise haben einige bei WO Probleme, diesen Grund anzuerkennen. Wie auch immer, heute kam die "Rundmail" an alle alten Kunden: Also: Noch bis 16 Uhr bestellen, danach ist definitv Schluss! Schuld sind laut Shooting Supplies die Waffengesetzverschärfungen in Europa. Traurig, aber wahr.
  25. @highlower und @Brillenschlumpf: Der "Erfolg" in Virginia betrifft nur den "assault weapon ban", d.h. das Verbot von halbautomatischen "Anscheinswaffen" wie AR15 etc. kam nicht durch, weil 4 demokratische Abgeordnete da nicht mitmachten. Und dieses Verbot wäre durchaus kompatibel mit dem 2nd Amendment gewesen - denn der Verfassungsartikelzusatz dort ist kein Rundumschutz fürs Waffenrecht. Und mit diesem Verfassungsartikel kann man deshalb auch nicht jeden Erfolg der Waffenlobby dort wegerklären und das Vorgehen der dortigen Waffenlobby als irrelevant für uns darstellen - was womöglich Eure Absicht ist. Wir versuchen im Halbautomatenbereich waffenrechtliche Lobbyarbeit auf "IPSC" abzustützen. Wir brauchen Halbautomaten und lange Magazine für internat. Wettkämpfe (=IPSC). In Virginia wird auch IPSC betrieben - wahrscheinlich mehr als bei uns. Aber komischerweise war das nie ein relevantes Argument dort. Wenn man die Bilder und Videos der Waffenrechtsgruppen dort verfolgt hat, habe ich nie ein Schildchen "pro IPSC" o.ä. gesehen. Aber viele Schildchen von wegen Freiheit und dass man sich schützen können wolle etc. Aber solange unsere Waffenlobby ja schon nur den Erwerb von Einzelladerflinten zum Schutz in den eigenen 4 Wänden für obszön erklärt, solange werden wir hier Niederlage für Niederlage kassieren.
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