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waldlaeufer55

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  1. Mein Waffenschrank wurde so wie er im Raum steht bei der Kontrolle nicht beanstandet. Vorschrift beim Kauf war nur unter 200 kg muss befestigt werden. Meiner hat laut Typenschild 205 kg. Wenn die Versicherung sagt,ab einem gewissen Wert,den sie bei Diebstahl ersetzen soll,muss der Tresor auch noch mechanisch nach Vorgaben des Herstellers befestigt werden soll,ist das eine ganz andere Baustelle. Was mit der Schloßdiskussion noch kommt bleibt abzuwarten. MFG. Der Waldlaeufer
  2. Bei der Dioptermontage hat der Büchsenmacher einen Teil der Ziffer 4 durchbohrt.Es war aber dennoch als 4 erkennbar..Dennoch wurde es bei der Kontrolle beanstandet und ich musste beim Büchsenmacher eine neue Nummer einschlagen lassen. Mfg der Waldlaeufer
  3. Nicht vergessen! Zumindest eBay und Co haben in ihren Geschäftsbedingungen den Verkauf auch dieser freien Waffen ausgeschlossen.Also aufpassen wo du sie anbietest.Am besten wäre natürlich wenn ein Bekannter sie will.Ueber 18Jahre alles legal . Ansonst ist alles schon geschrieben. MFG der Waldlaeufer
  4. Aus eigener Erfahrung kenne ich das auch als ganz easy und entspannt,wie schon einige geschrieben haben. Nun kommt aber Bruchstückweise mehr zutage Mir kommt nun der verdacht,dass irgendwo der Satz "Gefahr im Verzug" als Argument der Behörde kommen muss. Auch deine Aussage zu dem offenbar nicht alltäglichen Unfall spricht dafür. Dann kommt irgendwo der Moment wo die Behörde schnell handelt . Wenn da nicht alles auf den Tisch kommt,ist eine weitere Diskussion im Forum Zeitverschwendung und Kaffeesatzleserei. MFG. der Waldlaeufer
  5. Ihr müsst dann beide auf der Waffenbesitzkarte aufgeführt sein. Kann man machen lassen,wenn bei beiden die Voraussetzungen(Bedürfnis)stimmen. Alles andere ist ein Verstoß gegen das Waffenrecht! Folgen bekannt. MFG. Der Waldlaeufer
  6. Solange nicht im Ansatz bekannt ist, ob es um Gewalt,Brutalität,Steuerrecht,Verkehrsrecht eventuell in Verbindung mit Alkohol oder Waffenrecht handelt ist alles was hier geschrieben wird Kaffeesatzleserei Zu unterschiedlich sind da die Sachverhalte,die für die Waffenrechtliche Zuverlässigkeit bestimmend sind.Deshalb kommt auch mir der Verdacht auf Trolle. MFG. Der Waldlaeufer
  7. Der Beitrag den der Webnotar vom Saarland eingefügt hat, gilt doch allgemein,zumindest auch in Baden Württemberg. MFG. Der Waldlaeufer
  8. Hallo shortcut Öffne mal die Webseite des BSSB. Dort ist es klar definiert. Besuch des auch offenen Standes nur mit 2 G. Das heißt als ungeimpfter darfst du einfach nicht auf den Stand .Punkt. Ganz abgesehen denke ich dass du dir als Ehrenmitglied keine solchen Rechte herausnehmen solltest. Es ist mit Sicherheit nicht gut fürs miteinander. Mfg. der Waldlaeufer
  9. Hallo Wollmops. Aufstellen und fertig.Mit der Hausratversicherung kannst du ja reden,was die dazu meint.Sie soll dir sagen,wie viel Summe im Einzelfall gedeckt ist.Zum Thema Standfestigkeit:Ein 200 Kg Schrank ist an den Außenwänden mit Beton verfüllt,die Türe ist nur massiveres Blech,aber sonst bis auf den Verriegelungsmechanismus leer.Das heiß,wie tissi schreibt,er kann und darf nicht kippen. Mfg. Der Waldlaeufer
  10. Ein verschlossener Käfig ist doch keinerlei Grundsicherung. Jede Wohnungstüre bietet mehr Sicherheit,zumal zwielichte Elemente sich nachts im Keller einer anonymen Wohngemeinschaft relativ sicher fühlen können.Der Tresor gehört deshalb in die Wohnung. Mfg der Waldlaeufer
  11. Hallo Kaiserdolch Diese Deutsche Ausführung bei Kotte und Zeller hat 7,5 Joule . Das ergibt dann ca 175 m/ sek. Das ist die in Deutschland ohne Waffenbesitzkarte erhältliche Energie. Mit Waffenbesitzkarte kannst du in Deutschland auch stärkere mit 24 oder auch 32 Joule kaufen. Wenn du bei dir allerdings die stärkere Version kaufen kannst,dann hast du auch eine wesentlich gestrecktere Flugbahn und somit auf nicht festgelegte Entfernungen ein einfacheres Zielen. Mfg der Waldlaeufer
  12. Hallo maxlll Wie ist es eigentlich mit der politischen Gesinnung des Vermieters. Darüber wurde noch kein Wort verloren. Sollte er grün oder links sein wirst du immer am kürzeren Hebel sein. Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Stiefel. Es reicht das Wort Eigenbedarf,wobei es nun keinen Sinn macht, seitenweise darüber zu diskutieren. Die Diskussion mit der Deckenlast ist in dieser Form an den Haaren herbeigezogen. Mfg. Der Waldlaeufer
  13. Wenn es allerdings so ist,dass jemand diese Arbeit macht,ohne die Zulassung als Büchsenmacher zu haben und dann womöglich auch keinen Beschuss durchführen lässt,dann ist das ganze sehr grenzwertig. Er schreibt davon,dass es gemacht wurde,um bei Egun mehr Kohle zu bekommen. Bei Egun muss es ja nicht die Begleichung offener Rechnungen sein sondern es ist ganz einfach Betrug. Ich würde es so nicht hinnehmen.Wenn dann doch was Passiert oder du das Gewehr weiterverkauft und es kommt auf,dann hast du ein dickes Problem an der Backe. Eine Rechtsberatung an sich wird natürlich für den Laien sehr schwierig sein. Mfg. Der Waldlaeufer
  14. Es sind nun 4 Seiten vollgeschrieben worden.Meine Vermutung,dass Etwas auf dem Weg bis zum Schiesstand fehlgelaufen ist wurde verneint. Es ist nur ein grosses Bla bla bla wegen dem Verbot da,aber immer noch Keinerlei Begründung für das vorgehen des Rechtstaates.Ich kann mir nicht vorstellen, Dass der Staatsanwalt aus Langeweile die Ergebnislisten der Sportschützen filzt. Deshalb gibt es für mich wie für den Flohbändiger die Meinung ,alles diskutieren macht Keinen Sinn,wenn nicht auf den Tisch kommt,worauf sich das Verhalten des Rechtstaates Begründet. Meine Meinung:Karten auf den Tisch oder Beitrag schliessen. Der Waldlaeufer
  15. Er darf auf dem Stand schiessen,ok. Was in der Sache offensteht, ist wie ist die Waffe auf den Stand gekommen ist. Mittels eines Vereinskameraden oder Hast du die Waffe selber eventuell noch im Öffentlichen Raum verbracht.Ich bin der Meinung,dass da der Hase im Pfeffer liegt und noch einiges verschwiegen wird. Mfg Der Waldlaeufer
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