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webnotar

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  1. Ihr defätistischen Zweifler - Ich kauf dort jetzt 50.000 Federal 100 Zünder für 110 euro pro Tausend, bezahle per Paypal und und vertick die dann für 109 Euro weiter - da machts die Masse. Ausserdem kosten dort 2 KG 3N37 nur 16 Euro! Da hab ich 5 Pakete bestellt, Lizenznachweis bzw Sprengschein wurde nicht verlangt, nur Geld. Schlaraffenland - Goil!!!
  2. aktuell steht auf den Ticket-Vouchers: " ... Trolleys müssen an der Garderobe abgegeben werden. ..."
  3. Genau! Wer das Urteil gelesen hat, der kann sich hier nicht wirklich wundern. Es ist immer möglich, eine "passende" Kausalkette zu konstruieren, wenn man es nur will. strafrechtlich: Fahrlässige Tötung (aufgrund Nichterfüllung einer Vorgabe zur Verwahrung von Schlüsseln zum Waffenschrank) zivilrechtlich: Schadensersatzpflicht gegenüber den mit der sich vom Täter unrechtmäßig verschafften Waffe Verletzten (und z.T. den Angehörigen) insolvenzrechtlich: Dauerpleite des berechtigten (ehemaligen) Waffenbesitzers mangels Möglichkeit zur Restschuldbefreiung
  4. Prima Zusammenstellung, kann ich weitgehend bestätigen. Ferienwohnungen sind im näheren Umland preiswert; der ÖNPV ist - wenn er nicht streikt - sehr gut getaktet. Trolleys gabs früher mal für lau vor Ort, waren später dann schon mal "unerwünscht" oder "Verboten"; Rucksack ist ok, aber es gibt überall überall überall Tragetaschen. Bunkern im Schließfach geht nur, wenn man ganz früh am Morgen da ist und eines reserviert. Ein Tag- ohne Plan: unmöglich ohne sich hinterher darüber zu ärgern, was man vergessen hat. Idealerweise geht man alleine, maximal zu zweit. Ich mache gern am ersten Tag einen schnellen Durchgang und fotografiere die Koordinatenschilder von denen, wo ich an einem der Folgetage nochmal in Ruhe hin will. Oft lohnt sich eine Terminvereinbarung, wenn es um vertiefte Informationen geht Auf Freibier und Schnittchen sollte man nicht wirklich hoffen, wenn man nicht VIP-ist und keine "Beziehungen" hat; Süßkram gibts überall für Alle, manchmal auch als Werbegag Getränke (Gemüsesaft). Der Hinweis zu den Getränken und den Würstchen ist ok; Toilettenanlagen waren bisher immer sauber und gut bestückt. Das Messeessen kann man sich mit Brezeln (gibts überall auf der Straße) ersparen. Proben, Geschenke, Muster oder Kaufartikel darf man nicht erwarten (Verkaufsverbot), Aufkleber und Schlüsselanhänger, Kulis und Safetyflags für die Sammler schon. Taschenkontrolle hab ich noch nie gesehen und auch noch nicht erlebt. Jeder macht seine eigenen Erfahrungen und bewertet seine Erlebnisse für sich selbst. Die Sichtweise der Angehörigen täcktikäl gekleideter Horden ist sicher eine andere als die des fachlich interessierten Einkäufers oder Vereinsvertreters, der z.B. mobile Kugelfänge oder Lasertrainingssysteme sucht.
  5. Aufgrund der Konfrontation von Dritter Seite mit der Berichterstattung über einen „Waffenbesitzer Tilmann K“, u.a. im Südkurier und im Internet, weise ich auf Folgendes hin: 1. Ich habe weder Haus noch Wohnung im Unterkirnacher Panoramaweg. 2. Die Berichterstattung im Südkurier bezieht sich nicht auf mich, auch wenn mein Vorname Tilmann lautet, mein Nachname mit K beginnt und ich Ex-Soldat bin.
  6. Waffen und Munition - wirklich beides in ein- und demselben Paket?
  7. Super! Gute Idee, skalierbar auf x-gun, multistage und Teamwettbewerbe. Bei Beachtung der Grundregel, dass sich zu keiner Zeit jemand räumlich downrange einer nicht auf Sicherheit kontrollierten Waffe befindet, völlig regelkonform!
  8. Bisher erkenne ich leider ausser einer Menge praxisfremdem Geschwafel, testosteronspritzendem Klugschiss und dem reflexhaft üblichen Genörgel von callahan44-er bei meinen Postings kaum einen konstruktiven Ansatz in der Diskussion. Das Team "KREPPEL" ist eine echte Offenbarung. @ASE sei - exemplarisch - für seine erkennbar ernsthaften Ansätze herzlich gedankt der § 21 Hinweis ist leider für viele Situationen nicht nutzbar
  9. genau in die Kisten kommen KEINE scharfen Patronen rein!
  10. jetzt ist alles klar! Danke für die vielen konkreten und leicht umsetzbare Antworten auf die Frage: " ... Wer hat einen Lösungsvorschlag oder Erfahrungen aus der Praxis die etwas Anderes ist, als "Liegenlassen und das Informieren von Polizei oder Ordnungsamt über die Fundmunition". ..."
  11. Schwarmwissen gefragt Die Match-Veranstalter im Landesverband berichten immer wieder über das Problem, dass beim Aufräumen und der Überprüfung des Standes scharfe Munition gefunden wird, die im Zuge des Wettkampfs, aus welchem Grund auch immer, liegen geblieben ist. Oft handelt es sich um Patronen, die am Ende einer Stage oder nach einer Waffenstörung heruntergefallen und vom Schützen nicht wieder aufgehoben und eingepackt worden sind. Nicht auszuschließen ist es auch, dass scharfe Patronen - verbotswidrig, irrtümlich oder zufällig - in die Orga- und Materialkisten gelangen und erst beim Auspacken im Lager gefunden werden. Aufgrund mangelnder Erwerbsberechtigung ist dann der Verantwortliche, auch wenn er eine § 27 Erlaubnis hat, in einer rechtlichen Problemlage und gehindert, diese Patronen erst einmal einzusammeln, mitzunehmen und aufzubewahren. In der Wiederladelizenz ist regelmäßig der Besitz auf Patronen eingeschränkt, die in Waffen verschossen werden kann, die in der jeweiligen WBK stehen. Gelegentlich findet sich vor Ort ein Schütze, der die Munition besitzen darf und mitnimmt. Manchmal muss diese aber vor Ort delaboriert werden, um sie legal und zuverlässig zu entsorgen. Auf einer Tagung wurde die Hoffnung geäußert, dass es möglich sein könnte, eine Erwerbsberechtigung für „Munition aller Art“ zu erhalten, die dann zum Zwecke des Besitzerwerbs durch Fund und daran anschließenden - vorübergehenden - Besitzes bis zur Delaborierung genutzt werden kann und die Situation legalisiert. Wer hat einen Lösungsvorschlag oder Erfahrungen aus der Praxis die etwas Anderes ist, als "Liegenlassen und das Informieren von Polizei oder Ordnungsamt über die Fundmunition".
  12. Ja, das wäre aus meiner Sicht wichtig, richtig und klug!
  13. Endlich ist der Markenschutz in Deutschland für Steel Challenge - dank Uwe - auf dem Weg! Die Veröffentlichungen und Rechercheergebnisse auf der DPMA-Seite zur Registerauskunft aber bitte sorgfältig lesen und den Unterschied zwischen "angemeldet" und "Ohne Widerspruch eingetragen" beachten. Die USPSA ist angeblich recht streitbar, wie die Prozesse um die Namensrechte der ISSA (international Steelshooting Association) in USA gezeigt haben - mal sehen, ob das widerspruchsfrei klappt. Ich drücke die Daumen.
  14. Offenbar muss noch viel Aufklärungsarbeit gemacht werden. aussagekräftige Infos findest Du in der FB- Gruppe https://www.facebook.com/groups/steelshootingde und auf der „Steelshooting-Webseite“.
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