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wumeise

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  1. Freut mich, daß wir endlich wieder zum eigentlichem Thema (WBK 10+) zurückgekommen sind........
  2. @Steelworker: Wo wohnst Du? Ich bin nur ein wenig verdutzt. Ich habe jetzt 4 unterschiedliche Sachbearbeiter mit 4 unterschiedlichen Aussagen bezüglich dem Waffenerwerb bei Ü10-gelb in der Übergangsfrist Schon lustig......
  3. Heute hat mir die Sachbearbeiterin meines Landratamtes das Gewehr auf die gelbe WBK (10+) eingetragen. Sie ist weiterhin fest der Meinung, daß ich das Gewehr ab dem 1.9. wieder abgeben/verkaufen muß.
  4. Hallo, vor ca. 1 Monat rief ich bei meinem Landratsamt an, ob das neue Waffenrecht schon in Kraft getreten ist (habe mich vorher nicht wirklich darüber schlau gemacht). Die Sachbearbeiterin teilte mir mit, dass noch alles beim Alten ist. Also habe ich (gelbe WBK mit 10 plus) mir noch letzten Sonntag (lief so lange bei Egun) eine schöne Repetierbüchse gekauft. Daraufhin rief ich letzten Montag im Landratsamt an, um einen Eintragungstermin für das Gewehr zu vereinbaren. Da wurde mir mitgeteilt, dass das neue Waffenrecht in Teilen seit 20.02.2020 gültig ist. Was das jetzt genau für mich bedeutet, konnte mir die Sachbeabeiterin nicht sofort sagen. 2 Tage später wurde mir mitgeteilt, dass ich das Gewehr in die gelbe WBK eingetragen bekomme. ABER: ich muß damit rechnen, dass ich dieses Gewehr nach dem vollständigen Inkrafttreten des Gesetzes (1.9.2020) wieder verkaufen bzw. abgeben muß. BEGRÜNDUNG: Alles was zwischen dem 20.02.2020 und dem 01.09.2020 (Übergangsfrist) auf die gelbe "Ü-10 WBK" eingetragen wird, hat keinen Bestandschutz und ist ab dem 1.9.2020 wieder abzugeben bzw. zu verkaufen. Ich habe jetzt wirklich nur die Möglichkeit, das gute Stück eintragen zu lassen und zu warten, was denn nun ab dem 1.9. passiert. Ein bekannter Schützenkollege rief bei seinem (100 km von mir entfernt) Landratsamt an. Hier kam die Auskunft, dass es für so einen Fall noch keine Handlungsanweisung für die Ämter ab dem 1.9.20 gibt. Antworten: -es kann sein, dass nichts passiert. -es kann sein, dass ich irgendeine Waffe verkaufen muß -es kann sein, dass ich genau die Waffe verkaufen muß, die ich in der "Übergangsfrist" gekauft habe. Kann mir denn hier jemand sagen, wie die offizielle Vorgehensweise der Ämter in so einem Fall nach dem 1.9. (geplant) ist? Über Antworten wäre ich sehr dankbar (bin ziemlich gefrustet) Gruß Rainer
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