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waldlaeufer55

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Alle Inhalte von waldlaeufer55

  1. Die Schwedenmauser wurden oder werden nummerngleich und nicht nummerngleich gehandelt.und demzufolge auch geschossen. Hat bei mir den Kontrolleur restlos nicht interessiert.Ob es allerdings eine gute Idee ist,den Kammerstängel ohne eine möglichkeit zum prüfen des Verschlussabstandes zu tauschen bezweifle ich. Darüber kann ich auch von der rechtlichen Seite nichts sagen. MFG. der Waldlaeufer
  2. Mein Waffenschrank wurde so wie er im Raum steht bei der Kontrolle nicht beanstandet. Vorschrift beim Kauf war nur unter 200 kg muss befestigt werden. Meiner hat laut Typenschild 205 kg. Wenn die Versicherung sagt,ab einem gewissen Wert,den sie bei Diebstahl ersetzen soll,muss der Tresor auch noch mechanisch nach Vorgaben des Herstellers befestigt werden soll,ist das eine ganz andere Baustelle. Was mit der Schloßdiskussion noch kommt bleibt abzuwarten. MFG. Der Waldlaeufer
  3. Bei der Dioptermontage hat der Büchsenmacher einen Teil der Ziffer 4 durchbohrt.Es war aber dennoch als 4 erkennbar..Dennoch wurde es bei der Kontrolle beanstandet und ich musste beim Büchsenmacher eine neue Nummer einschlagen lassen. Mfg der Waldlaeufer
  4. Nicht vergessen! Zumindest eBay und Co haben in ihren Geschäftsbedingungen den Verkauf auch dieser freien Waffen ausgeschlossen.Also aufpassen wo du sie anbietest.Am besten wäre natürlich wenn ein Bekannter sie will.Ueber 18Jahre alles legal . Ansonst ist alles schon geschrieben. MFG der Waldlaeufer
  5. Aus eigener Erfahrung kenne ich das auch als ganz easy und entspannt,wie schon einige geschrieben haben. Nun kommt aber Bruchstückweise mehr zutage Mir kommt nun der verdacht,dass irgendwo der Satz "Gefahr im Verzug" als Argument der Behörde kommen muss. Auch deine Aussage zu dem offenbar nicht alltäglichen Unfall spricht dafür. Dann kommt irgendwo der Moment wo die Behörde schnell handelt . Wenn da nicht alles auf den Tisch kommt,ist eine weitere Diskussion im Forum Zeitverschwendung und Kaffeesatzleserei. MFG. der Waldlaeufer
  6. Ihr müsst dann beide auf der Waffenbesitzkarte aufgeführt sein. Kann man machen lassen,wenn bei beiden die Voraussetzungen(Bedürfnis)stimmen. Alles andere ist ein Verstoß gegen das Waffenrecht! Folgen bekannt. MFG. Der Waldlaeufer
  7. Solange nicht im Ansatz bekannt ist, ob es um Gewalt,Brutalität,Steuerrecht,Verkehrsrecht eventuell in Verbindung mit Alkohol oder Waffenrecht handelt ist alles was hier geschrieben wird Kaffeesatzleserei Zu unterschiedlich sind da die Sachverhalte,die für die Waffenrechtliche Zuverlässigkeit bestimmend sind.Deshalb kommt auch mir der Verdacht auf Trolle. MFG. Der Waldlaeufer
  8. Der Beitrag den der Webnotar vom Saarland eingefügt hat, gilt doch allgemein,zumindest auch in Baden Württemberg. MFG. Der Waldlaeufer
  9. Hallo shortcut Öffne mal die Webseite des BSSB. Dort ist es klar definiert. Besuch des auch offenen Standes nur mit 2 G. Das heißt als ungeimpfter darfst du einfach nicht auf den Stand .Punkt. Ganz abgesehen denke ich dass du dir als Ehrenmitglied keine solchen Rechte herausnehmen solltest. Es ist mit Sicherheit nicht gut fürs miteinander. Mfg. der Waldlaeufer
  10. Hallo Wollmops. Aufstellen und fertig.Mit der Hausratversicherung kannst du ja reden,was die dazu meint.Sie soll dir sagen,wie viel Summe im Einzelfall gedeckt ist.Zum Thema Standfestigkeit:Ein 200 Kg Schrank ist an den Außenwänden mit Beton verfüllt,die Türe ist nur massiveres Blech,aber sonst bis auf den Verriegelungsmechanismus leer.Das heiß,wie tissi schreibt,er kann und darf nicht kippen. Mfg. Der Waldlaeufer
  11. Ein verschlossener Käfig ist doch keinerlei Grundsicherung. Jede Wohnungstüre bietet mehr Sicherheit,zumal zwielichte Elemente sich nachts im Keller einer anonymen Wohngemeinschaft relativ sicher fühlen können.Der Tresor gehört deshalb in die Wohnung. Mfg der Waldlaeufer
  12. Hallo Kaiserdolch Diese Deutsche Ausführung bei Kotte und Zeller hat 7,5 Joule . Das ergibt dann ca 175 m/ sek. Das ist die in Deutschland ohne Waffenbesitzkarte erhältliche Energie. Mit Waffenbesitzkarte kannst du in Deutschland auch stärkere mit 24 oder auch 32 Joule kaufen. Wenn du bei dir allerdings die stärkere Version kaufen kannst,dann hast du auch eine wesentlich gestrecktere Flugbahn und somit auf nicht festgelegte Entfernungen ein einfacheres Zielen. Mfg der Waldlaeufer
  13. Hallo maxlll Wie ist es eigentlich mit der politischen Gesinnung des Vermieters. Darüber wurde noch kein Wort verloren. Sollte er grün oder links sein wirst du immer am kürzeren Hebel sein. Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Stiefel. Es reicht das Wort Eigenbedarf,wobei es nun keinen Sinn macht, seitenweise darüber zu diskutieren. Die Diskussion mit der Deckenlast ist in dieser Form an den Haaren herbeigezogen. Mfg. Der Waldlaeufer
  14. Wenn es allerdings so ist,dass jemand diese Arbeit macht,ohne die Zulassung als Büchsenmacher zu haben und dann womöglich auch keinen Beschuss durchführen lässt,dann ist das ganze sehr grenzwertig. Er schreibt davon,dass es gemacht wurde,um bei Egun mehr Kohle zu bekommen. Bei Egun muss es ja nicht die Begleichung offener Rechnungen sein sondern es ist ganz einfach Betrug. Ich würde es so nicht hinnehmen.Wenn dann doch was Passiert oder du das Gewehr weiterverkauft und es kommt auf,dann hast du ein dickes Problem an der Backe. Eine Rechtsberatung an sich wird natürlich für den Laien sehr schwierig sein. Mfg. Der Waldlaeufer
  15. Es sind nun 4 Seiten vollgeschrieben worden.Meine Vermutung,dass Etwas auf dem Weg bis zum Schiesstand fehlgelaufen ist wurde verneint. Es ist nur ein grosses Bla bla bla wegen dem Verbot da,aber immer noch Keinerlei Begründung für das vorgehen des Rechtstaates.Ich kann mir nicht vorstellen, Dass der Staatsanwalt aus Langeweile die Ergebnislisten der Sportschützen filzt. Deshalb gibt es für mich wie für den Flohbändiger die Meinung ,alles diskutieren macht Keinen Sinn,wenn nicht auf den Tisch kommt,worauf sich das Verhalten des Rechtstaates Begründet. Meine Meinung:Karten auf den Tisch oder Beitrag schliessen. Der Waldlaeufer
  16. Er darf auf dem Stand schiessen,ok. Was in der Sache offensteht, ist wie ist die Waffe auf den Stand gekommen ist. Mittels eines Vereinskameraden oder Hast du die Waffe selber eventuell noch im Öffentlichen Raum verbracht.Ich bin der Meinung,dass da der Hase im Pfeffer liegt und noch einiges verschwiegen wird. Mfg Der Waldlaeufer
  17. Ihr braucht euch darüber keine Gedanken mehr machen. Nach und nach gehen die Schützenhäuser in Standby Modus Genauso wird es bei den anderen Sportvereinen sowie bei Den Musikkapellen usw gehen. Was bleibt ist nur die Hoffnung auf baldige wieder bessere Zeiten. Mfg der Waldlaeufer
  18. Hallo Fussel Dussel In dem verlinkten Urteil handelt es sich um Ein massives Behältnis,du willst aber Ein Behältnis mit der Sicherheit einer Konservendose kaufen.Wenn dir deine Knarre Dann verschwindet wird sich herausstellen ob Dieses Urteil dann auch für deinen Fall gültigkeit hat. Mfg Der Waldlaeufer
  19. Hallo Fussel Dussel Nach allgemeiner Rechtslage und auch plausibel Muss der Schlüsselschrank die Sicherheitsstufe Des Waffenschranks haben. Das von dir verlinkte Teil hat nicht nur keine Sicherheitseinstufung sondern bietet vom Material Zinkdruckguss und von der Art des Schlosses höchstens Gegen Aufbruchversuche von Kindergartenkindern Sicherheit. Mfg Der Waldlaeufer
  20. Das ist das gemeinsame Europa Ob die,wenn sie erwischt werden gleich Bestraft werden wie wir in Deutschland. Oder ob der Rechtsstaat bei denen auffährt Wie bei uns. Vermutlich haben sie so aber eine Glücklichere Kindheit. Dass das für die älteren unter uns normal war Darf man der Jugend ja gar nicht mehr erzählen.. Dafür waren viele Dinge, die den Rechtsstaat heute an Seine Grenzen bringen unbekannt. Wo das enden wird wissen vermutlich nur die Götter Mfg der Waldlaeufer
  21. Hallo Doggenrotti Etwas zur Sicherheit hat dir der joker schon geschrieben. Wäre nicht ein Vitrinenschrank mit Panzerglasscheibe eine Möglichkeit. Die Homepage von Hartmann Tresore zeigt dir vieles. Dafür brauchst du keine Hypothek aufnehmen Eventuell würde auch die Suche in den nicht vom Deutschen Waffengesetz betroffenen Ländern etwas bringen. Mfg Der Waldlaeufer
  22. Hallo dei nachbar So einfach geht es nicht Die Zulassung nach VDMA ist keine Aussage über Abmessungen und verwendete Materialien,sondern eine Prüfung der Einbruchsicherheit. Auf bürokratendeutsch:Ermittlung der Widerstandszeit gegen Aufbruchversuche. Wenn der Schrank diese Prüfkriterien erfüllt und der Hersteller sich verpflichtet alle Schränke so zu fertigen erhält er die Zulassung. Es folgen dann auch noch regelmässige Kontrollen. Diese Auslegung macht einen Selberbau unsinnig,da das Prüfverfahren viel zu aufwendig ist.Es mag schon sein,dass es Sachverständige gibt, die den Schrank als sicher im Sinne der Vorschrift einstufen.Der Sachverständige wird sich aber auch bezahlen lassen dafür dass er bei Problemen den Kopf hinhält. Dann kommt:Arbeitslohn Freund,mindestens 200 kg Material ,das Schloss wirst du wohl kaufen müssen und noch die Zulassung im Einzelfall. Da wirst du dich schon fragen müssen wo das ganze noch Sinn macht. mfg der Waldlaeufer
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