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P 8X

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  1. Und auch sonst ist das so eine Sache mit dem "Kundendienst" von Anschütz. Habe mir ein gebrauchtes KK-Anschütz-Gewehrchen zugelegt, System 64. Leider nicht kompatibel mit System 54, wie sich anläßlich meines anfangs mal zuhause vergessenen Verschlusses herausgestellt hat. Ich hätte einen 54er Verschluß geliehen bekommen, der aber leider nicht paßte. Gebrauchsanleitung war auch nicht vorhanden, und im Netz gibt es zwar welche zum Herunterladen, doch nicht für meine Waffennummer. Also versuchte ich bei Fa. Anschütz eine alte Gebrauchsanleitung zu bestellen. Versucht mal, dort anzurufen - ich glaube, die mögen keine Endkunden am Telephon. Also gemailt, nach 2x hin und her Waffennummer durchgegeben, um kostenpflichtige Zusendung des Heftchens gebeten. Antwort: diese Nummer gäbe es nicht. Das sei vermutlich kein Anschütz; ich solle Photos schicken. Ich habe das dann erstmal ad acta gelegt, weil ich inzwischen auch so klarkomme. Eine Neuwaffe dieses Herstellers kommt für mich definitiv nicht in Frage; erfreulicherweise gibt es Alternativen.
  2. Was spricht denn dagegen, daß wir alle, ob Händler oder Büchsenmacher, Schützen oder Jäger, die gleichen Interessen haben? Was nützt mir als Schütze, wenn mein Händler untergeht, oder mein Büchsenmacher dichtmachen muß? Haben wir nicht letztendlich alle die gleichen Interessen? Warum immer wieder gegen die eigenen Leute arbeiten? Manche haben den Schuß immer noch nicht wahrgenommen .. wie ahnungslos kann man eigentlich sein?
  3. Ich würde es so formulieren: Ersatzteile aus der Bauzeit der eigenen Waffe verwenden. Also Erfurt zu Erfurt (offensichtlich nochmals ein spezielles Thema für sich), DWM für DWM, also grob bis in die 20er, und besonders was Magazine angeht!!!, von Simson keine Ahnung, und wer lange und viel schießen möchte: Mauser/Vopo und entsprechende Ersatzteile. Und dann gibt es immer noch manche Schätzchen aus der Frühzeit, die empfindlicher als andere sind. Und enger gepaßt. Viele Diven darunter. Aber es lohnt sich immer. Finde ich. Jedenfalls, wenn man diesem "anmutigen Kniegelenk" (Zitat VISIER-Spezial) verfallen ist. Viel Erfolg!
  4. Für was genau (Länge, Optik)? Und ein Tip von mir und von so vielen anderen vor mir: der erste Schrank ist immer zu klein!!!
  5. Vielleicht hier? https://zindel-praezisionswaffen.de/wechsellaeufe-fuer-thomson-centers-contender/
  6. Genau. Braucht er bisher ja auch nicht. Wenn ich ein neues Bedürfnis beantragen möchte, lasse ich mir die Schießnachweise vom Verein bestätigen, und schicke sie meinem Verband. Also was soll der Umweg über Verein --> Verband --> Amt, wenn ich den Erhalt meines Bedürfnisses nachweisen soll. Das geht unkomplizierter über Verein --> Amt. Der Verband hat nicht danebengesessen und zugeguckt.
  7. "Sie müssen nachweisen, dass Sie in den letzten 24 Monaten regelmäßig den Schießsport in einem Verein mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe betrieben haben, und zwar mindestens einmal alle drei Monate in diesem Zeitraum oder mindestens sechsmal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums" Wie soll mir denn mein Verband diesen Nachweis (ab 2026) erbringen? Der ist doch nicht mein Vereinsträger, und hat keine Ahnung, wie oft ich womit trainiert habe.
  8. Hallo .. ich habe mich dieses Jahr für einen Wiederladelehrgang angemeldet. Und lese jetzt eure Posts. Wobei ich nicht total unbeleckt bin, denn ich interessiere mich schon länger dafür. Was stimmt denn nun - lauter Annahmen und Meinungen, aber wer weiß wirklich etwas? Zum aktuellen Nachschlagen, bitte! Herstellen von Muni, die man (nicht) auf der Karte hat? Besitzen von Muni, die man (nicht) auf der Karte hat? Delaborieren? Weiterverwenden der Komponenten? Wie sieht es damit aus?
  9. Deshalb wird überall davon geschrieben, es sei ein Deutscher gewesen. Ich habe mich schon gewundert. Noch Fragen, Kienzle?
  10. Ein Rechtsstaat führt nach "Ermessen einer Behörde" gar nichts herbei. Er ist ein Organ, das Richtlinien erlässt. Die die Behörde in ihrem Sinne interpretiert bzw. interpretieren kann. Jedenfalls tut sie es mitunter. Hinterher kann man als Betroffener ja Widerspruch bzw. Rechtsmittel einlegen.
  11. Bei mir das Gleiche: freundlicher Kontakt zum lokalen Dienstleister, Abholung bis max. 17:30 Uhr, und ich kann es mir einrichten. Auch, wenn ich gut doppelt so lange dafür brauche als 10 min, immer die bessere Wahl. Beim Einliefern ebenso.
  12. Das Schießen von Erbwaffen zu anderen Zwecken als zur Feststellung des Zustandes bzw. der Funktionstüchtigkeit oder zum Bewertenlassen und Vorführen/ Verkaufen ist durchaus strittig, und, soweit mir bekannt ist, nirgends rechtlich geregelt. Damit wären kontinuierliche Nutzung oder auch Wettkampfschießen natürlich ausgeschlossen. Zudem hat jede Behörde einen Ermessensspielraum, WEIL es nicht geregelt ist.
  13. Versuch es lieber nochmal mit § 20 WaffG, wie weiter oben von CZM52 schon gepostet.
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